Allgemeinbildung. 87 Repetitionsfragen im Bereich Gesellschaft
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- Karl Frei
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1 Lehrabschlussprüfung Allgemeinbildung 87 Repetitionsfragen im Bereich Gesellschaft Hinweis: Im Rahmen der Lehrabschlussprüfung Allgemeinbildung werden im Prüfungsteil Standardisierte Einzelprüfung (SEP) ein Teil dieser Repetitionsfragen geprüft. Fragen, die mit einen Stern (*) gekennzeichnet sind, gelten nur für 4-jährige Lehren.
2 1. Lehrbeginn 1.3. Lehrvertrag 1. Aussagen zum Lehrvertrag: richtig falsch a) Der Lehrling hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass seine 5 Wochen Ferien zusammenhängend gewährt werden. b) Ein Lehrvertrag kann während der Lehrdauer nicht aufgelöst werden. c) Ein Mindestlohn für Lehrlinge ist vom Gesetzgeber nirgends festgehalten. d) Ein Lehrvertrag muss grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden. 2. Welche Aussage zum Lehrvertrag ist richtig? a) Der Lehrvertrag endet, wenn die Lehrabschlussprüfung bestanden ist. b) Der Lehrling hat alles zu tun, um das Lernziel zu erreichen. c) Nur der Lehrmeister darf den Lehrling ausbilden. d) Jeder Lehrling hat Anspruch auf Besuch von Freifächern. 3. Aussagen zum Lehrvertrag richtig falsch a) Während der Probezeit kann der Lehrvertrag mit 7 Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden. b) Ein Lehrling haftet für Schäden im Betrieb, die er absichtlich oder fahrlässig verursacht. c) Der Lehrvertrag muss am Ende der Lehre gekündigt werden. d) Ein Lehrling darf nicht zu Überstunden verpflichtet werden Eigener Lohn 4. Aussagen zum Lohnkonto: richtig falsch a) Ein Lohnkonto ist normalerweise Voraussetzung, um eine ec/maestro- Karte zu erhalten. b) Mit einem Lohnkonto habe ich die Möglichkeit, bargeldlose Zahlungen zu veranlassen. c) Ein Zahlungsauftrag ist die am besten geeignete Zahlungsform für monatlich wiederkehrende Zahlungen in gleicher Höhe. d) Der Ertrag (Zins) eines Lohnkontos ist in der Regel nicht gross. 5. Welche zwei Aussagen sind richtig? a) Einem Lehrling werden keine Abzüge vom Lohn gemacht, da er noch nicht mündig ist. b) Aus der Lohnabrechnung kann ich den Brutto- und den Nettolohn erkennen. c) Zu den Sozialabzügen zählen die Prämien für AHV/IV/EO/ALV. d) Der Bruttolohn wird vom Arbeitgeber wahlweise auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen Versicherungen 6. Aussagen zur Krankenversicherung: richtig falsch a) Mit Selbstbehalt und Franchise beteiligen sich die Versicherten an den Krankheitskosten. b) Die Grundversicherung ist obligatorisch. c) Die Prämien für die Krankenkasse werden vom Lohn abgezogen. d) Die Kosten für ambulante Arztkosten, Medikamente und Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung (abzüglich Selbstbehalt und Franchise) werden von der Grundversicherung getragen. Berufsschule Lenzburg 2 Repetitionsfragen
3 7. Welche zwei Aussagen zur Unfallversicherung sind für einen Lehrling richtig? a) Bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall erhalte ich ab dem 3. Tag von der SUVA ein Taggeld von 80% des Lohnes. b) Die Prämien für die Unfallversicherung bezahle ich allein durch Lohnabzug. c) Mit einer Abredeversicherung kann ich die Versicherungsprämien senken. d) Bei grober Fahrlässigkeit kann die SUVA ihre Leistungen kürzen. 8. Welche Aussage passt zum Solidaritätsprinzip der Versicherungen? a) Den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung nennt man Police. b) Mit der Prämie wird der Versicherungsschutz erkauft. c) Bei einem Schadensfall erhalte ich von der Versicherung finanzielle Leistungen. d) Viele Versicherte zahlen in guten Tagen Beiträge in eine Kasse ein, wenige beziehen daraus in einem Schadensfall Leistungen. 3. Konsum 3.1 Grundlagen zum Personenrecht und zur Vertragslehre 9. Kann die Rechtsfähigkeit eines Menschen eingeschränkt werden? (1) a) Nur bei Trunk- und Rauschmittelsucht. b) Ja, bei Geisteskrankheit. c) Nein, auf keinen Fall. d) Nur bei einer Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe. 10. Aussagen über eine normal begabte jugendliche Person (Alter 16 Jahre): richtig falsch a) Sie ist handlungsfähig. b) Sie ist beschränkt handlungsfähig. c) Sie ist mündig. d) Sie ist rechtsfähig. 