Unterlage 18.1 Wassertechnischer Erläuterungsbericht
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1 Wassertechnischer Erläuterungsbericht Projekt: BAB 7, KWC- Anlage Hasselhöhe, km 23,000 Bauherr/ Auftraggeber: Niedersächsische Landebehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden Planungsphase: Vorentwurf Konstruktion: -/- Verfasser: Datum: 06/2012 Christian Zürch (Projektleiter) Tatjana Stopf (Ersteller)
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines 3 2 Beschreibung des vorhandenen Entwässerungssystems 3 3 Beschreibung des geplanten Entwässerungssystems 4 4 Bemessung der Entwässerungsanlagen Flächenermittlung Hydraulische Berechnung Bemessung der Regenwasserbehandlung Versickerungsbecken Ramelsloh Geplante Versickerungsmulde 15 Seite 2 von 15
3 1 Allgemeines In dieser Unterlage werden die wasserrechtlichen Sachverhalte behandelt, die durch die im Erläuterungsbericht Unterlage 1 beschriebene Baumaßnahme ausgelöst wird. Die Entwässerung der geplanten Baumaßnahme wurde im Zuge der Planung mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Umbau und die Erweiterungsmaßnahmen der KWC-Anlage Hasselhöhe erfordern eine Neukonzeption des Regenwasser-Entwässerungssystems. Die Entwässerung der KWC-Anlage erfolgt entsprechend den heutigen Anforderungen hinsichtlich einer Minimierung der Umweltbeeinträchtigungen. 2 Beschreibung des vorhandenen Entwässerungssystems Das vorhandene Regenwassernetz im Bereich des Plangebietes verläuft entsprechend der Topografie von Süd nach Nord, das heißt in Richtung Hamburg. Im Bereich der vorhandenen Anlage befindet sich ein bestehender Regenwasserkanal, an welchen derzeit die vorhandenen Straßenabläufe sowie die Dachflächen entwässern. In der weiteren Folge verläuft dieser Kanal über bestehende Abscheider in Richtung eines vorhandenen Versickerungsbeckens im nördlichen Bereich der Anlage. Entlang der Autobahn befindet sich ein vorhandener Regenwasserkanal im Mittelstreifen, welcher ausgehend vom Hochpunkt bei Station km 23,200 die auf der westlichen Fahrbahnseite anfallenden Oberflächenwässer aufnimmt. Bei Station km 23,170 befindet sich ein Schacht mit zwei Ablaufleitungen, eine verläuft weiter im Mittelstreifen der Autobahn, die andere in Richtung der vorhandenen KWC- Anlage. Hier erfolgt dann der Auslauf in einen offenen Graben, wo das Wasser versickern kann. Es ist davon auszugehen, dass hier ca. 2/3 des bis hierher gefassten Wassers abgeleitet werden und nur noch ein geringer Restbetrag von ca. 1/3 im Kanal im Mittelstreifen weitergeführt wird. Am km 22,820 befindet sich ein weiterer Schacht mit zwei Ablaufleitungen. Nach Inspektion und Aufmaß der ankommenden und abgehenden Leitungen konnte festgestellt werden, dass die Hauptablaufleitung in Richtung vorhandene KWC-Anlage in das o.g. Versickerungsbecken verläuft. Nur bei großen Niederschlagsereignissen kann davon ausgegangen werden, dass auch in der im Mittelstreifen befindlichen weiterführenden Leitung überschüssiges Wasser aus diesem Abschnitt abfließt. Seite 3 von 15
