Zusammenführung der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach zum
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- Ulrike Kramer
- vor 6 Jahren
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1 Zwischenbericht zum bzw Zusammenführung der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach zum
2 Zweiter Zwischenbericht Erster Zwischenbericht erfolgte am bzw (Offenbach) und am (Frankfurt) 2017 mit den Kernaussagen: Das Evangelische Dekanat Offenbach am Main wird zum in das Evangelische Stadtdekanat Frankfurt am Main integriert; dieses soll dann Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach heißen. Zeitgleich sollen der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main und der Evangelische Kirchengemeindeverband Offenbach zusammengeführt werden zum Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Es sollen einheitliche Standards für Gemeinden in Frankfurt und Offenbach entwickelt werden; Sonderregelungen sollen möglich sein. Die hat Einvernehmen über folgende Eckpunkte erzielt, wobei die Beschlüsse der zuständigen Gremien noch ausstehen. 2
3 Organisation des Stadtdekanats und der Pfarrerschaft Das gemeinsame Stadtdekanat besteht aus zwei Bereichen Nord-West und Süd-Ost. Der Bereich Nord-West wird geleitet von Prodekan Holger Kamlah, der Bereich Süd-Ost von Prodekanin Dr. Ursula Schoen. Dienstsitz beider Prodekane ist das Dominikanerkloster, Frankfurt. Für die für den Bereich Süd-Ost zuständige Prodekanin wird im Haus der Kirche Offenbach ein Besprechungsraum vorgehalten. Pfarrkonvente werden in den jeweiligen Bereichen abgehalten. Mindestens zweimal im Jahr findet ein stadtweiter Pfarrkonvent statt. Die Kirchengemeinden Offenbachs werden dem Bereich Süd-Ost zugeordnet. Einige Kirchengemeinden Frankfurts werden von Süd-Ost neu dem Bereich Nord-West zugeordnet; diese sind in der folgenden Übersichtskarte rot markiert. 3
4 Künftige Dekanatsbereiche 4
5 Mitarbeitende und Verwaltung Das Stadtdekanat Frankfurt wird Rechtsnachfolger des Dekanats Offenbach; die Mitarbeitenden des Dekanats Offenbach werden daher Mitarbeitende des Stadtdekanats Frankfurt und Offenbach. Die Leitung des Stadtdekanats und der Dekanatsbereiche wird in Frankfurt im Dominikanerkloster angesiedelt; daher wird auch die Verwaltung des Stadtdekanats dort zusammengeführt. Die evangelischen Gemeinden in Offenbach sollen mit dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main zusammengeführt werden. Für die Arbeitsverhältnisse wird Bestandsschutz garantiert. Mit den MAVen wurden erste Gespräche geführt. 5
6 Arbeitsfelder der Gemeindeverbände Die Offenbacher Kindertagesstätten werden als eigenständiger Arbeitsbereich in den Fachbereich II des ERV, Diakonie Frankfurt, integriert. Die Offenbacher Gemeinden können mit dem FB II des ERV eine Kooperationsvereinbarung abschließen, um ihr Kita-Profil abzusichern. Die Diakoniestation Offenbach wird voraussichtlich Teil des Fachbereich II des ERV, Diakonie Frankfurt; der Standort in Offenbach bleibt erhalten. Der gemeindepädagogische Dienst und die Evangelische Familienbildung in Offenbach werden in den Fachbereich I des ERV integriert. Das Evangelische Stadtjugendpfarramt Frankfurt am Main wird als Stadtjugendpfarramt Frankfurt- Offenbach auch für die Stadt Offenbach zuständig. Der ERV übernimmt die Regionalverwaltungsaufgaben im Dekanat Offenbach bereits zum von der bisher zuständigen Regionalverwaltung Starkenburg-Ost. 6
7 Arbeitsfelder des Dekanats Die am Klinikum Offenbach tätigen Krankenhaus-SeelsorgerInnen werden wie auch die Frankfurter Klinik-SeelsorgerInnen dem funktionalen Bereich Nord- West zugeordnet. Die hauptamtlichen KirchenmusikerInnen in Offenbach werden wie auch die Frankfurter hauptamtlichen KirchenmusikerInnen dem funktionalen Bereich Süd-Ost zugeordnet. Ab 2020 stehen 1,5 Pfarrstellen und eine 0,5 Gemeindepädagogenstelle für die Stadtkirchenarbeit in Frankfurt und in Offenbach zur Verfügung. 7
8 Liegenschaften der Offenbacher Gemeinden Nicht gemeindlich genutzte Liegenschaften gehen auf den ERV über. Gemeindlich genutzte Liegenschaften gehen grundsätzlich ebenfalls auf den ERV über; im Ausnahmefall kann eine Gemeinde beschließen, Eigentümer einer Liegenschaft zu bleiben, wobei Nutzen und Lasten (Nießbrauch) dieser Liegenschaft an den ERV übergehen. Liegenschaften, die einer Gemeinde vererbt wurden, bleiben im Eigentum der Gemeinde. Für Kita-Liegenschaften, die einer Gemeinde zugeordnet sind, gelten die gleichen Grundsätze wie für gemeindlich genutzte Liegenschaften. Der ERV steht für die Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinden sowie für ihre Bauunterhaltung und Substanzerhaltung ein; deshalb muss ihm auch der wirtschaftliche Nutzen dieser Liegenschaften zufallen. 8
9 Ausblick Noch offene Punkte Künftiger Mehrheitseigner des Altenwohn- und Pflegeheims Anni- Emmerling-Haus in Offenbach, das in eine ggmbh überführt werden soll. Zuordnung des Personals der Offenbacher Gemeinden (außer Kita- Personal) zu einem Arbeitgeber. Beschlussfassungen Ende 2017 / Anfang 2018: Grundsatzbeschlüsse der Stadtsynode in Frankfurt und der Verbandsvertretung in Offenbach bis April 2018: Verbindliche Beschlussfassungen aller Beteiligter 9
Zusammenführung der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach
Zwischenbericht zum 27.3. bzw. 19.4.2017 Zusammenführung der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach OF_FFM_Erster Zwischenbericht_V1.ppt 1 Auftrag der Integration des Evangelischen Dekanats Offenbach
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