persönlich für: Mein letzter Wille Erbschaftsratgeber
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- Kerstin Kneller
- vor 8 Jahren
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1 persönlich für: Mein letzter Wille Erbschaftsratgeber
2 Inhalt Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse 3 Lebensversicherung zugunsten eines Vereins 4 Die gesetzliche Erbfolge 5 Eintrag in das allgemeine Testamentsregister 6 Mein letzter Wille 7 Das eigenhändige Testament 8 Das fremdhändige Testament 10 Das öffentliche Testament 12 Das Vermächtnis 13 Der gesetzliche Pflichtteil 15 Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer 16 Greenpeace - für die Zukunft auf dieser Erde 17 Unser Lebensbaum ist Hoffnung für eine bessere Zukunft 18 Checkliste - Was gehört zu meiner Erbmasse 19 Spenden statt Kränze 22 2
3 Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse Wenn es um die Regelung der Hinterlassenschaft geht, meinen viele Menschen, dass es nicht so eilt und dafür immer noch Zeit ist. Doch sollten Sie bedenken, dass ohne ein Testament die gesetzliche Erbfolge greift. Dann bestimmt das Gesetz, und nicht Sie, die Erben. Das kann dazu führen, dass Regelungen in Kraft treten, die nicht in Ihrem Sinne sind. Ohne gültiges Testament und ohne Erben erbt der Staat. Derzeit gehen in Österreich 12,5% der Erbschaften an den Staat. Ein Testament bedeutet, dass Sie ganz oder zumindest teilweise selbst bestimmen können, wer Ihr Vermögen einmal erhalten soll. Ein Testament ist nicht endgültig und kann jederzeit im Laufe der Jahre angepasst oder umformuliert werden, wenn sich etwas an der persönlichen Lebenssituation ändert. ABER: man kann es nicht früh genug machen! 3
4 Lebensversicherung zugunsten eines Vereins Ein wichtiger Sonderfall sind Lebensversicherungsverträge. Die Versicherungssumme aus solchen Verträgen gehört nur dann zum Erbe, wenn sie im Nachlass gefunden wurden und auf keine bestimmte Person oder Organisation abgeschlossen sind. 4
5 Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzlichen Erben sind Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin und jene Personen, die mit Ihnen in erster Linie (Kinder) verwandt sind. Dazu zählen auch uneheliche oder adoptierte Kinder. Ist ein Kind verstorben oder nicht befähigt zu erben, so erhalten seine Anteile dessen Nachkommen, Ihre Enkel. Sind keine Kinder vorhanden, so erben diesen Teil die Verwandten der nächsten Linie (siehe Tabelle). Verwandte einer nächsten Linie sind nur dann jeweils zu gleichen teilen erbberechtigt, wenn keine Verwandten aus den vorigen Linien vorhanden sind. Wenn weder der Ehegatte, noch Verwandte aus den vier Linien vorhanden sind und auch kein Testament oder Vermächtnis gemacht wurde, fällt der gesamte Nachlass an die Republik Österreich. Wenn sie verheiratet sind und Kinder haben, ist Ihr Ehegatte neben den Kindern zu einem Drittel am Nachlass erbberechtigt. Sind weder Kinder noch deren Nachkommen vorhanden, so sind Ihre Eltern und Ihre Geschwister erbberechtigt. In diesem Fall beträgt der gesetzliche Erbteil Ihres Ehegatten 2/3 des Nachlasses. Verwandtschaftsgrade: I. Linie: Nachkommen (Kinder, Enkel) II. LInie: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten) III. Linie: Großeltern, Geschwister der Eltern (Onkel, Tanten) und deren Nachkommen (Cousine, Cousin) IV. Linie: nur die Urgroßeltern Geschiedene Ehegatten haben kein gesetzliches Erbrecht. Es erben Ihre nächsten Verwandten den Nachlass. Grundsätzlich teilen sich die nächsten Verwandten untereinander den Nachlass zu gleichen Teilen. Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft Leben sie in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft ohne verheiratet zu sein? Dann erbt Ihr Partner nur, wenn Sie ihn in einem Testament bedenken. 5