4 Der im Mittelstreifen befindliche Regenwasserkanal folgt dem Verlauf der Autobahn bis zum km 21,970, von wo aus er die Autobahn in westliche Richtung quert, um später in das an der Anschlussstelle Ramelsloh vorhandene Versickerungsbecken zu entwässern. Die entsprechenden Unterlagen zur Berechnung und Dimensionierung des Versickerungsbeckens aus dem Jahr 1985 liegen vor. Für das o.g. vorhandene Versickerungsbecken auf dem Gelände der KWC- Anlage Hasselhöhe existieren keine wassertechnischen Unterlagen. Im derzeit vorgefundenen Zustand stellt sich das Becken so dar, dass kaum eine Versickerung mehr stattfindet und der Überlauf in einen offenen Graben ins Gelände erfolgt. Ein in den o.g. Unterlagen ausgewiesener Rückstau und anschließender Ablauf in den Regenwasserkanal im Mittelstreifen kann aufgrund der vorgefundenen Zu- und Ablaufhöhen nicht nachvollzogen werden. 3 Beschreibung des geplanten Entwässerungssystems Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsflächen der KWC- Anlage wird für die Straßen- und Parkflächenentwässerung eine komplette Neuverlegung von Regenwasserkanälen erforderlich. Gegen eine weitere Nutzung der vorhandenen Kanälen oder Anlagen spricht vor allem ihre ungünstige lagemäßige Einordnung gegenüber den neuen Verkehrsflächen sowie die geplante Regenwasserbehandlung und die abschließende Ableitung des Regenwassers. Der derzeit vorhandene Regenwasserstrang sowie Abscheider im Bereich der Rastanlage können fachgerecht abgebrochen bzw. verfüllt werden. Ein Großteil des anfallenden Oberflächenwassers der geplanten Fahrbahnen, Parkflächen und Gehwegen wird über Borde, Rinnen und Einläufe gesammelt und über einen neu geplanten Regenwasserstrang abgeführt. Der neu geplante Regenwasserstrang ist lagemäßig ungefähr im mittleren Bereich der Rastanlage eingeordnet und verläuft größtenteils parallel zur Fahrbahn. Dadurch ist der Anschluss der beidseitig an den Fahrbahnrändern gelegenen neuen Straßenabläufe realisierbar. Die maximale Länge der Anschlusskanäle beträgt ca. 18,00 m. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt zunächst weiterhin in das im nördlichen Bereich der Anlage vorhandene Regenbecken, welches entsprechend den Erfordernissen zum Absetzbecken mit integrierter Tauchwand umgebaut wird. Seite 4 von 15
5 Ausgehend von diesem Becken wird entlang der Autobahn im Bereich des westlichen Seitenstreifens ein neuer Regenwasserstrang vorgesehen, der am km 21,970 an den vorhandenen Schacht VRSAB10 anbindet und im weiteren Verlauf zum bestehenden Versickerungsbecken Anschlussstelle Ramelsloh führt. Die entsprechend durchgeführte hydraulische Überrechnung ergab, dass die bestehenden Rohrdimensionen nicht ausreichend sind und ausgehend vom Schacht VRSAB10 die Kanäle in der nächst höheren Rohrdimension neu verlegt werden müssen. Die Kontrollschächte sind so vorgesehen, dass sich diese im Bereich der Grünflächen, Seitenstreifen bzw. der Verkehrsinseln befinden. Die Ableitung des gesammelten Oberflächenwassers von Fahrbahnen und Parkflächen erfolgt mit einer Mindestquerneigung von 2,5 % zu den Querneigungstiefpunkten. In Längsrichtung wurde zur Entwässerung ein Mindestgefälle von 0,5 % gewählt. Der Ansatz des Längsgefälles ermöglicht den Einsatz von Punktentwässerungen (Straßenabläufen) statt von wartungsintensiven Linienentwässerungsanlagen. Im Erweiterungsbereich wurden vier Pflastermulden zur Sammlung und Abführung des Oberflächenwassers konzipiert. Die Entwässerung der Pflastermulden erfolgt über Straßenabläufe mit Abdeckung 500 x 500 (angrenzend an Lkw-Parkständen) bzw. 300 x 500 (angrenzend an GST- bzw. Bus- und Pkw-Parkständen), muldenförmig, für Belastung D400. Der Abstand der Straßenabläufe wurde unter Ansatz einer Einzugsfläche von ca m² je Straßenablauf 300x500 mm bzw. ca m² je Straßenablauf 500x500 mm ermittelt. Die Entwässerung der Straßenabläufe erfolgt über Anschlussleitungen DN150 an die Sammelleitungen. Seite 5 von 15
