TARIFBESTIMMUNGEN DER RBA REGIONALBUS ARNSTADT GMBH GÜLTIG AB
|
|
- Stephanie Holzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TARIFBESTIMMUNGEN DER RBA REGIONALBUS ARNSTADT GMBH GÜLTIG AB Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien im Konzessionsgebiet der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH. 2. Tarifanwendung In der Regionalbus Arnstadt GmbH kommt im Stadtverkehr ein Einheitstarif (1,30 Euro) zur Anwendung. Der Entfernungstarif des Regionalverkehrs beträgt 0,21 Euro pro km als Mindestfahrpreis gilt: 1,30 Euro. Dies entspricht dem Stadttarif. 3. Fahrausweise Fahrpreisermäßigungen Freie Fahrt haben: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) in Begleitung einer zahlenden Aufsichtsperson Schwerbehinderte - Inhaber von Schwerbehindertenausweisen grün/orange und Beiblatt mit Wertmarke - im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitpersonen Dienst- und Blindenhunde Für die Beförderung von Gepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Skiern, Rodelschlitten sowie kleinen Tieren in Behältnissen, deren Mitnahme zugelassen ist, wird kein Beförderungsentgelt erhoben 50 % Ermäßigung auf Einzelfahrten erhalten: Kinder von 6 bis vollendeten 12 Jahren (bis 12. Geburtstag) als ermäßigten Einzelfahrschein Allgemeines die Mitnahme eines Fahrrades kostet 1,80 Euro, für Hunde (außer Dienst- und Blindenhunde) ist der volle Fahrpreis zu entrichten (Hundekarte) Fahrpreise sind entfernungsabhängig und werden auf volle 10 Eurocent gerundet Fahrscheine gelten nur auf der aufgedruckten Fahrstrecke Netztageskarten gelten am Ausgabetag bis 24 Uhr (Preis: 13,00 Euro) halbe Wochen- und Monatskarten werden nur im Regionalverkehr für die Beförderung in nur eine Richtung ausgegeben für die Erhebung erhöhter Beförderungsentgelte kommt 9 der Beförderungsbedingungen zur Anwendung Mehrfahrtenkarten werden nur für den Stadtverkehr ausgegeben (6 Fahrten = 6,90 Euro) Gruppenkarten (mindestens 7 Personen) werden entsprechend folgendem
2 Berechnungsmodus ausgegeben: Anzahl Erwachsene x Einzelfahrpreis Erwachsene x 0,7 + Anzahl Kinder x Einzelfahrpreis ermäßigt Zeitkarten Es werden Umweltjahreskarten im Stadtverkehr, Monatskarten, Wochenkarten, Schülermonatskarten, Schülerwochenkarten, 1-Richtungswochen- und 1-Richtungsmonatskarten für Schüler und Erwachsene sowie Anschlusszeitkarten und Mobilitätstickets ausgegeben. Schülerzeitkarten werden an Bezugsberechtigte ausgegeben. Zeitkarten (außer Schüler- Zeitkarten) werden ohne Antrag ausgegeben Schülerzeitkarten werden gegen entsprechenden Nachweis personenbezogen ausgegeben Zeitkarten können auf der aufgedruckten Fahrstrecke im Gültigkeitszeitraum beliebig häufig genutzt werden Monatskarten gelten ab dem Gültigkeitsdatum bis zum Vortag des gleichen Kalendertages des Folgemonats Wochenkarten gelten ab Gültigkeitsdatum gleitend 7 Kalendertage Jahreskarten im Stadtverkehr gelten 12 Monate ab Verkaufsdatum, es werden 11 Monatskarten Stadtverkehr berechnet (400,40 ), der Verkauf erfolgt nur im Service-Center Bustreff" Von der lov Omnibusverkehr GmbH Ilmenau und der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH ausgegebene Zeitkarten werden gegenseitig anerkannt. Behörden und Firmen, die für ihre Beschäftigten Zeitkarten als Jobticket erwerben, erhalten eine Ermäßigung von 10%. Die Mindestabnahmemenge pro Monat beträgt 10 Stück. Grundlage für die Bemessung der Ermäßigung sind 10/12 des Preises der Monatskarte normal. Zeitkarten sind im Gültigkeitszeitraum ohne Zeitbeschränkung gültig. Umsteigen in Arnstadt Innerhalb der Stadt Arnstadt kann vom Regionalverkehr in den Stadtverkehr und umgekehrt nur mit einer Anschlusskarte Regional/Stadtverkehr umgestiegen werden. Zwischen den Linien des Stadtverkehrs ist ein Umsteigen innerhalb von 40 Minuten (Gültigkeitsdauer eines Stadtverkehrsfahrscheines) möglich. Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.
3 Stadttarifgebiet der Stadt Arnstadt Das Stadttarifgebiet umfasst die Kernstadt Arnstadt sowie die Ortsteile Angelhausen, Oberndorf und Rudisleben. Das Gebiet wird durch folgende Haltestellen begrenzt: - in Richtung Erfurt durch die Haltestelle Abzweig Rudisleben - in Richtung Stadtilm durch die Haltestelle Ilm-Kreis-Center - in Richtung Dannheim durch die Haltestelle Südbahnhof - in Richtung Plaue durch die Haltestelle Plauesche Str. - in Richtung Gotha durch die Haltestelle Ohrdrufer Str. - in Richtung Neudietendorf durch die Haltestelle S&S In diesem Gebiet befinden sich insgesamt 50 Haltestellen mit 86 Haltepunkten. Für eine einfache Fahrt innerhalb dieses Gebietes ist der Mindestfahrpreis von derzeit 1,30 Euro zu entrichten. Dieser Fahrpreis entspricht dem Entfernungstarif von 6 km. Bei Fahrten innerhalb des VMT-Tarifgebietes gilt der VMT-Tarif!
