14. Jahrgang, Nr. 3 ausgegeben in Halle (Saale) am 20. Juli 2004
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1 14. Jahrgang, Nr. 3 ausgegeben in Halle (Saale) am 20. Juli 2004 Inhaltsverzeichnis Kanzler Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 1 Wahlamt Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen zum Senat - Mitgliedergruppe 3 - Studierende Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen zu den Fakultäts- und Fachbereichsräten - Mitgliedergruppe 3 - Studierende 7 Kanzler Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zwischen der Dienststelle vertreten durch den Kanzler sowie der Verwaltungsdirektorin des Klinikums der Medizinischen Fakultät einerseits und dem Gesamtpersonalrat vertreten durch die Vorsitzende andererseits vom Geltungsbereich (1) Die Dienstvereinbarung gilt räumlich für die Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg mit ihren Standorten in Halle, Merseburg und allen Außenstellen, sowie für das Klinikum der Medizinischen Fakultät. Die Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit finden räumlich in den Bereichen Anwendung, in denen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Arbeitszeiterfassung gegeben sind und persönlich für die Beschäftigtengruppen, deren Dienstobliegenheiten die Einführung von gleitender Arbeitszeit zulässt. (2) Die Dienstvereinbarung gilt persönlich für das gesamte Personal, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal entsprechend 33 HSG LSA unterliegt nicht den in dieser Dienstvereinbarung getroffenen Regelungen zur Lage der Arbeitszeit und zur Präsenz. Für Angestellte und Arbeiter in Sonntags-, Feiertags-, Schicht- und Nachtarbeit werden Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit durch Dienstpläne bzw. gesonderte Dienstvereinbarungen festgelegt. 2 Regelmäßige Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich aus den jeweils für die Beamten, die Angestellten und Arbeiter einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Regelmäßige Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Nach 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10
2 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden. (2) Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden; bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Pause wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. (3) Für Teilzeitbeschäftigte werden in Abhängigkeit von den Dienstobliegenheiten Arbeitsbeginn und - ende von den Dienstvorgesetzten unter Beachtung der im Arbeitsvertrag getroffenen Regelung und persönlicher Belange des Teilzeitbeschäftigten festgelegt. Bisherige individuelle Vereinbarungen zur Arbeitszeitregelung Teilzeitbeschäftigter gelten fort. (4) Soll Beginn oder Ende der regelmäßigen Arbeitszeit abweichend von 3 Abs. 1 gestaltet werden und kommt keine einvernehmliche Regelung zu Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen zwischen Arbeitnehmer und Dienstvorgesetztem zustande, ist der zuständige Personalrat zu beteiligen. 3 Gleitende Arbeitszeit (1) Sollarbeitszeit: Die Sollarbeitszeit ist der auf den einzelnen Arbeitstag entfallende Anteil der regelmäßigen Arbeitszeit nach 2 Abs. 1. Sie beginnt um 7.30 Uhr und endet um Uhr, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Sie ermäßigt sich entsprechend dem Umfang einer genehmigten Teilzeitbeschäftigung. (2) Rahmenarbeitszeit: Rahmenarbeitszeit ist die Zeit zwischen dem frühesten Dienstbeginn und dem spätesten Dienstende. Der auf die Arbeitszeit anrechenbare Zeitraum beginnt um 6.30 Uhr und