PHOTOVOLTAIK LEITFADEN

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1 PHOTOVOLTAIK LEITFADEN Spielend leicht zur eigenen Photovoltaik-Anlage. Vorteile, die sich rechnen. Februar 2012

2 Photovoltaik Leitfaden Spielend leicht zur eigenen Photovoltaik-Anlage Ein starker Partner von Anfang an. Mit unserem aktualisierten Photovoltaik-Leitfaden möchten wir Ihnen umfassende Information zu allen wichtigen Entscheidungen geben. Diese Broschüre wird den Weg zur eigenen Photovoltaik- Anlage für Sie ebnen. Photovoltaik Leitfaden 2

3 Inhaltsverzeichnis 04 Sichere Energie für Ihre Zukunft 06 Förderung 08 Finanzierung 12 Steuern 14 Versicherung 16 Bessere Netzintegration 20 Checklisten 3 Photovoltaik Leitfaden

4 Photovoltaik Leitfaden Sichere Energie für Ihre Zukunft. Sonnenaufgang für eine saubere Umwelt. Auf Dauer die richtige Alternative. Nutzen Sie die Sonne, um 100 % regenerativen und umweltfreundlichen Strom zu produzieren. Leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes. Helfen Sie, eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Ihre Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) funktioniert nahezu wartungsfrei. Sie werden damit auch in Jahrzehnten noch erstaunliche Erträge erzielen. Denken Sie auch bei einer Dachsanierung an eine PV-Anlage. So sparen Sie Material und Lohnkosten. Und die Förderung vom Staat erhalten Sie 20 Jahre lang sicher. Mein eigenes Photovoltaikkraftwerk. Produzieren Sie Ihren eigenen Strom und reduzieren Sie dauerhaft Ihre Energiekosten. Machen Sie sich unabhängig von steigenden Energiepreisen. Wählen Sie zwischen Eigennutzung und Einspeisung ins Stromnetz. Energie mit Zukunft. Photovoltaik Leitfaden 4

5 Werte schaffen. Mit gutem Beispiel voran. Möchten auch Sie all diese Vorteile nutzen? Machen Sie jetzt den richtigen Schritt in eine saubere und ertragreiche Energiegewinnung. Handeln Sie bewusst nachhaltig und werden Sie Vorbild für Verwandte, Freunde und Nachbarn. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, worauf Sie bei der Anschaffung achten müssen und wie Sie am einfachsten zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage kommen. Steigern Sie dauerhaft den Wert Ihres Hauses. Sonnenstarke Erträge Vater Staat hilft mit. Profitieren Sie von der gesetzlichen Einspeisevergütung. Erzielen Sie mit Ihrer PV-Anlage eine überdurchschnittliche Rendite auf Ihre Investition. Ihr Energieversorger vergütet jede kwh mit 24,43 Cent (bei einer Anlagengröße bis 30 kwp), die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen.* * Bei einer Eigennutzung erhalten Sie 12,43 Cent kwh (bei einer Anlagengröße bis 30 kwp und einem Eigenverbrauchsanteil über 30 %, sonst 8,05 Cent je kwh) und Sie sparen zusätzlich den Netzstrom. 5 Photovoltaik Leitfaden

6 Förderung. Der Staat zahlt für Sie. Gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhält der Betreiber einer PV-Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren (plus die verbleibenden Monate des Installationsjahres) eine gleichbleibende Einspeisevergütung für den erzeugten PV- Strom. Einspeisevergütung. Anlagen, die im Jahr 2012 ans Netz angeschlossen werden, erhalten die Einspeisevergütung also bis zum 31. Dezember Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Generator-Nennleistung von mehr als 30 kwp muss die Höhe der Einspeisevergütung als Mischkalkulation aus verschiedenen Anteilen ermittelt werden. Beispiel. Installation einer 120 kwp Dachflächenanlage am 1. Februar In diesem Beispiel würde der Betreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde über 20 Jahre und 10 Monate eine gleichbleibende Vergütung in Höhe von 23,32 Cent/kWh (= 30/120*24,43 Cent/kWh + 70/120*23,23 Cent/kWh + 20/120*21,98 Cent/kWh) erhalten. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von der Art und Größe sowie vom Installationsjahr der PV-Anlage. Eine Übersicht über die derzeit gültigen Vergütungssätze zeigt die folgende Tabelle: Art der Anlage Leistung (in kw) Vergütung 2012 (in Cent/kWh) Dachflächenanlagen: <= 30 24,43 Freiflächenanlagen: > 30 23,23 > ,98 > ,33 Konversionsflächen unabhängig 18,76 auf baulichen Anlagen an Verkehrswegen unabhängig 17,94 Stand: Januar 2012 Photovoltaik Leitfaden 6