6 Im Einfahrtsbereich zur Rastanlage erfolgt die Entwässerung der Fahrbahn entsprechend des Quergefälles in eine seitlich mitgeführte Entwässerungsmulde, welche im weiteren Fahrbahnverlauf endet. Das hier gesammelte Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Da sich der anstehende Boden jedoch als wenig versickerungsfähig erweist, ist unter dieser Mulde ein Teilsickerrohr DN100 zu verlegen, welches das überschüssige Wasser aufnimmt und in den geplanten Regenwassersammler ableitet. Für ggf. überschüssiges Oberflächenwasser wird der Muldentiefpunkt zum bestehenden Muldenablaufschacht hin profiliert. Analog der Bestandssituation wird es mittels des bestehenden Kanals dem Becken nördlich der Anlage zugeführt. Im Ausfahrbereich der Rastanlage (Bereich der Einmündung Fahrgasse 2 in Fahrgasse 1) entwässert ein geringer Teil der Fahrbahn entsprechend des Quergefälles in eine seitlich angelegte Entwässerungsmulde. Diese verläuft dann weiter parallel GST-Parkstreifen bis zu deren Ende und dient vorrangig der Aufnahme des Oberflächenwassers der angrenzenden Böschung. Im Bereich der Fahrbahnentwässerung ist in der Mulde ein neuer Schacht mit Muldenablauf mit Anbindung an den geplanten Regenwasserkanal vorgesehen, um ggf. überschüssiges Regenwasser ableiten zu können. Im Ausfahrbereich der Rastanlage ist durch die lagemäßige Neueinordnung des Beschleunigungsstreifens und der Entwässerungsmulde eine Neuverlegung der ersten beiden Haltungen des hier vorhandenen Entwässerungskanals erforderlich. Die Neuverlegung erfolgt in gleicher Rohrdimension, Sohlhöhe und gleichem Sohlgefälle lagemäßig angepasst an die neue Lage der Entwässerungsmulde. Das Oberflächenwasser der Fahrgasse 1 wird im Bereich des Ausfahrradius aus der Rastanlage entsprechend der Querneigung über das Bankett und die Dammböschung breitflächig im Gelände verteilt. Im Bereich der Grünflächen wird eine breitflächige Verteilung des anfallenden Oberflächenwassers zum Ansatz gebracht. Die an die Gehwege angrenzenden Grünflächen werden vom Gehweg weg profiliert, so dass das Oberflächenwasser der Gehwege abfliessen kann und im unbefestigten Gelände breitflächig verteilt wird. Seite 6 von 15
7 Der Regenwasseranschluss für das bestehende Rasthaus wird ausgehend vom vorhandenen Schacht vor dem Gebäude mittels eines neuen Anschlusskanals DN200 mit Anbindung an den geplanten Kanal neu hergestellt. Sohlhöhen dazu sind nicht bekannt. Diese sind für die weiterführenden Planungsphasen jedoch durch Aufmaß zu ermitteln. Gegebenenfalls ist nach Sichtung des Schachtes und Beurteilung des Zustandes zu entscheiden, ob dieser neu herzustellen ist. Die am km 23,170 vorhandene in Richtung KWC-Anlage verlaufende Ablaufleitung DN300 des im Mittelstreifen verlaufenden Kanals bleibt erhalten. Ausgehend vom im