11. Welche der folgenden Vertragsarten sind formlos gültig? richtig falsch a) Mietvertrag b) Lehrvertrag c) Einzelarbeitsvertrag d) Ehevertrag 3.2 Verschiedene Arten des Kaufs 12. Durch welche Handlung wird ein Kaufvertrag rechtsgültig? a) Wenn der Käufer auf eine verbindliche Offerte hin bestellt. b) Wenn die Ware bezahlt ist. c) Wenn die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert ist. d) Wenn der Käufer ein schriftliches Angebot erhalten hat. 13. Welche Preisangaben sind für den Verkäufer verbindlich? richtig falsch a) Preise in Katalogen und Prospekten. b) Preisanschriften in Schaufenstern. c) Preise in Inseraten. d) Schriftlich formulierte und unterschriebene Offerten. 14. Entscheiden Sie! richtig falsch a) Ein Kaufvertrag für eine Ware zum Preis von mehr als Fr muss schriftlich abgeschlossen werden. b) Wenn bei einer gekauften Sache die Qualität Fehler aufweist, ist sofort mit einer Mängelrüge zu reagieren. c) Bei Zahlungsverzug wartet der Gläubiger auf das Geld des Schuldners. d) Bei Lieferverzug hat der Käufer das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Berufsschule Lenzburg 3 Repetitionsfragen
4 3.3 Bankenwesen 15. Aussagen zu den Geschäften einer Bank: richtig falsch a) Für den Bankkunden gilt: Je höher die Rendite, desto geringer ist das Anlagerisiko. b) Wenn die Bank ein Darlehen gewährt, ist das ein Aktivgeschäft. c) Geldwechsel, Zahlungsverkehr und Wertschriftenhandel zählen zu den Aktivgeschäften. d) Wenn die Bank Spargelder entgegennimmt, ist dies ein Passivgeschäft. 16. Aussagen zur Verrechnungssteuer: richtig falsch a) Die Verrechnungssteuer kann mit Angabe des Guthabens in der Steuererklärung zurückgefordert werden. b) Der Verrechnungssteuersatz beträgt 25%. c) Die Verrechnungssteuer wird nur von Lohn- und Sparkonto abgezogen. d) Die Banken überweisen die Verrechnungssteuer direkt an die Bundeskasse. 3.4 Verschuldung 17. Welche Aussage zum Begriff Kreditlimite ist richtig? a) Die Begrenzung der Kredithöhe. b) Die Höchstzahl der aufgenommenen Kredite. c) Die Beschränkung der Zahl der Kreditinstitute. d) Die untere Grenze des Kreditbezuges. 18. Aussagen über das Darlehen? richtig falsch a) Bei einem Darlehen erhält der Borger (Darlehensnehmer) vom Darleiher (Darlehensgeber) eine bestimmte Menge Geld. b) Der Darlehensvertrag ist im Zivilgesetzbuch geregelt. c) Ohne andere Abmachung gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. d) Ein Darlehensvertrag muss schriftlich abgefasst werden und ein Darlehen ist immer verzinslich. 19. Aussagen zum Konsumkredit: richtig falsch a) Einen Konsumkredit erhält man von einer Bank nur, wenn man gute Sicherheiten (z.b. ein Pfand) bieten kann. b) Der Höchstzinssatz beträgt 15%. c) Von einem Konsumkreditvertrag kann man innert 7 Tagen wieder zurücktreten. d) Konsumkredite sind billige Kredite, weil die Verschuldungsgefahr des Konsumenten sehr gering ist. 3.5* Bedürfnisse und Umwelt 20.* Aussagen zu Bedürfnisse und Umwelt: richtig falsch a) Der Mensch ist nicht Teil des Ökosystems. b) In der Bedürfnispyramide von Maslow wird die Wichtigkeit (Priorität) der menschlichen Bedürfnisbefriedigung dargestellt. c) Lenkungsabgaben dienen dazu, den Konsum unerwünschter Produkte zu verkleinern. d) Alle negativen Auswirkungen des Lebensstils der Bewohner der Schweiz werden von den Verursachern bezahlt. 3.6* Weitere Geldanlagemöglichkeiten 21.* Welche Aussage über Aktien ist richtig? a) Sie ist ein Wertpapier. b) Sie wirft einen festen und regelmässigen Zins ab. c) Sie wird immer mit Gewinn verkauft. d) Sie wird nach Ablauf zurückbezahlt. Berufsschule Lenzburg 4 Repetitionsfragen
5 22.* Aussagen über Obligationen: richtig falsch a) Kassaobligationen werden von Unternehmen oder vom Staat herausgegeben. b) Kassaobligationen kann man bei Banken zeichnen. c) Eine Anleihensobligation kann man an der Börse verkaufen. d) Obligationen werfen einen zum Voraus festgelegten Zins ab. 4. Wirtschaft 4.1 Grundlagen der Volkswirtschaft 23. Aussagen zum einfachen Wirtschaftskreislauf: richtig falsch a) Alle Konsumenten sind auch Produzenten; alle Produzenten sind auch Konsumenten. b) Die Wirtschaftsteilnehmer im Kreislauf heissen Unternehmen (Produzenten) und Haushalte (Konsumenten). c) Der Kreislauf besteht aus einem Güter- und einem Geldstrom. d) Der Güterkreislauf zeigt, welche Güter hergestellt werden und welche Löhne die Unternehmen an die Haushalte bezahlen. 