WECHSEL DES STROM- UND GASANBIETERS

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1 WECHSEL DES STROM- UND GASANBIETERS ERGEBNISSE EINER BUNDESWEITEN UMFRAGE DER VERBRAUCHERZENTRALEN IM RAHMEN DES PROJEKTS WIRTSCHAFTLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ 2015 Aktionszeitraum: 15. März bis 30. Juni 2015 Stand: September 2015

2 Seite 2 von 18 Inhalt I. Hintergründe, Anlass und Ziel der Erhebung Seite 3 II. Fakten Seite 6 III. Zusammenfassung der Ergebnisse Seite 6 IV. Die Ergebnisse im Einzelnen Seite 8 1. Haben Sie schon mal bei Ihrem Stromversorger den Vertrag Seite 8 oder den Tarif geändert? 2. Haben Sie schon mal bei Ihrem Gasversorger den Vertrag Seite 9 oder den Tarif geändert? 3. Haben Sie schon mal Ihren Stromversorger gewechselt? Seite Haben Sie schon mal Ihren Gasversorger gewechselt? Seite Wie häufig haben Sie Ihren Stromanbieter gewechselt Seite 11 oder den Vertrag geändert? 6. Wie häufig haben Sie Ihren Gasanbieter gewechselt Seite 11 oder den Vertrag geändert? 7. Welche Gründe / Aspekte waren ausschlaggebend Seite 12 für die Wahl Ihres jetzigen Versorgers? 8. Nennen Sie uns bitte die Gründe für den Wechsel? Seite Warum haben Sie bislang den Versorger nicht gewechselt? (Oder: Warum wollen Sie Ihren Anbieter nicht wechseln?) Seite Was wäre Ihnen bei einem neuen Vertrag / neuen Anbieter wichtig? Seite 15 Fragebogen: Umfrage Strom-und Gasanbieterwechsel Seite 17

3 Seite 3 von 18 I. Hintergründe, Anlass und Ziel der Erhebung Immer wieder drehen Strom- und Gasversorger an der Preisschraube. Seit einiger Zeit sinken zwar die Einkaufspreise an der Strombörse, doch für die meisten Privathaushalte wird sich das auf der Jahresendabrechnung kaum bemerkbar machen. Zum Jahreswechsel 2014/2015 ist der Strompreis nach Angaben des Vergleichsportals verivox für den Endkunden gerade einmal um 0,4 Prozent gesunken. Die Preissenkung gleicht lediglich die Preiserhöhungen in 2014 aus, was einem Nullsummenspiel gleich kommt. Auch die Gaspreise sind mit 1,3 Prozent nur leicht gesunken und bleiben auf hohem Niveau stabil. Da liegt der Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Versorger oder der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nahe. Jeder Verbraucher kann seinen Stromund/oder Gaslieferanten frei wählen, egal ob er in eine neue Wohnung zieht oder einen bestehenden Liefervertrag für dieselbe Wohnung beenden will. Mieter einer Wohnung mit Gasheizung haben allerdings oft keinen eigenen Gasliefervertrag; sie sind in solchen Fällen auf ihren Vermieter angewiesen. Der Wechsel ist einfach Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versorger lohnt sich vor allem für diejenigen, die noch immer in den teuren Basistarifen ihres Grundversorgers stecken. Am meisten sparen können Verbraucher aber bei einem Anbieterwechsel. Nach Angaben der Stiftung Warentest lassen sich bei Strom durchschnittlich bis zu 315 Euro und bei Gas bis zu 847 Euro im Jahr sparen. Die Suche nach günstigen Angeboten bei einem beabsichtigten Wechsel des Stromoder Gasanbieters wird durch die Vielfalt der Angebote und die teilweise unübersichtlichen Preisangebote erschwert. Um erfolgreich den Anbieter zu wechseln, müssen Verbraucher immer wieder intensiv nicht nur die Preise, sondern auch die Vertragsbedingungen vergleichen. Tarifrechner sind dabei ein praktisches Hilfsmittel. Sie sind für Internetnutzer leicht aufrufbar und ermöglichen einen ersten Einblick in die verschiedenen Angebote. Allerdings bergen die Vergleichsportale auch Risiken. Nicht alle sind gut verständlich und bieten Orientierung über die aktuelle Angebotsvielfalt. Voreinstellungen verändern unbemerkt das Ranking, Bonuszahlungen verdecken die realen Kosten, unklare Vertragslaufzeiten oder ihre automatische Verlängerung führen zu ungewollten Bindungen an einen Anbieter. Dennoch gilt: Der eigentliche Wechsel des Tarifs oder Anbieters ist in der Regel einfach wenn man bestimmte Grundregeln beachtet. Verunsicherte Verbraucher durch Tricksereien bei Billiganbietern Für Ärger bei Verbrauchern sorgen seit einigen Jahren vor allem sogenannte Stromund Gas-Discounter, unter denen einige schwarze Schafe zu finden sind. Die Billiganbieter locken mit Kampfpreisen und hohen Wechsel- und Neukundenboni, doch nicht selten kommt die vermeintlich günstige Energie den Kunden am Ende teuer zu stehen.

