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1 für das Bistum Dresden-Meißen 26. Jahrgang, Nr. 4 Dresden, 22. April 2016 Inhalt 45. Aufruf zur Katholikentagskollekte am 21./22. Mai Ordnung zur Veröffentlichung von Jubiläen im Bistum Dresden-Meißen Festsetzung und Genehmigung des Haushaltsplans Haushaltsplan des Bistums Dresden-Meißen für D E K R E T zur Aufhebung der Kapelle St. Bonifatius in Geising Internationale Begegnung für Priester in Rom Exerzitien in Lisieux in deutscher Sprache Angebot von Kapellenausstattung aus Geising Adressänderung... 68

2 Aufruf zur Katholikentagskollekte am 21./22. Mai 2016 Der Liebe Schwestern und Brüder, Seht, da ist der Mensch! So lautet das Leitwort für den 100. Deutschen Katholikentag, der vom 25. bis 29. Mai in Leipzig stattfinden wird. Seit über 160 Jahren sind die Katholikentage ein Spiegelbild des Lebens in unserer Kirche, bunt und vielfältig, ernst und fröhlich, geistlich und politisch zugleich. Im Jahr der Barmherzigkeit konzentriert sich der Katholikentag auf die bewusste Hinwendung zu den Menschen, die unserer praktischen Solidarität und tätigen Nächstenliebe bedürfen. Der 100. Deutsche Katholikentag wird in Leipzig stattfinden, einer großen, modernen, jungen Handels- und Kulturstadt, in der die katholischen Christen eine vitale Minderheit sind. Hier und im gesamten Bistum Dresden-Meißen haben sich viele Menschen für die Vorbereitung des Jubiläumskatholikentages engagiert. Liebe Schwestern und Brüder! Für viele von uns ist die Teilnahme an diesem Fest des Glaubens sicher schon eingeplant. Doch auch wenn Sie persönlich nicht kommen können, bitten wir Sie herzlich um Ihre Unterstützung. Der Katholikentag ist Ausdruck der Verantwortung aller Katholikinnen und Katholiken für Kirche und Gesellschaft. Tragen Sie durch Ihr Gebet mit zum Gelingen dieses Ereignisses bei. Und helfen Sie darüber hinaus durch eine großzügige Spende mit, dass der Katholikentag ein Zeugnis für unseren Glauben werden kann, das weit in die Gesellschaft hinausstrahlt. Kloster Schöntal, den 18. Februar 2016 Für das Bistum Dresden-Meißen Der Ertrag der Kollekten am 21. und 22. Mai 2016 ist ausschließlich für den Katholikentag bestimmt und innerhalb von 14 Tagen ungekürzt an das Bischöfliche Ordinariat unter der Buchungsnummer (bisher ), der Pfarreinummer und der Kollekten-ID zu überweisen (KA 135/2015).

3 Ordnung zur Veröffentlichung von Jubiläen im Bistum Dresden-Meißen Bei Alters- und Ehejubiläen, Sakramentenspendung, Geburten, Sterbefällen, Ordens- und Priesterjubiläen können Namen der Betroffenen und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den Publikationsorganen der Pfarreien (Pfarrnachrichten) sowie in den kircheneigenen Printmedien veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen der Veröffentlichung nicht schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Pfarrei widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht ist einmal jährlich in den Publikationsorganen der Pfarreien bzw. in den pfarreigenen Printmedien hinzuweisen. Der Hinweis ist im äußeren Erscheinungsbild von dem Rest des Textes der Veröffentlichung hervorzuheben. Ein bei der Pfarrei eingereichter Widerspruch ist unverzüglich auch der Meldestelle des Bistums mitzuteilen. Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind die Vollendung des 25., 50. und jedes weiteren 5. Ehejahres. Soll eine weitere über die genannten Medien hinausgehende Veröffentlichung, insbesondere eine solche im Internet, erfolgen, ist die vorherige Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist eine Veröffentlichung im Internet nicht erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn eine Kopie der Pfarrpublikation mit den Jubiläen im Internet verbreitet werden soll Die Meldestelle des Bistums ist berechtigt, auf Anfrage den genannten Stellen die entsprechenden Daten zu übermitteln. Die Pfarreien sind berechtigt, die entsprechenden Daten an ein kircheneigenes Printmedium zu übermitteln. Die Daten dürfen ausschließlich zu dem Zweck der Veröffentlichung in den genannten Medien verwendet werden. Diese Ordnung gilt ab sofort. Dresden, den 11. April 2016 L. S.