24. Wie heissen die drei Produktionsfaktoren? a) 1. Sektor, 2. Sektor, 3. Sektor b) Bruttoinlandprodukt, Volkseinkommen, Bruttosozialprodukt c) Boden, Arbeit, Kapital d) Konsumgüter, Investitionsgüter, Dienstleistungen 25. Aussagen zu den Marktgesetzen: richtig falsch a) Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. b) Je grösser die Nachfrage, desto kleiner das Angebot. c) Je höher der Preis, desto grösser das Angebot. d) Ein tiefer Preis erhöht üblicherweise die Nachfrage Konjunktur 26. Aussagen zur Konjunktur: richtig falsch a) Das Bruttoinlandprodukt misst den Wert aller ausbezahlten Löhne, Zinsen und Bodenrenten während eines Jahres in einem Land. b) Eine sinkende Arbeitslosigkeit ist ein Zeichen eines Aufschwungs. c) Wenn das Bruttoinlandprodukt während längerer Zeit sinkt, spricht man von Rezession. d) In der Phase der Hochkonjunktur sind die Arbeitskräfte gesucht und die Mieten für Geschäftsräume sinken. 4.3 Marktwirtschaft 27. Welche Aussage zur Marktwirtschaft ist richtig? a) In einer Marktwirtschaft hat der Staat allein das Sagen. b) Der Preis bildet sich auf Grund von Angebot und Nachfrage. c) Die Preise werden durch den Preisüberwacher festgelegt. d) Es gibt kaum Privateigentum. 28. Aussagen zur sozialen Marktwirtschaft: richtig falsch a) Mit Hilfe der Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV) schaut der Staat, dass die Bürger die Grundbedürfnisse abdecken können. b) Der Staat kann versuchen, die Konjunktur mit Wirtschaftsprogrammen zu beleben oder zu dämpfen. c) Jeder Bürger ist in allen Lebensbelangen für sich selbstverantwortlich. d) Subventionen, Stipendien, staatliche Beiträge haben in der sozialen Marktwirtschaft nichts zu suchen. Berufsschule Lenzburg 5 Repetitionsfragen
6 4.4* Grundlagen Volkswirtschaft 29.* Welches Element braucht es nicht zur Ermittlung eines Preisindexes? a) Warenkorb b) Preiserhebungen c) Wirtschaftswachstum d) Statistische Berechnungen 30.* Aussagen zur Volkswirtschaft: richtig falsch a) Wenn der Güterkreislauf grösser als der Geldkreislauf ist, kann Inflation entstehen. b) Der Konsumentenpreisindex ist ein Massstab für die Inflation. c) Inflation ist ein anderes Wort für Teuerung oder Geldentwertung. d) Bei Teuerung profitieren in erster Linie Arbeitnehmer und Rentner. 4.5* Wirtschaftsstandort Schweiz 31.* Aussagen zum Wirtschaftsstandort: richtig falsch a) Die Schweiz ist Mitglied der EFTA. b) Die Schweiz ist Mitglied des EWR. c) Unter Globalisierung versteht man die weltweite Vernetzung der Wirtschaft durch freien Handel und vereinfachte Kommunikation. d) Alle Wirtschaftszweige in der Schweiz profitieren von der Globalisierung. 5. Staat 5.1. Verein 32. Aussagen über den Vereinsvorstand: richtig falsch a) Der Vorstand ist das oberste Organ im Verein. b) In einem Vereinsvorstand gibt es die Funktionen von Präsident, Kassier, Aktuar und Rechnungsrevisor zu besetzen. c) Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. d) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. 33. Aussagen zum Verein: richtig falsch a) Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein. b) Die Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen und über den Zweck, die Organisation und die finanziellen Mittel des Vereins Auskunft geben. c) Ein Fünftel der Mitglieder kann gemäss Gesetz eine Vereinsversammlung einberufen. d) Der Präsident des Vereins genehmigt die Änderung von Statuten. 34. Sie sind in Ihrem Verein Rechnungsrevisor. Welche Aussage ist richtig? a) Sie sind Mitglied des Vorstandes. b) Sie sind verpflichtet, die Buchhaltung des Vereins zu führen. c) Sie überprüfen die Buchhaltung des Vereins. d) Sie erstellen den jährlichen Kassabericht Gemeinde 35. Wer genehmigt in einer Gemeinde den Voranschlag (Budget) mit Steuerfuss? a) Die Gemeindeversammlung respektive der Einwohnerrat b) Der Gemeinderat c) Das Kantonale Finanzdepartement d) Die Rechnungsprüfungskommission Berufsschule Lenzburg 6 Repetitionsfragen
