Gebührensatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Wartburgkreises

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührensatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Wartburgkreises"

Transkript

1 Gebührensatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Wartburgkreises vom in der Fassung der 1. Änderung vom Gebührenpflicht und Gebührenordnung (1) Der Landkreis Wartburgkreis erhebt für die Nutzung und Inanspruchnahme aller Leistungen des Dienstleistungszentrums Feuerwehr (DLF) im FTZ Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt hiervon unberührt. (3) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung, die als Anlage, Teil A bis I, Bestandteil dieser Satzung ist. (4) Leistungen, die nicht in der Gebührensatzung enthalten sind, aber vom Kunden gewünscht werden und im Feuerwehrtechnischen Zentrum durchgeführt werden können, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Arbeitswerte (AW) werden wie folgt festgelegt: 1 AW = 15 Minuten = 11,25. Die in der Gebührensatzung angegebenen Preise sind reine Arbeitsleistungen. Material und Ersatzteile werden gesondert berechnet. Erforderliche Ersatzteile und Materialaufwand aller Art werden zum Tagespreis + 5 % Aufschlag abgegeben und gesondert berechnet. Kfz- und Personalkosten bei Anlieferung werden wie folgt festgelegt: Personalkosten entsprechend Zeitaufwand nach AW, Kfz-Kosten pro gefahrene km: für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht = 0,59 für Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht = 1,14

2 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühr sind die Städte und Gemeinden sowie Privatunternehmen verpflichtet, die die Leistungen des FTZ in Anspruch nehmen. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen des FTZ des Wartburgkreises. Alle Leistungen werden nur gegen schriftlichen Auftrag erbracht. Bei Benutzung der Atemschutzübungsanlage entsteht die Gebührenpflicht mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung durch die Gemeinde. 4 Fälligkeit Die Gebührenschuld wird durch Gebührenbescheid erhoben. Dieser wird einen Monat nach seiner Zustellung zur Zahlung fällig. Die Gebühr ist direkt an das Landratsamt Wartburgkreis, Kreiskasse, unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten. Das Mahnverfahren wird von der Kreiskasse ausgelöst. 5 Gebührenerlass in besonderen Fällen Die Stornierung einer Anmeldung für die Atemschutzübungsstrecke ist durch die Gemeinde telefonisch, schriftlich, per Fax oder gegenüber dem Sekretariat des Ordnungsamtes möglich (Telefon: 03695/615902, Fax: 03695/615999, ordnung@wartburgkreis.de). Für Anmeldungen, die weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Gleiches gilt für das Fernbleiben einzelner angemeldeter Teilnehmer für die Ausbildung auf der Atemschutzübungsstrecke. Bei Erkrankungen und anderen vom Teilnehmer nicht zu vertretenden Gründen kann die Gebühr erlassen werden, wenn der Nachweis gegenüber der Ausbildungsstelle Wartburgkreis erbracht wird.

3 6 Anpassung der Gebühren (1) Anpassungen der Gebühren an die Gebührenentwicklung sind Anlass für die Änderung der Satzung. (2) Die Gebühren werden zukünftig an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst und steigen um deren Prozentsatz. 7 Sprachform Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vorläufige Gebührensatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Wartburgkreises vom außer Kraft. Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Wartburgkreises vom tritt am in Kraft. Bad Salzungen, gez. i.v. Krauser Erster Kreisbeigeordneter (Siegel)