7 Vergütung von selbst genutztem PV-Strom nach 33 Abs. 2 EEG 2009 Der Gesetzgeber möchte mit der Eigenverbrauchsvergütung einen Anreiz zur dezentralen Nutzung von PV-Strom setzen und die Kosten des EEG-Vergütungssystems insgesamt reduzieren.die freiwillige Eigenverbrauchsvergütung gilt grundsätzlich für jeden Anlagenbetreiber, bei dem die Anlage nicht vor dem ans Netz gegangen ist. Art der Anlage Vergütung Volleinspeisung (in Cent/kWh) Gebäudeanlage bis 30 kwp 24,43 Gebäudeanlage ab 30 kwp 23,23 Gebäudeanlage ab 100 kwp 21,98 Vergütung Eigenverbrauch (in Cent/kWh) Anteil < 30 % 8,05 Anteil > 30 % 12,43 Anteil < 30 % 6,85 Anteil > 30 % 11,23 Anteil < 30 % 5,06 Anteil > 30 % 9,98 Stand: Januar 2012 Die Vergütung für den Eigenverbrauch hängt vom Inbetriebnahmejahr, der Anlagengröße (maximal 500 kwp), sowie dem Anteil des selbstgenutzten Stroms der PV-Anlage ab. Bei Inbetriebnahme der PV-Anlage ab dem ergeben sich oben stehende Vergütungen. Messtechnische Erfassung. Wie die messtechnische Erfassung des ins Hausnetz eingespeisten und verbrauchten PV-Stroms auszusehen hat, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Zähler muss aber eingebaut werden. Steuergrundlage. Die Nutzung des Direktverbrauchs wirkt sich in der Regel nicht auf die Einstufung eines Anlagenbetreibers als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus. Ebenfalls müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen. Des Weiteren führt es zu keiner finanziellen Verschlechterung für den Anlagenbetreiber, wenn er für die Einspeisung Umsatzsteuer abführt und von der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges Gebrauch macht. Die Umsatzsteuer muss für den gesamten erzeugten Strom abgeführt und kann insofern auch in diesem gesamten Umfang dem Netzbetreiber in Rechnung gestellt und beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Vorteil des Eigenverbrauchs unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Unter der Annahme, dass eine PV-Anlage bis 30 kwp in der Zeit zwischen dem und dem installiert wird, der Eigenverbrauchsanteil über 30 % liegt und der Brutto-Strombezugspreis des Anlagenbetreibers 24 Cent/kWh beträgt, ergibt sich folgender wirtschaftlicher Vorteil des Eigenverbrauchs pro Kilowatt-Stunde gegenüber der Volleinspeisung: Der gesamterzeugte PV-Strom wird umsatzsteuerrechtlich in dem Beispiel mit 24,43 Cent/kWh bewertet. Der Netzbetreiber stellt dem Anlagenbetreier für den eigenverbrauchten Anteil (über 30 %) eine Umsatzsteuer von 2,28 Cent/kWh in Rechnung. Der Betrag ergibt sich aus 19 % Umsatzsteuer zum Bemessungswert von 12,00 Cent/kWh, welcher der Einspeisevergütung von 24,43 Cent/kWh abzüglich der Vergütung für die Eigennutzung von 12,43 Cent/kWh entspricht. Der Vorteil pro Kilowatt-Stunde des Eigenverbrauchs wird sich über die Laufzeit der PV-Anlage deutlich erhöhen, da der Strombezugspreis des Anlagen-betreibers steigen wird. 7 Photovoltaik Leitfaden

8 Finanzierung. Rendite auch ganz ohne Eigenkapital Möglichkeiten der Finanzierung. Die Wahl der Finanzierung kann die Rendite Ihrer Photovoltaik-Anlage in nicht unerheblichem Maße beeinflussen. Eine pauschale Empfehlung, welche Finanzierungsstruktur zu maximalen Rückflüssen führen würde, lässt sich nicht tätigen. Ihre individuelle Situation sollte bei der Entscheidungsfindung immer berücksichtigt werden. Allgemein lassen sich folgende Alternativen unterscheiden: Finanzierung über Fremdkapital. Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlage erfolgt komplett über Fremdkapital. Die Anlagenfinanzierung kann beispielsweise in Form von Krediten der eigenen Hausbank, über die KfW oder auch staatliche Fördermittel erfolgen (vgl. Kapitel Mögliche Kreditgeber ). Eine fremdkapitalfinanzierte Photo voltaik- Anlage arbeitet nur dann wirtschaftlich, wenn die Bedienung der Kredite durch die eigenen Anlagenerträge gesichert ist. Übersteigen die erwirtschafteten Rückflüsse die Zinsen und Tilgungsraten, ergibt sich für den Investor die attraktive Möglichkeit, auch ohne eigenen Kapitaleinsatz einen Gewinn zu erzielen. Finanzierung über Eigenkapital. Sie finanzieren Ihre Photovoltaik-Anlage ausschließlich mit eigenem Kapital. Die Erträge der Anlage werden somit nicht durch Auf wendungen für Fremdkapitalzinsen geschmälert. Diese Art der Finanzierung bietet sich an, wenn der verfügbare Platz für Ihre Photovoltaik-Anlage beschränkt ist, ausreichend Kapital vorhanden ist und keine adäquaten Investitionsalternativen vorliegen. Mischfinanzierung. Durch das Vermischen von Eigen- und Fremdkapital zur Finanzierung der Photovoltaik- Anlage lässt sich eine Optimierung hinsichtlich Anlagengröße und Kapitalflexibilität erreichen. Es besteht die Möglichkeit, eine leistungs stärkere Anlage und die damit verbundenen Größenvorteile zu realisieren, und gleichzeitig Kapital für andere Investitionen bereit zuhalten. Übersteigt die zusätzliche Rendite der Photo voltaik- Anlage die Finanzierungs kosten des Fremdkapitalanteils, so erhöht sich automatisch die prozentuale Rendite des ein gesetzten Eigenkapitals. Mögliche Kreditgeber. Hausbank. Fragen Sie Ihre Hausbank nach den Möglichkeiten der Finanzierung einer Photovoltaik- Anlage. Zur Absicherung der Kredite genügt häufig die Abtretung der Einspeise vergütung und / oder eine Sicherungsübereignung. Bausparkassen. Die meisten Bausparkassen bieten spezielle Kredite für Photo voltaik-anlagen an. Allerdings schreibt das Bauspargesetz die Eintragung einer Grundschuld zur Kredit absicherung vor. KfW-Bank. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Als Bank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %) fördert die KfW den Einzelnen und somit die Gesellschaft. Die KfW- Programme lassen sich über jede Bank abwickeln. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Im Programmteil Standard wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom (Photo voltaik) gefördert. Weitere Informationen unter UmweltBank. Die UmweltBank hat die Konditionen der neuen Solar-Förder programme verbessert. Die Zinsen für die Finanzierung einer Photovoltaik- Anlage liegen derzeit bei knapp unter 4 %. Die Umweltbank vergibt Kredite bis zu grundsätzlich ohne Eintragung einer Grundschuld. Interessierte können sich unter informieren. GLS Bank. Die GLS Bank verfolgt eine strikte sozialöko logische Ausrichtung. Für die Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage vergibt die GLS Kredite an Privatpersonen bis ohne Eintragung einer Grundschuld, stattdessen fordert die GLS die Abtretung der Einspeisevergütung als Sicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie unter Photovoltaik Leitfaden 8

