STAATLICHES SEMINAR für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) KARLSRUHE

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1 STAATLICHES SEMINAR für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) KARLSRUHE Informationsbroschüre für den Vorbereitungsdienst (Stand: Dezember 2010) Das Gebäude des Seminars in der Jahnstraße 4 in Karlsruhe

2 Zur Begrüßung Wir begrüßen Sie im Karlsruher Seminar und wünschen Ihnen einen guten Start! Leitung, Kollegium und Sekretariat des Seminars freuen sich, dass Sie den Vorbereitungsdienst bei uns beginnen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen erste Orientierungshilfen und Informationen allgemeiner Art. Über laufende Angelegenheiten, welche die Ausbildung des gesamten Kurses, die einzelnen Fächer, die Erziehungswissenschaften oder die Verwaltung betreffen (z.b. Sonderveranstaltungen, Termine im Zusammenhang mit der Prüfung, der Übernahme in das Beamtenverhältnis oder der Reisekostenabrechnung) werden Sie durch Mails über die Lernplattform moodle sowie Aushänge unterrichtet. Bitte beachten Sie regelmäßig entsprechende Aushänge der Seminarleitung und der Verwaltung. Prof. Dr. Klaus Teichmann Prof. Dr. Gert Mack Karlsruhe, Dezember 2009 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, wenn es um Referendarinnen und Referendare sowie um Lehrerinnen und Lehrer geht. Gemeint sind aber jeweils beide Geschlechter. 2

3 Inhaltsverzeichnis Erste Orientierung S Informationen (alphabetisch geordnet) 2. Moodle die seminarinterne Kommunikationsplattform Ausbildung am Seminar S Der zeitliche Verlauf 2. Die Kurse 3. Das Ausbildungs-Personal Ausbildung an der Schule S Erster Ausbildungsabschnitt (Planung der Unterrichtsaufträge, etc.) 2. Häufige Fragen zu Lehraufträgen 3. Zweiter Ausbildungsabschnitt (selbstständiger Unterricht, etc.) 4. Verlängerung Die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn S. 14 des höheren Lehramts an Gymnasien 1. Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote 2. Die Schulrechtsprüfung 3. Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit 4. Die Lehrproben 5. Die mündlichen Prüfungen 6. Die Schulbeurteilung 7. Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile Einstellung in den Schuldienst des Landes S. 23 Anhang S Das Leitbild des Seminars Karlsruhe 2. Schematische Darstellung der Ausbildung 3. Vergleich der Drei-Fächer-Kombinationen 4. Das Seminarkollegium 3

4 Erste Orientierung 1. Informationen (alphabetisch geordnet) Änderung der persönlichen Verhältnisse Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung, Änderung der Mail-Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit, von hieraus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie Beglaubigung am Seminar möglich) für Seminar und LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Anwärterbezüge Die aktuellen Anwärterbezüge werden Ihnen in der ersten Kompaktwoche mitgeteilt. Für spezielle Auskünfte ist das LBV zuständig. Sie sollten sich jedoch erst dann an das LBV wenden, wenn Ihnen Ihre Personalnummer bekannt ist: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Fellbach, Tel.: 0711/957-0, Ausbildungspersonalrat (APR) Die Teilnehmer eines Kurses wählen pro 30 Teilnehmer einen Sprecher. Sie vertreten die Belange des Kurses, führen Veranstaltungen durch und wirken an der Gestaltung der Seminararbeit mit. Die Sprecher sind Mitglieder der Seminarkonferenz und im Ausbildungspersonalrat vertreten. In der Seminarkonferenz, an der auch die Fachleiter und Lehrbeauftragten teilnehmen, werden alle Belange des Seminars diskutiert und entschieden. Ausbildungsreisen Während des ersten Ausbildungsabschnitts (1. Halbjahr) können im Bereich Pädagogik / päd. Psychologie und in den Fachdidaktiken teils mehrtägige Ausbildungsreisen oder Exkursionen angeboten werden. Informationen über geplante Unternehmungen erhalten Sie von den jeweiligen Fachleiterinnen und Fachleitern in den ersten Sitzungen. Bankverbindung Meldung bitte drei Monate im Voraus an das Landesamt und an das Seminar (Vordruck LBV - 527). Bei Eröffnung eines Bankkontos bei einer anderen Bank muss das alte Konto noch für einige Zeit beibehalten werden. Beamtenverhältnis Als Studienreferendare sind Sie nun i. d. R. Beamte auf Widerruf. Dieses Beamtenverhältnis beginnt mit dem Tag ihrer Vereidigung und endet durch Gesetz mit dem Ende des folgenden Schuljahres (letzter Schultag). Gesondertes gilt bei Nichtbestehen. Beamte auf Widerruf sind wie andere Beamte an das Landesbeamtengesetz und die geltenden Rechtsvorschriften gebunden. Befreiungen und Beurlaubungen Wollen Sie an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung der Schule teilnehmen, muss in jedem Fall vorher ein Antrag (Formular im Sekretariat) gestellt werden. Innerhalb des Prüfungszeitraums im 2. Ausbildungsjahr (= von Beginn der Lehrprobenzeiträume Ende November bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung Mitte Mai) ist keine Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Landschulheim, Studienfahrt oder Skiaufenthalt möglich. Auch Beurlaubungen aus persönlichen Gründen bedürfen der Genehmigung der Seminarleitung. An Fortbildungslehrgängen, Kursen und Tagungen, die nicht vom Seminar veranstaltet werden, können Referendare in der Regel nicht teilnehmen (beachten Sie entsprechende Hinweise in moodle oder Aushänge im Seminar). 4