4 Anlage Teil A Pkt. 1 Pkt. 1.1 Atemschutz Prüfung von Atemschutzgeräten und Lungenautomaten lt. VFDB Richtlinie 08/04 sowie FWDV 7 Prüfung Atemschutzgerät der Hersteller Auer, Barthels & Rieger, Dräger, Interspiro und Sabre Prüfung umfasst: Sicht,- Dicht,- und Funktionsprüfung sowie Veratmung des Lungenautomaten am Prüfstand mit Erstellung eines Prüfprotokolls ½ Jahresprüfung pro Atemschutzgerät 11,25 Reparaturprüfung pro Atemschutzgerät 15,00 Pkt. 1.2 Prüfung Atemschutzgerät der Hersteller Auer, Barthels & Rieger, Dräger, Interspiro und Sabre (vor Ortprüfung) Prüfung umfasst: Sicht,- Dicht,- und Funktionsprüfung mit Erstellung eines Prüfprotokolls ½ Jahresprüfung pro Atemschutzgerät 9,75 Pkt. 1.3 Pkt. 2 Pkt. 2.1 Pkt. 2.2 Prüfung Atemschutzgeräte-Überwachungseinheit und Batteriewechsel (jährlich) Wartung Lungenautomaten der Hersteller Auer, Barthels & Rieger, Dräger, Interspiro und Sabre Reinigung, Desinfektion und Prüfung nach Gebrauch (bzw. alle 2 Jahre lt. VFDB-Richtlinie) Wechsel der Lungenautomatenmembrane (alle 4 Jahre lt. VFDB- Richtlinie) 7,50 11,25 3,75 Pkt. 2.3 Rückfettung Lungenautomat nach Reinigung und Desinfektion 0,75 Pkt. 3 Wartung Hochdruckstutzen aller Hersteller Pkt. 3.1 Dichtringwechsel Hochdruckstutzen 0,75 Pkt. 4 Atemschutzgeräte reinigen Pkt. 4.1 Reinigung der Tragevorrichtung, Bebänderung und Gummiteile 5,25 Pkt. 4.2 Pkt. 5 Reinigung der Tragevorrichtung und Gummiteile sowie waschen und imprägnieren der Bebänderung Grundüberholung Atemschutzgeräte (alle 6 Jahre) 11,25 Pkt. 5.1 Grundüberholung Druckminderer der Hersteller Auer und Dräger 78,75

5 Pkt. 5.2 Grundüberholung Druckminderer der Hersteller Barthels & Rieger und Interspiro im Teileaustauschverfahren 52,50 Pkt. 5.3 Grundüberholung Lungenautomat der Hersteller Auer und Dräger 22,50 Pkt. 5.4 Grundüberholung Lungenautomat der Hersteller Barthels & Rieger und Interspiro 37,50 Pkt. 5.5 Grundüberholung Tragevorrichtung aller Hersteller 15,00 Pkt. 5.6 Pkt. 5.7 Pkt. 6 Grundüberholung Atemschutzüberwachungseinheit (z.b ICU Fab. Auer und Body-Gard Fab. Dräger) auf Anfrage Grundüberholung Versorgungs bzw. Fülleinrichtungen an Atemschutzgeräten (Quick-Fill oder ähnlich) auf Anfrage Reparaturen an Atemschutzgeräten Pkt. 6.1 Pkt. 6.2 Pkt. 6.3 Reparatur an Tragevorrichtung aller Hersteller Schultergurt wechseln 1,50 Zuggurt wechseln 1,50 Flaschengurt wechseln 2,25 Leibgurt wechseln 1,50 Verschlußschnalle wechseln 1,50 Tragegestell wechseln 9,00 Reparatur Atemschutzgerät Fab. Auer (ohne Lungenautomat) Druckminderer aus- und einbauen 4,50 Fehlersuche am Prüfstand Mitteldrucknachsteiger beseitigen Warnpfeife wechseln 1,88 Überdruckventil wechseln 2,25 Überdruckventil Schließbolzen wechseln und einstellen 7,50 Anschlussstück wechseln 9,00 Griffring wechseln 1,50 O-Ring Hochdruckstutzen wechseln 0,75 Hochdruckschlauch wechseln 5,25 Mitteldruckschlauch wechseln 3,75 Manometer wechseln 3,75 Schutzkappe Manometer wechseln 1,50 Kombileitung wechseln 5,25 Rüttelsicherung wechseln 1,50 Druckminderer Ventilkegel wechseln 18,75 Mitteldruck einstellen 3,75 Warneinrichtung einstellen 3,75 Druckminderer verplomben 0,75 Reparatur Atemschutzgerät Fab. Dräger (ohne Lungenautomat) Druckminderer aus- und einbauen 4,50 Fehlersuche am Prüfstand Mitteldrucknachsteiger beseitigen Warnpfeife wechseln 1,88 Überdruckventil wechseln 2,25 Überdruckventil Schließbolzen wechseln und einstellen 7,50 Anschlussstück wechseln 9,00 Griffring wechseln 1,50

