Strukturkonzept. Psychiatrieversorgung UR / SZ / ZG. Mai Einleitung

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1 Mai 2012 Strukturkonzept Psychiatrieversorgung UR / SZ / ZG 1. Einleitung Das Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat) hat laut seinem Zweckartikel das Ziel, gemeinsam die stationäre und ambulante psychiatrische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Faktisch hat sich die Zusammenarbeit bisher aber auf den stationären Bereich konzentriert. Im Zusammenhang mit der Neuen Spitalplanung sowie der geplanten Übernahme der Psychiatrischen Klinik Zugersee ist jedoch eine Gesamtschau erforderlich. Die Regierungen der Kantone Uri, Schwyz und Zug haben deshalb eine gemeinsame Psychiatrieplanung unter Einbezug der ambulanten Versorgungsstrukturen initiiert mit dem Ziel einer vernetzten und patientenzentrierten Versorgung. Dazu wurden folgende Entscheidungsgrundlagen erstellt: Versorgungsbericht (Beschreibung des Ist-Zustandes) durch eine interne Projektgruppe unter Beizug einer Expertengruppe der massgebenden Leistungserbringer Strukturbericht (Stärken/Schwächen, Lösungsvorschläge) durch zwei externe Experten Vorlage für eine koordinierte Spitalliste Psychiatrie durch eine Delegation der Konkordatskantone Auf der Basis dieser Unterlagen wurden verschiedene Varianten für die Ausgestaltung der Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug geprüft und bewertet. Das Ergebnis ist ein von allen drei Kantonsregierungen favorisiertes Modell für die künftige Struktur der Psychiatrieversorgung im Konkordatsgebiet. Dieses Konzept wird nachfolgend dargestellt und den hauptbetroffenen Leistungserbringern zur Stellungnahme unterbreitet (Sozial Psychiatrischer Dienst Uri, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz, Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug, Psychiatrische Klinik Zugersee). Die Einzelheiten der Ausgestaltung wurden dabei bewusst offen gelassen. Vielmehr soll die Detailplanung unter Einbezug aller Beteiligten erfolgen.

2 2 / Ausgangslage 2.1 Ambulante Versorgung Menschen mit psychiatrischen und/oder psychosozialen Problemen werden sowohl im Rahmen der Hausarztmedizin als auch der Spezialversorgung betreut. Letztere ist im Konkordatsgebiet unterdurchschnittlich stark ausgebaut. Betrachtet man beispielsweise die kantonalen Dichten der Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie in der Schweiz, so belegt der Kanton Uri die letzte und der Kanton Schwyz die drittletzte Stelle. Auch der Kanton Zug ist mit 3 Fachärzten auf 10'000 Einwohner unterhalb des Schweizer Mittelwerts von 3.8 Fachärzten auf 10'000 Einwohner (2008; siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Dichte der Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (2008) Bei den frei praktizierenden Fachärztinnen und -ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie mit Berechtigung zur Abrechnung zulasten der Krankenversicherung war der Bestand im Jahr 2010 wie folgt: 1 im Kanton UR, 11 im Kanton SZ und 26 im Kanton Zug. Noch seltener sind die niedergelassenen Spezialärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie: 0 im Kanton Uri, 0 im Kanton Schwyz und 3 im Kanton Zug (2010). Ambulante Dienstleistungen müssen deshalb häufig ausserkantonal beansprucht werden, insbesondere in den Kantonen Uri und Schwyz. Es resultiert ein "Nettoexport" von Patientinnen und Patienten in Kantone mit grösserer Fachärztedichte.

