Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen Karlsruhe. Baden-Baden. Landau
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- August Justus Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel
2 Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2
3 Einkommensteuer Photovoltaikanlagenbetreiber erzielen Einkünfte aus gewerblicher Betätigung i. S. d. 15 Abs. 2 EStG -> Unternehmer Es muss der Gewinn ermittelt werden, der der Einkommensteuer unterliegt Betriebseinnahmen sind: Einspeisevergütung für an Netzbetreiber verkauften Strom Erlös für an Dritte verkauften Strom reduzierte Einspeisevergütung für selbstgenutzten Strom Entnahme des Selbstgenutzten Stroms mit Teilwert (Marktwert lt. BFH v ) d.h. Preis den Verkäufer für Strommix eines allg. Anbieters bezahlen müsste 3
4 Einkommensteuer Betriebsausgaben sind u.a.: Zinsen aus der Finanzierung der Anlage Abschreibungen aus der Anschaffung der Anlage (ND = 20 Jahre) Wartungskosten / Reparaturkosten / Versicherungen Beratungskosten die die Anlage betreffen (Steuer-, Rechtsberatung etc.) Dachsanierung soweit diese zum Betrieb / zur Ingangsetzung der Photovoltaikanlage notwendig ist. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass hieraus keine Kosten betrieblich abzugsfähig sind, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte jedoch zugunsten der Anlagenbetreiber, indem es den Abzug der Kosten zugesteht, soweit es die Dachfläche betrifft auf der die Anlage installiert ist, ein Urteil des BFH steht jedoch noch aus. Die OFD Karlsruhe gewährt jedoch in einer Verfügung schon jetzt 50 % der Kosten als Betriebsausgabe. 4
5 Gewerbesteuer Da Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, besteht auch Gewerbesteuerpflicht. Freibetrag von EUR Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer 5
6 Umsatzsteuer Photovoltaikanlagenbetreiber sind umsatzsteuerliche Unternehmer. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind : Einspeisevergütung für an Netzbetreiber verkauften Strom Erlös für an Dritte verkauften Strom reduzierte Einspeisevergütung für selbstgenutzten Strom Entnahme des selbstgenutzten Stroms mit Teilwert 6
7 Umsatzsteuer Besonderheit: Einspeisevergütung ist immer gleich hoch, d. h. : Unternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (Unternehmer deren Jahresumsatz kleiner EUR ist, müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, haben im Gegenzug aber keinen Vorsteuerabzug) bekommen somit vom Netzbetreiber die gleiche Nettovergütung wie Unternehmer, die zur Umsatzsteuer optieren oder die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können. Die Umsatzsteuer wird vom Netzbetreiber zur Nettovergütung hinzu bezahlt. 7
8 Umsatzsteuer Im Beispiel: Einspeisevergütung z. B. Auszahlung an Kleinunternehmer Auszahlung ohne Kleinunternehmerregelung zzgl. 19 % USt 5,46 Ct = 34,20 Ct/kWh 28,74 Ct/kWh 28,74 Ct/kWh 28,74 Ct/kWh Vorteil der Option zur Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus allen Rechnungen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage und zudem gleich hohe Nettoeinnahmen 8
9 Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer Anschaffung der Anlage Wartungskosten / Reparaturkosten Beratungskosten die die Anlage betreffen (Steuer-, Rechtsberatung etc.) Dachsanierung soweit diese zum Betrieb / zur Ingangsetzung der Photvoltaikanlage notwendig ist. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass hieraus kein Vorsteuerabzug möglich ist, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte jedoch zugunsten der Anlagenbetreiber, indem es den Abzug der Vorsteuer zugesteht soweit es die Dachfläche betrifft auf der die Anlage installiert ist, ein Urteil des BFH steht jedoch noch aus. Die OFD Karlsruhe gewährt jedoch in einer Verfügung schon jetzt 50 % des Vorsteuerabzuges. 9
10 Wirtschaftlichkeitsberechnung Die Amortisationszeit ist abhängig von: der Einspeisevergütung der Laufzeit den Anschaffungskosten und dem Jahresenergieertrag. Ohne Aufnahme eines Kredites beträgt die Amortisationszeit der Anlage etwa 9-11 Jahre, mit Kredit und den damit verbundenen Zinsen sind es rd Jahre. 10
11 Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage: Inbetriebnahme in 2011 ohne Fremdfinanzierung Anlage für Privathaus, < 30kW, Einspeisevergütung 28,74 Ct/kWh Lebensdauer 20 Jahre Anlagengröße 6,53 kwp Einspeisung pro kwp 964,0 kwh Investitionskosten EUR Wartung / Instandhaltung / Versicherung EUR Messbetrieb / Messung / Abrechnung 600 EUR Gesamtkosten in Lebensdauer EUR jährliche Erlöse (28,74 Ct/kWh) EUR Gesamterlöse in Lebensdauer EUR Gewinn in Lebensdauer EUR 11
12 Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage: Inbetriebnahme in 2011 mit Fremdfinanzierung Anlage für Privathaus, < 30kW, Einspeisevergütung 28,74 Ct/kWh Lebensdauer 20 Jahre Anlagengröße 6,53 kwp Einspeisung pro kwp 964,0 kwh Investitionskosten EUR Zinsen für Darlehen (2,8% Laufzeit 14 Jahre) EUR Wartung / Instandhaltung / Versicherung EUR Messbetrieb / Messung / Abrechnung 600 EUR Gesamtkosten in Lebensdauer EUR jährliche Erlöse (28,74 Ct/kWh) EUR Gesamterlöse in Lebensdauer EUR Gewinn in Lebensdauer EUR 12
13 Maisenbacher Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte Karlsruhe. Rintheimer Str. 63a Tel Baden-Baden. Quettigstr. 12 Tel Landau/Pfalz. Südring 6 Tel Ihr Ansprechpartner: Jens Waigel, Steuerberater Tel: / jwaigel@mhp-kanzlei.de 13
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