Seitenstreifen vorhandenen Schacht VR061 ist ein neuer Kanal bis hinter den geplanten Sichtschutzwall zu führen und dort analog der Bestandssituation in einem offenen Versickerungsgrabenmulde ausmünden zu lassen. Die entsprechende Bemessung der Versickerungsmulde ist der Anlage zu entnehmen. Als Rohrmaterial sind bis einschließlich DN300 Steinzeugrohre, ab DN400 FBS- Beton- bzw. Stahlbetonrohre nach DIN 4032 vorgesehen. Für die Anschlussleitungen der Straßenabläufe sind ebenfalls Steinzeugrohre DN150 einzusetzen. Bei geringeren Überdeckungen als 1,0 m ist als Rohrmaterial PP SN8 zu verwenden. Für alle einzusetzenden Rohre sind durch den Baubetrieb die entsprechenden statischen Nachweise bei den jeweiligen Rohrherstellern abzufordern. Bei den vorgesehenen Kontrollschächten sind je nach angeschlossenen Rohrdimensionen runde Schächte mit einem Innendurchmesser von 1000 mm bis 1200 mm vorgesehen. Es wird empfohlen die Schächte aus Betonfertigteilen gemäß DIN EN 1917, DIN 4034 Teil 1 herzustellen. Für den Anschluss der geplanten Rohre sind die je nach Rohrmaterial dafür genormten Anschlussstücke zu verwenden. Der Anschluss hat immer doppelgelenkig zu erfolgen. Die Lage der Schächte befindet sich grundsätzlich außerhalb der befahrbaren Bereiche. Bei den Schächten die im Bereich des unbefestigten Geländes liegen sind die Deckelhöhen an die vor Ort vorgefundene Situation anzupassen. Alle geplanten Schächte erhalten Abdeckungen der Art B125 mit Lüftungsöffnungen und eingehängtem Schmutzfänger. In den Schächten sind Edelstahlhülsen für Einstieghilfen an der Schachtwand vorzusehen. Eingriffe in bestehende Gewässer sind nicht vorgesehen. Seite 7 von 15
8 4 Bemessung der Entwässerungsanlagen 4.1 Flächenermittlung Als Grundlage für die Bemessung der Entwässerungsanlagen erfolgten zunächst eine Erfassung der abflusswirksamen Flächen sowie deren Unterteilung nach Befestigungsgrad und der Art der zu erwartenden Flächenverschmutzungsgrade nach DWA M153. Die Flächenermittlung ist den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen. 4.2 Hydraulische Berechnung Die Hydraulische Berechnung erfolgte entsprechend den Technischen Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser, der RAS-Ew (Ausgabe 2005) sowie dem ATV-Arbeitsblatt A 118 (März 2006) Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen. Für die hydraulische Berechnung der Entwässerungsleitungen wurden nachfolgend aufgeführte Bemessungswerte zugrunde gelegt: Regenereignis: - Regendauer T 15 min - Regenhäufigkeit n 1,0 - Zeitbeiwert für T 15 min und n1,0 nach ATV A118, Tafel 2: φ 1,0 Abflussbeiwerte: - Dachfläche Rasthaus: ψ S 1,0 - Fahrbahnen über Rinnen: ψ S 0,9 - Stellflächen über Rinnen: ψ S 0,9 - Gehwege: ψ S 0,75 Für die Dimensionierung der Entwässerungsanlagen wurde gemäß RAS-Ew folgende Bemessungshäufigkeit angesetzt: Mulden und Rohrleitungen n 1 (1mal im Jahr) Die Regenspende wurde mit Hilfe des KOSTRA- Atlas, Starkniederschlagshöhen für Deutschland (KOSTRA-DWD 2000) bestimmt und beträgt für das Rasterfeld 35/24 bei der gewählten Dauer und Häufigkeit: r 15/1 102,8 l/(s*ha) Seite 8 von 15