4 Seite 4 von 18 Dies haben in den vergangenen Jahren schon die umstrittenen Geschäftsmodelle der zwischenzeitlich insolventen Unternehmen TelDaFax und Flexstrom gezeigt. Diese gingen mit Vorkasse-Angeboten auf Kundenfang: Verbraucher zahlten die Rechnung für ihre Energielieferung für ein ganzes Jahr im Voraus und erhielten im Gegenzug günstige Preise. Problem: Die Anbieter konnten nicht mehr liefern und die zahlreichen Kunden, die Vorkasse geleistet hatten, mussten einen neuen Stromversorger finden und liefen ihrem Geld hinterher. Die Insolvenzverfahren dauern noch an. Ob und wieviel Geld die ehemaligen Kunden wiederbekommen werden, steht noch in den Sternen. Solche Vorkasse-Angebote gibt es zwar seither kaum noch. Doch das ist für Verbraucher kein Grund zur Entwarnung. Dass inzwischen einige Discount-Anbieter den Markt verlassen haben, heißt nicht, dass jetzt auf dem Energiemarkt eine heile Welt entstanden ist. Die Verbraucherzentralen sehen sich in der Beratungspraxis mit immer neuen Tricks konfrontiert. Besonders beliebt sind Tricksereien mit Bonuszahlungen. Zwar ist ein versprochener Bonus per se nichts Schlechtes. Viele Verbraucher haben damit jedoch schlechte Erfahrungen gemacht, weil die beworbenen Boni am Ende nicht gewährt wurden oder die angegebenen Kosten aus anderen Gründen in die Höhe geschnellt sind, beispielsweise weil ein Pakettarif gewählt wurde. Vorsichtig sollten Verbraucher auch werden, wenn sie im Kleingedruckten die Klausel finden, dass der Bonus bei Vertragsverstößen nicht ausgezahlt wird. Einige Unternehmen definieren gar nicht näher, was ein solcher Vertragsverstoß überhaupt sein soll. So läuft man als Kunde Gefahr, dass schon eine verspätete Begleichung der Rechnung oder ein versehentlich falsch abgelesener Zählerstand zum Entzug des Rabatts führt. Manchmal werden auch die Rechnungen so undurchsichtig gestaltet, dass der Kunde nicht ohne weiteres erkennen kann, ob der Bonus nun gutgeschrieben worden ist oder nicht. Häufig wird auch bei der Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen getrickst. Diese werden einfach zu hoch angesetzt, so dass der Kunde Monat für Monat zu viel Geld an das Unternehmen überweist. Aufgelaufene Guthaben werden dann lange nicht ausgezahlt oder mit mehreren darauffolgenden Abschlägen verrechnet. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Ein Guthaben darf höchstens mit dem kommenden Abschlag verrechnet werden, der Rest muss dann umgehend ausgezahlt werden. Generell gilt: Billig-Angebote, die stark von den Angeboten der anderen Anbieter abweichen, sollten misstrauisch machen. Sind die Angaben zu Einsparpotential oder versprochene Neukunden- bzw. Wechselboni außergewöhnlich hoch, sollte man auf der Hut sein.

