Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Vorsitzende des Ausschusses für Kommunalpolitik Platz des Landtags Düsseldorf
|
|
- Axel Hafner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Vorsitzende des Ausschusses für Kommunalpolitik Platz des Landtags Düsseldorf Düsseldorf, /617 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Fortentwicklungsgesetz NKFFG), Drucksache 15/2988 Sehr geehrte Frau Gödecke, der Website des Landtags konnten wir entnehmen, dass der Ausschuss für Kommunalpolitik am 20. Januar 2012 einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) beraten wird. Angesichts dieser kurzen Frist möchten wir uns auf einige grundsätzliche Anmerkungen und Fragen zu dem Entwurf beschränken. Wir begrüßen das Bestreben, mit dem Entwurf das Gemeindehaushaltsrecht noch stärker an die kaufmännische Rechnungslegung anzunähern und entbehrliche Sonderregelungen zu streichen. Allerdings haben wir Zweifel, ob sämtliche Vorschläge mit diesem Ziel im Einklang stehen. Dies betrifft beispielsweise den Regelungsvorschlag in 35 Abs. 6 GemHVO-E, wonach Buchverluste aus Anlageabgängen (Abgang von Straßen ohne Entschädigung) nicht im Zeitpunkt des Abgangs aufwandswirksam erfasst, sondern danach noch außerplanmäßig linear über eine fiktive Restnutzungsdauer verteilt werden sollen. In Bezug auf einen nicht mehr aktivierten Vermögensgegenstand können keine Abschreibungen gebucht werden. Diskussionswürdig ist u. E. auch der neue 43 Abs. 8 GemHVO-E, wonach Ergebnisbelastungen aus außerordentlichen Wertberichtigungen ergebnisneutral erfasst werden können.
2 Seite 2/6 zum Schreiben vom an den Landtag Nordrhein-Westfalen Die vorgeschlagene Änderung des 108 Abs. 2 Satz 2 GO NRW scheint inhaltlich nicht zu passen, denn 108 Abs. 2 der seit dem Transparenzgesetz NRW bestehenden Fassung regelt die Hinwirkungspflicht in Bezug auf den individualisierten Ausweis von Organbezügen. Wir nehmen an, dass sich der Vorschlag auf 108 Abs. 3 GO NRW beziehen soll. Wir regen an zu überprüfen, ob es ggf. weiterer redaktioneller Überarbeitung bedarf. In dem Entwurf wurden die Grenzen für GWG und die sofortige Aufwandserfassung an steuerliche Werte angepasst (z.b. in 29 a GemHVO Änderung von 60 auf 150 ). Daher stellt sich die Frage, warum der neugefasste 33 GemHVO-E sich weiterhin auf 60 bezieht. Darüber hinaus gibt es u.e. umfangreichen Verbesserungsbedarf der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, der in dem vorliegenden Gesetzesentwurf noch nicht berücksichtigt ist. Beispielhaft führen wir einige Aspekte auf, die bei der Überarbeitung des NKF erörtert werden sollten. Fortentwicklung der Rechnungslegung infolge des BilMoG Dem NKF liegt als Referenzmodell das HGB zugrunde, was sich in den Rechnungslegungsvorschriften durch explizite Verweise auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung widerspiegelt (vgl. z.b. 92 Abs. 1 und 2, 95 Abs. 1, 116 Abs. 1 GO NRW). Aufgrund der dynamischen Verweisung gelten Neuerungen im Bereich der GoB grundsätzlich auch in der kommunalen Rechnungslegung. Da die Fortentwicklung der Rechnungslegung infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die GoB betrifft, gelten die Neuregelungen insoweit für die Kernverwaltungen, als keine abweichenden kommunalen Sonderregelungen bestehen. Zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Gewährleistung einer einheitlichen Bilanzierungspraxis erscheint es u.e. empfehlenswert, die kommunalen Rechnungslegungsvorschriften um klarstellende Hinweise zu den Auswirkungen des BilMoG zu ergänzen. So erscheint uns beispielsweise bei der Bewertung von Rückstellungen eine Klarstellung dringend geboten. Seit dem BilMoG sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der zugrunde liegenden Verpflichtung anzusetzen ( 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dementsprechend sind bei der handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen die voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Preis- und Kostenverhältnisse zu berücksichtigen, soweit diese nicht auf singulären Ereignissen nach dem Abschlussstichtag basieren.