9 Modellrechnung bei Netzeinspeisung bzw. 100 % Eigenverbrauch im Vergleich, 6 kwp Anlage. Ihre Form der Geldanlage Investitionsbetrag für Ihre PV-Anlage PV-Anlage 6 kwp mit 100 % Eigenkapital 50 % Eigenkapital 100 % Fremdkapital Ihr eingesetzes Eigenkapital * Eingesetztes Fremdkapital Netzeinspeisung 100 % Eigenverbrauch Netzeinspeisung 100 % Eigenverbrauch Netzeinspeisung 100 % Eigenverbrauch Fremdkapitalzinsen (Nominalzins z.b. über ein KfW Darlehen) 3,25 % 3,25 % 3,25 % 3,25 % Gesamtkapitalrendite 5,77 % 8,11 % 3,89 % 6,95 % 1,01 % 5,48 % Rendite Ihres eingesetzten Eigenkapitals 5,77 % 8,11 % 6,13 % 9,93 % Ihre Situation in 20 Jahren Eigenkapital Photovoltaik-Anlage Ihre Photovoltaik-Anlage als Eigentum** * Photovoltaikstrom ganz ohne eigenes Kapital. ** Langfristig kostenloser Strom und Energieunabhängigkeit plus die Photovoltaikstromanlage sichtbar auf dem Dach. Die Gesamtkapitalrendite ist selbst bei 100 % Fremdkapital höher als die marktübliche Verzinsung. Annahmen. Inbetriebnahme der Anlage März 2012; Anlagengröße 6 kwp ; Jahresertrag 900 kwh/kwp; Installationskosten /kwp netto; 0% bzw. 100 % Eigennutzung des erzeugten Stroms; Steigerung der Stromkosten 2 % pro Jahr; Fremdkapitalfinanzierung über KfW Darlehen zu 3,25 % nominal Zins; keine Berücksichtigung von Steuern; Betriebskosten unterliegen einer Inflation von 2 % pro Jahr; die Renditeberechnung erfolgt nach Finanzierungskosten. Die Auswahl der verwendeten Komponenten erfolgte aus dem mittleren bis oberen Preissegment. Je nach Wahl der Leistungsklassen und Herstellerauswahl können die Installationskosten geringer ausfallen. Die Anschaffungskosten für ein Energiemanagentsystem sind in der Beispielrechnung bereits enthalten. Für Wartung und Instandhaltung wurde eine Rück-lage von 1% der Investitionssumme pro Jahr berücksichtigt. 9 Photovoltaik Leitfaden

10 Steuern. Die Betreiber einer Photovoltaikanlage profitieren von Steuervorteilen, weil sie als gewerbliche Stromproduzenten gelten. Sie bekommen die Umsatzsteuer für Ihre Anlage zurück und sparen am Anfang Einkommensteuern durch hohe Sonderabschreibungen. Die Umsatzsteuer. Mit einem Umsatz unter im Jahr gelten Anlagenbetreiber als Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Doch es lohnt sich, auf dieses Privileg zu verzichten: Wenn sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, erhalten sie die für ihre Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurück. Hat die Anlage gekostet, erstattet das Finanz amt 2.587,80. Zudem zahlt es die Umsatzsteuer für Wartungsund Reparaturkosten zurück. Verzichten An lagen betreiber auf die Steuerbefreiung, müssen sie für die Vergütung vom Netzbetreiber Umsatzsteuern abführen. Die Steuern stellen sie aber zuvor dem Netz betreiber in Rechnung und leiten sie nur weiter. Eine Besonderheit gilt für die Umsatzsteuer auf selbstgenutzten Strom. Das Finanzamt rechnet so, als hätte der Eigentümer den selbstverbrauchten Strom zunächst für 24,43 Cent/ kwh (bei einer Anlagengröße bis 30 kwp) an den Netzbetreiber verkauft. Der Eigen verbrauch gilt als Rücklieferung an den Eigentümer für einen Preis von 12 Cent/kWh (bei einem Eigenverbrauchsanteil von über 30 %) das ist die Differenz aus der Einspeisevergütung und der Vergütung für den selbstgenutzten Strom (12,43 Cent/kWh). Auf diese 12 Cent muss der Eigentümer 2,28 Cent Umsatzsteuer zahlen, die er als Endverbraucher nicht erstattet bekommt. Im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und im Folgejahr fordert das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, danach alle drei Monate. Die Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung müssen Hauseigentümer den Gewinn oder Verlust aus ihrem Betrieb ermitteln. Gewinne sind zu versteuern. Verluste können sie mit anderen Einkünften verrechnen und dadurch Steuern sparen. Bei Betriebseinnahmen unter im Jahr reicht eine formlose Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen sind die vom Netzbetreiber gezahlte Vergütung und die Umsatzsteuer sowie die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer. Bei selbstgenutztem Strom zählen auch die ersparten Stromkosten dazu. Dafür ist der Tarif des Energie versorgers maß gebend. Betriebsausgaben sind Versicherungs beiträge, Reparatur-, Wartungs- und Finanzierungs kosten. Dazu kommt die Abschreibung. Die Abschreibung. Betreiber einer Photovoltaik-Anlage können die Anschaffungskosten 20 Jahre lang abschreiben. Sie können zwischen zwei Varianten wählen. Die lineare Abschreibung beträgt jährlich 5 % der Anschaffungskosten. Entscheiden sie sich für die degressive Abschreibung, erkennt das Finanzamt jährlich 12,5 % des rechnerischen Restwertes der Anlage an. Die Abschreibungen sind dann in den ersten sieben bis acht Jahren höher, danach geringer als bei linearer Abschreibung. Photovoltaik Leitfaden 10