9 Die Berechnung des Regenabflusses erfolgte in Anlehnung an das Zeitbeiwertverfahren. Der Spitzen-abfluss für das zu entwässernde Einzugsgebiet wurde nach folgender Formel ermittelt: Q r r 15/1 * φ * A E * ψ S Hierin bedeuten: Q r [l/s] Oberflächenabfluss r 15/1 [l/(s*ha)] Regenspende φ [-] Zeitbeiwert nach Reinhold A E [ha] Größe der Entwässerungsfläche ψ S [-] zu A E gehörender Abflussbeiwert Für die Bemessung der Entwässerungsrohrleitungen wurde für die neu geplanten Rohrleitungen eine betriebliche Rauigkeit von k b 1,0 mm, bei vorhandenen Rohrleitungen von k b 1,5 mm angesetzt. Für den weiterführenden Regenwasserstrang ausgehend vom geplanten Absetzbecken bis zum vorhandenen Schacht VRSAB10 wurde die Wassermenge angesetzt, die sich ergibt aus dem Gesamtabfluss durch die erweiterte KWC-Anlage sowie 2/3 des Oberflächenabflusses von der Autobahn zwischen dem km 23,170 und km 22,820. Um die nachfolgenden Kanäle in Richtung Versickerungsbecken ausgehend vom Schacht VRSAB10 hydraulisch berechnen und dimensionieren zu können, wurde mit der zuständigen Behörde abgestimmt, dass die Vollfüllung des in den Schacht VRSAB10 zulaufenden Kanals DN 400 vom Mittelstreifen der Autobahn als Berechnungsmenge anzusetzen ist. Die Dimensionierung der Regenwasserkanäle erfolgte gemäß RAS-Ew ab einem Mindestdurchmesser von DN250 bis DN500. Die hydraulischen Berechnungen zu den geplanten Entwässerungssystemen sind der entsprechenden Anlage in der Unterlage 18 zu entnehmen. Seite 9 von 15
10 4.3 Bemessung der Regenwasserbehandlung Gemäß der ATV-DVWK-M153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser sollte Oberflächenwasser aus Gebieten mit nicht auszuschließenden Verschmutzungen nicht ungereinigt in den Untergrund versickert werden. Entsprechend dem Bewertungsverfahren nach dem ATV-DVWK-Merkblatt M153 wurde durch die Ermittlung der zulässigen Gewässerbelastung G und der zu erwartenden Abflussbelastung B die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung vor der Versickerung geprüft. Diese erfolgt durch die Vorschaltung eines Absetzbeckens mit Dauerstau und maximal 9 m/h Oberflächenbeschickung bei r (15/1). Durch die Anordnung einer schwimmenden Tauchwand können in Anpassung an den Wasserstand kontinuierlich zusätzlich Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurückgehalten werden. Die Tauchwand ist im hinteren Teil des Beckens anzuordnen. Für das neu geplante Absetzbecken soll das vorhandene Versickerungsbecken im nördlichen Bereich der KWC-Anlage Hasselhöhe genutzt und entsprechend den Erfordernissen umgebaut werden. Dazu ist der südliche Teil des vorhandenen Beckens mit seiner derzeitigen Sohltiefe weitestgehend zu belassen, der nördliche Bereich muss mit der entsprechenden Tiefe neu ausgebildet werden. Das neu zu gestaltende Becken wird insgesamt etwas kleiner und ist als gedichtetes Erdbecken auszubilden. Dazu ist dieses mit einer PE- Folie zu dichten und mit Betonpflaster 100/200/80 gemäß DIN EN1338 zu befestigen. Die erforderliche Oberfläche des Absetzbeckens wurde mit ca. 45 m² ermittelt. Die Mindestwassertiefe beträgt 2,0 m, die Böschungsneigungen 1:1,5. An entsprechender Stelle ist am Ende des Beckens ein Ab- bzw. Überlaufschacht anzuordnen, von welchem der Ablauf in Richtung Versickerungsbecken Anschlussstelle Ramelsloh erfolgen soll. Dieser erfüllt gleichermaßen die Funktion des Notüberlaufes. Die Lage der derzeit vorhandenen Einleitung des von der Autobahn kommenden Zulaufkanals in das geplante Absetzbecken gestaltet sich hydraulisch ungünstig. Es ist zu befürchten, dass vor allem bei Starkregenereignissen die erforderliche Beruhigung des Wassers und die damit verbundene Absetzwirkung nicht ausreichend realisiert werden kann. Seite 10 von 15
