Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe. Würzburg

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1 Würzburg Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Staatlich geprüfte/r Euro-Korrespondent/in

2 Inhalt Berufsfachschulen der ESO für Fremdsprachenberufe in Bayern 3 Übersicht der Ausbildungsorte 3 Kooperationen 4 Ihre Vorteile auf einen Blick 4 Dieser Studienführer will Ihnen die wesentlichen Bestimmungen der Berufsfachschulenordnungen (BFSO) erklären und einen Einblick in die Abläufe der Ausbildung geben. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Lehrkräfte sowie das Sekretariat und die Schulleitung zur Verfügung. Auf Wunsch kann die Schulordnung eingesehen werden. Fremdsprachen 5 Ausbildungsinhalte Fremdsprachenkorrespondent/in 6 Euro-Korrespondent/in 8 Organisatorisches Aufnahmebedingungen 8 Grundsätze des Schulbetriebs 8 Leistungsnachweise 8 Jahresfortgangsnote 9 Vorrücken 9 Freiwilliges Wiederholen 9 Jahreszeugnis und Zwischenzeugnis 9 Prüfungen Allgemeines und Zulassung zur Prüfung 10 Schriftliche Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten 10 Mündliche Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten 11 Bestehen der Abschlussprüfung für Fremdsprachenkorrespondenten und Bildung der Noten 11 Schriftliche Prüfung für Euro-Korrespondenten 12 Mündliche Prüfung für Euro-Korrespondenten 12 Zeugnisse 12 Weiterbildung 13 Stundentafel 14 2

3 Berufsfachschulen der ESO für Fremdsprachenberufe in Bayern Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Die Kombination aus Fremdsprachen-, Wirtschafts- und IT-Kenntnissen ist in der globalisierten Wirtschaft sehr gefragt und sichert somit Ihren beruflichen Erfolg. Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korres pondenten werden in allen Bereichen der import- und exportorientierten Wirtschaft, der Industrie, im Tourismus- und Logistikbereich und ebenso bei Banken, Versicherungen oder Wirtschaftsberatungsunternehmen eingesetzt. Aufgrund ihrer vielfältigen und praxisnahen Ausbildung sind diese Tätigkeiten sehr abwechslungsreich und bieten gute Aufstiegschancen. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft wird die große Nachfrage nach qualifizierten Fremdsprachenkräften im In- und Ausland noch zunehmen. Ausbildung Die Ausbildung an den Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe folgt den Vorschrif ten der vom Bayerischen Staats ministerium für Unterricht und Kultus er- Bamberg Aschaffenburg Würzburg lassenen Berufsfachschulordnung in der jeweils gültigen Fassung (BFSO Sprachen) Nürnberg sowie den entsprechenden staatlichen Lehrplänen. Regensburg Berufsfachschulen der ESO für Fremdsprachen finden Sie in Bayern an folgenden Standorten: Euro-Schulen Aschaffenburg Euro-Schulen Bamberg Euro-Schulen Freising Euro-Schulen Nürnberg Euro-Schulen Regensburg Würzburger Dolmetscherschule Freising Die sechs bayerischen Berufsfachschulen der ESO bieten Ihnen Ausbildungsgänge mit Fremdsprachen, Wirtschaft und IT an. Nach dem erfolgreichen Abschluss als staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in in einer ersten und einer zweiten Fremdsprache haben Sie die Möglichkeit, in einem weiteren Jahr den Abschluss als staatlich geprüfte/r Euro-Korrespondent/in zu erreichen. Neben soliden Kenntnissen in beiden Sprachen (die ursprünglich zweite Fremdsprache wird zur ersten) werden Ihnen in diesem Aufbaujahr vertiefte Wirtschaftskenntnisse vermittelt. Die Qualitätsgemeinschaft Euro-Schulen-Organisation (ESO) besteht seit mehr als 40 Jahren. Mit über 100 Mitgliedseinrichtungen ist sie einer der größten Zusammenschlüsse privater Bildungsträger in Deutschland. Die ESO wurde 1996 als erster Bildungsträger nach der Norm DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert und 1999, 2000 sowie 2005 und 2008 rezertifiziert und garantiert damit eine ausgezeichnete Qualität der Ausbildung. Übersicht der Ausbildungsorte Aschaffenburg Bamberg Freising Nürnberg Regensburg Würzburg Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Staatlich geprüfter/r Euro-Korrespondent/in 3

