Vorlage I. Kirchenkreis Wuppertal Herbstsynode 07./ A. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode möge beschließen, dass
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- Benedikt Meyer
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1 TOP 05 Angelegenheiten des Kirchenkreises Wuppertal TOP Antrag des Ev. Friedhofsverbandes Wuppertal; Konzeption der Verwaltungsstrukturreform im Kirchenkreis Wuppertal Kirchenkreis Wuppertal Herbstsynode 07./ Vorlage I. A. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode möge beschließen, dass 1. für den Kirchenkreis Wuppertal, abweichend von 1 des Verwaltungsstrukturgesetzes, eine alternative Verwaltungsstruktur etabliert wird. Diese sieht für den Kirchenkreis Wuppertal die nachfolgenden 3 Verwaltungseinheiten vor: eine gemeinsame zentrale Gemeindeverwaltung eine eigenständige Friedhofsverwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe und ein eigenständiges Diakonisches Werk. 2. Die Kreissynode beauftragt den Kreissynodalvorstand, für diese alternative Verwaltungsstruktur gemäß 26 einen Genehmigungsantrag an die Kirchenleitung zu stellen. 3. Die Kreissynode beauftragt den Kreissynodalvorstand weiterhin, federführend die Gespräche zwischen den nachfolgenden Friedhofsträgern im Kirchenkreis Wuppertal zu koordinieren: Evangelische Kirchengemeinde Beyenburg-Laaken (Friedhof Am Kriegermal) Evangelische Kirchengemeinde Ronsdorf (Friedhof Lüttringhauser Straße) Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Ronsdorf (Friedhof Staubenthaler Straße) Evangelische Kirchengemeinde Sonnborn (Friedhöfe Kirchhofstraße ) Evangelischer Gemeindeverband Elberfeld (insgesamt 4 Friedhöfe) Evangelischer Friedhofsverband Wuppertal (insgesamt 14 Friedhöfe) Ziel ist es dabei, eine Verwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe, die sich im Gebiet des Kirchenkreises Wuppertal befinden, unter dem Dach des Evangelischen Friedhofsverbandes Wuppertal zu erreichen. Die in der Verbandssatzung des Friedhofsverbandes bereits bestehenden Möglichkeiten eines Beitritts zum Friedhofsverband, oder einer Auftragsverwaltung durch den Friedhofsverband, sollen dabei genutzt werden. 4. Die Umsetzung der alternativen Verwaltungsstruktur des Friedhofsverbandes soll zum erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Kreissynode während ihrer nächsten Tagung hierüber zu unterrichten. In diesem Fall soll die Umsetzung der alternativen Verwaltungsstruktur innerhalb der in 31 VerwG Abs. 2 genannten Frist zum erfolgen.
2 B. Begründung Informationen zum Verwaltungsstrukturgesetz Ziel des Kirchengesetzes über die Verwaltungsstruktur in der Evangelischen Kirche im Rheinland (VerwG) ist es, die Strukturen kirchlicher Verwaltung so zu gestalten, "dass ein möglichst gutes Verhältnis von Qualität und Wirtschaftlichkeit erreicht wird." ( 1 Abs. 3 Satz 1 VerwG). Grundsätzlich geht die Landeskirche davon aus, dass dieses Ziel erreicht wird, wenn pro Kirchenkreis nur eine Verwaltungseinheit existiert. Dadurch würde eine Verwaltungsgröße erreicht, die eine effektive und effiziente Verwaltung ermöglicht. Dabei muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten vorhanden sein ( gemäß 10 Abs. 1 VerwG mindestens 15 "Vollbeschäftigungseinheiten" ), damit die notwendige Qualifikation von Mitarbeitenden für die verschiedenen Arbeitsgebiete sichergestellt wird. Eine solche gemeinsame Verwaltung stellt nach Auffassung der Landeskirche für die Arbeit von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden einen deutlichen Gewinn dar, da der Zugriff auf die einzelnen Fachkompetenzen verstärkt gewährleistet ist. Durch eine gemeinsame Verwaltung können die Leitungsgremien fachlich noch stärker unterstützt und kreiskirchliche Prozesse ausreichend