5 Beihilfe Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern die Behandlung während der Ausbildungszeit am Seminar stattfand, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am Seminar und im Internet unter erhältlich. Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist, und Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe. Von den Auslagen erstattet das LBV für - Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind: 50%, - Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern: 70%, - für den Ehegatten: 70%, - für jedes Kind: 80%. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen vor der Behandlung an die Beihilfestelle. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten beihilfefähige Aufwendungen von ca. 300 Euro vorliegen. Beihilfeanträge sind direkt dem LBV zuzusenden. Bitte senden Sie dem LBV nur Kopien. Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen. Beihilfeantrag Der Antrag (Vordruck LBV 301) erhältlich im Seminar und in der Schule ist beim Landesamt direkt einzureichen. Nähere Auskünfte über Beihilfe erteilt das LBV auch über das Internet: Sie sollten sich jedoch erst dann an das LBV wenden, wenn Ihnen Ihre Personalnummer bekannt ist. Formulare und Vordrucke können Sie sich auch über das Internet herunterladen: Dienstort Ort der Ausbildungsschule. Dienststelle Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Karlsruhe, Jahnstr. 4, 76133, Karlsruhe, Direktor: Prof. Dr. Teichmann, Tel.: 0721 / Ständ. Vertreter: Prof. Dr. Mack, Tel.: 0721 / Sekr.: Frau Prumbaum, Tel.: 0721 / Homepage: Dienststunden der Verwaltung Für Publikumsverkehr (Abholen und Abgeben von Formularen, Ausleihe von Päd. Arbeiten, Zeitschriften etc.) ist das Sekretariat geöffnet: Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 15:45 Uhr Zeitschriften und Pädagogische Arbeiten erhalten Sie bei Frau Steimel. Die Ausleihfrist für Pädagogische Arbeiten und Dokumentationen einer Unterrichtseinheit beträgt 14 Tage. Poststelle@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Klaus.Teichmann@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Gert.Mack@seminar-gym-ka.kv.bwl.de Dienstweg Als Beamte haben Sie bestimmte Regeln zu beachten. Eine davon ist die Einhaltung des Dienstwegs. Zuständige Dienststelle für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasium) Karlsruhe. Der Seminarleiter bzw. sein Stellvertreter sind für die Ausbildung verantwortlich. Sie sind deshalb Vorgesetzte der Referendare. Die Fachleiter und Lehrbeauftragten des Seminars, die Schulleiter der Ausbildungsschulen sowie die betreuenden Lehrer (Mentoren) sind in ihren jeweiligen Teilbereichen weisungsberechtigt. In Zweifelsfällen entscheidet der Direktor des Seminars bzw. der Stellvertreter. Der Schriftverkehr mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, der Schulabteilung des Regierungspräsidiums und dem Landeslehrerprüfungsamtes läuft über den Dienstweg, d.h. über die Direktion 5

6 des Seminars. Ausnahmen: siehe Merkblatt des Landesamtes. Die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars in Pädagogik/Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik sowie Schul- und Beamtenrecht sowie Multimedia gehört zur Dienstpflicht. Fahrtkostenerstattung Für Fahrten zum Dienstort (Ort der Ausbildungsschule) werden keine Fahrtkosten erstattet. Für Fahrten zum Seminar kann eine Reisekosten- Erstattung beantragt werden, falls Karlsruhe weder Dienstort noch Wohnort ist. Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat bzw. im Intranet (moodle) des Seminars. Über Details der Antragstellung wird in einer Veranstaltung zu Beginn der Ausbildung informiert (beachten Sie auch den entsprechenden Aushang). Familienverhältnisse Heirat, Geburt eines Kindes usw. mit entsprechender Urkunde sind dem Sekretariat und an das Landesamt (Vordruck LBV - 527) zu melden. Haftpflicht Jeder Referendar sollte, eine Haftpflichtversicherung haben bzw. abschließen. Über Ihre Schule wird vom Badischen Gemeindeversicherungsverband eine Lehrer-Berufshaftpflicht-Versicherung angeboten (jährliche Prämie ca. 10,- ). Homepage im Internet Im Intranet, auf der E-Learning-Plattform moodle, finden Sie alle wichtigen Verordnungen, Merkblätter, Hinweise und Formulare zum Herunterladen. Krankheit Bitte sofort dem Seminar und der Schule melden (ggf. wegen Unterrichtsbesuchen und Fachseminarsitzungen Fachleiter persönlich benachrichtigen); nach 3 Tagen ärztliches Attest im Seminar vorlegen. Melden Sie sich bitte unbedingt telefonisch oder per am Seminar, wenn Sie wieder gesund sind. Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten können auf Ihren Antrag nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen. Besprechen Sie dies mit der Seminarleitung. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert, höchstens jedoch um zwei Unterrichtshalbjahre. Analoges gilt für Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Das Seminar bittet darum, eine Schwangerschaft rechtzeitig anzuzeigen. Genauere Hinweise zu allen Fragen des Mutterschutzes bzw. Erziehungsurlaubs erhalten Sie im Sekretariat. Krankenversicherung Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung: - Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alles abdeckt. - Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei (AOK), erhalten dann aber keine Beihilfe mehr. Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist es kein Problem, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und zu einer privaten zu wechseln. Näheres erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen. Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und Angestellten im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle angeforderten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel angegeben werden. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit erst mit Verzögerung überwiesen wird. 6

7 Nebentätigkeit Auf die Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz wird hingewiesen. Beamten im Vorbereitungsdienst werden Genehmigungen nur in besonderen Fällen erteilt (Formular im Sekretariat oder in moodle). Reisekosten Grundsätzlich wird der Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können nicht als Reisekosten geltend gemacht werden. Diese Kosten müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten geltend machen. Die Reisekosten zum Seminar werden Ihnen vom Seminar entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht erstattet. Sie haben als Referendar/in lediglich Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Reisekosten. Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16. Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse) erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte je nach Einzelfall) gewählt werden muss. Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als 8 Stunden unterwegs sind (z.b. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik): Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 Euro, von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 Euro. (Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise in moodle oder den Aushang im Seminar.) Postfächer Auf dem Flur im 1. OG ist für jeden Referendar ein Hängeordner mit Namen eingerichtet, der mindestens einmal wöchentlich persönlich zu leeren ist. Mitteilungen für alle werden auch im Seminarfoyer (EG) und im Flur (1. OG, links) ausgehängt! Sämtliche für Sie wichtigen Termine und Unterlagen, wie z.b. Meldung zur Prüfung, Anträge auf Übernahme, Prüfungsunterlagen usw., erhalten Sie über Ihre Fachseminare oder über Ihre Postfächer. Sonderurlaub und Dienstbefreiungen Grundsätzlich bei der Seminarleitung beantragen (bei Unterrichtsausfall nach vorheriger Rücksprache mit dem Direktor des zuständigen Gymnasiums). Hierzu gehören auch Kollegenausflüge, Konferenzen an den Schulen etc. (beachten Sie auch den entsprechenden Aushang). Unfallmeldung Jeder Dienstunfall ist dem Regierungspräsidium in 2-facher Ausfertigung mit Bestätigung der Schule bzw. des Seminars zu melden. Vermögenswirksame Anlage Der Antrag hierfür wird beim Landesamt ( Vordruck LBV - 507) eingereicht. Wohnanschrift Dem Seminar, der Schule und dem Landesamt Stuttgart melden (Vordruck LBV 527 auf dem Sekretariat abholen). 2. Moodle - Die seminarinterne Kommunikationsplattform In einer der ersten Veranstaltungen am Seminar werden Sie in die Verwendung unserer seminarinternen Kommunikations- und E-learning-Plattform moodle eingewiesen. Dazu benötigen Sie eine gültige und ständig gepflegte -Adresse. Ihren Benutzernamen sowie das Passwort für den ersten Zugang bekommen Sie bei dieser Veranstaltung mitgeteilt. Da es sich hier um ein geschütztes Intranet handelt, sind Benutzername und Passwort unbedingt geheim zu halten und nur für die dienstliche Verwendung vorgesehen. Ausbildung am Seminar 1. Der zeitliche Verlauf Die Ausbildungsabschnitte Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst ein halbes Jahr und dauert von Januar bis zu den Sommerferien. Das erste halbe Jahr dient der Einführung in 7

