An alle Nutzer des ZINSPILOT Anlegerservice. Kunden-Service Tel.: Fax:

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1 SUTOR BANK Postfach Hamburg An alle Nutzer des ZINSPILOT Anlegerservice Kunden-Service Tel.: Fax: Hamburg, im April 2017 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, ZINSPILOT und die Sutor Bank arbeiten für Sie fortlaufend daran, den Anlegerservice attraktiver zu gestalten. Auch das Anbinden von weiteren Anlagebanken und neuen Produkten erfordert von Zeit zu Zeit Änderungen an der, die Sie mit der Sutor Bank geschlossen haben. MAX HEINR. SUTOR OHG HERMANNSTRASSE HAMBURG Geschäftsleitung Robert Freitag Thomas Meier In Ihrem ZINSPILOT-Anlagecockpit steht Ihnen ab sofort eine aktualisierte Version der Nutzungsund Treuhandvereinbarung zum Abruf zur Verfügung. Bis einschließlich 08. Juni 2017 gilt die Ihnen bekannte. Gemäß 14 Absatz 2 der werden die Änderungen ab dem 09. Juni 2017 wirksam, sofern Sie nicht bis zum 08. Juni 2017 widersprechen. Die Änderungen zur alten Version entnehmen Sie bitte dem Anhang. Falls Sie noch Fragen haben oder Informationen wünschen, rufen Sie gern an. Mit freundlichen Grüßen Ihre SUTOR BANK MITGLIED IM EINLAGEN- SICHERUNGSFONDS DER PRIVATEN BANKEN UNABHÄNGIG PRODUKTNEUTRAL INHABERGEFÜHRT FINANZAMT HAMBURG STNR UST-IDNR. DE AMTSGERICHT HAMBURG HRA BANKLEITZAHL BIC: MHSBDEHBXXX

2 Max Heinr. Sutor ohg Hermannstraße Hamburg Präambel (Version vom ) Mit dem Anlegerservice ZINSPILOT vermittelt die Deposit Solutions GmbH ( Deposit Solutions ) interessierten Anlegern ( Anleger ) die Festgeld- und Tagesgeldangebote verschiedener in Deutschland und im Ausland ansässiger Banken ( Anlagebanken ) Die Max Heinr. Sutor ohg ( Sutor Bank ) möchte dem Anleger die bequeme Nutzung des Anlegerservice ZINSPI- LOT ermöglichen und ihm Zugang zu den Anlagebanken verschaffen, ohne über seine Kontoverbindung bei der Sutor Bank hinaus direkte Konten bei den Anlagebanken eröffnen zu müssen. Zu diesem Zweck wird Sutor Bank für einzelne oder Gruppen von Anlegern im eigenen Namen auf Rechnung der Anleger Treuhand(Sammel)Konten bei den Anlagebanken eröffnen (nachfolgend Anlagekonten genannt) und für die Anleger führen. Dabei werden die Anleger gegenüber der jeweiligen Anlagebank offen gelegt. Zur Nutzung des Anlegerservice ZINSPILOT ist vom Anleger ein ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank einzurichten, auf das der Anleger den gewünschten Anlagebetrag zwecks Anlage auf dem vom Anleger ausgesuchten Anlageangebot einzahlt. Auszahlungen aus dem ZINSPILOT-Konto an den Anleger erfolgen auf ein von diesem zu benennendes Referenzkonto bei seiner Hausbank. Der Anleger möchte dieses Angebot der Sutor Bank nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen der Anleger und die Sutor Bank (zusammen die Vertragspartner ) folgende Treuhandund Nutzungsvereinbarung ( Nutzungsvereinbarung ): Mit dem ZINSPILOT-Anlegerservice vermittelt die Deposit Solutions GmbH, Zirkusweg 1, Hamburg ( Deposit Solutions ) interessierten Anlegern ( Anleger ) Tages-, Festund Kündigungsgelder ( Anlageangebote ) verschiedener in Deutschland und im Ausland ansässiger Banken ( Anlagebanken ). Die Max Heinr. Sutor ohg, Hermannstraße 46, Hamburg ( Sutor Bank ) möchte dem Anleger die bequeme Nutzung des ZINSPILOT Anlegerservice ( Anlegerservice ) ermöglichen und ihm so Zugang zu den Anlageangeboten für Tages-, Fest- und Kündigungsgelder der Anlagebanken verschaffen. Für den Zugang zu den angebotenen Anlagen benötigt der Anleger ausschließlich eine Kontoverbindung bei der Sutor Bank, d. h. er muss keine weiteren Konten bei den Anlagebanken eröffnen. Zu diesem Zweck wird die Sutor Bank für einzelne Anleger oder Gruppen von Anlegern im eigenen Namen auf Rechnung der Anleger Treuhand(sammel)einlagen bei den Anlagebanken tätigen (nachfolgend Treuhandeinlagen genannt) und diese Treuhandeinlagen für die Anleger verwalten. Der Anleger tätigt alle Einzahlungen und Auszahlungen eigenständig als Selbstentscheider. Die Sutor Bank führt keine Anlageentscheidungen ohne Auftrag des Anlegers aus. Dabei werden die Anleger gegenüber der jeweiligen Anlagebank bekannt gegeben, um die Bedingungen für ein offenes Treuhandverhältnis zu erfüllen. Der Anleger eröffnet zur Nutzung der Anlageangebote ein persönliches ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank. Der Anleger zahlt auf das ZINSPILOT-Konto den gewünschten