11 Aus diesem Grund ist vor dem Zulauf ins Becken auf den vorhandenen Kanal ein neuer Verteilungsschacht anzuordnen. Ausgehend von diesem erfolgt die Aufteilung des Zuflusses auf zwei Ablaufleitungen DN300 mit einem geringen Sohlgefälle und einer Sohltiefe ca. 20cm unter Dauerwasserstand im Becken. Die Aufteilung der Ablaufleitungen wird so vorgesehen, dass ein Teil des Wassers in den vorderen Teil des Beckens verlegt wird, der andere läuft weiterhin in den tieferen Teil des Absetzbeckens. Dabei sind die Sohlhöhen der Ablaufleitungen im geplanten Verteilungsschacht höhenmäßig um ca. 20cm versetzt anzuordnen, so dass bei normalen Regenereignissen der Hauptanteil des Regenwassers in den hinteren Teil des Beckens abläuft. Nur bei Starkregenereignissen soll dann auch der zweite Ablauf in Richtung vorderes Becken anspringen, um in diesem Fall eine bessere Vergleichmäßigung und Aufteilung des Wassers im Absetzbecken und eine damit insgesamt bessere Absetzwirkung zu erzielen. Das Absetzbecken kann mit einem Reinigungsfahrzeug über den bestehenden Wirtschaftsweg und das untergeordnete Wegenetz angefahren werden. Die gesamte Anlage ist mit einem Zaun entsprechend zu sichern. 4.4 Versickerungsbecken Ramelsloh Das vorhandene Versickerungsbecken an der Anschlussstelle Ramelsloh (Westseite) dient der Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der westlichen Fahrbahn der Autobahn im Abschnitt von km 21,650 bis km 23,200. Die Bemessung des Beckens ist in der beigefügten Wassertechnischen Untersuchung vom nachvollziehbar. Das Berechnungsverfahren stellt sich als einfache Volumenermittlung mit der ermittelten Abflussmenge für das entsprechende Einzugsgebiet über eine bestimmte Zeit dar. Zur Sicherheit wurde das ermittelte Volumen verdoppelt. Kenntnisse über Versickerungskennwerte und Iterationsverfahren zur Ermittlung des erforderlichen Volumens steckten damals noch in den Anfängen und wurden nicht angewendet. Mit der Erweiterung der KWC- Anlage Hasselhöhe wird es notwendig, zusätzliches Oberflächenwasser in dieses Versickerungsbecken abzuführen und versickern zu lassen. Um die geplante Ableitung und Versickerung nachzuweisen, wird versucht mit den zur Verfügung stehenden Kenntnissen das Versickerungsbecken sowohl im vorhandenen als auch geplanten Zustand anhand der heute gültigen Vorschriften und Regeln der Technik nach dem heutigem Stand nachzuweisen. Veränderungen am Becken sind nicht geplant. Seite 11 von 15
