HALALI VEREINS MITTEIL UNGEN DES VORSTEHHUNDJÄGERVEREINS. DES KANTONS BERN
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- Britta Giese
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1 HALALI VEREINS MITTEIL UNGEN DES VORSTEHHUNDJÄGERVEREINS DES KANTONS BERN HERBST 2012
2 Inhaltsverzeichnis Seite Titelseite Inhaltsverzeichnis Die Seite des Präsidenten Einladung zur Hubertusjagd Einladung zum ersten Vereinsjass Einladung zur Fuchs- und Saujagd Daten Nachtansitz 2012/13 Liste der Sonnenauf- und untergänge Hegereglement Anmeldeformular Gelichterabschuss Plakat Berner Jägerverband /
3 VORSTEHHUNDJÄGERVEREIN DES KANTONS BERN DIE SEITE DES PRÄSIDENTEN Liebe Vereinsmitglieder Pünktlich zum eigentlichen Jagdbeginn im Kanton Bern erscheint auch wieder unser Herbsthalali. Die Idee ist, dass Ihr Euch über das Neuste aus unserem Verein orientieren könnt, während Ihr auf Hirsch, Gämse und Reh wartet. Die ganz Fleissigen unter uns sitzen zwar schon einen Monat auf einem Hochsitz und warten auf die Schwarzkittel, wenn sie sich denn überhaupt zeigen. Irgendwie haben auch die Wildschweine gemerkt, dass man im Kanton Bern sehr viel Steuern bezahlen muss. Sie ziehen den Umzug in benachbarte Kantone vor, um dieser Hölle zu entrinnen. Oder gibt es andere Gründe? Zur Jagdvorbereitung gehören für mich immer auch das Studium der Broschüren.. Festlegungen für die Jagdperiode" und die..informationen zur Jagd". Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie jedes Jahr die Schraube wieder ein wenig mehr angezogen wird. Auf vier Seiten hagelt es nur so von Einschränkungen, besonderen Vorschriften, Schongebieten, Abschusskontingenten, regionale Ausnahmen und Verboten. Im Wildraum 12 gibt es versuchsweise Schongebiete für den Gämsbock. Die Bestände sind derart tief, dass wir Jäger uns einzuschränken haben. Ich hoffe, dass Luchs und Wolf diese Vorschriften auch über das KORA auf dem Dienstweg erhalten haben und ihren Hunger anderswo stillen. Orientiert Euch bitte selber, bevor Ihr wieder vor dem Kadi erscheinen müsst. Auch sonst ist es wieder ein Herbst der Verbote: das Rauchen will man uns endgültig verbieten, Schuldenabbau im Alter wird auch bestraft und zum Schluss dürfen wir nicht einmal mehr einen Cervelat zum Aser geniessen. Das Handy dürfen wir nur noch mit Solarstrom aufladen und unsere Geländewagen sind Spritfresser und sind demnach im Kanton Bern besonders zu bestrafen und zu besteuern. Also fahre ich in den nächsten Wochen mit meinem Jeep wieder ein paar hundert Kilometer und suche meine zwei Gämsen nicht im Simmental, aber sonst wo. Ich nehme mein Handy mit (aus Sicherheitsgründen), mein Jagdpermi habe ich bezahlt anstelle von Schuldentilgung, bei Weidmannsheil gönne ich mir eine edle Zigarre und wenn mich der Hunger plagt, was nicht selten der Fall ist, esse ich einen Cervelat. Wenn Ihr jetzt glaubt, dass Euer Präsident ein schlechtes Gewissen bei seinem Tun hat, irrt Ihr Euch gewaltig. Alles lasse ich mir in diesem Kanton nicht verbieten. In diesem Sinne Weidmannsheil allen Jägern des Vereins. Mit Weidmannsgruss Urs Köchli, Präsident
4 VORSTEHHUNDJÄGERVEREIN DES KANTONS BERN Einladung zur Hubertusjagd 2012 Datum Samstag, 3. November 2012 Teilnehmer Besammlung Jagdleitung Jagdraum Jagdbare Wildarten Aser Bestimmungen Versicherung Allgemeines Mitglieder oder angemeldete Neumitglieder VHJV Restaurant Bären, Büetigen, Uhr Thomas Burri und Romeo De Monaco mit ihrem Team Wird von der Jagdleitung bekannt gegeben Gemäss Jagdvorschriften und Jagdleitung Wird vom Verein in der Fasanerie offeriert, Getränke können gekauft werden Gemäss Jagdleitung Ist Sache der Teilnehmer. Der Verein lehnt jede Haftung ab. Änderungen bleiben vorbehalten Der Vorstand freut sich auf eine rege Beteiligung und wünscht viel Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil. Vorstehhundjägerverein des Kantons Bern Der Vorstand