7 36. Aussagen zur Gemeinde: richtig falsch a) Die Beschaffung eines Feuerwehrautos, der Bau einer Kanalisation wird an der Gemeindeversammlung beschlossen. b) Die Gemeindeversammlung ist die ausführende Behörde. c) Bei Zu- oder Wegzug von der Gemeinde muss man sich bei der Einwohnerkontrolle melden. d) Der Gemeindeammann ist der Vorsitzende des Gemeinderates. 5.3 Steuern 37. Aussagen zu Steuern: richtig falsch a) Bei Verheirateten im Kanton Aargau wird der gleiche Steuertarif wie für im Konkubinat lebende Personen angewendet. b) Wer Steuern hinterzieht, muss mit Straf- und Nachsteuern rechnen. c) Hundesteuer, Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer sind alles direkte Steuern. d) Eine Einsprache gegen die Steuerveranlagung muss man an die Steuerkommission richten. 38. Aussagen zur Steuererklärung: richtig falsch a) Wenn das Wertschriftenverzeichnis ausgefüllt wird, kann die Verrechnungssteuer zurückgefordert werden. b) Entschädigte Überstunden und Sparheftzinsen müssen als Einkommen versteuert werden. c) Die Kosten für den Arbeitsweg können als Abzüge geltend gemacht werden. d) Neben dem Lohnausweis und Bescheinigungen der Bank für Konti müssen auch Krankenkassenpolice und Mietvertrag der Steuererklärung beigelegt werden. 39. Welche zwei Aussagen treffen für den Begriff Steuerprogression zu? a) Die wirtschaftlich Schwächeren werden auf Kosten der wirtschaftlich Stärkeren entlastet. b) Wer 50% mehr verdient, muss 50% mehr Steuern zahlen. c) Alle Steuerpflichtigen müssen gleichviel Prozente ihres Einkommens als Steuern bezahlen. d) Wer mehr verdient, hat prozentual mehr Steuern zu bezahlen. 5.4 Gewaltenteilung 40. Welches ist der Zweck der Gewaltenteilung? a) Die Arbeit zwischen den verschiedenen Behörden soll fair aufgeteilt werden. b) Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden wird organisiert. c) Die Anhäufung von zu viel Macht in der Hand von einzelnen Personen soll verhindert werden. d) Die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden werden aufgeteilt. 41. Aussagen zu Parlament, Regierung und Gerichte: richtig falsch a) Das Parlament macht Gesetze und kontrolliert Regierung und Verwaltung. b) Die Gerichte richten, schlichten und regieren den Staat. c) Ein Parlament hat mehr Mitglieder als die Regierung. d) Die gesetzgebende Gewalt kann auch Judikative genannt werden. 42. Welche zwei Aussagen treffen zu? a) Der Nationalrat vertritt Volk und Stände (Kantone). b) National- und Ständerat setzen Recht (machen Gesetze). c) Die Vereinigte Bundesversammlung besteht aus dem National- und dem Ständerat. d) Die Bundesräte gehören dem Parlament an. Berufsschule Lenzburg 7 Repetitionsfragen
8 5.5 Zivilgericht, Strafgericht 43. Welche Aussage zum Zivilprozess stimmt nicht? a) Anlass: Streit oder Forderung b) Untersuchung: Polizei c) Gesetzliche Grundlagen: ZGB oder OR d) Entscheid: im Recht oder im Unrecht 44. Aussagen zum Zivil- und Strafrecht richtig falsch a) Der bedingte Strafvollzug kann bei Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten gewährt werden. b) Ehrverletzung ist ein Offizialdelikt. c) Ab dem 18. Geburtstag kommt das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. d) Der richterliche Instanzenweg im Aargau in einem Zivilfall ist: Friedensrichter Obergericht Bezirksgericht Bundesgericht. 5.6* Grundrechte 45* Aussagen zu den Grundrechten: richtig falsch a) Glaubensfreiheit: Mit 16 Jahren kann man die Religionszugehörigkeit selber bestimmen. b) Petitionsrecht: Jedermann muss immer nach Treu und Glauben handeln d.h. nach bestem Wissen und Gewissen. c) Versammlungsfreiheit: Versammlungen mit politischem Charakter müssen immer bewilligt werden. d) Rechtsgleichheit: Ausländische und schweizerische Personen sind vor dem Gesetz gleich. 6. Mobilität 6.1 Fahrzeug 46. Welche Aussage zum Vertrag zur Finanzierung des Erwerbs von Waren (nach Konsumkreditgesetz) ist richtig? a) Man muss im schriftlichen Vertrag mindestens 12 Monatsraten vereinbaren. b) Man kann innert 7 Tagen die Annahme des Vertrages schriftlich widerrufen. c) Die Kaufsumme muss mindestens Fr betragen. d) Die Gesamtkosten sind gleich hoch wie der Preis bei Barzahlung. 47. Wann ist ein Eigentumsvorbehalt rechtsgültig? a) Wenn der Verkäufer sagt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum bleibe. b) Wenn der Vorbehalt schriftlich im Vertrag aufgeführt ist. c) Nur bei gegenseitigem Einverständnis der Vertragsparteien. d) Wenn der Eintrag ins Eigentumsvorbehaltregister erfolgt ist. 48. Aussagen zu Leasing für Privatpersonen (nach KKG): richtig falsch a) Ein Leasingvertrag einer Privatperson muss nach Gesetz schriftlich abgeschlossen werden und wird der Kreditinformationsstelle gemeldet. b) Nach Ablauf der Leasingdauer wird der Konsument Eigentümer der Ware. c) Beim Leasingvertrag gilt eine Rücktrittsfrist von 7 Tagen ebenfalls. d) Leasing ist teurer als Barzahlung, weil alle Unterhaltskosten des Autos im Preis inbegriffen sind. Berufsschule Lenzburg 8 Repetitionsfragen