12 Nachrechnung des Beckens nach heutigen Erkenntnissen Fläche des Einzugsgebiets (gem. Wassertechn. Berechnung vom ): von km 22,650 bis km 23,200: A m² über Mittelstreifenkanal von km 21,650 bis km 22,000: A m² über Seitenstreifen und Entwässerungsmulde Böschungen/Lärmschutzwände: A m² Ermittlung der Abflüsse nach RAS-Ew 2005 Regenspende: n1 r 15,1 102,8 l/(s*ha) Spitzenabflussbeiwert Fahrbahn: ψ S 0,9 Spezifische Versickerungsrate Böschungen und Mittelstreifen: 150 l/(s*ha) Abfluss Böschungen: Q 1,92 ha * (102,8 l/s*ha 150 l/s*ha) -90,62 l/s kein Abfluss Abfluss Fläche A 1 Fahrbahn über Seitenstreifen: Q 102,8 l/(s*ha) * (0,56ha * 0,9) 51,8 l/s Abfluss Fläche A 2 Fahrbahn über Mittelstreifenkanal: Q 102,8 l/(s*ha)*(1,92 ha * 0,9) 177,6 l/s Gesamtabfluss ins vorh. Sicker-/ Rückhaltebecken: Q ges 229,4 l/s Nachrechnung des vorh. Sicker-/Rückhaltebeckens: A E m m m 2 A u m 2 * 0, m 2 Da es sich um ein Versickerungsbecken handelt wird statt einer Drosselwassermenge die vorhandene mittlere Versickerungsrate ermittelt. Da es keine vor Ort gemessene Durchlässigkeitsbeiwerte gibt, kann nur von angenommenen Werten ausgegangenen werden. Diese wurden vorrangig aus den vorhandenen Unterlagen, aber auch durch die Erfahrungsberichte der Betreiber der Anlagen geschlussfolgert. Seite 12 von 15
13 Bemessung der vorhandenen Versickerungsrate: Versickerungsrate wird ermittelt aus: Q s A * k f / 2 Angenommener Durchlässigkeitsbeiwert: ca. k f 1*10-4 bis k f 5*10-5 da es sich um eine vorhandene Versickerungsanlage handelt wird von dem schlechteren k f - Wert ausgegangen, da davon auszugehen ist, dass gewisse Verdichtungen und Ablagerungen auf der Beckensohle vorhandene sind Fläche der Beckensohle aus Lageplan ermittelt: A 543,0 m 2 Fläche in Höhe des Wasserspiegels vom 0,75 m bei 1:1,5 Böschungsneigung aus Lageplan ermittelt: A 707,0 m 2 Vorhandene minimale Versickerungsrate (Beckensohle): Q s,min A Beckensohle * k f/2 543,0 m 2 * 5 *10-5 /2 m/s 0,01335 m 3 /s Vorhandene maximale Versickerungsrate (max. Einstauhöhe bei h 0,75): Q s,max A wassersp. * k f/2 707,0 m 2 * 5 *10-5 /2 m/s 0,0176 m 3 /s Somit beträgt die mittlere Versickerungsrate: Q s,m (Q s,min + Q s,max ) /2 (0, ,0176) /2 0,0155 m 3 /s 15,50 l/s Es wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich 15,50 l/s im Becken versickern. Diese Wassermenge wird bei der Nachrechnung des Rückhaltevolumens als Drosselmenge angesetzt. Die Nachrechnung des Beckens ergab, dass ein Volumen von ca. 460 m 3 erforderlich ist, was dem ermittelten Volumen gemäß der wassertechnischen Berechnung vom entspricht. Das Becken ist demnach ausreichend dimensioniert für die angeschlossenen befestigten Flächen. Die Nachrechnung des Beckens ist der entsprechenden Anlage zu entnehmen. Nachrechnung des Beckens für die geplante Situation Die angeschlossenen befestigten Flächen der Autobahn mit Abfluss in das vorhandene Versickerungsbecken Ramelsloh West werden übernommen, da diese nicht verändert werden. Künftig entwässert nach wie vor ein Teil der oben berücksichtigten Flächen unverändert in das ehemalige Sickerbecken im nördlichen Bereich der KWC- Anlage Hasselhöhe. Seite 13 von 15
14 Da dieses zum Absetzbecken umgebaut wird und kein gedrosselter Abfluss in Richtung Sickerbecken stattfindet, spielt dieser Aspekt nur für die Dimensionierung der ableitenden Rohrleitungen eine Rolle. Für die Nach- bzw. Neuberechnung des vorh. Sickerbeckens sind die befestigten Flächen der erweiterten KWC-Anlage auf die o.g. Einzugsgebiete aufzuschlagen: Fläche des Einzugsgebiets der gepl. KWC- Anlage: A E m 2 A u m 2 Folgende Flächen ergeben sich für das Gesamteinzugsgebiet: A E m m m 2 A u m m m 2 Es wird davon ausgegangen, dass durch den höheren Stauwasserspiegel