3 Seite 3/6 zum Schreiben vom an den Landtag Nordrhein-Westfalen Ferner sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz zu diskontieren ( 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB). Die Einführung der Pflicht zur Abzinsung von Rückstellungen im handelsrechtlichen Abschluss begründet der Gesetzgeber u.a. damit, dass für Zwecke einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht unberücksichtigt bleiben kann, dass die in den Rückstellungen gebundenen Finanzmittel investiert und daraus Erträge realisiert werden können. Ziel der durch das BilMoG geänderten Bewertungsvorschriften für Rückstellungen ist es auch, dass zum jeweiligen Abschlussstichtag der Betrag ausgewiesen wird, mit dem der Bilanzierende wirtschaftlich belastet ist. Dies ist der Betrag, den der Bilanzierende einem Dritten bezahlen müsste, damit dieser bereit wäre, die Verpflichtung zu übernehmen (sog. Entpflichtungsbetrag). Ein Verzicht auf die Abzinsung würde dieser Anforderung nicht gerecht werden. Aufgrund der Einbeziehung der GoB in die GO NRW geht das IDW davon aus, das diese handelsrechtlichen Grundsätze auch für den kommunalen Abschluss gelten. Manche interpretieren hingegen 36 GemHVO NRW als umfassende Sonderregelung für die Bewertung von Rückstellungen und verneinen eine dem HGB entsprechende Handhabung im NKF. Dies führt bei Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien ( 36 Abs. 2 GemHVO NRW) sogar dazu, dass Gemeinden zwar künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigen, aber keine Abzinsung vornehmen. Ein weiteres Beispiel für Regelungen, nach denen in einem NKF-Abschluss die tatsächliche wirtschaftliche Belastung nur unzureichend zum Ausdruck kommt, ist die Bewertung von Pensionsrückstellungen. So lässt es nach Auffassung der GPA NRW die Normenauslegung derzeit noch nicht zu, bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen, weil mit 36 Abs. 1 GemHVO eine Spezialregelung zur Bewertung von Pensionsrückstellungen getroffen wurde, die in sich geschlossen ist und damit Vorrang vor Ausprägungen der GoB hat. Im Gegensatz zu Gemeinden haben kommunale Kapitalgesellschaften und Eigenbetriebe die Änderungen der Vorschriften des HGB durch das BilMoG in vollem Umfang zu berücksichtigen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Anpassung der kommunalen Rechnungslegungsvorschriften an das HGB zu begrüßen. Damit würde einerseits die Vergleichbarkeit der Rechnungslegung der Kernverwaltung mit den Abschlüssen der kommunalen Unternehmen verbessert. Andererseits ergäben sich wesentliche Erleichterungen bei der Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses, da sich Anpassungsmaßnahmen
4 Seite 4/6 zum Schreiben vom an den Landtag Nordrhein-Westfalen zur konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung weitgehend erübrigen würden. Wahlrecht zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf Finanzanlagen bei dauerhafter Wertminderung Die außerplanmäßigen Abschreibungen sind in 35 Abs. 5 GemHVO geregelt. Danach sind außerplanmäßige Abschreibungen bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen (Satz 1). Sie können bei Finanzanlagen vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (Satz 2). In der Handreichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW wird die Entscheidung über eine außerplanmäßige Abschreibung von Finanzanlagen auch für den Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in das Ermessen der Gemeinde gestellt. Diese Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass Finanzanlagen ihrer Natur nach häufiger Schwankungen unterliegen können. Dies erschwere die Feststellung, ob und wann bei einer Finanzanlage eine vorübergehende oder dauernde Wertminderung bezogen auf den Abschlussstichtag vorliegt (vgl. 4. Auflage der Handreichung, Seite 1334, Gliederungspunkt 5.2.1). Dieser Auffassung kann u.e. nicht zugestimmt werden. Die in 35 Abs. 5 GemHVO gewählte Formulierung ist an die Formulierung im HGB angelehnt (vgl. 253 Abs. 3 HGB). Im Handelsrecht sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorzunehmen, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Ein Wahlrecht zur Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen besteht bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (einschließlich des Finanzanlagevermögens) nur dann, wenn es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Dieses Wahlrecht wird für Kapitalgesellschaften auf Finanzanlagen beschränkt. Ein Wahlrecht zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung steht somit im Widerspruch zu den handelsrechtlichen Grundsätzen. Eine trotz voraussichtlich dauernder Wertminderung nicht vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen stünde auch im Konflikt mit 95 Abs. 1 GO, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
