CB-Funk. Inhaltsverzeichnis. Eigenschaften. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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1 CB-Funk aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der CB-Funk ist eine Jedermannfunkanwendung, somit ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,560 MHz bis 27,410 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,960 MHz bis 27,410 MHz (40 Kanäle). Die Abkürzung CB steht für Citizens' Band und bedeutet soviel wie Bürger-Frequenzbereich oder Jedermannfunk. Inhaltsverzeichnis 1 Eigenschaften 2 CEPT-konforme CB-Kanäle 3 Der CB-Funk in Deutschland 3.1 Nationale Zusatzkanäle 3.2 Regulierung des CB-Funk 3.3 Nutzung 3.4 Funk im KFZ 3.5 Ungesetzliches 4 Der CB-Funk außerhalb Deutschlands 5 Abgrenzung zum Amateurfunkdienst 6 CB-Funk in Film und Fernsehen 7 Weblinks Ein Handfunkgerät für den CB-Funk Eigenschaften CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Aufgrund der geltenden technischen Vorschriften ist das öffentliche Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten nur staatlich geprüften Funkamateuren erlaubt, da umfangreiche technische Vorschriften und Prüfverfahren einzuhalten sind. Für den CB-Funk werden im einschlägigen Fachhandel zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Seriengeräte angeboten. Jedoch dürfen CB-Funk-Antennen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden. Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge meistens zwischen 5,50 m und 6,50 m, entsprechend 1/2λ bis 5/8λ Wellenlänge λ, variiert) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 80 km um den eigenen Standort möglich. Die Reichweite ist von verschiedenen Gegebenheiten abhängig, wie z. B. der umliegenden Bebauung, Funkwetter, Vegetation und Antennenhöhe. Das Wetter besitzt im Allgemeinen (mit Ausnahme von ionosphärischen Phänomenen) nur einen geringen Einfluss auf die Reichweite, höchstens reduziert es durch eindringende Feuchtigkeit die Leistungsfähigkeit der Antenne oder sorgt für zusätzliche Verluste in schlecht konfektionierten Steckern. Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkgeräteart ab. Am besten für eine möglichst große Reichweite ist es, mindestens eine vollwertige Stationsantenne verwenden zu können. Bei deren Länge zwischen etwa 5 bis 7 Metern lassen sich diese jedoch weder portabel noch mobil nutzen. 1 von :56

2 Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Bei besseren Modellen, welche über einen BNC oder TNC-Steckverbinder-Anschluss verfügen, können aber auch leistungsfähigere Antennen angeschlossen werden, wodurch sich natürlich die Reichweite dieser Handfunkgeräte gegenüber den üblichen mitgelieferten Aufsteckantennen erhöhen lässt. Stationsgeräte sind technisch grundlegend, bis auf das eingebaute Netzgerät, mit den angebotenen Mobilgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite resultiert daher durch die Verwendung unterschiedlicher Antennen und den Verhältnissen der Umgebung am jeweiligen Standort. Mit langen Autoantennen (von ca. 1,50 m bis 2,65 m) können abhängig vom Standort, genauer: dessen Höhe und Umgebung manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort besitzt somit wie bei jeder anderen Funkverbindung einen sehr großen Einfluss auf die erzielbare Reichweite. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto höher auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4λ-Strahler) normalerweise bei etwa km. Die im Einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen. Ionosphärische Phänomene (z. B. Sporadic-E) beeinflussen die Ausbreitung der Funkwellen, so dass besonders zu Zeiten des Sonnenfleckenmaximums der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch. Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er Jahren an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man nur noch selten mit CB-Funk ausgestattete PKW, da Mobiltelefone diese Rolle übernehmen. Von LKW-Fahrern jedoch wird er bis heute noch sehr häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt er seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet (Funkanwendung)-Geräte verwendet, da diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind. Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein oder eine Verabredung zum gemeinsamen Funken getroffen zu haben. Voraussetzung ist die Nutzung der gleichen Frequenz. So weiß man nie genau, wer gerade on air ist und kann häufig neue Menschen kennenlernen. Auch im CB-Funk nutzt man das Internet zur Übertragung von Sprache. Zu diesem Thema siehe: CB-Gateway. Neben dem CB-Funk stehen für jedermann auch noch andere Funkanwendungen zur Verfügung Short Range Devices sowie PMR-Funk. Der CB-Funk wird darüber hinaus noch oft mit dem internationalen Amateurfunkdienst verwechselt, wo formal auch jeder zuhören darf, für den Sendebetrieb muss jedoch eine staatliche Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt werden. CEPT-konforme CB-Kanäle Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen (europaweit harmonisierten) Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet: Kanal Frequenz Besonderheit Kanal Frequenz Besonderheit 01 26,965 MHz empfohlener Anrufkanal (FM) 02 26,975 MHz 03 26,985 MHz 04 27,005 MHz empfohlener Anrufkanal (AM) 05 27,015 MHz 06 27,025 MHz Datenkanal (D) 07 27,035 MHz Datenkanal (D) 08 27,055 MHz 09 27,065 MHz Fernfahrerkanal (AM) / Notrufkanal 10 27,075 MHz Ein klassisches CB-Mobilfunkgerät 2 von :56