8 die Aufgaben des Lehrers an der Schule. In diesem Ausbildungsabschnitt finden Hospitationen und begleiteter Unterricht statt. Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein ganzes Jahr und beinhaltet selbstständigen und begleiteten Unterricht sowie die Prüfungsphase. Der zweite Ausbildungsabschnitt wird in der Regel an der gleichen Schule absolviert wie der erste. Der Vorkurs Die Ausbildung beginnt mit einem dreiwöchigen Vorkurs am Seminar, in der Regel ganztags. Er beinhaltet pädagogische, fachdidaktische sowie schulund beamtenrechtliche Veranstaltungen zur Vorbereitung auf Hospitation und eigene Unterrichtstätigkeit. Weitere Veranstaltungen vom Ausbildungspersonalrat des Vorgänger-Kurses und von Fachleitern bieten Informationen über Zusatzangebote wie Deutsch als Fremdsprache (DaF), Sprecherziehung oder bilinguales Unterrichten. Das Kontinuum Das Kontimuum ist die reguläre Ausbildung an den Ausbildungsschulen und am Seminar in Form von Doppelstunden (in den Naturwissenschaften incl. NwT 4-stündig). Die Kurs-Aufteilung der Referendare findet gemäß der studierten Fächer und der jeweiligen Kombinationen in sog. Schienen statt. Das heißt, am jeweiligen Seminartag sind alle Referendare in diese sechs zeitlichen Schienen eingeteilt. Hohlstunden lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden. (Vergl. Stundenplan Kontinuum in moodle ) Die Kompaktphase Die Kompaktphase am Ende des 1. Ausbildungshalbjahres findet in der letzten vollen Schulwoche vor Schuljahresende vom bis statt. Während dieser Zeit können Sie in der Regel an der Schule nicht mehr unterrichten. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Unterrichtsverpflichtung vor Beginn dieser Kompaktphase erfüllt haben. Die Kompaktphase bereitet auf den selbstständigen Unterricht vor, und zwar pädagogisch (z.b. zum Thema Disziplinprobleme) wie fachdidaktisch (z.b. zum Thema Stoffverteilungsplan, Materialien). Auch zur Prüfungsorganisation, zu schulrechtlichen Aspekten sowie zur Elternarbeit werden Informationen gegeben. Exkursionen Für Exkursionen oder Studienfahrten sind 3-5 Tage in der 38. Schulwoche vorgesehen. Die Teilnahme an Exkursionen ist fakultativ. 2. Die Kurse Fachdidaktik Mit diesem Begriff sind die Veranstaltungen zur Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer gemeint, die bis kurz vor Beginn der Lehrproben (im letzten Halbjahr der Ausbildung) insgesamt 102 Stunden umfassen werden. Es geht hierbei um Inhalte auf jeder Klassenstufe (Didaktik) und wie diese altersangemessen (Methodik) unterrichtet werden. Die Fachsitzungen finden regelmäßig einmal pro Woche statt. Sie dauern in der Regel zwei Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Grundsätzlich gilt: Die dienstlichen Veranstaltungen des Seminars haben im ersten Ausbildungsabschnitt Vorrang vor Schulveranstaltungen. Sie finden im 2. Ausbildungsabschnitt bis zum Beginn der Prüfungszeit statt. Pädagogik / Pädagogische Psychologie Da das Seminar nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter Lehrer und Erzieher verlassen werden soll, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie eine besondere Bedeutung zu. Im Vorkurs wird Grundlagenwissen aus dem Praxissemester vertieft werden. Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden zweistündige Pädagogikkurse durchgeführt. Ergänzende Angebote in der Modulphase runden die Ausbildung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie ab. Auf Wunsch führt der Pädagogik-Dozent auch Unterrichtsbesuche durch und berät zu allgemeinen pädagogischen Themen. 8