endet um Uhr. Für PKW-Kraftfahrer mit Pauschallohn entsprechend TV Kraftfahrer-0-TdL beginnt die Rahmenarbeitszeit um 0.00 Uhr und endet um Uhr. Der Zeitraum von 10 Stunden (nach Abzug der Pausen) ist die anrechenbare Maximalanwesenheitszeit täglich und darf nicht überschritten werden. Das gilt nicht für PKW-Kraftfahrer mit Pauschallohn. (3) Kernarbeitszeit: Kernarbeitszeit ist die Zeit, in der die Beschäftigten grundsätzlich an ihrem Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Die Kernarbeitszeit der voll beschäftigten Angestellten und Arbeiter währt montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen von 8.30 Uhr bis Uhr. Die Kernarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten währt montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr. Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Beamte wird die Arbeitszeit nach den dienstlichen und privaten Belangen unter angemessener Berücksichtigung der Kernarbeitszeit festgelegt. Jede Abwesenheit während der Kernarbeitszeit bedarf der Zustimmung des Dienstvorgesetzten. Nach Zustimmung des zuständigen Personalrates können Abweichungen von der Kernarbeitszeit für Sprechstunden- oder Öffnungszeiten festgelegt werden. (4) Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Unterbrechungen durch Pausen unter Gewährleistung der inner- und außerbetrieblichen Zusammenarbeit selbst zu bestimmen und notwendig längere Arbeitszeit an besonders arbeitsintensiven Tagen durch entsprechend kürzere Arbeitszeit an anderen Tagen auszugleichen. Es gilt die Rahmenarbeitszeit nach 3 Abs. 2. Die Gleitarbeitszeit ist der Teil der Rahmenarbeitszeit, der nicht in die Kernarbeitszeit fällt. (5) Mehrarbeitszeit entsteht, wenn über die regelmäßige Arbeitszeit nach 2 hinaus gearbeitet wird. Für Beamte ist die ArbZVO LSA, hier insbesondere 5, 5a in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, können Arbeitnehmer nach Rücksprache mit dem Dienstvorgesetzten Kernarbeitszeit für den Ausgleich von Mehrarbeitszeit in Anspruch nehmen. (6) Abwesenheitszeiten: Bei Urlaub, Krankheit, Kuren, ganztägiger Dienst- und Arbeitsbefreiung, Teilnahme an ganztägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstigen freien Tagen (z. B. Wochenfeiertag) ist zur Arbeitszeitberechnung die gesetzliche oder tarifliche tägliche Regelarbeitszeit zugrunde zu legen. Die Arbeitszeitberechnung bei Dienstreisen regelt sich nach 9 ArbZVO LSA (zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom , GVBl. LSA S. 160), im übrigen nach BAT-O 17, Abs. 2. Ein hierdurch entstehender Anspruch auf Mehrarbeitszeit ist im Rahmen der Reisekostenabrechnung oder gesondert bei der Personalabteilung geltend zu machen; die anerkannten Zeiten werden dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Muss ein Beschäftigter den Dienst im Laufe eines Arbeitstages wegen Erkrankung oder Unfall beenden, so ist für diesen Tag die Sollarbeitszeit nach 3 Abs. 1 anzurechnen. (7) Gleitzeitguthaben: Am Ende eines Monats wird ein Gleitzeitguthaben von bis zu 40 Stunden in den Folgemonat übertragen. Bei Beamten kann am Ende des Jahres ein Gleitzeitguthaben von 24 Stunden in das Folgejahr übertragen werden. 2 Abs. 1 ist hierbei einzuhalten. (8) Ein Gleitzeitdefizit darf am Monatsende maximal 20 Stunden betragen und wird auf den Folgemonat vorgetragen. Bei Beamten darf das Gleitzeitdefizit am Jahresende maximal 10 Stunden betragen. Es ist ausgeschlossen, ein Gleitzeitdefizit gegen Urlaub bzw. unbezahlten Sonderurlaub zu verrechnen. 2 Abs. 1 ist hierbei einzuhalten. (9) Für Teilzeitbeschäftigte gelten Abs. 6 8 anteilmäßig entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sofern die zur Kernarbeitszeit getroffene Regelung es zulässt. Für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit ungleichmäßig auf die Arbeitstage der Woche verteilt ist, gelten an Tagen der Vollbeschäftigung die Regelungen für Vollbeschäftigte. 2 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