6 O-Ring Hochdruckstutzen wechseln 0,75 Hochdruckschlauch wechseln 3,75 Mitteldruckschlauch wechseln 3,75 Manometer wechseln 3,75 Schutzkappe Manometer wechseln 1,50 Kombileitung wechseln 5,25 Kombileitung O-Ringe wechseln 6,00 Quick-Fill Leitung wechseln 3,75 Rüttelsicherung wechseln 4,50 Mitteldruck einstellen 3,75 Warneinrichtung einstellen 3,75 Druckminderer verplomben 0,75 Body-Guard modifizieren 11,25 Pkt. 6.4 Pkt. 6.5 Reparatur Atemschutzgerät Fab. Interspiro (ohne Lungenautomat) Druckminderer aus- und einbauen 4,50 Fehlersuche am Prüfstand Druckminderereinheit wechseln 7,50 Warnpfeife wechseln 7,50 Überdruckventil wechseln 2,25 Anschlussstück wechseln 9,00 Griffring wechseln 11,25 O-Ring Hochdruckstutzen wechseln 0,75 Hochdruckschlauch wechseln 5,25 Mitteldruckschlauch wechseln 3,75 Manometer wechseln 3,75 Schutzkappe Manometer wechseln 1,50 Warneinrichtung einstellen 3,75 Warneinrichtung verplomben 1,50 Druckminderer verplomben 1,50 Reparatur Atemschutzgerät Fab. Barthels & Rieger (ohne Lungenautomat) Druckminderer aus- und einbauen 4,50 Fehlersuche am Prüfstand Warneinrichtung wechseln 2,25 Überdruckventil Schließbolzen wechseln und einstellen 7,50 Anschlussstück wechseln 9,00 Griffring wechseln 1,50 O-Ring Hochdruckstutzen wechseln 0,75 Hochdruckschlauch wechseln 5,25 Mitteldruckschlauch wechseln 3,75 Manometer wechseln 3,75 Schutzkappe Manometer wechseln 1,50 Rüttelsicherung wechseln 1,50 Pkt. 6.6 Reparatur Atemschutzgerät Fab. Sabre (ohne Lungenautomat) Reparatur auf Anfrage Pkt. 6.7 Reparatur Lungenautomat LA 83 Fab. Auer und LA 80 Fab. Dräger Schutzkappe wechseln 1,50 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Gehäusedeckel wechseln 1,50 Gehäuseunterteil wechseln 18,75

7 Membrane wechseln 3,75 Kegelventil wechseln 9,00 Kipphebel wechseln 11,25 Ventilgehäuse komplett wechseln 15,00 Lungenautomatenventil justieren 7,50 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Pkt. 6.8 Pkt. 6.9 Pkt Pkt Reparatur Lungenautomat LA 88/LA 96 Fab. Auer Gehäuse wechseln 12,75 Kappe wechseln 1,50 Schaltknopf wechseln 2,25 Schaltfeder wechseln 2,63 Membrane wechseln 3,75 Schaltunterteil wechseln 3,38 Hebelaufnahme wechseln 10,50 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Luftleitteller einstellen und messen 3,75 Lungenautomatisches Ventil demontieren und montieren 3,75 Kolben schmieren 1,50 Kolben wechseln 1,50 Hebelaufnahme einstellen 3,75 Lungenautomatisches Ventil wechseln 12,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Reparatur Lungenautomat PA 90 Baureihe Fab. Dräger Schutzkappe wechseln 1,50 Gehäusedeckel wechseln 1,50 Gehäuseunterteil wechseln 15,00 Membrane wechseln 3,75 Überwurfschraube-Atemanschluss wechseln 11,25 Stutzen-Atemanschluss wechseln 12,75 Anti-Injektorrohr austauschen 1,50 Schalthebel wechseln 15,00 Mitteldruckleitung wechseln 7,50 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 1,50 Lungenautomatisches Ventil nachfetten 0,75 Lungenautomatisches Ventil wechseln 12,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Reparatur Lungenautomat Auto MAXX Fab. Auer Schutzkappe wechseln 2,25 Gehäuse wechseln 15,00 Handrad wechseln 1,50 Schaltknopf wechseln 6,00 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Lungenautomatisches Ventil einstellen 3,75 Lungenautomatisches Ventil wechseln 12,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Reparatur Lungenautomat PSS Baureihe Fab. Dräger Schutzkappe wechseln 1,50 Gehäusedeckel wechseln 1,50 Gehäuseunterteil wechseln 15,00 Membrane wechseln 3,75

