Corporate Governance Bericht der TeleTrader Software AG für das Geschäftsjahr 2009
|
|
- Lilli Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Corporate Governance Bericht der TeleTrader Software AG für das Geschäftsjahr 2009 Unsere Gesellschaft, die TeleTrader Software AG, deren Aktien zum Handel im auction market der Wiener Börse zugelassen sind erteilt folgenden Corporate Governance Bericht in Übereinstimmung mit 243b des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB): 1. Unsere Aktien/Wertpapiere werden im auction market Markt der Wiener Börse gehandelt. 2. Der in Österreich allgemein anerkannte Corporate Governance Kodex ist der vom österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebene Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK). 3. Der genannte Corporate Governance Kodex kann unter im Internet angefordert und abgerufen werden. 4. Die TeleTrader Software AG bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und hat sich zur Beachtung der Regelungen verpflichtet. Dementsprechend orientierte sich das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2009 am ÖCGK in der Fassung von Jänner Neben den verbindlich einzuhaltenden L-Regeln wurde der aktuelle Kodex, soweit die Regeln der Größe unseres Unternehmens angemessen sind und die entsprechenden Regeln im Geschäftsjahr 2009 zur Anwendung kommen hätten können, sowohl vom Aufsichtsrat als auch vom Vorstand eingehalten (siehe auch dies unter Berücksichtigung der nachstehenden Abweichungen: Im Sinne des Corporate Governance Kodex (ÖCGK) geben wir folgende Abweichungen bekannt: a) IV.Vorstand: 16. Als Unternehmen im auction market der Wiener Börse kann der Vorstand auch nur aus einem einzigen Mitglied bestehen. 18. Aufgrund der Größe des Unternehmens gibt es keine eigene Abteilung für Interne Revision. Die Aufgaben werden vom Konzerncontrolling auf Basis einer Ad-Hoc Durchführung wahrgenommen. 31. Es liegt im persönlichen Ermessensspielraum des Vorstandsmitglieds, ob er seine Vergütung veröffentlichen lässt. b) V. Aufsichtsrat 34 und 39. Aufgrund der Größe des Unternehmens wurde seitens des Aufsichtsrates bislang nur der gesetzlich vorgesehene Prüfungsausschuss eingerichtet. 51. Die Vergütung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat selbst. 53. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich entsprechende Kriterien für die Unabhängigkeit auferlegt. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen jedoch Funktionen in branchenähnlichen Gesellschaften oder Organisationen wahr, die potentiell Interessenkonflikte verursachen können. 1
2 c) VI. Transparenz und Prüfung 68. Aufgrund des geringen Streubesitzes erstellt die Gesellschaft ihre Berichte primär in deutscher Sprache. 5. Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates a) Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach der Satzung aus einem bis vier Mitgliedern. Derzeit besteht der Vorstand aus einem Mitglied: Mag.Roland Meier, geb. 1968, Vorstand seit , bestellt bis AR-Vorsitzender der Umweltbundesamt GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates der Uniport Karriereservices der Universität Wien GmbH b) Zusammensetzung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der TeleTrader Software AG setzte sich im Geschäftsjahr 2009 aus 5 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen, deren Funktionsperiode einheitlich bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2011 andauert: Christian J.Baha, Vorsitzender des Aufsichtsrates, - geb Erstbestellung am Gründer und Miteigentümer der Superfund Unternehmensgruppe - Mitglied des Prüfungsausschusses Roman Gregorig, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, - geb CFO Superfund Group Monaco - Vorsitzender des Prüfungsausschusses MMag.Dr.Klaus Kindel, - geb Rechtsanwalt - Mitglied des Prüfungsausschusses (stv.vorsitzender) Prof.Ing.Peter Kotauczek, - geb Erstbestellung am Vorstandsvorsitzender der Beko Holding AG und verschiedene Funktionen in Beko- Konzerngesellschaften - Präsident des Verbands der Österreichischen Software Industrie (VÖSI) - stv. Mitglied des Prüfungsausschusses Franz Bayer, - geb GF der Tradesec Finanzierungsberatung Gmbh. 2
3 Darstellung der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit Der Aufsichtsrat hat folgende Kriterien festgelegt, nach denen ein Mitglied als unabhängig anzusehen ist. Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder dem Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist nicht als unabhängig anzusehen, wenn das Aufsichtsratsmitglied in den vergangenen 5 Jahren Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der TeleTrader Software AG oder eines ihrer Tochterunternehmen gewesen ist; das Aufsichtsratsmitglied zur TeleTrader Software AG oder einem ihrer Tochterunternehmen ein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse, mit Unternehmen an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig; das Aufsichtsratsmitglied in den letzten drei Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist; das Aufsichtsratsmitglied Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied unserer Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist; das Aufsichtsratsmitglied bereits länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten; das Aufsichtsratsmitglied ein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder ist entsprechend C-Regel 53 von der Gesellschaft und von deren Vorstand unabhängig. Festgehalten wird, dass der Aufsichtsrat derzeit 5 unabhängige Kapitalvertreter umfasst. Franz Bayer hat im abgelaufenen Geschäftsjahr aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen persönlich teilgenommen. 6. Arbeitsweise des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie seiner Ausschüsse Vorstand Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus einem Mitglied. Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2009 befasste sich der Aufsichtsrat in vier turnusmäßigen Sitzungen mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens 3