5 Seite 5/6 zum Schreiben vom an den Landtag Nordrhein-Westfalen chendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln muss. Abwertung von Grund und Boden bei der Anschaffung oder Herstellung von Infrastrukturvermögen In 35 Abs. 6 GemHVO ist vorgesehen, dass bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von Grund und Boden durch die Anschaffung oder Herstellung von Infrastrukturvermögen außerplanmäßige Abschreibungen bis zur Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände linear auf den Zeitraum verteilt werden können, in dem die Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden können. Eine solche außerplanmäßige Abschreibung basiert wohl auf der Überlegung, dass durch die Infrastrukturmaßnahmen der Veräußerungswert des Grund und Bodens sinkt. Zu beachten ist jedoch, dass der Veräußerungswert nur in Ausnahmefällen als Wertmaßstab von Bedeutung ist, da das Anlagevermögen dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und grundsätzlich von der Unternehmensfortführung auszugehen ist. Der beizulegende Wert orientiert sich daher in der Regel am Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert der Grundstücke ist nur im Falle einer bestehenden Veräußerungsabsicht maßgeblich (vgl. Beck'scher Bilanzkommentar, 8. Aufl., Tz. 309 zu 253 HGB). Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften In 36 Abs. 5 GemHVO sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren vorgesehen. Unklar ist, was unter drohenden Verlusten aus laufenden Verfahren zu verstehen ist. Sonderrücklage nach 43 Abs. 4 GemHVO 43 Abs. 4 GemHVO sieht die Bildung einer Sonderrücklage innerhalb des Eigenkapitals vor für Zuwendungen, deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen ist und denen noch keine aktivierten Anteile von Vermögensgegenständen gegenüber stehen. Des Weiteren kann eine Rücklage in Höhe der vom Rat beschlossenen Investitionen gebildet werden, um so die Anschaffung oder Herstellung zu sichern. Nach Entstehen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten soll eine Umbuchung in die allgemeine Rücklage vorgenommen werden.
6 Seite 6/6 zum Schreiben vom an den Landtag Nordrhein-Westfalen Sofern Informationen über die vom Rat beschlossenen und noch nicht durchgeführten Investitionen vermittelt werden sollen, könnten diese besser in Form von Anhangsangaben erfolgen. Zudem ist anzumerken, dass die Bildung einer doppischen Rücklage nicht mit der einer kameralen Rücklage, der jeweils auch ein entsprechender Aktivposten gegenüber steht, vergleichbar ist. Für Rückfragen und ggf. weitergehende Erörterungen stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Feld Eulner, WP StB Fachreferentin
WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR
ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN
MehrBildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zur kommunalen Rechnungsprüfung
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen GPA NRW Herrn Nauber Heinrichstraße 1 44623 Herne Düsseldorf, 30. September 2009 523 Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zur kommunalen Rechnungsprüfung
MehrMinisterium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Dieter Herr Düsseldorf
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Dieter Herr 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 10. August 2016 523/617 Rechnungslegung von Hochschulen in NRW Entwurf
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrBilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung Grundsätze für das Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF)
MehrA N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016
ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend
MehrAußerplanmäßige Abschreibungen:
Außerplanmäßige Abschreibungen: Sinkt der Wert eines VG zum Bilanzstichtag unter den Betrag der fortgeführten AK/HK ist der VG außerplanmäßig Abzuschreiben. 253 Abs. 2 und 3 HGB ( 253 Abs. 3 und 4 HGB-BilMoG)
MehrBechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm
Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva Passiva EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Sachanlagen
MehrJahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG Geschäftsjahr 2016
Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG Geschäftsjahr 2016 Drossenfelder Bräuwerck AG Marktplatz 2a 95512 Neudrossenfeld Vorstand Rainer Schimpf, Peter Schuhmann Sitz der Gesellschaft Neudrossenfeld,
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2014 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrTestatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz
MehrDipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen:
Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten für bestimmte Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu künftigen Ausgaben führen und deren zugehöriger Aufwand der Verursachungsperiode zugerechnet werden
MehrFinanzkommunikation Jahresabschluss BischoF GrABer stiftung regensburg.