4 Kooperationen Die Euro-Schulen in Bayern kooperieren zum Beispiel mit folgenden Institutionen, um die Qualität und Internationalität sowie Praxisnähe der Ausbildung zu garantieren: London Chamber of Commerce and Industry LCCI Cámara Oficial de Comercio e Industria de Madrid COCIM Chambre de Commerce et d Industrie de Paris CCIP European Management Academy EMA, Paris European Schools for Higher Education in Administration and Management ESA, Wien Bundesverband Sekretariat und Büro management bsb, Bremen Dienstleistungsgesellschaft für Informatik mbh DLGI, Bonn LANGUAGE TESTS telc TESOL, Teachers of English to Speakers of Other Languages Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft BUSINET Network for the Development of Business Education Programmes Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK Bundesinstitut für berufliche Bildung BiBB Fédération Internationale des Traducteurs FIT Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ Fachverband Deutscher Sprachreiseveranstalter FDSV Bundesverband Deutscher Privatschulen VDP Ihre Vorteile auf einen Blick Bundesweite Netzwerke der Euro-Schulen und ihrer internationalen Partner Effektives Lernen und Arbeiten in kleinen Klassen und Gruppen Unterrichtsgarantie in geplantem Umfang Modular gestaltete Ausbildungskonzepte mit mehreren Berufsabschlüssen Nationale und internationale Zertifizierungen Praxisnahe Ausbildung und fächerübergreifendes Lehren, Lernen und Prüfen Nationale und internationale betriebliche Praktika Ausprägung von Sprach-, Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen Engagierte, fest angestellte Lehrkräfte und Honorar-Dozenten Einsatz von Muttersprachlern im Fremdsprachenunterricht Gehobene Ausstattung der Unterrichts- und PC-Fachräume Freizügige Nutzungsmöglichkeiten von PC- Technik, Internet und elektronischen Medien Persönliches MacBook von Apple in allen kaufmännischen Ausbildungsgängen, das nach der Ausbildung in Ihr Eigentum übergehen kann. 4

5 Fremdsprachen Ein wichtiger Faktor für Ihren beruflichen Erfolg Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Das lernen Sie bei uns Fremdsprachlich frei kommunizieren Ausländische Kunden und Geschäftspartner in der Fremdsprache betreuen und beraten Am Telefon gegenüber ausländischen Geschäftspartnern souverän reagieren Fremdsprachliche Geschäftskorrespondenz bearbeiten Präsentationen vorbereiten und halten Welche Prüfungen können Sie ablegen? Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Fremd sprachenkorrespondent/in schließt mit einer zentralen staatlichen Prüfung in Bayern ab. Die Aufgaben werden unter Mitwirkung einer Kommission aus Lehrern der bayerischen Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstellt. Zusätzlich zur staatlichen Abschlussprüfung können Sie noch folgende internationale Prüfungen ablegen, die eine weitere berufliche Qualifikation bescheinigen. Englischprüfungen der London Chamber of Commerce and Industry (LCCI) English for Business. Die Anforderungen der Prüfung entsprechen den Vorgaben des Wirtschaftslebens. Je nach Niveaustufe der Prüfung sind unterschiedliche Aufgaben aus den Bereichen Korrespondenz, Interpretation von Wirtschaftsdaten oder unternehmensinterne Kommunikation zu bearbeiten. Sie können hier zusätzlich eine mündliche Prüfung absolvieren. Französischprüfungen der Chambre de Commerce et d Industrie de Paris (CCIP). Auch diese Prüfung hat die Bewältigung von beruflichen Situationen im schriftlichen und mündlichen Teil zum Inhalt. Spanischprüfungen der Cámara Oficial de Comercio e Industria de Madrid (COCIM). Mit dieser Prüfung weisen Sie nach, dass Sie in beruflichen Situationen in der Fremdsprache angemessen kommunizieren können. Es sind je nach Niveaustufe mündliche und schriftliche Aufgaben zu erfüllen. 5

