GVO-Erzeugnisse bei Lebensmitteln: Übersicht über die Kontrollen der Kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr 2012

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Bern, Juli 2013 GVO-Erzeugnisse bei Lebensmitteln: Übersicht über die Kontrollen der Kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr 2012 Die kantonalen Vollzugsbehörden haben 2012 mehrere hundert Lebensmittelproben risikobasiert erhoben und auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erfasst im Auftrag des Bundesrates seit 2008 jährlich die Ergebnisse dieser Marktkontrollen. Die Anzahl positiver Befunde hat gegenüber den letzten Jahren insgesamt zugenommen, namentlich da die untersuchenden Laboratorien dem BAG mehr Befunde im tiefen Spurenbereich unter 0.1 % übermittelt haben. Die in den Proben nachgewiesenen GVO waren meist in der Schweiz bewilligt, es war nur ein Verstoss gegen die Kennzeichnungspflicht zu verzeichnen. In importierten Nischenprodukten wurde vereinzelt eine nicht bewilligte GVO-Sojalinie nachgewiesen. Zudem wurden erstmals nicht bewilligte gentechnisch veränderte Gemüse-Papaya identifiziert. Bei Lebensmitteln aus biologischer Produktion wurden grösstenteils keine GVO-Bestandteile gefunden. Auch eine grössere Anzahl Proben von Körnerreis und Reiserzeugnissen enthielten keine nachweisbaren GVO-Anteile. Rechtsgrundlagen Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in der Schweiz nur mit einer Bewilligung des BAG in Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden. Vier gentechnisch veränderte Pflanzenlinien sind bewilligt: drei Maislinien (Bt176, Bt11, MON810) und eine Sojalinie (40-3-2, bekannt als Roundup Ready-Soja). Für drei weitere Maislinien (NK603, GA21, 1507) besteht eine Toleranzregelung. Unbeabsichtigte Spuren tolerierter GVO in Lebensmittel dürfen einen Mengenanteil von 0.5% nicht überschreiten. Für bewilligte GVO besteht eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und Zusatzstoffe. Unbeabsichtigte Spuren bewilligter GVO in herkömmlichen Erzeugnissen müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie den Schwellenwert von 0.9% nicht überschreiten. Dieser Schwellenwert für unbeabsichtigte Spuren gilt auch für Lebensmittel aus biologischer Produktion. Erhobene Proben und Untersuchungsmethoden Im Jahr 2012 haben die kantonalen Vollzugsbehörden (Kantonale Laboratorien, Verbraucherschutzämter) insgesamt 496 Lebensmittelproben erhoben und auf GVO-Bestandteile untersucht. Bei 66 der untersuchten Proben (gut 13% aller Proben) handelte es sich um Lebensmittel aus biologischer Produktion. Der grösste Teil der untersuchten Proben wurde im Rahmen einer gezielten GVO-Kampagne erhoben (68.8% aller Proben). Dabei wurden meist Schwerpunkte gesetzt und risikobasierte Probenerhebungen durchgeführt. Das heisst es wurden gewisse Produktegruppen gezielt beprobt, in welchen ein Auftreten von GVO-Bestandteilen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit vermutet werden konnte. Es wurden vorwiegend Produkte aus Soja, Mais und Reis, wie Tofu, Polenta, Tortilla Chips, Reiswaffeln, Getreideriegel, etc. untersucht. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Anzahl durchgeführter Analysen von Mais- und Reis-Produkten gesteigert, hingegen wurden deutlich weniger Soja- und Leinsaat- Proben untersucht.

