Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) für Fachkräfte im Jugendamt/ASD

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1 Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) für Fachkräfte im Jugendamt/ASD Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Jugendamt/ASD arbeiten und die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des 8a SGB VIII übernehmen. Dazu gehören z.b. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die: Zielgruppe a) als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für öffentlichen und freien/privaten Träger(z.B. als Fachberaterin/Fachberater) zur Verfügung stehen. b) als insoweit erfahrene Fachkraft des freien/privaten Trägers, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befassen. c) als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen werden. Seminarleitung Termine Ort Susanne Poller Supervisorin M.A. DGSv zertifiziert, Diplom-Sozialarbeiterin (FH), Systemische Familienberaterin 1. Modul: Modul: Modul: Beginn jeweils : 1. Tag Uhr und Ende : 2. Tag Uhr St. Bonifatiusklosters in Hünfeld bei Fulda Abschluss Zertifikat Seminarkosten 790 zzgl. Übernachtungs- (83 ) bzw. Verpflegungskosten (56 ) pro Modul Siehe Seite 5 Informationen Informationen zu diesem Kurs sowie das Anmeldeformular finden Sie auch als Download auf unserer Website unter dem Menüpunkt Veranstaltungen/Fortbildungen =>Zusatzqualifikationen. Seite 1 von 9

2 Das Angebot Seit der Einführung des 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Dabei werden nicht nur Standards in der Arbeit im Kinderschutz für den öffentlichen Träger präziser gefasst, sondern auch explizit für die freien Träger formuliert. Über Vereinbarungen, die der öffentliche Träger verantwortlich initiieren muss, ist zu sichern, dass der freie Träger den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach 8a Abs. 2 SGB VIII und dem BKiSchG (der Entwurf wurde am 11. März 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Inkrafttreten wird zum 1. Januar 2012 angestrebt) wahrnimmt und entsprechende Verfahren vorhält. Für den freien Träger wurde vom Gesetzgeber die neue juristische Figur der insoweit erfahrenen Fachkraft geschaffen, die zur Beratung bei Fällen von Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. Die insoweit erfahrene Fachkraft braucht als Verfahrens-, Fach- und Netzwerkexpertin/ -experte und Prozessbegleiterin/-begleiter fundiertes Wissen und Kompetenzen in folgenden Bereichen: Wie gestalteten sich die Rolle und der Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit dem 8a SGB VIII (Verfahrensanforderungen an Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)? Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (Erkennen)? Wie lassen sich Risikoabschätzungen und Prognosen vornehmen (Beurteilen)? Welche Schritte sind durch die fallverantwortlichen Fachkräfte einzuleiten (Handeln)? Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden? Wie sehen Vereinbarungen gemäß 8a SGB VIII des öffentlichen Trägers mit den freien Trägern aus und welche Bedeutung haben diese? Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs methodische und organisatorische Aspekte der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen. Die Positionierung und Vernetzung von Jugendamt und ASD wird vormittelt und erläutert. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referentinnen und Referenten wird gesichert, dass auf aktuellste Erfahrungs- und Wissensbestände auch zu speziellen Fragestellungen zurückgegriffen werden kann. Seite 2 von 9

3 Der Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) ist ein Kooperationsangebot des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.v. (ISS-Frankfurt a.m.) und des Instituts für soziale Arbeit e.v. Münster (ISA). Umsetzung Der Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: Die kompakte Präsentation (3 Seminarblöcke à 2 Tage) soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.b. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Hierzu werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Zusätzlich wird von den Teilnehmer/innen eine kursbegleitende Aufgabe bearbeitet. Seminarinhalte Die drei Seminarblöcke sind entsprechend dieser Vorgaben gegliedert. Über die Seminargestaltung wird sichergestellt, dass für die Reflexion der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinreichend Raum bleibt. Dabei sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch ihre eigene Praxisentwicklung und -gestaltung präsentieren und zur Diskussion stellen können. Seminarblock I Rechtliche und fachliche Grundlagen Anlass und Zielsetzungen des 8a SGB VIII Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem 8a SGB VIII o Verfahrensstandards o Datenschutz o Garantenstellung o Das Familiengericht als Partner? o Rechtliche Grundlagen Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Sicht Seminarblock II Rolle und Aufgaben der Kinderschutzfachkraft Einführung in die Risikoeinschätzung o Vom Bauchgefühl zum strukturierten Beobachten und Bewerten von Kindeswohl o Risiko und Schutzfaktoren o Möglichkeiten und Grenzen von indikatorengestützten Instrumentarien Die Rolle der Kinderschutzfachkraft: o Rollenklärung o Auftrag o Grenzen o Qualifikation Seite 3 von 9

