Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung
|
|
- Kevin Hoch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Stand: ALLGEMEINE FRAGEN Welches Volumen hat die Landesförderung? Im Staatshaushaltsplan stehen Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr zur Verfügung. Auch für die Folgejahre sind Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Aus diesen Mitteln werden die Zuwendungen für die Landesförderung freiwillige Rückkehr finanziert. Welche Arten von Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr unterscheidet die Landesförderung? Die Landesförderung unterscheidet zwischen regionalen Rückkehrprojekten und landesweiten Rückkehrprojekten. Regionale Rückkehrprojekte sind solche mit einem Einzugsbereich von einem oder mehreren Stadt- oder Landkreisen. Dazu gehören insbesondere Rückkehrberatungsstellen, die Rückkehrinteressierte aus dem jeweiligen Stadt- oder Landkreis beraten. Rückkehrprojekte haben landesweite Bedeutung, weil sie z. B. Fortbildungen für Rückkehrberater in Baden-Württemberg anbieten, Forschungen durchführen, deren Ergebnisse die freiwillige Rückkehr in Baden- Württemberg weiterentwickelt, oder Personen einer besonderen Zielgruppe (z. B. Opfer von Menschenhandel) aus Baden-Württemberg beraten. Wer kann Zielgruppe von Rückkehrprojekten nach der Landesförderung sein? Von der Landesförderung können schwerpunktmäßig folgende Personengruppen profitieren: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht (z. B. Geduldete), Asylbewerber im laufenden Verfahren, Seite 1 von 7
2 Ausländer mit einem nur vorübergehenden Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, Sonstige Ausländer, also auch solche, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, sofern sie bedürftig sind, also z. B. Sozialleistungen beziehen), Spätaussiedler, die aus freiem Entschluss in ihr Herkunftsgebiet zurückkehren wollen, sofern sie bedürftig sind. Wie ist der Förderzeitraum? Der Förderzeitraum für ein Rückkehrprojekt beträgt i.d.r. bis zu 12 Monate und ist nicht an das Kalenderjahr gebunden. FRAGEN ZUR HÖHE DER LANDESFÖRDERUNG Kann die Landesförderung mit anderen Förderungen (z. B. EU-Fonds AMIF Asyl-, Migration- und Integrationsfonds) kombiniert werden? Die Landesförderung kann auch in Kombination mit andern Förderprogrammen in Anspruch genommen werden. Wie wird die Zuwendung berechnet? Die Zuwendung wird mit einem Prozentsatz auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben berechnet. Dabei muss der Zuwendungsbetrag unter einem Gesamtbetrag von liegen. Ein Anspruch auf den maximalen Prozentsatz besteht nicht. Wie hoch kann der Prozentsatz für die Landesförderung maximal sein? Für regionale Projekte gelten folgende Regeln: Der Prozentsatz darf nicht mehr als 50 % betragen. Der Prozentsatz darf in der Regel nicht höher sein als der Anteil der beteiligten Stadt-/ Landkreise. Bei kreisübergreifenden Projekten kann der Landesanteil auch bis zu 10 Prozentpunkte höher liegen als der Gesamtanteil der Stadt-/ Landkreise. Seite 2 von 7
3 Beispiele: Beispiel 1 Rückkehrberatungsstelle für einen Landkreis, Projektträger ist der Landkreis selbst, die Gesamtkosten können je zur Hälfte (jeweils 50 %) vom Land und vom Landkreis übernommen werden Beispiel 2 Rückkehrberatungsstelle für einen Landkreis, Projektträger ist der Landkreis selbst, AMIF 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten: die verbleibenden 50 % der Gesamtkosten können je zur Hälfte (jeweils 25 %) vom Land und vom Landkreis übernommen werden. Beispiel 3 Rückkehrberatungsstelle für einen Landkreis, Projektträger ist der Landkreis selbst, AMIF 75% der zuwendungsfähigen Projektkosten: die verbleibenden 25 % der Gesamtkosten können je zur Hälfte (jeweils 12,5%) vom Land und vom Landkreis übernommen werden. Beispiel 4 Rückkehrberatungsstelle für einen Landkreis, Eigenbeteiligung des Trägers (Wohlfahrtsverband, nicht der Landkreis selbst) 20 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, die verbleibenden 80 % der Gesamtkosten können je zur Hälfte (jeweils 40 %) vom Land und vom Landkreis übernommen werden. Beispiel 5 Rückkehrberatungsstelle für drei Kreise, Eigenbeteiligung des Trägers (nicht der Landkreis selbst) 10 %, 50 % AMIF: die verbleibenden 40 % können bis zur Höhe von 25 % vom Land übernommen werden, die verbleibenden 15 % verteilen sich auf die drei Kreise (da bis zu 10 %-Punkten höherer Landesanteil bei mehreren Kreisen). Bei landesweiten Projekten beträgt der Fördersatz in der Regel höchstens 50 %; mit besonderer Begründung ist auch eine höhere Förderung möglich. Seite 3 von 7
