Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl
|
|
- Nelly Feld
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Photovoltaik Strom von der Sonne Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Ing. Franz Patzl Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht (WST6) Geschäftsstelle für Energiewirtschaft Schebesta Tel: 02742/9005/14787 u. Holzinger WirtschaftstreuhandgesellschaftmbH Steuerberatungsgesellschaft Schebesta u. Holzinger Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbh 1
2 Steuerrechtliche Aspekte betroffene Steuern Umsatzsteuer Einkommensteuer Mögliche Varianten von Errichtern und Betreibern Privatpersonen (unselbständig erwerbstätig) Unternehmer Landwirte (werden von Dr. Jilch im folgenden Vortrag behandelt) 2
3 Steuern Umsatzsteuer Begriffsdefinition: Umsatzsteuer (USt): Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Umsatzsteuersatz in der Regel 20%. Ausnahmen z.b.: diverse Lebensmittel, Wohnungsmiete, 10% Vorsteuer (VSt): Die von anderen Unternehmen in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. (z.b. Investitionen, Betriebskosten, ) Einkommensteuer (ESt): wird von den zu versteuernden Einkünften ermittelt 7 Einkunftsarten werden unterschieden: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte 3
4 Mögliche Varianten 1. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) ohne VSt Abzugsberechtigung mit Ökostromtarif 2. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) ohne VSt Abzugsberechtigung mit Landesförderung 3. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) mit VSt Abzugsberechtigung mit Ökostromtarif und Regelbesteuerung 4. Privatperson (unselbständig erwerbstätig) mit VSt Abzugsberechtigung mit Landesförderung und Regelbesteuerung; betriebliche Nutzung über 10% 4
5 Einige Beispiele, Definition einer Standardanlage Photovoltaik Strom von der Sonne Für die Beispiele wird folgende Ausgangsbasis zu Grunde gelegt: Leistung:.. 5 kwp (Spitzenleistung; p: peak = Spitze) Jahresertrag: kwh Investitionskosten: ,- inkl. USt, ,- exkl. USt, VSt beträgt 5.000,- Einspeisetarif nach Ökostromgesetz (Annahme: Stromeinspeisung 100%): 45,99 ct/kwh (exkl. USt); USt beträgt 9,20 ct Jahresumsatz mit Ökostromtarif: ,- (exkl. USt); USt beträgt 441,40 Marktpreis (Annahme: Stromeinspeisung 2/3) : 8,178 ct/kwh (exkl.ust), USt beträgt 1,64 ct Jahresumsatz mit Marktpreis: 394,- (exkl. USt); USt beträgt 78,80 Abschreibungsdauer: 20 Jahre, a) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: 1.500,- (Basis: ,- inkl. USt) b) Absetzung für Abnutzung (AfA) pro J: 1.250,- (Basis: ,- netto) Sonstige betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer PV-Anlage (z.b. Versicherung, Zählergebühr, ): Annahme 100,- 5
6 Beispiel 1 Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt den Ökostromtarif (45,99 ct/kwh) in Anspruch und verzichtet auf die Möglichkeit des VSt-Abzugs aus den Investitionskosten und laufenden Kosten, da der Umsatz unter netto ,- (Kleinunternehmer laut Umsatzsteuergesetz (UStG)) liegt hat die Investition inklusive USt zu tätigen also ,- erhält den Ökostromtarif exkl. USt also pro Jahr 2.207,- hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA und der Betriebsaufwendungen zu ermitteln Gewinnermittlung: Einnahmen: 2.207,- netto Ausgaben: - 100,- für Betriebsaufwendungen ,- AfA Gewinn: 607,- Einkünfte aus Gewerbebetrieb 6
7 Beispiel 1 Steuerliche Konsequenz: USt: Es ist keine USt abzuführen, es besteht aber auch nicht die Möglichkeit eines VSt-Abzugs ESt: Da der Gewinn mit 607,- unter dem Veranlagungsfreibetrag von 730,- liegt, ergeben sich keine einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen 7