6 Ausbildungsinhalte Fremdsprachenkorrespondent/in Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten/in erstreckt sich über zwei Jahre mit 30/32 Wochenstunden im ersten und 31/32 Wochenstunden im zweiten Schuljahr (s. Stundentafel). Allgemeine Sprachgrundlagen Das Fach Allgemeine Sprachgrundlagen (ASG) schließt die Teilbereiche Grammatik, Wortschatz, Synonymik, Idiomatik und fremdsprachige Rechtschreibung ein. Aufgabe dieses Faches ist die Förderung des allgemeinen Sprachvermögens, das die Voraussetzung für das Erreichen der Ziele aller anderen Fächer des Lehrplans ist. Es legt den Grundstein für die spezielle Ausbildung in Übersetzung und Korrespondenz. Im Unterricht werden Grammatikübungen sowie Texte aus Alltag und Berufsleben aus verschiedenen Quellen (Zeitung, Magazine, Internet, etc.) bearbeitet. Ebenso gehören Nacherzählungen und Zusammenfassungen zu diesem Fach. In fremdsprachiger Rechtschreibung wird in erster Linie das Hörverstehen trainiert, d.h. die Schüler/innen sollen lernen, einen vorgelesenen Text zu verstehen und richtig zu schreiben. Hierbei werden auch die Besonderheiten der britischen und amerikanischen Schreibweise gelehrt. Mündliche Sprachbeherrschung (Sprechfertigkeit) Aufgabe dieses Faches ist es, die mündlichen sprachlichen Grundfertigkeiten (Hören, Sprechen) so weiterzuentwickeln, dass mit ausländischen Gesprächspartnern in Alltag und Beruf flüssig kommuniziert werden kann. Inhalt sind aktuelle allgemeine, landeskundliche und berufliche Themen. Im Rahmen des Unterrichts werden auch Kurzreferate vorbereitet und gehalten, wobei die Schüler ihr Thema selbst bestimmen können. Durch Rollenspiele lernen die Teilnehmer, sich in realistischen beruflichen Situationen sprachlich zu bewähren. Dazu gehören z.b. Situationen aus Kundenbetreuung, Verhandlungen zur Klärung eines Geschäftsvorfalls, Telefongespräche, etc. Gesprächsdolmetschen. In diesem Fach werden die grundlegenden Techniken des Gesprächsdolmetschens erlernt. Es werden typische Dolmetschsituationen geübt, bei denen mündlich vorgetragene Äußerungen aufgenommen, gespeichert und inhaltlich korrekt wiedergegeben werden müssen. Die Schüler/innen sollen hierbei in erster Linie die Bedeutung der inhaltlichen Richtigkeit kennen lernen. Im Einzelnen wird dabei geübt, wie man rückfragt, sich entschuldigt, einen Sachverhalt klarstellt, Kompromissbereitschaft signalisiert und Äußerungen umformuliert. Übersetzung Hier lernen die Schüler/innen die Techniken des Übersetzens, und zwar unter Anwendung der Inhalte der Fächer Allgemeine Sprachgrundlagen und Mündliche Sprachbeherrschung. Hier soll die Bedeutung von Genauigkeit betont werden und die Fähigkeit, mit klaren Zeitvorgaben zu arbeiten. Ferner soll geübt werden, wie man mit den entsprechenden Hilfsmitteln umgeht. Der Unterricht ist an der Praxis orientiert, und die Schüler/innen sollen erkennen, dass es mehrere richtige Übersetzungsmöglichkeiten geben kann. Im zweiten Jahr werden auch in Abstimmung mit dem Unterricht in Fachkunde Fachtexte übersetzt. Hierbei sollen die Schüler/innen die Bedeutung des fachlichen Hintergrundwissens für die Übersetzung von Fachtexten erkennen. Als Quellen dienen Fachtexte in erster Linie aus der deutschen bzw. aus der Fachpresse der Bezugsländer. Korrespondenz Das Fach hat die Aufgabe, die Schüler/innen zur Erledigung von Geschäftskorrespondenz anhand von Vorgaben (Übersetzungstexte und Stichworte) sowohl in deutscher als auch in der Fremdsprache zu befähigen, und zwar sprachlich und formal richtig. Die wichtigsten Bereiche des Schriftverkehrs in einem Unternehmen (z.b. Anfragen, Angebote, Aufträge, Reklamationen usw.) werden ausführlich behandelt. 6 Phonetik. Im Fach Phonetik wird die Aussprache der jeweiligen Fremdsprache geübt. Ein Satz bzw. eine Frage in der Fremdsprache soll nicht nur grammatikalisch richtig sein, sondern auch richtig betont werden, damit eine effektive Kommunikation stattfinden kann. Damit es richtig klingt, werden die Eigenarten der jeweiligen Sprache erörtert, und die Sprachmelodie wird eingeübt. Auslandskunde In diesem Fach erhalten die Schüler/innen einen Einblick in die geografischen, kulturellen und politischen Hintergründe der jeweiligen Zielländer. Schwerpunktmäßig wird dabei neben den Institutionen und Strukturen auch auf soziale Fragen (etwa Minderheiten oder der Einfluss der Medien) eingegangen. Dabei werden u.a. im Vergleich mit deutschen Gegebenheiten Unterschie-