8 Überwurfschraube-Atemanschluss wechseln 11,25 Stutzen-Atemanschluss wechseln 12,75 Injektoreinheit wechseln 1,50 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Luftverteiler-Hebelaufnahme einstellen 3,75 Dosierventil wechseln 12,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Pkt Pkt Reparatur Lungenautomat Spiromatic 90 Baureihe Fab. Interspiro Schutzkappe wechseln 1,50 Gehäuse wechseln 15,00 Membrane wechseln 4,50 Kniehebelaufnahme einstellen 11,25 Ventilkegel wechseln 9,00 Membraneinheit wechseln 7,50 Umschalteinheit wechseln 12,75 Ventilhebelaufnahme einstellen 7,50 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Ventileinsatz wechseln 12,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 15,00 Reparatur Lungenautomat Baureihe RN Fab. Barthels & Rieger Gehäusedeckel wechseln 1,50 Gehäuseunterteil wechseln 26,25 Membrane wechseln 3,75 Hebelbaugruppe demontieren und montieren 15,00 Überdruckabsperreinrichtung wechseln 20,25 Warneinrichtung wechseln 15,00 Warneinrichtung prüfen 3,75 Mitteldruckleitung wechseln 3,75 Mitteldruckanschluss wechseln 9,00 O-Ring Mitteldruckleitung wechseln 0,75 Ventilbaugruppe austauschen 18,75 Ventilhebel einstellen 3,75 Lungenautomat verprüfen (mit Veratmung) 18,75 Pkt Reparatur Lungenautomat Fab. Sabre - Reparatur auf Anfrage Pkt. 7 Revision (TÜV Abnahme), Farbgebung und Füllen von Druckluftflaschen Pkt. 7.1 Revision Druckluftflasche Stahl oder Aluminium bis 6 Liter Inhalt 12,00 Pkt. 7.2 Revision Druckluftflasche Stahl oder Aluminium bis 20 Liter Inhalt 15,75 Pkt. 7.3 Pkt. 7.4 Pkt. 7.5 Revision Druckluftflaschen-Verbundstoff (CFK-Composite) Water- Jacket-Prüfung bis 10 Liter Inhalt Revision Druckluftflaschen-Vollcomposite Wasserdruckprüfung bis 10 Liter Inhalt Farbgebung Druckluftflaschen lt.din / Schulterkennzeichnung bis 15 Liter Inhalt (inklusive Ventilwechsel und Gefahrgutaufkleber) 24,00 15,00

