«Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz

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1 «Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz

2 Inhalt 3 Editorial 4 Was hinterlassen Sie der Welt? 5 Warum soll ich ein Testament machen? 6 Wie schreibe ich ein Testament? 8 Wie sieht ein gültiges Testament aus? 10 Antworten auf die häufigsten Fragen 11 Glossar 12 Was ist die Aufgabe der Krebsforschung Schweiz? 14 Brauchen Sie Hilfe?

3 «Ich möchte etwas weitergeben, weil ich vom Leben viel bekommen habe.» Die meisten Menschen kennen gute und schlechte Zeiten. Neben schwierigen Lebensphasen stehen frohe und glückliche Ereignisse. Es gibt viele Anlässe, dankbar zu sein: ein fürsorgliches Elternhaus, tragfähige Beziehungen, gesunde Kinder, eine überwundene oder in Schach gehaltene Krankheit. Viele Menschen spüren diese tiefe Dankbarkeit für die guten Momente im Leben. Oft kommt da der Wunsch auf, der Gesellschaft etwas Nachhaltiges zurückzugeben. Ein Vermächtnis für einen guten Zweck ist eine ideale Möglichkeit dazu. Unser Ratgeber zeigt Ihnen anhand von Beispielen, wie einfach es ist, ein Testament aufzusetzen. In den letzten Jahrzehnten hat die Forschung bedeutende Fortschritte in der Vorbeugung und Behandlung von Krebs erzielt. Mehr Krebspatienten in unserem Land können heute wirksam behandelt werden. Das ist höchst ermutigend und ein Ansporn für die Stiftung Krebsforschung Schweiz, weiterhin viel versprechende Forschungsprojekte zu unterstützen. Es braucht die Anstrengungen der Forschung, damit noch wirksamere Therapien und Medikamente gegen den Krebs entwickelt werden und damit noch mehr Betroffene berechtigte Hoffnung auf Heilung haben können. Forschung braucht inspirierte Fachleute, die sich in einem guten Umfeld ganz auf ihre Ziele konzentrieren können. Vielleicht trägt gerade Ihr Legat zugunsten der Stiftung Krebsforschung Schweiz dazu bei, dass in der Krebsbekämpfung ein weiterer Durchbruch gelingt. Wäre das nicht ein ganz wunderbares Geschenk an das Leben? Herzlichst Ihre Alice Scherrer Präsidentin Krebsforschung Schweiz 3

4 Was hinterlassen Sie der Welt? «Ein Sprichwort sagt, dass jeder Mann in seinem Leben einen Baum pflanzen soll. Das hab ich getan bei uns im Garten.» Heinz Gras, Marketingberater «Ich hinterlasse meine Bilder und hoffe, noch viele Menschen damit zu erfreuen.» Gerda Liniger, Künstlerin «Viele gute Ideen, die ich wohl nicht mehr alle verwirklichen werde.» Walter Schupisser, Rentner 4

5 Warum soll ich ein Testament machen? Jeder von uns hat eine Vorstellung davon, wer später einmal gewisse Dinge und Werte erben soll. Ein Testament gibt uns die Sicherheit, dass diese Vorstellungen eines Tages auch wahr werden und alles, was uns lieb und teuer ist, an den richtigen Ort gelangt. Auch für Verwandte, Freunde und andere mögliche Erben bedeutet ein Testament eine grosse Erleichterung. Mit Ihren schriftlich formulierten Verfügungen helfen Sie Ihren Liebsten dabei, Ihren letzten Willen ganz in Ihrem Sinne auszuführen. «Meine zwei wundervollen Söhne Rainer und Robert.» Jeanette Hernandez, Mutter, Primarlehrerin Ein einmal aufgesetztes Testament können Sie jederzeit ändern oder aufheben. Zudem ist ein rechtsgültiger letzter Wille in den meisten Fällen wesentlich einfacher zu formulieren als allgemein angenommen. Wie einfach, sehen Sie auf den nächsten Seiten. «Ich hinterlasse einen Rosengarten.» Rosmarie Zingg, Pensionärin, Grossmutter 5