4 Die Kinderschutzfachkraft als Verfahrensexpertin/-experte Die Kinderschutzfachkraft als Fachexpertin/-experte Die Kinderschutzfachkraft als Prozessbegleiterin/-begleiter mit Blick auf: o Elterngespräche o Familiendynamiken bei Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung Seminarblock III Strukturen Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Gestaltung und Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen Qualitätssicherung in der Arbeit als Kinderschutzfachkraft Offene Fragen Abschlusskolloquium Qualifikationsverfahren/Zertifizierung Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt, in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgelistet sind. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisaufgabe sowie die aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium im 3. Seminarblock. Teilnahmevoraussetzung Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahme an den Kursen: einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.-Pädagogik, Dipl.- Sozialpädagogik, Dipl.-Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie) oder Ausbildung zur/m Erzieher/in mit einschlägigen Zusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion mindestens dreijährige Berufserfahrung Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz Möglichkeiten zur eigenständigen Bearbeitung von Kinderschutzfällen Wenn Sie Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an: Hans-Georg Weigel Tel.: 069 / hans-georg.weigel@iss-ffm.de Teilnehmerzahl Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist auf 20 Personen begrenzt. Seite 4 von 9

5 Allgemeine Hinweise Die einzelnen Seminarblöcke beginnen am ersten Tag jeweils um 10 Uhr und enden am zweiten Tag um 17 Uhr. Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insgesamt 790,- zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind abhängig vom Tagungsort und auf der Website einzusehen. Geschäftsbedingungen Eingangsbestätigung Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach erfolgreicher Überprüfung der Zulassungsbedingungen werden Ihnen die Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung gesendet. Etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Ihnen die Rechnung, ggf. ein detailliertes Programm und alle organisatorischen Informationen zugesandt. Nur wenn Ihnen die Zusage vorliegt, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich. Teilnahmebeiträge Die Teilnahmebeiträge teilen sich in zwei Kostenarten: 1. Sie umfassen die Kursgebühren des ISS-Frankfurt a. M., die an das ISS-Frankfurt a. M. zu zahlen sind. Die Kursgebühren sind sofort nach Eingang der Rechnung fällig. 2. Tagungspauschalen. TP 1* oder TP 2**. Eine Teilnahme ohne Verpflegung ist nicht möglich. *) Tagungspauschale 1 (TP1): inkl. Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen, Kaffeepausen, Getränk während des Seminars (Wasser), Raum und Technikkosten. 83,- **) Tagungspauschale 2 (TP2): inkl. Mittagessen, Kaffeepausen, Getränk während des Seminares (Wasser), Raum- und Technikkosten (ohne Übernachtung) Die Tagungspauschalen inkl. Unterkunft, Verpflegung, Räume und Technik zahlen Sie bitte an die Tagungsstätte direkt. Für die Übernachtung (TP2) ist die Anmeldung in der Tagungsstätte von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst vorzunehmen. Das ISS e.v. reserviert ein unverbindliches Zimmerkontingent im Tagungshaus. Stornierung & Rücktritt Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung absagen, ist eine schriftliche Absage beim ISS-Frankfurt a. M. vorzunehmen. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Seminars/der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% der Veranstaltungskosten. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim ISS-Frankfurt a. M. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin ohne Absage im Tagungshaus, kann der volle Veranstaltungspreis seitens Tagungshauses in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie die abweichenden Stornierungsfristen der Tagungsstätten. Seite 5 von 9

