Application note: Konformitätsbewertung und Stand: Juni 2007 Zulassung des Beck WLAN Moduls (WL01)
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- Oldwig Kolbe
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1 Application note: Konformitätsbewertung und Stand: Juni 2007 Zulassung des Beck WLAN Moduls (WL01) Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich speziell auf die Anwendungen mit dem Beck WL01-Modul und sind nicht zwangsläufig allgemeingültig. Allgemeine Grundlagen (Deutschland / Europa) Bei funktechnischen Geräten sind die Anforderungen der europäischen R&TTE Richtlinie 1999/5/EG (Radio Equipment & Telecommunications Terminal Equipment) einzuhalten. Die im Rahmen der Konformitätsbewertung des Moduls WL 01 angewandten harmonisierten Normen sind: Absatz 3.1 a EN (Norm für die Sicherheit in der Informationstechnik ) Bei einem Modul (Leiterplatte) ist die Versorgung durch eine Stromquelle begrenzter Leistung (LPS) gemäß Punkt 2.5 der Norm sicherzustellen. Die Hinweise zum Einsatz der Module müssen beachtet werden (siehe Hardware-Manual). Absatz 3.1 a EN (Norm für die Sicherheit in der Informationstechnik ) Bei einem Modul (Leiterplatte) ist die Versorgung durch eine Stromquelle begrenzter Leistung (LPS) gemäß Punkt 2.5 der Norm sicherzustellen. Die Hinweise zum Einsatz der Module müssen beachtet werden (siehe Hardware-Manual). Absatz 3.1 a EN50371 (Norm für die Gesundheit Informationstechnik ) (Verträglichkeit Elektromagnetische Felder [EMF] / Elektromagnetische Umweltverträglichkeit [EMVU]) Diese Norm wird automatisch erfüllt, wenn weniger als 20mW Sendeleistung in Wärme um gewandelt werden kann. Entweder wird vom Hersteller die Sendeleistung auf max. 20mW (EIRP = effektive isotrope Abstrahlleistung) reduziert oder der Endgerätehersteller stellt sicher, dass die Grenzwerte der EU Empfehlung 1999/519/EG eingehalten werden. Die Einhaltung kann durch eine Messung der spezifischen Absorptionsrate (SAR = Spezifische Absorptionsrate), oder, falls der Abstand zwischen Personen und der Antenne größer als 20 cm ist, durch eine Berechnung der elektrischen Feldstärke erfolgen. Die Bedienungsanleitung ist mit entsprechenden Warnhinweisen zu versehen. Absatz 3.1b EN (EMV) (Norm für elektromagnetische Verträglichkeit bzw. Störungsfreiheit elektrischer Geräte bezüglich ihrer Umgebung) Absatz 3.2 EN (effektive Nutzung des Funkspektrums) Diese Norm gibt Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden, die zur Überprüfung der Parameter von WLAN Funkanwendungen im 2,4 GHz-Frequenzbereich dienen. Die Einhaltung dieser Norm (effektive Nutzung des Frequenzspektrums) muss vom Gerätehersteller nicht neu bewertet werden, sofern keine andere Antenne verwendet wird. Hier ist die vorhandene Messung des WLAN-Moduls ausreichend. Wenn der Gerätehersteller andere Antennen einsetzt gilt:
2 Wird vom Endgerätehersteller eine andere Antenne eingesetzt als die von Beck empfohlene, so sind die abgestrahlte Leistung (EIRP) und die Nebenaussendungen (Spurious Emissions) neu zu bewerten. Es bleiben zwei Möglichkeiten: 1. Die andere Antenne entspricht den technischen Daten der von Beck empfohlenen Antenne. Man kann hier in Analogie die Messergebnisse übernehmen, es bleibt jedoch das Risiko, dass in den Seitenbändern des Antennen-Frequenzbereiches die max. Abstrahlungsleistung über dem max. erlaubten Wert