5 VORSTEHHUNDJÄGERVEREIN DES KANTONS BE RN Einladung zum 1.Jägerplauschjass Liebe Vereinsmitglieder des Vorstehhundjägervereins Geschätzte Kameraden des Patentjägervereins Seeland Zum ersten Mal seit langer Zeit führt der Vorstehhundjägerverein des Kantons Bem wieder einen Jägerplauschjass durch. Alle Jass begeisterten, aber auch alle Anfänger und nicht so geübten Jasser mit Ihren Ehefrauen und Freunden sind dazu herzlich eingeladen. Der Plausch, die Pflege der Kameradschaft und Speis und Trank stehen im Vordergrund und sind wichtiger als das Kartenglück. Jeder Teilnehmer erhält einen kleinen Preis. Eingeladen sind auch alle Mitglieder des Patentjägervereins des See lands. Wir möchten die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Vereinen wieder aufleben lassen und vertiefen. Aus organisatorischen Gründen brauchen wir eine Anmeldung bis zum Bitte verwendet zu diesem Zweck den untenstehenden Talon. Datum und Zeit: Ort: Ablauf: Kosten: Samstag, 01. Dezember 2012, h Restaurant Bären in Büetigen Einzelschieberjass mit zugelostem Partner SFr. inkl. Nachtessen Anmeldung zum 1. Jägerplauschabend Name:... Vorname:... Wohnort:.... Anzahl Personen:.... Anmeldung per Post oder bisspätestensmontag an unsere Sekretärin: Pia Zingg, Busswilstrasse 16, 3263 Büetigen piazingg@gmx.ch
6 VORSTEHHUNDJÄGERVEREIN DES KANTONS BERN Einladung zur Fuchs- und Saujagd Datum Samstag, 26. Januar 2013 Teilnehmer Besammlung Jagdleitung Jagdraum Jagdbare Wildarten Aser Bestimmungen Versicherung Allgemeines Mitglieder oder angemeldete Neumitglieder VHJV Restaurant Bären, Büetigen, UHR. ÄNDERUNG GEGENÜBER DEM JAHRES PROGRAMM. So können wir bei Schnee vor Jagdbeginn Spuren auslaufen. Thomas Burri und Romeo De Monaco mit ihrem Team Wird von der Jagdleitung bekannt gegeben Gemäss Jagdvorschriften und Jagdleitung. Wird vom Verein in der Fasanerie offeriert Getränke können gekauft werden Gemäss Jagdleitung Ist Sache der Teilnehmer. Der Verein lehnt jede Haftung ab. Änderungen bleiben vorbehalten Der Vorstand hofft auf eine grosse Beteiligung und wünscht schon jetzt Weidmannsheil. Vorstehhundjägerverein des Kantons Bern Der Vorstand
7 NACHTANSITZ 2012/13 Vollmond 12/13: Mittwoch, 28. November 2012/ Freitag, 28. Dezember 2012 Sonntag, 27. Januar 2013/ Montag, 25. Februar 2013 Nacht Wochentag Datum Einschränkung November 2012 Nachtansitzmeldung bis Donnerstag, 22. November 2012 um 18:00 Uhr 6 Donnerstag / Freitag 22. / 23. November ab 21:00 bis 05:00 Uhr 5 Freitag / Samstag 23./24. ab 21:00 bis 05:00 Uhr 4 Samstag / Sonntag 24./25. ab 21 :00 bis 24:00 Uhr 3 Sonntag / Montag 25./26. ab 24:00 bis 05:00 Uhr 2 Montag / Dienstag 26./27. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 1 Dienstag / Mittwoch 27./28. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr Vollmond Mittwoch / Donnerstag 28./29. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 1 Donnerstag / Freitag 29./30. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 2 Freitag / Samstag 30./ ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 3 Samstag / Sonntag 01. / ab 21:00 bis 24:00 Uhr 4 Sonntag / Montag 02./ ab 24:00 bis 05:00 Uhr Dezember 2012 Nachtansitzmeldung bis Samstag, 22. Dezember 2012 um 18:00 Uhr 6 Samstag / Sonntag 22. / 23. Dezember ab 21 :00 bis 24:00 Uhr 5 Sonntag / Montag 23./24. ab 24:00 bis 05:00 Uhr 4 Montag / Dienstag 24./25. ab 21 :00 bis 24:00 Uhr 3 Dienstag / Mittwoch 25./26. kein Nachtansitz 2 Mittwoch / Donnerstag 26./27. ab 24:00 bis 05:00 Uhr 1 Donnerstag / Freitag 27./28. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr Vollmond Freitag / Samstag 28./29. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 1 Samstag / Sonntag 29./30. ab 21 :00 bis 24:00 Uhr 2 Sonntag / Montag 30./31. ab 24:00 bis 05:00 Uhr 3 Montag / Dienstag 31./ ab 21 :00 bis 24:00 Uhr 4 Dienstag / Mittwoch 01./ kein Nachtansitz Januar 2013 Nachtansitzmeldung bis Montag, 21. Januar 2013 um 18:00 Uhr ohne Dachs 6 Montag / Dienstag 21. / 22. Januar ab 21:00 bis 05:00 Uhr 5 Dienstag / Mittwoch 22./23. ab 21:00 bis 05:00 Uhr 4 Mittwoch / Donnerstag 23./24. ab 21:00 bis 05:00 Uhr 3 Donnerstag / Freitag 24./25. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 2 Freitag I Samstag 25./26. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 1 Samstag / Sonntag 26. /27. ab 21 :00 bis 24:00 Uhr Vollmond Sonntag / Montag 27./28. ab 24:00 bis 05:00 Uhr 1 Montag / Dienstag 28./29. ab 21:00 bis 05:00 Uhr 2 Dienstag / Mittwoch 29./30. ab 21 :00 bis 05:00 Uhr 3 Mittwoch / Donnerstag 29./30. ab 21:00 bis 05:00 Uhr 4 Donnerstag / Freitag 31./ ab 21:00 bis 05:00 Uhr ab 24:00 Uhr ohne Wildschwein
8 Februar 2013 Nachtansitzmeldung bis Dienstag, 19. Februar 2013 um 18:00 Uhr ohne Dachs, Wildschwein und Stein- und Edelmarder (ausserhalb des Waldes) Vollmond Dienstag 1Mittwoch Mittwoch 1 Donnerstag Donnerstag 1 Freitag Freitag 1Samstag Samstag 1 Sonntag Sonntag 1 Montag Montag 1Dienstag Dienstag 1Mittwoch Mittwoch 1 Donnerstag Donnerstag 19./20. Februar 20./ / / / / / / / ab 21:00 bis 05:00 Uhr ab 21:00 bis 05:00 Uhr ab 21 :00 bis 05:00 Uhr ab 21:00 bis 05:00 Uhr ab 21:00 bis 24:00 Uhr ab 24:00 bis 05:00 Uhr ab 21 :00 bis 05:00 Uhr ab 21:00 bis 05:00 Uhr ab 21 :00 bis 05:00 Uhr ab 21:00 bis 24:00 Uhr Art. 5 JaDV Nachtansitz: 1 Vom 16. November bis Ende Februar kann im Zeitraum von sechs Nächten vor bis vier Nächten nach dem Vollmond (Vollmondperiode) der Nachtansitz auf Wildschwein, Fuchs, Dachs, Edelmarder, Steinmarder (beide Marderarten ausserhalb des Waldes), Waschbar und Marderhund ausgeübt werden, soweit eine Jagdberechtigung für diese Tierarten besteht. 2 Je Vollmondperiode darf der Ansitz an zwei Orten ausgeübt werden, sofem sie vor der erstmöglichen Ansitznacht bis Uhr der örtlich zuständigen Wildhüterin oder dem örtlichen Wildhüter gemeldet worden sind. 3 Während der Vollmondperiode darf höchstens einer der Ansitzorte gewechselt werden, sofern der Wechsel bis Uhr des Vorabends gemeldet worden ist. 4 Auf dem Nachtansitz ist die Schussabgabe bei genügender Sicht von 21 :00 Uhr bis 05:00 Uhr gestattet. Dies gilt auch an den Schontagen im November. Art. 10 JaV, Anhang 1 Jagdbare Arten: Patentart Tierart Jagdzeit Basispatent: Fuchs bis 28. Februar Waschbar bis 28. Februar Marderhund bis 28. Februar Dachs bis 31. Dezember Edelmarder und Steinmarder bis 15. Februar (beide Marderarten ausserhalb des Waldes) Patent 0 Wildschwein bis 31. Januar
9 Offizielle Liste des Jagdinspektorates für die Sonnenauf- und -untergänge Liste officielle de I'inspection de la chasse concernant les levers et couchers du soleil Datum Date Sonnenaufgang Lever du soleil Sonnenuntergang Coucher du soleil August I aout :11 21: :12 20: :14 I 20: :16 20: :18 20: :19 20: :20 20: :21 20: :23 I 20: :25 20: :27 20: :28 20: :29 20: :30 20: :32 I 20: :34 20: :36 20: :37 20: :38 20: :40 20: :41 I 20: :43 20: :45 20: :46 20: :47 20: :49 20:11 September I septembre :50 I 20: :53 20: :54 20: :55 20: :56 19: :58 19: :59 I 19: :02 19: :03 19: :04 19:47 Datum Date Sonnenaufgang Lever du soleil Sonnenuntergang Coucher du soleil :06 19: :07 19: :08 19: :11 19: :12 19: :13 19: :15 19: :16 19: :17 19: :20 19: :21 19: :23 19: :24 19: :25 19: :27 19:13 Oktober I octobre :29 19: :32 19: :36 19: :39 18: :42 18: :46 18: :48 18: :51 18: :56 18: :58 18: :01 18: :06 18: :09 17: :12 17:15 November I novembre :16 17: :19 17: :22 17: :26 17: :29 16: :32 16:57 Art. 14JaV 1 Die Schussabgabe ist nur bei genügender Sicht eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. 