9 6.2. Versicherung 49. Welche Versicherung ist für den Fahrzeughalter obligatorisch? a) Vollkasko-Versicherung b) Insassenversicherung c) Motorfahrzeughaftpflichtversicherung d) Rechtsschutzversicherung 50. Aussagen zu Haftpflicht-Versicherungen: richtig falsch a) Bei einem Selbstunfall bezahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters die Kosten des Spitalaufenthaltes des Fahrers. b) Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. c) Wer ein Motorfahrzeug einlösen will, muss vorher eine Haftpflichtversicherung abschliessen. d) Bei der Haftpflichtversicherung gilt das Bonus-/Malussystem Gesetz 51. Aussagen zum Strassenverkehrsgesetz: richtig falsch a) Bei grobfahrlässigem Verhalten können Versicherungsleistungen gekürzt werden. b) Der Führerausweisentzug ist eine zivilrechtliche Konsequenz. c) Ein Unfall mit verletzten Personen kann für den schuldigen Autolenker straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. d) Der Besitz eines Führerausweises für Motorfahrzeuge ist ein Grundrecht. 6.4 Umweltverhalten 52. Aussagen zum Umweltverhalten: richtig falsch a) Die Mobilität verursacht externe Kosten, die nicht vom Verursacher bezahlt werden. b) Die vorgezogene Recycling-Gebühr ist ein Beispiel für das Verursacherprinzip. c) Unter externen Kosten versteht man Kosten, die nicht vom Verursacher bezahlt, sondern von der Allgemeinheit getragen werden müssen. d) Die Kosten von Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden als Folgen des Verkehrs den Verursachern belastet. 53. Aussagen zum Umweltverhalten: richtig falsch a) Beim öffentlichen Verkehr sind die externen Kosten grösser als beim Individualverkehr. b) Werden die externen Kosten beim Privatverkehr auf den Verursacher abgewälzt, so führt das zu einer Verteuerung des Individualverkehrs. c) Das Verursacherprinzip bestraft Umweltverschmutzer. d) Wenn die externen Kosten des Energieverbrauchs auf den Energiepreis geschlagen werden, wird die Energie sparsamer (effizienter) genutzt. 7. Zusammenleben 7.1 Rollentypisches Verhalten, Partnerschaft 54. Aussagen zum Konkubinat: richtig falsch a) Für den überlebenden Partner eines Konkubinatspaares bestehen keine gesetzlichen Erbansprüche. b) Ein Konkubinatsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben. c) Es ist sinnvoll, die Anschaffungen eines Konkubinatspartners auf den Namen beider Partner in einem Inventar aufzuschreiben. d) Das Konkubinat ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Berufsschule Lenzburg 9 Repetitionsfragen
10 55. Aussagen zum Eherecht: richtig falsch a) Die Ehefrau erhält das Bürgerrecht des Mannes, dabei behält sie das Bürgerrecht, das sie als ledige Frau hatte. b) Das ZGB schreibt den Ehepartnern eine bestimmte Rollenverteilung vor. c) Jede Ehefrau kann ihren ledigen Namen behalten und diesen dem Familiennamen voranstellen. d) Ehegatten können dem anderen die Auskunft über das Einkommen, das Vermögen und die Schulden verweigern. 56. Aussagen zur Familie: richtig falsch a) Wer den Haushalt besorgt und die Kinder betreut, hat Anspruch auf einen Beitrag zur freien Verfügung. b) Die Ehefrau ist für die Betreuung der Kinder zuständig. c) Die Eltern haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Kinder verursachen. d) Die Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung der Kinder müssen von den Eltern je zur Hälfte bezahlt werden. 7.2 Auflösung der Partnerschaft 57. Aussagen zur Scheidung: richtig falsch a) Bei der Scheidung auf Klage ist eine endgültige Scheidung erst nach Ablauf einer Trennungszeit möglich. b) Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren gibt es nicht. c) Die elterliche Sorge für Kinder wird immer der Mutter übertragen. d) Der Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder hat, hat vom anderen Anspruch auf Unterhaltsbeiträge (Alimente). 58. Aussagen zum Güterrecht: richtig falsch a) Geschenke, die die Eheleute während der Ehe erhalten, gehören in die Errungenschaft. b) Die Errungenschaft kann von jedem Partner selber verwaltet werden. c) In die Errungenschaft gehören Erträge für geleistete Arbeit während der Ehe sowie Erträge aus dem Eigengut. d) Bei der Beendigung der Errungenschaftsbeteiligung erhält jeder Ehegatte die Hälfte des Vorschlages und sein Eigengut. 