4 Mobilitätsticket Das Mobilitätsticket hat eine Gültigkeit von einem Monat (vom 1. bis jeweils letzten Tag eines jeden Monats). Die Tickets gelten grundsätzlich nur innerhalb eines von der ARGE bestimmten Zeitraumes. Die ARGE hat die Maßnahme für einen kompletten Monat abzuschließen. Die Gültigkeit wird auf der Vorderseite des Tickets mittels Wertmarke dargestellt. Anspruch auf das Mobilitätsticket besteht für ALG II-Empfänger des Ilm-Kreises, die sich in einer Maßnahme befinden oder für die Jobsuche mobil sein müssen. Das Mobilitätsticket ist personengebunden und mit Lichtbild versehen (gedruckter Ausweis mit Wertmarken). Es gilt nicht für Schüler und Studenten. Das Mobilitätsticket wird in den Unternehmen I0V Omnibusverkehr GmbH Ilmenau und RBA Regionalbus Arnstadt GmbH in den Hauptkassen und Servicecentern durch Vorlage eines von der ARGE bestätigten Antrages ausgegeben. Die ARGE entscheidet über die Bezugsberechtigung. Der Antrag mit Lichtbild bleibt beim jeweiligen Busunternehmen. Die Ausgabe erfolgt nicht über die Busfahrer. Das Mobilitätsticket gilt an allen Tagen des Kalenderjahres, zu allen Tageszeiten auf den Linien der IOV und der RBA (überkreisliche Orte werden auf dem Ticket eingetragen). An Wochenenden (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen gelten die Tickets auch für eine weitere erwachsene Person und zwei Kinder bis 14 Jahre, welche im gemeinsamen Haushalt leben. Die erwachsene Person und die Kinder werden auf der Rückseite des Tickets mit Name und Geburtsdatum eingetragen. Bei Verlust des Mobilitätstickets ist eine Ersatzausstellgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Wird ein Ticket bis zum 10. des Monats ausgestellt, erfolgt die Berechnung für den gesamten Monat. Wird ein Ticket bis 10. des Monats zurückgegeben, erfolgt keine Berechnung für das Ticket im laufenden Monat. Die Tickets sind nicht übertragbar. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens auf Vorder- oder Rückseite wird das Mobilitätsticket ungültig. VMT Tarif Auf nachfolgend genannten Linien-Relationen im RBA-Konzessionsgebiet gelten die Tarife / Tarifbestimmungen des VMT ( Verkehrsverbund Mittelthüringen): Linie 2: Arnstadt, August-Brömel-Str. Arnstadt, Erfurter Kreuz Linie 3: Arnstadt, Abzw. Rudisleben Arnstadt, Kaufland Arnstadt, Erfurter Kreuz Arnstadt, N3 Arnstadt, Robert-Bosch-Str. Arnstadt, Wolff-Knippenberg-Str. Arnstadt, Firma S&S Thörey, Garantstraße - Thörey, Industriestraße - Thörey, Thöreyer Straße - Thörey, Am Burgsteig -- Thörey, Arnstädter- Str. Kornhochheim Gewerbegebiet Kornhochheim Apfelstädt, Wanderslebener Str. Apfelstädt -- Apfelstädt, Bahnübergang -- Apfelstädt, Fiege Logistik -- Neudietendorf, Feuerwehr -- Neudietendorf, Bahnhof
5 Linie 350: Arnstadt, August-Brömel-Str. Arnstadt, Erfurter Kreuz. -- Arnstadt, Kaufland Arnstadt, Abzw. Rudisleben Ichterhausen, BBS Ichtershausen, Ritter Ichtershausen, Nadelwerk Eischleben Höffner Möbelhaus Erfurt, Hubertus Erfurt, Am Waldkasino Erfurt, Martin-Anderson-Nexö-Str. Erfurt, Landtag/IHK Erfurt, Rosengasse Erfurt, Thomaseck Erfurt, Busbhf. Linie 351: Arnstadt, August-Brömel-Str. Arnstadt, Erfurter Kreuz -- Arnstadt, Kaufland Arnstadt, Abzw. Rudisleben Ichterhausen, BBS Ichtershausen, Ritter Ichtershausen, Friedensallee Ichtershausen, Schule Ichtershausen, Schwimmbad Schloss Molsdorf Thörey, Linie 357: Erfurt, Hubertus Erfurt, Am Waldkasino Erfurt, Martin-Anderson-Nexö-Str. Erfurt, Landtag/IHK Erfurt, Rosengasse Erfurt, Thomaseck Erfurt, Busbhf. Beim Verkauf von Fahrausweisen gelten folgende Tarife: von Haltestelle im nach Haltestelle im gültiger Tarif RBA Tarifgebiet RBA Tarifgebiet RBA Tarif RBA Tarifgebiet VMT Tarifgebiet RBA Tarif VMT Tarifgebiet RBA Tarifgebiet RBA Tarif VMT Tarifgebiet VMT Tarifgebiet VMT Tarif Kombination von RBA- und VMT-Tarif RBA-Zeitkarten können mit Tarifprodukten des VMT kombiniert und damit eine Fahrtberechtigung über den Geltungsbereich der Zeitkarte und das RBA-Tarifgebiet hinaus erworben werden. Gleiches gilt für VMT-Zeitkarten in Kombination mit RBA-Tarifen. Ausgangspunkt für die Preisberechnung des zusätzlichen Fahrausweises ist die letzte Haltestelle in der Tarifzone der bereits vorhandenen Zeitkarte. Beide Fahrausweise sind während der gesamten Fahrt mitzuführen. Rennsteig-Ticket Das ab dem gemäß Kooperationsvereinbarung gültige Rennsteig-Ticket wird durch die RBA auf den darin festgelegten Linien und mit Verweis auf die Einhaltung der entsprechenden Nutzungsbedingungen anerkannt. Alle in diesen Tarifbestimmungen aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.z. 7 %) und sind auf volle 10 Cent gerundet.