3 3 / 10 Für die Sicherstellung der Versorgung sind deshalb die von den Kantonen subventionierten ambulanten Dienste von grosser Bedeutung ergänzend zum privatärztlichen Bereich. Sie werden in Uri und Schwyz "Sozialpsychiatrische Dienste" (SPD) genannt, in Zug "Ambulante Psychiatrische Dienste" (APD). Der Dienst für Kinder und Jugendliche ist im Kanton Zug Teil der APD, während im Kanton Schwyz ein separater Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt. Der letztgenannte KJPD deckt gleichzeitig die Kantone Uri und Glarus ab. 2.2 Teilstationäre Versorgung Die Abdeckung mit Einrichtungen der teilstationären Versorgung (insb. Tageskliniken / Tagesstätten) ist im Konkordatsgebiet noch sehr lückenhaft. So gibt es einzig im Kanton Schwyz teilstationäre Angebote (sozialpsychiatrische Tagesstätten in Einsiedeln und in Goldau). In den Kantonen Uri und Zug existieren dagegen keine solchen Einrichtungen mit Ausnahme eines beschränkten Übergangsangebots an der Psychiatrischen Klinik Zugersee. 2.3 Stationäre Versorgung Im stationären Bereich wird der grösste Anteil der Patientinnen und Patienten aus dem Konkordatsgebiet in der Psychiatrischen Klinik Zugersee und der Clienia Privatklinik Littenheid behandelt, wie Tabelle 1 zeigt (Basis: Fallzahlen 2008). Der Selbstversorgungsgrad für Erwachsene beträgt rund zwei Drittel, für Kinder und Jugendliche ist er Null (kein stationäres Angebot innerhalb des Konkordatsgebiets). Tabelle 1: Marktanteile in der stationären Psychiatrieversorgung UR / SZ / ZG (2008; inkl. Kinder) UR SZ ZG Konkordat PK Zugersee (Konkordatsklinik) 71% 53% 68% 62% Clienia Privatklinik Littenheid (TG) 19% 31% 17% 23% Andere 10% 15% 15% 15% Total 100% 100% 100% 100% Gesamthaft ist im Zeitraum von 2006 bis 2008 eine stetige Zunahme der erbrachten stationären Leistungen um rund 6 Prozent festzustellen. Gleichwohl liegen alle drei Konkordatskantone bezüglich der Anzahl Hospitalisationen pro 1'000 Einwohner noch immer deutlich unter dem Schweizer Mittelwert. Der Kanton Uri liegt an zweitletzter, der Kanton Schwyz an drittletzter und der Kanton Zug an siebtletzter Stelle (siehe Abbildung 2).

4 4 / 10 Abbildung 2: Hospitalisierungsrate nach Kantonen bei psychiatrischer Hauptdiagnose (2008) Quelle: BFS, Medizinische Statistik der Krankenhäuser, Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP); Obsan Kosten Grundsätzlich ist zwischen den Kosten für die Kantone, für die Krankenversicherer und den privat getragenen Kosten zu unterscheiden. Verlässliche Informationen gibt es dabei nur für die Kosten der Kantone. Tabelle 2 gibt einen entsprechenden Überblick. Nicht enthalten sind einmalig geleistete Investitionsbeiträge. Zu beachten ist überdies, dass die Daten nur bedingt vergleichbar sind. Denn die Strukturen, das Leistungsangebot und damit die Finanzierung sind in den drei Kantonen ganz unterschiedlicher Natur. Umso interessanter ist deshalb, dass die von den Kantonen getragenen Gesamtkosten pro Einwohner gleichwohl sehr ähnlich sind (Durchschnitt : UR: 77 Fr.; SZ: 76 Fr.; ZG: 76 Fr.). Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass ab 2012 mit der Neuen Spitalfinanzierung substantielle Mehrkosten zu erwarten sind (verstärkte Mitfinanzierung der Leistungen der Clienia Privatklinik Littenheid). Tabelle 2: Von den Kantonen getragene Kosten der Psychiatrieversorgung; ohne Investitionen Total UR + SZ + ZG Kosten 2009 (Fr.) Kosten 2008 (Fr.) Kosten 2007 (Fr.) Erwachsene Stationär insgesamt 17'203'688 16'423'988 16'487'223 davon PK Zugersee 12'570'710 12'558'500 12'019'483 Ambulant 3'318'122 2'997'090 2'898'752 Kinder- und Jugendliche Stationär 306' ' '520 Ambulant 1'872'047 1'632'508 1'508'957 Gesamtkosten 22'700'033 21'728'048 21'551'452 Anzahl Einwohner 290' ' '154 Kosten/Einwohner Fortsetzung der Tabelle auf der nächsten Seite

