Planfeststellung. Wassertechnische Untersuchung. A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen
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- Franz Gerber
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1 Unterlage 13 Planfeststellung Wassertechnische Untersuchung für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen Gliederung der Entwurfsunterlage 13: 13.1 Erläuterungsbericht 13.2 Berechnungsunterlagen 13.3 Zusammenstellung der Einleitungen in Gewässer Aufgestellt: Verden, den Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Im Auftrage gez. Zulauf
2 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite Erläuterungsbericht Beschreibung des Bauvorhabens Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, plant die Erweiterung der Rastanlage Krelingen in km 1,660 im Zuge der A27, Richtungsfahrbahn Bremen. Die vorhandene und unbewirtschaftete Rastanlage ohne PWC-Gebäude erfüllt bei weitem nicht mehr den Bedarf an Pkw- und insbesondere Lkw-Stellflächen. Die Planung der PWC-Anlage erfolgt unter Beachtung der Planungsgrundsätze der Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS) bzw. im Bereich der Ein- und Ausfädelungsspuren nach der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) Ausgabe Die neue PWC-Anlage soll mit Parkständen für 40 Pkw, 5 Pkw mit Anhänger, 2 Busse und 32 Lkw, sowie einem Schwerkehr-Längsparkstreifen vorgesehen werden. Zusätzlich werden noch 2 Parkstände für Mobilitätsbehinderte eingeplant Gegenwärtige Verhältnisse Lage Gewässer siehe: Übersichtslageplan Unterlage 3 Lageplane Unterlage 7 Die Rastanlage liegt südlich der Ortschaft Krelingen zwischen den Überführungsbauwerken 3364 (Überführung des Gemeindeweges Großer Gartenweg, km 1,255) und dem Bauwerk 3363 (Überführung eines Gemeindeweges, km 2,118). Zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und der Anschlussstelle Walsrode-Süd verläuft die Autobahn durch flaches Gelände mit Geländehöhen zwischen m über NN. Die geplante Baumaßnahme wird zu etwa einem Fünftel unter Nutzung der vorhandenen Flächen der Rastanlage realisiert. Für die weiteren Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grünflächen in Anspruch genommen. Vorfluter für die PWC-Anlage Krelingen ist der Durchlass, Bauwerk 3363 a bei km 2, Wasserschutzgebiete / Wasservorranggebiete Zwischen der BAB 27 und der BAB 7 im Abschnitt des Autobahndreiecks Walsrode befindet sich die geplante PWC-Anlage in dem Wasserschutzgebiet Düshorner Heide. Das Wasserschutzgebiet ist der Schutzzone III B zugeordnet. Direkt südlich der Fahrbahn der BAB 27 grenzt die Schutzzone III A an.
3 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite Bodenverhältnisse Für den Neubau der PWC-Anlage Krelingen wurde im November 2009 ein Baugrundgutachten erstellt. Das Gutachten wurde im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt. Beurteilung des Baugrundes mit abfalltechnischer Zuordnung des Aushubmaterials, ELH Ingenieure, Hannover, November 2009; Erkundung des aktuellen Grundwasserstandes, ELH Ingenieure, Hannover, März 2011; Aus den Untersuchungen lassen sich die Bodenverhältnisse wie folgt zusammenfassen: Morphologie Die Geländehöhen im Bereich der PWC-Anlage liegen zwischen 36 und 38 mnn. Die Autobahn befindet sich in diesem Abschnitt in leichter Dammlage mit Höhen bis zu 39,5 mnn. Geologie Im Bereich der Baufläche der PWC-Anlage ist ein Bodenaufbau von glazifluviatilen bzw. fluviatilen Sanden und Kiesen zu erwarten. Hydrologie Aus der Auswertung von zwei Grundwassermessstellen in der Nähe der neuen PWC-Anlage lassen sich Grundwasserschwankungen von 1,0 m bis 1,2 m ablesen. Nach den Messungen des aktuellen Grundwasserstandes im März 2011 ist von einem höchsten Grundwasserstand im Bereich des Parkplatzes zwischen den Höhen +34,94 mnn und +35,76 mnn auszugehen. Die Grundwasserüberdeckung beträgt überall mindestens 1,0 m. Erkundeter Baugrundaufbau, Grundwasserstand Nach den durchgeführten Baugrunderkundungen kann für den Untersuchungsbereich folgender generalisierter Schichtenaufbau beschrieben werden: Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Der anstehende Untergrund im Bereich der Ackerflächen wird weitestgehend durch Sande, teilweise schwach schluffig, gebildet. Über den Sanden steht eine 0,3 m bis 0,65 m mächtige Deckschicht aus Mutterboden an. Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung Die Rastanlage befindet sich in einem Wasserschutzgebiet der Zone III B. Es ist eine geringe bis mittlere Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung gem. RiStWag gegeben. Die Einstufung der Schutzwirkung erfolgt durch den Bemessungs-k f -Wert aus dem Baugrundgutachten (K f = 1, m/s) und der Tabelle 2 aus der RiStWag bei einer Mächtigkeit von < 4,0 m.