Anlagebetrag zwecks Anlage gemäß dem vom Anleger ausgesuchten Anlageangebot ein. Auszahlungen aus dem ZINSPILOT-Konto an den Anleger erfolgen auf ein vom Anleger zu benennendes Referenzkonto. Der Anleger möchte dieses Angebot der Sutor Bank nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen der Anleger und die Sutor Bank (zusammen Vertragspartner ) folgende Nutzungs- und Treuhandvereinbarung: Stand: ZINSPILOT-KONTO BEI DER SUTOR BANK (1) Einrichtung des ZINSPILOT-Kontos Der Anleger eröffnet bei der Sutor Bank ein persönliches Kundenkonto ( ZINSPILOT-Konto ), das ausschließlich für den ZINSPILOT-Anlegerservice genutzt werden kann und das als Zwischenkonto zur Ausführung von Geldanlagen in EURO (Tages, Fest- und Kündigungsgeld) bei den Anlagebanken dient. (3) Weitere Bedingungen des ZINSPILOT-Kontos Die Einrichtung eines ZINSPILOT-Kontos erfolgt ausschließlich als Einzelkonto für eine volljährige Privatperson. Die Ausstellung von Kontovollmachten ist nicht möglich. Ein- und Auszahlungen erfolgen ausschließlich im Überweisungsverkehr. Scheckeinreichungen sind nicht möglich. Einzahlungen auf das ZINSPILOT-Konto werden nur angenommen, wenn sie von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto stammen, das von einer in Deutschland ansässigen Bank oder Niederlassung einer ausländischen Bank geführt wird. (4) Abtretungsverbot Der Anleger eröffnet bei der Sutor Bank ein persönliches, in EURO geführtes Kundenkonto ( ZINSPILOT-Konto ), das ausschließlich für den Anlegerservice genutzt werden kann und das als Zwischenkonto zur Ausführung von Geldanlagen (Tages, Fest- und Kündigungsgelder) in EURO oder einer Fremdwährung bei den Anlagebanken dient. Die Einrichtung eines ZINSPILOT-Kontos erfolgt ausschließlich als Einzelkonto für eine volljährige Privatperson. Die Ausstellung von Kontovollmachten ist nicht möglich. Ein- und Auszahlungen erfolgen ausschließlich im Überweisungsverkehr. Scheckeinreichungen sind nicht möglich. Einzahlungen auf das ZINSPILOT-Konto werden nur angenommen, wenn sie von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto stammen, das von einer in Deutschland ansässigen Bank oder Niederlassung einer ausländischen Bank geführt wird. Weicht der Auftraggebername vom Namen des Inhabers des ZINSPILOT-Kontos ab, erfolgt eine umgehende Rücküberweisung. / Die Forderungen des Anlegers gegen die Sutor Bank aus dem ZINSPILOT-Konto dürfen nicht abgetreten werden. 1

3 (5) Benennung eines Referenzkontos 2 AUSWAHL VON ANLAGEANGEBOTEN Der Anleger hinterlegt bei der Eröffnung des ZINSPILOT- Kontos eine auf seinen Namen lautende Bankverbindung in Deutschland, auf die alle Rückzahlungen seiner Einzahlungen bzw. Anlagen über den ZINSPILOT Anlegerservice erfolgen das Referenzkonto. Der Anleger wählt aus den bei ZINSPILOT geführten Anlageangeboten der verschiedenen Anlagebanken ein Angebot aus und erhält einen ZINSPILOT Angebots-Code für die gewünschte Anlage. Der Angebots-Code erlaubt Sutor Bank eine eindeutige Zuordnung der Einzahlung des Anlegers auf sein ZINSPILOT-Konto zu dem gewünschten Anlageangebot. Die von der Deposit Solutions zusammengestellten Angebote der Anlagebanken werden von Sutor Bank nicht geprüft. Sutor Bank bietet dem Anleger keine Beratung hinsichtlich der Auswahl eines für ihn angemessenen und geeigneten Anlageangebotes an, sondern beschränkt ihre Dienstleistung auf die technische Abwicklung der Anlagekonten bei Anlagebanken gemäß dieser. 3 EINZAHLUNGEN UND AUSZAHLUNGEN VON ANLAGEGELDERN (1) Einzahlungen unter Angabe des Angebots-Codes Zur Anlage von Geldern über ZINSPILOT überweist der Anleger den gewünschten Anlagebetrag von einem Konto, das den Anforderungen des 1 Abs. 3 entspricht auf sein ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank und gibt den auf der ZINSPILOT-Internetseite der Deposit Solutions veröffentlichten Angebots-Code der gewünschten Anlage im Verwendungszweck der Überweisung an. (2) Zurückweisung von Einzahlungen mit fehlendem oder ungültigem Angebots-Code Einzahlungen mit einem Angebots-Code, der nicht mit einem auf der ZINSPILOT-Internetseite der Deposit Solutions veröffentlichtem gültigem Angebots-Code übereinstimmt, werden an den Anleger zurücküberwiesen. (4) Maximalen Anlagebetrag überschreitende Einzahlungen Zur Anlage von Geldern im Rahmen des Anlegerservice überweist der Anleger den gewünschten Anlagebetrag von einem Konto, das den Anforderungen des 