Anleitung zu Ermittlung der Horizontverschattung mit der aktualisierten Version des Vorarlberg-Atlas: VOGIS 3.0
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- Leopold Neumann
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1 Anleitung zu Ermittlung der Horizontverschattung mit der aktualisierten Version des Vorarlberg-Atlas: VOGIS April 2011, Markus Liepert - Energieinstitut Vorarlberg Die Ermittlung der Horizontverschattung durch das Gelände wird von dem Vorarlberg Atlas der Landesregierung unterstützt: 1 Atlas im Internet starten: 2. Wechseln Sie im Karten Center auf Klima & Meteorologie Seite 1 von 5 Energieinstitut Vorarlberg
2 3. Geben Sie im Feld Suchen/Abfragen die Adresse ein (bzw. zoomen Sie sich in den gewünschten Bereich). Die gesuchte Adresse wird nun mittels eines gelben, blinkenden Punkts angezeigt. 4. Die Horizontverschattung kann nun grafisch oder in Tabellenform angezeigt werden. Wählen Sie dazu eines der beiden Sonnensymbole und klicken sie anschließend auf den gelben Punkt in der Karte Seite 2 von 5 Energieinstitut Vorarlberg
3 5. Die Horizontverschattung des Geländes erscheint grafisch oder in Tabellenform in einem neuen Fenster. Die mittlere Horizontüberhöhung für eine bestimmte Himmelsrichtung kann einfach in die Berechnung übernommen werden. Vorsicht: Umliegende Gebäude werden davon nicht erfasst und sind anderweitig zu erfassen! Zusatzfeature: Die lila- bzw. orangefarbene Kurve kennzeichnet den Sonnengang zur Sommer- bzw. Wintersonnwende. Die rote Kurve das gewählte Datum mit dem Sonnengang zur gewählten Uhrzeit Seite 3 von 5 Energieinstitut Vorarlberg
4 Hintergrund zur Verschattungsproblematik 31.August 2009, Martin Brunn Ausgangssituation Seit vielen Jahren ist die Bewertung des Heizwärmebedarfs im Rahmen der Wohnbauförderung politisch wie auch von Seiten der EAW-Ersteller unumstritten und hat sich bewährt. Eine Ergebnisbeurteilung des Heizwärmebedarfs hat unterschiedliche HWB-Ergebnisse für ein und dasselbe Gebäude in Abhängigkeit seines Standorts zur Folge. Dies impliziert, dass ein und dasselbe Gebäude an unterschiedlichen Standorten unter Umständen unterschiedlich gefördert wird. In den Normen zur Berechnung des Energieausweises sind vielfach alternative Berechnungsmethoden für Teilergebnisse möglich. Oft kann ein Default-Werte Ansatz gewählt werden. Der Default-Werte Ansatz führt in der Regel zu konservativen Ergebnissen - d.h. es kommt zu einer Überschätzung der Verluste bzw. einer Unterschätzung der Gewinne. Damit liegt das Ergebnis auf der sicheren Seite. Vorteil: auf Basis eines Default-Werte Ansatzes können Ergebnisse i.d.r. mit weniger Aufwand errechnet werden. Leider ist der Default-Wert Ansatz bei den vereinfachten Methoden zur Berechnung der solaren Gewinne zu hoch angesetzt. Dies führt vielfach zu einer deutlichen Überschätzung der solaren Gewinne welche das Gesamtergebnis des Heizwärmebedarfs in Extremfällen um bis zu 20% gegenüber der detailierten Methode verfälscht. Gleichzeitig fehlt durch den zu guten Default Wert der Ansporn für eine detaillierte Verschattungsberechnung. Grundsätzliches Die Wohnbauförderung folgt den Vorgaben des baurechtlich vorgeschriebenen EAW. Etwaige Erweiterungen in den Vorgaben zur Berechnung geförderter Objekte sollen dabei den Normvorgaben nicht widersprechen. Damit wird sichergestellt, dass im Baurecht und bzgl. der Wohnbauförderung im Ergebnis immer ein und derselbe EAW berechnet bzw. ausgestellt werden kann. Auch die bundesweite Vergleichbarkeit im Rahmen den Normvorgaben bleibt dadurch gewährleistet. Die detaillierte Verschattung basiert auf einer mittleren Winkelabschätzung des Horizonts, horizontaler und seitlicher Überstände. Für verschiedene Winkel sind Abminderungsfaktoren vorgegeben Zwischenwerte sind zu interpolieren. Zielsetzungen Bei der Bewertung des Heizwärmebedarfs wird, ergänzend zu der reinen Gebäudehüllqualität die Ausrichtung (Verschattung), der Standort, interne Gewinne und die Lüftungsverluste miteinbezogen. Dabei nehmen die solaren Gewinne maßgeblich Einfluss auf das Gesamtergebnis. Eine pauschale Überschätzung, wie das beim Defaultwerte-Ansatz bei den solaren Gewinnen vielfach erfolgt führt dementsprechend zu hohen Verfälschungen beim Heizwärmebedarf und infolge auch beim Endenergiebedarf. Zur Problematik einer späteren Verbauung in der Nachbarschaft: Der Energieausweis kann nur eine Darstellung der bestehenden Gegenwart abbilden. Auf der anderen Seite ist er maximal 10 Jahre gültig. Damit ist wohl sichergestellt, dass mehr als 80% der Bemessungen bzgl. der Verschattung stimmen Seite 4 von 5 Energieinstitut Vorarlberg
5 Ist bei einem Objekt eine Verbauung bereits geplant, so macht es für den Bauherrn Sinn, die dadurch ggf. reduzierten Solaren Gewinne bei der Auslegung des Gebäudes mit einzuberechnen. EAW-Ersteller wird empfohlen darauf aufmerksam zu machen. Baurechtlich gesehen kann dies allerdings nicht verlangt werden! Im Rahmen der Möglichkeiten sieht das Energieinstitut Vorarlberg seine Rolle darin, die EAW-Ersteller bei der Umsetzung möglichst zu unterstützen. Rückmeldungen aus der Praxis besonders bei auftretenden Schwierigkeiten nimmt das Energieinstitut ernst und versucht diese lösungsorientiert zu unterstützen. Praxisfälle bei denen die Grenzwerte nicht einhaltbar sind sollen der Wohnbauförderungsabteilung mitgeteilt werden damit diese entsprechen reagieren (Prüfung Lösungsansatz) kann. Ein schönrechnen des Heizwärmebedarfs mit überzogenen solaren Gewinnen - in Zeiten, in denen wir uns auf das Niedrigstenergiehaussegment zubewegen ist weder für die zukünftigen Eigentümer/Benutzer noch zur Erfüllung energiepolitischer Zielsetzungen zielführend Seite 5 von 5 Energieinstitut Vorarlberg
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