11 Beispiel. Im Jahr der Anschaffung erkennt das Finanzamt außerdem eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten an. Die Sonder abschreibung kann auch beliebig auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Vor allem in den ersten Jahren führen Abschreibungen und Zinsen oft zu steuerlichen Verlusten, die das zu ver steuernde Einkommen senken. Eine Steuerbelastung tritt erst später ein, wenn der Eigentümer mit der Anlage steuerliche Überschüsse erwirtschaftet. Der Investitionskostenabzug. Wer den Kauf einer Anlage im Jahr 2013 plant, kann dafür bereits im Jahr 2012 einen Investitionskostenabzug in Höhe von 40 % der Anlagekosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass er die Anlage noch in diesem Jahr verbindlich bestellt. Der Abzugsbetrag verringert dann bereits 2012 das zu versteuernde Einkommen. Dafür sinkt die Bemessungsgrundlage für künftige Abschreibungen. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen, so dass der Hauseigentümer einen Verlust von 3495,93 verbucht. Bei einem Steuersatz von 30 % spart er damit 1048,78 Steuern. Betriebseinnahmen ( ) Vergütung des Netzbetreibers 1.319,22 Eingenommene Umsatzsteuer 250,65 Vom Finanzamt erstattete Vorsteuer für die Photovoltaik ,80 Anlage (Umsatzsteuer) Betriebseinnahmen 4.157,67 Betriebsausgaben ( ) Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlage 2.587,80 Umsatzsteuer auf Vergütung 250,65 Degressive Abschreibung (12,5 % von , davon zehn 1.418,75 Zwölftel bei Kauf im Juni 2011) Sonderabschreibung (20 % von ) Kreditzinsen 461 Beitrag Photovoltaik-Versicherung 36 Miete Stromzähler 40 Wartung und Rückstellung 136,20 Betriebsausgaben 7.653,60 Quelle: Stiftung Warentest, Ausgabe 0809 (Aktualisierung 2012 PowerPlus Technologies GmbH) 11 Photovoltaik Leitfaden

12 Versicherung. Eine Photovoltaik-Anlage erfordert verhältnismäßig hohe Investitionssummen. Daher ist ein Vollkaskoschutz für die Photovoltaik-Anlage zu empfehlen, der sich aus einer Allgefahrenversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung (mit Deckung bei Allmählichkeitsschäden) zusammensetzt. Mehrere Versicherer bieten speziell auf Photovoltaik-Anlagen zugeschnittene Verträge an. Allgefahren- /Sachversicherung. Mit einer Sachversicherung kann die Anlage selbst gegen Schäden versichert werden. Die Photovoltaik-Versicherung bietet Ver sicherungsschutz u. a. gegen Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Vandalismus, Sabotage und Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Ver sagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung, Brand, Blitzschlag und Explosion, Sturm und Hagel, Hochwasser, Frost und Schneedruck, Diebstahl und deren Folgeschäden sowie höhere Gewalt. Im Schadensfall werden die Kosten ersetzt, die notwendig sind, um den ursprünglichen mangelfreien Zustand wieder herzustellen. Ertragsausfall- /Betriebs unterbrechungsversicherung. Diese Form der Versicherung übernimmt die weggefallene Einspeisevergütung, sofern der Anlagenstillstand durch ein im Rahmen der Sachversicherung versichertes Schadens ereignis eingetreten ist. Betreiberhaftpflichtversicherung. Die Betreiberhaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden Dritter, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage ent stehen. Weiterhin sollte Haftpflichtschutz wegen Versorgungsstörungen gemäß 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden enthalten sein. Teilweise sind Einnahmeverluste, verursacht durch einen versicherten Schaden, für einen Zeitraum von z. B. drei Monaten mitversichert. Photovoltaik Leitfaden 12