liegt. oder 2. Die andere Antenne muss in Verbindung mit dem WLAN-Modul einer erneuten EMV-Prüfung unterzogen werden. Für WLAN-Geräte müssen alle diese Minimalanforderungen (3.1a, 3.1b, 3.2) erfüllt sein. Die technischen Anforderungen finden sich in den harmonisierten Normen wieder. Die Punkte 3.1a und 3.1b müssen vom Gerätehersteller neu bewertet werden. Die Anforderungen der Richtlinie müssen erfüllt sein, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Der Punkt 3.2 muss nicht neu bewertet werden Die Angabe der Norm EN /A11:2004 oder EN :2001 (im Punkt 3.1a) ist beispielhaft für Geräte aus dem Bereich der Informationstechnik. Für Geräte anderer Sparten (z. B. Medizintechnik) müssen die hierfür vorgesehenen Normen verwendet werden. Einhaltung der Vorschriften Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften (bzw. der Marktüberwachung) geschieht durch die Bundesnetzagentur. Für die Durchführung dieser Aufgabe muss ein für die Bundesnetzagentur uneingeschränkter Zugriff auf alle mit dem Produkt in Zusammenhang stehenden Informationen bestehen. Diese sind: - Das User Manual - Alle Fertigungsunterlagen (Blockdiagramm, Schaltplan, Bestückungsplan, Layout, Stückliste) - Eine Beschreibung der Funktionalität - Alle Prüfberichte für die einzuhaltenden Normen nach R+TTE (siehe Seite 1) - Konformitätsbewertung - Konformitätserklärung Diese Informationen müssen entweder direkt vom Gerätehersteller zur Verfügung stehen oder (wie bei den Beck-Modulen) bei einem Notified Body (NB) hinterlegt werden. Notified Body (NB) Ein Notified Body ist eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden technische Unterlagen (Technical Construction File, TCF) geprüft und bewertet. Auf Anforderung des Herstellers des Moduls kann der Notified Body die erforderlichen Unterlagen des TCF's der Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktüberwachung zur Verfügung stellen. Ein normaler (End-)Kunde kann diese Unterlagen beim NB nicht anfordern.
3 Konformitätserklärung Hinweis: Die Konformitätserklärung des Endgeräteherstellers gilt uneingeschränkt für das Gesamtprodukt! Wer oder was ist ein Gerätehersteller? Für ein Gesamtgerät, in dem ein WL01 eingesetzt wird, ist der Gerätehersteller verantwortlich. Konformitätserklärung Beck hat als Inverkehrbringer des WL01 hierfür eine Konformitätserklärung erstellt. Der Gerätehersteller seinerseits hat auch eine Konformitätserklärung abzugeben. Diese Konformitätserklärung des Endgeräteherstellers gilt uneingeschränkt für das Gesamtprodukt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die von Beck empfohlenen Antennen eingesetzt und die empfohlenen Einsatz-Hinweise eingehalten wurden. Sonderfall Der Gerätehersteller setzt eigene Antennen ein: In diesem Fall muss der Gerätehersteller selbst bewerten, ob die von ihm eingesetzten Antennen vergleichbar sind (zu den von Beck empfohlenen Antennen) und ob daraus möglicherweise neue Prüfungen notwendig werden. Unterstützung können hier unabhängige Institute bieten, beispielsweise die Firma Phoenix Testlab in Blomberg. Notifizierungen Eine Notifizierung ist eine Unterrichtung der einzelstaatlichen Behörde in der EU über die Absicht des Inverkehrbringens einer Funkanlage in dem Mitgliedsstaat. Diese Anforderung ist in Artikel 6.4 der R&TTE Richtlinie geregelt. Die Notifizierung muss mindestens vier Wochen vor Inverkehrbringung