2 Für die GVO-Kontrollen 2012 haben sich die beteiligten Laboratorien zudem vorgängig abgesprochen und die Untersuchung von exotischen Früchten und Gemüsen als gemeinsamen Schwerpunkt bestimmt. Insgesamt 97 Proben, wie zum Beispiel Papaya und Aubergine, wurden dabei erhoben. Daneben wurden auch Lebensmittel, die im Rahmen von anderen Kampagnen erhoben worden waren, auf GVO-Bestandteile untersucht. So stammten 14.1% aller Proben von Allergen- und 7.3% von Pestizid-Kampagnen. Bei den Lebensmitteln handelte es sich meist um Getreideprodukte wie Backwaren und Babynahrung, bei denen Spuren von GVO auftreten können. Ein Vergleich mit den beiden Vorjahren zeigt eine Abnahme der Anzahl untersuchter Proben. Im Jahr 2012 haben die kantonalen Vollzugsbehörden gesamthaft 100 Proben weniger untersucht als Die Labors verfügen zur Untersuchung der Proben über ein breites Spektrum von Analyseverfahren, welches um Nachweismethoden für weitere genetische Elemente, welche in GVO-Linien enthalten sein können, erweitert wurde. Die Untersuchungen wurden mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) durchgeführt, ein Verfahren, welches eine gentechnische Veränderung direkt im Erbgut nachweisen kann. Die Untergrenze dieses Verfahrens für eine gesicherte Quantifizierung (Bestimmungsgrenze) liegt bei einem GVO- Anteil von etwa 0.1% und die analytische Nachweisgrenze bei etwa 0.01%. Diese beiden Werte sind jedoch stark von der Matrix und dem Prozessierungsgrad der Lebensmittel abhängig. Bei der GVO- Analyse werden zuerst mit allgemeinen Suchverfahren (Screening) genetische Elemente nachgewiesen, welche in vielen GVO auftreten. Bei einem positiven Befund kommen sogenannte Konstruktoder Event-spezifische Methoden zur Anwendung, welche eine Identifizierung des GVO ermöglichen. Durch den Einsatz von Multiplex PCR-Methoden können in einer Reaktion gleichzeitig mehrere genetische Elemente nachgewiesen werden, was die Untersuchungsdauer und die Kosten reduziert. Die Ergebnisse im Überblick Von den 496 erhobenen Proben wiesen 436 (entsprechend 87.9% aller Proben) keinen nachweisbaren GVO-Anteil auf. In 60 Proben konnten mit allgemeinen oder spezifischen Methoden GVO- Bestandteile nachgewiesen werden. Der Anteil positiver Proben betrug somit insgesamt 12.1%. Bei 35 der insgesamt 60 auf GVO positiv getesteten Proben (entsprechend 7.1% aller Proben) stellten die untersuchenden Laboratorien Bestandteile von GVO fest, welche in der Schweiz bewilligt sind. In 12 der 60 GVO-positiven Proben (entsprechend 2.4% aller Proben) wurden Bestandteile von GVO identifiziert, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Bei weiteren 13 positiv getesteten Proben (entsprechend 2.6% aller Proben) war der GVO-Anteil für eine genauere Bestimmung zu gering. ohne nachweisbaren GVO-Anteil: 436 Proben (87.9%) GVO-Anteile nachweisbar: 60 Proben (12.1%) GVO in der Schweiz bewilligt: 35 Proben (7.1%) GVO in der Schweiz nicht bewilligt: 12 Proben (2.4%) GVO nicht identifiziert: 13 Proben (2.6%) Gesamtzahl untersuchter Proben: 496 Zusammenfassung der Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden im Jahr /6

3 Bei 38 Proben (entsprechend 7.7% aller Proben), das heisst der Mehrzahl der positiven Proben, lagen die GVO-Anteile im tiefen Spurenbereich von maximal 0.1% und somit im Bereich der analytischen Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze. In fünf der 66 getesteten Proben von Lebensmitteln aus biologischer Produktion wurden Bestandteile von GVO nachgewiesen. Dabei handelte es sich jeweils nur um sehr geringe Spuren, meist der in der Schweiz bewilligten Sojalinie (Roundup Ready-Soja). Proben mit Anteilen von in der Schweiz bewilligten GVO 32 der insgesamt 35 Proben, bei denen Anteile von GVO festgestellt wurden, welche in der Schweiz bewilligt sind, enthielten die Sojalinie Eine Probe wies dabei einen GVO-Anteil auf, der deutlich über dem Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0.9% lag. Das betroffene Produkt, getrocknete Sojabohnen aus Thailand mit 10% GVO-Anteil, wurde wegen fehlender Kennzeichnung des Erzeugnisses bzw. der Zutat als "gentechnisch verändert" beanstandet. Drei weitere Produkte, Getreideriegel aus der Europäischen Union (EU), wiesen Anteile von Soja im Bereich des Schwellenwertes auf. Unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit wurden die Produkte jedoch nicht beanstandet. Die Verkäufer der Produkte wurden jedoch auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei den anderen Proben lagen die GVO-Bestandteile deutlich unter dem Schwellenwert, dabei überwiegend im tiefen Spurenbereich unter 0.1%. Darunter waren auch drei Erzeugnisse aus biologischer