5 Seite 5 von 18 Anlass für die Online-Umfrage An der Börse sinken die Strompreise, aber für Haushaltskunden stiegen sie in den letzten Jahren immer weiter an. Ein Tarifwechsel beim bisherigen Strom- und/oder Gasanbieter bzw. ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten kann Verbrauchern oftmals nennenswerte finanzielle Einsparungen bieten. Bereits durch einen Tarifwechsel, also durch den Abschluss eines Sondervertrages mit dem Grundversorger, kann man ohne großen Aufwand kontinuierlich sparen. Es ist immer sinnvoll, alle paar Jahre den bestehenden Vertrag unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, wie sich die Angebote am Markt verändert haben. Dennoch scheuen viele Verbraucher den Schritt zum Wechsel. Die Zahl der Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, stieg unter dem Eindruck der TelDaFax- und Flexstrom-Insolvenzen merklich an. Viele Kunden hatten für ihre Energie im Voraus bezahlt und standen plötzlich mit mehreren hundert Euro Verlust im Regen. Die Kritik an ungünstigen Voreinstellungen bei Vergleichsportalen sowie die Tricksereien einiger unseriöser Discountanbieter haben zur weiteren Verunsicherung beigetragen. Laut Bundesnetzagentur 1 haben beispielsweise im Strombereich 20,9 Prozent der Haushaltskunden zu einem anderen Lieferanten als dem Grundversorger gewechselt, 45,0 Prozent haben einen anderen Vertrag (Sondervertrag) beim Grundversorger gewählt und 34,1 Prozent der Haushaltskunden befinden sich immer noch in der teuren Grundversorgung. Im Gasbereich haben bislang lediglich 14,0 Prozent der Haushaltskunden zu einem anderen Lieferanten als dem Grundversorger gewechselt, immerhin 60,0 Prozent haben einen anderen Vertrag (Sondervertrag) beim Grundversorger gewählt und 26,0 Prozent der Haushaltskunden befinden sich immer noch in der Grundversorgung. 2 Die meisten Verbraucher sind unzufrieden mit den Energiepreisen. Die Verbraucherzentralen haben die aktuellen Wechselquoten sowie die oben beschriebenen Schwierigkeiten mit einigen Versorgungsunternehmen zum Anlass genommen, eine Verbraucherbefragung durchzuführen. Mit der zum Weltverbrauchertag (15. März 2015) auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen gestarteten Online-Befragung wollten die Verbraucherzentralen herausfinden, ob Verbraucher schon einmal ihren Tarif beim Grundversorger bzw. ihren Versorger gewechselt haben oder was sie von einem Wechsel abhält und welche Aspekte ihnen beim neuen Vertrag/neuen Anbieter besonders wichtig sind. Die Ergebnisse sollen aktuelle Probleme beim Anbieterwechsel und mögliche Handlungsspielräume für Politik und Gesetzgeber aufzeigen. 1 Quelle: Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2014, S Quelle: Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2014, S. 260