4 Was, wenn sich die Finanzierung ändert? Wenn nach Erhalt des Zuwendungsbescheids unvorhergesehen weitere Einnahmen zur Verfügung stehen, weil z.b. zusätzliche Spendenmittel eingehen, eine höhere Beteiligung durch den Landkreis oder eine Refinanzierung aus dem EU-Fonds AMIF erfolgt, so sind diese Einnahmen bei der Berechnung der Landesförderung zu berücksichtigen (Nr.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung). Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig? Die Landesförderung unterscheidet zwischen folgenden Ausgabearten: Personalkosten Sachkosten (z. B. für den Geschäftsbetrieb, max. 7 % der Gesamtausgaben) Reintegrationshilfen (Leistungen für den Rückkehrer) Sonstige Kosten (z. B. für Dolmetscher) Werden auch Ausgaben für vorhandenes Personal gefördert? Bei der Landesförderung wird nicht zwischen neu eingestelltem und vorhandenem Personal unterschieden. Bereits vorhandenes Personal muss jedoch von den bisherigen Aufgaben zumindest teilweise entbunden und dem Projekt zugewiesen werden. Was sind Reintegrationshilfen? Reintegrationshilfen sind Leistungen, die dem Rückkehrer zur Vorbereitung der Reintegration noch in Baden-Württemberg oder zur Erleichterung der Reintegration im Herkunfts- bzw. Rückkehrland gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere: Sachleistungen (z. B. Medikamente), Qualifizierungsmaßnahmen, Kosten für die Weiterbetreuung im Heimatland, Geldleistungen (wenn keine Sachleistungen möglich sind), Reisekosten und Transportkosten für Hausrat (sofern nicht anderweitig gedeckt, z. B. durch REAG/GARP). Reintegrationshilfen dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Personen handelt, die bedürftig sind. Seite 4 von 7
5 Wie hoch dürfen diese Reintegrationshilfen bei der Projektdurchführung sein? Die Höhe der Reintegrationshilfen orientiert sich am Bedarf des jeweiligen Rückkehrers. Sie ist im Einzelfall nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit festzulegen. Die Zuwendungsrichtlinie nennt in den besonderen Nebenbestimmungen in der Anlage hierzu lediglich Höchstbeträge. Die Höchstbeträge der Zuwendungsrichtlinie beziehen sich auf die insgesamt für eine Person geleisteten Reintegrationshilfen (vor und nach der Rückkehr). Für eine erwachsene Person ist ein Höchstbetrag von insgesamt vorgesehen, für ein Kind insgesamt Bei Familien mit minderjährigen Kindern darf der Wert insgesamt höchstens betragen. Für medizinische Versorgung können diese Höchstbeträge pro Person um bis zu erhöht werden. Bei Existenzgründungen können die Höchstbeträge um bis zu pro Familie erhöht werden. In begründeten Einzelfällen, in denen besondere persönliche oder humanitäre Umstände vorliegen, kann die Bewilligungsstelle höhere Reintegrationshilfen zulassen. Wie hoch dürfen die Reintegrationshilfen bei der Antragstellung für die zuwendungsfähigen Ausgaben angesetzt werden? Die Höchstbeträge in den besonderen Nebenbestimmungen beziehen sich auf die Projektdurchführung und nennen die Grenzen, innerhalb derer die Projekte Reintegrationshilfen ohne weitere Abklärung mit der Bewilligungsstelle vergeben dürfen. Diese Höchstbeträge können nicht für die Kalkulation der Durchschnittskosten der Reintegrationshilfen verwendet werden. Für die Ermittlung der voraussichtlich erforderlichen Reintegrationshilfen bei der Projektplanung ist von deutlich niedrigeren Durchschnittsbeträgen auszugehen. Kann ehrenamtliche Arbeit berücksichtigt werden? Ehrenamtliche Arbeit kann bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze für die Berücksichtigung von ehrenamtlicher Arbeit ist die Höhe des Eigenanteils des Projektträgers. Dabei wird ehrenamtliche Arbeit mit 15 pro Stunde angerechnet. Seite 5 von 7