4 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite Planungsgrundlagen Verwendete Unterlagen Für die Durchführung der wassertechnischen Untersuchungen standen folgende Unterlagen zur Verfügung: a) Entwurfslage- und Höhenpläne in verschiedenen Maßstäben, Planungsstand Juni 2011; b) Topographische Bestandsaufnahme; c) Beurteilung des Baugrundes mit abfalltechnischer Zuordnung des Aushubmaterials, ELH Ingenieure, Hannover, November 2009; d) Erkundung des aktuellen Grundwasserstandes, ELH Ingenieure, Hannover, März 2011; Regenspende Die Regenspende für den 15-Minuten-Regen der Ereignishäufigkeit n = 1,0 wurde gemäß dem Atlas des Koordinierten Starkregenniederschlag Regionalisierte Auswertung des Deutschen Wetterdienstes (KOSTRA-Atlas - DWD, 2000) für das Rasterfeld Hodenhagen (Spalte 32, Zeile 32) mit 108,3 l / (s ha) festgelegt Durchlässe Die Abmessungen der Durchlässe ergeben sich aus den Vorgaben der Richtlinien für die Anlagen von Straßen - Teil Entwässerung - RAS-Ew für die Mindestnennweiten, aus hydraulischen Nachweisen sowie aus den gewässeroberhalb bzw. unterhalb liegenden vorhandenen Querschnitten Abstimmungen Grundlage der Planung und Berechnung der Entwässerungsanlagen sind die "Richtlinien für die Anlagen von Straßen - Teil Entwässerung" (RAS-Ew 05) und die folgenden Arbeitsblätter des DWA-Regelwerkes (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v.): Arbeitsblatt A 110: Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen Ausgabe 2006 (A 110) Arbeitsblatt A 117: Bemessung von Regenrückhalteräumen Ausgabe 2006 (A 117) Arbeitsblatt A 118: Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen Ausgabe 2006 (A 118)
5 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite Grundzüge der Planung Bei der Festlegung des Entwässerungskonzeptes, insbesondere der Lage von Rückhalteeinrichtungen, sind die topographischen Gegebenheiten und die ermittelten oder zu erwartenden Grundwasserstände zu berücksichtigen. Straßenseitengräben sowie Mulden werden soweit erforderlich verlegt oder angepasst. Nach Erfordernis werden neue Gräben, Mulden, Regenwasserkanäle und Sickerrohrleitungen einschließlich Schächten hergestellt. Nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) Ausgabe 2002, ist eine Einstufung der Rastanlage vorzusehen, um die erforderlichen Entwässerungsmaßnahmen zu bestimmen. Die Einstufung anhand RiStWag erfolgt in die Stufe 2. In Punkt der RiStWag ist beschrieben, welche Maßnahmen für die Entwässerung vorgesehen werden müssen. Wenn in Versickerungsbereichen mindestens 20 cm versickerfähiger Oberboden vorhanden ist, können Mulden und andere Versickerungsbereiche in diese Schutzzonen eingeplant werden. Für das Versickerbecken ist ein vorgeschaltetes Absetzbecken vorzusehen. Für die Rückhaltung und Versickerung anfallender Abflüsse von den Parkstandflächen wird ein Versickerbecken Nordwestlich der PWC-Anlage vorgesehen. Das Versickerbecken nimmt das über Bord- bzw. Muldenrinnen, Straßenabläufe und Regenwasserkanäle gesammelte Wasser von den Parkflächen und den Fahrgassen auf. Die Oberflächenentwässerung der Autobahn erfolgt nach wie vor in den Autobahnseitengraben, der im Bereich der vorhandenen Rastanlage wiederhergestellt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Wassertechnischen Untersuchungen wird die Bemessungsregenspende gemäß DWD-KOSTRA für Hodenhagen mit r 15(n=1) = 108,3 l/(s ha) angesetzt. Der jährliche Niederschlag wird mit 800 mm festgelegt. Die Regenhäufigkeit wird für Mulden, Gräben und Rohrleitungen mit n = 1 angesetzt. Die Spitzenabflussbeiwerte Ψ S betragen bei der Fahrbahn und bei anderen befestigten Flächen Ψ S = 0,9 und bei unbefestigten Flächen Ψ S = 0,05. Die Entwässerung der Verkehrs- und Parkflächen, die in der gesamten PWC-Anlage als Einseitneigung ausgebildet werden, erfolgt über Bord- und Muldenrinnen, Mulden, Abläufe und Regenwasserkanäle. Im Bereich der Ein- und Ausfädelungsstreifen wird die Fahrbahn auch weiterhin direkt in vorhandene bzw. in einen neu geplanten Straßenseitengraben entwässert. Der neu geplante Straßenseitengraben ersetzt den vorhandenen Graben, der durch den geplanten Lärmschutzwall verdrängt wird. Die Rasenmulden und Gräben ohne Sohlbefestigung werden mit einer Versickerrate von 150 l/(s ha) gerechnet. Sich rechnerisch ergebende Negativ-Abflüsse werden zu Null gesetzt. Weitere Angaben zu den Berechnungsgrundlagen und konstruktiven Festlegungen siehe Unterlage 13.2 Berechnungsunterlagen.