7 Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe de deutlich gemacht und Zusammenhänge aufgezeigt, die auch im späteren Berufsleben eine wichtige Grundlage für das Verständnis der jeweiligen Kultur im internationalen Verkehr bilden. Fachgebiet Wirtschaft In Fachkunde Wirtschaft erhalten die Schüler/innen einen Überblick über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, Produktion und Marketing sowie Unternehmensformen. Ferner erfahren die Schüler/innen etwas über die Funktion des Außenhandels und erlangen Kenntnisse, die zum besseren Verständnis der Fächer Fachübersetzen und Handelskorrespondenz führen. Die Unterrichtssprache ist im ersten Schuljahr Deutsch, im zweiten Schuljahr Englisch. Unterschiede, wie z.b. bei den Unternehmensformen in den USA und Großbritannien, werden im Unterricht verdeutlicht. Der Unterricht wird durch aktuelles Unterrichtsmaterial ergänzt Die Zweite Fremdsprache Ziel des Unterrichts in der Zweiten Fremdsprache ist es, den Schülern beruflich verwertbare und ausbaufähige Kenntnisse zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, in einem dritten Jahr die Zweite Fremdsprache als Eurokorrespondent/in abzuschließen. Im ersten Jahr werden mit Ausnahme von Englisch keine Vorkenntnisse verlangt. Der Wortschatz und die Grammatik werden systematisch anhand von Lehrbüchern und eigenem Übungsmaterial der Lehrkräfte eingeübt. Weitere Bestandteile des Unterrichts sind allgemeinsprachliche Übersetzungen und Handelskorrespondenz. In der Handelskorrespondenz sollen die Schüler/innen im Laufe der zwei Ausbildungsjahre in die Lage versetzt werden, Geschäftsvorfälle zu bearbeiten, d.h. Korrespondenztexte aus der Fremdsprache ins Deutsche zu übersetzen bzw. in deutschen Stichpunkten zusammenzufassen und nach vorgegebenen deutschen Stichworten formgerechte Antwortschreiben in der Fremdsprache zu verfassen. Allgemeinbildende Fächer Deutsch. Das Fach muss auch als Grundlage für den Fremdsprachenunterricht gesehen werden. Die Kenntnisse der deutschen Grammatik werden aufgefrischt und die Rechtschreibung vertieft. Ferner wird die Ausdrucksfähigkeit verbessert und die Bewerbung und das Vorstellungsgespräch geübt. Sozialkunde. Schwerpunkt des Faches ist die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ferner sollen die Schüler/innen auch das System der sozialen Sicherheit sowie die Eigenheiten der Verfassung des Freistaates Bayern kennen lernen. Die Lerngebiete des Faches sind Ausbildung und Beruf, Arbeitswelt im Wandel, Soziale Sicherung, Recht, Soziale Beziehungen sowie Demokratie in der BRD, Staatsziele und Staatsordnung, der politische Entscheidungsprozess, Repräsentation und Wahl, Politik und Partizipation, Deutschland in Europa. Textverarbeitung In diesem Fach wird die Textverarbeitung mit Microsoft Word unterrichtet. Im ersten Schuljahr stehen die Grundlagen der Textverarbeitung sowie die Gestaltung des Geschäftsbriefes im Mittelpunkt. Im zweiten Jahr kommen weitere Anwendungen, die im Büroalltag eine Rolle spielen wie Tabellen, Einrichten von Spalten, Einbinden von Objekten in den Text, Serienbriefe und fremdsprachliche Texte und Briefe usw. hinzu. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Faches ist das Schnellschreibtraining mit dem Ziel, 180 Anschläge pro Minute am Ende des zweiten Jahres zu erreichen. Zusatzveranstaltungen Damit die Schüler/innen den Anforderungen des Berufs gerecht werden können, werden zusätzliche Kurse wie z.b. Tabellenkalkulation (Excel), Access oder Outlook angeboten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Europäischen Computer-Führerschein (ECDL) zu erwerben. 7

8 Euro-Korrespondent/in Das Aufbaujahr für Euro-Korrespondenten bietet die Möglichkeit, in einem dritten Ausbildungsjahr die ursprünglich zweite Fremdsprache als Hauptsprache abzuschließen und die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Kenntnisse in der deutschen Fachkunde Wirtschaft zu vertiefen. Wichtiger Bestandteil der Ausbildung sind Betriebs - besichtigungen und Gespräche mit Entscheidungsträgern in Unternehmen und Experten, um den Bezug zur Praxis zu gewährleisten. In der Ausbildung zum Eurokorrespondenten/ zur Eurokorrespondentin belegen die Teilnehmer in den Sprachen die gleichen Fächer, die sie vorher im zweiten Jahr der Ausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in absolviert haben. Sie sind von der Teilnahme an Textverarbeitung befreit. Dafür wird ein Kurs Tabellenkalkulation eingeführt sowie Deutsch und Sozialkunde. Das zusätzliche Belegen einer weiteren Fremdsprache ist nicht möglich. Folgende Fächer sind Pflicht: Allgemeine Wirtschaftslehre. In diesem Fach liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Volkswirtschaft, Absatz, Warenbeschaffung, Lagerhaltung, Produktion, Investitionen und Finanzierung sowie Personalwesen. Außenwirtschaft. Da in Deutschland der Außenhandel von großer Bedeutung ist, sollen die Schüler/innen durch dieses Fach in die Lage versetzt werden, Außenhandelsgeschäfte abzuwickeln. Themenschwerpunkte sind hier die Anbahnung und Absicherung von Außenhandelsgeschäften, Transportwesen, Verträge sowie Finanzierung und Kalkulation, Zollverkehr mit Drittländern und innereuropäischer Verkehr. Rechnungswesen. In diesem Fach erwerben die Schüler/innen Kenntnisse im betrieblichen Rechnungswesen, in der Kalkulation und der Finanzbuchhaltung. Dabei wird mit einer Finanzbuchhaltungssoftware gearbeitet, mit der sich die Teilnehmer im Beruf leicht in ähnliche Systeme einarbeiten können. Organisatorisches Aufnahmebedingungen Für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist der mittlere Schulabschluss nachzuweisen. Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache müssen neben der allgemein geforderten Vorbildung Deutschkenntnisse nachweisen, die eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleisten. Teilnehmer, deren Muttersprache weder Deutsch noch die erste Fremdsprache ist, können auf Antrag vom Unterricht und der Prüfung in der zweiten Fremdsprache befreit werden. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse wird durch das Kleine Sprachdiplom des Goethe-Instituts, eine andere vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannte Prüfung oder durch eine Prüfung an der Berufsfachschule erbracht. Der Unterricht findet grundsätzlich montags bis freitags zwischen 8.00 und Uhr statt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Ausreichende Pausen sind vorhanden. Unterrichtsbeginn ist der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgesetzte jeweils erste Schultag im September. Die Ferien richten sich nach der in Bayern geltenden Ferienordnung. Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Abwesenheit ist schriftlich bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung zu begründen. 8 Für Abiturienten besteht die Möglichkeit, die Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen. Grundsätze des Schulbetriebs Der Unterricht wird in Klassen erteilt. Der Stundenplan wird von der Schulleitung festgelegt und den Schülern/Schülerinnen am ersten Schultag vom Klassenleiter mitgeteilt. Leistungsnachweise Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben und mündliche Leistungen. Schulaufgaben umfassen den Stoff eines längeren Unterrichtszeitraums einschließlich der Grund kenntnisse des Faches. Die Bearbeitungs-