9 Schul-, Jugend- und Beamtenrecht Die Veranstaltung, die von Schulleitern gehalten wird, dient der Einführung in die Rechte und Pflichten als Beamtin/Beamter und macht mit zentralen Aspekten des Schul- und Jugendrechts vertraut. Mit dem Vorkurs beginnen in mehreren Gruppen regelmäßig einmal pro Woche (montags oder freitags) zweistündige Veranstaltungen zum Beamtenrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 Stunden und schließt im September mit der Prüfung ab. Multimedia Das Seminar Karlsruhe hat wie alle anderen Seminare auch ein spezifisches Profil. In Karlsruhe ist es der Bereich Medienpädagogik/Multimedia. Aufgrund dieses Profils sind die Kurse in Multimedia für alle verpflichtend, so bspw. Veranstaltungen zur Nutzung neuer Medien im Unterricht (z.b. Arbeiten mit der E-learning-Plattform moodle, Internetrecherche, Erstellen einer Homepage). Weitere Veranstaltungen Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie und Physik nehmen an einer obligatorischen Zusatzausbildung für das Fach Naturwissenschaft und Technik (NWT) teil. Referendare mit dem Fach Gemeinschaftskunde erhalten im Rahmen der Fachdidaktik Gemeinschaftskunde/Wirtschaft auch eine Ausbildung für den Fächerverbund GWG (Geographie/ Wirtschaft/ Gemeinschaftskunde). Geographen mit ihrem Schwerpunkt physische Geographie können zwischen NWT oder GWG wählen. Referendare der Fächer Englisch und Französisch können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (Unterricht in einem Sachfach wie z.b. Geschichte in der Fremdsprache) vorbereitet. Das Seminar Karlsruhe bietet ein mehrstündiges Training in Sprecherziehung in kleinen Gruppen an. Darüber hinaus gibt es ein Ausbildungsangebot für das Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) und für Theaterpädagogik`. Das Angebot ist freiwillig. Zum Abschluss erhalten die Absolventen eine Bescheinigung, die für Bewerbungen verwendet werden kann. 3. Das Ausbildungs-Personal Zu Beginn des Referendariats wird jedem Referendar ein Ausbilder als Tutor zugewiesen, der u.a. die vorgeschriebenen Ausbildungsgespräche führt. Er ist der Ansprechpartner bei Fragen und Probleme und soll helfen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Falls der Tutor ein Pädagogik-Fachleiter ist, wird er auch beratende Unterrichtsbesuche durchführen. Nach den Prüfungen und vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er insgesamt drei Gespräche, sofern dies gewünscht ist. Im Rahmen dieser Gespräche besteht auch die Gelegenheit zu persönlichen Feedbacks über die Ausbildung am Seminar. An der Ausbildungsschule wird ein Mentor bestimmt, der Sie betreut und in Unterrichtsangelegenheiten berät. Dazu besucht er Sie im Unterricht und überzeugt sich im 2. Ausbildungsabschnitt von der Angemessenheit der Klassenarbeiten und der Leistungsbewertung. Zusätzlich gibt es betreuende Lehrkräfte, unter deren Anleitung die Referendare unterrichten. Ausbildung an der Schule 1. Erster Ausbildungsabschnitt Lehraufträge Bis zu den Sommerferien unterrichten die Referendare noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften. Der Mentor und/oder die einführenden Lehrkräfte besprechen die Unterrichtsvorbereitungen, den Unterrichtsentwurf und die Durchführung des Unterrichts und geben Hilfen und Ratschläge sowie gezielte Hinweise zur Verbesserung der methodisch-didaktischen Kompetenz und des Lehrerverhaltens. 9

10 Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht) Pro Woche werden 8 10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 6 8 Stunden sind also weitere 2 4 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Auch die Möglichkeit, Referendarskollegen des eigenen Faches zu besuchen und Feedback zu geben und zu erhalten, sollte genutzt werden. Mitte Februar sollte mit der im Vorkurs gemeinsam geplanten Unterrichtseinheit begonnen und der gehaltene Unterricht auf durchschnittlich ca. 6 8 Stunden pro Woche gesteigert werden. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im 1. Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, mindestens 60 betragen und sich angemessen auf die studierten Fächer, auf alle Stufen, auf denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Bei Problemen helfen Mentor, Schulleitung oder Seminarleitung. Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9 12 Stunden Unterricht umfassen. Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelstunden möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Der Übungslehrauftrag soll nicht auf mehr als 14 Stunden ausgedehnt werden, dabei sind Erfahrungen auf verschiedenen Klassen und Stufen zu machen. Mindestens 7 Stunden pro Fach und Stufe sind zu unterrichten. Verlängerung der ersten Ausbildungsphase Am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert. Eine Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts kann notwendig werden, wenn die vorgeschriebenen Unterrichtsverpflichtungen nicht wahrgenommen wurden oder wenn der Ausbildungsstand noch Defizite aufweist, die es aufzuarbeiten gilt. Beratungsbesuche der Fachleiter Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem der Fachleiter mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt. In jedem Fach ist mindestens ein Besuch auf jeder Schulstufe zu vereinbaren. Eine frühzeitige Terminabsprache ist daher sinnvoll. Nach dem Besuch erhält der Referendar ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält. Besuch durch Pädagogik-Fachleiter Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Fachleiter, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche soll als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar. 2. Häufige Fragen zu Lehraufträgen Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen? In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere für zwei Hauptfächer. Gibt es für die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- und Nebenfach? Grundsätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z.b. Mathematik/ Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. So ist Chemie erst ab Klassenstufe 8 in der Stundentafel vorgesehen. In solchen Fällen gilt: Der Anteil des Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden Stunden, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittelund Oberstufe unterrichtet wird. 10

11 Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach und Beifach? Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie ähnlich wie im oben genannten Beispiel zum Nebenfach Chemie von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Bildende Kunst + Beifach. Wie muss ich bei 3 Unterrichtsfächern meine Stunden verteilen? Wenn Sie eine sog. obligatorische Kombination von 3 Fächern haben, z.b. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geographie, müssen sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches, z.b. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen hier z.b. für das nur ab Klassenstufe 9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftskunde akzeptiert werden. Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen dritten Fach mindesten insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem Normalfall eine merkliche zusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abgedeckt wird. Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben? Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder ist er Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, Mentor, den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters oder er ist die Grundlage für das Analysegespräch mit Ihrem Fachleiter. Der Unterrichtsentwurf hat einen Umfang von 2 bis 3 Seiten Text (plus Anlagen). Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten? Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens 7 Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und als O- berstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittel- wie der Oberstufe zugerechnet werden. Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten? Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen. (z.b. Abiturvorbereitung) Darf ich Vertretungsunterricht halten? Im Prinzip ja, denn man kann in einer Stunde ohne den einführenden Fachlehrer einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird und die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken. Wird Vertretungsunterricht angerechnet? Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist mehr als die Mindeststundenzahl unterrichten und so mehr Erfahrung vor Ihrem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln. 11