6 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite 5 Rückhaltung Das Versickerbecken wird nach dem vereinfachten Verfahren gemäß ATV- Arbeitsblatt A 138 bemessen. Für das Versickerbecken wird die Notwendigkeit eines Absetzbeckens entsprechend RAS-Ew, Abschnitt 7 Behandlung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers geprüft. Auf ein Absetzbecken kann verzichtet werden, wenn durch breitflächige Ableitung und Versickerung auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben der rechnerische Nachweis erbracht wird, dass sich für die kritische Regenspende r krit (in der Regel 15 l/(s ha)) kein abzuleitender Oberflächenabfluss ergibt. Das Versickerbecken mit einem Rückhaltevolumen von 235 m³ wird nordwestlich der PWC-Anlage angelegt. Für dieses Becken ist ein Absetzbecken erforderlich. Das Absetzbecken mit Dauerstau und Abdichtung wird nach RAS-Ew berechnet. Die erforderliche Oberfläche von 47 m² vor der Tauchwand wird eingehalten. Im Bereich des Absetzbeckens wird eine Tauchwand hergestellt und das Absetzbecken wird abgedichtet. Das Absetzbecken wird mit Betonsteinpflaster (100/200/80) in 10 cm Beton C12/15 befestigt. Darunter wird eine Dichtungsfolie HD-PE mit einer Stärke von mindestens 2,5 mm einschließlich einer Schicht Geotextil (500 g/m²) unter und über der Dichtungsfolie eingebracht. Für den Hochwasserfall wird ein ausgemuldeter Notüberlauf in das angrenzende Gelände vorgesehen. Das an den Notüberlauf angrenzende Gelände wird so profiliert, dass die Abflüsse nicht in den vorhandenen Autobahnseitengraben fließen. Die Zufahrt zu Unterhaltungszwecken erfolgt über die Flächen der PWC-Anlage. Das Becken erhält eine Umzäunung mit einer Höhe von 2,00 m und ein Tor für die Betriebszufahrt. Bearbeitet: Ing.-Büro Dieter Linz GmbH & Co. KG Wunstorf, den im Auftrag: (gez. Dipl.-Ing. Martin Reinke)
7 Unterlage 13 Deckblatt ersetzt Unterlage 13.1, Seite 5 vom Planfeststellung Wassertechnische Untersuchung für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen Gliederung der Entwurfsunterlage 13: 13.1 Erläuterungsbericht 13.2 Berechnungsunterlagen 13.3 Zusammenstellung der Einleitungen in Gewässer Aufgestellt: Verden, den Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Im Auftrage gez. Zulauf
8 A 27 PWC-Anlage Krelingen Seite 5 Erläuterungsbericht zur Wassertechnischen Untersuchung Unterlage 13.1 D Rückhaltung Das Versickerbecken wird nach dem vereinfachten Verfahren gemäß ATV- Arbeitsblatt A 138 bemessen. Für das Versickerbecken wird die Notwendigkeit eines Absetzbeckens entsprechend RAS-Ew, Abschnitt 7 Behandlung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers geprüft. Auf ein Absetzbecken kann verzichtet werden, wenn durch breitflächige Ableitung und Versickerung auf Straßenböschungen, Mulden und Gräben der rechnerische Nachweis erbracht wird, dass sich für die kritische Regenspende r krit (in der Regel 15 l/(s ha)) kein abzuleitender Oberflächenabfluss ergibt. Das Versickerbecken mit einem Rückhaltevolumen von 404 m³ wird nordwestlich der PWC-Anlage angelegt. Für dieses Becken ist ein Absetzbecken erforderlich. Das Absetzbecken mit Dauerstau und Abdichtung wird nach RAS-Ew berechnet. Die erforderliche Oberfläche von 85 m² vor der Tauchwand wird eingehalten. Im Bereich des Absetzbeckens wird eine Tauchwand hergestellt und das Absetzbecken wird abgedichtet. Das Absetzbecken wird mit Betonsteinpflaster (100/200/80) in 10 cm Beton C12/15 befestigt. Darunter wird eine Dichtungsfolie HD-PE mit einer Stärke von mindestens 2,5 mm einschließlich einer Schicht Geotextil (500 g/m²) unter und über der Dichtungsfolie eingebracht. Für den Hochwasserfall wird ein ausgemuldeter Notüberlauf in das angrenzende Gelände vorgesehen. Das an den Notüberlauf angrenzende Gelände wird so profiliert, dass die Abflüsse nicht in den vorhandenen Autobahnseitengraben fließen. Die Zufahrt zu Unterhaltungszwecken erfolgt über die Flächen der PWC-Anlage. Das Becken erhält eine Umzäunung mit einer Höhe von 2,00 m und ein Tor für die Betriebszufahrt. Bearbeitet: Ing.-Büro Dieter Linz GmbH & Co. KG Wunstorf, den im Auftrag: (gez. Dipl.-Ing. Martin Reinke)
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