6 Wie schreibe ich ein Testament? Dr. iur. Claude Thomann, Rechtskonsulent der Krebsforschung Schweiz, zeigt Ihnen, wie einfach es ist, den letzten Willen zu formulieren. Er erklärt, wie Sie in sieben Schritten zu einem rechtsgültigen Testament gelangen. 1. Der richtige Zeitpunkt «Es ist nie zu früh.» Gibt es in Ihrem Umfeld einen lieben Menschen, der ohne Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wäre? Das ist zum Beispiel ein guter Grund, nicht mehr länger mit dem Aufsetzen Ihres Testaments zu warten. 2. Die Begünstigten «Überlegen Sie, welchen Personen und Institutionen Sie etwas vermachen möchten.» Am besten, Sie beginnen mit einer Liste aller Ihnen nahe stehenden Personen. Das können Verwandte, Freunde, Patenkinder oder Lebenspartner sein. Sollten Sie auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen wollen, setzen Sie sich gegebenenfalls mit ihr in Verbindung. So können Sie noch offene Fragen zur Verwendung eines Vermächtnisses oder zur genauen Arbeitsweise der Organisation abklären. 3. Die Aufteilung «Die Erben festzulegen ist sehr anspruchsvoll. Lassen Sie sich dafür ausreichend Zeit.» Wir haben Ihnen eine Checkliste beigelegt, die Ihnen dabei helfen kann, sich einen Überblick über Ihre Vermögenswerte zu verschaffen. Gemeinsam mit der Liste der Begünstigten haben Sie nun alles beisammen, was Sie für die Aufteilung benötigen. Es gibt laut Gesetz gewisse nahe stehende Personen, denen ein bestimmter Teil des Erbes zusteht (siehe Seite 11). Den Rest können Sie frei aufteilen. 4. Die Niederschrift «Wenn Sie in irgendeinem Punkt unsicher sind, fragen Sie besser einen Notar oder Rechtsanwalt.» Sobald Sie einen ersten Entwurf Ihres Testaments erstellt haben, überdenken Sie es noch einmal in aller Ruhe und korrigieren Sie es gegebenenfalls. Vielleicht schlafen Sie auch eine Nacht darüber. Nehmen Sie nun den Entwurf und schreiben Sie Ihr Testament. Was dabei zu beachten ist, sehen Sie auf der folgenden Seite. Tipp: Bestimmen Sie eine Vertrauensoder Fachperson, die Ihren Willen vollstrecken soll, und erwähnen Sie diese in Ihrem Testament. 6

7 5. Möglichkeiten einer letztwilligen Zuwendung «Die geeignete Form hängt auch von der Grösse der Zuwendung ab.» 7. Der letzte Schritt «Informieren Sie die Begünstigten über Ihr Testament und darüber, wo Sie es hinterlegt haben.» Möchten Sie einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Legat/Vermächtnis: So weisen Sie einer Institution einen festen Betrag zu. Erbe: Das Hilfswerk wird zum Alleinerben oder zum Miterben und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass (als Alleinerbe) oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft (als Miterbe). Stiftung: Dazu ist ein Betrag von mehreren Millionen Franken nötig. Stiftungsrat und Stiftungsaufsicht wachen über die Mittelverwendung für einen bestimmten Zweck. In einem Testament berücksichtigt zu werden ist immer das Zeichen einer hohen Wertschätzung. Sie machen den von Ihnen begünstigten Personen eine grosse Freude, wenn Sie sie über Ihren letzten Willen informieren. Auch gemeinnützige Organisationen sind dankbar, wenn sie von Ihnen im Vorfeld über die Erbschaft ins Bild gesetzt werden. In einigen Fällen ist es auch sinnvoll, die Verwandtschaft über ein Legat an eine Organisation zu informieren. 6. Die Hinterlegung «Am besten, Sie platzieren zu Hause einen Vermerk, wo sich Ihr Testament befindet.» Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, an dem es schnell gefunden werden kann. Zum Beispiel bei der zuständigen Amtsstelle, beim Willensvollstrecker oder bei einer anderen Vertrauensperson. 7