12 3. Zweiter Ausbildungsabschnitt Planung des durchlaufenden selbstständigen Unterrichts Dieser Bereich erfordert die Absprache mit der Schulleitung. Es geht hier um Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In drei dieser Klassen wird in der Regel eine Lehrprobe abgelegt. Wenn auf der gleichen Klassenstufe ein anderes Fach unterrichtet wird, sollte sichergestellt sein, dass nicht mehr als die Hälfte der Schüler und Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach bekannt sind, da in diesem Fall in einer der beiden Klassen eine Prüfungslehrprobe nicht möglich wäre. Planung des befristet selbstständigen Unterrichts ( Leihklassen ) Schon nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr, in der Regel Ende Oktober, muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt mitteilen, in welcher Klasse und in welcher Lehrprobenphase geprüft werden soll. In der Lehrprobenphase unterrichtet der Referendar die übernommene Klasse selbstständig, d.h. der Fachlehrer darf sich dann nicht in der Klasse aufhalten. Planen Sie rechtzeitig, ob und wenn ja, welche "Leihklassen" Sie benötigen, um der APro- Gymn gerecht zu werden. Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts In jedem der Pflichtfächer (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer Pflichtkombination) ist im Rahmen der Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch mindestens eine Einheit begleiteter Unterricht durchzuführen. Diese Unterrichtseinheiten sollen auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden. Der einführende Lehrer oder Mentor bespricht die Unterrichtseinheit, ist während des Unterrichts anwesend und analysiert diesen anschließend. Es ist sinnvoll, beide Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten zu legen (vgl. Hinweise in moodle). Mindestgruppengröße Gerade in der Oberstufe und in den aus verschiedenen Klassen zusammengesetzten Fachgruppen ist es wichtig, auf die erforderliche Mindestgröße zu achten. Sie beträgt in den Klassen der Unter- und Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe (10 bzw. 11) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des Kurssystems sind keine Untergrenzen festgelegt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße für die Kursbildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt für die Prüfungskommission ist. Als Stichtag, zu dem diese Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres. Wird die Mindestgröße in der Lehrprobenstunde deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss. Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler bzw. Schülerinnen aktiv mitwirken. Die Gruppengröße des zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport sollte zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegt, sonst müsste vielleicht aufgrund von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden. Arbeitsgemeinschaften Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur möglich, wenn es sich um einen Unterricht handelt, der aufgrund klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression und Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweise nur für wenige Sonderfälle wie z.b. für Spanisch als spät beginnende Fremdsprache oder Informatik in Klasse 11. In Sport kann eine Arbeitsgemeinschaft zusätzlich ins Deputat übernommen werden, wenn auch ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich 9 Wochenstunden Deputatsverpflichtung erreicht wird. Auch unter Berücksichtigung der AG-Stunden darf niemals mehr als 12 Wochenstunden unterrichtet werden. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine einstündige AG zu übernehmen 12

13 und eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr beschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist. Checkliste 1. Der selbstständige Unterricht beträgt mindestens 9 Wochenstunden. Er erfolgt überwiegend in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags. (Es ist davon auszugehen, dass 35 Einzelstunden einer Jahreswochenstunde entsprechen.) 2. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung beträgt Wochenstunden. 3. In jedem Fach (außer im freiwilligen dritten Fach) ist ein begleiteter Lehrauftrag verbindlich (bei drei Fächern sind Ausnahmen möglich); die beiden begleiteten Lehraufträge sollen auf verschiedenen Schulstufen stattfinden. Ausbildung in einem dritten Fach 1. freiwilliges drittes Fach Erster Ausbildungsabschnitt: In den Lehraufträgen sind insgesamt 25 Stunden zusätzlich zu den sonstigen Fächern zu unterrichten. Wenn der vorgeschriebene Ausbildungsumfang von 25 Stunden im 1. Ausbildungsabschnitt nicht erreicht wird, muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit ein betreuter Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden Stunden übernommen werden. Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nur ausnahmsweise zulässig. Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze von 12 Stunden darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen Fach nicht überschritten werden! 2. Pflichtkombination von drei Fächern Für die Pflichtkombination wie z.b. Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie ist in jedem Fach ein durchgehender Lehrauftrag erforderlich. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden pro Fach etwa 20 Stunden betreut unterrichtet und dabei alle zugehörigen Stufen abgedeckt. Insgesamt mindestens 60 Unterrichtsstunden und in jedem Fach pro Stufe mindestens 7 Stunden. Im 2. Ausbildungsabschnitt sind neben den selbstständig durchlaufenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächer betreute Lehraufträge zu übernehmen. Diese sollen auf verschiedenen Stufen durchgeführt werden. Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch und Französisch) Am Karlsruher Seminar ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzausbildung, die auf das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem Sachfach in der Zielsprache) vorbereitet, möglich. Zulassungsbedingungen und Konsequenzen für die Einstellung: Englisch + Sachfach (Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde und/oder eine Naturwissenschaft), Französisch + Sachfach (Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde und/oder eine Naturwissenschaft. Wenn trotz fehlenden Sprachstudiums aus anderen Gründen herausragende Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch vorhanden sind und ein entsprechendes Sachfach studiert wurde, ist für die Zulassung zur Ausbildung ein Kolloquium erforderlich. Nach absolvierter Ausbildung führt das erfolgreiche Bestehen der Prüfung zu einer Kennzeichnung in der landesweiten Einstellungsliste. Dies kann bei entsprechendem Bedarf trotz schlechterer Leistungsziffer zu einer bevorzugten Einstellung führen. Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts überprüft die Schulleitung, ob der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlief. Sollte dies nicht der Fall sein, kann einmal um vier Wochen verlängert werden. Die Ausbildung umfasst 20 Stunden am Seminar, Hospitationen und begleiteten Ausbildungsunterricht an der Ausbildungsschule. Der bilinguale Ausbildungsunterricht an der Schule wird dem Unterricht im Sachfach zugerechnet und trägt so dazu bei, die ohnehin bestehende Unterrichtsverpflichtung von mindestens 60 Stunden zu erfüllen. 13