1 Abs. 3 entspricht, auf sein ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank. Der Anleger gibt den durch den Anlegerservice für das jeweilige Anlageangebot zur Verfügung gestellten Verwendungszweck in Form eines Angebots-Codes für die gewünschte Anlage bei der Überweisung an. Die Sutor Bank führt nur Anlagen aus, für die ein eindeutiger Auftrag des Anlegers für ein einzelnes Anlageangebot vorliegt. Die Sutor Bank nimmt keinen Einfluss auf die Anlageentscheidung des Anlegers, bei welcher Anlagebank eine Anlage ausgeführt wird. Wird bei der Einzahlung kein gültiger Verwendungszweck mit einem eindeutigen Angebots-Code angegeben, hat der Anleger die Möglichkeit, der Sutor Bank einen gültigen Auftrag für ein Anlageangebot innerhalb von 14 Bankarbeitstagen schriftlich nachzureichen. Einzahlungen mit fehlendem Verwendungszweck ohne Angebots-Code werden an den Anleger zurücküberwiesen, wenn dieser keinen eindeutigen Auftrag für ein Anlageangebot schriftlich nachgereicht hat. Die Rücküberweisung findet bei unterbliebener Nachreichung innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Einzahlung durch die Sutor Bank statt. Die Sutor Bank hat keine Pflicht, den Anleger auf das Fehlen oder die Ungültigkeit des Angebots-Code im Verwendungszweck zu seiner Einzahlung hinzuweisen. / Überschreiten Einzahlungen den in der Produktinformation angegebenen maximalen Anlagebetrag wird der Differenzbetrag zwischen Einzahlung und Maximal-Anlagebetrag von der Sutor Bank unverzüglich auf das Referenzkonto zurücküberwiesen. Der Anleger hinterlegt bei der Eröffnung des ZINSPILOT- Kontos eine auf seinen Namen lautende Bankverbindung ( Referenzkonto ) gemäß 1 (3) auf die alle Rückzahlungen seiner Einzahlungen bzw. Anlagen im Rahmen des Anlegerservice erfolgen. Die Änderung des Referenzkontos kann nur durch ein im Original unterzeichnetes Schreiben an die Sutor Bank erfolgen. Der Anleger wählt aus den bei ZINSPILOT geführten Anlageangeboten ein Angebot aus und erhält den Verwendungszweck mit einem eindeutigen Angebots-Code. Der Verwendungszweck ist bei der Einzahlung auf das ZINSPILOT-Konto anzugeben, da anhand des darin enthaltenen Angebots-Codes seitens der Sutor Bank die Zuordnung der Einzahlung des Anlegers auf seinem ZINSPILOT-Konto zu dem gewünschten Anlageangebot erfolgt. Angebotsdetails wie z.b. Anlagestarttermine, Laufzeit, Prolongationsmöglichkeit, Währung etc. werden in der jeweiligen Produktinformation auf der ZINSPILOT-Internetseite ausgewiesen. Die von Deposit Solutions zusammengestellten Angebote der Anlagebanken werden von der Sutor Bank nicht geprüft. Die Sutor Bank bietet dem Anleger keine Beratung hinsichtlich der Auswahl eines für ihn angemessenen und geeigneten Anlageangebotes an, sondern beschränkt ihre Dienstleistung auf die technische Abwicklung der Treuhandeinlagen bei den Anlagebanken gemäß dieser. 2

4 (5) Auszahlung von Anlage und Folgeanlagen 4 TREUHAND-RAHMENAUFTRAG und ANLAGEAUSFÜHRUNG (alt: 4 TREUHAND-RAHMENAUFTRAG und ANLAGEKONTEN) Mit der Überweisung des Anlagebetrages auf das ZINSPILOT- Konto unter Angabe eines gültigen Angebots-Codes erteilt der Anleger der Sutor Bank jeweils den Auftrag zur treuhänderischen Anlage des Anlagebetrages bei der Anlagebank (der Treuhandauftrag ) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Mit der Übertragung des Anlagebetrages aus dem ZINSPILOT-Konto auf das Anlagekonto bei der Anlagebank nimmt Sutor Bank den Treuhandauftrag an. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Sollte Sutor Bank nach ihrem freien Ermessen die Annahme eines Auftrags ablehnen, wird sie den Anleger darüber unverzüglich informieren. Der Treuhandauftrag muss 3 Bankarbeitstage vor dem Beginn der Anlage bei der Anlagebank bei Sutor Bank eingehen. Sutor Bank ist berechtigt, verspätet eingegangene Treuhandaufträge abzulehnen und wird in diesem Fall auf dem ZINSPI- LOT-Konto verbuchte Guthaben unverzüglich auskehren. Die Durchführung einer Anlage des Anlegers bei der Anlagebank erfolgt jeweils, indem Sutor Bank bei der in dem Angebot genannten Anlagebank zu den im Angebot ausgeführten Konditionen im eigenen Namen ein Konto eröffnet und bei Kontoeröffnung gegenüber der Anlagebank den Anleger als wirtschaftlich Berechtigten offenlegt ( Offenes Treuhandkonto ). Fortsetzung auf Seite 4 Rückzahlungen von Anlagen werden immer über das ZINSPILOT-Konto auf das Referenzkonto ausgezahlt. Eine