8 Wie sieht ein gültiges Testament aus? Es gibt verschiedene Formen für eine letztwillige Zuwendung. Handschriftliches Testament Dies ist der einfachste und günstigste Weg, ein Testament aufzusetzen. Damit es rechtsgültig ist, muss Folgendes beachtet werden: Das Testament muss von Anfang bis Ende von Ihnen handgeschrieben sein. Ort und das genaue Datum Tag, Monat, Jahr müssen vermerkt sein. Als Überschrift soll «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» stehen. Unterschreiben Sie das Testament. Spätere Änderungen müssen ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Wenn es unübersichtlich wird, ist es besser, das Testament noch einmal neu zu schreiben. In diesem Fall sollten Sie den Vermerk anbringen, dass das jüngere Testament alle früheren ersetzt. Beispiel einer Nacherbeneinsetzung. Erblassers von einer Amtsperson verurkundet und vom Erblasser in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet. Öffentliches Testament In manchen Fällen ist es besser, ein öffentliches Testament zu machen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die Erbaufteilung sehr kompliziert ist oder der Verfasser des Testaments nicht mehr so gut sehen oder schreiben kann. Das öffentliche Testament wird dann im Sinne des Erbvertrag Bei Ehepartnern und Lebenspartnerschaften kann in Ergänzung zum Ehevertrag ein Erbvertrag vereinbart werden, um zum Beispiel die Wohnsituation zu klären. Hierfür empfiehlt sich in jedem Fall eine Fachberatung durch eine Urkundsperson. 8

9 Tipp von Dr. iur. Claude Thomann: Beispiel der Aufhebung eines vorangegangenen Testaments. «Es ist entscheidend, dass Ihr Testament korrekt erstellt ist. Schon ein kleiner Formfehler kann es ungültig machen. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an die Krebsforschung Schweiz wenden oder legen Sie das Testament einer rechtskundigen Fachperson vor, zum Beispiel Ihrem Notar oder einem Rechtsanwalt.» Beispiel eines Legats oder Vermächtnisses. 9

10 Antworten auf die häufigsten Fragen «Was passiert, wenn ich kein Testament habe?» Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. «Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide?» Nein. Das Testament gilt nur für die Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehepartner oder Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich verurkundeten Erbvertrags. «Kann ich jemanden enterben?» Die Enterbung von pflichtteilsberechtigten Ehegatten oder nächsten Verwandten ist nur zulässig, wenn die betreffende Person ihre familienrechtlichen Pflichten sträflich vernachlässigt hat. Liegt dieser Fall vor, müssen Sie das im Testament begründen. «Wird mein Nachlass besteuert?» Gemeinnützige Organisationen sind fast überall in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen müssen in der Regel eine Steuer bezahlen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variiert. «Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, wie mein Vermächtnis eingesetzt wird?» Sie können Auflagen und Bedingungen an ein Vermächtnis knüpfen. Doch sollten Sie diese nicht zu eng formulieren, da sich Gegebenheiten schnell ändern können. Am besten, Sie setzen einen solchen Text gemeinsam mit der entsprechenden Organisation auf. «Was ist ein Pflichtteil und wie hoch ist er?» Das Gesetz schreibt eine bestimmte Verteilung an den Ehegatten und an die nächsten Verwandten vor. Die «freie Quote» ist der verbleibende Teil, über den Sie frei verfügen können. 10

11 Glossar Erblasser/in und Erben 1 / 4 1 / 4 1 / 2 Nur Kinder Der/die Erblasser/in ist die Person, die das Erbe hinterlässt. Die Erben können Privatpersonen, Institutionen oder gemeinnützige Organisationen sein. 1 / 1 2 / 2 1 / 4 3 / 8 3 / 8 1 / 4 1 / 2 1 / 4 3 / 8 1 / 2 Nur Ehepartner Kind/Kinder und Ehepartner Nur beide Eltern Ehepartner und Eltern Anordnung im Todesfall Bis ein Testament eröffnet wird, kann es eine Zeit dauern. Wir empfehlen, zusätzlich bei der Einwohnerkontrolle oder beim Standesamt Ihre sogenannte «Anordnung im Todesfall» zu hinterlegen. In Form eines einfachen Briefes können Sie so festhalten, wer zu benachrichtigen ist, wer der Willensvollstrecker ist und wo Ihr Testament hinterlegt wurde. Willensvollstrecker Dies sollte eine neutrale und fähige Person sein, der Sie voll und ganz vertrauen. Der Willensvollstrecker kümmert sich um die Vollstreckung Ihres Testaments. Er soll helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, und erledigt alle administrativen Belange. je 1 / 16 Vermächtnis oder Legat 3 / 8 5 / 8 Ehepartner und Geschwister Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, bestimmte Wertsachen, Immobilien oder andere Wertgegenstände, die Sie einem Vermächtnisnehmer letztwillig zuwenden. 1 / 4 3 / 4 Ein Elternteil und Geschwister Nacherbeneinsetzung Damit können Sie einen Erben dazu verpflichten, Ihr Erbe später, zum Beispiel nach seinem Ableben, an eine andere Person oder eine Organisation weiterzugeben. Pflichtteile Freie Quote 11