8 Beispiel 2 Privatperson (unselbständig erwerbstätig) beantragt die Landesförderung von ,- ( 3.000,-/kWp, max. 4kWp) und verzichtet auf die Möglichkeit des VSt-Abzugs aus den Investitionskosten und laufenden Kosten; da der Umsatz unter ,- Kleinunternehmer laut Umsatzsteuergesetz (UStG) liegt; 2/3 Stromeinspeisung des erzeugten Stroms Investition inklusive USt ,- minus Förderung von ,- ergibt Investitionskosten ,- (ND 20 Jahre, AfA 900,-) erhält Marktpreis von derzeit 8,178 ct/kwh exkl. USt; Gesamtstromerzeugung: kwh; eingespeist werden ca. 2/3 des erzeugten Stroms (3.200 kwh) Umsatz 262,- netto hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA und der Betriebsaufwendungen zu ermitteln Gewinnermittlung: Einnahmen: 262,- netto (2/3 von 394,- Gesamtstromerzeugung) Ausgaben: - 100,- für Betriebsaufwendungen - 600,- AfA ( 900,- minus 1/3 Privatanteil) Verlust: - 438,- Einkünfte aus Gewerbebetrieb 8
9 Beispiel 2 Steuerliche Konsequenz: USt: Es ist keine USt abzuführen, es besteht aber auch nicht die Möglichkeit eines VSt-Abzugs ESt: Da auf Dauer kein Gesamtüberschuss erzielt wird, ist von Liebhaberei im einkommensteuerrechtlichen Sinn auszugehen und daher der Verlust nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegenzurechnen. 9
10 Beispiel 3 Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt den Ökostromtarif (45,99 ct/kwh) in Anspruch und optiert zur Regelbesteuerung (VSt-Abzug aus den Investitionskosten und laufenden Kosten) stellt beim FA einen Antrag auf Regelbesteuerung (da Jahresumsatz unter netto) (Bindungsfrist: 5 Kalenderjahre) hat die Investition inklusive USt zu tätigen also ,- bekommt die USt in Höhe von 5.000,- vom FA zurück zahlt also ,- erhält den Ökostromtarif brutto inkl. 20% USt also pro Jahr 2.648,40 (USt: 441,40) führt die USt in Höhe von 441,40 beim Finanzamt ab Nettoeinnahme 2.207,- hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA und der Betriebsaufwendungen zu ermitteln Gewinnermittlung: Einnahmen: 2.207,- (netto) Ausgaben: - 100,- für Betriebsaufwendungen ,- AfA Gewinn: 857,- Einkünfte aus Gewerbebetrieb 10
11 Beispiel 3 hat die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 857,- in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus nichtselbständiger Arbeit werden zusammengezählt und davon die Einkommensteuer unter Abzug der bisher geleisteten Lohnsteuer berechnet Veranlagungsfreibetrag: 730,- Steuerliche Konsequenzen: USt: USt in Höhe von 441,40 (20% von 2.207,-) VSt in Höhe von 5.000,- (20% von ,-) ergibt Umsatzsteuerguthaben von 4.558,80 ESt: Einkommensteuerpflicht unter Berücksichtigung des Veranlagungsfreibetrags 11
12 Beispiel 3 Steueroptimierung: Die Anlage wird von zwei oder mehreren Personen angeschafft. Dadurch wird der Gewinn auf die Anzahl der Personen aufgeteilt und man gelangt dadurch unter den Veranlagungsfreibetrag Steuerliche Konsequenzen: USt: Auswirkungen wie oben dargestellt ESt: keine ESt-Pflicht, da Gewinnanteil unter 730,- pro Person 12
13 Beispiel 4 Privatperson (unselbständig erwerbstätig) nimmt die Landesförderung in Anspruch und optiert zur Regelbesteuerung (VSt- Abzug aus den Investitionskosten und laufenden Kosten) unternehmerisch tätig z.b. 2/3 Stromeinspeisung stellt beim FA einen Antrag auf Regelbesteuerung (da Jahresumsatz unter ,- netto) Investition netto: ,- USt: 5.000,- Förderung: ,- ergibt Investitionskosten: ,- netto bekommt die USt in Höhe von 5.000,- vom Finanzamt zurück AfA für ESt: 650,- (Basis: ,-; Nutzungsdauer: 20 Jahre) davon 1/3 Privatanteil in Höhe von 216,66 AfA für USt: 1.250,- (Basis: ,-; Nutzungsdauer: 20 Jahre) davon 1/3 Privatanteil in Höhe von 416,67 plus 20% ( 83,33) hat den Gewinn unter Berücksichtigung der AfA und den Betriebsaufwendungen zu ermitteln erhält für die Stromeinspeisung brutto inkl. USt 314,40 (USt 52,40) führt die USt in Höhe von 52,40 beim Finanzamt ab Nettoeinnahme 262,- 13
14 Beispiel 4 Gewinnermittlung: Einnahmen: 262,- netto (2/3 von 394,- Gesamtstromerzeugung) Privatanteil AfA: + 216,66 Ausgaben: - 100,- für Betriebsaufwendungen - 650,- AfA Verlust: - 271,34 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Steuerliche Konsequenz: USt: USt in Höhe von 52,40 (20% von 262,-) 83,33 (Eigenverbrauch AfA-Anteil USt 20% von 416,67) VSt in Höhe von 5.000,- ergibt 4.864,27 Umsatzsteuerguthaben ESt: Da auf Dauer kein Gesamtüberschuss erzielt wird, ist von Liebhaberei im einkommensteuerrechtlichen Sinn auszugehen und daher der Verlust nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegenzurechnen. 14