3 4 Erfassung der Arbeitszeit bei gleitender Arbeitszeit (1) Die Arbeitszeit wird in den Bereichen, in denen elektronische Zeiterfassung möglich ist, auf der Grundlage der Dienstvereinbarung für den Einsatz eines automatischen Zeiterfassungssystems zur Gleitzeitregelung an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg elektronisch erfasst. Die Standorte der Zeiterfassungsgeräte ergeben sich aus der Anlage 1.1. In den übrigen Bereichen, in denen die elektronische Erfassung der Arbeitszeit wegen des geringen Personalaufkommens unwirtschaftlich ist, wird die Arbeitszeit manuell erfasst. (2) Es dürfen nur die Daten aufgezeichnet werden, die zur Abrechnung der Arbeitszeit erforderlich sind. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen zu keinem anderen Zweck als zur Zeitabrechnung und - kontrolle genutzt werden. Jede Verknüpfung mit anderen Daten ist unzulässig. (3) Die aufgezeichneten Daten dürfen außer dem betroffenen Beschäftigten nur den mit der Abrechnung und Kontrolle dieser Aufzeichnung beauftragten Stellen gemäß Anlage 1.2, Einleitung und Nr bzw. Dienstvereinbarung für den Einsatz eines automatischen Zeiterfassungssystems zur Gleitzeitregelung, insbesondere dort Anlage 7, zugänglich sein. (4) Die aufgezeichneten Daten der elektronischen oder manuellen Zeiterfassung sind 6 Monate nach dem Zeitpunkt der für den dokumentierten Monat erfolgten Bezügezahlung zu löschen, soweit nicht andere Bestimmungen, z. B. 16 Abs. 2 S. 2 ArbZG eine längere Aufbewahrung vorschreiben. (5) Manipulation bei der Erfassung sowie jeder Missbrauch der Daten wird als erhebliches Dienstvergehen geahndet und kann die fristlose Kündigung zur Folge haben. 5 Änderungen (1) Änderungen dieser Dienstvereinbarung und ihrer Anlagen sind im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Sie bedürfen der Schriftform. (2) Meinungsverschiedenheiten sind nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen zu klären. 6 Bezeichnungen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Dienstvereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 7 Inkrafttreten und Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung tritt die Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und Einführung der gleitenden Arbeitszeit an der Martin Luther Universität Halle Wittenberg in der Fassung vom (ABl. 1998, Nr. 1, S. 58), zuletzt geändert am (ABl. 2002, Nr. 6, S. 8) außer Kraft. (2) Die Vereinbarung gilt für ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Vereinbarungsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres schriftlich gekündigt wird. (3) Bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung gilt diese Vereinbarung weiter. Halle (Saale), 13. Juli 2004 Dr. M. Hecht Kanzler A. Baudis Verwaltungsdirektorin B. Schulter Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Anlage 1 Technische und organisatorische Voraussetzungen Anlage 1.1: Standorte der Terminals Gebäude/Fachbereich Anschrift Tulpe Universitätsring 5, Melanchthonianum Universitätsplatz 8/9, ehem. PH-Hauptgebäude Hoher Weg 4, Rektorat Universitätsplatz 10, Orientwissenschaften Mühlweg 15, Halle (Saale) Kfz-Abteilung (CWA) Musik, Bibliothek, Personalrat Institut für Grundschulpädagogik Selkestraße (Gimmritzer Damm) Haus H Dachritzstraße 15, Franckeplatz 1, Haus 31, Halle (Saale) ULB August-Bebel-Straße 13, GPS Emil-Abderhalden-Straße 7, Referat Technik / Landwirtschaft A4, Bau u. Liegenschaften Referat Technik / Kesselhaus Stab Umwelt- und Arbeitsschutz Emil-Abderhalden-Straße 26, An der Fliederwegkaserne 15, Halle (Saale) Weinbergweg 4, Neuwerk 11, Biotechnikum Kurt-Mothes-Straße 3, FB Physik / Erziehungswissenschaften Hoher Weg 8, Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
4 FH Merseburg Geusaer Straße, Gebäude 132, Merseburg FB Chemie Kurt-Mothes-Straße 2, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Referat Technik / Bürogebäude Universitätsring 3, Wolfgang-Langenbeck- Straße 6, Theologische Fakultät Franckeplatz 1, Haus 30, Halle (Saale) FB Mathematik / Informatik Von-Seckendorff-Platz 1, FB Pharmazie Kurt-Mothes-Straße 4, FB Physik Friedemann-Bach-Platz 6, Biologicum Weinbergweg 10, Landwirtschaftliche Fakultät Landwirtschaftliche Fakultät Adam-Kuckhoff-Straße 35, Ludwig-Wucherer-Straße 2, Geologie Von-Seckendorff-Platz 3/4, Anlage 1.2: Bereiche mit manueller Zeiterfassung In den Bereichen, in denen die elektronische Erfassung der Arbeitszeit gegenwärtig noch nicht möglich ist, erfolgt die Zeiterfassung und -abrechnung durch Selbstaufzeichnung auf einer Zeiterfassungskarte nach beiliegendem Muster und den folgenden Erläuterungen. Die Regelungen des 4 sind sinngemäß anzuwenden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung ist der zuständige Dienstvorgesetzte. 1. Gebrauchshinweise zur Zeiterfassungskarte 1.1 Die Kommt- / Gehtzeiten werden durch den Beschäftigten handschriftlich in Abständen von unten nach oben in der dem Tagesdatum entsprechenden Spalte auf der Zeiterfassungskarte (ZEK) eingetragen. Die Abwesenheitszeiten sind mit folgenden Kürzeln näher zu bestimmen: DR DG M K U A AZ F L Ü = Dienstreise = Dienstgang = Mittagspause = Krankheit, Kuren = Urlaub = Ausgleichstage nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung 2004 = Ausgleich von Zeitguthaben = Feiertag (Wochenfeiertag) = Lehrgang, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen = Überstunden Im oberen Teil der ZEK sind folgende Eintragungen vorzunehmen: Monat und Jahr Personalnummer Nach- und Vorname 1.2 Angeordnete, geleistete Überstunden sind mit dem betreffenden Kürzel zu kennzeichnen. Werden diese an einem Wochentag geleistet, ist das Ende der Normalarbeitszeit einzutragen. Überstunden sind nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. 2. Zeitabrechnung auf der ZEK 2.1 Ziel der Zeitabrechnung ist die Ermittlung von Pluszeiten (Gleitzeitguthaben) und Minuszeiten a. am Arbeitstag, b. im Monat. 2.2 Die Zeitabrechnung erfolgt in Minuten. 2.3 In Anwendung der Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und Einführung der gleitenden Arbeitszeit ist zu beachten, dass bei der Zeitabrechnung generell die Mittagspause von mindestens 30 Minuten zu berücksichtigen ist, die tägliche Arbeitszeit maximal 10 Stunden betragen darf. 2.4 Tägliche Zeitabrechnung Die tägliche Zeitabrechnung erfolgt mittels Saldierung auf der Grundlage der Sollarbeitszeit von 8 Stunden (480 Minuten) in Minuten oder der nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung 2004 geltenden Sollarbeitszeit. Im Ergebnis der Saldierung können nur Plus-Minuten zustande kommen. Diese werden in die "+"-Spalte eingetragen; Minus-Minuten zustande kommen. Diese werden in die " "-Spalte eingetragen; Ist das Ergebnis 0, wird keine Eintragung vorgenommen Keine Tagesabrechnung in Minuten erfolgt bei betrieblicher Abwesenheit über 8 Stunden (480 Minuten), Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Kuren. 