59. Welche Aussage ist richtig? a) Aus einem Verlöbnis entsteht ein klagbarer Anspruch auf eine Heirat. b) Die Auflösung eines Konkubinats geht nach den gleichen Regeln wie die einer Scheidung. c) Ein Inventar erleichtert bei der Auflösung eines Konkubinats die Zuteilung der Vermögenswerte. d) Beim Verlöbnisbruch wird der schuldige Teil immer zu Schadenersatz verurteilt. 7.4* Auflösung der Partnerschaft 60*. Aussagen zur Erbteilung: richtig falsch a) Damit ein eigenhändiges Testament gültig ist, muss man es beim Notar beurkunden lassen. b) Im Todesfall wird das eheliche Vermögen zuerst güterrechtlich, dann erbrechtlich aufgeteilt. c) Wenn keine gesetzliche Erben da sind, erbt der Staat. d) Der überlebende Ehegatte erhält gemäss Gesetz ¾ der Erbschaft, wenn er mit Nachkommen zu teilen hat. Berufsschule Lenzburg 10 Repetitionsfragen
11 61*. Was versteht man unter Pflichtteil? a) Den gesetzlichen Erbanspruch eines Erben. b) Den Teil eines Erbes, den der Erblasser durch Testament den gesetzlichen Erben vorenthalten kann. c) Den Teil des gesetzlichen Erbanspruchs, auf den die Erben einen unbedingten Erbanspruch haben. d) Den Teil des Erbes, den die Erben dem Staat als Steuern abliefern müssen. 8. Schweiz, Europa, Welt 8.1. Regierungsformen 62. Aussagen zu den Regierungsformen: richtig falsch a) In einer Demokratie wird die Macht im Staat grundsätzlich vom Volk ausgeübt. b) Wenn die Macht in einem Staat von einem Einzelnen ausgeübt wird, spricht man von einer Diktatur. c) Die Gewaltenteilung ist ein Merkmal einer Diktatur. d) In einer indirekten Demokratie (wie z.b. Deutschland) kann das Volk das Parlament wählen und in die Gesetzgebung direkt eingreifen. 63. Welche zwei Aussagen passen zu einer Demokratie? a) Die Leitidee bei der Gesetzgebung ist nur das Wohl des Staates. b) Durch unabhängige Massenmedien kann sich der Bürger seine eigene Meinung bilden. c) Die Opposition kritisiert die Regierung. d) Die drei Gewalten im Staat sind in einer Person konzentriert. 64. Welche Aussage zum Schweizerischen Regierungssystem ist richtig? a) Das Volk kann mit Referendum und Initiative in die Arbeit der Legislative eingreifen. b) Die Regierung auf Bundesebene wird direkt durch das Volk gewählt. c) Konkordanz bedeutet, dass alle Parteien in der Landesregierung vertreten sind. d) Der Bundespräsident der Schweiz hat eine ähnliche Position wie der französische oder amerikanische Präsident UNO 65. Aussagen zu den Organen der UNO: richtig falsch a) In der UNO-Generalversammlung sind alle Mitgliederländer mit einer Stimme vertreten. b) Im Sicherheitsrat haben alle 15 Mitglieder ein Vetorecht. c) Der europäische Sitz der UNO befindet sich in Genf. d) Blauhelm-Soldaten der UNO haben den Auftrag in einem Konflikt den Frieden zu erhalten und zu sichern Europäische Union 66. Aussagen zu den Zielen und Organen der EU: richtig falsch a) Ein Ziel der EU ist es, mittels wirtschaftlicher Zusammenarbeit der Länder Europas die Sicherung des Friedens in Europa verwirklichen. b) Eine Vision der EU ist ein politischer Zusammenschluss der europäischen Staaten. c) Die europäische Kommission ist die eigentliche Regierung der EU. d) Das Europäische Parlament wird von den einzelnen Regierungen der Mitgliederländer gewählt. Berufsschule Lenzburg 11 Repetitionsfragen
12 67. Welche zwei Aussagen zum Verhältnis CH - EU sind richtig? a) Die Schweiz hat mit der EU bilaterale Verträge abgeschlossen. b) Die Schweiz kann ihre Argumente in Brüssel einbringen und in der EU mitbestimmen. c) Die Schweiz hat durch Verträge mit der EU den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert. d) Durch den freien Personenverkehr können Schweizerinnen und Schweizer ihren Beruf in der EU ausüben und in einem EU-Land wohnen Entwicklungsländer, Migration 68. Welche Aussage ist richtig? a) Entwicklungsländer sind meistens ehemalige Kolonien. b) In den meisten Entwicklungsländern besteht ein demokratisches Staatssystem. c) Entwicklungsländer können ihre landwirtschaftlichen Produkte dank Freihandel problemlos in den reichen Ländern absetzen. d) In der Schweiz macht nur der Staat Entwicklungszusammenarbeit und zahlt Gelder für die Entwicklungshilfe. 