13 Montageversicherung. Die Montageversicherung bietet einen separaten Schutz für die Dauer der Montage bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaik- Anlage. Allerdings ist die Montageversicherung häufig an den späteren Abschluss einer Photovoltaik- Versicherung gekoppelt. Vor dem Abschluss einer Montageversicherung sollte jedoch geprüft werden, ob der beauftragte Installateur bereits eine solche Versicherung für seinen Betrieb abgeschlossen hat, da ein doppelter Versicherungsschutz überflüssig ist. Feuer- und Wohngebäude versicherung. Ist der Anlagenbetreiber gleichzeitig auch der Hauseigentümer, kann die Photovoltaik-Anlage alternativ zum Vollkaskoschutz in vielen Fällen in die bestehende Feuerund Wohngebäude versicherung aufgenommen werden. Damit lässt sich ein allerdings zum Teil deutlich reduzierter Versicherungsschutz kosten günstiger realisieren. Fremdschäden können dann durch Einbeziehung in eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Achtung: Bei Einbeziehung in bestehende Versicherungen muss sich der Betreiber die versicherten Risiken und den Umfang des Versicherungsschutzes vom Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Außerdem wird eine Photo voltaik-anlage als Gefahrenerhöhung bei einer bereits bestehenden Wohngebäude-Versicherung betrachtet. Daher ist der Neubau einer Photovoltaik-Anlage dem Wohngebäude - Versicherer schriftlich mitzuteilen. 13 Photovoltaik Leitfaden

14 Bessere Netzintegration. VDE-Niederspannungsrichtlinien für mehr Stabilität, Sicherheit und Spannung im Netz. Fakten. Mit über 1 Million Solaranlagen in Deutschland wurden im Jahre 2011 Einspeisungen ins Niederspannungsnetz von mehr als 22 Giga Watt verzeichnet. Tendenz steigend. Bis zum Jahre 2016 wird mit PV-Leistungen von ca. 44 GW zu rechnen sein. Bereits die aktuelle Situation bedeutet mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten Handlungsbedarf. PV-Anlagen sind in Deutschland systemrelevant. Hintergrund der neuen VDE-Niederspannungsrichtlinie und des neuen EEG 2012 ist das Ziel, PV-Anlagen mit mehr Stabilität, Spannung und Sicherheit im Netz zu betreiben, um die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren und mehr erneuerbare Energie einzuspeisen zu können. Mehr Netzsicherheit und größere Anlagenkontrolle sind sinnvolle und konsequente Maßnahmen aufgrund steigender Einspeisedaten und des zunehmenden Eigenverbrauchs der Betreiber unter dem Gesichtspunkt dezentraler Energiegewinnung. VDE die neuen Regeln. Für den Betrieb von Photovoltaik-Neuanlagen und -Bestandsanlagen gelten nun ab dem neue VDE-Richtlinien. Blindleistungsfähigkeit zur statischen Spannungserhaltung.Ab einer Anlagenleistung von 3,68 kva ist für alle eingesetzten Wechselrichter die Bereitstellung von Blindleistung und Scheinleistung vorgeschrieben. Vorteil: Netze werden aufnahmefähiger. Wirkleistungsanpassung bei Überfrequenz. Vorteil: Verhinderung von Netzzusammenbrüchen durch Anpassung (Reduzierung) anstelle schlagartigen Abschaltens. Dreiphasige Einspeisung bei Anlagen 13,8 kva. Vorteil: Symmetrische Netzbelastung. Bei größeren Anlagen muss daher mindestens der Teil bis 13,8 kva, oder darüber hinaus bei größeren Anlagen, mit dreiphasigen Geräten ausgelegt werden. Eine kommunikative Kopplung einphasiger Wechselrichter ist auch zulässig. Ebenfalls lassen sich auch größere dreiphasige Anlagen mit einphasigen und ungekoppelten Geräten ergänzen. Hierbei darf die Differenz zwischen den 3 Phasen 4,6 kva nicht übersteigen. Neuanlagen. Ab gilt für alle neuen Photovoltaik-Anlagen die Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N Bestandsanlagen. Die Nachrüstung betrifft alle PV-Anlagen, die ab dem am Netz und größer als 10 kwp sind. Details hinsichtlich Termine oder Kostenübernahme sind derzeit noch nicht bekannt. Umsetzung der neuen VDE- Richtlinien. KACO Wechselrichter. Wechselrichter der Marke KACO erfüllen grundsätzlich alle geforderten Normen. SMA Wechselrichter. SMA Wechselrichter bis 3 kw Leistung sind nach Firmware-Update richtlinienkonform. Wechselrichter über 3 kw werden ersetzt durch Nachfolgegeräte. Wechselrichter bis 3 kw können ab einer Anlagenleistung von 3,68 kva nicht mehr in Verbindung mit anderen Wechselrichtern kombiniert werden. Bitte beachten Sie, dass Wechselrichter mit einer AC Nennleistung von weniger als 3 kva die Anforderung zur Blindund Scheinleistungseinspeisung nicht erfüllen. Ausnahme: Der neue SB 3000 TL-21. Photovoltaik Leitfaden 14