durch den Gerätehersteller ( Final Integrator ) veranlasst werden. Die Notifizierung erfolgt immer in den Ländern, in denen das Modul in Verkehr gebracht wird. Der Notifizierungsantrag erfolgt über ein Formblatt des jeweiligen Landes. Hier gibt es keine einheitliche europäische Vorlage. In Deutschland erfolgen die Notifizierungen über die Bundesnetzagentur. Auch hier kann es hilfreich sein, die Notifizierung als Dienstleistung von Firmen vornehmen zu lassen, die darauf spezialisiert sind. Die Kosten liegen derzeit bei ungefähr 100 Euro / europäischem Land. Vorhandene Notifizierungen werden gerne als Marketing-Instrument eingesetzt. Produktinformationen Beck informiert über alle relevanten technischen Punkte, die bei der Intergration des WLAN-Moduls in ein Kunden-Gerät zu beachten sind (siehe Hardware-Handbuch). Des Weiteren teilt Beck mit, welche Prüfungen bereits durchgeführt wurden und stellt die hieraus resultierenden Ergebnisse zur Verfügung. Eine Bewertung bzw. Entscheidung über noch durchzuführenden Prüfungen liegt jedoch beim Kunden selber. Siehe auch:
4 Allgemeine Grundlagen (USA) FCC-Zulassung Für die Zulassung in den USA gelten die Anforderungen der FCC, d.h. für die Erreichung der FCC-Zulassung müssen Prüfungen durchgeführt und eine Zulassung beantragt werden. Die Zulassung kann in Europa bei einem Telecommunication Certification Body (TCB) beantragt werden. Die erfolgreiche Vergabe der FCC-Zulassung wird durch eine FCC-Nummer auf dem zugelassenen Produkt dokumentiert. Wenn dieses Produkt nicht das Endprodukt ist, muss diese FCC-Nummer auf jeden Fall auch auf dem Endprodukt sichtbar sein. Das Beck WLAN-Modul besitzt eine FCC-Zulassung. Diese ist gültig, solange die von Beck für den Gebrauch in USA empfohlenen Antennen verwendet werden. Falls andere Antennen in USA eingesetzt werden sollen, muss hier eine neue FCC-Zulassung durchgeführt werden. Zu empfehlen ist, dies bei einem Dienstleister für FCC-Zulassungen zu beauftragen. Allgemeine Grundlagen (Kanada) Für Kanada ist eine eigenen Zulassung zu beantragen. Diese kann in Europa bei einem Foreign Certification Body (FCB) beantragt werden. Kanada ist bezüglich der Zulassungen und Normen sehr ähnlich zu den USA. Die Norm heißt hier IC und ist zur FCC zu ca. 95 % identisch, d.h. die unter USA getroffenen Aussagen haben auch weitgehend Gültigkeit in Kanada. Preisbeispiel für Zulassungen außerhalb Europa / USA China: Zulassung ca / Tests ca zzgl. Kosten für einen lokalen Repräsentanten, Zulassungsdauer im Idealfall ca. 15 Wochen. Japan: In Europa kann eine Zulassung für Japan bei einem Registered Certification Body (RCB) beantragt werden (Prüfung und Zulassung in Deutschland) Zulassung ca / Tests ca nur in Japan durchführbar Bahamas: Zulassung ca. 950 Fragen zum WLAN-Modul Welche Unterlagen werden von Beck für den Kunden bereit gestellt? - Das technische Manual zum WL01-Modul mit allen Hinweisen zum bestimmungsgemäßem Einsatz - Die Konformitätserklärung zum WL01-Modul - Die Angabe, bei welchem Notified Body die Unterlagen für das WL01-Modul hinterlegt sind beim Beck-Support zu erfragen (support@beck-ipc.com) - Ein beispielhaftes Muster für die FCC-Kennzeichnung eines Produktes finden Sie auf der FCC-Webseite (ww.fcc.gov) Was muss ein Gerätehersteller tun, damit er sein WL01-Produkt in Europa zulassen kann? - Der Gerätehersteller muss eine