6 Fahrpreistabelle - Kartenarten RBA Regionalbus Arnstadt GmbH Gültig ab Bais Kilometertarif 0,21 /km Fahrpreis in Euro (incl. 7% MwSt), auf volle 10 Cent gerundet km Einzelf. Einzelf.Erw.+ Einzelf. Einzf.Erm.+ Wochenk. Wochk.Erw.+ Wochenk. Wochk.Sch.+ Wochenk. Wochenk. Monatsk. Monatsk.Erw.+ Monatsk. Monatsk.Sch.+ Monatsk. Monatsk. 6-er Erw. *4 Stadtv. Erm.*1*4 Stadtv. *1 Erw. Stadtv. Sch.*2 Stadtv. Erw.Hin Sch.Hin*2 Erw. Stadtv. Sch.*2 Stadtv. Erw.Hin Sch.Hin*2 MFK *3*4 Stadtverkehr 0-6 1,30 / 0,70 / 12,20 / 9,20 / / / 36,40 / 27,30 / / / 6,90 (Mindestfahrpreis) Regionalverkehr 0-6 1,30 2,00 0,70 1,10 12,20 18,30 9,20 13,80 6,10 4,60 36,40 54,60 27,30 41,00 18,20 13,70 7 1,50 2,20 0,80 1,20 14,00 20,10 10,50 15,10 7,00 5,30 42,00 60,20 31,50 45,20 21,00 15,80 8 1,70 2,40 0,90 1,30 15,90 22,00 12,00 16,60 8,00 6,00 47,60 65,80 35,70 49,40 23,80 17,90 9 1,90 2,60 1,00 1,40 17,80 23,90 13,40 18,00 8,90 6,70 53,20 71,40 39,90 53,60 26,60 20, ,10 2,80 1,10 1,50 19,60 25,70 14,70 19,30 9,80 7,40 58,80 77,00 44,10 57,80 29,40 22, ,30 3,00 1,20 1,60 21,50 27,60 16,20 20,80 10,80 8,10 64,40 82,60 48,30 62,00 32,20 24, ,50 3,20 1,30 1,70 23,40 29,50 17,60 22,20 11,70 8,80 70,00 88,20 52,50 66,20 35,00 26, ,70 3,40 1,40 1,80 25,20 31,30 18,90 23,50 12,60 9,50 75,60 93,80 56,70 70,40 37,80 28, ,90 3,60 1,50 1,90 27,10 33,20 20,40 25,00 13,60 10,20 81,20 99,40 60,90 74,60 40,60 30, ,20 3,90 1,60 2,00 29,90 36,00 22,50 27,10 15,00 11,30 89,60 107,80 67,20 80,90 44,80 33, ,40 4,10 1,70 2,10 31,80 37,90 23,90 28,50 15,90 12,00 95,20 113,40 71,40 85,10 47,60 35, ,60 4,30 1,80 2,20 33,60 39,70 25,20 29,80 16,80 12,60 100,80 119,00 75,60 89,30 50,40 37, ,80 4,50 1,90 2,30 35,50 41,60 26,70 31,30 17,80 13,40 106,40 124,60 79,80 93,50 53,20 39, ,00 4,70 2,00 2,40 37,40 43,50 28,10 32,70 18,70 14,10 112,00 130,20 84,00 97,70 56,00 42, ,20 4,90 2,10 2,50 39,20 45,30 29,40 34,00 19,60 14,70 117,60 135,80 88,20 101,90 58,80 44, ,40 5,10 2,20 2,60 41,10 47,20 30,90 35,50 20,60 15,50 123,20 141,40 92,40 106,10 61,60 46, ,60 5,30 2,30 2,70 43,00 49,10 32,30 36,90 21,50 16,20 128,80 147,00 96,60 110,30 64,40 48, ,80 5,50 2,40 2,80 44,80 50,90 33,60 38,20 22,40 16,80 134,40 152,60 100,80 114,50 67,20 50, ,00 5,70 2,50 2,90 46,70 52,80 35,10 39,70 23,40 17,60 140,00 158,20 105,00 118,70 70,00 52, ,30 6,00 2,70 3,10 49,50 55,60 37,20 41,80 24,80 18,60 148,40 166,60 111,30 125,00 74,20 55, ,50 6,20 2,80 3,20 51,40 57,50 38,60 43,20 25,70 19,30 154,00 172,20 115,50 129,20 77,00 57, ,70 6,40 2,90 3,30 53,20 59,30 39,90 44,50 26,60 20,00 159,60 177,80 119,70 133,40 79,80 59, ,90 6,60 3,00 3,40 55,10 61,20 41,40 46,00 27,60 20,70 165,20 183,40 123,90 137,60 82,60 62, ,10 6,80 3,10 3,50 57,00 63,10 42,80 47,40 28,50 21,40 170,80 189,00 128,10 141,80 85,40 64, ,30 7,00 3,20 3,60 58,80 64,90 44,10 48,70 29,40 22,10 176,40 194,60 132,30 146,00 88,20 66, ,50 7,20 3,30 3,70 60,70 66,80 45,60 50,20 30,40 22,80 182,00 200,20 136,50 150,20 91,00 68, ,70 7,40 3,40 3,80 62,60 68,70 47,00 51,60 31,30 23,50 187,60 205,80 140,70 154,40 93,80 70, ,80 7,50 3,40 