15 Einspeisemanagement nach EEG Die neuen Anforderungen. Grundlagen. Bereits seit 2009 bestehen gesetzliche Vorgaben für Betreiber von PV-Anlagen zur Beteiligung am Einspeisemanagement, um Netzüberlastungen zu vermeiden, indem Energie vor Ort genutzt wird. Die nun seit dem gültigen erweiterten Anforderungen bezüglich fernsteuerbarer 4-stufiger Wirkleistungsbegrenzung *1) optional die vereinfachte ferngesteuerte Reduzierung *2) Begrenzung der Anlagenleistung fix auf 70% Information des Betreibers über die Ist-Einspeisung, betrifft sowohl PV-Neuanlagen, als auch bestehende Photovoltaikanlagen, abhängig von der Anlagenleistung in den Kategorien: Anlagenleistung über 100 kwp Anlagenleistung von 30 bis 100 kwp Anlagenleistung unter 30 kwp Neuanlagen Inbetriebnahme nach Leistung der Anlage Ferngesteuerte 4-stufige Reduzierung Vereinfachte ferngesteuerte Reduzierung *2) Abrufung der Ist-Einspeisung Begrenzung fix auf 70% Umsetzung ab Empfehlung des VDE-Forums. über 100 kwp bis 100 kwp P P bis 30 kwp P P P Bestandsanlagen Inbetriebnahme vor Leistung Abrufung Ferngesteuerte Vereinfachte keine Umsetzung der Anlage der Ist-Einspeisung 4-stufige ferngesteuerte technischen ab Reduzierung Reduzierung *2) Vorgaben über 100 kwp bis 100 kwp P P bis 30 kwp 1 Bestandsanlagen Inbetriebnahme vor Leistung der Anlage Abrufung der Ist-Einspeisung Ferngesteuerte 4-stufige Reduzierung Vereinfachte ferngesteuerte Reduzierung *2) keine technischen Vorgaben Umsetzung ab Da die praktische Umsetzung der ferngesteuerten 4-stufigen Reduzierung der Wirkleistung aus unterschiedlichen Gründen kaum möglich ist, empfiehlt das VDE-Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium die Installation eines extern ansteuerbaren Relais bzw. Schützes und ggf. eines (Funk-) Rundsteuerempfängers. Damit ist die ferngesteuerte Abregelung der Anlagenleistung auf 0% möglich, sobald der Verteilnetzbetreiber selbst über entsprechende Steuertechnik verfügt. Das Konzept kann bei Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kwp angewendet werden. 30 bis 100 kwp 1 0 bis 30 kwp 1 *1) Fernsteuerbare 4-stufige Reduzierung der Wirkleistung (100%, 60%. 30%, 0%). *2) Vereinfachte ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung auf 0% durch Totalabschaltung. 1 Ja / Nein / P Kontravalent = entweder/oder. Auch als exklusiv-oder bekannt. 15 Photovoltaik Leitfaden

16 Bessere Netzintegration. Einspeisemanagement nach EEG Die neuen Anforderungen. Vorteile der 4-stufigen ferngesteuerten Leistungsbegrenzung. Im Vergleich zu dem optional für PV-Anlagen bis 100 kwp möglichen vereinfachten Einspeisemanagemet durch Reduzierung der Wirkleistung auf 0% durch Totalabschaltung, oder alternativ der Reduzierung der Anlagenwirkleistung fix auf 70% bei Anlagen < 30 kwp, bietet ein intelligentes Management entscheidende Vorteile. Keine Ertragsverluste durch gekappte Spitzenleistung (ca. 3,5% bis 8 % über Jahrzehnte). Vollständige Anlagenkontrolle durch Protokollierung und Auswertung der ferngesteuerten Leistungsreduzierung. Verminderte Leistungsreduzierung am Einspeisepunkt, da die erzeugte Energie zuvor selbst genutzt werden kann. Die Mehr-Wert-Lösung: Intelligentes Einspeisemanagement. Als Beispiel eignet sich die Produktfamilie SolarLog des Herstellers Solare Datensysteme GmbH. Das System ist herstellerneutral und mit nahezu allen Wechselrichter-Fabrikaten kompatibel. Intelligentes Einspeisemanagement mit Produkten von Solare Datensysteme GmbH erfüllen alle Vorgaben für eine fernsteuerbare 4-stufige (100%, 60%, 30%, 0%) Leistungsreduzierung der PV-Anlage durch den Netzbetreiber. Darüber hinaus bieten die Lösungen von Solare Datensysteme ökonomische Vorteile, Handhabungsvorteile und Sicherheitsvorteile für den Betreiber der Anlage: Wechselrichter Kommunikation. Vorteil: Zugriff auf alle Betriebsdaten, Status und Fehlermeldungen. Anlagenüberwachung. Vorteil: Mehr Sicherheit und Kontrolle. Visualisierung. Vorteil: Komfortable Handhabung. Schnittstellen. Vorteil: Zugriff auf Betriebsdaten der Anlage über LAN oder Internet. Eigenverbrauchskontrolle. Differenzierte Produktpalette. Vorteil: Anforderungsgerecht. Intelligente Entscheidung. Mit den drei zur Verfügung stehenden Produktlinien von SolarLog lassen sich Photovoltaik-Anlagen exakt auf die jeweilige Anforderung des Betreibers abstimmen und gleichzeitig die geforderte fernsteuerbare Leistungsbegrenzung durch den Verteilnetzbetreiber realisieren. SolarLog 200. Die Basislösung für Fernüberwachung von Kleinanlagen mit einem Wechslrichter und einer maximalen Anlagengröße von 15 kwp. Jetzt auch mit Powermanagement-Funktion. SolarLog 500. Die Performance- Lösung für Anlagen bestehend aus bis zu 10 Wechselrichtern und einer maximalen Anlagengröße von bis zu 50 kwp. SolarLog Die Premium-Lösung mit erweiterten Funktionen wie Eigenverbrauchsoptimierung und Touchscreendisplay für einfache Bedienung und grafische Auswertungen direkt am Gerät. Geeignet auch für Großanlagen mit bis zu 2 x 50 Wechselrichtern und einer Anlagenleistung von bis zu kwp. Photovoltaik Leitfaden 16