15 Unternehmen Die Einnahmen und Ausgaben bezüglich der PV-Anlagen finden im Rahmen der Gewinnermittlung für diesen Gewerbebetrieb ihren Niederschlag, wobei jedoch zu beachten ist, dass sich sowohl Verluste als auch Gewinne im Ergebnis voll niederschlagen. Die Aktivierungspflicht ist gegeben, da es sich bei den Anschaffungskosten um Anschaffungen handelt, die höher als 400,- sind. 15
16 Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Keine! Da beim Betrieb einer PV-Anlage kein Gewerbeschein erforderlich ist, tritt die Versicherungspflicht bei der SV der gewerblichen Wirtschaft bei Vorliegen von nichtselbständigen Einkünften unter der Höchstbemessungsgrundlage erst ein, wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb höher als 4.188,12 (Satz 2008) ist. 16
17 Empfehlung Wenn keine Landesförderung in Anspruch genommen wird: Anschaffung der Anlage durch 2 oder mehrere Personen Antrag auf Regelbesteuerung Inanspruchnahme des Ökostromtarifes Vorsteuerabzug bei der Investition Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb Durch Gewinnsplitting auf 2 oder mehrere Personen liegt der Gewinn in der Regel unter dem Veranlagungsfreibetrag in Höhe von 730,- pro Person (wenn außer den nichtselbständigen Einkünften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betrieb der PV-Anlage vorliegen) keine ESt-Pflicht. Wenn Landesförderung in Anspruch genommen wird und Einspeisung mehr als 10% des erzeugten Stroms: Antrag auf Regelbesteuerung Vorsteuerabzug bei der Investition Umsatzsteuerabführung im laufenden Betrieb (Achtung auf Privatanteil von AfA) Verluste nicht abzugsfähig, da Liebhaberei 17
18 Danke für Ihr Interesse am Vortrag Alle Angaben in der gegenständlichen Unterlage erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors und des Seminarveranstalters ist ausgeschlossen. 18
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrSteuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau
Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer
MehrGenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten
GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den
MehrPhotovoltaik 2013 rechnet sich das?
Photovoltaik 2013 rechnet sich das? Die Möglichkeiten des Ökostromgesetzes 2012 Aufwand & Ertrag [ ] Anschaffungskosten [ ] brutto Jährlicher Ertrag [ ] netto über 13 Jahre gesamt [ ] 5,5 kwp 11.000 1.089
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrWir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten.
Photovoltaikanlage Alexander Winde Envire Solar AG Sembritzkistr. 26 12169 Berlin Telefon: +49 30 338 54 44-44 Fax: +49 30 338 54 44-54 Mail: info@envire-solar.de Web: www.envire-solar.de 2 SOLARENERGIE
MehrBHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft
BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft Über die steuerrechtlichen Grundlagen des BHKW- Betriebs Rüdiger Quermann Wieso Spannungsfeld Beteiligungsmodelle Erhoffte
MehrLANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing
LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing Ansicht Süd Koschutastraße 4 9020 Klagenfurt am Wörthersee erstellt am: Bericht Nr.: Seite 2 von
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrPhotovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrVereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer
Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss
MehrAktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von
"Unsere Vision ist eine friedfertige Gesellschaft, die weltweit ihre Energien zu 100 Prozent aus der Sonne gewinnt. Daran arbeiten wir offen und engagiert, wir vernetzen dazu unsere Ideen und Aktivitäten
MehrEtwa 99% dieser Anlagen werden netzparallel betrieben und speisen auch überschüssigen Strom in das öffentliche Netz ein.