6 Beispiele: Beispiel 6 Rückkehrprojekt eines Wohlfahrtsverbandes mit Gesamtkosten von , davon in Form von unentgeltlicher Arbeit. Vorgesehene Finanzierung: Eigenanteil des Trägers (= unentgeltliche Arbeit), Kreis Ein Landesanteil ist in Höhe von möglich. Beispiel 7 Rückkehrprojekt eines Vereins zur Flüchtlingshilfe mit Gesamtkosten von , davon in Form von unentgeltlicher Arbeit. Vorgesehene Finanzierung: Eigenanteil des Trägers, Kreis Eine Landesförderung von ist nicht möglich. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen nur 9.000, da die ehrenamtliche Tätigkeit (tatsächlich erbracht im Wert von ) nur bis zur Höhe des Eigenanteils des Trägers (2.000 ) berücksichtigt werden. Danach ist eine Landesförderung von möglich (= zuwendungsfähige Kosten abzüglich Eigenanteil und abzüglich Kreis). Was sind Andockprojekte? Bereits bestehende (und begonnene) Rückkehrprojekte dürfen zuwendungsrechtlich von der Landesförderung nicht mehr unterstützt werden, da für bestehende Projekte die Finanzierung schon gesichert ist. Allerdings ergibt sich auch bei bestehenden Projekten häufig ein Bedarf, diese Projekte um neue Bereiche zu erweitern, die an das bestehende Projekt anknüpfen. Wichtig dabei ist, dass die neuen Bereiche eindeutig vom bestehenden Projekt abgegrenzt werden können (Andockprojekte). Für diese Andockprojekte kommt ein höherer Landesanteil von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Betracht. Außerdem entfällt bei regionalen Andockprojekten die Verpflichtung der gleich hohen Finanzierung durch Stadt- oder Landkreise (d. h. es ist für die Landesförderung unerheblich, wer die restlichen 25 % des Andockprojekts finanziert). Seite 6 von 7
7 FRAGEN ZUM VERFAHREN Wer ist für die Landesförderung zuständig? Die Landesförderung wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Dort werden die Anträge gestellt; von dort erfolgen die Entscheidung über die Anträge, der Erlass der Zuwendungsbescheide, die Projektbegleitung sowie die Kontrolle der Verwendungsnachweise. Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist Frau Doris Schwarz (Tel.: 0721 / ; doris.schwarz@rpk.bwl.de). Kann man jederzeit Anträge stellen? Die Anträge können jederzeit gestellt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe kann das Antragsverfahren jedoch bündeln, d.h. es kann zur Antragstellung in einem von ihm bestimmten Zeitraum aufrufen. Seite 7 von 7
2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrZuwendungssatzung Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Inhalt 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen... 2 2 Art und Höhe der Zuwendung... 3 3 Antragsverfahren... 3 4 Bewilligung... 3 5 Auszahlung der Zuwendung
MehrInformationstag zu Projektförderungen aus dem AMIF
1 Informationstag zu Projektförderungen aus dem AMIF Förderfähigkeitsbestimmungen Carla Pirker 2 FÖRDERBARE KOSTEN Auszug aus der Sonderrichtlinie des BM.I/BMEIA zur Abwicklung des AMIF 3 Finanzielle Fördervoraussetzungen
MehrGeschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen
Geschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen 1. Aufgabe der Jury Die Jury Spenden an die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen der Flüchtlingshilfe entscheidet über die Verwendung
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten
Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 4 / 2 0 1 5 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung von Stiftungsprofessuren
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall Düsseldorf
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf 1. Antragsteller Stadt/Kreis/ kreisangehörige Gemeinde: Gemeindeziffer:
MehrErfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin
Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrGrundmuster - Antrag- zur Gewährung einer Zuwendung. an Gemeinden (GV) auch für: - Privatpersonen. - Vereine (e.v.) - GmbH. Förderbereiche sind:
Grundmuster - Antrag- zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV) auch für: - Privatpersonen - Vereine (e.v.) - GmbH Förderbereiche sind: - Kunst und Kultur - Bibliotheken - Sportveranstaltungen Das
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER MEDIZINISCHER VERSORGUNGSKONZEPTE
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER MEDIZINISCHER VERSORGUNGSKONZEPTE Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und
MehrAntrag auf Zuwendung im Jahr 2016 für Maßnahmen nach Art. 2 Abs. 3 Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG)
Antragsteller, Name und Rechtsform Straße, Hs.-Nr. Ortsteil PLZ, Ort Telefon / Fax: E-Mail An die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Eingangsstempel
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrERI NIGERIA Antragsformular für Reintegrationshilfe Nigeria
ERI NIGERIA Antragsformular für Reintegrationshilfe Nigeria Die Rückkehrberatungsstelle / Ausländerbehörde wird gebeten, möglichst genaue Angaben einzutragen. Bitte senden Sie den Antrag mit weiteren gescannten
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
MehrRichtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit
- 1 - Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit 1. Allgemeine Grundsätze Vorbemerkung Die Stadt Emsdetten fördert die Behindertenarbeit auf der Grundlage dieser Richtlinien durch die Gewährung von
MehrKommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stand: 20.01.2016 FAQ
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl I. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Wie funktioniert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Land? In Baden-Württemberg besteht
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Landesrecht Sachsen-Anhalt Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 24.09.2013 Gültig ab: 01.10.2013 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_1\Themenbereiche\11_Asylbewerber\KMS_VM\2015_06_KMS_BIJ_V_2015_2016\2015_06_KMS_BIJ_V_2015_2016_R.docx
MehrDürfen Restmittel aus Projekten mit GG 190 auf den neuen Gesamtrestesammler GRS umverlagert werden?
FAQs Gesamtrestesammler und Einzelprojekte Welche Funktionen hat der GRS? Der Gesamtrestesammler wird alle Funktionen Ihrer bisherigen unterschiedlichen Restesammler (RS) übernehmen. Es dürfen weiterhin
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 7 5 0 zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften Vom 15. Juni 2011 Der Landtag des Saarlandes
MehrRückkehrförderung in Deutschland Erfahrungen und künftige Gestaltung (AMIF)
Einladung zur Fachtagung Rückkehrförderung in Deutschland Erfahrungen und künftige Gestaltung (AMIF) 14. Mai 2013 Guerickezentrum, Magdeburg Thema Der Europäische Rückkehrfonds beendet Ende 2013 seine
Mehr2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport
2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Ziel der Jugendarbeit der SJMV ist es, das Kinder- und Jugendhilfegesetz
MehrLANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag
LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag 1. Programmbeschreibung Das Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NordrheinWestfalen (LSB)
MehrAllgemeine Hinweise zur Aufforderung der EU-Zuständigen Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Allgemeine Hinweise zur Aufforderung der EU-Zuständigen Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.
Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag
MehrAngestrebt wird eine landesweite, bedarfsgerechte Versorgung.
Änderung der Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) in Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 47/1993 S. 2058-2060,
MehrRichtlinien für die Projektförderung in der Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland (Projektrichtlinie)
Richtlinien für die Projektförderung in der Jugendhilfe im Kreis Nordfriesland (Projektrichtlinie) Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert
MehrErstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW 1 Zentrale Kriterien bei der Finanzplanung- und Abrechnung Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Angemessenheit Nachvollziehbarkeit
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt
MehrRichtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1)
Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrBürgermeisteramt Bietigheim Landkreis Rastatt
Bürgermeisteramt Bietigheim Landkreis Rastatt I. Vorbemerkungen Die Gemeinde Bietigheim fördert und unterstützt den Aufbau und die Vertiefung der gemeindepartnerschaftlichen Beziehungen im Rahmen dieser
MehrAltersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung)
Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Altersteilzeit (AT) Frau/Herr Beamter /Beamtin: ja Geburtstag: Stundendurchschnitt der letzten
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrAntragstellung im Rahmen des Ziel 2 Programms (EFRE) in der Förderperiode Informationsschrift für Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Antragstellung im Rahmen des Ziel 2 Programms (EFRE) in der Förderperiode 2007-2013. Informationsschrift für Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. www.innovation.nrw.de 1 Antragstellung im Rahmen des Ziel
MehrRichtlinie Integrative Maßnahmen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit
MehrAnlage 1 der Förderrichtlinien des DPJW
Anlage 1 der Förderrichtlinien des DPJW Gültig ab 01.01.02 Angaben pro Tag und Teilnehmer in EUR oder in Zł Festbeträge Teil B Allgemeiner Jugendaustausch Zuschüsse für die Gastgeber 1. Maßnahmen in Deutschland
MehrUmfrage. Aufgabenwahrnehmung durch und Förderung von örtlichen Dachorganisationen des Sports. Bitte Rückgabe bis spätestens 22.