Folgeanlage ist nur möglich, indem der Anleger den gewünschten Betrag unter Angabe des neuen Angebots-Codes erneut auf das ZINSPILOT-Konto überweist oder in seinem geschützten Bereich auf der Zinspilot-Webseite einen Auftrag zur Wiederanlage erteilt. (1) Erteilung und Annahme des Treuhandauftrages Mit der Überweisung des Anlagebetrages auf das ZINSPILOT- Konto unter Angabe eines gültigen Verwendungszwecks mit eindeutigem Angebots-Code gemäß 3 Abs. 1 bzw. durch Auftrag gemäß 3 Abs. 4 und 3 Abs. 5 erteilt der Anleger der Sutor Bank jeweils den Auftrag zur treuhänderischen Anlage des Anlagebetrages bei der Anlagebank ( Treuhandauftrag ) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Mit der Übertragung des Anlagebetrages aus dem ZINSPI- LOT-Konto zur Erbringung der Einlage bei der Anlagebank nimmt die Sutor Bank den Treuhandauftrag an. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Sollte die Sutor Bank nach ihrem freien Ermessen die Annahme eines Auftrags ablehnen, wird sie den Anleger darüber unverzüglich informieren. Der Treuhandauftrag muss innerhalb der in der einschlägigen Produktinformation genannten Frist vor dem Beginn der Anlage bei der Anlagebank bei der Sutor Bank eingehen. Verspätet eingegangene Treuhandaufträge werden sofern möglich zum nächsten Anlagestarttermin zu den dann für diesen nächsten Anlagestarttermin geltenden Bedingungen abgewickelt. Der Anleger wird von Deposit Solutions im Anlagecockpit über den neuen Anlagestarttermin informiert. Der Anleger hat die Möglichkeit, bis zu einem Bankarbeitstag vor dem nächsten Anlagestarttermin der Anlage zu widersprechen. Die Sutor Bank ist nach freiem Ermessen berechtigt, verspätet eingegangene Treuhandaufträge auch dann abzulehnen, wenn eine Durchführung des Treuhandauftrages zu den Bedingungen des nächsten Anlagestarttermins grundsätzlich möglich wäre und wird in diesem Fall auf dem ZINSPILOT- Konto verbuchte Guthaben unverzüglich auf das Referenzkonto auskehren. Die Durchführung einer Anlage des Anlegers bei der Anlagebank erfolgt jeweils, indem die Sutor Bank bei der in dem Angebot genannten Anlagebank zu den im Angebot aufgeführten Konditionen im eigenen Namen eine Einlage tätigt und bei dem Abschluss des Vertrages über die Einlage gegenüber der Anlagebank den Anleger als wirtschaftlich Berechtigten offenlegt ( Offene Treuhandeinlage ). Fortsetzung auf Seite 4 Rückzahlungen von Anlagen werden immer über das ZINSPILOT-Konto auf das Referenzkonto ausgezahlt. Sofern dem Anleger die Option angeboten wird, hat der Anleger die Möglichkeit, zum Fälligkeitszeitpunkt einer bestehenden Anlage, den vollständigen Anlagebetrag oder Teile davon, ohne vorherige Rückzahlung auf sein Referenzkonto, in eine oder mehrere Folgeanlagen zu den dann gültigen Konditionen anzulegen. Ein entsprechender Auftrag ist innerhalb der in den jeweiligen Produktinformationen genannten Fristen über den geschützten Bereich auf der ZINSPILOT- Internetseite ( Anlagecockpit ) zu erteilen. ernativ kann dieser Auftrag unter Angabe der entsprechenden Beträge und des neuen Verwendungszweckes schriftlich bei Deposit Solutions zur Ausführung durch die Sutor Bank eingereicht werden. (2) Anlageausführung durch die Sutor Bank (alt: Eröffnung und Führung von Anlagekonten durch Sutor Bank) 3

5 Sutor Bank hat das Recht, die Anlagekonten bei der Anlagebank als Sammelkonten zu führen. Das bedeutet, dass die Anlagegelder mehrerer Anleger für das gleiche Anlageangebot auf nur einem physischen Konto bei der Anlagebank verwahrt werden. Die Anleger sind wirtschaftlich an dem Treuhand- Sammelkonto in der Höhe ihres jeweiligen Anlagebetrages beteiligt. Mit der Erteilung des Anlageauftrages durch Übersendung des Angebots-Codes erklärt der Anleger sein Einverständnis mit der Einzahlung seiner Anlagegelder auf ein entsprechendes Anlagekonto. Im Rahmen des Treuhandauftrages ist Sutor Bank verpflichtet, den Anlagebetrag vom ZINSPILOT-Konto des Anlegers rechtzeitig auf das Anlagekonto bei der Anlagebank zu überweisen. Informationen, die Sutor Bank im Rahmen des Treuhandvertrages von einer Anlagebank bezüglich des Anlagebetrages erhält, wird Sutor Bank dem Anleger unverzüglich zur Verfügung stellen. (3) Auflösung von Einlagen (alt: Auflösung von Anlagekonten) Nach Ablauf einer Festgeldanlage bei der Anlagebank wird Sutor Bank das entsprechende Anlagekonto auflösen. Im Falle von Tagesgeldanlagen wird Sutor