9 Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe zeit einer Schulaufgabe beträgt ca. 45 Minuten (Dauer einer Unterrichtsstunde). Kurzarbeiten umfassen den Inhalt von höchstens sechs unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einschließlich der Grundkenntnisse des Faches. Die Bearbeitungszeit soll nicht länger als 30 Minuten betragen. Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag soll nicht mehr als eine Schulaufgabe gestellt werden. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie beschränken sich auf den Inhalt der vorangegangenen Unterrichtsstunde einschließlich der Grundkenntnisse des Faches; die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 20 Minuten betragen. Versäumt ein Schüler einen angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung (zum Beispiel ein ärztliches Attest), so erhält er einen Nachholtermin. Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis oder verweigert er eine Leistung, so wird mit der Note 6 bewertet. Die Bewertung der Leistung erfolgt durch die Noten 1 bis 6. Diesen Noten liegen folgende Wortbedeutungen zugrunde: 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = ausreichend 5 = mangelhaft 6 = ungenügend Zwischennoten werden nicht erteilt. Erläuterungen und eventuelle Notentendenzen können auf den Arbeiten angebracht werden. Wer einen Leistungsnachweis abgelegt hat, kann nachträglich nicht gesundheitliche Gründe anführen, denen zufolge die Leistung nicht gewertet werden soll. Verwendet ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit unerlaubte Hilfsmittel oder versucht er sich anderweitig Informationen zu beschaffen, so wird ihm die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel. Handys sind vor Beginn eines schriftlichen Leistungsnachweises bei der Lehrkraft abzugeben. Jahresfortgangsnote In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Note für die schriftlichen und einer Note für die mündlichen Leistungen gebildet. Die schriftliche Note zählt doppelt. In Fächern ohne Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus den Einzelnoten für Stegreifaufgaben und mündlichen Leistungen gebildet. Vorrücken Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken bilden die Leistungen in den Pflichtfächern des ersten Schuljahres. Vorrücken darf nicht, wer in einem Pflichtfach die Note 6 oder in zwei Pflichtfächern die Note 5 erhalten hat. Das Vorrücken auf Probe kann nach Art. 53 Abs. 6 EUG gestattet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz. Ein Notenausgleich findet nicht statt. Wird einem Schüler das Vorrücken auf Probe gestattet, so wird in das Jahreszeugnis folgende Bemerkung aufgenommen: Die Erlaubnis zum Vorrücken in das zweite Schuljahr hat er/sie auf Probe erhalten. Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob der Schüler die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird. Die Probezeit endet am letzten Schultag im Dezember; eine Verlängerung ist nicht möglich. Zurückverwiesene Schüler gelten als Wiederholungsschüler. Freiwilliges Wiederholen Auf Antrag kann ein Schüler einmal das erste Schuljahr freiwillig wiederholen oder spätestens zum Ende des ersten Halbjahres in das erste Schuljahr zurücktreten; er gilt nicht als Wiederholungsschüler. Jahreszeugnis und Zwischenzeugnis Alle Schüler/innen erhalten jeweils im Februar ein Zwischenzeugnis und am letzten Tag des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Die Entscheidung über das Vorrücken ist im Jahreszeugnis vermerkt. Verlassen Schüler/innen während des Schuljahres die Berufsfachschule, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und die bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen. 9