6 Eintrag in das allgemeine Testamentsregister Damit Testamente im Verlassenschaftsverfahren auch gefunden werden, sollten sie in einem Testamentsregister verzeichnet werden. Dieser Schritt ist einfach und umkompliziert bei einem Rechtsanwalt oder Notar durchzuführen. Im Testamentsregister wird verzeichnet, wer, wann und wo ein Testament gemacht hat und bei wem (z.b. Notar) es allenfalls hinterlegt ist. Im Testamentsregister wird aber nur verzeichnet, dass ein Testament gemacht wurde, nicht jedoch der Inhalt. Testamentsregister sind das Österreichische Zentrale Testamentsregister der Notare und das Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte. Die Aufbewahrung des Schriftstücks an sicherer Stelle, wie im Safe des Rechtsanwalts oder Notars Ihres Vertrauens empfiehlt sich. Das Original-Testament ist somit vor allen äußeren Einflüssen geschützt. Wer besonders sicher gehen will, kann eine beglaubigte Abschrift zu Hause aufbewahrten oder bei einer Personen des Vertrauens hinterlegen. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Erben Nachricht vom Inhalt erhalten und Ihr letzter Wille befolgt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Vorlage bei einem Rechtsanwalt meist auch Gültigkeit und Klarheit des Testaments geprüft werden. Das gibt Ihnen Sicherheit und erspart in den meisten Fällen später unnötige Rechtsstreitigkeiten. Eine Registrierung im allgemeinen Testamentsregister ist besonders wichtig, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation bedenken wollen. Für den Fall dass Sie Greenpeace in Ihrem Testament bedenken wollen und dieses im Testamentsregister eintragen, übernehmen wir die Kosten dieses Eintrags (derzeit ca. EUR 40,--). In diesem Fall bitten wir Sie, uns eine Abschrift ihres Testaments mit dem Beleg der Eintragung ins Testamentregisters zu schicken. Sie erhalten überdies als Dankeschön ein Holzblatt zum Anstecken. Wir beraten Sie gerne und für gezielte rechtliche Fragen steht Ihnen unser langjähriger Partner Herr Dr. Josef Unterweger zur Verfügung: Dr. Josef Unterweger Rechtsanwalt Buchfeldgasse 19a, 1080 Wien Tel.: 01/
7 Mein letzter Wille Wenn Sie diese gesetzlichen Vorschriften nun einmal auf Ihre persönliche Situation anwenden, kommen sie möglicherweise zu dem Schluss, dass diese Lösungen für sie unbefriedigend sind. Vielleicht wollen sie auch Freunden, Bekannten oder einer guten Sache einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen. Immer dann, wenn Ihre eigenen Vorstellungen durch die gesetzliche Erbfolge nicht vollständig berücksichtigt werden, sollten Sie unbedingt ein Testament machen. Achtung: Das Testament setzt die gesetzliche Erbfolge nicht gänzlich außer Kraft. Ein Testament bewirkt, dass Ehegatten und Kinder die Hälfte bzw. die Verwandten der II.-IV. Linie (siehe Seite 5) ein Drittel des gesetzlichen Erbteiles als Pflichtteil von der Verlassenschaft fordern können. Ein Testament bewirkt also, dass sie über einen Teil des Nachlasses frei verfügen können. Wenn keine pflichtteilsberechtigten Personen vorhanden sind, über den gesamten Nachlass. Wie mache ich mein Testament? Wenn Sie entschlossen sind ein Testament zu machen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können entweder ein eigenhändiges Testament, ein fremdhändiges Testament, oder ein öffentliches Testament vor Gericht oder Notar machen. Ein mündliches Testament gibt es nur noch als Nottestament wenn Lebensgefahr oder die Gefahr des Verlustes der Testierfähigkeit besteht (vor zwei nicht erbberechtigten Zeugen/ Zeuginnen). 7