4 und seiner Geschäftsfelder. Über besondere Geschäftsvorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen in Kenntnis gesetzt. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Ausschüsse des Aufsichtsrates Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben bzw. in Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Dieser bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrates vor. Der Ausschussvorsitzende berichtet in den Plenumssitzungen regelmäßig und umfassend über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschuss-Sitzungen. Der Aufsichtsrat bildete aus dem Kreis seiner Mitglieder folgenden Ausschuss: Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss hat die gemäß 92 Abs. 4a AktG/ 30g Abs. 4a GmbHG definierten Aufgaben wahrgenommen. Diese sind insbesondere: - Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sowie Überwachung der Abschlussprüfung; - Die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers; - Die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Gewinnverteilungsvorschlages, des Lage- und Konzernlageberichts, des Corporate Governance Berichts sowie eine Berichterstattung über diese Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat; - Die Vorbereitung des Vorschlages des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschlussprüfers. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss ein sogenannter Finanzexperte sein. Personen, die früher Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder Abschlussprüfer waren sowie Personen, die in den letzten drei Jahren den Jahres- oder Konzernabschluss testiert haben, können nicht Finanzexperte oder Vorsitzende des Prüfungsausschusses sein. Der Prüfungsausschuss tagte einmal. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandes mit den oben dargestellten Aufgabenstellungen. Der Prüfungsausschuss wurde für den Bilanzstichtag von folgenden Personen gebildet: Roman Gregorig (Vorsitzender und Finanzexperte) MMag.Dr.Klaus Kindel (Stellvertretender Vorsitzender) Christian J.Baha 7. Informationen über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (C-Regeln 30 und 31) Vorstandsvergütung Kriterien der Angemessenheit der Vergütung des Vorstandes bilden in erster Linie die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: einer fixen Grundvergütung und einer variablen, an die Erreichung bestimmter Zielvorgaben geknüpften Vergütung 4
5 Der variable Anteil der Vorstandsbezüge ist an die Erreichung der seitens des Aufsichtsrates im vorhinein festzulegenden Ziele gebunden und kann maximal 30% des Grundbezuges erreichen. Die Gesellschaft leistet zusätzlich für das Vorstandsmitglied eine fix vereinbarte Zahlung in eine Pensionskasse nach dem österreichischen Pensionskassengesetz. Die Vergütung des Vorstandes enthält kein Aktienoptionsprogramm oder vergleichbare wertpapierorientierte Anreize. Es sind keine wesentlichen Änderungen bzgl. der Erfolgsbeteiligung des Vorstandes gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Aufsichtsratsvergütungen Die Vergütung wird von der Hauptversammlung beschlossen. Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat selbst. Im Jahr 2009 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates 5 T. Wien, im April 2010 Der Vorstand: Mag.Roland Meier 5
Stellungnahme. Corporate Governance-Bericht gemäß 243b UGB
Dezember 2008 Stellungnahme Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Christian Nowotny (christian.nowotny@wu-wien.ac.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Romuald Bertl, Cécile Bervoets, Wolfgang Baumann, Michael Eberhartinger,
MehrCorporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrGeschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015
s Geschäftsordnung für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 23. September 2015 1 Zusammensetzung und Aufgaben 1. Der Vorsitzende, die Stellvertreter und ein weiteres,
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrCorporate Governance Bericht 2010
Corporate Governance Bericht 2010 Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit
MehrDCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht
DCGK Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Die Unternehmensführung der ALBIS
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
MehrBericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, und er
MehrBericht des Aufsichtsrats. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen
MehrORGANE DER VORSTAND DER AUFSICHTSRAT MAG. RUDOLF PAYER. Operations & Finance MICHAEL FELDT, MBA. Sales & Marketing ING. MANFRED BENE.