6 Seite 6 von 18 II. Fakten Zeitraum der Online-Befragung war der 15. März 2015 bis zum 30. Juni An der Umfrage haben Verbraucher teilgenommen. Die Online-Umfrage wurde im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz durchgeführt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. III. Zusammenfassung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich, dass viele Verbraucher nicht hinreichend über die Wechselmöglichkeiten und die zu veranlassenden Schritte informiert sind bzw. den Wechsel scheuen. Auf die Frage, warum der Versorger bislang noch nicht gewechselt worden ist, ergibt sich aus fast 50 Prozent der Antworten, dass die Verbraucher Sorge haben, dass der Wechsel nicht funktioniert (26 Prozent) oder Probleme bereiten könnte (zum Beispiel eine Versorgungslücke entstehen könnte), dass kein Interesse am Wechsel besteht (12 Prozent) oder es schlicht und einfach am Wissen fehlt, wie das Wechselprozedere funktioniert (8 Prozent, siehe Ziffer 9). Aus gut 40 Prozent der Antworten auf die Frage, warum bislang noch nicht gewechselt wurde, ergibt sich, dass die teilnehmenden Verbraucher mit ihrem derzeitigen Anbieter zufrieden sind bzw. bei ihrem regionalen Versorger bleiben möchten. Wer sich bereits in der Vergangenheit für einen neuen Versorger entschieden hat, steht dem Wechsel aufgeschlossener gegenüber. Rund 64 Prozent der Umfrageteilnehmer, die sich zur Häufigkeit des Wechsels geäußert haben, haben mindestens zweimal bzw. mehr als zweimal Vertrag und/oder Anbieter gewechselt. Als wichtigsten Grund für einen Anbieterwechsel geben die teilnehmenden Verbraucher den Preis an. Sie haben den Wechsel entweder anlässlich einer Preiserhöhung durchgeführt (287 Nennungen, siehe Ziffer 8) bzw. vollzogen, weil sie Geld einsparen wollten (525 Nennungen, siehe Ziffer 8). Bei den Fragen nach den Gründen für die Wahl des jetzigen bzw. künftigen Versorgers wurde der Aspekt Preisgarantie am zweithäufigsten genannt (412 Nennungen bzw. 255 Nennungen, siehe Ziffer 7 und 10). In der Häufigkeit der Benennung der Aspekte kurze Laufzeiten (230/8 Prozent) und kurze Kündigungsfrist (279/9 Prozent) ist zudem der Wunsch Verbraucher nach bestmöglicher Flexibilität erkennbar, was wiederum den Empfehlungen der Verbraucherzentralen entspricht. Denn: Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Strom- oder Gaskunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr sowie kurze Folgelaufzeiten, damit man relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und eventuell zu einem neuen Anbieter wechseln kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strom- oder Gaspreis steigt, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Auch Ökostrom/Biogas nehmen bei der Benennung der Beweggründe für die Tarifund Anbieterauswahl einen Mittelfeldplatz ein (jeweils ca. 8 Prozent der Antworten siehe Ziffer 7 und 10 entfielen auf den Aspekt Ökostrom/Biogas).

7 Seite 7 von 18 Dass sie um Anbieter einen Bogen machen sollten, die Vorkasse verlangen, ist nach den spektakulären Unternehmenspleiten von TelDaFax und Flexstrom bei den Verbrauchern mittlerweile angekommen. Entsprechende Vorkasse-Angebote sind inzwischen auch kaum noch zu finden, weder auf dem Markt noch bei den gängigsten Vergleichsportalen im Internet. Bei den abgefragten Gründen, die für die Wahl des jetzigen Versorgers ausschlaggebend waren, wurde der Aspekt keine Vorkasse am häufigsten genannt (34 Prozent der Benennungen bzw Antworten, siehe Ziffer 7). Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich bei der Frage nach der Wichtigkeit der Aspekte beim Wechsel zu einem neuen Anbieter (17,2 Prozent der Nennungen, siehe Ziffer 10). Skeptisch stehen die Verbraucher auch Kautionszahlungen gegenüber (12 Prozent der Benennung bzw. 357 Antworten sprechen sich gegen solche Vorauszahlungen aus, siehe Ziffer 7). Auch so genannte Paketangebote mit festgelegten Abnahmemengen sind bei den Umfrageteilnehmern eher unbeliebt. Bei der Frage nach den wichtigsten Aspekten nehmen sie mit nur 29 Nennungen (1,9 Prozent der Nennungen) den letzten Platz ein. Mit einem Strom- oder Gaspaket kauft man eine im Voraus festgelegte Menge Strom oder Gas für einen genau bestimmten Zeitraum im Voraus (in der Praxis zumeist ein Jahr) und bezahlt meist per Vorauskasse. Monatliche oder quartalsweise Abschläge entfallen bei einem Strompaket. Diese Tarife sind vergleichbar mit Minutenpaketen im Mobilfunk-Bereich. Braucht man Strompakete nicht auf, verfällt der Rest. Verbraucht man mehr Energie, muss man mit einem vergleichsweise hohen Preis je Kilowattstunde nachzahlen. Diese Erkenntnis scheint bei den Verbrauchern angekommen zu sein.