8 Das eigenhändige Testament Sie können ein rechtswirksames Testament selbst errichten, wenn Sie folgende Formvorschriften beachten: Das gesamte Testament muss mit eigener Hand geschrieben sein. Das Testament muss von Ihnen auf der letzten Seite unterschrieben sein. Ist nur die erste Seite unterschrieben, gelten die folgenden Seiten nicht. Es sollte Datum und Ort der Errichtung enthalten. Es muss festhalten, wer Erbe sein soll. Diese Formvorschriften sollen Sie davor schützen, dass Ihr letzter Wille verändert werden kann oder Ihr Wille nicht klar genug zum Ausdruck kommt. Sie haben bei der Abfassung Ihres Testaments freie Gestaltungsmöglichkeiten und können alle berücksichtigen, denen Sie etwas zukommen lassen wollen. Haben Sie schon einmal überlegt, was alles zu Ihrem Vermögen gehört? In dieser Mappe haben wir für Sie ab Seite 19 Checklisten zusammengestellt, die Ihnen bei der Ermittlung Ihres Vermögens gute Dienste leisten können. Aufbewahren können Sie Ihr Testament an jedem Ort. Sie sollten aber unbedingt einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, dass Sie ein Testament errichtet haben und wo es zu finden ist. Denn es ist in Ihrem Interesse, dass es nach Ihrem Ableben auch gefunden und Ihr letzter Wille befolgt wird. Wesentlich sicherer ist es daher, wenn Sie Ihr Testament einem Notar oder Rechtsanwalt zur Hinterlegung im Testamentsregister überlassen. Damit haben Sie die absolute Sicherheit, dass Ihr Testament in Ihrem Sinne vollstreckt wird. 8
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10 Das fremdhändige Testament Wenn Sie Ihr Testament nicht mit eigener Hand schreiben, sollten Sie folgende Formvorschriften beachten: Es sollte Datum und Ort der Errichtung enthalten. Es muss von 3 Zeugen, mit dem Zusatz als ersuchter Testamentszeuge unterschrieben werden. Die Zeugen müssen die Sprache des Testaments verstehen, und dürfen nicht: Mindestens zwei Zeugen müssen bei Unterfertigung des Testamentes gleichzeitig anwesend sein. Die Unterschriften der Zeugen und des Erblassers müssen am Ende des Testaments stehen. Nicht als Zeugen kommen jene Personen in Betracht, die aus der letztwilligen Anordnung begünstigt, also Erbe oder Vermächtnisnehmer sind.»» Ehegatte sein oder mit einem Legat bedacht werden,»» Ehegatte oder Verwandter der I. bis IV. Linie sein,»» mit dem Bedachten verschwägert sein,»» Schwieger- oder Stiefeltern bzw. Kinder sein,»» im Haushalt des Bedachten wohnende Hausangestellte sein. Der Erblasser hat das Testament eigenhändig mit dem Zusatz zu unterfertigen, dass diese Niederschrift sein letzter Wille ist. 10
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12 Das öffentliche Testament Ein öffentliches Testament können Sie vor jedem Gericht oder bei jedem Notar durch eine mündliche Erklärung oder durch die Übergabe einer Urkunde errichten. Sie können sowohl bei einem Notar Ihrer Wahl wie auch bei Gericht Ihren letzten Willen mündlich zu Protokoll geben, oder eine von Ihnen vorher angefertigte Urkunde mitnehmen, und vor dem Notar eigenhändig unterschreiben. Die Urkunde selbst muss in diesem Fall nicht eigenhändig geschrieben, wohl aber eigenhändig unterschrieben sein. Ihr letzter Wille wird dann bei Gericht hinterlegt oder vom Notar in Verwahrung