5 5 / 10 Kanton Uri Kosten 2009 (Fr.) Kosten 2008 (Fr.) Kosten 2007 (Fr.) Erwachsene Stationär insgesamt 2'062'000 1'769'000 2'012'000 davon PK Zugersee 1'946'000 1'541'000 1'847'000 Ambulant 1 569' ' '000 Kinder- und Jugendliche Stationär 86'000 91'000 77'000 Ambulant 208' ' '000 Gesamtkosten 2'925'000 2'569'000 2'609'000 Anzahl Einwohner 35'335 35'162 34'989 Kosten/Einwohner Kanton Schwyz Kosten 2009 (Fr.) Kosten 2008 (Fr.) Kosten 2007 (Fr.) Erwachsene Stationär insgesamt 7'858'078 6'698'706 7'876'762 davon PK Zugersee 4'800'958 4'690'101 4'943'139 Ambulant 1 1'956'344 1'789'918 1'833'105 Kinder- und Jugendliche Stationär 220' ' '520 Ambulant 1'160'000 1'023' '000 Gesamtkosten 11'194'598 10'095'086 11'267'387 Anzahl Einwohner 144' ' '024 Kosten/Einwohner Kanton Zug Kosten 2009 (Fr.) Kosten 2008 (Fr.) Kosten 2007 (Fr.) Erwachsene Stationär insgesamt 7'283'610 7'956'282 6'598'461 davon PK Zugersee 5'823'752 6'327'399 5'229'344 Ambulant 792' ' '647 Kinder- und Jugendliche Stationär nicht ausweisbar 2 nicht ausweisbar 2 nicht ausweisbar 2 Ambulant 504' ' '957 Gesamtkosten 8'580'435 9'063'962 7'675'065 Anzahl Einwohner 110' ' '141 Kosten/Einwohner Quelle: Kantonale Amtsstellen (Stand 2010) 1 Kosten basieren auf Vollkostenrechnung. 2 Die stationären Leistungen des Kantons Zug für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Clienia Privatklinik Littenheid sind in der Erwachsenenpsychiatrie enthalten. 3. Herausforderungen Im Grossen und Ganzen funktioniert die Psychiatrieversorgung im Konkordatsgebiet gut. Die ambulanten Dienste wurden erfolgreich auf- bzw. ausgebaut und erbringen ebenso verlässliche wie anerkannte Dienstleistungen. Auch im stationären Bereich verfügen die Konkordatskantone über sehr kompetente Partner. Überdies kann aus den vorhandenen Daten geschlossen werden, dass die Versorgung relativ kostengünstig ist. Allerdings gibt es gewisse Versorgungslücken. Namentlich fehlen ein wohnortnahes stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche sowie teilstationäre Angebote für Erwachsene (insb. in UR und ZG) als auch für Kinder und Jugendliche. Zudem gibt es Anzeichen für eine ambulante Unterversorgung durch niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte in UR und SZ.