6 Absage von Veranstaltungen Muss eine Veranstaltung vom ISS-Frankfurt a. M. abgesagt werden, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Veranstaltungskosten durch das ISS-Frankfurt a. M. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Änderungen zum Kursprogramm Änderungen zum Kursprogramm bleiben dem ISS Frankfurt a. M. vorbehalten. Veränderungen können die Preise, den Veranstaltungsort und die Referenten/die Referentinnen betreffen. Änderungen werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Die Kursgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Bei organisatorischen Fragen: ISS-Seminarmanagement Tel.: 069/ Seite 6 von 9

7 Verbindliches Bewerbungs- und Anmeldeformular ZERTIFIKATSKURS KINDERSCHUTZFACHKRAFT Berufsbegleitende Zusatzqualifikation Kurs Nr. 5 Bitte füllen Sie dieses Formular (Seiten 8-10) vollständig aus. Nachname Geburtsdatum Private Anschrift Straße PLZ / Ort Telefon Dienstanschrift/Arbeitgeber Institution Straße PLZ / Ort Telefon Vorname Fax Fax Funktion/ Tätigkeit Teilnahme ohne Verpflegung ist grundsätzlich nicht möglich! Ich werde voraussichtlich eine Übernachtung im Tagungshotel benötigen JA (die Übernachtung muss noch selbst im Tagungshaus von den TeilnehmerInnen reserviert/bestätigt werden) Die Anmeldebestätigung ist zu senden an Privatadresse Arbeitgeberadresse Hiermit melde ich mich verbindlich für den Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft an. Ich erkenne die Geschäftsbedingungen (siehe u.a. Fortbildungsheft) des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Frankfurt a. M., an. Nach der Prüfung Ihrer verbindlichen und erfolgreichen Bewerbung/Anmeldung erhalten Sie vom ISS- Frankfurt a.m. Ihre Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung. Ort/Datum Unterschrift Seite 7 von 9

8 Teilnahmevoraussetzungen: mindestens dreijährige Berufserfahrung in relevanten Arbeitsbereichen (sozial-)pädagogische oder psychologische Ausbildung bzw. ErzieherInnen mit einschlägiger Zusatzausbildung Erfahrung mit Fällen von Kindeswohlgefährdung Alternativ: Möglichkeiten zur eigenständigen Bearbeitung von Kinderschutzfällen Berufliche Ausbildung: Welche Ausbildung, welches Studium haben Sie abgeschlossen? Berufsbezeichnung/Titel: Datum des Abschlusses: Berufliche Erfahrungen Bitte beschreiben Sie kurz Ihre bisherigen Tätigkeiten: von - bis Tätigkeit / Arbeitgeber / Institution Arbeitsschwerpunkte/ -bereiche Fort- und Weiterbildung: Welche Fort- und Weiterbildungen haben Sie absolviert? Seite 8 von 9

9 Welche Rolle nehmen Sie ein bzw. sollen Sie zukünftig wahrnehmen: als insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamts für öffentliche, freie/private Träger (z.b. als FachberaterIn) zur Verfügung steht. als insoweit erfahrene Fachkraft des freien Trägers, die sich mit trägerinternen Umsetzungen befasst. als externe insoweit erfahrene Fachkraft, die bei schwierigen Fallberatungen vom freien Träger hinzugezogen wird. Mit welcher Altersgruppe von Kindern/Jugendlichen arbeiten Sie zusammen: Haben Sie konkrete Praxiserfahrung mit Fällen von Kindeswohlgefährdung: ja nein Bitte beschreiben Sie in Stichpunkten, welche konkreten Erfahrungen Sie mit Praxisfällen von Kindeswohlgefährdung gemacht haben? In welchem institutionellen Kontext haben Sie mit Kinderschutzfällen gearbeitet. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.v. ISS-Seminarmanagement Zeilweg Frankfurt Fax: 069 / veranstaltungen@iss-ffm.de Seite 9 von 9

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