Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine

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1 Staatliche Förderung im Sportstättenbau unserer Vereine Referat Sportstättenbau / Staatsmittel beim Bayerischen Landes-Sportverband e.v. Dingolfing,

2 Der Bayerische Landes-Sportverband e.v. ist ein beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Sportförderrichtlinien. 2

3 Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit : Da es sich um Staatsgelder handelt ergibt sich daraus eine besondere treuhänderische Verantwortung: 1. Ist diese Ausgabe geeignet das Förderziel zu erreichen 2. Ist diese Ausgabe erforderlich um das Förderziel zu erreichen 3. Ist diese Ausgabe angemessen um das Förderziel zu erreichen 3

4 Was wird nicht gefördert? Freizeitsportanlagen/Bolzplätze Kommunale Sportanlagen 4

5 Was wird nicht gefördert? Freibäder, Badeseen,... Bootsanlegestellen Luftsport 5

6 Was wird nicht gefördert? Alpine Skisportanlagen Ausnahmen: Sprungschanzen Bob- und Rennrodelkunsteisbahnen Langlaufloipen Eishallen und Stockbahnen 6

7 Weitere Förderausschlussgründe Überwiegend kommerziell genutzte Sportstätten Maßnahmen mit einem geringeren zuwendungsfähigen Aufwand als 5.000,-- Anerkannte Landesleistungszentren (keine Zuständigkeit) 7

8 Allg. Fördervoraussetzungen Rechtsfähigkeit ( vgl. A 1 RL) Vereinssitz in Bayern ( vgl. A 2 RL) Satzungszweck Sport ( vgl. A 2 RL) Aktive Jugendarbeit, d.h. 10% der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre (vgl. A 3 RL) in der Sparte Gemeinnützig im Bereich Sport (vgl. A4 RL) Geordnete Finanz- u. Kassenverhältnisse (vgl. A 5.1 RL) Mindestbeitragsaufkommen ( vgl. A 5.2 RL) 8

9 Fördervoraussetzungen für Investitionsmaßnahmen Bedürftigkeit des Vereins Wirtschaftliches Handeln des Vereins Finanzierbarkeit der Maßnahme Nachgewiesener sportlicher Bedarf Zukunftsfähigkeit der Maßnahme Mind. 10% Eigenbeteiligung 9

10 Eigentums-/ und Nutzungsverhältnisse: Eigentum Erbbaurecht mind. 25 Jahre Pachtvertrag (25 Jahre unkündbar) Hausherreneigenschaft Nach Baufertigstellung 10

11 Förderfähig sind: Investive Kosten für den Sportbereich Bestandssicherung: Sanierung Umbau Ersatzbau Bestanderweiterung: Neubau Anbau 11

12 Baumaßnahmen/ Bestandserweiterung Outdoor: Förderfähig sind z.b.: Rasenspielfelder Trainingsbeleuchtungen (DIN EN 12193) Beachanlagen Leichtathletikanlagen Reitplätze Tennisplätze 12

13 Baumaßnahmen/ Bestandserweiterung Indoor: Förderfähig sind z.b.: Sporthallen Sanitärbereiche Kraft- und Gymnastikräume Schwimmhallen Reithallen Tennishallen 13

14 Sanierungen/ Bestandssicherung Outdoor Indoor 14

15 Bestandsicherung Generalsanierungen / Ersatzbau : Grundlegende Überholung, baulicher und fachlicher Stand eines Neubaus, nicht bei mangelndem Bauunterhalt! Abbruch und Neuerrichtung ist wirtschaftlicher, sportfachlich sinnvoller! 15

16 Bestandsicherung Sanierungen / Umbau : Gefördert wird aus energetischen Gründen z.b. Wärmedämmung, Heizsysteme, Wasserversorgung sicherheitstechnischen Gründen z.b. Verletzungsgefahr bei unebener Spielfläche Gründen der Substanzerhaltung z.b. Fassade /Dach, keine Schönheitsreparaturen oder Bauunterhalt 16

17 Bestandsicherung Sanierungen / Umbau : Aus energetischer bzw. klimatischer Sicht z.b.: Heizungsanlagen Warmwasser über Solar Mauertrockenlegung Wärmedämmung 17