Bank nach Erhalt einer entsprechenden Weisung des Anlegers unverzüglich gegenüber der Anlagebank eine entsprechende Kündigung gegenüber der Anlagebank erklären. Von Anlagebanken zurückgezahlte Anlagebeträge einschließlich der geleisteten Zinsen (unter Umständen unter Abzug von Steuern) wird Sutor Bank unverzüglich dem ZINSPILOT-Konto des Anlegers in der Höhe des auf ihn entfallenden Anteils am Anlagekonto gut schreiben und von dort auf sein Referenzkonto überführen, soweit für den Anlagebetrag kein Auftrag zur Wiederanlage vorliegt. Die Sutor Bank hat das Recht, die Einlagen bei der Anlagebank als Sammeleinlagen zu führen. Das bedeutet, dass die Anlagegelder mehrerer Anleger für das gleiche Anlageangebot nur im Rahmen eines einzigen Treuhandeinlagenvertrages von der Anlagebank entgegengenommen werden und nicht für jeden Anleger ein einzelner Treuhandeinlagenvertrag abgeschlossen wird. Die Anleger sind wirtschaftlich an der Treuhand(sammel)einlagen in der Höhe ihres jeweiligen Anlagebetrages beteiligt. Mit der Erteilung des Anlageauftrages durch Übersendung des Verwendungszwecks mit einem eindeutigen Angebots-Code erklärt der Anleger sein Einverständnis mit der Verwendung seiner Anlagegelder als Einlage bei der Anlagebank im Rahmen einer offenen Treuhandeinlage bzw. Treuhand(sammel)einlagen. Im Rahmen des Treuhandauftrages ist die Sutor Bank verpflichtet, den Anlagebetrag vom ZINSPILOT-Konto des Anlegers rechtzeitig der Anlagebank als Einlage zu überweisen. Informationen, die die Sutor Bank im Rahmen des Treuhandvertrages von einer Anlagebank bezüglich des Anlagebetrages erhält, wird die Sutor Bank dem Anleger unverzüglich zur Verfügung stellen. Nach Ablauf einer Anlage bei der Anlagebank wird die Sutor Bank die entsprechende Einlage von der Anlagebank im ausdrücklichen Auftrag des Anlegers zurückfordern. Im Falle von Tagesgeldanlagen wird die Sutor Bank nach Erhalt einer entsprechenden Weisung des Anlegers unverzüglich gegenüber der Anlagebank eine entsprechende Kündigung erklären. Von Anlagebanken zurückgezahlte Anlagebeträge einschließlich der geleisteten Zinsen (unter Umständen unter Abzug von Steuern) wird die Sutor Bank unverzüglich dem ZINSPILOT- Konto des Anlegers in der Höhe des auf ihn entfallenden Anteils an der Treuhand(sammel)einlage gutschreiben und von dort auf sein Referenzkonto überführen, soweit für den Anlagebetrag kein Auftrag zur Wiederanlage vorliegt. (4) Beschränkung der Pflichten von der Sutor Bank Sutor Bank haftet nicht für die Auswahl der Anlagebanken, die von der Deposit Solutions ohne Mitwirkung der Sutor Bank vorgenommen und dem Anleger auf der ZINSPILOT-Internetseite vorgeschlagen wird. Sutor Bank haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit oder sonstige Vertragstreue einer Anlagebank. Sutor Bank hat nicht die Pflicht zur laufenden Überwachung der Solidität und Zahlungsfähigkeit einer Anlagebank. Sutor Bank hat das Recht aber nicht die Pflicht, bei Kenntniserlangung von Zahlungsschwierigkeiten einer Anlagebank, Anlagekonten vorzeitig zu kündigen. Der Anleger übernimmt es selbst, die wirtschaftliche Situation der Anlagebank zu überwachen. Fortsetzung auf Seite 5 Die Sutor Bank in Ihrer Rolle als Treuhänder wird die Anleger bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf Entschädigungsleistungen durch Einlagensicherungseinrichtungen unterstützen, falls für eine Anlagebank ein Entschädigungsfall eintreten sollte. Der Treuhandauftrag schließt nicht die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Anlagebeträgen auf einem Anlagekonto ein, die eine Anlagebank trotz Fälligkeit nicht in der vertraglich vereinbarten Höhe an Sutor Bank zurückzahlt. Im Fall von Steuergutschriften durch die Anlagebank an die Sutor Bank wird diese die Steuergutschriften nicht einer Anlage zuführen, sondern dem Kunden auszahlen. Die Auszahlungen von Steuergutschriften erfolgen nicht gleichzeitig mit der Auszahlung von fälligen Anlagebeträgen. Die Sutor Bank haftet nicht für die Auswahl der Anlagebanken, die von Deposit Solutions ohne Mitwirkung der Sutor Bank vorgenommen und dem Anleger auf der ZINSPILOT- Internetseite vorgeschlagen wird. Die Sutor Bank haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit oder sonstige Vertragstreue einer Anlagebank. Die Sutor Bank hat nicht die Pflicht zur laufenden Überwachung der Solidität und Zahlungsfähigkeit einer Anlagebank. Die Sutor Bank hat