3,80 63,50 69,60 47,70 52,30 31,80 23,90 190,40 208,60 142,80 156,50 95,20 71, ,90 7,60 3,50 3,90 64,40 70,50 48,30 52,90 32,20 24,20 193,20 211,40 144,90 158,60 96,60 72, ,00 7,70 3,50 3,90 65,40 71,50 49,10 53,70 32,70 24,60 196,00 214,20 147,00 160,70 98,00 73, ,00 7,70 3,50 3,90 65,40 71,50 49,10 53,70 32,70 24,60 196,00 214,20 147,00 160,70 98,00 73, ,10 7,80 3,60 4,00 66,30 72,40 49,80 54,40 33,20 24,90 198,80 217,00 149,10 162,80 99,40 74, ,20 7,90 3,60 4,00 67,20 73,30 50,40 55,00 33,60 25,20 201,60 219,80 151,20 164,90 100,80 75, ,20 7,90 3,60 4,00 67,20 73,30 50,40 55,00 33,60 25,20 201,60 219,80 151,20 164,90 100,80 75, ,30 8,00 3,70 4,10 68,20 74,30 51,20 55,80 34,10 25,60 204,40 222,60 153,30 167,00 102,20 76,70 Fahrgäste bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (6. Geburtstag) haben 100% Fahrpreisermäßigung in Begleitung einer zahlenden Aufsichtsperson *1 Fahrgäste zwischen 6 Jahren und 12 Jahren *2 nicht übertragbar *3 Ausgabe nur für Stadtverkehr *4 genannte Fahrausweise berechtigen zum Umsteigen im Stadtverkehr innerhalb von 40 Minuten; Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet Berechnungsgrundlage - Gruppenkarte: Anz. Erw. x Einzelfahrpreis, Erw. x 0,7 + Anzahl Kinder x Einzelfahrpreis, Erm. Netztageskarte 13,00 Euro Jahreskarte - Stadtverkehr Arnstadt: 400,40 Euro (Gültigkeit: 12 Monate, 11 Monate bezahlen),verkauf nur im Service-Center "Bustreff") Gepäck- / Fahrradgebühr: 1,80 Euro Für die Mitnahme von Hunden ist der volle Einzelfahrpreis zu entrichten (Hundkarte) Bei Fahrscheinen für Regional-u.Stadtverkehr: Zuschlag von ca. 50 % des gültigen Stadtverkehrtarifs zum Basistarif Regionalverkehr Mobilitätstiket - Kreisgebiet : 37,50 Euro Kreisübergreifend : 43,00 Euro
IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, Tarifbestimmungen
IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, 03.09.2012 Tarifbestimmungen In der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau kommt im Stadtverkehr ein Einheitstarif (1,10 Euro) zur Anwendung. Der Entfernungstarif des
MehrTarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5
Tarifordnung Übersicht gültig ab 01.08.2016 Seite Tarifordnung Regionalverkehr 2 Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3 Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Stadtverkehr
MehrT A R I F B E S T I M M U N G E N
T A R I F B E S T I M M U N G E N für den Überlandlinienverkehr gemäß Paragraph 42 PBefG gültig ab 01.01.2017 für die Verkehrsgemeinschaft Heidekreis (VH) Breidlingstraße 1b 29614 Soltau Seite 2 1 GELTUNGSBEREICH...
MehrInformationen. Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau
Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau 171 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien und Linienabschnitten im
MehrTarifbestimmungen. Verkehrsregion Flensburg / Schleswig
Tarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig Gemeinsame Tarifbestimmungen ab 01.03.2016 Tarifzonen Senioren Die Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ergibt sich aus dem Tarifzonenplan (s.