18 Bestandsicherung Sanierungen / Umbau : Aus umwelttechnischer Sicht z.b.: Brunnen / Tiefbrunnen Zisterne Lärmschutz (unter besonderen Bedingungen) Trainingsbeleuchtungen 18

19 Photovoltaikanlagen Spezialfall Photovoltaikanlagen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb = nicht förderfähig. durch die Errichtung einer Photovoltaikanlagen veranlassten Baumaßnahmen wie z.b. statische Ertüchtigung der Dachkonstruktion oder Veränderungen an der Dachhaut, werden ebenfalls als nicht förderfähig bewertet. Die Vermietung von Dachflächen ist förderunschädlich, jedoch beim BLSV anzuzeigen. Der Verein ist darauf hinzuweisen, dass damit unter Umständen ein Verlust auf zusätzliche Einnahmen verbunden sein kann (Frage der Subsidiarität und welche Folgen daraus gezogen werden). 19

20 Arbeitsschritte zur Verwirklichung einer Vereinsbaumaßnahme Prüfen/Analyse z.b. Betriebskosten Umweltverträglichkeit... Planen Konzepterstellung Sportbetrieb Langfristige Substanzerhaltung Neubaumaßnahmen... Umsetzen Finanzierung Kostenschätzung Fremdvergabe Eigene Arbeitsleistung Versicherung... 20

21 Arbeitsprozess Prüfung/Analyse z.b. Bausubstanz: Ergebnis in diesem Beispiel: Holzbalken mit Zapfenloch - stark geschädigte Holzsubstanz im Bereich 15cm bis 24cm, extrem stark geschädigter Zapfen (8cm 14cm). 21

22 Arbeitsprozess Prüfung/Analyse z.b. Bevölkerungsentwicklung: Bayerisches Statistisches Landesamt: statistik.bayern.de 22

23 Arbeitsprozess Prüfung/Analyse z.b. Sportverhalten: Beispiel: Wer bewegt sich wie und wie oft? Aufteilung des Sportverhaltens 5% 4% 1% 33% Mögliche Fragestellungen Bevölkerungsveränderungen Gesundheitsentwicklung Welche Personengruppe Für welchen Zeitraum Intention beim Sporttreiben Welche Ansprüche werden gestellt? Bevölkerungsbefragung Fachliteratur Dachverband... Unregelm.Freizeitsp. Regelm. Freizeitsp. Wettkampfsp. 57% Leistungsp. Hochleistungssp. 23

24 Arbeitsprozess Planung/Konzept Arbeitsprozess Konzeptentwicklung: Wie und in welchem Zeitraum ist die Maßnahme umsetzbar? Kurzfristig 1-3 Jahre Einfluss Einfluss Mittelfristig 3-7 Jahre Langfristig < 7 Jahre 24

25 Vorzeitiger Baubeginn: Maßnahmen, die vor der Freigabe durch das Referat Sportstättenbau begonnen wurden, können nicht in die Förderung einbezogen werden! 25

26 Vorzeitiger Baubeginn: Eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn ist möglich! Zusätzlicher Nachweis des Zwischenfinanzierungsplan: Zwischenfinanzierungsnachweise - woher? Bestätigung des Vereinsvorstandes darüber, dass und wie die Zwischenfinanzierungslasten vom Verein aufgebracht werden können - wie? Erklärung zum vorzeitigen Baubeginn kein Rechtsanspruch! Zeitbedarf beachten rechtzeitige Antragstellung! 26

27 Vergabe von Aufträgen: Bei Förderung über aus der öffentlichen Handsind bei der Vergabe von Aufträgen die VOL/VOB sowie weitere Bestimmungen gemäß Allgem. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (vgl. ANBest-P) zu beachten. Bei Großprojekten - Überschreitung der EU Schwellenwerte - sind auch die Vorgaben des EU Vergaberechts (auch bzgl. der VOF) zu beachten. 27

28 28

29 Gerne stehen wir für Fragen nach den Vorträgen Sportstättenbau zur Verfügung 29

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