durchschnittlich ca. 20,0 l/s im Becken versickern. Diese Wassermenge wird bei der Berechnung des neuen Rückhaltevolumens als Drosselmenge angesetzt. Die Neuberechnung des Beckens mit den zusätzlichen Flächen ergab, dass ein Gesamtvolumen von ca. 790 m 3 erforderlich ist. Das sind ca. 330 m 3 mehr als derzeit ohne die Flächen der KWC- Anlage erforderlich ist. Damit ergibt sich eine zusätzliche Stauhöhe im vorhandenen Becken von ca. 0,5 m. Die neue Gesamtstauhöhe von ca. 1,25 m berechnet sich somit aus 0,75 m und 0,5 m. Mit dem Übertrag der ermittelten Werte auf das vorhandene Becken im Lageplan ist davon auszugehen, dass das Becken aufgrund der lage- und höhenmäßigen Einordnung diese zusätzlichen Wassermengen aus dem Bereich der erweiterten KWC- Anlage aufnehmen kann. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die ermittelten Wassermengen verzögert im Versickerungsbecken ankommen. Es wird jedoch empfohlen, im Zuge der geplanten Baumaßnahmen im Bereich des vorhandenen Beckens Sanierungsarbeiten vorzusehen, da davon auszugehen ist, dass die vorhandene Beckensohle zu einem gewissen Grade verdichtet und die Versickerungsfähigkeit damit eingeschränkt ist. Gegebenenfalls ist der Einbau von Vertikalrigolen zu erwägen, was die Versickerungsfähigkeit erhöht. Seite 14 von 15
15 Weiterhin wird empfohlen den Zulauf erosionssicher zu gestalten und im Einlaufbereich einen Absetzbereich zu schaffen, um eine Verschlammung der Beckensohle künftig zu minimieren. Um die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens im Bereich der Beckensohle und die ggf. erforderlichen Maßnahmen besser einschätzen zu können, wird empfohlen den tatsächlichen Durchlässigkeitsbeiwert k f durch einen entsprechenden Versickerungsversuch feststellen zu lassen. 4.5 Geplante Versickerungsmulde Bei Station km 23,170 befindet sich ein Schacht mit zwei Ablaufleitungen, eine verläuft weiter im Mittelstreifen der Autobahn, die andere in Richtung der vorhandenen KWC- Anlage. Hier erfolgt dann der Auslauf in einen offenen Graben, wo das Wasser versickern kann. Es ist davon auszugehen, dass hier ca. 2/3 des bis hierher gefassten Wassers abgeleitet werden und nur noch ein geringer Restbetrag von ca. 1/3 im Kanal im Mittelstreifen weitergeführt wird. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde wurde vereinbart, die bestehende Ablaufsituation grundsätzlich wie vorhanden beizubehalten, nur dass der Sickergraben an einer anderen Stelle neu herzustellen ist. Dafür ist ausgehend vom im Seitenstreifen vorhandenen Schacht VR061 ein neuer Kanal bis hinter den geplanten Sichtschutzwall zu führen und diesen dort analog der Bestandssituation in einem offenen Versickerungsgraben/-mulde ausmünden zu lassen. Die Bemessung der Versickerungsmulde erfolge gemäß dem ATV- DVWK Arbeitsblatt A 138 und ergab für den vorliegenden Versickerungsbeiwert ein erforderliches Volumen von ca. 80 m 3. Entsprechend wurde eine Mulde mit einer Länge von ca. 95,0 m und einer Gesamtbreite von 4,20 m hinter dem geplanten Sichtschutzwall lagemäßig eingeordnet. Die Sohltiefe der Mulde ist abhängig von den geplanten Einlaufsohle und der vorhandenen Höhensituation und beträgt mindestens 0,60 m. Seite 15 von 15
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