unterstützt werden. Abweichend von diesem Grundsatz nach 1 VerwG sieht das Verwaltungsstrukturgesetz aber ausdrücklich in 26 Ausnahmeregelungen vor, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Der gesamte Text des Verwaltungsstrukturgesetzes ist im Anhang beigefügt. Anträge an die Kreissynode Der Kreissynodalvorstand (KSV) des Kirchenkreises Wuppertal wird der Kreissynode auf ihrer Tagung am / vorschlagen, alle Verwaltungsbereiche des Kirchenkreises, mit Ausnahme des Diakonischen Werkes Wuppertal, in einer gemeinsamen Verwaltung zusammenzufassen und keine weiteren Ausnahmen zu beantragen. Der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal ( nachfolgend Friedhofsverband genannt ) teilt die Auffassung des KSV nicht. Er schlägt der Kreissynode vor, neben dem Bereich des Diakonischen Werkes Wuppertal als weitere Ausnahme gemäß 26 Abs. 1 VerwG eine eigenständige Verwaltungseinheit für die Verwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe des Kirchenkreises Wuppertal einzurichten. Diese gemeinsame Friedhofsverwaltung soll nicht Teil einer gemeinsamen zentralen Gemeindeverwaltung sein. Friedhofssituation in der Rheinischen Landeskirche Im Bereich der Rheinischen Landeskirche gibt es nach Mitteilung des Landeskirchenamtes ca. 180 Friedhöfe. Einzelne Kirchenkreise verwalten in ihrem Gebiet überhaupt keine Friedhöfe und wenn doch, handelt es sich sehr oft um kleinere bis mittlere Friedhöfe, die keine gewerblichen Geschäftsfelder (z. B. Blumenläden, Gärtnereien) haben. Im Gebiet des Kirchenkreises Wuppertal befinden sich 23 evangelische Friedhöfe, d. h. etwa jeder achte Friedhof in der gesamten Rheinischen Kirche liegt im Kirchenkreis Wuppertal. Weiterhin befinden sich hier viele besonders große kirchliche Friedhöfe. Diese für die Rheinische Landeskirche unübliche Situation war sicherlich nicht im Blickfeld des kirchlichen Gesetzgebers, der natürlich den "Normalfall" regeln muss. Dies macht aber umso mehr die Besonderheit der Wuppertaler Verhältnisse und den Ausnahme- (Regelungs-) Charakter deutlich. Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 07./ /Vorlage (I.) Antrag Ev. Friedhofsverband, S.2 von 6
3 Friedhofssituation im Kirchenkreis Wuppertal Sowohl im ehemaligen Kirchenkreis Barmen als auch im ehemaligen Kirchenkreis Elberfeld ist in den letzten drei Jahrzehnten bereits eine "Friedhofs-Verwaltungsstrukturreform" durchgeführt worden. Der Kirchenkreis Wuppertal verfügt über zwei große Friedhofsverbände, die zusammen in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen 21 der 23 Friedhöfe verwalten. Lediglich die beiden Ronsdorfer Kirchengemeinden verwalten ihre beiden kleineren Friedhöfe (jeweils etwa 2 ha) zurzeit völlig eigenständig. Der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal Der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal ist in der Rheinischen Kirche eine Besonderheit, weil er eine eigene Körperschaft des öffentlichen Kirchlichen Rechts ist. Er ist nicht einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder dem Kirchenkreis zugeordnet, sondern handelt rechtlich eigenständig. Die Verbandsgemeinden des Friedhofsverbandes haben das Eigentum an ihren Friedhöfen notariell auf den Friedhofsverband übertragen. Der Friedhofsverband verwaltet 14 Friedhöfe, die in seinem Eigentum stehen. Daneben unterstützt er im Rahmen einer Auftragsverwaltung zurzeit zwei Kirchengemeinden bei der Verwaltung von 3 weiteren Friedhöfen. Bei seiner Gründung im Jahr 1984 verwaltete der Friedhofsverband 6 Friedhöfe. Der Friedhofsverband hat seit seiner Gründung vor 30 Jahren eine völlig selbstständige und eigenständige Verwaltung, die alle Aufgabenbereiche (Personal, Immobilien, Buchhaltung, Grabstättenverwaltung usw.) beinhaltet. In den letzten 30 