Finanzkommunikation Jahresabschluss 2015 BischoF GrABer stiftung regensburg Finanzkommunikation JAhresABschluss 2015 BischoF GrABer stiftung regensburg 3 Bilanz GuV Anhang Testat 2015 Bilanz Bilanz zum
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung
MehrHORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer
HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz
MehrBilanzierung von Schulden
Übersicht des Vorgehens 1. Ansatz a) Prüfung der abstrakten Passivierungsfähigkeit ( 246) b) Ggf. Prüfung, ob Verbindlichkeit oder Rückstellung c) Ggf. Prüfung der konkreten Passivierungsfähigkeit ( 249)
MehrJahresabschluss. zum 31. Dezember Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbh Klosterstraße Berlin
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Vergleich.de Gesellschaft für Klosterstraße 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2014 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrIP Strategy AG. (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2011/2012
IP Strategy AG (vormals: NanoStrategy AG) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 Langenstraße 52-54 28195 Bremen Tel. 0421/5769940 Fax 0421/5769943 e-mail: info@ipstrategy.de Internet: www.ipstrategy.de
MehrBildung von Pensionsrückstellungen bei Einschaltung des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg
Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstr. 6 70173 Stuttgart Düsseldorf, 29. Oktober 2010 523 Bildung von Pensionsrückstellungen bei Einschaltung des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg
MehrXING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016
XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter
MehrBilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung Grundsätze für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
MehrTestatsexemplar. Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
MehrFresenius Versicherungsvermittlungs GmbH Bad Homburg v.d.höhe. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Bad Homburg v.d.höhe Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Fresenius Versicherungsvermittlungsges. mbh, Bad Homburg A K T I V A Anhang 31.12.2013 31.12.2012 ( Tz ) EUR EUR
MehrElmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013
Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA 31.12.2012 PASSIVA 31.12.2012 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrBILANZEN I. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007.
BILANZEN I Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007. I II Grundlagen des Jahresabschlusses 1 Die Einordnung des handelsrechtlichen
MehrJahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
MehrVorlage Nr. 2016/112
Vorlage Nr. 2016/112 Fachbereich 2 Rees, den 23.08.2016 Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am RAT Vorberatung 13.09.2016 Rechnungsprüfungsaussschuss Vorberatung 04.10.2016
MehrELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012
ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA 31.12.2011 PASSIVA 31.12.2011 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrÄnderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern
Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor SRS-CSPCP hat nachfolgende zusätzliche Informationen zur Fachempfehlung 02 erarbeitet.
MehrEBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
EBV Grundbesitz GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen 439.968,00 441.596,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrBCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht
BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.
MehrBiofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB
Biofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN
MehrT T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100
Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg/Sa. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 Bilanz Aktiva 31.12.2013 31.12.2012 A. Anlagevermögen 122.233,59 165.046,59 I. Immaterielle
MehrElmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014
Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 PASSIVA 31.12.2013 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrAbschreibungen ab 2011
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrWürth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss
Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
Mehrnew content Media Group GmbH Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 30. September 2013
new content Media Group GmbH Oldenburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013 Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich
MehrLife Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember Vorjahr. A. Eigenkapital
Anlage 1 Blatt 1 Life Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A A. Anlagevermögen Vorjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene gewerbliche
MehrBilanz zum 31. Dezember 2016
Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer Speyer Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V S E I T E 31.12.2016 31.12.2015 T A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen II. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
MehrPretagus GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum BILANZ
UNTERNEHMENS- Pretagus GmbH Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01012012 bis zum 31122012 BILANZ AKTIVA A Anlagevermögen I Immaterielle Vermögensgegenstände 28320,50 38503,50 II Sachanlagen 37188,00
MehrHerausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung
20110183-0 Erste Erfahrungen mit der neuen Rechnungslegung und Bilanzierung Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung durch BilMoG Teil II von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen Im
MehrZwischenabschluss zum 30. Juni 2017
Zwischenabschluss zum 30. Juni 2017 Pankl Vermögensverwaltung AG, FN 464933 a Pankl Vermögensverwaltung AG, FN 464933 a Inhalt Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Anhang Pankl Vermögensverwaltung AG Beilage
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.
MehrWürth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss
Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
MehrA. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100
Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2015 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Vorjahr Vorjahr T T Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrRechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351
Mehrw i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 0 B I L A N Z zum 31. Dezember 2010 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2010 31.12.2009
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
MehrBund e s a n z e i g e r
Bund e s a n z e i g e r Name Bereic h Information V.- Datu m Die Weberei - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbh in der Stadt Gütersloh Gütersloh Rechnungslegung/ Finanzberichte
MehrJahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrEuro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum
Seite 1 von 5 Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Bilanz Aktiva 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR A. Anlagevermögen 8.502.777,42
MehrClere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016
Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Köln Jahresabschluss zum 30. September 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz zum 30. September
MehrUnsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VR Equitypartner Beteiligungskapital
MehrEin Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss
MehrHerausforderungen und Trends für Pensionsfonds
Herausforderungen und Trends für Pensionsfonds Agenda VVB-Fachkreis Grundlagen und Rahmenbedingungen der Pensionsrückstellung nach HGB Seite 3 Bewertung der Verpflichtungen Seite 5 Auswirkungen auf die
MehrRückstellungen und Rücklagen von A bis Z
Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen
MehrTechnische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld
Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld
MehrLernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen
Lernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen Quelle: Weber / Weißenberge: Einführung in das Rechungswesen Bilanzierung und Kostenrechnung, 9. Auflage, Schäffer Poeschel, 2015. Kapitel 1 (S. 3-26)
MehrBilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung Grundsätze für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
MehrTechnische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld
Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2009 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 1 Techniche Universität
MehrRückstellungen ( 249 HGB)
Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2015
ConValue AG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Lagebericht des Vorstands Im abgelaufenen
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der
MehrVerwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbh, Hamburg
Verwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbh, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012
MehrWaldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss
Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
MehrBuchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016
Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:
MehrDüsseldorf, 17. Juli E-DRS 32: Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. XX: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
Herrn Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des Deutschen Standardisierungsrats Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Zimmerstraße 30 10969 Berlin Düsseldorf, 17. Juli 2015 585/629 vorab per
MehrNeues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen
Ministerium für Inneres und Sport Postfach 10 24 41 66024 Saarbrücken Landrätinnen/Landräte der Landkreise des Saarlandes Regionalverbandsdirektor des Regionalverbandes Saarbrücken Nachrichtlich: Landkreistag
Mehrgermanbroker.net Aktiengesellschaft, Hagen Bilanz zum 31. Dezember 2016 Vorjahr T-EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Anlage 1 germanbroker.net Aktiengesellschaft, Hagen Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr T- A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Vorjahr T- I. Immaterielle Vermögensgegenstände I.
MehrT T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital
Kant-Hartwig & Vogel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2014 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr Vorjahr T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrJahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.
Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum
MehrNEXUS / CCC GmbH. Villingen-Schwenningen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
NEXUS / CCC GmbH Villingen-Schwenningen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nexus/ccc GmbH, Villingen - Schwenningen Bilanz zum 31. Dezember 2011 A k t i v a P a s s i v a 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2011
MehrCBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbh. Frankfurt am Main. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbh Frankfurt am Main Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbh, Frankfurt
Mehramalphi ag Halbjahresbericht 2011 nach HGB (ungeprüft)
amalphi ag Halbjahresbericht 2011 nach HGB (ungeprüft) LageberichtfürdasersteHalbjahr2011 Unser Unternehmen hat sich im ersten Halbjahr 2011 in schwierigem Umfeld gut behauptet. Die negativen Auswirkungen
MehrJahresabschluss zum 31. Dezember 2016
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der KWG Kommunale Wohnen AG KWG Kommunale Wohnen AG Anhang für das Geschäftsjahr 2016 A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma KWG Kommunale Wohnen
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007
16.02.2007 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrBILANZ zum 31. Dezember 2013
BILANZ zum 31. Dezember 2013 Seite 31 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrRICH Aktiengesellschaft. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum
RICH Aktiengesellschaft München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum Bilanz Aktiva A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 31.12.2009 1,00 50.000,00
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrInnovative Energie für Pullach GmbH Pullach. Unterlagen für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Innovative Energie für GmbH Unterlagen für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Innovative Energie für GmbH Blatt 2 B i l a n z zum 31. Dezember 2010 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2
MehrBILANZ. SWE Bürgersolarfonds GmbH & Co. KG Emmendingen. zum. 31. Dezember 2012 PASSIVA. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C.
BILANZ Emmendingen zum AKTIVA 31. Dezember 2012 PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Sachanlagen I. Kapitalanteile atypische Stille einschl. ZOB 295.839,86 315.318,33 1. technische Anlagen und
MehrBilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH, Leverkusen zum 31. Dezember 2012
Jahresabschluss der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH 2012 18 JahrESaBSchluSS 2012 Bilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH 2012 Bilanz der Bayer Beteiligungsverwaltung Goslar GmbH, Leverkusen
Mehrein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind.
Gegenüberstellung Anhang zur und Anhang zum (1) Im Anhang sind zu den Posten der die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der MATINA GmbH München ********************* MATINA GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrJahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012
Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen
MehrDer Controlling-Berater
Ronald Gleich/Andreas Klein (Hrsg.) Der Controlling-Berater Band 10 Die Autoren: Felice-Alfredo Avella/Ralph Brinkmann unter Mitarbeit von Gerhard Radinger Jahresabschluss und Berichtswesen nach dem BilMoG
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XI 1 Grundlagen des Jahresabschlusses... 1 1.1 Buchführungspflicht... 1 1.2 Rechnungslegungspflichten im Einzelabschluss... 2 1.3 Prüfungs- und Offenlegungspflichten...
MehrJahresabschluss. zum 31. Dezember Hypoport Insurance Market GmbH Klosterstr Berlin
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Klosterstr. 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2010 AKTIVA Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.
MehrDie Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/919 öffentlich Datum: 24.11.2015 Dienststelle: Fachbereich 83 Bearbeitung: Hr. Graß Landschaftsausschuss Landschaftsversammlung 09.12.2015
MehrBilanz zum 31. Dezember 2012
Bilanz zum 31. Dezember 2012 EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG, Dransfelder Straße 7, 37079 Göttingen AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr 2012 EUR Geschäftsjahr 2012 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrRechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen
Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Steuerliche Begleitmaßnahmen Zuschreibungspflicht ab Inkrafttreten RÄG 2014 Nachholung unterlassene Zuschreibung aus Zeiten vor Inkrafttreten
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1
MehrMFilmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH), Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31.
MFilmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH), Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2011 Vorjahr 31.12.2011
MehrGeschäftsbericht für das Geschäftsjahr Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH, Wiesbaden
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH, Wiesbaden Jahresbilanz zum 31.12.2015 Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH A k t i v a A. Anlagevermögen 2015
MehrAmtsblatt der Stadt Wesseling
Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der
Mehr