ORGANE DER VORSTAND MAG. RUDOLF PAYER Operations & Finance MICHAEL FELDT, MBA Sales & Marketing DER AUFSICHTSRAT ING. MANFRED BENE Vorsitzender DR. ANDREAS BIERWIRTH Mitglied ab 02.05.2013, Vorsitzender-Stellvertreter
MehrGeschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.
Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss
MehrErklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems AG erklären gemäß 161 AktG: Die Gesellschaft hat in den abgelaufenen Geschäftsjahren
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrDie neue Rolle des Financial Expert. Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold
Die neue Rolle des Financial Expert Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold 1 Vortragsagenda 1 2 3 4 4 Thesen zur neuen Rolle und Stellung des Financial Expert Neue regulative Anforderungen
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 1. Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes Gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat im April 2016 die folgende Erklärung abgegeben: Entsprechenserklärung
MehrBericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s
Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse
Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrCarl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
MehrBericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrOrdentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7
Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrCorporate Governance Bericht 2010
juris GmbH Corporate Governance Bericht 2010 Stand: 15. April 2010 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Erklärung zum Public Corporate Governance Kodes des Bundes... 3 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung...
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrWeisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern
Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat
MehrQuality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -
Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrLetzte Aktualisierung: 13. Mai 2003. Gegenanträge
H U G O B O S S Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2003 Gegenanträge Nachfolgend finden sie alle zu veröffentlichen Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der HUGO BOSS Hauptversammlung sowie die Stellungnahmen
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrOPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrEreignisse nach dem Bilanzstichtag
GESCHÄFTSBERICHT 2010. Lenzing Gruppe 81 Allgemeines Marktumfeld 28 Entwicklung der Lenzing Gruppe 31 Segment Fibers 35 Segment Plastics Products 49 Segment Engineering 51 Risikobericht 54 Versicherung
MehrBeschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten
MehrCorporate Governance Bericht 2014. der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh
Corporate Governance Bericht 2014 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh I. Einleitung Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 Grundsätze
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrFinale Fassung 23. Juni 2014
Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung Die FMS Wertmanagement Service GmbH ( Gesellschaft ) wurde am 18. April 2012 von der FMS
MehrVerfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG
Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der
MehrWEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG
MAYR-MELNHOF KARTON AG WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrErklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht
Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen
MehrStatut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977
Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrSATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrOrdentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg
Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg,
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrErklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013
Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013 Unser Handeln wird von den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrCorporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH
Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH Die BwFuhrparkService GmbH ist Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Auf diesem Weg fordert uns
MehrKapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG
Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrKollektives Arbeitsrecht. Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat
Absender Kollektives Arbeitsrecht Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, 29.11.2012 Erster Teil: Der Aufsichtsrat
MehrECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung
ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG. Stand 17. Januar 2014
Geschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach
MehrDem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds
Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrFORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung
1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
MehrStatut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg
Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrRichtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrSatzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher
MehrDr. Peter-M. Briese Klothildenstraße 44 81827 München
Dr. Peter-M. Briese Klothildenstraße 44 81827 München Vorab per Telefax: 03303-53707410 sowie Email: s.prueser@ francotyp.com Francotyp-Postalia Holding AG Investor Relations Frau Sabine Prüser Triftweg
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDen Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
MehrSatzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen
MehrFIRST SOLAR, INC. RICHTLINIEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
FIRST SOLAR, INC. RICHTLINIEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG A. Rolle von Aufsichtsrat und Vorstand 1. Aufsichtsrat Aufgabe des Aufsichtsrats ( Aufsichtsrat ) ist es, die Geschäftsführung von First Solar, Inc.
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrHygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien
1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Mehr