MehrSonderregelung. auf der RBA-Linie 21. Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn
Anlage 1b Sonderregelung auf der RBA-Linie 21 Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn (Gemeinsame Bestimmungen für das gemeinsame Fahrscheinangebot der RBA Regionalbus Augsburg GmbH und der SVL
MehrTarifbestimmungen des. Verkehrsverbund Hegau-Bodensee. und des. Tarifverbund OSTWIND
Anlage 13 Zu VHB-Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbund OSTWIND (OTV) Ausgabe und Benutzung der Kombi-Tickets VHB/OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee
MehrTarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig
Tarifzonen Senioren Erwachsene Kinder Freifahrtregelung für Kinder Die Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ergibt sich aus dem Tarifzonenplan (s. Anlage). Als Quellzone wird der Einstieg bezeichnet, als
MehrTarife und Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld
Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH Tarife und Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld Gültig ab 13.12.2015 Gliederung
MehrTarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)
Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen (NL) und Heinsberg (D) 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden
MehrTarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig
Beförderung Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sowie bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. müssen
MehrTarife und Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld
Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH Tarife und Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld Gültig ab 13.12.2015 Gliederung
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
MehrSonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Kragentarif AVV / VRR Seite 1 von 6 Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende
Mehr2. Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr
Übergangstarif für den Busverkehr zwischen der Stadt Aachen (AVV) und den Kommunen der belgischen Grenzregion unter Einbeziehung der AVV- bzw. TEC-Linien über Vaals (NL) ( region3tarif ) 1. Geltungsbereich
MehrAachen (D) / Lüttich (B)
Aachen (D) / Lüttich (B) Übergangsregelung für den AVV- Linienverkehr im Stadtgebiet Aachen und die Nahverkehrszüge Aachen - Lüttich Tarifbestimmungen 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der
MehrI. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin
Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:
MehrUnterwegs im Verbund. Alle Fahrkarten im Überblick. Einfach einsteigen. Und dabei sein.
Unterwegs im Verbund Alle Fahrkarten im Überblick Einfach einsteigen. Und dabei sein. 1 Mobilitätsgewinn Mit den Fahrkarten des Verkehrsunternehmens-Verbunds Mainfranken (VVM) sind Sie sowohl in Stadt
MehrTarifbestimmungen. Sonderangebot Anhalt Bitterfeld - Wittenberg - Tarif ("ABW-Tarif") gültig ab
Tarifbestimmungen ABW-Tarif ab 01.04.2017 Seite 1 Tarifbestimmungen Sonderangebot Anhalt Bitterfeld - Wittenberg - Tarif ("ABW-Tarif") gültig ab 01.04.2017 1. Allgemeines Das tarifliche Sonderangebot Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
MehrTarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn
Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 10.12.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746
MehrÜbergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18
Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich
MehrSüdbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr
Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Gültig ab 01.08.2016 Zu beziehen über die SBG SüdbadenBus GmbH 1 gültig ab 1.8.2016 Vorwort 1. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte
MehrSüdbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr
Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Gültig ab 01.01.2013 Zu beziehen über die SBG SüdbadenBus GmbH 1 gültig ab 1.1.2013 Vorwort 1. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte
MehrBEFÖRDERUNGSENTGELTE DER VERKEHRSBETRIEBSGESELLSCHAFT PASSAU MBH. gültig ab 1. September 2015 B A R T A R I F E
BEFÖRDERUNGSENTGELTE DER VERKEHRSBETRIEBSGESELLSCHAFT PASSAU MBH gültig ab 1. September 2015 B A R T A R I F E 1 E i n z e l fahrtenkarten 20) 1.1 Regeltarif 1,80 9) 1.2 Kindertarif 1) 1,20 2 M e h r fahrtenkarten
MehrFAQ zum VMT-Hopper-Ticket für den Kunden
FAQ zum für den Kunden 1. Was ist ein Hopper-Ticket Thüringen? Das Hopper-Ticket Thüringen ist ein Tarifangebot der DB Regio, mit dem Sie innerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt von jedem beliebigen
MehrInformationen. Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau
Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien und Linienabschnitten im jeweiligen
Mehr6. Reisekomfort Ticket (RKT)
21 Abschnitt 4 - Sondertarife 6. Reisekomfort Ticket (RKT) Ab dem 01. 01. 2013 gelten für das Reisekomfort Ticket (RKT) als relationsbezogener Kooperationstarif Bahn Bus im Bedienungsgebiet der VMO nachstehende
MehrKragentarif AVV / VRR
Kragentarif AVV / VRR Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende
MehrTarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Wittenberg
Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Wittenberg gültig ab 27.08.2015 Inhalt 1. Geltungsbereich 2 2. Tarifsystem 2 2.1. Tarifzonen 2 2.2. Preisbildung 2 3. Segment Einzeltickets 2 3.1. Einzelfahrschein
MehrTarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gültig ab 01.07.2017 Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Tarifsystem 3 2.1. Tarifzonen 3 2.2. Preisbildung 3 3. Segment Einzeltickets 4 3.1. Einzelfahrschein
MehrT A R I F B E S T I M M U N G E N
T A R I F B E S T I M M U N G E N für den Stadtverkehr Cuxhaven/Nordholz gültig vom 01. Januar 2016 an Kraftverkehr GmbH -KVG- Maass Reisen GmbH Stadtverkehrstarif Cuxhaven/Nordholz Seite 2 G e l t u n