Fragen zur Steuerlichen Behandlung von Micro Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Mit dem ständigem Anstieg der Einspeisevergütung und dem steilen Anstieg des Einsatzes von Micro-KWK Anlagen, stellt sich für viele
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in
MehrSteuerrecht für Schiedsrichter
1 Zur Person Berufsleben: Abitur Ausbildung im Bereich der Steuerberatung Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) Bestellung zum Steuerberater, eigene Kanzlei Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrDATEV-Seminar. Kamiran Rashid. Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal
DATEV-Seminar Kamiran Rashid Schumpeter School of Business and Economics Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42097 Wuppertal Kamiran.rashid@yahoo.de Agenda der heutigen Veranstaltung Wiederholung
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrFreibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner
Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Veranlagungsjahr 2007, als Ausgleich für die Möglichkeit
MehrUnternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller
Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat (Linz) 5 GZ. RV/0318-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12
Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Nr. 116/12 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrEigenstromnutzung Photovoltaik 2011
Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Inhalt 1. Einspeisevergütung 2011 2. Umsatzsteuer bei Eigenstromnutzung 3. Technischer Aufbau Zählerschrank 4. Allgemeine Infos Seite 2 1. Einspeisevergütung 2011 (Stand:
Mehr47 ESt & USt Besteuerung von Photovoltaikanlagen EStG 6, 15 & UStG 2, 15
47 47 ESt & USt EStG 6, 15 & UStG 2, 15 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2012 wesentlich geändert mit teils erheblicher Auswirkung auf die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen. Es
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrErtragsteuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
Ökostrom Ertragsteuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen Nichtabzugsfähige Aufwendungen - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Liebhaberei VON MAG. HANS LARNHOF * Dieser Artikel beschäftigt sich mit der
MehrMerkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.
MehrGrundlagen Photovoltaik II: Erträge und Wirtschaftlichkeit. RPE Ludger Hansmann 19./20.09.2009 (überarbeitete Fassung vom 25.09.
Grundlagen Photovoltaik II: Erträge und RPE Ludger Hansmann (überarbeitete Fassung vom 25.09.2009) Agenda 03 Seite 2 Das Angebot an solarer Agenda 03 Seite 3 lieferung 03 die Sonne liefert jedes Jahr rd.
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrÜbungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende
Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrDie Besteuerung der Imker
Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.
MehrDie Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.
Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern
MehrFragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld
Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt
MehrLeistungsausgangsseite: Verkauf
1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrSage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root
MehrINHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION
Vorsorgewohnungen Steuerrechtliche Information INHALTSVERZEICHNIS 1 STEUERRECHTLICHE INFORMATION 1 1.1 Steuerliches Ergebnis und steuerliche Veranlagung 1 1.2 Spekulationsfrist 1 1.3 Liebhaberei bei Vermietung
MehrBayerisches Landesamt für Steuern
Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München ٠ 80284 München Bekanntgabe im AIS An alle Finanzämter und Außenstellen Datum Aktenzeichen Bearbeiter Anton Reichbauer
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrInformation über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren
Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen
MehrSolarstrom mit Eigenverbrauchsregelung
Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrHinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrFörderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ
Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz 2013 Schul- und Kindergartenfonds Wasserwirtschaftsfonds
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrUnternehmensplanung Investition, Finanzierung, Bankkonto
Unternehmensplanung Investition, Finanzierung, Bankkonto CP-0115-A10-SMR Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Aufgabenstellung Seite 3 Basisdaten Seite 5 Lösungsformular Seite 6 Lösung Schritt
Mehr2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrPauschalierung oder Buchführung Land- und Forstwirtschaft von GRUBER Wirtschaftstreuhand Land- und Forstwirtschaftliche Einkünfte: Land- und Forstwirtschaftliche Urprodukte Vermarktung landwirtschaftlicher
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehr2.2 Betriebsvorrichtung oder unselbständiger Gebäudebestandteil
Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke: Steuerliche Einordnung und aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen aus Sicht von Vermietern und Vermietungsgesellschaften 1. Vorbemerkungen Neben den wirtschaftlichen
MehrVergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1
Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften
MehrVom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt
PV5 Solarconcept GmbH Fachgroßhandel für Solarstromanlagen Infos Seite 1 Vom Staat gefördert ( 2011 ) Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert die Abnahme und Bezahlung Ihres Solarstroms mit einer
MehrGEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten
GEWERBESCHEIN Gewerbeschein? Bei individuellen Trainingskonzepten für Einzelpersonen Personal - und Fitnesstrainer bei Verkauf von smoveys Gewerbeschein Handel mit Waren aller Art Kontakt und Anmeldung:
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrKleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse
MehrSELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua
SOLARSTROM SELBER VERBRAUCHEN Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua EEG-Vergütung für PV 2009/ 2010 Jahr der Entwicklung
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Mehr