2.5 Monatliche Zeitabrechnung Auf Seite 4 der ZEK erfolgt monatlich eine Zeitabrechnung. Dabei ist unter Berücksichtigung des Saldos vom Vormonat der Saldo des Folgemonats zu ermitteln Zur Monatszeitabrechnung sind in einer Nebenrechnung alle Plus- und Minus-Zeiten der täglichen Abrechnungen aufzurechnen und mit dem Saldo des Vormonats zu verrechnen Gemäß Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und Einführung der gleitenden Arbeitszeit 3 Abs. 6 bzw. 7 kann ein Gleitzeitguthaben von bis zu 2400 Minuten bzw. ein Gleitzeitdefizit von bis zu 1200 Minuten in den Folgemonat übertragen werden. Überschreitungen des negativen Saldos sind unzulässig, Überschreitungen des positiven Saldos werden nicht berücksichtigt Der direkte Vorgesetzte hat die monatliche Zeitabrechnung unterschriftlich auf der ZEK zu quittieren. 4 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
5 Wahlamt Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen zum Senat - Mitgliedergruppe 3 - Studierende vom In seiner Sitzung am hat der Wahlausschuss für die oben genannte Wahl folgende Wahlergebnisse für die Mitgliedergruppe 3 festgestellt. Bei gleichheit entschied das Los. Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 13,37 % Es fand Verhältniswahl statt. Auf die Wahlvorschläge entfielen folgende Gesamtstimmen: WV WV2-432 WV WV4 522 WV5-147 WV6-179 WV7-250 WV8-154 WV9-252 WV WV Nach dem d Hondtschen Höchstzahlverfahren hat sich folgende Sitzverteilung ergeben: WV1 - Sitz 2 WV3 - Sitze 1, 3 und 4 WV2 und WV4 bis WV 11 - keine Sitze Auf die Bewerber und Bewerberinnen der Wahlvorschläge entfallenen gültige und für WV1 und WV3 die gewählten Mitglieder in der Reihenfolge der erreichten zahlen: Nr. Name, Vorname Fakultät/Fachbereich WV1 1. Bin Anwaar, Umair FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 291 Stellvertreter und Stellvertreterin in der Reihenfolge der erreichten zahlen: 1. Ritzer, Michael Medizinische Fakultät Schwarz, Jenny FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Paulsen, Oliver FB Biologie Grimm, Martin FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Böhm, Hans Juristische Fakultät Lattke, Jens Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Mallien, Jan Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 74 WV2 1. Motylewicz, Pierre FB Biochemie/Biotechnologie Töpfer, Ingo Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 172 WV3 1. Lange, Hendrik FB Biologie Kolander, Sabine FB Biologie Müller, Astrid FB Sprach- und Literaturwissenschaften 228 der erreichten zahlen: 1. Wagner, Maria FB Sprach- und Literaturwissenschaften Missal, Dirk FB Ingenieurwissenschaften Paschke, Christian Juristische Fakultät Kirchert, Christian Juristische Fakultät 185
6 5. Grau, Jan FB Mathematik und Informatik Zimmermann, Sabrina FB Sprach- und Literaturwissenschaften Bollenbeck, Felix FB Mathematik und Informatik Höhne, Romy FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Schicke, Klaus-Dieter FB Physik Dening, Ole Alexander FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Heseler, Christian Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Dunkel, Martin FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Schönfeld, Jan FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Gastel, Silko FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Widera, Patrick FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 31 WV4 1. Gansauge, Nicole FB Pharmazie Oidtmann, Johannes FB Pharmazie 252 WV5 1. Ueberschär, Helko Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gerlach, Tobias Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 69 WV6 1. Bergmann, Tobias FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften 179 WV7 1. Berger, Tobias FB Sprach- und Literaturwissenschaften 250 WV8 1. Kreutzer, Roy Juristische Fakultät 154 WV9 1. Willing, David FB Mathematik und Informatik Klauke, Jörn FB Mathematik und Informatik 123 WV10 1. Pabstmann, Sven FB Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften 114 WV11 1. Schickardt, Juliane FB Erziehungswissenschaften Weidemann, Jens FB Physik Seibel, Thomas FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Salmen, Alexander Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Behrendt, Marcus Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Haack, Marcel Juristische Fakultät Voigt, Dennis Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Schulze, Norman Juristische Fakultät Sänger, Doreen Heike Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Michel, Marcus Juristische Fakultät Havranek, Matthias Juristische Fakultät Liebe, Andreas Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Löffler, Christoph Juristische Fakultät Lakotta, Christian-Marc Juristische Fakultät 24 Halle (Saale), 24. Mai 2004 Dr. M. Hecht Wahlleiter 6 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
7 Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen zu den Fakultäts- und Fachbereichsräten - Mitgliedergruppe 3 - Studierende vom In seiner Sitzung am hat der Wahlausschuss für die oben genannte Wahl folgende Wahlergebnisse für die Mitgliedergruppe 3 festgestellt. Bei gleichheit entschied das Los. 1. Theologische Fakultät Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 42,15 % 91 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Kalejs, Moritz Ledig, Johannes 31 der erreichten zahlen: 1. Buro, Christian Bartsch, Maria 1 3. Obara, Janette 1 2. Juristische Fakultät Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 11,36 % 386 zahlen: 1. Kreutzer, Roy Numrich, Alexander Michel, Marcus Haack, Marcel 38 der erreichten zahlen: 1. Schulze, Norman Havranek, Matthias Lakotta, Christian-Marc Kirchert, Christian 6 5. Paschke, Christian 5 6. Gamal, Jewgenij 4 7. Much, Sebastian 3 8. Lemke, Alexandra 3 9. Rieger, Frank Hennig, Jan Hartmann, Christin Sturm, Michael Wallner, Odilo Porstendörfer, Jörn Hansen, Jan Holm Franck, Gunnar Eckardt-Joergensen, Klaus Christian Schwanke, Torsten Recknagel, Stefanie Winkler, Steve Busse, Ruslan Willems, Alexander Buttkus, Florian Münzel, Danko 1 3. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 5,34 % 300 zahlen: 1. Zober, Daniela Behrendt, Marcus Sänger, Doreen-Heike Voigt, Dennis 41 Stellvertreter in der Reihenfolge der erreichten zahlen: Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
8 1. Salmen, Alexander Liebe, Andreas Überschär, Helko 6 4. Gerlach, Tobias 3 5. Grimm, Oliver 3 6. Töpfer, Ingo 2 7. Duda, Hendrik 2 8. Dücker, Sebastian 1 9. Flohr, Karsten Sandow, Alex Dochow, Markus Schlegel, Denny Lange, Andreas Kalesse, Jörg Vieweg, Steve Sondermann, Steve Kuba, Denis 1 4. Medizinische Fakultät Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 12,60 % 547 zahlen: 1. Bolz, Julia Hoffmann, Swenja Hillebrand, Christoph Abendroth, Jens 107 Stellvertreter und Stellvertreterin in der Reihenfolge der erreichten