12 Was ist die Aufgabe der Krebsforschung Schweiz? Nirgends in Europa haben krebskranke Menschen so gute Überlebenschancen wie in der Schweiz. Noch in den 70er Jahren war Krebs eine in den meisten Fällen tödliche Krankheit. Heute können bei uns mehr als die Hälfte der krebskranken Menschen erfolgreich behandelt werden. Die Fortschritte in der Früherkennung, in der Diagnose und in der Therapie von Krebs verdanken wir vor allem der medizinischen Krebsforschung. Mit den ständig verbesserten Methoden der Gentechnologie und der molekularen Forschung gibt es immer mehr wirksame Medikamente gegen Krebs. Doch das Ende des Weges ist noch nicht erreicht. Es ist die Aufgabe der Krebsforschung Schweiz, weiterhin dafür zu sorgen, dass wir Krebs immer besser verstehen und somit auch immer besser behandeln können. Dank den neuen Erkenntnissen und Technologien erwarten wir vor allem in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren grosse Fortschritte im Kampf gegen den Krebs. Hinzu kommt, dass Tumore dank besserer Bildqualität viel früher erkannt und mit modernisierten Operationstechniken millimetergenau entfernt werden. Die gefürchteten Chemotherapien sind wesentlich verträglicher geworden. Und Bestrahlungen werden viel gezielter und wirkungsvoller eingesetzt. Vier von fünf Kindern können heute dank den Fortschritten in der Krebsforschung geheilt werden. 12

13 «Krebs kommt uns zuweilen sehr nahe, kann unvermittelt uns selber, unsere Familie und Freunde treffen. Am liebsten möchten wir alle immun sein gegen diese Krankheit, verschont werden von den Ängsten und Schmerzen, die sie bereitet. Ich vertraue auf die Forschung sowie auf Behandelnde und Pflegende. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass wir den Krebs, der auch im dritten Jahrtausend immer noch eine der häufigsten Todesursachen ist, zunehmend in den Griff bekommen. Meine Vision ist, neue Krebserkrankungen zu verhindern, bereits Betroffene wirksam zu behandeln, den Krebs letztlich zur heilbaren Krankheit zu machen. Ich vertraue auch auf Menschen wie Sie. Mit einem Vermächtnis an die Krebsforschung Schweiz beschenken Sie andere Menschen, und uns werden Sie zum Partner, zur Partnerin auf dem Weg zum gemeinsamen, hochgesteckten Ziel.» Alice Scherrer Präsidentin Krebsforschung Schweiz 13

14 Brauchen Sie Hilfe? Wenn Sie nach dem Lesen dieser Broschüre das Gefühl haben, weiterführende Hilfe zu benötigen, bietet Ihnen die Krebsforschung Schweiz juristische Unterstützung. Die Beratung untersteht dem Berufsgeheimnis. Auch wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben sollten, stehen wir gerne zur Verfügung. Sie brauchen nur die beiliegende Postkarte auszufüllen und wir werden uns telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ebenfalls beiliegend finden Sie eine persönliche Checkliste, die Ihnen bei der Erstellung Ihres Testaments hilft. Sie können Ihr Vermögen und Ihre Wertgegenstände eintragen und erhalten so einen Überblick über die Dinge, die Sie vererben können. 14

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17 KFS / / 2000 D / 0604

18 Effingerstrasse 40 Postfach 7021, 3001 Bern Tel

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