8 Seite 8 von 18 IV. Die Ergebnisse im Einzelnen Im Folgenden werden die Ergebnisse der Umfrage konkret vorgestellt. Unter den nachfolgenden Ziffern sind die Antworten der 1309 an der Umfrage teilnehmenden Verbraucher dargestellt. 1. Haben Sie schon mal bei Ihrem Stromversorger den Vertrag oder den Tarif geändert? Einleitend wurden die Verbraucher nicht nach dem Wechsel zu einem anderen Anbieter gefragt, sondern danach, ob sie bei ihrem (bisherigen) Energieversorgungsunternehmen den Tarif/Vertrag geändert haben. Angesprochen waren mit dieser Frage zum einen die Kunden in der Grundversorgung, die an ihrem Vertragsstatus noch nie etwas geändert hatten, als auch die sogenannten Sondervertragskunden. Der Grundversorger ist immer der Strom- oder Gaslieferant mit den meisten Kunden in einem Anschlussgebiet. In der Regel ist dies das örtliche Stadtwerk oder ein Verbundunternehmen wie etwa RWE. Kunden, die dort keinen besonderen Tarif vereinbart haben, werden als Haushaltskunden in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Für das Vertragsverhältnis gelten dann automatisch die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Verbraucher, die hingegen mit ihrem lokalen Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter als dem Grundversorger abgeschlossen haben, sind rechtlich gesehen Sonderkunde. 62 Prozent der Umfrageteilnehmer (810) bejahten die Frage nach einer Vertrags- oder Tarifänderung. Diese Verbraucher haben offenbar bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine bloße Vertragsänderung beim eigenen (Grund-) Versorger in den Genuss günstigerer Konditionen zu kommen. Denn: Bereits durch einen Tarifwechsel, also durch den Abschluss eines Sondervertrages mit dem Grundversorger, kann man ohne großen Aufwand kontinuierlich sparen. Wer bereit ist, Online-Tarife abzuschließen, kann auch in Versorgungsgebieten, in denen der Grundversorger bereits relativ günstig ist, dennoch sparen. 36 Prozent der teilnehmenden Verbraucher (466 Teilnehmer) verneinten die Frage, haben also insofern ihren Vertragsstatus nie geändert. Dieser Anteil deckt sich fast mit den von der Bundesnetzagentur im Monitoringbericht 2014 veröffentlichen Zahlen. Hier wurde der Anteil der Haushaltskunden mit Grundversorgungsvertrag mit 34,1 Prozent angegeben (siehe Seite 5).

9 Seite 9 von Haben Sie schon mal bei Ihrem Gasversorger den Vertrag oder den Tarif geändert? Die einleitenden, zu Frage 1 gemachten Ausführungen (siehe oben, Seite 8) gelten hier entsprechend. Die Frage nach dem Vertrags- oder Tarifwechsel beim eigenen Gasversorger haben insgesamt 541 Verbraucher beantwortet. Die niedrigere Beteiligungszahl kommt dadurch zustande, dass es natürlich weitaus weniger Haushalte mit eigenem Zähler und direktem Vertragsverhältnis mit dem Gaslieferanten gibt, als dies im Strombereich der Fall ist. 50 Prozent der Umfrageteilnehmer (259) bejahten die Frage nach einer Vertrags- oder Tarifänderung (Wechsel beim eigenen Grundversorger in einen Sondervertrag). 47 Prozent der teilnehmenden Verbraucher verneinten diese Frage, haben also insofern ihren Vertragsstatus nie geändert.

