Nutzungsrichtlinien für die Anschlagflächen der Studentenschaft (SHSG) an der Universität St.Gallen (HSG)

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1 Nutzungsrichtlinien für die Anschlagflächen der Studentenschaft (SHSG) an der Universität St.Gallen (HSG) 1. Zweck Die vorliegenden Richtlinien regeln die Nutzung der Anschlagflächen an der HSG, welche der SHSG zur Verfügung stehen. 2. Anschlagflächen Die Anschlagflächen an folgenden Standorten können genutzt werden: B-Gebäude (09), unterer Eingang Parterre B-Gebäude (09), oberer Eingang Guisanstrasse A-Gebäude (01), Zwischengang UG A-Gebäude (01), Eingangshalle EG Sportanlagen (10), OG 3. Nutzungsberechtigte Folgende Gruppen sind zur Nutzung der Anschlagflächen berechtigt: SHSG (Vorstand, StuPa, Teams, Initiativen) An der HSG akkreditierte Vereine Career-Services-Center (CSC-HSG) Im Einzelfall weitere vom Vorstand der SHSG berechtigte Personen und Institutionen Den Nutzungsberechtigten ist es gestattet, ihre Aushänge gemäss Tabelle im Anhang anzubringen 4. Inhalte Die Aushänge müssen sich an die Studierenden der HSG richten und der aktuellen Rechtslage entsprechen. Diskriminierende Inhalte sind nicht gestattet. Die Anschläge weisen auf bevorstehende Veranstaltungen hin, enthalten Informationen zu Studium, Karriere und Freizeit oder dienen den Vereinen als Werbemöglichkeit. Primär kommerziell orientierte Angebote und Nachfragen sind nicht gestattet. 5. Formate Aushänge haben generell max. das Format DIN A2 (42.0 x 59.4 cm), Anschläge am Schwarzen Brett max. das Format DIN A4 (21.0 x 29.7 cm). 1/5

2 6. Kategorien 6.1 Anschläge der SHSG und des Studentenparlaments (StuPa) Dazu zählen sämtliche Anschläge der SHSG, seiner Teams und Initiativen sowie des StuPa s. Offizielle Informationen und Dokumente wie Protokolle, Verfügungen, Positionspapiere etc. werden an der dafür vorgesehenen Fläche angebracht. 6.2 Vereinsplakate - Generelle Vereinswerbung verweist auf keinen expliziten Termin. - Event-Werbung verweist auf einen spezifischen Event und hat entsprechend ein Verfallsdatum. - Party-Werbung ist nur mit deutlich erkennbarem Vereinslogo gestattet. 6.3 Angebot und Nachfrage von Dienstleistungen, Wohnraum und Sachen Das Anbringen derartiger Anschläge ist ausschliesslich am Schwarzen Brett für 14 Tage zulässig, sofern der Inhalt keinen rein kommerziellen oder gewerblichen Zweck verfolgt. 6.4 Plakate des CSC-HSG Sämtliche Plakate des CSC sind mit dessen Logo deutlich gekennzeichnet und weisen auf explizite Veranstaltungen hin (Workshops, Unternehmensführungen etc.) Reine Unternehmenswerbung ist nicht gestattet. Das CSC ist für die korrekte Bewirtschaftung seiner Aushänge verantwortlich. 6.5 Kulturelles Darunter fallen sämtliche Ankündigungen kultureller Veranstaltungen (Theater, Konzerte etc.), unabhängig davon, in welchem Bezug die Veranstalter zur Universität und deren Vereine stehen. Für die Bewirtschaftung der Litfasssäule Kultur in der Eingangshalle des Hauptgebäudes ist der Leiter des Hausdienstes der HSG verantwortlich. Er entscheidet über Annahme oder Ablehnung. 7. Dauer Generelle Vereinswerbung wird 14 Tage nach dem Aushang entfernt. Event- und Party-Werbung darf frühestens 3 Wochen vor dem beworbenen Event aufgehängt werden. Die Berechtigung zum Aushang erlischt am Folgetag des Events. Anschläge am Schwarzen Brett werden 14 Tage nach Aushang entfernt. 8. Permanente Anschlagflächen Insgesamt stehen beim unteren Parterre-Eingang des B-Gebäudes sieben permanente Anschlagflächen in der Grösse von ca. 1m 2 zur Verfügung. Vereine haben die Möglichkeit, eine solche zu beantragen. Die permanenten Anschlagflächen werden semesterweise neu vergeben. Es besteht kein Recht auf automatische Verlängerung. Eine Bewerbung ist in jedem Fall erforderlich. Der Antrag ist jeweils bis spätestens 3 Kalenderwochen vor Aufnahme des Lehrbetriebs (für das FS bis sonntags KW 4 / für das HS bis sonntags KW 34) schriftlich an vereine@myunisg.ch zu richten. Bei mehr als sieben Bewerbungen entscheidet das Los, wobei neue Bewerber den Vorrang haben (massgebend ist das vorhergehen- 2/5