genommen. Ein vom Notar oder Gericht errichtetes Testament hat den Vorteil, dass es durch eine rechtskundige Person errichtet wird. Damit sind Fälschungen ausgeschlossen, und Ihr letzter Wille ist klar und rechtsgültig dargelegt. Zudem wird sichergestellt, dass nach Ihrem Ableben das Testament aufgefunden wird, und die Erben Nachricht von dessen Inhalt erhalten. Die Kosten, die Sie für die Errichtung des Testaments zu entrichten haben, sind im Vergleich zu Ihrem Vermögen und erst recht im Vergleich zu einem möglichen Prozess bei Erbauseinandersetzungen sehr gering. Lassen Sie sich also von den Kosten nicht erschrecken. In dieser Angelegenheit hat Sicherheit Vorrang. Über die Höhe der Gebühren informieren Sie sich am besten bei Ihrem Notar oder Gericht. 12
13 Das Vermächtnis Wenn Sie einer bestimmten Organisation nicht Ihr gesamtes Vermögen, sondern nur eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Gegenstand vermachen möchten, ist das Vermächtnis der richtige Weg. Das bedeutet, dass Sie in Ihrem Testament festlegen, dass ein bestimmtes Schmuckstück dem Patenkind gehört, oder die Schwester eine bestimmte Summe Ihres Geldes erhalten soll. Der Bedachte hat damit gegenüber den Erben den Anspruch auf Herausgabe der vermachten Gegenstände und kann sogar darauf klagen. Das Vermächtnis ist ein guter Weg, um neben seinem Lieben auch eine Organisation zu bedenken. So kann man zusätzlich mit einer bestimmten Geldsumme eine gute Sache unterstützen. Änderung des Testaments Sie können Testamente entweder durch ausdrücklichen Widerruf in Testamentsform oder durch die Errichtung eines neuen Testamentes widerrufen. Ein Vermächtnis in einem alten Testament wird jedoch durch ein neues Testament nur dann aufgehoben, wenn das neue Vermächtnis mit dem alten unvereinbar ist. Das Vermächtnis eines Sparbuches Eine besonders vorteilhafte und unkomplizierte Möglichkeit, eine bestimmte Person oder Organisation zu bedenken, ist das Vermächtnis eines Sparbuches. Im Testament muss dabei folgendes festgehalten werden: Mein Sparbuch Nr.xxx bei der X-Bank vermache ich Greenpeace. Bitte immer Kontonummer bzw. Sparbuchnummer anführen! Bei einem Sparbuchwechsel ist auch eine Testamentsänderung nötig. Der Vorteil dieser Form des Vermächtnisses ist, dass der Inhaber jederzeit über sein Sparbuch verfügen kann, falls er/sie das Geld benötigt. Aber die restliche Summe bleibt erhalten und es ist für die Erben klar festgehalten, dass dieser Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation vermacht wird. 13
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15 Der gesetzliche Pflichtteil Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil haben folgende Personen: der Ehegatte / die Ehegattin, die Nachkommen des Erblassers (Kinder oder Enkel), die Verwandten der II. IV. Linie wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Niemand anders kann einen Pflichtteil geltend machen. Die genannten Personen auch nur dann, wenn sie im Testament nicht genügend berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil kann immer nur in Form eines Geldbetrages verlangt werden. ACHTUNG: Seine Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, bei Verwandten der II. IV. Linie ein Drittel des gesetzlichen Erbteiles. Wenn Sie Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten nicht rechtmäßig enterbt haben, gebühren ihr/ihm als gesetzliches Vorausvermächtnis automatisch einige Rechte: Sie/er darf die Ehewohnung weiter bewohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Güter