10 Seite 10 von Haben Sie schon mal Ihren Stromversorger gewechselt? 62 Prozent der Umfrageteilnehmer (695 von insgesamt 1.120), die auf diese Frage geantwortet haben, gaben an, schon mindestens einmal den Stromlieferanten gewechselt zu haben. 38 Prozent (424 Teilnehmer) verneinten diese Frage, was gleichzeitig den Schluss zulässt, dass es sich hierbei um Kunden in der Grundversorgung bzw. um solche Kunden handelt, die bei ihrem Grundversorger in ein Sondervertragsverhältnis gewechselt sind. Haben Sie schon mal Ihren Stromversorger gewechselt? nein 38% ja 62% 4. Haben Sie schon mal Ihren Gasversorger gewechselt? Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Frage nach dem Wechsel des Gasversorgers. 58 Prozent der Umfrageteilnehmer (295 von insgesamt 505), die auf diese Frage geantwortet haben, gaben an, schon mindestens einmal den Gaslieferanten gewechselt zu haben. 42 Prozent (212 Teilnehmer) verneinten diese Frage.

11 Seite 11 von Wie häufig haben Sie Ihren Stromanbieter gewechselt oder den Vertrag geändert? Wer sich bereits in der Vergangenheit für einen neuen Versorger entschieden hat, scheint dem Wechsel offenbar aufgeschlossener gegenüber zu stehen. Rund 64 Prozent der Umfrageteilnehmer, die sich zur Häufigkeit des Wechsels geäußert haben, haben mindestens zweimal bzw. mehr als zweimal Vertrag und/oder Anbieter gewechselt. Gut 30 Prozent (31,28) gaben an, Vertrag oder Anbieter zumindest einmal gewechselt zu haben. 6. Wie häufig haben Sie Ihren Gasanbieter gewechselt oder den Vertrag geändert? Im Gasbereich ist ein ähnlicher Trend erkennbar.

12 Seite 12 von 18 Obgleich natürlich die Anzahl der registrierten Antworten geringer ausfiel, haben fast 60 Prozent der teilnehmenden Verbraucher mindestens zweimal bzw. mehr als zweimal Vertrag und/oder Anbieter gewechselt. Knapp 34 Prozent gaben an, Vertrag oder Anbieter zumindest einmal gewechselt zu haben. 7. Welche Gründe / Aspekte waren ausschlaggebend für die Wahl Ihres jetzigen Versorgers? (Mehrfachnennungen möglich) Dass sie um Anbieter einen Bogen machen sollten, die Vorkasse verlangen, ist nach den spektakulären Unternehmenspleiten von TelDaFax und Flexstrom offenbar mittlerweile bei den meisten Verbrauchern angekommen. Entsprechende Vorkasse- Angebote sind inzwischen auch kaum noch zu finden, weder auf dem Markt noch bei den gängigsten Vergleichsportalen im Internet. Bei den abgefragten Gründen, die für die Wahl des jetzigen Versorgers ausschlaggebend waren, wurde der Aspekt keine Vorkasse am häufigsten genannt (34 Prozent der Benennungen bzw Antworten). Skeptisch stehen die Verbraucher auch Kautionszahlungen gegenüber 357 Verbraucher sprechen sich gegen solche Vorauszahlungen aus. Bei den Fragen nach den Gründen für die Wahl des jetzigen bzw. künftigen Versorgers wurde der Aspekt Preisgarantie am zweithäufigsten genannt (412 Nennungen bzw. 14 Prozent der Nennungen. In der Häufigkeit der Benennung der Aspekte kurze Laufzeiten (230/ acht Prozent) und kurze Kündigungsfrist (279/ neun Prozent) ist zudem der Wunsch der Verbraucher nach bestmöglicher Flexibilität erkennbar, was wiederum den Empfehlungen der Verbraucherzentralen entspricht. Denn: Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Strom- oder Gaskunde. Insgesamt scheint es ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher zu geben. Dafür spricht auch, dass immerhin 242 Teilnehmer (acht Prozent) Kundenservice und Erreichbarkeit des Anbieters für besonders wichtig halten. Ökostrom/Biogas scheint eher eine Nebenrolle bei der Tarif- und Anbieterwahl des Verbrauchers zu spielen, ca. acht Prozent der Antworten siehe Ziffer 7 und 10 entfielen auf den Aspekt Ökostrom/Biogas.