9 Pkt. 7.6 Farbgebung Druckluftflaschen lt.din / Ganzlackierung bis 15 Liter Inhalt (inklusive Ventilwechsel und Gefahrgutaufkleber) Pkt. 7.7 Druckluftflasche füllen bis 6,8 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 3,75 Pkt. 7.8 Druckluftflasche füllen bis 15 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 5,25 Pkt. 7.9 Druckluftflasche füllen bis 26 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 7,50 Pkt Druckluftflasche puffern bis 6,8 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 3,75 Pkt Druckluftflasche puffern bis 15 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 5,25 Pkt Druckluftflasche puffern bis 26 Liter Inhalt / 300 bar Fülldruck 7,50 Pkt Druckluftflasche Fülldruck prüfen 1,50 Pkt. 8 Pkt. 8.1 Pkt. 8.2 Pkt. 9 Pkt.9.1 Pkt. 9.2 Wartung und Reparatur Atemschutzmasken aller Hersteller Atemschutzmaske reinigen, desinfizieren und prüfen (inklusive Wechsel Ausatemventil)) Vollmaske Normaldruck warten 7,50 Vollmaske Überdruck warten 11,25 Reparatur Atemschutzmasken Sichtscheibe wechseln 7,50 Sichtscheibe abdichten 3,75 Sprechmembrane wechseln 2,63 Einatemventil wechseln 0,75 Steuerventile wechseln 0,75 Kopfband wechseln 3,75 Anschlussstück wechseln 7,50 Anschlussstück abdichten 2,25 Helmmaskenadapter wechseln 5,25 Trageband wechseln 1,50 Rollschnalle wechseln 1,50 Aufnahme Ausatemventil wechseln 3,75 O-Ring für Steckanschluss wechseln 1,50 Innenmaske wechseln 1,50 Lecksuche auf Prüfstand Reparaturprüfung 11,25 Grundüberholung und Reparatur Atemluftventil Grundüberholung Atemluftventil Demontage, Reinigung und Montage Einbau neuer Dichtelemente nach Vorgaben der Hersteller (Einbauteile werden je nach Ventilausführung und Hersteller berechnet) 15,00 Reparatur Atemluftventil Ventil aus-und einbauen 2,25 Schutzrohr wechseln 3,75 Handrad wechseln 1,50 Dichtring wechseln 3,00 Unterspindel wechseln 4,50 Oberspindel wechseln 4,50

10 Spindel schmieren 9,00 Ausströmsicherung montieren (Fab. Auer) 3,75 Pkt. 10 Wartung und Reparatur Chemikalienschutzanzug Pkt Chemikalienschutzanzug reinigen, desinfizieren (alle Fabrikate) 22,50 Pkt Wartungsprüfung Chemikalienschutzanzug (alle Fabrikate) 25,50 Pkt Pkt. 11 Pkt Pkt Reparatur Chemikalienschutzanzug (Fab. Auer und Fab. Dräger) Ausatemventil wechseln 1,50 Sichtscheibe wechseln 22,50 Handschuh wechseln 18,75 Nähte mit Abdeckpaste behandeln 7,50 Reißverschluss fetten 2,25 Sichtscheibe mit Klarsichtmittel behandeln 1,50 Ventilaufnahme wechseln 3,75 Lecksuche auf Prüfstand Reparaturprüfung 25,50 Ausleihe von Atemschutz Atemschutzmaske pro Werktag (zuzüglich Wartung der Maske) 5,25 Atemschutzgerät pro Werktag (zuzüglich Druckluftflasche füllen und prüfen) 15,75 Teil B Benutzung der Atemschutzübungsanlage Pkt. 1 Streckendurchgang mit eigener Ausrüstung 6,00 Pkt. 2 Pkt. 3 Streckendurchgang und Füllen von einer Druckluftflasche bis 6,8 Liter 300 bar Streckendurchgang und Füllen von zwei Druckluftflaschen bis 4 Liter 200 bar 9,75 13,50 Pkt. 4 Streckendurchgang und Wartung Atemschutzmaske 17,25 Pkt. 5 Pkt. 6 Streckendurchgang und Wartung Atemschutzmaske sowie Füllen von einer Druckluftflasche bis 6,8 Liter 300 bar 21,00 Streckendurchgang und Wartung Atemschutzmaske sowie Füllen von zwei Druckluftflaschen bis 4 Liter 200 bar 24,75 Pkt.7 Streckendurchgang mit kreiseigenem Atemschutzgerät 24,75 Pkt. 8 Streckendurchgang mit kreiseigenem Atemschutzgerät und Atemschutzmaske 32,25