MehrTEIL B TARIFBESTIMMUNGEN DES VERKEHRSVERBUNDES VOGTLAND
B TEIL B TARIFBESTIMMUNGEN DES VERKEHRSVERBUNDES VOGTLAND 1 GELTUNGSBEREICH (1) Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren innerhalb des Verbundraumes im ÖPNV und
MehrTarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn
Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 15.01.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746
MehrÜbergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18
Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich
MehrTARIFBESTIMMUNGEN und TARIFE
TARIFBESTIMMUNGEN und TARIFE der KomBus Verkehr GmbH gültig ab 01.05.2016 Inhalt: Tarifbestimmungen Anlagen Anlage 1 Tariftabelle Regionalverkehr der Linienbündel 1; 2; 3; 4; 5; 9 sowie der Linie 82 Anlage
Mehr8 Preise für Sonderverkehrsmittel und Sonderangebote
8 Preise für Sonderverkehrsmittel und Sonderangebote 8.1 Beförderungsentgelt für Elbfähren in Dresden sowie in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge Für die Elbfähren in den Tarifzonen
MehrBedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets (DB Job-Tickets) Gültig vom 1. August 2003 an Herausgeber: UB Personenverkehr, PMP 2, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main 1. DB Job-Tickets
MehrTarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gültig ab 27.08.2015 Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Tarifsystem 3 2.1. Tarifzonen 3 2.2. Preisbildung 3 3. Segment Einzeltickets 4 3.1. Einzelfahrschein
MehrTarife & Preise. gültig ab 1. Januar 2015
Tarife & Preise gültig ab 1. Januar 2015 Wir haben für Sie das passende Angebot. Sehr geehrte Fahrgäste, liebe Kunden der VBBr, mit unserem Tarife & Preise Informationsheft möchten wir Ihnen unsere Fahrausweis-Angebote
MehrTarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg/Schleswig ab
Tarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg/Schleswig ab 01.08.2017 A. Allgemeines...3 A1. Geltungsbereich...3 A2. Tarifstruktur...3 A3. Beförderung...3 3.1. Anspruch auf Beförderung...3 3.2. Geltungsdauer...3
MehrTarifbestimmungen für das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015
Tarifbestimmungen für das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 (Stand 25.02.2015) 1. Fahrkarten, Fahrpreis und Verkauf Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 wird ab dem 14. Juni 2015 in den Verkaufseinrichtungen
MehrIhre Fahrkarten- Broschüre. für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet
Ihre Fahrkarten- Broschüre für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet Gültig seit 01.01.2012 2 3 Liebe Fahrgäste, ob Bus oder Bahn mit der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) fahren Sie immer gut. Wir bringen
Mehr2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
C1 Übergangstarif AVV/VRR 1. Allgemeines Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRW- Tarif. 1.1 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes Werden
MehrHerzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Alexandra Striebeck, Dresden, 25.06.2014 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten
MehrEinzelfahrausweise. KolibriCard. Anerkennung BahnCard. Kindergartengruppenfahrausweis. RegioGruppe TIPP:
Einzelfahrausweise berechtigen zu einer einmaligen Fahrt von der Start- zur Zielhaltestelle. Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren je Begleitperson fahren kostenlos mit. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14
MehrLandkreis Neustadt a.d. Waldnaab
S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Freizeitanlage (Freibad und Minigolfplatz) der Stadt Pleystein (Freizeitanlage-Gebührensatzung)
MehrEinzelfahrt 1,00 1,50 Hin- und Rückfahrt 1,50 2,00 10er-Karte 6,00 9,00 Monatskarte 3) 11,00 16,00. Einzelfahrt 2,00 Hin- und Rückfahrt 3,50
Kleingedrucktes 4 Preise für Sonderverkehrsmittel und Sonderangebote 4.1 Beförderungsentgelt für Elbfähren in Dresden sowie in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge Für die Elbfähren
MehrTarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH (gültig ab letzte Änderung am gültig mit ) I.
Tarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 08.11.2011 letzte Änderung am 18.09.2013 gültig mit 19.09.2013 ) I. Präambel Die WESTbahn Management GmbH (WESTbahn) startet als
MehrTarifbestimmungen der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft mbh (Stand: )
Tarifbestimmungen der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft mbh (Stand: 01.01.015) 1 Geltungsbereich Tarifsystem und Fahrpreise.1... Fahrscheine mit beschränkter Fahrtenzahl Einzelfahrschein Einzelfahrschein
Mehr1. Grundsatz. 2. Berechtigte. 3. Fahrkarten, Fahrpreis und Verkauf
1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am Aktionsangebot teilnehmenden Verkehrsunternehmen und des Verkehrsverbundes Mittelthüringen, soweit sich aus den nachfolgenden
MehrTarifbestimmungen des Haustarifs. der MB Moselbahn Verkehrsbetriebsgesellschaft mbh
Tarifbestimmungen des Haustarifs der MB Moselbahn Verkehrsbetriebsgesellschaft mbh A) Beförderung von Personen 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und
MehrPreisliste und Entgeltbedingungen
Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste und Entgeltbedingungen Gültig vom 11. Dezember 2016 an Neuausgabe Herausgeber: Zu beziehen bei: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt
MehrTARIFBESTIMMUNGEN. Änderungsdokumentation zu den. Version 1.1 gültig ab 01. November Tarifstand: Juli 2016 Jahreskarten ab August 2016
Änderungsdokumentation zu den TARIFBESTIMMUNGEN Version 1.1 gültig ab 01. November 2016 Tarifstand: Juli 2016 Jahreskarten ab August 2016 Herausgeber: Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.h.