benützen. Bei Kindern, die mit Ihnen zu keiner Zeit in einer Eltern/Kind-Beziehung standen, haben Sie die Möglichkeit, im Testament eine Pflichtteilsminderung auf die Hälfte zu erwirken. Der gesetzliche Pflichtteil kann unter bestimmten Umständen durch Enterbung entzogen werden. Der Grund der Enterbung muss im Testament angeführt sein. Das Gesetz sieht folgende Enterbungsgründe vor: Vorsätzliche Unterlassung der Hilfeleistung in Notfällen (z.b. Krankheit, Obdachlosigkeit) Begangenes Verbrechen, das eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren oder Lebenslänglich zur Folge hatte Führung einer gegen die öffentlichen Sitten verstoßende Lebensart (z.b. Prostitution) Pflichtteilsberechtigte können auf ihren gesetzlich zustehenden Pflichtteil verzichten. Der Pflichtteilsverzicht bedarf wie jeder Erbverzicht der Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls. Auch hier sind genaue Formvorschriften einzuhalten. 15
16 Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer Achtung: Erben und Schenken ist steuerfrei! Seit 1. August 2008 sind sowohl die Erbschaftswie auch die Schenkungssteuer ersatzlos ausgelaufen. Erben ist nun steuerfrei. Schenkungen sind zu melden, wenn der innerhalb von 5 Jahren geschenkte Betrag bei Familienmitgliedern Euro ,, unter allen anderen Personen Euro , übersteigt. Die Meldung erfolgt an das Finanzamt. Steuer fällt keine an. 16
17 Greenpeace - für die Zukunft auf dieser Erde Seit 1971 beweist Greenpeace weltweit, dass gewaltfreie Aktionen helfen, die Welt vor Ausbeutung und Profitgier zu schützen. Greenpeace ist immer an vorderster Front, nimmt Risiken in Kauf und legt sich mit Regierungen und den größten Konzernen an. Die Erfolge der letzten 30 Jahre sprechen für sich: Schutz der Antarktis für 50 Jahre, Walschutzzone in der Antarktis, erster FCKW-freier Kühlschrank Greenfreeze, Verbot von Giftmüllexporten in Entwicklungsländer und vieles mehr. Nach uns die Kinder! Im Lachen der Kinder finden wir das ganze Glück dieser Erde. Geben wir unser Bestes, damit sie aus ihrer kleinen Welt in eine lebenswerte Umwelt hineinwachsen können. Damit ihre Zukunft unser Erbe an die Kinder nicht verloren geht. Greenpeace akzeptiert keine finanzielle Unterstützung von Regierungen und politischen Parteien. Derzeit werden wir von über gleichgesinnten Menschen in Österreich und von über weltweit unterstützt. Doch langfristige Kampagnen wie Walschutz oder Klimaschutz fordern von uns Durchhaltevermögen und damit auch finanzielle Mittel für die Zukunft. 17
18 Unser Lebensbaum ist Hoffnung für eine bessere Zukunft Für alle Fragen steht Ihnen Frau Petra Taylor unter der Telefonnummer 01 / oder per petra.taylor@greenpeace.at gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden Ihre Daten und Gespräche streng vertraulich behandelt. Greenpeace in Zentral- & Osteuropa hat im Eingangsbereich seines Büros einen wunderschönen Lebensbaum aus Holz errichtet. Zum Gedenken wird der Name jedes Testamentsspenders auf einem Holzblatt am Lebensbaum verewigt. So wird mit der Zeit ein Baum als Zeichen eines Neubeginnes und der Hoffnung für eine bessere Zukunft wachsen. Wer verspricht, uns in seinem Testament zu bedenken, erhält ein symbolisches Blatt zum Anstecken. 18
19 Checkliste - Was gehört zu meiner Erbmasse? Bankverbindung Bankinstitut Nummer Name des Inhabers Girokonto Sparbuch 1 Sparbuch 2 Bausparvertrag Werpapierdepot Safe Versicherung Vers.-Gesellschaft Polizzennummer Name Begünstigter Lebensversich. 1 Lebensversich. 2 Lebensversich. 3 Immobilien PLZ / Ort Straße / Nummer Miteigentümer Haus Wohnung 1 Wohnung 2 Grundstück