11 Teil C Pkt. 1 Pkt. 1.1 Pkt. 1.2 Pkt. 1.3 Pkt. 2 Pkt. 2.1 Pkt. 2.2 Schlauchpflege Druckschläuche Druckschläuche A, B,C und D reinigen, prüfen, trocknen und transportfertig machen Druckschlauch A waschen & prüfen 11,25 Druckschlauch B waschen & prüfen 7,50 Druckschlauch C waschen & prüfen 7,50 Druckschlauch D waschen & prüfen 6,00 Druckschlauch prüfen nach Prüfordnung UVV (alle 2 Jahre) Druckschlauch A prüfen & trocknen 9,00 Druckschlauch B prüfen & trocknen 6,00 Druckschlauch C prüfen & trocknen 6,00 Druckschlauch D prüfen & trocknen 4,50 Reparatur von Druckschläuchen Kupplung A einbinden 5,25 Kupplung B einbinden 3,75 Kupplung C einbinden 3,00 Kupplung D einbinden 2,25 Sprengring Kupplung wechseln 1,50 Dichtung Kupplung wechseln 1,50 Saugschläuche Saugschläuche A, B, C prüfen Saugschlauch A prüfen 15,00 Saugschlauch B prüfen 15,00 Saugschlauch C prüfen 11,25 Reparatur von Saugschläuchen Kupplung A einbinden 11,25 Kupplung B einbinden 9,75 Kupplung C einbinden 9,00 Kupplung A wechseln 18,75 Kupplung B wechseln 17,25 Kupplung C wechseln 16,50 Saugdichtung wechseln 3,75 Sprengring Kupplung wechseln 7,50 Teil D Pkt. 1 Wasserführende Armaturen Prüfen wasserführender Armaturen Standrohr 2C prüfen 7,50 Standrohr 2B prüfen 7,50 Strahlrohr B prüfen 3,75 Strahlrohr C prüfen 3,75 Strahlrohr D prüfen 3,75 Verteiler B-CBC prüfen 7,50 Verteiler 2B-CBC prüfen 9,75 Kübelspritze prüfen 6,00

12 Sammelstück prüfen 6,00 Saugkorb A prüfen 5,25 Saugkorb B prüfen 5,25 Saugkorb C prüfen 5,25 Krümmer A prüfen 3,75 Krümmer B prüfen 3,75 Krümmer C prüfen 3,75 Druckbegrenzungsventil prüfen 11,25 Übergangsstück A-B prüfen 3,75 Übergangsstück B-C prüfen 3,75 Übergangsstück C-D prüfen 3,75 Zumischer prüfen 8,25 Pkt. 2 Reparatur wasserführender Armaturen nach tatsächlichen Arbeitsaufwand in AW und Materialkosten Teil E Tragbare Leitern Pkt. 1 Prüfung tragbare Leitern Schiebeleiter 3 teilig prüfen 45,00 Schiebeleiter 2 teilig prüfen 30,00 Steckleiter prüfen (je Teil) 15,00 Klappleiter prüfen 15,00 Teil F Prüfung von Luftheber-Hebekissen und Dichtkissen auf Anfrage Teil G Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel lt. GUV bzw. VDE (Arbeitsscheinwerfer, Kabeltrommeln, Verteiler, Stromerzeuger u.ä.) nach Arbeitsaufwand auf Anfrage Teil H Reinigung von Einsatzbekleidung Pkt. 1 Feuerwehrüberjacke waschen und imprägnieren 7,50 Feuerwehrüberhose waschen und imprägnieren 7,50 Pkt. 2 Feuerwehreinsatzjacke waschen und imprägnieren 4,50 Feuerwehreinsatzhose waschen und imprägnieren 4,50 Teil I Wartung und Reparatur tragbarer Gasmessgeräte (Kalibrierung, Akkupflege, Prüfung Ladegeräte und Wechsel von Sensoren) Fabrikate Auer und Dräger nach Arbeitsaufwand auf Anfrage

S a t z u n g. über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und

S a t z u n g. über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und S a t z u n g über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen bei der Wartung, Pflege und Instandsetzung von feuerwehrtechnischen Geräten durch die Freiwillige Feuerwehr Hermsdorf Aufgrund des 19 der Thüringer

Mehr

Beschluss des Kreistages 2011/096 vom i. d. F. d. 1. Änder. v (Beschl. KT 2012/012)

Beschluss des Kreistages 2011/096 vom i. d. F. d. 1. Änder. v (Beschl. KT 2012/012) Satzung des Landkreises Leipzig über die Inanspruchnahme von Leistungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums FTZ (Benutzungs- und Gebührensatzung FTZ)

