Informationen für die Vereine von SATUS Schweiz anlässlich deren Haupt- und Generalversammlungen

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1 Informationen für die Vereine von SATUS anlässlich deren Haupt- und Generalversammlungen

2 Entwicklung l Alle vier Verbände sind zum Teil vor über 100 Jahren gegründet worden l Die Entstehung basiert auf kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten l Die Angebote sind heute wichtiger als der Anbieter l Die Finanzierungen werden immer schwieriger l Alle Verbände verzeichnen einen Mitgliederschwund

3 Zukunft l Die vier Verbandsvorstände haben die Zeichen der Zeit erkannt l Jeder Verband behält seine kulturelle Eigenständigkeit l Durch Nutzung von Synergien kann das Potential der einzelnen Verbände optimiert werden

4 Ausgangslage Am 4. März 2015 haben die vier Verbände STV, SUS; SVKT und SATUS beschlossen, zukünftig einen gemeinsamen Weg zu gehen. Diese Absicht wurde von den vier Verbandsleitungen in einer Vereinbarung vom 10. März 2015 festgehalten. l Informationen an alle Vereine im April 2015 l an der Delegiertenversammlung SATUS l an den SATUS-Sportkonferenzen l im Verbandsorgan SWISSFIT

5 Auf diesen vier Ebenen wurde bis anfangs Dezember 2015 gearbeitet: Strategische leitung (SPL) l Die strategische leitung ist die Auftraggeberin. Sie setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen und Präsidenten der vier Verbände. Sie entscheidet über Anträge der operativen leitung. Die SPL hat über eingereichte Anträge der OPL zu entscheiden.

6 Operative leitung (OPL) l Die operative leitung setzt sich zusammen aus den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern oder deren Stellvertretungen der vier Verbände. l Die OPL koordiniert die Anliegen und Aufgaben aus den einzelnen Verbänden, sofern sie gemeinsamer Natur sind (d. h. alle vier Verbände betreffen). Sie stellt diesbezügliche Anträge an die SPL. kommission (PK) l Die kommission setzt sich zusammen aus der SPL und der OPL. Hauptaufgabe der kommission ist die Kommunikation.

7 Teilprojekte der einzelnen Verbände l Die Teilprojekte sind dafür verantwortlich, dass in den vier Verbänden die nötigen verbandsinternen Aufgaben für die Partnerschaft erfüllt werden. Die Organisation der Teilprojekte ist Sache der einzelnen Verbände. l Die Geschäftsleitung hat an der Sitzung vom 18. August 2015 die Bildung von drei Teilprojekten beschlossen: Geschäftsstelle Sport und Sportregion Kommunikation l Die Anträge der Teilprojekte wurden an der Vorstandssitzung vom 21. November 2015 behandelt. l Die eingeschlagene Richtung wird weiter verfolgt (Beschluss Vorstand).

8 Beschluss der SPL am 3. Dezember 2015 l An dieser Sitzung wurde vereinbart, dass die Verbände gestaffelt eintreten werden. l Die Arbeit der OPL ist abgeschlossen. l Der STV hat sich bereit erklärt, während einer Übergangsphase von 3 Jahren auf einen Teil der Mitgliederbeiträge zu verzichten. l Bei Bedarf werden weitere Treffen der SPL stattfinden.

9 Eintrittsabsichten von SATUS, SVKT, SUS Die Zustimmung der einzelnen Delegiertenversammlungen vorausgesetzt: l SATUS 1. Januar 2017 l SVKT Frauensportverband 1. Januar 2018 l Sport Union 1. Januar 2017 (oder später)

10 Sperrfrist für Vereinsübertritte l Vor dem 1. Januar 2017 nimmt kein Verband einen Verein eines anderen Verbands auf.

11 Masterplan SATUS bis zur Abstimmung l Januar April 2016 Teilnahme an Vereins-Haupt- und Generalversammlungen l 16. Januar 2016 SATUS-Sportcoach-Tagung Sensibilisierung der Teilnehmenden l 21. März 2016 a. o. Sportkonferenz WEST Fragenkatalog beantworten l 23. März 2016 a. o. Sportkonferenz NWZS Fragenkatalog beantworten l 30. März 2016 a. o. Sportkonferenz OST Fragenkatalog beantworten l 23. April 2016 Delegiertenversammlung SATUS Konzept vorstellen

12 Masterplan SATUS bis zur Abstimmung l Mai/Juni 2016 Vernehmlassung bei den Vereinen l Juli 2016 Auswertung der Rückmeldungen Anpassen Konzept l 17. September 2016 a. o. Delegiertenversammlung SATUS Beschluss

13 Hauptgründe für eine Partnerschaft mit dem STV l Neues Finanzierungsmodell von Swiss Olympic drastische Kürzung von Subventionen für den l Unterstützungsbeiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung für die Jugendförderung massive Kürzungen der Beiträge l Jährlicher nicht aufzuhaltender Mitgliederschwund die Grösse der Geschäftsstelle ist nicht mehr vertretbar und kann nicht mehr finanziert werden

14 Vorteile einer Partnerschaft mit dem STV l Wichtig: Die Kultur von SATUS wird weiterleben Eigenständigkeit wird bewahrt l Der wird durch die Partnerschaft gestärkt l Grosses Angebot von Kursen und Ausbildungen zu einem günstigen Preis l Nutzung von Synergien im Bereich Aus- und Weiterbildungen l Jedes Jahr verschiedene regionale Sportfeste l Mehr Konkurrenz bei den Wettkämpfen Attraktivität der Teilnahme wird gesteigert l Interessante Angegote von verschiedenen Werbepartnern

15 Nachteile einer Partnerschaft mit dem STV l Ausser der Redimensionierung der Geschäftsstelle SATUS, die mit personellen Umstrukturierungen verbunden ist, gibt es keine Nachteile.

16 Struktur des STV Die Struktur des STV stellt sich wie folgt dar: l Mitglieder beim STV sind die einzelnen Kantonalverbände und nicht die Vereine. Jeder Kantonalverband hat bei Abstimmungen zwei Standesstimmen, egal wie gross er ist. Neben den Standesstimmen erhält jeder Verband Proporzstimmen auf Grund seiner Grösse. l Die strategische Führung obliegt den Mitgliedern des Zentralvorstandes (7 Personen, Sprachregionen werden berücksichtigt). l SATUS wird, wenn die SATUS-Mitglieder ja zu einer Partnerschaft sagen, mit gleichen Rechten und Pflichten wie ein STV-Kantonalverband aufgenommen.

17 Empfehlung von Vorstand und Geschäftsleitung SATUS l Aus dem Blickwinkel der Sportlerinnen und Sportler empfiehlt die Verbandsspitze von SATUS die Annahme des Antrags auf die Partnerschaft an der a. o. Delegiertenversammlung vom 17. September 2016 l Beginn der Partnerschaft: 1. Januar 2017

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