6 6 / 10 Mit Blick in die Zukunft zeichnet sich schliesslich ein deutlich steigender Bedarf nach psychiatrischen Leistungen ab. Ursachen sind einerseits das erwartete Bevölkerungswachstum, andererseits die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung, die zunehmende Urbanisierung und allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen (lockerere Familienverbände, fehlende soziale Netze, geringere Toleranz). Daraus resultiert einerseits ein erhöhter Nachfragedruck auf die ambulanten Leistungserbringer, andererseits ein erhöhter Bettenbedarf, wie entsprechende Prognoserechnungen deutlich gezeigt haben. Angesichts dieser Ausgangslage gelten folgende Prioritäten: Einerseits... Andererseits... müssen die wichtigsten Versorgungslücken (insb. im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie) geschlossen werden und der insgesamt steigende Bedarf aufgefangen werden können. gilt es, die Kostenentwicklung im Griff zu behalten, indem der Druck auf den stationären Bereich durch flankierende Massnahmen im ambulanten und teilstationären Bereich reduziert sowie die Leistungserbringung auf allen Stufen möglichst effizient organisiert wird. Diese Herausforderungen bedingen eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer mit einem abgestimmten Mix aus zentralen und dezentralen sowie stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten. Gleichzeitig gilt es, vermehrt betriebliche Synergien zu nutzen, wo es Sinn macht. Für eine solche Strategie weist das Konkordatsgebiet mit rund 300'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ideale Grösse auf. 4. Versorgungskonzept Die aufgrund der aktuellen Herausforderungen notwendige Verstärkung der Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien führt zum Konzept der integrierten Versorgung. Diese beinhaltet die Schaffung von (regionalen) Versorgungsnetzwerken, in denen die Leistungserbringer der ambulanten und stationären Versorgung institutionalisiert und ergebnisorientiert zusammenarbeiten. Qualitätsorientierte Ziele sind z. B. die Sicherstellung von Behandlungskontinuität sowie von nachhaltigen Behandlungsergebnissen durch die Optimierung der Schnittstellen (Abbau von Kommunikations- und Koordinationsdefiziten). Wirtschaftliche Ziele sind z. B. die Vermeidung unnötiger Leistungswiederholungen sowie die Begrenzung der teuren stationären Versorgung auf das medizinisch unbedingt nötige Mass.* * Müller, Klaus: Wörterbuch der Sozialpolitik (2003)

7 7 / 10 Daraus ergeben sich folgende Chancen: Koordinierte Versorgung aus einer Hand Verbesserte Ressourcenallokation Breiteres Angebot Rasche und optimale Behandlung für die Patientinnen und Patienten Vermehrte Zusammenarbeit und fachlicher Austausch als Gewinn für die Fachleute Stärkung der psychiatrischen Notfalldienste Nicht zuletzt entspricht die integrierte Versorgung auch dem Leitfaden zur Psychiatrieplanung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Dieser hatte explizit das Ziel, die ambulante Leistungserbringung adäquater zu berücksichtigen. 5. Leitbild In Übereinstimmung mit dem Prinzip der integrierten Versorgung ergibt sich folgendes Leitbild für die Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug: Die Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug erfolgt gemeinsam und unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie orientiert sich primär an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Die Führung, Planung und Organisation der Psychiatrieversorgung erfolgt innerhalb von einheitlichen Strukturen prozessorientiert. Die Klinik und die dezentralen ambulanten bzw. tagesstationären Angebote sind miteinander vernetzt. Die Schnittstellen zu anderen medizinischen und therapeutischen Behandlungsbereichen sowie zu Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für psychiatrische Patientinnen und Patienten werden optimiert. 6. Organisationsstruktur Die ambulanten bzw. sozialpsychiatrischen Dienste in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug sowie das stationäre Angebot der Konkordatsklinik in Oberwil-Zug bilden das Grundangebot der Psychiatrieversorgung in den drei Kantonen. Es handelt sich dabei um einen Service Public im klassischen Sinn, mit dem die Versorgungssicherheit gewährleistet werden soll zusammen mit den Angeboten der niedergelassenen Ärzteschaft, der sozialmedizinischen Institutionen sowie weiterer Leistungserbringer innerhalb oder in begründeten Fällen ausserhalb des Konkordatsgebiets. Für die Organisation des Grundangebots gibt es verschiedene Varianten, welche von der Kooperation selbstständiger Einheiten bis hin zur hundertprozentigen Integration reichen.