zahlen: 1. Ritzer, Michael 3 2. Benesch, Manuel 3 3. Schmidt, Anke 2 4. Reisshauer, Jan 2 5. Freese, Knut 2 6. Adam, Volker 1 7. Olaya, Carlos 1 5. Landwirtschaftliche Fakultät Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 19,69 % 396 zahlen: 1. Goldbach, Jenny Berger, Marcus Lutter, Daniel Blöttner, Stefan 58 der erreichten zahlen: 1. Heukamp, Hermann Grohmann, Philipp Schmidt, Johannes Steinhagen, Axel 6 5. Wolf, Elisa 4 6. Bergmann, Ralf 3 7. Gumpert, Ralf 3 8. Fölsch, Marcel 2 9. Knauth, Kristin Rendel, Thomas Müller, Julia Peissker, Christian Fröhlich, Markus Schmied, Harald Hey, Martin Schwarz, Marian 1 6. Fachbereich Erziehungswissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 16,06 % 495 zahlen: 1. Krüger, Oliver Demuth, Jasmin Werner, Silke Schuchert, Anne-Katrin 75 8 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
9 der erreichten zahlen: 1. Scheibe, Sebastian Friedrich, Peter Hajek, Matthias Grune, Claudia Winter, Daniela Siebholz, Susanne 7 7. Heinrichs, Michael 2 8. Graf, Daniela 2 9. Manigk, Sebastian Frank, Melanie Sänger, Franziska Wagner, Annika Schröder, Julia Köhler, Sina-Mareen Schmutzer, Katharina Fritzsche, Nancy Hübenthal, Maksim Müller, Susanne Paetz, Henriette Glahn, Stephanie Behme, Rebekka Baier, Janett Schmutzer, Benjamin Roch, Anne Schütze, Matthias Kleint, Steffen Rochow, Carolin 1 7. Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 8,42 % 376 zahlen: 1. Wioland, Jan Weinert, Christian Müller, Jan-Hendrik Bergmann, Tobias 76 der erreichten zahlen: 1. Gastel, Silko 6 2. Friedemann, Stanley 4 3. Dunkel, Martin 4 4. Höhne, Romy 3 5. Grimm, Martin 3 6. Haring, Heike 3 7. Widera, Patrick 2 8. Worm, Anja 2 9. Brausch, Stephan Böttger, André Beyer, Christoph Zaumseil, Melanie Hoffmann, Andreas Bin Anwaar, Umair Zober, Tobias Vesting, Justus Schondorf, Benjamin Schönfeld, Elisabeth Michalski, Marcel Steffen, Mirko Hoffmann, Sven Kindel, Susann Müller, Tobias 1 8. Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 6,08 % 55 zahlen: 1. Nerenz, Christoph Eckardt, Johannes 8 3. Malo, Jakob 5 4. Bodenstein, Nadine 3 der erreichten zahlen: 1. Heckendorff, Alexander 3 2. Lubos, Maximilian 2 3. Carmesin, Christoph 1 4. Schreinert, Carsten 1 5. Karohl, Linda 1 6. Hirschnitz, Kathleen 1 7. Zimmermann, Elke 1 8. Jakob, Agnes 1 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
10 9. Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 12,03 % 553 zahlen: 1. Berger, Tobias Rebling, Johanna Rührdanz, Jörn Reinicke, Frank 85 der erreichten zahlen: 1. Elster, Anita Fricke, Stefan 4 3. Schwarz, Daniel 3 4. Horn, Matthias 3 5. Richter, Eva-Maria 3 6. Möbius, Nancy 3 7. Galus, Daniel 3 8. Böttger, Yvonne 2 9. Koch, Katrin Szczerbek-Orlowicz, Oresa Niere, Inga Müller, Astrid Kramer, Steffi Wagner, Maria Hofmann, Rüdiger Zimmermann, Sabrina Kratzsch, Johannes Preuß, Hilmar Sofy-Karim, Sardar Springstein, Erik Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 17,73 % 204 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Rothe, Ingmar Sauer, Martin 26 der erreichten zahlen: 1. Krüger, Axel Köhler, Daniela 7 3. Eckenfels, Fabian 6 4. Schiereck, Martin 6 5. Benkert, Norman 6 6. Oehring, Ulrike 2 7. Dietzel, Claudius 2 8. Uhle, Barbara 2 9. Markowitz, Franziska Haß, Lars Georgi, Adrian Meyer, Katja Müller, Benjamin Löser, Judith Stute, Christina Hahmann, Helen Fachbereich Biochemie/Biotechnologie Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 24,47 % 166 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Chemnitz, Wiebke Weichert, Annett 75 Stellvertreter und Stellvertreterin in der Reihenfolge der erreichten zahlen: 1. Gündel, Miriam 2 2. Freundenreich, Dorian 2 3. Werther, Tobias 1 10 Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
