Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne
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- Norbert Florian Albrecht
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1 Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne
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3 Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das enorme Engagement der Gründer-Generation rund um Dorothea Goldschmid. Auch Sie machen sich Gedanken zu einer Hinterlassenschaft, die mehr bedeutet als Geld: Sie prüfen Wege, um bleibend taubblinde Kinder zu unterstützen. Unser Testament-Ratgeber zeigt Ihnen Möglichkeiten dazu. Er nutzt entsprechende Texte der Stiftung ZEWO. Deren Gütesiegel bestätigt, dass die Tanne Ihr Vertrauen verdient. Die Kinder und Erwachsenen, die die Tanne fördert, sind einzigartig. Einzigartig wie Sie und doch ganz anders. Mit einem Vermächtnis können Sie in ihrem Leben auf Dauer einen entscheidenden Unterschied machen: Sie können ihnen trotz Taubblindheit Teilhabe an Leben, Bildung und Entwicklung ermöglichen. Ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse an dieser Möglichkeit! Dorothea Goldschmid, 1912 bis 2007 Mirko Baur, Gesamtleiter
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5 Rechtzeitig und in Ruhe Sie möchten mit Ihrem Vermächtnis auf Dauer einen Unterschied machen. Prüfen Sie entsprechend sorgfältig und in Ruhe, wen Sie begünstigen möchten. Die Tanne stellt Ihnen gern Jahresberichte samt ausführlichen Jahresrechnungen zur Verfügung. Wir geben Ihnen gern Auskunft darüber, warum und wo Spendengelder benötigt und wie sie eingesetzt werden. Persönliche Gespräche und Besuche sind willkommen und bieten Ihnen direkt Einblick. Mit Sicherheit und Klarheit Informieren Sie sich, welchen Verwandten gesetzlich was zusteht und wen Sie nur mittels Testament oder Erbvertrag berücksichtigen können. Ziehen Sie zur Klärung der rechtlichen Situation Fachliteratur bei oder wenden Sie sich an eine Expertin oder einen Spezialisten. In Frage kommen zum Beispiel Anwälte, spezialisierte Juristen, Notare oder Fachleute Ihrer Hausbank. Für öffentliche Beurkundungen von erbrechtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel einen Erbvertrag) sind gesamtschweizerisch die Notariate zuständig. Jahresbericht 2015 Tanne Schweizerische Stiftung für Taubblinde Leben und Lernen, Sinne öffnen
6 Beispiel Ich, Verena Muster, geb. 6. Juni 1941, treffe folgende letztwillige Verfügung. - Dieses Testament ersetzt alle bisherigen Verfügungen. - Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meinen Ehemann, Karl Muster und meine beiden Kinder Doris Muster- Beispiel und David Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen. - Der Tanne, Schweiz. Stiftung für Taubblinde, Langnau am Albis, vermache ich den Betrag von CHF 50, Als Willensvollstrecker setze ich ein. Zürich, 9. Januar 2016 Verena Muster
7 Mit geeigneter Schriftlichkeit Mit der sogenannten «letztwilligen Verfügung» sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ihren Wünschen verteilt wird. Denken Sie daran, eine Vertrauensoder Fachperson zu bestimmen und namentlich zu erwähnen, die Ihren Willen vollstrecken soll. Für die letztwillige Verfügung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Handschriftliches Testament: Das eigenhändig geschriebene Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Es bleibt gültig, auch wenn gesetzliche Pflichtteile nicht beachtet werden. Eine entsprechende Korrektur kann aber durch die betroffenen Erben gefordert werden. Damit ein Testament gültig ist, sind ein paar Formvorschriften zu beachten: Von Anfang bis Ende von Hand schreiben Vorzugsweise mit Kugelschreiber oder Tinte (nicht mit Bleistift) Ort und Datum nicht vergessen (es gilt die letzte Version) Unterschrift darf nicht fehlen Nachträge ebenfalls mit Ort, Datum (Tag, Monat, Jahr) und Unterschrift versehen Für eine Änderung ein neues Testament auf - setzen. Schriftlich festhalten, dass damit alle bisherigen letztwilligen Verfügungen ersetzt werden. Öffentliches Testament: Ein öffentliches Testament wird von einer Amtsperson aufgesetzt, von der Erblasserin oder dem Erblasser in Anwesenheit von zwei unabhängigen Zeugen unterschrieben und anschliessend öffentlich beurkundet. Es kann sich empfehlen, wenn die Vermögens- oder Erblage komplex ist, wenn Sie sich unsicher fühlen, bei Sehschwäche oder eingeschränkter Schreibfertigkeit. Erbvertrag: In einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft kann auch ein Erbvertrag die passende Form sein. Sie können darin beispielsweise auch die Nutzniessung am hinterlassenen Erbe regeln.
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9 In passender Form Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zwecke, die Ihnen am Herzen liegen, zu unterstützen. Was passend ist, hängt auch von der Grösse der Zuwendung ab. Legat mittels Verfügung: Am einfachsten können Sie ein Hilfswerk begünstigen, in dem Sie es im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen. Diese Form heisst «Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung». Im Unterschied zu einer Spende oder einer grösseren Schenkung zu Lebzeiten kommt ein Legat erst nach dem Ableben des Legatgebers zum Tragen. Es wird vor der Erbteilung ausgerichtet und kann auch aus Sachwerten bestehen. Gemeinnützige Organisation als Erbin: Wird ein Hilfswerk als Erbe eingesetzt, wird es mit einer gewissen Quote an der Hinterlassenschaft Mitglied der Erbgemeinschaft. Zusammen mit den Verwandten erhält das Hilfswerk Einblick in den gesamten Nachlass. Dieser besteht aus dem ganzen Vermögen, auch aus Sachwerten. Bestehende Schulden übernehmen die Erben mit der Annahme der Erbschaft. Ein Hilfswerk kann dann als Alleinerbe eingesetzt werden, wenn niemand Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Eigene Stiftung: Mit der Errichtung einer eigenen Stiftung formulieren Sie eine eigene Zweckbestimmung und schaffen eine Institution. Der zu besetzende Stiftungsrat und die Stiftungsaufsicht wachen in der Folge über die Mittelverwendung, die Ihrem Willen als Stifterin oder Stifter entsprechen muss. Der damit verbundene Aufwand rechtfertigt sich gemäss Stiftung ZEWO nur bei Vermächtnissen in der Höhe von mehreren Millionen Franken.
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11 Bleibend dank sinnvollem Zweck Ein Vermächtnis kann verbunden werden mit Auflagen und Bedingungen. Denken Sie dabei daran, dass immer wieder neue Wege entwickelt werden müssen, um einen Zweck möglichst gut zu verfolgen. Eine Zweckbindung sollte daher nicht zu einschränkend formuliert werden. Am besten sprechen Sie sich direkt mit uns ab. Die Tanne zeigt Ihnen gern, welche zweckgebundenen Fonds bereits bestehen. Im Dialog gut aufgehoben «Im Dialog» ist der Leitspruch der Tanne. Er kann auch im Umgang mit einem Testament empfohlen werden. Informieren Sie die Begünstigten, dass Sie mit Ihrem Testament auf Dauer einen Unterschied machen wollen. Und sorgen Sie dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung gut aufgehoben ist: An einem sicheren Ort wie zum Beispiel bei einer Vertrauensperson, der Person, die Ihren Willen vollstrecken soll, oder der zuständigen Amtsstelle. Stiftung Zewo, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
12 03/2016
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