8 8 / 10 Wohl wäre die erste Variante schnell und einfach umsetzbar, doch könnte damit das Potenzial der integrierten Versorgung nicht voll ausgeschöpft werden. Umgekehrt böte die zweite Variante die Chance, durch die Reduktion von Schnittstellen die Qualität und Effizienz weiter zu steigen, hätte aber den Nachteil, dass bei der Umsetzung erhebliche Reibungsverluste entstehen. Die Regierungen der Konkordatskantone haben deshalb einen Mittelweg gewählt: Zwar sollen die Tätigkeiten der ambulanten Dienste und der Klinik in einer gemeinsamen Gesellschaft zusammengeführt werden, doch lässt man für die interne Organisation einen erheblichen Spielraum, so dass die Identität der bestehenden Institutionen nicht übermässig tangiert wird. Grundsätzlich geht die Planung von einer zweistufigen Struktur aus (siehe Abbildung 3). Eine erste Organisation umfasst die interkantonale Koordination, während eine zweite Organisation für den operativen Betrieb verantwortlich ist. Damit besteht eine klare Trennung zwischen der politisch-strategischen Führung und dem betrieblich-medizinischen Bereich. Die Frage der Rechtsform ist dabei von zweitrangiger Bedeutung. Angedacht ist derzeit ein gemischtes Modell mit einer öffentlich-rechtlichen Lösung auf der Basis des Psychiatriekonkordats für die Aktivitäten der Kantone einerseits und einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft für den Betrieb andererseits. Dieses Modell muss jedoch noch im Einzelnen bestätigt werden, ebenso wie die Frage, ob die Gebäude in Oberwil der Betriebsgesellschaft im Baurecht überlassen werden. In jedem Fall würde die Betriebsgesellschaft den Kantonen gehören (direkt oder via Psychiatriekonkordat). Abbildung 3: Organisationsstruktur (schematisch) Psychiatriekonkordat Interkantonale Koordination Politisch-strategische Vorgaben Betriebsgesellschaft Aktivitäten folgender bisheriger Organisationen: Sozial Psychiatrischer Dienst Uri Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug Psychiatrische Klinik Zugersee Leistungsaufträge Zur Bildung der Betriebsgesellschaft würden die Aktivitäten des Sozial Psychiatrischen Dienstes Uri, des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kantons Schwyz, des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Schwyz, der Ambulanten Psychiatrischen Dienste des

9 9 / 10 Kantons Zug sowie der Psychiatrischen Klinik Zugersee rechtlich unter einem Dach zusammengefasst. Es würde sich dabei um ein neues Unternehmen handeln, welches die Aufgaben, Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, Betriebsmittel etc. der bisherigen Organisationen übernähme. Die heutigen Trägerschaften (Verein Barmherzige Brüder Zug, Schwyzerische Stiftung für Sozialpsychiatrie, Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz, Kanton Zug) würden folglich die entsprechenden Verantwortlichkeiten abgeben. Bei der Ausgestaltung der Betriebsgesellschaft sollen die gewachsenen Strukturen respektiert werden. Ziel ist nicht eine Vereinheitlichung aller Organisationen, sondern eine reibungslose Zusammenarbeit, namentlich zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. So würden die ambulanten bzw. sozialpsychiatrischen Dienste und die Klinik zwar eine gemeinsame Rechtsform und eine gemeinsame Führung erhalten, doch würde auf grössere Anpassungen bei den lokalen Strukturen und Zuständigkeiten verzichtet. Insbesondere sollen die einzelnen Standorte erhalten bleiben, und es würde auch weiterhin akzeptiert, dass im Kanton Zug der Dienst für Erwachsene mit dem Dienst für Kinder und Jugendliche kombiniert ist, während im Kanton Schwyz separate Strukturen bestehen. Statt also die horizontale Vereinheitlichung zu forcieren (zwischen den ambulanten Diensten), würde vielmehr die vertikale Optimierung im Vordergrund stehen (zwischen den Versorgungsstufen), um das Konzept "ambulant vor teilstationär vor stationär" zu fördern. Dabei bliebe es der Betriebsgesellschaft unbenommen, ihre eigene Organisation in einer späteren Phase autonom weiterzuentwickeln, wenn sich dies als sinnvoll erweisen sollte und mit den kantonalen Leistungsaufträgen vereinbar ist. 7. Weiteres Vorgehen In diesem Dokument sind die Vorstellungen der Regierungen der Kantone Uri, Schwyz und Zug zur künftigen Struktur der Psychiatrieversorgung dargelegt. Es handelt sich dabei nur um den Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung soll und muss zusammen mit den betroffenen Organisationen definiert werden. Denn bei den Trägerschaften handelt es sich um autonome Rechtsgebilde (Verein Barmherzige Brüder Zug, Schwyzerische Stiftung für Sozialpsychiatrie, Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz, Kanton Zug). Die betroffenen Organisationen bzw. ihre Träger sind deshalb gebeten, in einem ersten Schritt zum vorliegenden Konzept wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Sind Sie grundsätzlich mit dem Konzept der integrierten Versorgung im Rahmen des Psychiatriekonkordats der Kantone Uri, Schwyz und Zug einverstanden? 2. Sind Sie bereit, die Aktivitäten, welche Ihre Organisation im öffentlichen Auftrag erbringt, einer neu zu gründenden Gesellschaft zu übertragen (inkl. Aufgaben, Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, Betriebsmittel* etc.) und die entsprechende Verantwortung abzugeben? * natürlich gegen eine faire Entschädigung