17 Leistungsmerkmale im Produktvergleich SolarLog 200 SolarLog 500 SolarLog 1000 Vorgegebene max. Anlagengröße 15 kwp 50 kwp kwp Max. Anzahl an Wechselrichtern 1 bis 10 bis 2 x 50 Ethernet (Netzwerk Schnittstelle) DSL Modem Analog /GPRS (GRS) 1 Optional 1) Zentralwechselrichter SCB 1 Alarm Kontakt lokal (potientialfreier Kontakt) Optimierung EEG Eigenverbrauch (Steuerung ext. Geräte) USB Anschluss (Grafische Visualisierung / Backup) Anzeige am Gerät 1 2-zeilig 1 Grafik-Display Bedienung am Gerät 1 Folientastatur 1 Touchscreen Großdisplay RS485/S0-Impuls 1 Potentialfreier Kontakt (Relais) 1 Geeignete Wechselrichter alle Fabrikate alle Fabrikate alle Fabrikate Integrierte WLAN-Funktion (WiFi) 1 Optional 1) 1 Optional 1) 1 Optional 1) Mischbetrieb von 2 WR-Fabrikaten 1 Intranet / Internet (Darstellung auf Homepage) Plug and Play (Installationsassistent) Langzeitspeicher, intern Erweiterte Sensorik 1 Optional 1) 1 Optional 1) Anschluss für digitale Stromzähler ) Gegen Aufpreis erhältlich 17 Photovoltaik Leitfaden

18 Checkliste. Was Sie berücksichtigen sollten. Amortisationszeit Installationskosten [ ] Förderung [ ] = A [Jahre] Einspeisevergütung [ /kwh] x jährlicher Ertrag [kwh/a] Anlagenüberwachung Aufstellungsort Auswahl der Größe Blick in die Zukunft Ertrags minderung Rendite Zähler, Zählerschrank Bietet jederzeit übersichtlich einen Blick auf die Ertragsdaten der Photovoltaik- Anlage Zusätzliche Betriebssicherheit durch jederzeit und überall abrufbare Informationen, Kennlinien und Statusmeldungen Ein Webzugang bietet zusätzliche Möglichkeiten für: Statistische Auswertungen, Eigendarstellung im Internet, Fernüberwachung und automatische Alarmierung im Fehlerfall Je nach örtlichen Gegebenheiten und Kundenwunsch kann die Fern über wachung optional erweitert werden: Datenübertragung über DSL, Modempaket oder GSM Fernüberwachung, zusätzliche Sensoren zur Erfassung der Modul- Außentemperatur, Sonneneinstrahlung, etc. Möglichkeit der Energiebilanzierung (Verbrauch im Haushalt, Produktion Generator, Eigenverbrauch) PV-Generator: Hausdach, Garagendach, Carport Sind Schächte, Leerrohre oder freie Kaminzüge vom Dach zum Keller vorhanden? Netzeinspeisegerät: Auswahl eines Ortes mit gleichbleibend kühler Temperatur, stabiler Luftfeuchtigkeit und staubfreier Umgebungsluft Nutzbare Fläche: ca m²/kwp Verfügbares Budget: ca /kwp Energieertrag: ca kwh/kwp (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten: Standort, Ausrichtung, Neigung, Temperatur, Verschattung, Verschmutzungsgrad) Verschattung durch Vegetationen und Bebauungen Mögliche Absichten angrenzender Nachbarn Eigene Absichten (z. B. späterer Dachausbau, Dachfenster, solarthermische Anlagen) Neigung und Orientierung: Süd-Ausrichtung und 30 Neigung: 100 % Südwest- oder Ostwest-Ausrichtung und 45 Neigung: ca. 95 % Ost- oder West-Ausrichtung und Neigung: ca. 80 % Verschattung: Bereits Teilverschattungen können zu erheblichen Ertragsminderungen führen Mögliche Verschattungsursachen sind z. B. Antennen, Bäume, Schornsteine, Dachgauben, Gebäude in der Nachbarschaft Verschattungsanalyse (Computersimulation, Sonnenstandanalyse) Bei Flachdächern maximale Flächenbelegung in der Regel % Je nach Finanzierungsmodell, Standort und Größe der Anlage ist eine Rendite von über 8 % möglich Für den Einbau eines separaten Einspeisezählers ist ein Platz im Zählerschrank erforderlich. Bei Verwendung des Eigenverbrauchskonzeptes ist der Austausch des Bezugszählers erforderlich. Es sollten ausschließlich saldierende Zähler eingesetzt werden die über einen S 0 Impulsausgang verfügen. Der Betrieb einer kundeneigenen Messeinrichtung ist seit dem nicht mehr zulässig. Abkürzungsverzeichnis. Abs. AfA DSL EEG EÜR GSE Absatz Absetzung für Abnutzung Digital Subscriber Line Erneuerbare Energien Gesetz Einnahmen-Überschuss-Rechnung Anlage im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Erfassung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit GSM Global System for Mobile Communications HGB Handelsgesetzbuch KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau kwp Kilowatt peak PV Photovoltaik PV-Anlage Photovoltaikanlage PV-Strom Photovoltaikstrom VNB Versorgungsnetzbetreiber Photovoltaik Leitfaden 18