69. Aussagen zu Entwicklungsländern und Migration richtig falsch a) Migration heisst Auswandern von Menschen oder Bevölkerungsgruppen in eine andere Region oder in ein anderes Land. b) Die Globalisierung hat die Flüchtlingsströme auf der Welt verkleinert. c) Übervölkerung und ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen sind Merkmale von unterentwickelten Ländern. d) Lediglich der hohe Lebensstandard in den reichen Ländern zieht Menschen aus unterentwickelten Gebieten an. 9. Wohnen 9.1. Mietrecht 70. Aussagen zum Mietrecht: richtig falsch a) Mietverträge müssen von Gesetzes wegen schriftlich abgeschlossen werden. b) Mieten heisst, ich kann eine Sache gebrauchen und benützen und zahle dafür ein Entgelt. c) Mietzinserhöhungen darf ein Vermieter nur mit einem amtlichen Formular mitteilen. d) Der Mieter haftet für alle durch Abnützung entstandenen Schäden in der Wohnung. 71. Welche zwei Aussagen zur Kündigung einer unmöblierten Wohnung sind richtig? a) Eine Kündigung durch den Mieter ist formlos möglich. b) Eine Kündigung muss mit einer Frist von mindestens 3 Monaten auf Monatsende erfolgen. c) Vermieter müssen mit einem amtlichen Formular kündigen. d) Bei einem Härtefall kann der Mieter die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten und da die Kündigung aufheben lassen. 72. Welche zwei Aussagen zur Hausratversicherung sind richtig? a) Eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und ist für Mieter obligatorisch. b) Die Hausratversicherung zahlt Schäden an der Mietwohnung, die der Mieter verursacht. c) Unterversicherung bedeutet, dass im Schadensfall die Leistungen der Versicherung gekürzt werden. d) Die Mobiliarversicherung übernimmt Schäden an meinen Sachen, die durch Feuer oder Wasser entstanden sind. Berufsschule Lenzburg 12 Repetitionsfragen
13 9.2* Eigenheim 73.* Aussagen zum Eigenheim: richtig falsch a) Normalerweise setzt sich die Finanzierung eines Eigenheims aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. b) Mit einem Baukredit werden Baukosten bezahlt. c) Eine Hypothek ist ein Grundpfand einer Bank. d) Lediglich die Höhe des Einkommens eines Schuldners ist entscheidend über die Höhe der Hypothek, die von der Bank gewährt wird. 10. Arbeit 10.1 Geschichte der Arbeitsgesetzgebung 74. Aussagen zur Arbeitsgesetzgebung: richtig falsch a) Einen Zusammenschluss von Arbeitgebern aus der gleichen Berufsbranche nennt man Gewerkschaft. b) Gewerkschaften sind Interessenvertreter der Arbeitnehmer. c) Das Arbeitsrecht im OR hat viele Schutzartikel für den Arbeitnehmer (Mindestvorschriften). d) Der Sinn des Arbeitsfriedens ist es, Konflikte zwischen sich konkurrenzierenden Firmen zu vermeiden Beruf, Recht, Sozialpartner 75. Aussagen zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV): richtig falsch a) Gesamtarbeitsverträge garantieren in jedem Fall ein absolutes Streikverbot für die ganze Schweiz. b) Der Bundesrat kann einen GAV allgemein verbindlich erklären. Dann gilt dieser für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer Branche. c) Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben für alle Branchen schriftliche Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen. d) Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien sind Regelungen, die im GAV schriftlich festgelegt werden. 76. Aussagen zum Arbeitsvertrag: richtig falsch a) Arbeitsverträge müssen nach Gesetz schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden. b) Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. c) Arbeitnehmer sind immer zur Leistung von Überstunden verpflichtet. d) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen und wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, fristlos entlassen. 77. Welche Aussage ist richtig? a) Bei Krankheit ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, weil die Krankenkasse in diesem Fall den Lohnersatz garantiert. b) Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag sind im OR geregelt und hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. c) Überstunden sind mit einem Lohnzuschlag von 20% oder mit Kompensation durch Freizeit auszugleichen. d) Wenn ein Arbeitnehmer wegen Unfall nicht arbeiten kann, kann nur der Arbeitgeber nicht jedoch der Arbeitnehmer - kündigen. Berufsschule Lenzburg 13 Repetitionsfragen