14 4. Verlängerung ( 10, Abs. 4 APrOGymn) Falls die Schulleitung und/oder das Seminar zu der Auffassung gelangen, dass noch kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert. Die Schulleitung bzw. die Seminarleitung teilt dann etwa vier Wochen vor dem Ende des 1. Ausbildungsabschnitts mit, dass dem Regierungspräsidium als Entscheidungsbehörde ein entsprechender Vorschlag zugehen wird. Das Regierungspräsidium sendet die Entscheidung über die Verlängerung schriftlich zu und teilt dem Referendar mit, dass in dieser Phase das Gehalt um 15 % gekürzt wird. Grundsätzlich bleibt der Referendar an der bisherigen Schule. Sollte sich bis Dezember abzeichnen, dass trotz intensiver Betreuung und Beratung noch immer kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, berichten Schul- und Seminarleitung dem Regierungspräsidium entsprechend. Dann wird die Entlassung eingeleitet, die in der Regel nach Einbeziehung des Bezirkspersonalrats zum 1. März wirksam wird. Die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Lehramts an Gymnasien Da die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrOGymn) für den Kurs 2010 geändert werden wird, aber noch nicht veröffentlicht ist, stehen die Informationen zu den Prüfungsbestimmungen noch unter Vorbehalt. 1. Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote Die Prüfung setzt sich aus fünf Teilen mit jeweiliger Benotung zusammen: - Prüfung in Schulrecht - Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit ( 19 APrOGymn) - Prüfungslehrproben ( 21 APrOGymn: Beurteilung der Unterrichtspraxis ) - Mündliche Prüfungen ( 18, 20 und 22 APrOGymn) - Schulleiterbeurteilung ( 13 Abs. 5 APrOGymn) Ermittlung der Gesamtnote: 1. Schulrechtsprüfung 1 x 2. Dokumentation einer 4 x Unterrichtseinheit 3. Drei Prüfungslehrpr. (2 Fächer) je 3 x Vier Prüfungslehrpr. (3 Fächer) 4. Mündliche Prüfungen 2,25 x - Pädagogik 3 x - Fachdid. Kolloquium (2 Fächer) je 3 x - Fachdid. Kolloquium (3 Fächer) je 2 x 5. Beurteilung des Schulleiters 7 x Die Gesamtnote ergibt sich aus 30 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstraße 2, (Homepage Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen Dokumentation, den Lehrproben oder der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall sind das Seminar und ggf. die Schule so früh als möglich telefonisch zu informieren. 2. Die Schulrechtsprüfung Die Schulrechtsprüfung dauert etwa 20 Minuten (Einzelprüfung). Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens ausreichend" ist eine der Voraussetzungen für das Bestehen der Lehramtsprüfung. 14

15 Unterrichtsbefreiung Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. Wiederholung Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, muss sie nach 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen. 3. Die Dokumentation einer Unterrichtseinheit (DUE) Der Referendar hat die Wahl, in welchem der Fächer die Arbeit verfasst werden soll (nicht möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Arbeit muss die Fähigkeit zeigen, eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer Ausbildungsfächer, einem Fächerverbund oder im bilingualen Unterricht (nur sofern Sie an der bilingualen Zusatzausbildung teilnehmen) über einen etwa acht Unterrichtsstunden umfassenden Zeitraum unter Berücksichtigung konzeptioneller und diagnostisch-analytischer Aspekte zu planen, erfolgreich durchzuführen und die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit soll nach Möglichkeit innovative pädagogische und fachdidaktische Elemente, Themen der Fach- und Berufsethik, der Diagnostik und Förderung oder fächerverbindende Themen und Fragen berücksichtigen. ( 19 APrO- Gymn). Mit der Wahl des Faches für die Dokumentation wird gleichzeitig festgelegt, dass die Fremdprüfung in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt. Falls die Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach geschrieben wird, wird sie automatisch diesem zugerechnet. Die DUE wird vom Fachleiter und einem weiteren Prüfer bewertet. Die Note wird am Ende der Ausbildung mit der Übergabe des Zeugnisses bekannt gegeben. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise zur Gestaltung der DUE in moodle. Fristverlängerung Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags durch den Referendar. Das Prüfungsamt ist verpflichtet, die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankung begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und der Dauer der Erkrankung nachzuweisen. Wenn absehbar ist, dass die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem Landeslehrerprüfungsamt und der Seminarleitung erforderlich, damit ein Ungenügend wegen nicht fristgerechter Abgabe evtl. vermieden werden kann. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der Regel um maximal zwei Wochen verlängert werden. Verfahren bei Nichtbestehen Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note ungenügend bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet, kann dieser Prüfungsteil auf Antrag innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens einmal wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 des 19 der APrOGymn entsprechend. Checkliste zur DUE: Themenvergabe: Das Thema der schriftlichen Prüfungsarbeit des 1. Staatsexamens kann nicht gewählt werden. Der Antrag geht über den Fachleiter zur Genehmigung an die Seminarleitung (Vordruck) in der Regel gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts, wenn die Lehraufträge für den selbstständigen Unterricht im kommenden Schuljahr feststehen, spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts. Wird bis dahin kein Thema mitgeteilt, weist die Seminarleitung nach Rücksprache mit dem Fachleiter ein Thema zu. 15