10 Prüfungen Allgemeines und Zulassung zur Prüfung Eine Anmeldung zur Prüfung ist nicht erforderlich. Wer von der Prüfung zurücktritt, hat diese nicht bestanden. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel jeweils im Mai/Juni statt. Zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung liegen in der Regel drei bis vier Wochen. Bei Krankheit ist ein schulärztliches Zeugnis erforderlich. Die jeweils zuständige Regierung kann dem Prüfungsteilnehmer die Möglichkeit zur Nachholung der Prüfung einräumen. Termine und Prüfungsorte werden von der Regierung festgelegt. Eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen, wenn die Jahresfortgangsnote in der Ersten Fremdsprache schlechter ist als 4,50 die Jahresfortgangsnote in der Zweiten Fremdsprache oder für Textverarbeitung schlechter ist als 4,50 In diesen Fällen gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Notenbildung im zweiten Jahr In den Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresnote aus einer Note für die schriftlichen und einer Note für die mündlichen Leistungen gebildet. Die Note für die schriftlichen Leistungen zählt doppelt. Schriftliche Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten Die schriftliche Prüfung in der Ersten Fremdsprache besteht aus folgenden Prüfungsteilen: 1. Übersetzen eines Textes allgemeiner Art mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten) 2. Übersetzen eines Wirtschaftsfachtextes mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten) 3. Übersetzen eines Wirtschaftsfachtextes mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen in die Erste Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten) 4. Übersetzen eines Korrespondenztextesvon etwa 10 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes von etwa 20 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache in deutschen Stichpunkten und Erstellen eines Briefs in der Ersten Fremdsprache nach Vorgaben in deutscher Sprache als formgerechter Geschäftsbrief (Arbeitszeit: 90 Minuten). Die schriftliche Prüfung in der Zweiten Fremdsprache ist im Vergleich zur Ersten Fremdsprache von niedrigerem Anforderungsniveau und besteht aus folgenden Aufgaben: Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung werden die Jahresfortgangsnoten festgesetzt und den Schülern/Schülerinnen mitgeteilt. Aus den Jahresnoten der Pflichtfächer in der Ersten Fremdsprache wird eine Durchschnittsnote als Jahresnote gebildet, in die die Jahresfortgangsnoten mit einfacher Gewichtung eingehen. Nicht einbezogen in die Berechnung des Durchschnitts werden: Deutsch und Textverarbeitung. Zweite Fremdsprache In die Jahresfortgangsnote der Zweiten Fremdsprache gehen im zweiten Schuljahr die Noten der Fächer Allgemeine Sprachgrundlagen, Handelskorrespondenz und mündliche Sprachbeherrschung mit zweifacher Gewichtung, die Noten im Fach Übersetzung und Textproduktion mit einfacher Gewichtung ein (Teiler 7). Übersetzen eines Korrespondenztextes von etwa 10 Schreibmaschinenzeilen aus der Zweiten Fremdsprache, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes von etwa 20 Schreib maschinenzeilen aus der Zweiten Fremdsprache in deutschen Stichpunkten und Erstellen eines Briefes in der Zweiten Fremdsprache nach Vorgaben in deutscher Sprache als formgerechter Geschäftsbrief (Arbeitszeit: 90 Minuten). Wird in der Abschlussprüfung nur die Zweite Fremdsprache erfolgreich abgeschlossen, muss diese bei der Wiederholungsprüfung nicht erneut abgelegt werden, wenn die Wiederholungsprüfung zum unmittelbar folgenden Termin abgelegt wird. 10

11 Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Mündliche Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten Schüler, die bereits auf Grund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung nicht bestanden haben, nehmen an der mündlichen Prüfung nicht teil. Die mündliche Prüfung in der Ersten Fremdsprache besteht aus folgenden Aufgaben: Gespräch in der Ersten Fremdsprache in berufsbezogenen Situationen und zu landeskundlichen Themen, wobei die Schüler auch ihre Fähigkeiten zeigen sollen, sich fremdsprachlich korrekt und flüssig auszudrücken. Schüler, deren Muttersprache die Erste Fremdsprache ist, legen diese Prüfung in Deutsch ab (Dauer der Prüfung: 20 Minuten) Dolmetschen eines zweisprachig geführten Gesprächs mittlerer Schwierigkeit (Dauer: 10 Minuten) Fragen zur Fachkunde und Fachterminologie in der Ersten Fremdsprache (Dauer: 10 Minuten) Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung wird den Schülern/Schülerinnen spätestens einen Kalendertag vor Beginn der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung in der Zweiten Fremdsprache besteht aus folgenden Aufgaben: Prüfung der Textkompetenz mit Übersetzungs- und Verständnisfragen zu einem allgemeinen Text von mittlerem Schwierigkeitsgrad und Prüfung der kommunikativen Kompetenz in einem Gespräch in einer berufsbezogenen Situation (Dauer 20 Minuten). Die mündliche Prüfung (Erste und Zweite Fremdsprache) wird als Gruppenprüfung mit jeweils zwei Prüflingen, nur Dolmetschen und Fachkunde werden als Einzelprüfung vorgenommen. Bestehen der Abschlussprüfung für Fremdsprachenkorrespondenten und Bildung der Noten Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einer Aufgabe (aus Nr. 1-3) eine schlechtere Note als ausreichend erzielt wurde wenn die Gesamtnote aus den Aufgaben in Handelskorrespondenz (Aufgabe Nr. 4) schlechter ist als 4,50 die Gesamtnote im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung in der Ersten Fremdsprache schlechter ist als 4,50. (Gewichtung: Allgemeine Übersetzung Fremdsprache/Deutsch, Fachtext Deutsch/Fremdsprache und Fremdsprache/Deutsch zählen einfach, Handelskorres - pondenz zählt zweifach, Teiler 5) die Durchschnittsnote der mündlichen Prüfung in der Ersten Fremdsprache schlechter als 4,50 ist (Gewichtung: das mündliche Gespräch zählt doppelt, Dolmetschen und Fachkunde zählen einfach, Teiler 4) die Gesamtnote der Abschlussprüfung in der Zweiten Fremdsprache schlechter ist als 4,50. Die Gesamtnote der Abschlussprüfung in der Zweiten Fremdsprache errechnet sich nach folgender Gewichtung: Schriftliche Prüfung zweifach Jahresfortgangsnote zweifach Mündliche Prüfung einfach (Teiler 5) Die Gesamtnote der Ersten Fremdsprache wird wie folgt gebildet: Gesamtnote der schriftlichen Prüfung zweifach Gesamtnote der mündlichen Prüfung einfach (Teiler 3) 11