20 Checkliste - Was gehört zu meiner Erbmasse? Mobiliar/Einrichtung Hersteller Typ Gerätenummer Fernsehgerät 1 Fernsehgerät 2 Videorecorder Stereoanlage Porzellan Teppiche Fahrzeuge Marke / Typ Kennzeichen Baujahr Auto Motorrad Moped Wertgegenstände Bezeichnung / Beschreibung Anzahl Schmuck 1 Schmuck 2 Antiquität Markensammlung
21 Checkliste - Was gehört zu meiner Erbmasse? Forderungen Name und Adresse des Schuldners Höhe der Forderung Schulden/Kredite Kreditgeber/Bank Vertragsnummer Mitschuldner Kredit 1 Kredit 2 Leasingvertrag Sonstiges
22 Spenden statt Kränze Jede Kultur hat ihre eigene Art, sich von verstorbenen Verwandten und Freunden in einem würdigen, feierlichen Rahmen zu verabschieden. Bei uns richtet man eine Trauerfeier aus und schmückt die Grabstätte mit Kränzen und Blumen. Immer öfter erleben wir, dass Angehörige im Sinne des oder der Verstorbenen bitten, auf einen Teil des Grabschmucks zu verzichten und stattdessen Geld für den Umweltschutz zu spenden. Viele Menschen haben diese Möglichkeit schon genutzt. Diese Entscheidung ist ein wertvolles Geschenk für unsere Arbeit, die Welt in ihrer Schönheit für nachkommende Generationen zu erhalten. Wenn Sie Greenpeace auf diese Weise unterstützen wollen, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihren Angehörigen und Freunden darüber sprechen, denn das Testament wird meist erst einige Zeit nach dem Begräbnis eröffnet. Bitte weisen Sie auch Ihre Angehörigen darauf hin, bei der Überweisung als Verwendungszweck Im Gedenken an (Name des oder der Verstorbenen) anzugeben. Wichtige Angaben für Spenden statt Kränze: Greenpeace in Zentral- & Osteuropa Fernkorngasse 10, 1100 WIEN Konto Nr BLZ PSK Verwendungszweck: Im Gedenken an... (Name des oder der Verstorbenen) Auf Wunsch erstellt Greenpeace eine Spenderliste, aufgrund derer man die Möglichkeit hat, sich zu bedanken. Bitte wenden Sie sich für die Zusendung von Zahlscheinen an Frau Petra Taylor, Telefonnummer 01/ oder schreiben Sie uns: Greenpeace in Zentral- & Osteuropa z.hd. Fr. Petra Taylor Fernkorngasse Wien
23 Mein Versprechen an Greenpeace # Ja,ich möchte dazu betragen, den Kindern unserer Erde eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Deshalb werde ich Greenpeace in Zentral- & Osteuropa in meinem Testament berücksichtigen und das Versprechen an Greenpeace schicken. Greenpeace sendet mir dann sofort mein Blatt vom Lebensbaum, den ich mit meiner Testamentsspende zum Wachsen bringe. Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es bleibt natürlich ganz Ihnen überlassen, ob und wieviele Einzelheiten Sie uns darüber mitteilen wollen. Wenn Sie uns jedoch Ihr Versprechen senden, helfen Sie unsere Langzeitplanung zu verbessern, und damit auch in Zukunft völlig unabhängig und gleichzeitig Meine Testamentsspende an Greenpeace besteht aus: (Bitte ankreuzen und ausfüllen) Vorname kostenbewusst zu arbeiten. Wir garantieren Ihnen, dass wir alle Informationen streng vertraulich behandeln. Dieses Versprechen ist nur eine Bekundung Ihrer jetzigen Absicht und ist rechtlich nicht bindend. Greenpeace in Zentral- & Osteuropa Fernkorngasse 10, A-1100 Wien, Tel. 01/ , Fax 01/ , spenden@greenpeace.at einem Geldbetrag von: EUR einer Liegenschaft (Wohnung, Haus,...) Nachname Straße/Nr/Stiege/Tür einem Teil meines Nachlasses: PLZ/ Ort meinem gesamten Nachlass: Telefonnummer einer Lebensversicherung/ Polizzen-Nr: Geburtsdatum
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