2 Ab dem 16. November ist die Schussabgabe bei genügender Sicht von 05:00 Uhr bis 21 :00 Uhr gestattet. 3 Vorbehalten bleibt der Nachtansitz. Art. 140Ch 1 11 est perm;s de tirer seulement par visibilite suffisante. d'une heure avant le lever du soleil cl une heure apres le coucher du soleil. 2 A partir du 16 novembre. il est permis de tirer par visibilite suffisante de 5 heures cl 21 heures. 3 L'affOt de nuit est reserve. In dieser Liste wurden nur die Jagdtage berücksichtigt. Seuls les jours de chasses ont ete retenus sur cette liste. Quelle/source:
10 VORSTEl Bi l'ndj'\gerverei N DI,:-> K\\"TONS BER!\1 SOCII~TE DES CHASSEURS I\U CHJEN D'ARRET Hege reg lement Richtlinien for Gelichterabschussbewilligungen des Vorstehhundjägerverelns des Kantons Bem "Das Ziel der Hege besteht darin, der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt den Lehensraum zu erhalten, vetbunden mit dem Bestreben, das biologische Gleichgewicht zum Wohle der Menschen soweit als möglich wieder herzustellen", Folgende Personen sind berechtigt, eine Gelichterabsch~S8bewllllgung zu beantragen: 1. Jäger und Jägennnen. die sich darober ausweisen, dass sie sich in den vergangenen 4 Jahren aktiv an der Hege beteiligt haben (die während der Ausbildungszeit als Jungjäger geleistete Hegetätigkeit wird nicht angerechnet)": Darunter versteht der VHJV des Kantons Bem: Aktive Hegetätigkeit während mindestens 20 Stunden pro Jahr, davon 10 Stunden gemäss Aufgebot. 2. Jäger und Jägennnen die sich auf andere Weise zur Hebung und Förderung der bemischen Jagd erheblich bemüht haben. Darunter versteht der VHJV des Kantons Bem: MitarbeitlVorstandsmitglied im "Bernischen Vorstand" MitarbeiWorstandsmitglied in.bernischen Kommissionen" MltarbeitlVorstandsmitglied In "Mittelländischen Kommissionen N Leiter/Instruktoren der Jungjägerausbildung Vorstandsmitglieder des VHJV des Kantons Bem Fütterungsarbeiten und Aufzucht in der Fasanerie gemäss speziellen Einteilungen. Abgabe und zur VerfOgungstellung von Geräten, Maschinen, Futter und sonstigen Vereinsleistungen werden im Ermessen des Hegeobmannes angerechnet. Bei Gesuchen für die Gelichterabschussbewilligung ist der Vorstand zu konsultieren, 3. Das Jagdinspektorat entscheidet endgültig unter Berücksichtigung des jagdlichen Leumunds, Erfüllt ein Jäger/eine Jägenn während der Gültigkeit die Voraussetzungen nicht, so kann das Jagdinspektorat, auf Antrag des Hegeobmannes und des Wlldhoters, die Bewilligung zurückziehen, Der H~0J>mann: er H kretär: ~.~{.~~ t 1 tt Ernst Rytz pet~~hläfli ~Sutter Pe Safnem, im März 1996
11 Gesuch um Erteilung der Gelichterabschussbewilligung 2013 bis 2016 Ivorname: ladresse: IWohnort : I Patent ID : L- ---JI (siehe Jagdbewilligung ) Für die Erteilung der Gelichterabschussbewilligung gelten die Richtlinien des Hegereglementes des Vorstehhundjägervereins des Kantons Bern. Die Gesuche sind bis spätestens am 30. November 2012 an den Hegeobmann zu richten. Verspätete Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Einsenden an : Markus Angehrn Hegeobmann VHJV Cret de la Platte 189 h 2534 Les Pres d'orvin
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