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen 33.10-1 S A T Z U N G über den Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr der Kreisstadt Neunkirchen und über die Erhebung von Gebühren für sonstige Leistungen der Feuerwehr in der Fassung vom 18.11.2015

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Schweinfurt vom 01.12.1993, geändert durch Satzung vom 20.07.1995, geändert durch Satzung vom 05.10.1998, geändert durch Satzung vom 25.09.2001, geändert durch Satzung

Mehr

Präsentation zum. Lehrgang Atemschutzgeräteträger

Präsentation zum. Lehrgang Atemschutzgeräteträger Niedersächsische Folie 1 Präsentation zum Lehrgang träger Atemorgane Folie 2 obere Atemwege Nase Mund-/ Rachenraum untere Atemwege Kehlkopf Luftröhre Bronchien Lungen mit > Lungenbläschen (Alveolen) die

Mehr

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG. Nachstehend wird die Satzung zur Erhebung von Kosten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna in der seit 16.01.2014 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1.

Mehr

1.1. Mittlerer Dienst 0,60 / Minute (36,00 / Stunde) 1.2. Gehobener Dienst 0,90 / Minute (54,00 / Stunde)

1.1. Mittlerer Dienst 0,60 / Minute (36,00 / Stunde) 1.2. Gehobener Dienst 0,90 / Minute (54,00 / Stunde) Anlage Gebührentarif zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Dienstleistungen und das Ausleihen von Ausrüstungen des kreislichen Brand- und Katastrophenschutzes des Landkreises

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und Artikel 1 69 Abs.

Mehr

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wernshausen (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) Aufgrund des 19

Mehr

Allgemeines. Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden sind.

Allgemeines. Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden sind. Ausbildung Atemschutz Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDv 7) Teil 1 Allgemeines Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Feuerwehrgebührensatzung - 1 - Änderungssatzung über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 08.06.2004

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm vom 20.11.2014 Die Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm erlässt aufgrund

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes,

Mehr

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren

Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Präambel Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung - KV M-V i.d.f.d.b. vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V Nr. 10

Mehr

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 11.10.2011) geändert durch

Mehr

Aufwendungs- und Kostenersatz

Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg vom 22.12.1998 (amtlich bekannt gemacht am 31.12.1998), geändert durch Änderungssatzung

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie des Kindertagesförderungsgesetzes

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren Beschlossen in der Stadtratssitzung vom 25.02.2014 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt-

Mehr

Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif)

Kostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif) Anlage 2 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 15 Donnerstag, den 08.02.2007 Nummer 03/07 Inhaber: Matthias Drückler

Mehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Seite - 1 - Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Preetz Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT KAUFBEUREN (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung) Vom 03.04.2003 Bekanntgemacht.

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geesthacht (Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geesthacht (Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte) S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Geesthacht (Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte) vom 05. Dezember 2008 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes

1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld Aufgrund der 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden-Württemberg hat der

Mehr

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und Kindertagespflege ab 01.01.2008 Auf der Grundlage

Mehr

Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz

Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV

Mehr

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003

in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Seite 1 Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für und die Erbringung vom 10.12.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Aufgrund der 8 Abs. 2, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Künzell Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren VFDB-Richtlinie 0804 Ausgabe: Februar 2002 Vorwort Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-wissenschaftlichen Beirat TWB) - dem vfdb-referat 8 "Persönliche Schutzausrüstungen" - erarbeitet. Diese

Mehr

Alle Rechte liegen bei der vfdb.

Alle Rechte liegen bei der vfdb. Diese Richtlinie ergänzt die Feuerwehrdienstvorschrift 7. Sie wurde von der vfdb den Ländern zur Weitergabe an die Feuerwehren und zur dortigen Verwendung dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Alle

Mehr

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010

R I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 R I C H T L I N I E über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 Aufgrund von 2 i. V. m. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg vom 09.11.1999 (Coburger Amtsblatt Nr. 44 S. 288 vom 19.11.99), zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Grabenstätt (Friedhofsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL... 3 (ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN)... 3 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten... 3 2 Bemessungsgrundlage... 3 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Lindau (B) Nr. III/18/2. Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung

Mehr

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren

Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren BGI/GUV-I 8674 Juli 2008 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de Medienproduktion am Standort

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung)

Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Fw-Kostensatzung) in der seit 01.05.2010 geltenden Fassung wiedergegeben.