4 Festsetzung und Genehmigung des Haushaltsplans (1) Haushalt Die Planung des Gesamthaushaltes für das Bistum für das Jahr 2016 ergibt einen Jahresüberschuss i. H. v ,00. (2) Kirchensteuer Über Art und Höhe der Kirchensteuer wurde ein Kirchensteuerbeschluss für den sächsischen Teil der Diözese am 14. Dezember 2015 und für den thüringischen Teil der Diözese am 3. Februar 2015 gefasst. Die Anerkennung vom Freistaat Sachsen datiert vom 3. Februar 2016 und die Anerkennung vom Freistaat Thüringen datiert vom 27. Februar Diese Beschlüsse sind Bestandteil dieses Haushaltsplanes. (3) Kirchensteuerverteilung Die Kirchensteuerverteilung an die Pfarreien erfolgt grundsätzlich nach der im Bistum gültigen Schlüsselzuweisungsordnung. Danach setzen sich die Bistumszuschüsse an die Pfarreien zusammen aus einem gemeindegrößenabhängigen Sockelbetrag, einer mitgliederabhängigen Regelzuweisung und eventuellen Sonderzuschüssen. Diese Schlüsselzuweisungsordnung ist Bestandteil dieses Haushaltsplanes. Ab dem 1. Januar 2017 tritt ein mit KA 72/2015 zum 20. Juni 2015 veröffentlichtes Neues Schlüsselzuweisungsmodell, das mit einer in gleichem KA veröffentlichten Flächenrichtlinie verknüpft ist, in Kraft. (4) Personalwesen Abweichend vom Haushaltsbeschluss 2015 wird dem Vermögensverwaltungsrat im IV. Quartal 2016 ein mit der Software PERBIT erstellter Stellenplan für die Bischöfliche Verwaltung, die Bischöflichen Schulen, die Bildungshäuser und die Pastoralen Mitarbeiter vorgelegt werden. (5) Bürgschaften / Haftungsübernahme für Dritte Die Ausstellung von Bürgschaften im Haushaltsjahr 2016 ist nicht geplant. Dieser Haushaltsbeschluss ermächtigt nicht zur Übernahme von Bürgschaften namens des Bistums, zur Abgabe von Patronatserklärungen oder zu anderen Formen der Haftungsübernahme für Dritte. Nach Verabschiedung durch den Vermögensverwaltungsrat des Bistums Dresden-Meißen in seiner Sitzung am 12. Februar 2016 setze ich den Beschluss zum Haushaltsplan 2016 in Kraft.

5 Haushaltsplan des Bistums Dresden-Meißen für 2016 Nachstehend wird der Haushaltsplan des Bistums Dresden-Meißen für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Der vorliegende Haushaltsplan umfasst die Bistumsverwaltung, den Pensionsfonds, die Vermögensverwaltung, die Bischöflichen Schulen, das Bischof-Benno-Haus und das Winfriedhaus. Das Gesamt-Jahresergebnis beläuft sich auf in T Erträge Aufwendungen Verwaltungsergebnis Finanzerg./Steuern Jahresergebnis Bistumsverwaltung , , ,1-1, ,0 Pensionsfonds 37, , , ,0-908,2 Vermögensverwaltung - 191,5-191, , ,5 Bischöfliche Schulen , , , ,3 Bischof-Benno-Haus 1.148, ,0-739,5-1,8-741,3 Winfriedhaus 186,1 471,7-285,6 3,4-282,2 Gesamt , , , , ,4 Nach Verabschiedung durch den Vermögensverwaltungsrat des Bistums Dresden-Meißen in seiner Sitzung am 12. Februar 2016 setzte Andreas Kutschke den Haushaltsplan am 11. März 2016 in Kraft. Der Aufwand des Teilplans für die Bistumsverwaltung stellt sich wie folgt dar: Finanzen, Liegenschaften, ZD 1% Finanzen 8% Personalentwicklung 2% Diözesanbischof, Generalvikar 3% Liegenschaften, Bau, ZD 10% Kath. Büro 0% Stabsstelle Sorben 0% Stabsstelle ÖA Stabsstelle Recht 1% 2% Stabsstelle Archiv 1% Pastoral und Verkündigung 3% Caritas 7% Gemeindepastoral 42% Personalverwaltung 2% Kategorialpastoral 11% Bildung, Kunst u. Kultur 2% Schulen u. HS 5%