3 11 27,085 MHz Freigegeben für VoIP (Gateway-Funk) seit dem 20. Dezember ,105 MHz 13 27,115 MHz 14 27,125 MHz 15 27,135 MHz inoffizieller Anrufkanal SSB (USB) 16 27,155 MHz Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen 17 27,165 MHz 18 27,175 MHz 19 27,185 MHz empfohlener Fernfahrerkanal (FM) / oft von Walkie-Talkies genutzt / teilweise auch als Notrufkanal angegeben / auch von Babyphonen genutzt 20 27,205 MHz 21 27,215 MHz Freigegeben für VoIP (Gateway-Funk) seit dem 20. Dezember ,225 MHz oft von Walkie-Talkies genutzt / auch von Babyphonen genutzt 23 27,255 MHz 24 27,235 MHz Datenkanal (D) 25 27,245 MHz Datenkanal (D) 26 27,265 MHz 27 27,275 MHz 28 27,285 MHz Kanal wird von Polnischen Fernfahrern in Deutschland benutzt 29 27,295 MHz 30 27,305 MHz inoffizieller DX-Kanal (FM) 31 27,315 MHz inoffizieller DX-Kanal (FM) 32 27,325 MHz 33 27,335 MHz 34 27,345 MHz 35 27,355 MHz 36 27,365 MHz 37 27,375 MHz 38 27,385 MHz 39 27,395 MHz 40 27,405 MHz Darf in Deutschland nicht mehr als Datenkanal verwendet werden (seit 20. Dezember 2006), FM Anrufkanal (CH) Der CB-Funk in Deutschland Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt. Auf einigen Kanälen ist zusätzlich Datenübertragung erlaubt. Des Weiteren sind national weitere Kanäle für den CB-Funk verfügbar. Nationale Zusatzkanäle Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt. Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet: Kanal Frequenz Besonderheit Kanal Frequenz Besonderheit Kanal Frequenz Besonderheit 41 26,565 MHz Datenkanal 42 26,575 MHz inoffizieller DX-Kanal 43 26,585 MHz 44 26,595 MHz 45 26,605 MHz 46 26,615 MHz 47 26,625 MHz 48 26,635 MHz 49 26,645 MHz 3 von :56

4 50 26,655 MHz 51 26,665 MHz Freigegeben für VoIP (Gateway-Funk) seit dem ,675 MHz Datenkanal 53 26,685 MHz Datenkanal 54 26,695 MHz 55 26,705 MHz 56 26,715 MHz 57 26,725 MHz 58 26,735 MHz 59 26,745 MHz 60 26,755 MHz 61 26,765 MHz Freigegeben für VoIP (Gateway-Funk) seit dem ,775 MHz 63 26,785 MHz 64 26,795 MHz 65 26,805 MHz 66 26,815 MHz 67 26,825 MHz 68 26,835 MHz 69 26,845 MHz 70 26,855 MHz 71 26,865 MHz 72 26,875 MHz 73 26,885 MHz 74 26,895 MHz 75 26,905 MHz 76 26,915 MHz Datenkanal (SSTV) 77 26,925 MHz Datenkanal 78 26,935 MHz 79 26,945 MHz 80 26,955 MHz Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind, bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik) so genannte Schutzzonen. Innerhalb dieser Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung der BNetzA (vormals: RegTP) genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle auch in den Schutzzonen nutzen, solange keine Störungen auftreten. Eine Liste der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen befinden, ist in der Allgemeinen Frequenzzuteilung für den CB-Funk nachzulesen. Regulierung des CB-Funk Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Technikinteressierte, die Geräte selber bauen oder modifizieren möchten, können nach abgelegter staatlicher Prüfung zum Amateurfunkdienst konvertieren. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt. Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA, neue Bezeichnung seit 13. Juli 2005, davor: RegTP) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle). Die nicht CB-funktypischen Anwendungen nennt man ISM-Dienste und sind oft auf den so genannten Zwischenkanälen (Alpha-Kanälen) zu finden. Damit ist der CB-Funk kein verlässliches Kommunikationsmedium. Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E) / PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen. Ergeben sich bei der Benutzung von Antennen jeglicher Bauart Strahlungsleistungen von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkstation erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zugeteilt hat. Nutzung Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation 4 von :56