14 10.3. Sozialversicherungen 78. Aussagen zu den Sozialversicherungen: richtig falsch a) Die Beitragspflicht für AHV/IV/EO und ALV beginnt grundsätzlich mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ab 1. Januar des 18. Altersjahres. b) Prämien für Sozialversicherungen werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. c) Lebensversicherungen sind Sozialversicherungen und dienen der persönlichen Vorsorge. d) Die Kündigungsfrist für die Sozialversicherungen beträgt 3 Monate. 79. Welche Aussage zur Altersvorsorge ist richtig? a) Die Altersvorsorge in der Schweiz ist auf 3 Säulen organisiert. b) Die Überalterung stellt die AHV, nicht jedoch die Pensionskassen vor Finanzierungsprobleme. c) AHV- und Pensionskassenrenten erhalten alle alten Menschen in der Schweiz. d) Bei der Invalidenversicherung gilt das Prinzip Rente vor Eingliederung Stellen- und Berufswechsel 80. Welche zwei Aussagen zum Arbeitszeugnis sind richtig? a) Arbeitszeugnisse haben bei einer Stellenbewerbung nur eine geringe Bedeutung. b) Der Arbeitgeber hat die Wahl, statt eines Zeugnisses nur eine Arbeitsbestätigung zu schreiben. c) Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft über Art, Dauer, Leistungen und Verhalten eines Arbeitnehmers. d) Nicht alle Arbeitszeugnisse sind nach dem Grundsatz klar, wahr und wohlwollend formuliert. 11. Politik 11.1 Parteien 81. Aussagen zu den Parteien: richtig falsch a) Bundesratsparteien sind wählerstarke Parteien mit mindestens einem Sitz in der Landesregierung. b) Nicht-Regierungsparteien sind in Exekutive (Regierung) und Legislative (Parlament) nicht vertreten. c) Unter Zauberformel versteht man die parteipolitische Aufteilung der 7 Bundesratssitze. d) Die in Parlamenten und Regierungen vertretenen Parteien in der Schweiz bekennen sich zu einer demokratischen Staatsform. 82. Welches sind die drei bürgerlichen (eher rechte) Parteien? a) FDP b) CVP c) SP d) SVP e) Grüne 83. Welche zwei Aussagen gehören zu den Zielen einer eher linken Politik? a) Die Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV ) dürfen nicht abgebaut werden. b) Der Staat soll sich mit gesetzlichen Massnahmen dem Schutz der wirtschaftlich Schwächeren annehmen. c) Grundsätzlich soll jeder Bürger eigenverantwortlich handeln und leben. d) Die individuellen Freiheiten sind wichtiger als das Gemeinwohl. Berufsschule Lenzburg 14 Repetitionsfragen
15 11.2 Politische Rechte 84. Aussagen zu den politischen Rechten richtig falsch a) Unter aktivem Wahlrecht versteht man das Recht, selber abstimmen und wählen zu gehen. b) Unter absolutem Mehr versteht man mindestens die Hälfte der Stimmen. c) Die Stimmen von Ausland-Schweizern werden bei Abstimmungen und Wahlen auch mitgezählt. d) In der Schweiz sind nur geheime Wahlen und Abstimmungen (an der Urne) erlaubt. 85. Aussagen zum Wahlsystem: richtig falsch a) Das Proporzwahlsystem bietet im Vergleich zum Majorz auch kleineren Parteien Wahlchancen. b) Beim Kumulieren werden einem Kandidaten zwei Stimmen gegeben. c) Es ist erlaubt, die Namen von Kandidaten aus mehreren Parteien auf die Wahlliste zu schreiben. d) Panachieren heisst, eine leere Liste in die Urne zu legen. 86. Aussagen zu den Volksrechten auf Bundesebene: richtig falsch a) Wenn ein vom Parlament in Bern beschlossenes Gesetz nicht gefällt, können innerhalb von 100 Tagen Unterschriften gesammelt werden. Dies nennt man Initiative. b) Eine Volksinitiative hat zum Ziel, einen Artikel in der Bundesverfassung (BV) abzuändern oder die BV zu ergänzen. c) Damit eine Volksinitiative angenommen wird, braucht es das doppelte Ja (Volks- und Ständemehr). d) Mit einem fakultativen Referendum kann das Parlament eine Volksabstimmung verlangen. 11.3* Verbände 87.* Welche Aussage zu den Verbänden ist richtig? a) Die politischen Parteien sind Verbände. b) Die Verbände sind politisch neutral. c) Ein Verband ist eine Zweckvereinigung, die die Interessen der Mitglieder wahrnimmt und nach aussen vertritt. d) Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände nehmen die gleichen Interessen wahr und haben grossen politischen Einfluss. * Fragen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, gelten nur für 4-jährige Lehren. Berufsschule Lenzburg 15 Repetitionsfragen
SEP (Standardisierte Einzelprüfung)
Lehrabschlussprüfung Allgemeinbildung SEP (Standardisierte Einzelprüfung) Diese Blätter gehören: aus der Klasse: Repetitionsfragen für 3 Lehrjahre Berufsschule LENZBURG Seite --1-- 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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