16 Klasse: Die Unterrichtseinheit für die DUE kann auch in der Klasse durchgeführt werden, in der die Prüfungslehrprobe stattfindet. Planung: Das Konzept ist dem Fachleiter schriftlich vorzulegen und mit ihm abzustimmen. Dazu gehört auch der vorgesehene Zeitraum für die Durchführung der Unterrichtseinheit. Besuch: Während der UE führt der zuständige Fachleiter keine Besuche in der DUE-Klasse durch. Der Mentor hat während der UE einen Besuch durchzuführen, soweit erforderlich zusammen mit dem Fachlehrer. Er berichtet dem zuständigen Fachleiter über den Verlauf. Umfang: maximal 30 Textseiten (gezählt ohne Inhaltsverzeichnis, Bibliografie und Anhang) im üblichen Format (Arial, 12er Schrift, 1-zeilig, 2,5 cm Rand); nach Rücksprache mit dem Fachleiter Erweiterung um bis zu höchstens 10% möglich; Arbeiten mit mehr als 33 Seiten werden dem Seminarleiter vorgelegt und wegen formaler Verstöße ggf. mit ungenügend bewertet. Versicherung: Auf dem Titelblatt (Formblatt in moodle) muss die Versicherung mit folgendem Wortlaut unterschrieben sein: Ich versichere, dass ich die Dokumentation selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe. Zu den Stellen und Materialien, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken, auch elektronischen Medien, entnommen wurden, habe ich die Quellen angegeben. Materialien aus dem Internet sind durch Ausdruck belegt." Diese Versicherung ist in jedem abgegebenen Exemplar original zu unterschreiben. Anhang: Als Anhang sind ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis und anschließend die Materialien beizufügen, z. B. die verwendeten Quellen aus dem Internet (in Kopie), Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen zur Evaluation. Fußnoten oder ergänzende Erläuterungen gehören in den Textteil! Der Anhang sollte nicht umfangreicher als der Textteil sein. Zahl und Bindung: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Religionslehre und Bilingual: vierfach) gebunden (Rückenklebebindung) sowie zusätzlich einmal (vgl. 19 Abs. 4 APrOGymn) auf einem elektronischen Speichermedium (CD- ROM oder DVD) im PDF-Format abzugeben. Beschriftung: Auf jedem Einband ist rechts unten ein Aufkleber mit folgenden Angaben anzubringen: Name, Vorname, Kurs, Fach, Thema, Klasse, ebenso auf der CD-ROM/DVD. Abgabe: spätestens am zweiten Montag nach den Weihnachtsferien im Sekretariat. (Bitte die Hinweise zur Gestaltung der DUE in moodle beachten! 4. Die Lehrproben Anforderungen Die landesweit abgestimmten Anforderungen für die im Unterricht erwarteten Kompetenzen sind zusammen mit einer Definition der Notenstufen auf unserer Homepage unter sowie in moodle aufgeführt. Termine und Mitteilungen Das Landeslehrerprüfungsamt bemüht sich, den Zeitplan mit allen Prüfungsterminen bereits in den ersten Wochen des Referendariats vorzulegen (siehe Aushang und moodle). Die Reihenfolge der Lehrproben ist nicht vorgegeben. Bis spätestens Ende Oktober wird der Schulleiter die gewünschte Verteilung der Lehrprobenphasen auf die Fächer und Klassen auf dem dafür vorgesehenen und vom LLPA versandten Formular dem LLPA zur Genehmigung vorlegen. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen Beteiligten schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über den jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den kirchlichen Vertreter). Nach 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der Lehrproben nicht vom Fachleiter als Prüfer abgenommen (= Fremdprüfung). Das LLPA teilt 16

17 aufgrund des Vorschlags des Seminars mit, welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach. Verteilung der Lehrproben 1. Zwei Hauptfächer In jedem der beiden Fächer ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe (ab Klasse 10) abzulegen. In dem Fach, in dem die DUE nicht geschrieben wurde, ist eine weitere Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe abzulegen. 2. Ein Hauptfach und ein Beifach Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach; hierbei nimmt an der Lehrprobe im Beifach der eigene Ausbilder nicht teil, wenn die schriftliche Dokumentation im Hauptfach angefertigt wird. 3. Drei Hauptfächer Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich. Die vierte Lehrprobe ist auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer abzulegen, in dem die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird. 4. Zwei Hauptfächer und ein Beifach In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich. Die vierte Lehrprobe erfolgt auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach, in dem ggf. die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird. 5. Bilinguale Lehrprobe Im 2. Ausbildungsabschnitt führt der Ref. eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von mindestens 8 Stunden durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definiert der Ref. einen Zeitraum von 3 Wochen als Lehrprobenphase, in der Besuche durch den Ausbildungsfachleiter, in der Regel zusammen mit dem für das Sachfach zuständigen Fachleiter, stattfinden. Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten: Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe ist die Feststellung der Schulleitung und des Seminars am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.r. bis Juli), dass der Ausbildungsunterricht erfolgreich verlaufen ist ( 29 Abs. 2 APrOGymn). Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten offiziellen" Lehrprobenphase statt, also i.d.r. im Oktober. (Dezember ist möglich, wenn kein drittes Fach ausgebildet wird.) Es gelten die üblichen Rahmenbedingungen für die Gruppengröße sowie die Ankündigung des Termins drei Tage vorher durch die Schulleitung. Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französisch unterrichtet werden kann, ist erforderlich. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahr möglich. Die gleichzeitige Übernahme von Stunden des Fremdsprachenunterrichtes in derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich. Bei sonst nicht bilingual unterrichteten Klassen wird gebeten, die Eltern in geeigneter Weise von diesem Projekt vorab zu informieren. Die zusätzliche Lehrprobe im bilingualen Sachfachunterricht kann in der eigenverantwortlich unterrichteten Klasse abgehalten werden, auch wenn in dieser Klasse in einer der regulären Lehrproben abermals geprüft wird. Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer Erholungspause das 20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz oder teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Die Vereinbarung eines Schwerpunktthemas ist nicht zulässig. 17

18 Als Ergebnis der Prüfungen wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt. Eine Note wird nicht erteilt. Das Ergebnis wird in einer Bescheinigung des Seminars festgehalten, die vom Landeslehrerprüfungsamt gesiegelt und dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird. Mindestgrößen bei Prüfungslehrproben Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.b. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.b. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch Leihschüler aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig! Mindeststundenzahl bei zweistündigen Fächern Auch wenn in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen (Jahresausflug etc.) eine Stunde wegfällt, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so verlängert werden, dass im Lehrprobenzeitraum die Mindeststundenzahl von 6 Unterrichtsstunden erreicht wird. Sollte die Mindeststundenzahl unterschritten werden, ist die Seminarleitung zu informieren. Einstündige Fächer Die nach Stundentafel einstündigen Fächer (z.b. Geographie, Geschichte, in Klassenstufe 10) müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden. Dreistündige Fächer im Doppelstundenmodell Wird ein Fach im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet, im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelstundenmodell mit 3 Wochenstunden), müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 Unterrichtsstunden ausgewiesen werden, also insgesamt mindestens 9 Stunden. (Hinweise in moodle) Checkliste Mindestgruppengröße 1. Für Prüfungslehrproben in Klassen der Unter- und Mittelstufe muss die Mindestgröße einer Klasse bei Beginn des entsprechenden Lehrauftrages fünfzehn Schüler betragen. Das Landeslehrerprüfungsamt kann Ausnahmen gestatten. 2. Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht. 3. Für Prüfungslehrproben im Kurssystem wird keine Mindestgröße eines Kurses festgelegt. 4. Bei einer tatsächlichen Schülerzahl, die kleiner ist als die geforderte Mindestgröße einer Klasse, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, dann muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema anberaumt werden. Leihschüler aus anderen Klassen sind nicht zulässig. 5. Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen. 6. Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden 18