das Recht aber nicht die Pflicht, bei Kenntniserlangung von Zahlungsschwierigkeiten einer Anlagebank, Einlagen vorzeitig zu kündigen. Fortsetzung auf Seite 5 Die Sutor Bank in ihrer Rolle als Treuhänder wird die Anleger bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf Entschädigungsleistungen durch Einlagensicherungseinrichtungen unterstützen, falls für eine Anlagebank ein Entschädigungsfall eintreten sollte. Der Treuhandauftrag schließt nicht die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Anlagebeträgen im Rahmen einer Treuhandeinlage ein, die eine Anlagebank trotz Fälligkeit nicht in der vertraglich vereinbarten Höhe an die Sutor Bank zurückzahlt. (5) Beschränkte Haftung der Sutor Bank im Rahmen des Treuhandauftrages (alt: Beschränkte Haftung von Sutor Bank im Rahmen des Treuhandauftrages) 4

6 Im Rahmen des Treuhandverhältnisses haftet Sutor Bank im Übrigen unbeschränkt nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Sutor Bank oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sutor Bank verursacht wurden. Ferner haftet Sutor Bank für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anleger regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Sutor Bank jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5 KOMMUNIKATION ZWISCHEN ANLEGER UND DER SUTOR BANK (1) gestrichen Der Anleger übernimmt es selbst, die wirtschaftliche Situation der Anlagebank zu überwachen. Im Rahmen des Treuhandverhältnisses haftet die Sutor Bank im Übrigen unbeschränkt nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Sutor Bank oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sutor Bank verursacht wurden. Ferner haftet die Sutor Bank für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anleger regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die Sutor Bank jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (1) Bestellung der Deposit Solutions als Empfangsbevollmächtigte (alt: Bestellung der Deposit Solutions GmbH als Empfangsbevollmächtigte) Der Anleger bestellt die Deposit Solutions GmbH als seine Empfangsbevollmächtigte, an die Sutor Bank sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen und alle weiteren Informationen und Unterlagen (z.b. Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse, Steuermitteilungen) für den Anleger senden kann. Der Anleger hat mit Deposit Solutions GmbH eine Vereinbarung getroffen, dass diese ihm die Informationen und Unterlagen in seinem privaten Bereich auf der ZINSPILOT-Website zur Verfügung stellt. Mit der Kontoeröffnung bestellt der Anleger im Rahmen der Nutzung des ZINSPILOT-Kontos Deposit Solutions als seine Empfangsbevollmächtigte, an welche die Sutor Bank alle an den Anleger gerichteten gesetzlich vorgeschriebenen und alle weiteren Informationen und Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse, Steuermitteilungen) zustellen darf. Endet die Bestellung von Deposit Solutions als Empfangsbevollmächtigte durch Kündigung des Anlegers oder endet die Vertragsbeziehung des Anlegers zu Deposit Solutions, erhält der Anleger sämtliche für ihn bestimmten Informationen und Unterlagen von der Sutor Bank auf dem Postweg. In diesem Fall ist die Sutor Bank berechtigt, einen angemessenen Aufwendungsersatz mindestens in Höhe der Postgebühren zu verlangen. (3) Weisungen und Mitteilungen des Anlegers an die Sutor Bank Der Anleger hat mit Deposit Solutions eine Vereinbarung getroffen, dass diese ihm die Informationen und Unterlagen in seinem persönlichen Bereich auf der ZINSPILOT-Internetseite zur Verfügung stellt. / Weisungen und Mitteilungen des Anlegers, die dieser nicht direkt gegenüber der Sutor Bank erklärt, sondern gegenüber Deposit Solutions abgibt, gehen der Sutor Bank erst in dem Zeitpunkt zu, in dem Deposit Solutions die Weisung oder Mitteilung bei der Sutor Bank abgegeben hat. Deposit Solutions ist Bote des Anlegers. Die Sutor Bank ist nicht für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Weiterleitung der Weisungen und Mitteilungen des Anlegers durch Deposit Solutions an die Sutor Bank verantwortlich 7 KOSTEN DER FÜHRUNG DES ZINSPILOT-KONTOS UND DER DURCHFÜHRUNG DER TREU- HANDAUFTRÄGE / INNENPROVISIONEN (1) Kontoführungsgebühr / Vergütung durch die Deposit Solutions Die Leistungen des ZINSPILOT-Anlegerservices sind für den Anleger kostenfrei. Sutor Bank erhebt eine Kontoführungsgebühr für das ZINSPILOT-Konto und die Durchführung