Mehr5. Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn AG anwenden
5. Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn AG anwenden II. Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die
MehrTarifbestimmungen der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim
Tarifbestimmungen der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim 1. Geltungsbereich Diese Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim, Frensdorfer Ring 2, 48529
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)
MehrFahrpreise Kernzone Linz
Fahrpreise Kernzone Linz Tarif: Straßenbahn-, Obus und Autobuslinien Für die Benützung der Pöstlingbergbahn gilt das Sondertarifblatt Pöstlingbergbahn. Allgemeine Bestimmungen Für Fahrten innerhalb der
MehrVBN Tarifänderungen ab
VBN Tarifänderungen ab 01.01.2015 Tarifzonen: Bremen: Innerhalb des Tarifgebiets 1 (100 Bremen + 101 Bremen-Nord) kann nun mit der Preisstufe I auch die Tarifzone 101 befahren werden. Die Preisstufe II
MehrDas VOR- Tarifsystem. Alle Infos und Preise auf. Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017
Alle Infos und Preise auf Das VOR- Tarifsystem Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017 Tickets im VOR Einzel- und Tageskarten Mit Einzel- und Tageskarten dürfen
Mehr3.2 Tickets Zusätzlich können nachfolgend aufgeführte ermäßigte Tickets erworben werden:
Seite 1 Abschnitt 6 Sondertarife Sondertarife 3. Bus Bahn -Ticket gültig für die Mitgliedsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff: 1. Demminer Verkehrsgesellschaft mbh, Quitzerower Weg 13e,
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg- Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
MehrBeförderungsbedingungen
Nr. 612 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 612) Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des Münchner Gemeinschaftstarifs (Münchner S-Bahn-Tarif) Gültig vom 01. Juli 2008 an N e u a u s g
MehrUnterwegs im Verbund. Alle Fahrkarten im Überblick. Einfach einsteigen. Und dabei sein. Stand: 09/2011
Unterwegs im Verbund Alle Fahrkarten im Überblick Stand: 09/2011 Einfach einsteigen. Und dabei sein. Mobil im VVM Mit den Fahrkarten des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM) sind Sie sowohl in Stadt und
MehrKatamaran- Fahrplan 2014/2015
Katamaran- Fahrplan 2014/2015 gültig vom 1. April 2014 bis 31. März 2015 Die geniale Verbindung www.der-katamaran.de Sommer-Fahrplan 2014 Sommer: gültig vom 1. April bis 31. Oktober 2014 Verkehrstag KN
Mehr2. Aktionszeitraum Das Luther-Ticket gilt vom 01. April 2017 bis zum 10. Dezember 2017.
Beförderungsbedingungen und Entgelte des Aktionsangebots Luther-Ticket (Aufpreis zur Nutzung vor 9 Uhr) Gültig ab 01. April 2017 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)
MehrRMV-JahresAbo. zum Frankfurt Pass
RMV-JahresAbo zum Frankfurt Pass Die Jahreskarte zum Frankfurt Pass jetzt auch als eticket im Abonnement Inhaber des Frankfurt Passes haben jetzt zusätzlich zum Barkauf die Möglichkeit, ihre Jahreskarte
Mehr802 Rufbuszone Plau Plau am See - Zarchlin - Ganzlin - Plau am See
802 Rufbuszone Plau Plau am See - - - Plau am See Mo - Fr Haltestellen T F T T T T T T F T F T F T F T F T T T T T T T T T T Parchim Bahnhof ab 5. 1 1 Plau am See Bahnhof 77 an 1 1 1 Malchow ZOB ab 43
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl S. 264)
MehrGanz einfach VVS-Verbundfahrkarten aus dem DB Fahrkartenautomat
Was tun bei einer Automatenstörung? Leider kommt es vor, dass Automaten defekt sind und ein Fahrkartenkauf nicht möglich ist. Steht auch kein anderer funktionsfähiger Automat in der Nähe zur Verfügung,
MehrTarifbestimmungen für das Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2014
Tarifbestimmungen für das Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2014 (Stand 10.06.2014) 1. Fahrkarten, Fahrpreis und Verkauf Das Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2014 wird ab dem 15. Juni 2014 in den Verkaufseinrichtungen
MehrTarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH (gültig ab letzte Änderung am )
Tarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 08.11.2011 letzte Änderung am 24.06.2013) I. Präambel Die WESTbahn Management GmbH (WESTbahn) startet als erstes privates Eisenbahnunternehmen
MehrTarifbestimmungen der evm Verkehrs GmbH. gültig ab 1. Januar 2016
Tarifbestimmungen der evm Verkehrs GmbH gültig ab 1. Januar 2016 Tarifbestimmungen der evm Verkehrs GmbH gültig ab 1. Januar 2016 Inhalt 1. Geltungsbereich... 2 2. Tarifsystem... 2 2.1 Tarifwaben... 2
MehrBeförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH
Nr. 10225 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 10225) Beförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH gültig ab dem 01. August 2015 Städtebahn Sachsen GmbH Ammonstraße 70 01067 Dresden 1 Anwendung
MehrRhein-Main-Verkehrsverbund Einfach weiter.