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren 1 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule

S a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule 211.32 S a t z u n g über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht

Satzung. vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf folgende. Satzung: 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhaus) der Gemeinde Mammendorf (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung KiTaGS-)

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol

Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol Vorbereitung in der Ortsfeuerwehr zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Tirol Diese Unterlage gilt als Unterstützung für die Ausbildung Vorbereitung zum Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule

Mehr

Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.)

Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.) Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Auf Grund des Art. 28 des Bayerischen

Mehr

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001

Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 1 Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 Aufgrund des 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g :

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g : 3-4-02 S. 1 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. August 2006 - Die Stadt Amberg erlässt

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) GEBÜHRENSATZUNG zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fasunug der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven vom Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven vom 01.01.2011 Aufgrund der 6,8,40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung)

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn (Kindertagesstättengebührensatzung) vom 15. September 2014 Auf Grund von 90 Sozialgesetzbuch

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Ortsrecht der Gemeinde Burbach Ortsrecht der Gemeinde Burbach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Burbach (Friedhofsgebührensatzung) Gliederungsziffer Zuständigkeit 7.8 FB 3 Bauen, Wohnen,

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft. der Barlachstadt Güstrow

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft. der Barlachstadt Güstrow Ortsrecht der Barlachstadt Güstrow Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow Auf der Grundlage des 5 Kommunalverfassung

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534),

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aktenzeichen: 1.2 0918 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023), geändert

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungsanstalt der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Bestattungsgebührensatzung)

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungsanstalt der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Bestattungsgebührensatzung) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungsanstalt der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Bestattungsgebührensatzung) Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erlässt aufgrund des Art. 8 des

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung)

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) Aufgrund des 9 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) vom 27.05.2009 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr.6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.1993(GVBI. 1992 l S. 562), zuletzt geändert

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,

Mehr

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009)

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009) 1 GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009) Auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen in der Fassung vom 07.03.2005 1 Gebührentatbestand Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Wildungen

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996

Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996 STADT FURTWANGEN IM SCHWARZWALD Stadtverwaltung Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996 Aufgrund 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung) Satzung Beschlossen / Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Gebührensatzung für die Friedhöfe der

Mehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Edingen-Neckarhausen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 36 des

Mehr

Satzung der Stadt Walsrode über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten

Satzung der Stadt Walsrode über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten Satzung der Stadt Walsrode über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Entwurf vom 17.10.2012) 1 Allgemeines Die Stadt Walsrode unterhält Kindertagesstätten entsprechend der

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl S. 264)

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Mit Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Aufgrund der

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung - 1 - Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Satzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel

Satzung des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel S A T Z U N G des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Benutzungsgebühren im Einzugsbereich des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel vom 20.12.1996

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) Auf der Grundlage des 19 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg. 1 Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Ratzeburg ist verpflichtet:

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg. 1 Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Ratzeburg ist verpflichtet: Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.07.1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schl.-H. S 529), zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von Satzung der Gemeinde Kürten über die Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Obdachlosenunterkünften vom 10.06.1997 1 Satzung der Gemeinde

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rommerskirchen vom 27. Juli 1995 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Leistungen der

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Feuerwehr-Kostenersatzsatzung In Kraft getreten: 01.12.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Überlandhilfe/Amtshilfe... 3 4 Berechnung des Kostenersatzes... 3 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches...

Mehr

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung:

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung: SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER FRIEDHÖFE UND DER LEICHENHALLEN DES KOMMUNALUNTERNEHMENS STADTWERKE PFAFFENHOFEN A.D.ILM (FREIDHOFSGEBÜHRENSATZUNG VOM 25.01.2013 MIT ÄNDERUNG

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 7/2 Bestattungsgebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. (Bestattungsgebührensatzung)

Stadtrecht der Stadt Fellbach 7/2 Bestattungsgebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren () vom 4. Juli 1995 *) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau Die Gemeinde Jachenau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFWG folgende Satzung 1 Aufwendungs-

Mehr