Jahren haben sich der Friedhofsverband und seine Verwaltung trotz dramatischer Veränderungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur und schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen als Fachverband und selbstständige Verwaltungseinheit bewährt. Aktuelle Probleme und Herausforderungen mit bewährten Strukturen lösen Nicht nur im Bereich der Gemeindeverwaltung sieht sich der Kirchenkreis Wuppertal großen demografischen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen gegenüber. Dies trifft auch für den Bereich der Friedhofsverwaltung und -unterhaltung zu. Sinkende Bestattungszahlen, eine erhebliche Zunahme der Urnen-Beisetzungen, veränderte Bedürfnisse und Anforderungen der Friedhofsnutzer und -besucher, eine steigende Nachfrage nach pflegefreien Grabarten, Schließung von Friedhofsteilen oder ganzen Friedhöfen sind die vorherrschenden Rahmenbedingungen. Hinzu kommt, dass im Wuppertaler Westen einige Friedhöfe zurzeit erhebliche strukturelle und wirtschaftliche Probleme haben. Eine nachhaltige Konsolidierung wird kurzfristig nicht möglich sein, sondern Jahre dauern. Die Lösung all dieser Probleme sollte nicht zusätzlich dadurch erschwert werden, dass man bestehende Strukturen, die sich bewährt haben, auflöst und etwas Neues schafft, von dem man nicht weiß, ob es die Effektivität und Effizienz der bestehenden Strukturen überhaupt erreichen kann. Vielmehr sollten die bestehenden Strukturen gestärkt werden, um die neuen Herausforderungen jetzt bewältigen zu können. Aus Sicht des Friedhofsverbandes soll die sehr spezielle Pflichtaufgabe "Friedhofsverwaltung" weiterhin in einer funktionierenden Struktur fachlich qualifiziert und wirtschaftlich erledigt werden. Die Aufgaben und Anforderungen werden nicht dadurch geringer, oder sogar gelöst, dass man sie in einer neuen zentralen Verwaltung mit veränderten Kompetenzen und Strukturen umverteilt. Hier sollte man das gute und lobenswerte Ziel des Verwaltungsstrukturgesetzes, nämlich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sicherzustellen, nicht aus den Augen verlieren. Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 07./ /Vorlage (I.) Antrag Ev. Friedhofsverband, S.3 von 6
4 Unterschiedliche Anforderungen an eine Friedhofsverwaltung Natürlich können Friedhöfe in einer gemeinsamen zentralen Verwaltungseinheit zusammen mit der Gemeindeverwaltung verwaltet werden. Dies geschieht ja auch in vielen Kirchenkreisen der Rheinischen Kirche, die einzelne Friedhöfe haben. Die Situation der Friedhofsverwaltung in Wuppertal ist aber, wie bereits dargestellt, eine völlig andere. Für den Friedhofsverband macht eine eigenständige Friedhofsverwaltung, also eine Fachverwaltung, auch aus anderen Gründen Sinn: a) Friedhöfe erhalten keine Kirchensteuermittel. Sie sind Gebühren-Haushalte, die kostendeckend arbeiten müssen. Die Anforderungen an den Friedhofsträger und seine Verwaltung sind daher andere als bei einer reinen Gemeindeverwaltung. Friedhofsverwaltungen müssen verstärkt auf die Entwicklungen des "Friedhofs- und Bestattungs-Marktes" achten und reagieren. Marktwirtschaftliche Mechanismen wie Angebot und Nachfrage, aber auch das Behaupten im Wettbewerb mit anderen Anbietern (andere Friedhofsträger, Bestattungsunternehmen, Gärtnereien) sind ständige Anforderungen an ihre Arbeit. Anders als bei einer Gemeindeverwaltung, der für das laufende Haushaltsjahr ein festes Budget (Kirchensteuerzuweisung) zur Verfügung gestellt wird, hat eine Friedhofsverwaltung keine gesicherten Einnahmen. Friedhofsverwaltungen sind längst keine Behörden mehr, sondern Dienstleister, die kundenorientiert arbeiten müssen, wobei der Kundenkreis alle Gruppen der Gesellschaft und nicht nur die Mitglieder der Kirchengemeinden umfasst. b) Die