10 10 / Welche Punkte müssen bei einer solchen Neuorganisation aus Ihrer Sicht besonders berücksichtigt werden? 4. Wer ist von Ihrer Seite Ansprechperson in dieser Angelegenheit? Die Stellungnahmen sollten bis am 1. Oktober 2012 beim Psychiatriekonkordat eintreffen (c/o Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Postfach 455, 6300 Zug). In der Zwischenzeit ist ein periodischer Informationsaustausch mit allen direkt Beteiligten geplant (Sozial Psychiatrischer Dienst Uri, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz, Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug, Psychiatrische Klinik Zugersee). Es geht dabei darum, allfällige Fragen zum Integrationsprojekt zu klären, die Revision des Psychiatriekonkordats zu begleiten, den Entwicklungsbedarf der Psychiatrieversorgung zu konkretisieren (namentlich in Bezug auf die bestehenden Versorgungsdefizite) und Transparenz beim Wissensstand herzustellen. Zudem stehen die Verantwortlichen des Psychiatriekonkordats und der einzelnen Kantone den Trägerschaften jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Nach Vorliegen der Stellungnahmen zu den obigen Grundsatzfragen wird das Psychiatriekonkordat die organisatorischen, finanziellen und gesetzlichen Konsequenzen im Einzelnen analysieren und das Geschäft zuhanden der politischen Entscheidungsinstanzen aufarbeiten. Dies geschieht wiederum unter direktem Einbezug der betroffenen Institutionen, mit denen jeweils eine einvernehmliche Grundsatzvereinbarung zur Überführung der Aktivitäten in eine neue Organisation abgeschlossen werden soll. In Bezug auf den zeitlichen Ablauf erscheint es vorteilhaft, die Integration der Leistungserbringer und den Kauf der Klinik zu synchronisieren ("uno actu"). Denn Gesetze, Statuten und die Finanzierung können so direkt auf die neue Struktur hin massgeschneidert werden. Zudem ergäbe sich dann nicht die Situation, dass eine Institution die andere übernimmt. Vielmehr starteten alle gemeinsam mit der neuen Organisation. Dies wäre je nach Verlauf der Planungs-, Bewilligungs- und Entscheidungsverfahren voraussichtlich 2014 oder 2015 der Fall. Psychiatriekonkordat Kanton Uri Kanton Schwyz Kanton Zug Stefan Fryberg Armin Hüppin Urs Hürlimann Regierungsrat Landammann Regierungsrat

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