Umfrage Aufgabenwahrnehmung durch und Förderung von örtlichen Dachorganisationen des Sports. Bitte Rückgabe bis spätestens 22. Mai 2015 - 2 - STRUKTURDATEN 1. Bitte geben Sie an, für welche Stadt und für
MehrRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz / Geschäftsbereich
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz / Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen Erl. d. MJ v. 17.08. 2015 8. September 2015 1 Justizvollzugseinrichtungen
MehrNeuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich
MehrAufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums
MehrBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Aufbauphase von Leistungserbringern der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ab 2012 [redaktionelle
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER AMTSCHEF
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES DER AMTSCHEF Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Pf. 103443 70029 Stuttgart Landesverbände der Pflegekassen in Baden-Württemberg Kommunale Landesverbände
Mehr1 Zielsetzung. 2 Förderungszweck, Rechtsgrundlagen. 3 Gegenstand der Förderung
Gewährung von Förderungen aus Mitteln der Stadtverwaltung Erfurt für Projekte und Maßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung durchgeführt werden Förderrichtlinie der Stadtverwaltung Erfurt,
MehrAntrag auf Beihilfe. (in finanzieller Notsituation) Kurzzeitstipendium 4 x 200 Euro, 1 x 100 Euro (nur zur Studienabschlussfinanzierung) Herr/Frau
OTH Regensburg Akademisches Auslandsamt Galgenbergstr.30 93053 Regensburg Tel. 0941/943-1068 Antrag auf Beihilfe (in finanzieller Notsituation) Einmalige Beihilfe bis max. 500 Euro (ab dem 2. Semester)
MehrR i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom
R i c h t l i n i e des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms Hochwasser der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
MehrZum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege in Niedersachsen
M E R K B L A T T Zum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege in Niedersachsen ANTRÄGE AUF DIE FINANZIELLE FÖRDERUNG VON BAUDENKMALEN SIND GRUNDSÄTZ- LICH ÜBER DIE UNTEREN DENKMALSCHUTZBEHÖRDEN
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrInfo-Veranstaltung am Unterbringung von Asylbewerbern
Info-Veranstaltung am 01.09. Unterbringung von Asylbewerbern Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland
MehrRichtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek
Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen
MehrMittelfluss des EFRE in Brandenburg
Mittelfluss des EFRE in Brandenburg 0 Beteiligte beim Mittelfluss: Projektträger: Beantragen Fördermittel für ihr Projekt und führen es durch, lassen sich die getätigten Ausgaben vom Land erstatten Land
MehrLPR-Teil D3 Investition für Landschaftspflege
LPR Anhang 5.6 LPR-Teil D3 Investition für Landschaftspflege Anlage zum Antrag vom Lfd. Nr. (s. Anhang 5, Nr. 8) Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D3: Investition für
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrMerkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Referat Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Film und Neue Medien sowie Literatur
Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Referat Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Film und Neue Medien sowie Literatur Allgemeine Hinweise Das Merkblatt soll die im Zusammenhang mit der Antragstellung
MehrVorab per am
Eildienst NSGB Ausgabe vom Vorab per E-Mail am 16.02.2015 000. Erwerbslosenberatungsstellen; Entwurf einer Förderrichtlinie; Verbandsbeteiligung Vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit
MehrRubrik. Referat 53: LEADER, Ländlicher Tourismus
Referat 53: LEADER, Ländlicher Tourismus 1. Konsultationsverfahren EU-KOM, Änderung Leitfaden 2. Entwurf ILE-Richtlinie, Teil B.1: CLLD/LEADER 3. FAQ s 4. Aktions- und Finanzplan 5. Nächster Workshop 6.
MehrLandwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU. Mainz, Verantwortlich (i.s.d.p.)
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Mainz, 31.08.2016 Verantwortlich (i.s.d.p.) Susanne Keeding Telefon 06131 16-2550 Telefax 06131 16-2174 Susanne.keeding@mwvlw.rlp.de Stiftsstraße
MehrInfoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren
Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. 1 Erl. des MS vom 08.01.2009 32-52200 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14. Mai 2007 I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Freistaat Sachsen gewährt nach
MehrDIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS
DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS
MehrRichtlinie des Landkreises Nordsachsen zur Kultur- und Sportförderung
Landratsamt Nordsachsen Der Landrat Richtlinie des Landkreises Nordsachsen zur Kultur- und Sportförderung 1. Fördergrundsätze und allgemeine Bestimmungen Das ehrenamtliche Engagement ist eine der unverzichtbaren
MehrRichtlinie zur Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in Mecklenburg- Vorpommern
Richtlinie zur Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in Mecklenburg- Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Vom 4. November 2009 IX 400 VV Meckl.-Vorp. Gl.