12 12 Schriftliche Prüfung für Euro-Korrespondenten Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Aufgaben: Übersetzen eines Textes allgemeiner Art mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten) Übersetzen eines Wirtschaftsfachtextes mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten) Übersetzen eines Wirtschaftsfachtextes mittlerer Schwierigkeit von etwa 15 Schreibmaschinenzeilen in die Erste Fremdsprache (Arbeitszeit: 45 Minuten). Übersetzen eines Korrespondenztextes von etwa 10 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes von etwa 20 Schreibmaschinenzeilen aus der Ersten Fremdsprache in deutschen Stichpunkten und Beantworten eines Briefs in der Ersten Fremdsprache nach Vorgaben in deutscher Sprache als formgerechter Geschäftsbrief (Arbeitszeit: 90 Minuten). Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre (Arbeitszeit: 90 Minuten) Aufgabe aus der Außenwirtschaft (Arbeitszeit: 90 Minuten) Aufgabe aus dem Rechnungswesen (Arbeitszeit: 60 Minuten) Nicht zugelassen zur schriftlichen Prüfung in den Wirtschaftsfächern sind Teilnehmer, die in diesen Fächern eine schlechtere Jahresnote als 4,50 erzielt haben. Diese Teilnehmer können die Abschlussprüfung in der weiteren Ersten Fremdsprache ablegen (Aufbau-Ausbildungsgang), wenn die Jahresfortgangsnote nicht schlechter ist als 4,50. Von der Prüfung in einer Zweiten Fremdsprache sind sie befreit ( 2 BFSO). Mündliche Prüfung für Euro-Korrespondenten Die mündliche Prüfung besteht aus folgenden Aufgaben: Gespräch in der Ersten Fremdsprache in berufsbezogenen Situationen und zu landeskundlichen Themen, wobei die Schüler auch ihre Fähigkeiten zeigen sollen, sich fremdsprachlich korrekt und flüssig auszudrücken. Schüler, deren Muttersprache die Erste Fremdsprache ist, legen diese Prüfung in Deutsch ab (Dauer der Prüfung: 20 Minuten). Dolmetschen eines zweisprachig geführten Gesprächs mittlerer Schwierigkeit (Dauer: 10 Minuten). Fragen zur Fachkunde und Fachterminologie in der Ersten Fremdsprache (Dauer: 10 Minuten). Fragen zur Allgemeinen Wirtschaftslehre (Dauer: 15 Minuten) Fragen zur Außenwirtschaft (Dauer: 15 Minuten). Bewertung der Prüfungsleistungen und Notenbildung Die Noten für die Erste Fremdsprache werden wie bei Fremdsprachenkorrespondenten gebildet. Gewichtung Noten aus der schriftlichen Prüfung Allgemeine Wirtschaftslehre und Außenwirtschaft werden zweifach gewichtet, Rechnungswesen einfach, Teiler: 5. Die Noten aus der mündlichen Prüfung Allgemeine Wirtschaftslehre und Außenwirtschaft werden jeweils einfach gewichtet, Teiler: 2. Die Prüfung für Euro-Korrespondenten ist nicht bestanden, wenn zusätzlich zu den Bedingungen für die Fremdsprachenkorrespondenten: die Jahresnote in Allgemeiner Wirtschaftslehre, Außenwirtschaft und Rechnungswesen schlechter als ausreichend ist die Gesamtnote der Abschlussprüfung in diesen Fächern schlechter als ausreichend ist. Aus den Durchschnittsnoten der gesamten schriftlichen und mündlichen Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet, wobei die Noten des schriftlichen Teils der Prüfung zweifach und die Note des mündlichen Teils der Prüfung einfach zählen, Teiler: 3. Zeugnisse Die Abschlusszeugnisse des zweiten Schuljahres berechtigen zur Führung der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin, bzw. zur Führung der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Euro Korrespondent/ Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin. Schüler/innen, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Jahreszeugnis.