19 Formalitäten. Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz Baugenehmigung Blitzschutz Dokumentation Einspeisemanagement Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur Steuern Versicherung Die Photovoltaik-Anlage wird durch einen vom Versorgungsnetzbetreiber (VNB) zugelassenen Elektriker angeschlossen Die Anmeldung der Anlage beim zuständigen VNB erfolgt durch unseren Fachpartner Einzuhalten sind Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder spannungsnetz TAB 2000 und als Bestandteil davon die Richtlinie Eigen erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz-Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Nieder spannungsnetz (4. Ausgabe 2001) Der Stromlieferant ist frei wählbar, für die Einspeisung des PV-Stroms ist jedoch der örtliche Netzbetreiber zuständig Genehmigungsfrei bei Montage parallel zur Dachfläche oder Fassade Auflagen in einigen Bundesländern bei aufgeständertem PV-Generator Einschränkungen ggf. durch örtliche Bebauungspläne Genehmigungspflicht bei Denkmal-/Ensembleschutz Immer zu erfüllen: Baurechtliche Bestimmungen (Brandschutz anforderungen, Statik und Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen) Prüfung der Versicherungsvorschriften (gegebenenfalls sprechen Sie Ihre Versicherung aktiv an) Holen Sie sich Rat bei einem Fachmann (z. B. bei einem Elektromeister) Für spätere Wartungs- oder Änderungsarbeiten an PV-Anlage oder Haus elektrik: Technische Daten der Anlage und ggf. Montageanleitung, Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll, Versicherungsverträge, Betriebsdaten mit Erfassung der Erträge und sonstigen Schriftwechsel Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kwp sind seit dem 1. Januar 2009 technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber sowie eine Einrichtung zum Abruf der jeweiligen Ist- Einspeise leistung, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar Seit gelten neue Richtlinien und Vorschriften. Bis zum gab es hierfür eine Übergangsfrist. Die neuen Anschlussvoraussetzungen sind nun in Kraft Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaik-Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung für eine Vergütung nach dem EEG Zu melden sind Standort und Leistung der Anlage Anmeldung der Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen Anschließend erteilt das Finanzamt eine Steuernummer Beim Gewerbeaufsichtsamt prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist Umsatzsteueroption für Kleinunternehmer Einkommensteuer: Gewinne zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb Gewerbesteuer: Entfällt bei einem Gewinn aus Gewerbebetrieb < /Jahr Allgefahren-/Sachversicherung: Zum Schutz der Anlage selbst Ertragsausfall-/Betriebsunterbrechungsversicherung Betreiberhaftpflichtversicherung: Zur Abdeckung von Sach- und Personenschäden Dritter Ggf. Einbindung der Photovoltaik-Anlage in eine bestehende Feuer- und Wohngebäudeversicherung Ggf. Montageversicherung 19 Photovoltaik Leitfaden

20 Checkliste. Wissenswertes. Einspeise vergütung Art der Anlage Vergütung Volleinspeisung (in Cent/kWh) Vergütung Eigenverbrauch (in Cent/kWh) Zu erwartender Ertrag Finanzierung Gebäudeanlage bis 30 kwp Gebäudeanlage ab 30 kwp Gebäudeanlage ab 100 kwp Freiflächenanlagen Konversionsflächen PV auf baulichen Anlagen an Verkehrswegen 24,43 24,43 21,98 18,76 17,94 Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (Standort, Ausrichtung, Neigung, Temperatur, Verschattung, Verschmutzungsgrad) In der Regel kwh/kwp Gegebenenfalls Simulation mit Computerprogramm Möglichkeiten der Finanzierung: Eigen-, Fremd- oder Mischfinanzierung Mögliche Kreditgeber: Hausbank, Bausparkassen, KfW-Bank, UmweltBank, GLS Bank Anteil < 30 % 8,05 Anteil > 30 % 12,43 Anteil < 30 % 6,85 Anteil > 30 % 11,23 Anteil < 30 % 5,60 Anteil > 30 % 9,98 Garantie Module Sharp 10 Jahre Produktgarantie Bei kristallinen Modulen: 10 Jahre Produktgarantie 25 Jahre lineare Leistungsgarantie auf die Leistungsabgabe Mindestens 96% der spezifizierten Minimalleistung im ersten Jahr, Höchstens 0.667% jährliche Leistungsabnahme in den folgenden 24 Jahren Mindestens 80% der spezifizierten Minimalleistung nach 25 Jahren Bei Dünnschicht Modulen: 10 Jahre Leistungsgarantie der Modulleistung von mindestens 90 % der im Datenblatt ausgewiesenen Nennleistung 25 Jahre Leistungsgarantie der Modulleistung von mindestens 80 % der im Datenblatt ausgewiesenen Nennleistung Registrierung der Module zwingend erforderlich Q-Cells 10 Jahre Produktgarantie (bei Regestrierung der Modul-Anlagedaten) Garantie Wechselrichter SMA KACO Q.SMART Module: Leistungsgarantie: mind. 100 % der Nennleistung in den ersten 3 Jahren max. 0,7 % Leistungsminderung pro Jahr ab 4. Jahr mind. 85 % der Nennleistung nach 25 Jahren Volle Produkt- und Leistungsgarantien gelten entsprechend der gültigen regionalen Garantien Q.PRO / Q.PEAK Module: Leistungsgarantie: mind. 97 % der Nennleistung im 1. Jahr max. 0,6 % Leistungsminderung pro Jahr ab 2. Jahr mind. 83 % der Nennleistung nach 25 Jahren Volle Produkt- und Leistungsgarantien gelten entsprechend der gültigen regionalen Garantien 5 Jahre Möglichkeit der Garantieverlängerung auf 10, 15, 20 oder 25 Jahre gegen Gebühr 7 Jahre bei Registrierung der Wechselrichter (ohne Registrierung 5 Jahre) Möglichkeit der Garantieverlängerung auf 10, 15, 20 oder 25 Jahre gegen Gebühr Installation Die Installation erfolgt durch einen ausgewählten Fachpartner in Ihrer Nähe Photovoltaik Leitfaden 20

21 PowerPlus Technologies GmbH Frankenring Wilsdruff OT Kesselsdorf Telefon: Telefax: info@powerplus-systeme.de Internet: 02/12 Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten Angaben ohne Gewähr

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