Kooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive
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- Susanne Schulze
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1 von n Kooperation, Fusion und Union katholischer n und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive Vortrag beim CBW Landshut RAe PartG 17. April / 12
2 Inhaltsverzeichnis von n von n 2 / 12
3 Ein Zitat vorweg von n Ich habe nicht gesagt, dass pastorale Systeme unnötig sind. Im Gegenteil. An sich ist alles, was auf Gottes Wege führen kann, gut. [...] Unsere Religionssoziologen sagen uns, dass sich der Einfluss einer Pfarrei auf einen Umkreis von 600m erstreckt. In Buenos Aires liegen zwischen einer Pfarrei und der nächsten ca m. Ich habe den Priestern damals gesagt: Wenn ihr könnt, mietet eine Garage und wenn ihr den einen oder anderen disponiblen Laien auftreiben könnt, dann lasst ihn nur machen! Er soll sich um diese Leute hier kümmern, ein bisschen Katechese machen, ja auch die Kommunion spenden, wenn er darum gebeten wird. [...] Kardinal Jorge Mario Bergoglio Papst Franziskus Interview mit 30 Tage / 12
4 und Rechtsquellen Kirchenrecht staatliches Recht von n Universalrecht: Codex Iuris Canonici/1983 Gesetze/ Bestimmungen des hl. Stuhls : Recht der dt. Bischofskonferenz Recht der Bistümer Gewohnheitsrecht Statuarrecht Staatskirchenverträge/ Konkordate Verfassungsrecht Grundgesetz + Weimarer Reichsverfassung Bundesrecht Landesrecht Statuarrecht Kirchliches Selbstbestimmungsrecht: Kirche regelt ihre Angelegenheiten selbst innerhalb der Grenzen der für alle geltenden Gesetze 4 / 12
5 Begriffsbestimmungen von n : Begriff aus dem Staatskirchenrecht, bezeichnet die Körperschaft öffentlichen Rechts, i.d.r. deckungsgleich mit der Pfarrei Pfarrei: Körperschaft kirchlichen Rechts nach c CIC, Gemeinschaft von Gläubigen i.d.r. territorial abgegrenzt, von einem Pfarrer betreut Kirchenstiftung: Selbständige Vermögensmasse, umfasst i.d.r. Kirchengebäude samt Ausstattung, ggfs. Wirtschaftsvermögen; juristische Person nach staatlichem Recht, nach kirchlichem Recht nur wenn vor 1983 errichtet, Hauptträger des örtlichen Kirchenvermögens Gesamtkirchengemeinde: Zusammenschluss mehrerer n zum Zwecke der gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse; gemeindlicher kirchlicher Steuerverband 5 / 12
6 Kirchliches von n Einheitliches Recht in allen bayerischen Diözesen Ordnung für kirchliche Stiftungen der bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO) + Durchführungsbestimmungen Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände (GStVWO) + Durchführungsbestimmungen Wahlordnungen 6 / 12
7 von n PGR Pastoral = gemeindlicher kirchlicher Steuerverband Pfarrer Zusammenarbeit KV Verwaltung Kirchenstiftung 7 / 12
8 von n Kooperation in der Seelsorgeeinheit n bleiben rechtlich selbständig Kooperation durch übergeordnete Körperschaften n bleiben rechtlich selbständig Fusion/ Union Verlust der Rechtspersönlichkeit der n von n Zusammenarbeit hauptsächlich auf pastoraler Ebene C , 2 CIC C. 374 CIC Verein oder GbR Aufgaben werden auf übergeordnete Körperschaft übertragen rechtliche Grundlage in Partikulargesetzen C CIC CC. 120 ff. CIC partikulares Fusionsgesetz staatliche Anerkennung Gesamtrechtsnachfolge 8 / 12
9 von n Zusammenschluss gemäß der jeweiligen Satzungen oder () nach dem Stiftungsgesetz Anerkennung durch den Staat strenge Voraussetzungen: Stiftungszweck muss unmöglich werden auf Antrag der Kirchen Zusammenschluss aber auch aus anderen Gründen möglich 9 / 12
10 Ein Wort zur hiesigen Situation Auch in München und Regensburg wurde das Rad nicht neu erfunden! von n 10 / 12
11 von n Beate Kooperation, Fusion und Union katholischer in Deutschland aus rechtlicher Perspektive Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltung des Ortskirchenvermögens Dissertation Universität Regensburg, Verlag Dr. Kovač 2012 Beate Ortskirchliches Vermögen in Fusionsprozessen katholischer n Kirche & Recht 2/2012 Reinhild Ahlers (Hrsg.) Handbuch der Pfarrverwaltung Kommentare Arbeitshinweise, Praxishilfen Loseblattsammlung Ludgerus Verlag Landeskomitee der Katholiken (Hrsg.) Handbuch Pfarrgemeinderat Herderverlag 2012 Erzdiözese München und Freising (Hrsg.) Handbuch für das Pfarrbüro Arbeo Intranet Erzdiözese München und Freising (Hrsg.) Dem Glauben Zukunft geben Orientierungsrahmen zur Ausgestaltung von Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese München und Freising Bistum Regensburg Orientierungspunkte bei der Bildung einer Pfarreiengemeinschaft 11 / 12
12 Zum Abschluss noch einmal der Papst: von n Ich denke an die christlichen Gemeinschaften in Japan, die über 200 Jahre keinen Priester hatten. Als die Missionare zurückkehrten, fanden sie dort alle getauft vor, alle waren kirchlich verheiratet und alle Verstorbenen hatten ein katholisches Begräbnis bekommen. Der Glaube war intakt geblieben dank der Gaben der Gnade, die das Leben dieser Laien, die nur die Taufe empfangen hatten und ihre apostolische Mission allein kraft der Taufe lebten, mit Freude erfüllt hatten. Man darf keine Angst davor haben, allein von Seiner Zärtlichkeit abzuhängen... Interview mit 30 Tage / 12
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