MehrVom 17. Juni 2014 Az.: /161
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)
MehrRichtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen
Stadtrecht Allgemeine Verwaltung der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts S-0-25 der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts
Mehr1. Allgemeine Hinweise
Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 (Haushaltserlass 2017) sowie Auswirkungen
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrVorstellung des BMBF-Programms. Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Vorstellung des BMBF-Programms Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Agenda 1. Übergeordnete
Mehr1.1 satzungskonform sein, d. h. gemeinnützigen Zwecken dienen und dem Stiftungszweck gemäß 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung entsprechen;
Förderrichtlinie Die Globus-Stiftung fördert im Rahmen ihrer in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke durch finanzielle Zuwendungen gemeinnützige Projekte. Die Förderung erfolgt unter den nachfolgenden
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrFörderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken
Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken Ausschreibung: Das für Kultur zuständige Ministerium bietet den Öffentlichen Bibliotheken des Landes gemäß den Kulturperspektiven Schleswig-Holstein
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrAusschreibung. Sprache verbindet - Spielend Deutsch lernen. Innovative Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
Ausschreibung Sprache verbindet - Spielend Deutsch lernen. Innovative Ferienangebote für Kinder und Jugendliche Ein Programm der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg Inhalt 1 Allgemeine Situationsbeschreibung...
MehrFörderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür
Allgemeines Bezeichnung Vorhabensbereich: Weiterbildungsscheck -individuellfür Rechtsgrundlage: Fachrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen,
MehrRichtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.
Richtlinien des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014 zur Förderung der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2015 in Obernbayern für Menschen mit Behinderung 1/6 Der Bezirk
Mehr9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ
9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,
MehrBrandenburg: Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz - LPflGG)
Brandenburg: Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz - LPflGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.10.1995 (GVBl.I/95 S.259), zuletzt
MehrDAAD. Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service
DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Ausschreibung: Deutsch-Brasilianisches Forschungskooperationsprogramm zu den Themen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gesundheit im Landkreis Saalekreis
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gesundheit im 1. Rechtsgrundlagen, Zweck der Förderung und Grundsätze 1.1. Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung
MehrBildungsbezogenes Angebot Antragsformular Anlage 2
Bildungsbezogenes Angebot Antragsformular Anlage 2 zur finanziellen Unterstützung nach RdErl. des MK vom 15.12.2014 25-51967 Netzwerkstelle 'Schulerfolg' des Altmarkkreises Salzwedel Hinweis: Es besteht
MehrZukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien
Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien Manfred Eifert FD Finanzen Gemeinde Alheim Gemeinde Alheim Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5032 Einwohner (01.01.15) 63,832 qkm im mittleren Fuldatal
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
MehrKostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz
Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen die rechtliche Situation in der Schweiz Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 6. Oktober 2016 Inhalt 1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip
MehrLandkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises Märkisch- Oderland
Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises Märkisch- Oderland Inhalt 1. Begriffsdefinition... 3 2. Zielstellung... 3 3. Leistungsumfang... 3 4.
MehrM E R K B L A T T für Kommunen - 8. Auflage -
M E R K B L A T T für Kommunen - 8. Auflage - über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen,
Mehr2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen,
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Förderung von Bildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,
MehrBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Durchführungsgrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach
MehrVereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
MehrNeuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen
KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale. Gebietskörperschaften.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) (vom 29. Januar 2010) 1 Zuwendungszweck,
MehrFörderung externer Unternehmensberatungen
Ideensommer im Kreis Steinfurt Wachstum durch innovative Ideen Förderung externer Unternehmensberatungen Vortrag am 22.08.2006 im Gründer- und Innovationspark Steinfurt Annerose Pott WESt mbh Beratungsprogramme
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrBekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 2014 - IV 342-167.10 -
Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds ( 22 FAG) Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 2014 - IV 342-167.10 - Auf Grund des 22 des Finanzausgleichsgesetzes
Mehr1. Zuwendungsziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
VERWALTUNGSVORSCHRIFT DES MINISTERIUMS FÜR INTEGRATION ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN AN STADT- UND LANDKREISE ZUR FÖRDERUNG VON DEUTSCHKENNTNISSEN BEI ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Mehr