19 Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6, in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden. Stoffverteilungsplan (Formblatt in moodle) Der Referendar sendet den Brief mit dem Stoffverteilungs- und Stundenplan für die entsprechende Phase an den Prüfer (Fachleiter) und an den Prüfungsvorsitzenden. Mit dem Plan ist der gesamte Lehrprobenzeitraum abzudecken. Klassenarbeiten dürfen in diesem Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. Wiederholungsstunden sind e- benfalls nicht zulässig. Der Brief an Prüfer und Vorsitzenden ist in zwei getrennten Schreiben (normaler Brief, kein Einschreiben) i.d.r. an die Privatadresse zu senden (dies gilt auch im Fall des Fremdprüfers). Auf der Grundlage des Plans verständigen sich Fachprüfer und Vorsitzender auf einen Termin für die Lehrprobe und (ggf.) auf eine Eingrenzung oder Erweiterung des geplanten Stundenthemas. In einem solchen Fall wird die Modifikation zum Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe bekannt gegeben. Sonderfall bilinguale Lehrprobe Der Stoffverteilungsplan ist zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase nur an den Ausbildungsfachleiter zu übersenden. Falls die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts verfasst wurde, ist zum Zeitpunkt der Abgabe des Stoffverteilungsplans zusätzlich eine darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlich durchgeführten Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vorzulegen Ankündigung der Lehrprobe Bei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung an den Referendar in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig an den Schulleiter. Gemäß 21 Abs. 2 der APrOGymn erhält der Referendar am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet die Mitteilung. Samstage werden als Werktage gezählt. Also: Mitteilung am Lehrpr. am folgenden Donnerstag Montag Freitag Dienstag oder Mittwoch Montag Donnerstag Dienstag Freitag Wenn der Tag der Mitteilung ein beweglicher Ferientag oder Feiertag ist, kann das Thema am vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen. Der Referendar ist verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechende Mitteilung vorliegt. Sollte das mitgeteilte Stundenthema aus Gründen, die der Ref. nicht zu vertreten hat, nicht behandelt werden können (z.b. Ausfall vorausgehender Stunden wegen Neuschnee), ist der Fachleiter sofort in Kenntnis zu setzen. Diese Regelungen gelten auch für die bilinguale Lehrprobe. Doppelstunde In der Regel wird der Besuch einer Unterrichtsstunde (45 Min.) angekündigt. Geht der Unterricht über zwei Unterrichtsstunden (z.b. in Schulen mit Doppelstundenmodell), erstreckt sich die Prüfungslehrprobe nur dann auf beide Stunden, wenn sie eine Einheit bilden. Ob es sich bei einer Doppelstunde um eine notwendige Einheit handelt (= Besuch der Doppelstunde) oder um zwei thematisch verschie- 19

20 dene Stunden (= Besuch einer Einzelstunde), entscheiden Fachleiter und Vorsitzender auf der Grundlage der Angaben im Stoffverteilungsplan. Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene Stunden, gibt es folgende Möglichkeiten: Fachleiter kündigt den Besuch in der ersten Stunde an. Dann entfällt an diesem Tag sonstiger Unterricht, also auch die zweite Stunde der Doppelstunde. Fachleiter kündigt den Besuch der zweiten Stunde an und nennt als Thema das der ersten Stunde. Da sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, wird das Thema der zweiten Stunde an einem der nächsten Tage unterrichtet. Fachleiter kündigt den Besuch der zweiten Stunde an und nennt auch das Thema der zweiten Stunde. Wegen der Information drei Tage vorher muss die erste Stunde der Doppelstunde ein o- der zwei Tage vorgezogen werden. Der Fachleiter hat diese Maßnahme vorher mit der Schulleitung abgesprochen. Diese hilft bei dem dann notwendigen Stundentausch mit einem Kollegen. Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe Mindestens 15 Minuten vor Beginn der Stunde ü- bergibt der Ref. dem Sekretariat der Schule einen Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung. (Fehlen Entwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit ungenügend zu bewerten.) Die Prüfungsordnung erwartet von Ihnen, dass in dem Entwurf der Zusammenhang mit den beiden vorangehenden und der folgenden Unterrichtsstunde schlüssig dargelegt wird. Dies ist jedoch nur dann vollständig möglich, wenn es sich nicht um die erste oder letzte Stunde der Unterrichtseinheit handelt. Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, jedoch zusammen mit der Stellungnahme nach der Stunde bei der Notenfindung berücksichtigt ( 21 APrOGymn). Länge des Entwurfs Der Entwurf soll ohne Deckblatt (Formblatt in moodle) und Materialien (Anlagen) nicht mehr als 2-3 Seiten umfassen, denn er muss von der Kommission rechtzeitig gelesen werden können. Nur bei einer Doppelstunde sind bis zu 5 Seiten zulässig. Nach der Lehrprobe Eine Stundenbesprechung, wie sonst mit dem Fachleiter üblich, ist nicht vorgesehen. Die Bewertung der Lehrprobe wird bekanntgegeben. Nach der Lehrprobe hat der Ref. für den Rest des Tages frei. Sonstiger Unterricht an diesem Tag muss vertreten werden. Falls für die Lehrprobe eine Klasse nur vorübergehend selbstständig unterrichtet wurde, ist nach der Lehrprobe selbstverständlich die Unterrichtseinheit entsprechend dem Stoffverteilungsplan zu Ende zu führen. Auch nach der Lehrprobe nimmt in der vorübergehend selbstständig unterrichteten Klasse der Fachlehrer nicht am Unterricht teil. 4. Die mündlichen Prüfungen Pädagogik/Päd. Psychologie und Fachdidaktik Termine und Prüfungsdauer Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie ( 20 APrOGymn) findet im 2. Ausbildungsjahr in der Regel Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten. Die Kolloquien in Fachdidaktik ( 22 APrO- Gymn) finden in der Regel ebenfalls Anfang Mai am Seminar statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von den Fachleitern durchgeführt, eine Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen und dauern jeweils etwa 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten). Jedem Kolloquium geht eine mündliche Darstellung (höchstens 10 Minuten) einer Unterrichtseinheit voraus, die auf einer anderen Klassenstufe gehalten wurde als die Lehrprobe/n in dem jeweiligen Fach. Über das Thema dieser Unterrichtseinheit sowie die Klassenstufe ist der Prüfer unaufgefordert spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstag zu informieren, damit er sich vorbereiten kann (Formblatt in moodle). 20

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