komplette Konformitätsbewertung für sein Produkt durchführen - Der Gerätehersteller muss sicherstellen, dass alle oben aufgeführten R&TTE-Normen eingehalten sind. Dazu ist es auch erforderlich, dass ein Neubewertung für das Endprodukt vorgenommen wird. - Der Gerätehersteller muss wissen, bei welchem Notified Body die technischen Unterlagen des WL01-Moduls hinterlegt sind, damit diese für die Marktüberwachung zur Verfügung stehen. Für die Hinterlegung der restlichen Unterlagen ist der Kunde selbst verantwortlich - Der Gerätehersteller muss für sein Gerät/Produkt eine Konformitätserklärung erstellen - Das Gerät muss in den jeweiligen Ländern einzeln notifiziert werden Hinweis: Der Gerätehersteller ist vollständig für sein Gesamt-Produkt verantwortlich, incl. des WL01-Moduls
5 Was muss ein Gerätehersteller tun, damit der sein Gerät/Produkt in USA zulassen kann? - Auf dem Endgerät muss die FCC-Nummer des WL01-Moduls sichtbar sein - Es dürfen ausschließlich die in der FCC-Zulassung aufgeführten Antennen zum WL01-Modul verwendet werden. Andere Antennen erfordern eine neue FCC-Zulassung in Verbindung mit dem WL01-Modul - Eine Notifizierung ist in den USA nicht erforderlich, da alle notwendigen Zulassungen und Bekanntmachungen durch die FCC-Zulassung abgedeckt sind. Die Anforderungen der FCC an das Endgerät sind durch den Hersteller zu bewerten. Hierdurch ist ggf. eine weitere Zulassung (Certification) erforderlich. - Der Kunde ist nicht vollständig für sein Gesamt-Produkt verantwortlich; die Verantwortung für das WL01-Modul liegt weiterhin bei Beck Haben die in ein Gerät eingebauten Pigtails (Antennenadapter) einen Einfluss auf die Zertifizierung eines Gerätes? - Europa: Ja, für das Gesamtgerät muss eine Neubewertung durchgeführt werden. - USA: Es sind nur die Pigtails erlaubt, die im Rahmen der FCC-Zulassung in Verbindung mit dem WL01-Modul zugelassen wurden (siehe Empfehlung Beck) Die Lieferung der WL01-Module erfolgt ohne Antenne. Was ist bei der Auswahl der Antenne zu beachten? - Die Norm EN ist zu beachten - Die max. zulässige Sendeleistung ist zu beachten (diese ist bspw. in Deutschland gesetzlich beschränkt. Sie liegt im WLAN-Band bei 100mW (20dbm) EIRP - Empfehlung von Beck: Verwendung der für das WL01-Modul angegebenen Antennen - Wenn ein Kunde eine andere Antenne als die von Beck empfohlenen einsetzen möchte, muss er diese Kombination selber neu bewerten. Wenn ein Gerät mit einer Antenne zertifiziert wurde, darf es dann nur mit dieser Antenne verkauft werden? Deutschland / Europa: Grundsätzlich dürfen in Deutschland andere Antennen verwendet werden, solange die zulässige Sendeleistung, insbesondere unter Beachtung der Abstrahlcharakteristik und der Grenzwerte der Nebenaussendungen (Spurious Emissions), nicht überschritten wird. USA: In den USA dürfen nur komplett vom FCC zertifizierte Einheiten (WL01 mit angeschlossener Antenne) eingesetzt werden. Um einen Einsatz andere Antennen durch einen nicht ausreichend qualifizierten Anwender zu verhindern, werden vom FCC nur feste Verbindungen zugelassen, oder Antennen mit Unique -Steckverbindern, die nicht für jedermann erhältlich sind Was ist beim Einsatz einer eigenen Antennenkonstruktion zu beachten? Eine eigene Antennenkonstruktion ist grundsätzlich zulässig. Eine neue Zulassung ist erforderlich.. Links
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