Rhein-Main-Verkehrsverbund Einfach weiter. Im Überblick: Zeitkarten Rechnen Sie mit unseren Besten. Was lohnt sich wann? Morgens zur Arbeit, abends wieder heim. Am Wochenende Scharf rechnen lohnt sich.
Mehr3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die
MehrFragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus
VBB-Tarifinformation Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus Stand: 28. Februar 2009 Rainer Sturm / PIXELIO, www.pixelio.de herausgegeben durch den: Was ist das VBB-Abo 65plus? Das
MehrTarife & Preise. gültig ab 1. Januar 2016
Tarife & Preise gültig ab 1. Januar 2016 Sehr geehrte Fahrgäste, liebe Kunden der VBBr, mit unserem Tarife & Preise Informationsheft möchten wir Ihnen unsere Fahrausweis-Angebote vorstellen. Hier sind
MehrVerbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel
Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel Ausgabe: 13.12.2015 4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4.0 Einzelbillette, Tageskarten, Multikarten 4.00 Einzelbillette Tarifstufe
MehrÜbergangstarif Linie 385 Eupen Monschau Kalterherberg, Bf.
Übergangstarif Linie 385 Seite 1 von 5 Übergangstarif Linie 385 Eupen Monschau Kalterherberg, Bf. (Stand 01.02.2017) 1 Tarifgrundsätze Für die Tarifierung von grenzüberschreitenden Fahrten und Fahrten
Mehr2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
C1 Übergangstarif AVV/VRR 1. Allgemeines Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRW- Tarif. 1.1 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes Werden
MehrEntgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße 1) 2) Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner öffentlichen
MehrSchwerbehindertenausweisverordnung
Schwerbehindertenausweisverordnung (Die Ausweisverordnung Schwerbehindertengesetz vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1739, zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046)
MehrTarifübersicht Kempten und Umgebung
Tarifübersicht Kempten und Umgebung Kempten und Umgebung www.mona-allgaeu.de Inhaltsverzeichnis 03 04 06 07 09 10 11 12 13 15 16 17 18 19 20 Einführung Einzelfahrscheine Tageskarten Wochenkarten Monatskarten
MehrUnsere Fahrkarten- Broschüre. für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet
Unsere Fahrkarten- Broschüre für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet Gültig ab 01.01.2013 2 3 Liebe Fahrgäste, ob Bus oder Bahn mit der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück sind Sie stets gut unterwegs. Wir bringen
MehrDas Semesterticket in Erfurt
Erfurt, den 2. Oktober 2014 Das Semesterticket in Erfurt Liebe Kommilitonen, öfters gibt es Fragen zum Semesterticket. Wir haben hier die wichtigsten Punkte für euch zusammengestellt. Maßgebend sind aber
MehrTarifübersicht Kempten und Umgebung
Tarifübersicht Kempten und Umgebung Kempten und Umgebung Stand 05.2017 www.mona-allgaeu.de Inhaltsverzeichnis 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20-21 22 Einführung Einzel-Ticket CleverCard
MehrE I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad)
E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 die Eintrittspreise für die städtischen Bäder
MehrLINIEN-ÜBERSICHT. Januar Stand PFAFFENHOFEN A.D. ILM. Guter Boden für große Vorhaben
LINIEN-ÜBERSICHT Stand Januar 2016 PFAFFENHOFEN A.D. ILM Guter Boden für große Vorhaben STADTBUS UND KLEINBUS Änderungen ab 2. Januar 2016 Erhöhung der Fahrpreise und Änderung der Tarifbestimmungen Geringfügige
MehrGüglinger BürgerBus. Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Stand:
Güglinger BürgerBus Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Stand: 12.04.2016 1. Vorwort Der Güglinger BürgerBus ist ein gemeinnütziges Angebot zur allgemeinen Personenbeförderung im Stadtgebiet
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots der Metropolregion ( ) Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für en durch die Unternehmen der Deutschen
MehrTarifbestimmungen 1. Fahrpreise - Der Ermittlung der Fahrpreise liegen der Teilstreckenplan und die Fahrpreistabelle zu Grunde.
Tarifbestimmungen 1. Fahrpreise - Der Ermittlung der Fahrpreise liegen der Teilstreckenplan und die Fahrpreistabelle zu Grunde. - Für die Fahrpreisberechnung ist jede Linie in etwa gleich lange Teilstrecken
MehrDie häufigsten Fragen zum trilex im Ostsachsennetz
Die häufigsten Fragen zum trilex im Ostsachsennetz Stand: November 2014 Wir bewegen die Region. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 bedienen die grün-weißen Züge der Vogtlandbahn als trilex die Linien
Mehr3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
Beförderungsbedingungen Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Gültig ab 0.06.0. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr),
MehrFAHRPLAN FÜR BAHN BUS UND ANRUFBUS
FAHRPLAN FÜR BAHN BUS UND ANRUFBUS 14. Dezember 2014 12. Dezember 2015 1 LIEBE FAHRGÄSTE, die Benutzung des umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrs setzt voraus, dass das Angebot von Bahn und Bus bekannt
MehrTarifbestimmungen von marego
Tarifbestimmungen von marego 1 Geltungsbereich (1) Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen sowie für die Mitnahme von Sachen und Tieren innerhalb der im Verbundraum im öffentlichen
Mehr