13 Seite 13 von 18 Welche Gründe / Aspekte waren ausschlaggebend für die Wahl Ihres jetzigen Versorgers? Bonuszahlung 213 7% kurze Laufzeit 230 8% Kundenservice, Erreichbarkeit 242 8% Ökostrom/ Biogas 251 8% kurze Kündigungsfrist 279 9% keine Kaution % Preisgarantie % keine Vorkasse % 8. Nennen Sie uns bitte die Gründe für den Wechsel? (Mehrfachnennungen möglich) Der Energiepreis ist wesentlicher Treiber für das Verbraucherverhalten, denn mit steigendem Preis steigt auch das Interesse der Kunden an einem Versorgerwechsel. So gaben auch die an der Umfrage teilnehmenden Verbraucher als wichtigsten Grund für einen Anbieterwechsel den Preis an. Sie haben den Wechsel entweder anlässlich einer Preiserhöhung durchgeführt (287 Nennungen) bzw. vollzogen, weil sie Geld einsparen wollten (525 Nennungen). Nennen Sie uns bitte die Gründe für den Wechsel Ihres Versorgers? (Mehrfachnennungen möglich) Ich wollte Geld einsparen 525 Versorger hat die Preise erhöht, 287 Unzufriedenheit mit meinen bisherigen Versorger, Schlechter Service / schlechte Erreichbarkeit des bisherigen Versorgers Versorger ist pleite gegangen,

14 Seite 14 von Prozent der Antworten bezogen sich auf die Unzufriedenheit mit dem bisherigen Versorger bzw. auf den schlechten Service und mangelhafte Erreichbarkeit. Ein kleiner Anteil der teilnehmenden Verbraucher (fünf Prozent) hat die Insolvenz des bisherigen Versorgers zum Anlass genommen, sich für einen neuen Anbieter zu entscheiden. Muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. 9. Warum haben Sie bislang den Versorger nicht gewechselt? (Oder: Warum wollen Sie Ihren Anbieter nicht wechseln? Mehrfachnennungen möglich) Auf die Frage, warum der Versorger bislang noch nicht gewechselt worden ist, ergibt sich aus fast 50 Prozent der Antworten, dass die Verbraucher entweder nicht hinreichend über die Wechselmöglichkeiten informiert oder schlicht und einfach verunsichert sind: Die befragten Verbraucher haben Sorge, dass der Wechsel nicht funktioniert oder Probleme bereiten könnte (26 Prozent), zeigten sich an einem Wechsel derzeit nicht interessiert (12 Prozent) oder gaben an, dass es schlicht und einfach am Wissen fehle, wie das Wechselprozedere funktioniert (acht Prozent). Die Verunsicherung und Angst der Verbraucher vor unseriösen Angeboten ging auch aus vielen Verbrauchernachrichten hervor, die die Verbraucherzentralen während des Aktionszeitraums erreichten. Viele gaben deshalb als eine der wichtigsten Gründe an, trotz Sparpotenzial bei ihrem aktuellen Versorger bzw. Tarif bleiben zu wollen.

15 Seite 15 von 18 Aus gut 40 Prozent der Antworten auf die Frage, warum bislang noch nicht gewechselt wurde, ergibt sich, dass die teilnehmenden Verbraucher mit ihrem derzeitigen Anbieter zufrieden sind bzw. bei ihrem regionalen Versorger bleiben möchten. 10. Was wäre Ihnen bei einem neuen Vertrag / neuen Anbieter wichtig? (Mehrfachnennungen möglich) Auch bei der Abfrage der Wichtigkeit der Kriterien für den Abschluss eines neuen Vertrages bzw. den Wechsel zu einem anderen Anbieter, zeigt sich die deutliche Skepsis der Verbraucher gegenüber Vorkasse-Angeboten (17,2 Prozent bzw. 257 Antworten entfielen auf den Aspekt keine Vorkasse ). Preisgarantie (17 Prozent) und Kundenservice/ Erreichbarkeit (14,3 Prozent) sind für viele Verbraucher vorrangig bei der Auswahl eines neuen Vertrages bzw. neuen Anbieters. Weitere 13,6 Prozent sprachen sich gegen Kautionszahlungen aus (204 Antworten).