6 D E K R E T zur Aufhebung der Kapelle St. Bonifatius in Geising Im Schreiben vom 16. März 2016 bat die neu umschriebene Pfarrei Sankt Konrad von Parzham in Dippoldiswalde, die in Geising befindliche Kapelle Sankt Bonifatius aufzuheben. Ferner wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, am 24. April 2016 in dieser Kapelle letztmalig Eucharistie zu feiern. Die Bitte um Aufhebung der Bonifatiuskapelle wurde von Herrn Pfarrer Kluge vorgetragen. Ein entsprechendes Votum des Pfarrgemeinderates und des Kirchenrates wurde vorher eingeholt. Die Bitte um Aufhebung der Bonifatiuskapelle in Geising ist mit der pastoralen Situation, der geringen Zahl der Gottesdienste, dem anstehenden Verkauf des Gebäudes und den Unterhaltskosten begründet. Die pastoralen Gründe für die Aufhebung der Kapelle wurden ausreichend geprüft. Hiermit hebe ich die Kapelle Sankt Bonifatius in Geising mit Ablauf des 24. April 2016 gemäß can CIC auf, da sie nicht mehr für Gottesdienste benötigt wird. Die in der Kapelle befindlichen sakralen Gegenstände haben eine ihrer Widmung entsprechende Verwendung zu finden. Dresden, den 11. April 2016 L. S. 50. Internationale Begegnung für Priester in Rom Vom 1. bis 3. Juni 2016 findet in Rom im Rahmen des außerordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Jubiläum der Priester statt. Dazu lädt der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisation, S.E. Mons. Rino Fisichella alle Priester der Diözesen ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird es eine Einkehrtag mit Papst Franziskus geben, bei dem der Heilige Vater selbst insgesamt drei Meditationen über den Priester als Diener der Barmherzigkeit halten wird.

7 67 Das Jubiläum der Priester findet seinen Abschluss mit einer feierlichen Konzelebration unter dem Vorsitz des Heiligen Vaters am 160. Jahrestag der Einführung des Herz-Jesu-Festes. Das Programm dieses internationalen Treffens finden Sie auf der offiziellen Homepage zum Heiligen Jahr Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen, die für eine Anmeldung notwendig sind. 51. Exerzitien in Lisieux in deutscher Sprache Thema: Das Leben und die Lehre der Hl. Therese von Lisieux, einschließlich Fahrt über Reims, Paris (Rue du Bac, Notre-Dame des Victoires...), Alençon, Lisieux, Le Bec Hellouin... Termin: 30. Juli bis 8. August 2016 Teilnehmer: Priester, Ordensleute, Diakone und Laien Leitung: Monsignore Anton Schmid, Augsburg Leiter des Theresienwerkes e. V. Preis: ca. 770 Euro Veranstalter: Theresienwerk e. V. Moritzplatz Augsburg Tel.: , Fax: kontakt@theresienwerk.de Internet: Auskunft und Anmeldung: Dr. Esther Leimdörfer organisatorische Leitung lisieuxfahrt@theresienwerk.de 52. Angebot von Kapellenausstattung aus Geising Die kath. Pfarrei Dippoldiswalde bietet folgendes an: 16 Bänke mit Knie-Teil B/T/H: 164 x 70 x 80 cm 2 Bänke (nur Bank, ohne Knieteil und ohne Rückenlehne als Abschluss der Bankreihe an der hinteren Wand) B/T/H 164 x 30 x 45 cm 6 Hocker B/T/H 44 x 44,5 x 44,5 cm Altarplatte (Sandstein) T/B/H 70 x 160 x 13,5 cm (außen) bzw. 18 cm (mitte) Ambo B/H/T 45 x 133 x 36 cm Nähere Infos: Pfarrer Gerald Kluge, , pfarrer@kirche-osterzgebirge.de

8 Adressänderung T a m m e r, Josef Katholische Klinikseelsorge Fetscherstraße Dresden Tel.: Mobil: josef.tammer@uniklinikum-dresden.de des Bistums Dresden-Meißen Herausgeber: Bistum Dresden-Meißen Käthe-Kollwitz-Ufer Dresden

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