3 de Semester). Liegen weniger Bewerbungen als Anschlagflächen vor, wird eine Nachfrist gesetzt. Liegen nach Ablauf der Nachfrist immer noch weniger Bewerbungen als Anschlagflächen vor, entscheidet das Los, welcher der sieben Vereine, die im vergangenen Semester eine permanente Anschlagfläche nutzten, um ein Semester verlängern darf. Vereinen mit permanenter Anschlagfläche ist es nicht gestattet, ausserhalb dieser an derselben Wand weitere Plakate anzubringen. Die Vereine sind für die Herstellung der Plakatunterlage und deren Bewirtschaftung verantwortlich. Werden die Anschlagflächen von den Ausgelosten nicht bis Ende der 2. Vorlesungswoche genutzt, werden betreffende Flächen in der 3. Vorlesungswoche neu verlost. Es gilt hierbei obige Vorgehensweise. Bei der darauffolgenden Vergabe werden jene Vereine, welche eine Anschlagfläche zwar zugelost erhielten, diese jedoch nicht nutzten, nachrangig behandelt (analog jener Vereine, welche im vergangenen Semester eine permanente Anschlagfläche genutzt haben). Die Unterlage muss folgenden Kriterien entsprechen: - Masse: 90x90 cm - Material: mit Reissnägeln anzubringen (laminiertes Papier, Karton o.ä.) 9. Kontrolle Der Vorstand der SHSG kontrolliert die Anschlagflächen 2x wöchentlich und versieht die Aushänge laufend mit Datum. Unerlaubte Plakate werden ohne weitere Benachrichtigung entfernt. Die Beurteilung über die Zulässigkeit von Plakaten liegt im Zweifelsfall im Ermessen des Vorstandes der SHSG. Abgelaufene Plakate werden entfernt und in der Bibliothek z.h. des Uniarchivs abgegeben. 10. Widerhandlungen Verstossen die Vereine gegen die vorliegenden Richtlinien, kann ihnen nach einmaliger Verwarnung die Berechtigung zur Nutzung der Anschlagflächen für die Dauer eines Semesters entzogen werden. Für Personen, bzw. Institutionen, welche die Vorgaben für Anschläge am Schwarzen Brett missachten, behalten wir uns vor, Sanktionen zu ergreifen. 11. Gültigkeit Diese Richtlinien werden erlassen vom Vorstand der Studentenschaft 2013/2014 mit Genehmigung der Leitung Infrastruktur der HSG. Sie treten ab Aufnahme Vorlesungsbetrieb des FS 14 in Kraft. St.Gallen, Art 8 rev Art 8 rev Kopie an: - alle Initiativen der SHSG - Vereinskoordinator SHSG - alle an der HSG akkreditierten Vereine (Stand ) 3/5

4 - CSC-HSG - Unisport - Leiter Infrastruktur der HSG - Leiter Hausdienst der HSG 4/5

5 Anhang Den Nutzungsberechtigten ist es erlaubt, die Anschlagflächen wie folgt zu nutzen: Nutzungsberechtigte Kategorie Dauer Kontrollinstanz B-Gebäude 09 unterer Eingang Parterre B-Gebäude 09 oberer Eingang Guisanstrasse A-Gebäude 01 Zwischengang UG (Beschriftungen beachten!) A-Gebäude 01 Eingangshalle EG Sporthalle 10 OG SHSG diverse Anschläge Gemäss Vorstand Vorstand SHSG Litfasssäule SHSG Offiz. Mitteilungen SHSG/StuPa Gemäss Vorstand Vorstand SHSG Offiz. Mitteilungen SHSG/StuPa Vereine Generelle Vereinswerbung 14 Tage Vorstand SHSG / Unisport Vereine Event-Werbung Vereine 3 Wo vor Event bis Event Vorstand SHSG / Unisport Party-Werbung mit Vereinslogos 3 Wo vor Event bis Event Vorstand SHSG Parties Diverse Anbieter CSC-HSG Dienstleistungen, Wohnraum, Sachen Plakate des CSC mit CSC-Logo 14 Tage Vorstand SHSG Schwarzes Brett Gemäss CSC CSC CSC Kulturveranstalter Kulturelles Gemäss Leiter HD Leiter HD Litfasssäule Kultur 5/5

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