13 Weiterbildung Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Die Exportorientierung der deutschen Wirtschaft nicht nur großer, sondern auch mittlerer Unternehmen bedeutet, dass der Bedarf an qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern weiterhin hoch ist. Wer im Ausland erfolgreich Produkte oder Dienstleistungen verkaufen will, muss die Sprache des Kunden sprechen. Unabdingbare Voraussetzung sind Mitarbeiter mit hervorragenden Fremdsprachenkenntnissen, d. h., die sichere Beherrschung zweier Fremdsprachen ist heute eine Schlüsselqualifikation für berufliche Karrieren. Neben der Möglichkeit eines einjährigen Aufbaukurses zum Euro-Korrespondenten können die Absolventen der Berufsfachschulen nach Bestehen der staatlichen Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten an der staatlich anerkannten Fachakademie für Fremdsprachenberufe eine zwei- bis dreijährige Ausbildung zu staatlich geprüften Übersetzern in den Ersten Fremdsprachen Englisch oder Französisch, mit den Fachgebieten Wirtschaft oder Naturwissenschaft aufnehmen. Nach bestandener Eignungsprüfung ist ein Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr möglich. Die staatlich anerkannte Fachakademie fur Fremdsprachenberufe der Würzburger Dolmetscherschule besteht seit 1976, seit 1990 ist sie als gemeinnützig anerkannt. Sie bietet eine fundierte, praxisorientierte Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer bzw. Übersetzer und Dolmetscher. Seit 2006 führt auch die neu gegründete Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Euro- Schule Bamberg die Ausbildung zu staatlich geprüften Übersetzern bzw. Übersetzern und Dolmetschern durch. Als Erste Fremdsprache wird Englisch angeboten, als Zweite Fremdsprachen Französisch oder Spanisch. Fachgebiete sind Wirtschaft und Technik (als Wahlfach). Den Abschluss an der Fachakademie bildet die staatliche Prüfung für Übersetzer bzw. Übersetzer und Dolmetscher. Dieser Abschluss bietet vielfältige berufliche Möglichkeiten in Wirtschaft, Industrie oder bei Behörden. Bachelor-Abschluss für staatlich geprüfte Übersetzer/innen an der Fachhochschule Würzburg/Schweinfurt Die Fachhochschule Würzburg/Schweinfurt bietet in Zusammenarbeit mit den Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern den Studiengang zum/zur Fachübersetzer/in (BA) für Wirtschaft oder Technik in Englisch bzw. Französisch an. Die Ausbildung an den Fachakademien wird dabei von der FH als Teil des Studiums anerkannt. Die Studierenden erwerben während ihrer Ausbildung an der Fachakademie durch das zusätzliche Absolvieren von Lehrveranstaltungen nach ihrem Abschluss als staatlich geprüfte/r Übersetzer/in in nur einem weiteren Jahr den akademischen Bachelor-Grad. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. 13

14 Stundentafel Fremdsprachenkorrespondent/in Euro- Korrespondent/in 1.Schuljahr 2.Schuljahr 3. Schuljahr Erste Fremdsprache Englisch/Französisch Allgemeine Sprachgrundlagen 6* 4* 4* Grammatik mit praktischen Übungen, Wortschatz/Synonymik/Idiomatik mit praktischen Übungen, fremdsprachige Rechtschreibung Mündliche Sprachbeherrschung Übungen in Phonetik, Intonation, Hörverstehen und Sprechfertigkeit Gesprächsdolmetschen Einführung in das Übersetzen Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte) Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte) Korrespondenz (zweisprachig) Auslandskunde (fremdsprachig) Erste Fremdsprache Spanisch Allgemeine Sprachgrundlagen Grammatik mit praktischen Übungen, Wortschatz/Synonymik/Idiomatik mit praktischen Übungen, fremdsprachige Rechtschreibung Mündliche Sprachbeherrschung Übungen in Phonetik, Intonation, Hörverstehen und Sprechfertigkeit Gesprächsdolmetschen Einführung in das Übersetzen Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte) Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte) Korrespondenz (zweisprachig) Auslandskunde (fremdsprachig) * In Erster Fremdsprache Englisch nur drei Stunden 14

15 Fremdsprachenkorrespondent/in Euro- Korrespondent/in Studienführer für die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe 1.Schuljahr 2.Schuljahr 3. Schuljahr Für beide Sprachengruppen Fachgebiet Wirtschaft Fachkunde und Terminologie (deutsch) Übungen zur Fachkunde und Fachterminologie Fachkunde und Fachterminologie (zweisprachig) Zweite Fremdsprache (Französisch, Spanisch u.a.) Allgemeinbildende Fächer Deutsch Sozialkunde Textverarbeitung Wirtschaftsfächer Allgemeine Wirtschaftslehre Außenwirtschaft Rechnungswesen Wochenstunden Fremdsprachenkorrespondent/in Erste Fremdsprache Englisch/Französisch Erste Fremdsprache Spanisch Euro-Korrespondent/in Wahlfächer (Angebot variiert von Schule zu Schule) Übungskurse zur Erhaltung der Sprachkenntnisse 2 in der abgeschlossenen Ersten Fremdsprache (während des Aufbau-Bildungsganges) Kurse in weiteren Fremdsprachen 2 (Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch u. a.) Kurse in Textverarbeitung bzw. Excel, Access, 2 PowerPoint, Outlook, Frontpage 15

16 Würzburger Dolmetscherschule Staatlich anerkannte Berufsfachschule Fachakademie für Fremdsprachenberufe Berufsfachschule für Europa-Sekretärinnen Herzogenstraße Würzburg Telefon Telefax info@wds.wuerzburg.eso.de /08

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