Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab.

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1 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 8 Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab. Diese Zinsen kennen nur eine Richtung. Der Stufenzins- Pfandbrief mit 1 % p. a. 1) bis 2,75 % p. a. 1) Zinsen. 1,625 % p. a. 1) Zinsen durchschnittlich bei acht Jahren Laufzeit. 1) Jahreszinssatz bezogen auf den Nominalwert von 100 %, abzgl. 25 % KESt. Details siehe Seite 2. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.

2 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 8 Garantiert steigende Zinsen bei hoher Sicherheit 1). Der Stufenzins-Pfandbrief. Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen und das bei hoher Sicherheit 1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es möglich. Die steigenden Zinsen auf einen Blick: 1. Jahr 1 % p. a. 2) 2. Jahr 1,125 % p. a. 2) 3. Jahr 1,25 % p. a. 2) 4. Jahr 1,375 % p. a. 2) 5. Jahr 1,5 % p. a. 2) 6. Jahr 1,75 % p. a. 2) 7. Jahr 2,25 % p. a. 2) 8. Jahr 2,75 % p. a. 2) Das ergibt durchschnittlich 1,625 % p. a. 2) Zinsen bei Einhaltung der Laufzeit von acht Jahren. Jährliche Zinsengutschrift. Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. Besondere Besicherung. Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, die durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausgewählten Anleihen, besichert sind. Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem Treuhänder überwacht. Zusätzlich haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem gesamten Bankvermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes. Verfügbarkeit des Kapitals. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie 100 % des Nominalwertes Ihres Stufenzins-Pfandbriefes ausbezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihren Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, der vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der 24h ServiceLine können Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein Beratungsgespräch bekannt geben. 1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am Laufzeitende. 2) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.

3 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 8 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG. ISIN: AT000B Laufzeit: 8 Jahre bis Verzinsung bezogen auf den bei Einhaltung der Laufzeit Nominalwert von 100 %: durchschnittlich 1,625 % p. a. 1. Jahr: 1 % p. a. 2. Jahr: 1,125 % p. a. 3. Jahr: 1,25 % p. a. 4. Jahr: 1,375 % p. a. 5. Jahr: 1,5 % p. a. 6. Jahr: 1,75 % p. a. 7. Jahr: 2,25 % p. a. 8. Jahr: 2,75 % p. a. Zinsauszahlung: eines jeden Jahres, erstmals 2014 Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und des Investors ausgeschlossen Rückzahlung: zum Nominalwert von 100 % Stückelung: EUR 100, (Mindestvolumen EUR 3.000, ) Ausgabekurs: Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: Depotgebühr 0,235 % p. a % USt. vom Kurswert (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,92 p. a % USt.); Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 23,50) Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften: 25 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert). 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne). Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Börsennotierung: wird im amtlichen Handel beantragt Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieses Pfandbriefes darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/ oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden bzw. dürfen sie diesen Pfandbrief nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.

4 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 8 Der Stufenzins-Pfandbrief auf einen Blick: Garantiert steigende Zinsen. Mündelsicher. Besondere Besicherung. Jährliche Gutschrift der Zinsen. Überschaubare Laufzeit von acht Jahren. Erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages und für Pensionsrückstellungen. Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise: Der Wert des Stufenzins-Pfandbriefes kann während der Laufzeit schwanken. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis des Stufenzins-Pfandbriefes möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit kommt unter anderem dann zum Tragen, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist gemäß den Bedingungen nur am Ende der Laufzeit gewährleistet. Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 3 unter Spesen und Gebühren angeführt, wirken sich ertragsmindernd aus. Diese Kosten reduzieren die Bemessungsgrundlage für die KESt nicht. Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis nach Laufzeitbeginn die angefallenen Zinsen (Stückzinsen) beinhaltet. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.

5 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 8 Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG ISIN: AT000B Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden Pfandbriefe genannt) wird im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu EUR , mit Aufstockungsmöglichkeit begeben. (2) Das Gesamtnominale der Reihe 132/ ist in auf Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100, unterteilt. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission festgelegt. (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde ( 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Bundesminister für Finanzen bestellten Treuhänders oder dessen Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver Stücke besteht nicht. 2 Haftung (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Sicherungsgeschäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus welchen Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbriefgläubiger bevorzugt zu befriedigen sind. (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhänder wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschriebenen und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 3 Mündelsicherheit Die Pfandbriefe sind gemäß 230 b Ziff. 3 ABGB mündelsicher. 4 Verzinsung Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA) verzinst: Zinsperiode Prozentsatz Kupontermin ,000 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,125 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,250 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,375 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,500 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,750 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,250 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,750 % p. a. fällig und ausbezahlt am Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am darauf folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch nicht verlängert oder verkürzt. 5 Laufzeit Die Laufzeit beginnt am 16. Dezember 2013 und endet mit Ablauf des 15. Dezember Tilgung Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 16. Dezember 2021 zum Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgenden Geschäftstag. 7 Kündigung Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlossen. 8 Verjährung Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. 9 Hinterlegung bei Gericht Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfandbriefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Pfandbriefen gegen die UniCredit Bank Austria AG. 10 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit Bank Austria AG ( veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Pfandbriefe bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, unberührt. 11 Zahlungen Die Zahlungen erfolgen in Euro. 12 Zahlstellen Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inhaber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle. 13 Steuerliche Hinweise Unbeschränkt Steuerpflichtige: Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für Einkünfte