5 wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit durch die Zulassung im CB-Funk einen Aufschwung. Darüber hinaus sind neun Kanäle zur Datenübertragung freigegeben. Die ersten vier Datenkanäle (6, 7, 24 und 25) dürfen für alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. Der kurzzeitig genehmigte Kanal 40 wurde durch eine neuen Amtsblattverfügung am ersatzlos gestrichen. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt. Die Anbindung von CB-Funk Geräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk wurde am von der Bundesnetzagentur auf 4 Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 21, 51 und 61 betrieben werden. Bei diesem sog. Gateway-Betrieb, ist jedoch vorgeschrieben, dass die Funkstation in regelmäßigen Abständen, laut Verfügung der BNetzA, eine Bake aussenden muss, die einige Daten (Name, Adresse, Telefonnummer des Betreibers) beinhaltet. Funk im KFZ Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der KFZ Elektronik (EMV) die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen. Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z.b. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen. Ungesetzliches Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb auf nicht für den CB-Funk zugelassenen Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung dieser Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern, um eine zu gering empfundene Reichweite auszugleichen, die oft durch Störungen aus dem Nah- und Fernbereich oder wegen mangelnder Funkdisziplin entsteht. Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden; Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen. Der CB-Funk außerhalb Deutschlands CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen auch mit denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen. Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und SSB mit 12 W (Hüllkurvenspitzenleistung) erlaubt, jedoch keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation. In Großbritannien sind noch (auslaufend) besondere Frequenzen (27,601-27,991 MHz) zugelassen. Abweichende Regelungen gibt es in Südafrika und Neuseeland und anderen Ländern. Abgrenzung zum Amateurfunkdienst Der CB-Funk wird sehr oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Abgesehen von juristischen (der CB-Funk ist z.b. eine "Anwendung" und kein eigenständiger Funkdienst) und daraus bedingten technischen Unterschieden ist aber der 5 von :56

6 größte Unterschied zwischen CB-Funk und dem Amateurfunkdienst, dass der CB-Funk in erster Linie unter sozialen/kommunikativen Aspekten und zur Kontaktanbahnung bzw. Kontaktpflege im zwischenmenschlichen Bereich betrieben wird. Beim Amateurfunkdienst ist das Bauen und Modifizieren der Funktechnik erlaubt. Aus diesem Grund gibt es beim Amateurfunk oft zusätzlich Interesse an Technik und Naturwissenschaften, der eigenen Ausbildung, dem Basteln und den Wettkämpfen (Stichworte: Fieldday, Contest bzw. Amateurfunkpeilen). CB-Funk in Film und Fernsehen Auf Achse Convoy Joyride Spritztour Ein ausgekochtes Schlitzohr TKKG - TKKG, Folge/n unbekannt (Handfunkgerät und Mobilgerät mit Motorantenne in eine Satteltasche eingebaut...) Die Funkfüchse Louis de Funes Stirb langsam - Sowohl Terroristen als auch der Hauptdarsteller verwenden zur Kommunikation meist CB-Funk. Weblinks Frequenzzuteilung für den CB-Funk (Deutschland) - Informationsseite Jedermannfunk beim Bundesamt für Kommunikation (Schweiz) Informationsquelle rund um den CB-Funk mit aktuellen Nachrichten - Die letzte verbliebene Zeitschrift, die sich dem Thema CB-Funk widmet Von Kategorie: Jedermannfunk Diese Seite wurde zuletzt am 4. Oktober 2007 um 21:49 Uhr geändert. Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Wikipedia ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc. 6 von :56

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