11 12. Fachbereich Biologie Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 8,25 % 193 zahlen: 1. Fischer, Marco Eiselt, Michael Junick, Jana Stolle, Eckart 38 der erreichten zahlen: 1. Faber, Franziska 3 2. Beer, Thomas 3 3. Kolander, Sabine 1 4. Lange, Hendrik Fachbereich Chemie Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 22,01 % 108 zahlen: 1. Werner, Michael Zenkner, Mandy König, Anja Reuter, Marcel 10 der erreichten zahlen: 1. Laumann, Susanne 9 2. Bette, Martin 7 3. Ilse, Maren 7 4. Smuda, Mareen 5 5. Hörnke, Maria 5 6. Röhlig, Christian 4 7. Joachimi, Oliver 3 8. Schubert, Martin 3 9. Böhme, Alexandra Koch, Mandy Marloth, Isabel Schneider, Martin Theuerkorn, Martin Block, Michael Schmidt, Guntram Beyer, Christian Abb, Magdalena Augustiniok, Christin Hartmann, Udo Spanneberg, Robert Preising, Henri Fachbereich Geowissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 14,95 % 140 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Schildt, Anne Wagner, Andrea 59 der erreichten zahlen: 1. Hupe, Christiane 3 2. Wegerer, Michael 3 3. Krauß, Karl 2 4. Wust, Franziska 2 5. Henke, Susanne 1 6. Schmidt, Udo 1 7. Kersten, Christian Fachbereich Mathematik und Informatik Wahlberechtigte: Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
12 Wahlbeteiligung: 27,89 % 372 zahlen: 1. Both, Andreas Figura, Christian Thurmann, Guido Willing, David 73 Stellvertreter und Stellvertreterin in der Reihenfolge der erreichten zahlen: 1. Andreä, Alexander 5 2. Bongard, Sylvia 3 3. Heichler, Jan 2 4. Keilwagen, Jens 2 5. Piskol, Thomas 1 6. Hoffmann, Roberto 1 7. Noke, Stefan 1 8. Tille, Daniel 1 9. Amonat, Sven Mielke, Jöran Jess, Martin Koopmann, Jan Hendrik Klauke, Jörn Gohr, André Heike, Christian Fachbereich Pharmazie Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 25,55 % 278 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Heinrichs, Marten Stieler, Nicole 132 der erreichten zahlen: 1. Zörner, Alexander 3 2. Droese, Claudia 3 3. Oidtmann, Johannes 2 4. Römmer, Luise 2 5. Zahn, Christiane 1 6. Decker, Christiane 1 7. Eberhardt, Stefan Fachbereich Physik Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 24,26 % 81 Gesamtzahl der Sitze: 2 zahlen: 1. Henkner, Katrin Kahra, Dana 38 der erreichten zahlen: 1. Klein, Matthias 2 2. Bock, Kerstin 1 3. Höfer, Anke 1 4. Jungmann, Marco Fachbereich Ingenieurwissenschaften Wahlberechtigte: Wahlbeteiligung: 9,39 % 149 zahlen: 1. Hähndel, Andreas Mann, Sabrina Zimmermann, Uwe Sieblist, Christian Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
13 Stellvertreter und Stellvertreterin: 1. Junghans, Frauke 1 2. Missal, Dirk 1 Halle (Saale), 24. Mai 2004 Dr. M. Hecht Wahlleiter Herausgeber: Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg Der Kanzler Universitätsplatz 10, Postanschrift: Halle (Saale) Tel.: (03 45) /11/12 Fax: (03 45) kanzler@uni-halle.de Kontakt: Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg Gremiengeschäftsstelle, Frau Rehschuh Universitätsplatz 10, Postanschrift: Halle (Saale) Tel.: (03 45) Fax: (03 45) rehschuh@rektorat.uni-halle.de Das Amtsblatt erscheint als amtliches Publikationsorgan der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg (BekO 1). Internet: Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 2004, Nr. 3 vom
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