der Treuhandaufträge in Höhe von max. 9,60 EUR pro Jahr. Die Gebühr wird vollständig von Deposit Solutions getragen. Sutor Bank verzichtet, soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gegenüber dem Kunden auf die Zahlung etwaiger Gebühren und Aufwände. Die Leistungen des Anlegerservice sind für den Anleger kostenfrei. Die Sutor Bank erhebt eine Kontoführungsgebühr für das ZINSPILOT-Konto und die Durchführung der Treuhandaufträge in Höhe von max. 9,60 EUR pro Jahr. Die Gebühr wird vollständig von Deposit Solutions getragen. Die Sutor Bank verzichtet, soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gegenüber dem Kunden auf die Zahlung etwaiger Gebühren und Aufwände. 5

7 10 ZUSAMMENARBEIT MIT DER DEPOSIT SOLUTIONS / ZUSTIMMUNG DES ANLEGERS ZUR DATENÜBERTRAGUNG AN DIE DEPOSIT SOLUTIONS UND ANLAGEBANKEN (1) Umfang der Auslagerung von Aufgaben an die Deposit Solutions Deposit Solutions, als Betreiber des ZINSPILOT-Anlegerservices, unterstützt Sutor Bank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung. Dazu a. übermittelt Sutor Bank die in dem Antrag auf Eröffnung des ZINSPILOT-Kontos enthaltenen sowie sonstige im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personen- und anlagebezogenen Daten des Anlegers sowie etwaige zukünftige Änderungen dieser Daten, die sie als verantwortliche Stelle elektronisch erhebt, verarbeitet und nutzt, an Deposit Solutions, b. insbesondere übermittelt Sutor Bank der Deposit Solutions die Ein- und Auszahlungsumsätze des Anlegers bei Sutor Bank und lässt von Deposit Solutions Zahlungsdaten aufbereiten, die sie z. B. für die Überweisungen auf die Anlagekonten und die ZINSPILOT-Konten benötigt. (2) Übertragung von persönlichen Daten an Anlagebanken Da die Anlagekonten zum Schutz der Anleger als offene Treuhandkonten geführt werden, hat Sutor Bank den Anlagebanken die persönlichen Daten des Anlegers zu übermitteln. Der Umfang der zu übermittelnden Daten hängt von den Rechtsbestimmungen des Landes, in dem die Anlagebank ansässig ist, und der jeweiligen Geschäftspolitik der Anlagebank ab. Einlagen auf dem Anlagekonto bei der Anlagebank unterliegen ausschließlich der Einlagensicherungseinrichtung, der die Anlagebank angehört. Sie fallen nicht in den Schutz des Einlagensicherungsfonds der Sutor Bank nach Ziffer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deposit Solutions, als Betreiber des ZINSPILOT-Anlegerservice, unterstützt die Sutor Bank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung. a. Dazu übermittelt die Sutor Bank die in dem Antrag auf Eröffnung des ZINSPILOT-Kontos enthaltenen sowie sonstige im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden personen- und anlagebezogenen Daten des Anlegers sowie etwaige zukünftige Änderungen dieser Daten, die sie als verantwortliche Stelle elektronisch erhebt, verarbeitet und nutzt, an Deposit Solutions. b. Insbesondere übermittelt die Sutor Bank der Deposit Solutions die Ein- und Auszahlungsumsätze des Anlegers bei der Sutor Bank und lässt von Deposit Solutions Zahlungsdaten aufbereiten, die sie z. B. für die Überweisungen auf die Einlagen bei den Anlagebanken und die Referenzkonten benötigt. Da die Einlagen zum Schutz der Anleger als offene Treuhand(sammel)einlagen geführt werden, hat die Sutor Bank den Anlagebanken die persönlichen Daten des Anlegers zu übermitteln. Der Umfang der zu übermittelnden Daten hängt von den Rechtsbestimmungen des Landes, in dem die Anlagebank ansässig ist, und den jeweiligen Anforderungen der Anlagebank ab. 11 SCHUTZ DER ANLAGEN EINLAGENSICHERUNGSEINRICHTUNGEN 12 Bestellung der Deposit Solutions als Empfangsbevollmächtigte Auf dem Antragsformular bestellt der Anleger die Deposit Solutions GmbH als seine Empfangsbevollmächtigte im Rahmen der Nutzung des ZINSPILOT-Kontos, an die Sutor Bank alle an den Anleger gerichteten Informationen und Unterlagen zustellen darf. Endet die Bestellung durch Kündigung des Anleger oder der Deposit Solutions oder endet der ZINSPILOT-Zugang des Anlegers, erhält er sämtliche für ihn bestimmten Informationen und Unterlagen von Sutor Bank auf dem Postwege. In diesem Fall ist Sutor Bank berechtigt, einen angemessenen Aufwendungsersatz mindestens in Höhe der Postgebühren zu verlangen. Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass seine Anlagebeträge solange sie bei der Sutor Bank gebucht sind, ausschließlich dem Schutz der Einlagensicherung gemäß Ziffer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sutor Bank unterliegen. Die Anlagebank haftet nicht für Einlagen, die vor dem Anlagestart oder nach Fälligkeit auf Konten bei der Sutor Bank geführt werden. Sobald und solange die Anlagebeträge des Anlegers von der Sutor Bank als Einlage zur Buchung bei der Anlagebank überwiesen wurden, unterliegen sie ausschließlich der für die Anlagebank zuständigen Einlagensicherung. Die Deposit Solutions stellt dem Anleger Informationen zur Einlagensicherung zur Verfügung. Der Anleger hat den Informationsbogen für den Einleger der jeweiligen Anlagebank zur Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme zu bestätigen. Die Sutor Bank übernimmt keine Gewähr für die Gleichartigkeit ausländischer Einlagensicherungseinrichtungen mit der deutschen Einlagensicherung oder der Leistungsfähigkeit ausländischer Einlagensicherungen. Aufgenommen unter 5 Änderung der und Treuhandvereinbarung 6Nutzungs- und Treuhandvereinbarung

8 12 KÜNDIGUNG (1) Fristgemäße Kündigung und Abwicklung der Konten Stand: Jeder Vertragspartner hat das Recht, das ZINSPILOT-Konto mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung des ZINSPILOT- Kontos bewirkt, dass Sutor Bank, soweit dies rechtlich möglich ist, bestehende Treuhandanlagen bei Anlagebanken zum entsprechenden Quartalende auflöst und die Rückzahlungen vor Schließung des ZINSPILOT-Kontos über dieses auf das Referenzkonto des Anlegers überweist. Soweit bestehende Treuhandanlagen bei Anlagebanken nicht regulär zu dem entsprechenden Quartalsende aufgelöst werden können (Fest- oder Kündigungsgelder), verlängert sich die Kündigungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die fällig gewordenen Treuhandanlagen auf dem ZINSPILOT-Konto eingegangen und auf das Referenzkonto des Anlegers ausgekehrt worden sind. (2) Außerordentliche Kündigung Das Recht eines Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung dieser aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere (a) die Einstellung der von Deposit Solutions gemäß 7 Abs. 1 an Sutor Bank zu leistenden Zahlungen, (b) unrichtige Angaben des Anlegers bei Eröffnung des ZINSPILOT-Kontos, (c) wesentliche Änderungen von Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, (d) das Einsetzen oder Bekanntwerden einer US-Steuerpflicht des Anlegers oder (e) Umstände, die den Anleger zur politisch exponierten Person werden lassen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann Sutor Bank auch auf eine vorzeitige Beendigung von Treuhandanlagen mit fester Laufzeit hinwirken. Etwaige Entschädigungszahlungen wegen der vorfristigen Beendigung der Treuhandanlage sind vom Anleger zu tragen. Jeder Vertragspartner hat das Recht, das ZINSPILOT-Konto mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung des ZINSPILOT-Kontos bewirkt, dass die Sutor Bank, soweit dies rechtlich möglich ist, bestehende Treuhandeinlagen bei den Anlagebanken zum entsprechenden Quartalsende auflöst und die Rückzahlungen vor Schließung des ZINSPILOT-Kontos über dieses auf das Referenzkonto des Anlegers überweist. Soweit bestehende Treuhandeinlagen bei Anlagebanken nicht regulär zu dem entsprechenden Quartalsende aufgelöst werden können (Fest- oder Kündigungsgelder), verlängert sich die Kündigungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die fällig gewordenen Treuhandeinlagen auf dem ZINSPILOT- Konto eingegangen und auf das Referenzkonto des Anlegers ausgekehrt worden sind Das Recht eines Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung dieser aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere a. die Einstellung der von der Deposit Solutions gemäß 7 Abs. 1 an die Sutor Bank zu leistenden Zahlungen, b. unrichtige Angaben des Anlegers bei Eröffnung des ZINSPILOT-Kontos, c. wesentliche Änderungen von Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, d. das Einsetzen oder Bekanntwerden einer US-Steuerpflicht des Anlegers, e. Umstände, die den Anleger zur politisch exponierten Person werden lassen, oder f. die Beendigung der Bestellung der Deposit Solutions als Empfangsbevollmächtigte. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann die Sutor Bank auch auf eine vorzeitige Beendigung von Treuhandeinlagen mit fester Laufzeit hinwirken. Änderung der und Treuhandvereinbarung 7Nutzungs- und Treuhandvereinbarung

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