6 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 8 aus unverbrieften Derivaten besteht seitens der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle ab dem 1. Jänner 2013 ein Wahlrecht über einen Einbezug in das KESt-System. Die Kapitalertragsteuer besitzt im privaten Bereich grundsätzlich Abgeltungscharakter hinsichtlich der Einkommensteuer. Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen gilt die Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage von realisierten Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich nach Maßgabe des 93 Abs 6 EStG i.d.f. Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 durch die depotführende Stelle durchgeführt. Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteuerpflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfallende Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn sämtliche Voraussetzungen gemäß 94 Z 5 EStG i.d.f. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. insbesondere, wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 lit. b EStG i.d.f. BBG 2011 vorliegt. Ist im Inland eine depotführende bzw. auszahlende Stelle nicht vorhanden, unterliegen die Einkünfte bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung einem besonderen Steuersatz von 25 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann ein Verlustausgleich nach Maßgabe des 27 Abs 8 EStG i.d.f. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2012 im Rahmen der Veranlagung durchgeführt werden. Beschränkt Steuerpflichtige: Natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich sowie Körperschaften ohne Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich (beide ohne Betriebsstätte in Österreich) unterliegen mit den Erträgen/Gewinnen keiner österreichischen Kapitalertragsteuer, wenn der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle gegenüber der entsprechende Nachweis der Ausländereigenschaft rechtzeitig erbracht wird. Für natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten abhängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind, gilt, dass laufende Zinserträge und ein allenfalls gegebener steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Wertpapieren gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni 2003 einer EU-Quellenbesteuerung unterliegen (35 % seit ). Ein Abzug von EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen, wenn der Inhaber der Wertpapiere eine von seinem Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung gemäß 10 EU-Quellensteuergesetz rechtzeitig der depotführenden bzw. auszahlenden Bank vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Eine Anrechnung der EU-Quellensteuer auf die Steuer des Wohnsitzstaates ist bei Vorliegen von entsprechenden innerstaatlichen Gesetzesbestimmungen möglich. Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und bekannten Verwaltungspraxis. Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbehörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben dargestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern. Wir verweisen ausdrücklich auf das Budgetbegleitgesetz 2011, auf das Abgabenänderungsgesetz 2011, auf das Budgetbegleitgesetz 2012 sowie auf das Abgabenänderungsgesetz Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde. (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der UniCredit Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. 15 Rückkauf Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit der Reihe 132/ Pfandbriefe im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zurückzukaufen. 16 Börseneinführung Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der Wiener Börse wird beantragt werden. 17 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: Geschäftstag ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. TARGET2 ist das transeuropäische Echtzeit-Bruttozahlungssystem für den Euro ( Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System ). Dies ist ein Zahlungsverkehrssystem, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird, eine gemeinsame Plattform verwendet und am 19. November 2007 eingeführt wurde, oder ein entsprechendes Nachfolgesystem. Quelle für TARGET2 ist die Homepage der Oesterreichischen Nationalbank. kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA): (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer ist als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils der und eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für eine Periode vom bis zu berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperiode geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in der fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); oder (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils der und eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für eine Periode vom bis des Folgejahres zu berechnen sind), die Summe: (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt

7 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 8 (im Beispiel die Tage vom bis ), geteilt durch das Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (2) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); und (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom bis des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (2) der Anzahl der Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage). 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben und ist von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Z 3 KMG ausgenommen. 19 Sonstiges Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis erlangen, die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderungen der Rechtslage), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von der UniCredit Bank Austria AG gemäß 10 der Bedingungen bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt. Wien, im Dezember 2013

8 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 8 Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der 24h ServiceLine können Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein Beratungsgespräch bekannt geben. Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Stufenzins-Pfandbriefes bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Diese Marketingmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/ wird als Daueremission beworben und ist von der Prospektpflicht gemäß 3 KMG ausgenommen. Filiale Rund 300 Standorte in ganz Österreich Telefon 24h ServiceLine: SmartBanking: Internet info@unicreditgroup.at smartbanking@unicreditgroup.at Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: Dezember xm/12.13/sk/x

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