16 Seite 16 von 18 Auch so genannte Paketangebote mit festgelegten Abnahmemengen sind bei den Umfrageteilnehmern eher unbeliebt. Mit nur 29 Nennungen (1,9 Prozent der Antworten) nehmen sie den letzten Platz der abgefragten Wechselkriterien ein. Dieser Bericht wurde erstellt von folgenden Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale Hessen Peter Lassek Große Friedberger Straße Frankfurt Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Gabriele Emmrich Steinbockgasse Halle vzsa@vzsa.de Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Julia Buchweitz Andreas-Gayk-Straße Kiel info@vzsh.de Die Aktion wurde im Rahmen des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz durchgeführt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

17 Seite 17 von 18 Fragebogen Umfrage Strom-und Gasanbieterwechsel Jeder Verbraucher kann seinen Strom- und/oder Gaslieferanten frei wählen. Der Anbieterwechsel ist einfach und unkompliziert. Haben Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter schon einmal gewechselt? Worauf legen Sie beim Vertrag wert? Was hält Sie ab von einem Wechsel? Die Verbraucherzentrale sammeln Meinungen und Erfahrungen. Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage. Für Ihre Unterstützung schon im Voraus herzlichen Dank. 1. Haben Sie schon mal bei Ihrem Stromversorger den Vertrag oder den Tarif geändert? Ja Nein Weiß nicht 2. Haben Sie schon mal Ihren Stromanbieter gewechselt? Ja Nein 3. Wie häufig haben Sie bisher Ihren Stromanbieter gewechselt oder Vertrag geändert? Noch nie 1mal 2mal Mehr als 2mal 4. Nennen Sie uns bitte die Gründe für den Wechsel?(Mehrfachnennungen möglich) Unzufriedenheit mit meinen bisherigen Versorger Schlechter Service/ schlechte Erreichbarkeit des bisherigen Versorgers Versorger hat die Preise erhöht Versorger ist pleite gegangen Weil ich Geld einsparen wollte 5. Warum haben Sie bislang den Anbieter nicht gewechselt? (oder: Warum wollen Sie Ihren Anbieter nicht wechseln?... Mehrfachnennungen möglich Ich habe Sorge/ Angst dass es nicht klappt oder Probleme (z.b. Versorgungslücke) gibt Ich weiß nicht wie das geht Das Wechselverfahren ist mir zu kompliziert Ich bin mit meinem derzeitigen Anbieter zufrieden Ich möchte bei meinem regionalen Versorger bleiben

18 Seite 18 von 18 Ich habe den Kündigungszeitpunkt verpasst Ich habe kein Interesse an einem Wechsel 6. Welche Aspekte sind Ihnen bei einem neuen Vertrag / neuen Anbieter besonders wichtig? (Mehrfachnennungen möglich) Keine Vorkasse Keine Kaution Bonuszahlung Preisgarantie Paketpreis Kurze Laufzeit des Vertrages Ökostrom / Biogas Kurze Kündigungsfrist Kundenservice und Erreichbarkeit Sollten Sie auch Kunde selbst Kunde eines Gasversorgers sein, bitte wir Sie noch folgende drei Fragen extra zu beantworten: 7. Haben Sie schon mal bei Ihrem Gasversorger den Vertrag oder den Tarif geändert? Ja Nein Weiß nicht 8. Haben Sie schon mal Ihren Gasanbieter gewechselt? Ja Nein 9. Wie häufig haben Sie bisher Ihren Gasanbieter gewechselt oder Vertrag geändert? Noch nie 1mal 2mal Mehr als 2mal Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

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