Verwaltung des Friedhofsverbandes ist neben dem Bereich der laufenden Verwaltung sehr stark im planerischen und gestalterischen Bereich tätig. Sicherlich liegt hier ein Schwerpunkt bei der Geschäftsleitung des Friedhofsverbandes. Dafür sind schlanke Entscheidungsstrukturen ohne zusätzliche Zwischenebenen und der arbeitsbereichsübergreifende Einsatz aller Verwaltungsmitarbeiter und die dadurch zur Verfügung stehende Flexibilität von großer Bedeutung. c) Im Bereich der Friedhofsverwaltung aller Wuppertaler Friedhofsträger ist neben der Software (MACH-CS) für das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF) eine spezielle Friedhofs-Software (HADES) im Einsatz. Über das Friedhofsprogramm erfolgt nicht nur die komplette Grabstättenverwaltung, sondern auch das gesamte Rechnungswesen einschließlich der Rechnungserstellung. Die für die Buchhaltung relevanten Daten müssen aus dem Friedhofsprogramm über eine spezielle Schnittstelle an das Programm MACH-CS übergeben werden. Um effektiv arbeiten zu können, ist eine direkte Kommunikation zwischen den einzelnen Mitarbeitenden der verschiedenen Arbeitsbereiche erforderlich. Insbesondere betrifft dies die Bereiche der Buchhaltung, der Bestattungsannahme und Grabstättenverwaltung und der Geschäftsführung. Um die Arbeitsabläufe und -ergebnisse im Bereich der Grabstättenverwaltung durchführen und sicherstellen zu können, ist ein Grundverständnis buchhaltungstechnischer Abläufe zu schaffen und zu fördern, und im Bereich der Buchhaltung ist die Fähigkeit, das Friedhofsprogramm Hades zu bedienen, unbedingt erforderlich. Gleiches gilt für den sensiblen Bereich der Treuhandverwaltung (Dauergrabpflegeverträge), bei dem die Verknüpfungen zwischen den beiden Software-Programmen ebenfalls vorhanden sind. Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 07./ /Vorlage (I.) Antrag Ev. Friedhofsverband, S.4 von 6
5 d) Neben dem hoheitlichen, gebührenrechtlichen Aufgabenbereich haben die Friedhöfe große gewerbliche Tätigkeitsfelder. Der Betrieb von Blumenläden, Friedhofs-Cafés und Gärtnereien, die gewerbliche Vermietung von Räumlichkeiten, Werk- und Pachtverträge und die gewerbliche Verwaltung großer Treuhandvermögen sind Arbeitsfelder, die der klassischen Gemeindeverwaltung fremd sind. Aus diesem gewerblichen Tätigkeitsfeld resultieren umsatzsteuerliche Anforderungen, die bei der klassischen Gemeindeverwaltung zumindest in dieser Größenordnung nicht anfallen. Landeskirchliche Aspekte Die besonderen Anforderungen an die Friedhofsverwaltung sind bei der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) sehr deutlich geworden. Der Friedhofsverband hat hier in vielen Bereichen federführend Entwicklungen für den Friedhofsbereich in der Rheinischen Kirche vorangebracht und ist auch aktuell immer wieder Ansprechpartner oder Unterstützer. Einzelne Kirchengemeinden und andere Kirchenkreise wurden in den letzten Jahren unterstützt und begleitet. Wuppertal und die Bergische Region sind die Bereiche, in denen Friedhöfe besonders stark vertreten sind. Dies hat zur Folge, dass diese Fachkompetenz im Landeskirchenamt geschätzt wird. Dies kann man auch daran sehen, dass von den vier Plätzen in der gemeinsamen Friedhofskommission der Rheinischen, Westfälische und Lippischen Kirche neben den beiden landeskirchlichen Vertretern seit Jahren zwei Verwaltungsmitarbeiter aus dem Bergischen sitzen. Einer davon ist der Geschäftsführer des Friedhofsverbandes. Kompetenzzentrum In diesem Zusammenhang ist auf 14 VerwG hinzuweisen, der die Möglichkeit eröffnet, so genannte Kompetenzzentren kirchenkreisübergreifend zu schaffen. Dies würde sich gerade auch für den Bereich der Friedhofsverwaltung anbieten. Eine eigenständige Friedhofsverwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe in Wuppertal könnte hier, auch im landeskirchlichen Interesse, als Keimzelle für ein solches zukünftiges Kompetenzzentrum dienen. Auch aus diesem Grund sollte man die bereits seit 30 Jahren bestehende und erfolgreiche Verwaltungsstruktur des Friedhofsverbandes nicht auflösen. Alternative Verwaltungsstruktur Eine eigenständige Friedhofsverwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe im Kirchenkreis Wuppertal könnte alle Anforderungen und Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach 26 VerwG erfüllen. Die alternative Konzeption einer Verwaltungsstruktur würde eine gemeinsame zentrale Gemeindeverwaltung eine eigenständige Friedhofsverwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe und ein eigenständiges Diakonisches Werk im Kirchenkreis Wuppertal vorsehen. Hierfür sollten die Friedhofsträger im Kirchenkreis Wuppertal Anfang 2015 unter Federführung und Begleitung des KSV mit Gesprächen beginnen, um möglichst zum unter dem Dach des Evangelischen Friedhofsverbandes Wuppertal eine gemeinsame Verwaltung zu bilden. Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 07./ /Vorlage (I.) Antrag Ev. Friedhofsverband, S.5 von 6
6 Dabei können die einzelnen Kirchengemeinden und Gemeindeverbände die bereits bestehenden, in der Verbandssatzung des Friedhofsverbandes Wuppertal festgelegten Möglichkeiten nutzen. Dies sind zum einen der Beitritt zum Friedhofsverband und eine Eigentumsübertragung der gemeindlichen Friedhöfe auf den Friedhofsverband. Zum anderen kann eine Verwaltung der Friedhöfe durch den Friedhofsverband auch im Rahmen einer Auftragsverwaltung erfolgen, die ggf. auch befristet werden kann. In diesem Fall verbleibt das Eigentum an den Friedhöfen bei den Kirchengemeinden oder Gemeindeverbänden. Die im Verwaltungsstrukturgesetz geforderte Unterstützung des Superintendenten / der Superintendentin erfolgt in der Praxis bereits seit Jahrzehnten durch den Friedhofsverband. Ein Zugriff auf Informationen und Leistungen kann bereits jetzt jederzeit erfolgen. Auch die Anforderung, dass die Verwaltungseinheiten gleich strukturiert sein müssen, ist erfüllt. Kooperationen und gemeinsame Datenerhebungen durch das Landeskirchenamt wären problemlos möglich. Zwei eigenständige Verwaltungseinheiten für die Bereiche Gemeindeverwaltung und Friedhofsverwaltung bedeuten nicht, dass keine Zusammenarbeit erfolgen könnte und wird. Der Kreissynodalvorstand hat es in der Vorlage zur letzten Kreissynode im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen der kreiskirchlichen Verwaltung und der eigenständigen Verwaltung des Diakonischen Werkes selbst wie folgt formuliert: "Punktuelle Zusammenarbeiten sollten gesucht werden." Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind solche Felder der Zusammenarbeit erkennbar, z. B. in den Bereichen IT oder Innenrevision. Aber auch das für den Kirchenkreis wichtige Thema der mittelfristigen Personalplanung im Verwaltungsbereich ist ein mögliches und problemloses Feld der Zusammenarbeit und Abstimmung. Entlastung der Leitungsgremien Die gemeinsame Verwaltung aller 23 evangelischen Friedhöfe unter dem Dach eines Friedhofsverbandes Wuppertal als eigener Körperschaft des kirchlichen öffentlichen Rechts bedeutet für die Leitungsgremien eine spürbare Entlastung. Die Verbandsgemeinden behalten über ihre Verbandsvertreterin / ihren Verbandsvertreter und ggf. auch über ein Vorstandsmitglied Einflussmöglichkeiten. Gleichzeitig müssen sie sich aber mit diesem Aufgabengebiet während der Presbyteriumssitzungen nicht mehr oder nur noch in sehr eingeschränktem zeitlichem Rahmen beschäftigen. Kreissynode Kirchenkreis Wuppertal 07./ /Vorlage (I.) Antrag Ev. Friedhofsverband, S.6 von 6
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