Produktion. Die betroffenen Lebensmittel, ein Rahmersatz auf Sojabasis mit Produktionsland Frankreich, ein Tofu aus der Schweiz und ein Sojadrink aus Italien, wiesen Anteile von Roundup Ready-Soja auf, die aber klar unter der Bestimmungsgrenze lagen. Eines der betroffenen Produkte war mit dem Hinweis sans OGM gekennzeichnet. Da grundsätzlich alle Erzeugnisse aus biologischer Produktion ohne Einsatz der Gentechnik hergestellt werden müssen, und derartige Hinweise bei diesen Erzeugnissen deshalb nicht zulässig sind, wurde diese Kennzeichnung von den zuständigen Vollzugsbehörden beanstandet. Bei zwei der 35 Proben mit bewilligten GVO wurden Bestandteile der Maislinie Bt176 nachgewiesen. Die beiden Produkte mit Herkunftsbezeichnung Argentinien, ein Popcorn-Mais und ein Maisgriess, wiesen GVO-Anteile auf, welche mit 0.2% respektive kleiner 0.1% deutlich unter dem Schwellenwert lagen. In einer weiteren Probe, einem gelben Maismehl aus der EU, wurde ein Anteil von 0.1% der Maislinie MON810 nachgewiesen. Proben mit Bestandteilen von in der Schweiz nicht bewilligten GVO Bei 10 der 12 Proben, in denen Bestandteile von GVO identifiziert wurden, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, konnte die gentechnisch veränderte Sojalinie MON89788 (Roundup Ready 2 Yield) nachgewiesen werden, welche jedoch in der EU bewilligt ist. Bei 9 Proben handelte es sich um Riegel und Sportlernahrung aus den USA und den Niederlanden. Die darin gemessenen Anteile an MON89788 lagen zwischen 0.1% und 19%. Die Proben wiesen zudem alle auch die in der Schweiz bewilligte Soja auf, in Mengenanteilen von 0.2% bis 84%. Zudem wurden diese beiden Linien auch in einem Produkt auf Sojabasis aus biologischer Landwirtschaft nachgewiesen, wobei der GVO- Anteil jedoch für beide Linien lediglich im Spurenbereich lag. Die kantonalen Vollzugsbehörden ergriffen in diesen Fällen Massnahmen wegen der Anwesenheit unbewilligter GVO in den betroffenen Lebensmitteln. Weiter fand eines der Laboratorien bei seinen Untersuchungen zwei gentechnisch veränderte grüne Gemüse-Papaya aus Thailand. Dieser Befund führte nebst einer Beanstandung mit Warenrückzug zu umfangreichen analytischen Abklärungen, da der GVO nicht wissenschaftlich beschrieben und auch von keinem Land weltweit in einem Bewilligungsverfahren beurteilt worden war. 3/6

4 Weitere Ergebnisse Bei insgesamt 13 mit allgemeinen GVO-Suchverfahren positiv getesteten Proben (entsprechend 2.6% aller Proben) wurde nicht näher untersucht, von welchem GVO die nachgewiesenen Bestandteile stammen. Bei den betroffenen Produkten handelte es sich um 9 Soja- und 4 Mais-Erzeugnisse, davon auch ein Soja-Reis-Getränk aus biologischer Produktion. Der GVO-Anteil wurde auf maximal 0.1% bestimmt, weshalb auf eine Identifizierung des GVOs verzichtet wurde. Aufgrund von Funden in der EU von unbewilligten gentechnisch veränderten Reislinien aus China wurden auch in der Schweiz Marktkontrollen durchgeführt und insgesamt 76 Proben von Körnerreis und Reiserzeugnissen auf die Anwesenheit von GVO untersucht. Die Analysen fielen allesamt negativ aus. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse Der prozentuale Anteil von Proben ohne nachweisbare GVO-Bestandteile fällt mit 87.9% geringer aus als in den Vorjahren. Der Anteil GVO-positiver Proben stieg gegenüber 2011 von 7.0% auf 12.1%. Jahr: Erhobene Proben: Ohne GVO-Bestandteile: 436 (87.9%) 554 (93.0%) 594 (95.8%) 516 (93.1%) 420 (97.0%) GVO-Bestandteile nachgewiesen: 60 (12.1%) 42 (7.0%) 26 (4.2%) 38 (6.9%) 13 (3.0%) GVO in der Schweiz bewilligt: - dabei Verstösse gegen die Kennzeichnungspflicht: 35 (7.1%) 39 (6.5%) 20 (3.2%) 15 (2.7%) 10 (2.3%) 1 (0.2%) 2 (0.3%) 2 (0.3%) 7 (1.3%) 1 (0.2%) GVO in der Schweiz nicht bewilligt: 12 (2.4%) 3 (0.5%) 5 (0.8%) 10 (1.8%) 2 (0.5%) - davon in der EU bewilligt: - davon in der EU nicht bewilligt: 10 (2.0%) 2 (0.4%) 3 (0.5%) - 5 (0.8%) - 3 (0.5%) 7 (1.3%) 2 (0.5%) - GVO nicht identifiziert: 13 (2.6%) 0 (0.0%) 1 (0.2%) 13 (2.4%) 1 (0.2%) Diese Zunahme der GVO-positiven Proben lässt sich auf mehrere Ursachen zurückführen: Einerseits übermittelten die untersuchenden Laboratorien dem BAG deutlich mehr Befunde im tiefen Spurenbereich unter 0.1%, das heisst im Bereich der analytischen Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze. Dabei handelte es sich vorwiegend um Soja-Produkte, bei welchen die in der Schweiz bewilligte Sojalinie nachgewiesen werden konnte. Zudem hat auch die Anzahl von Proben mit nicht identifizierten GVO zugenommen, da die Laboratorien bei Befunden im tiefsten Spurenbereich häufig nicht in der Lage sind, eine Identifizierung des betreffenden GVOs mit vertretbarem Aufwand durchzuführen. Es ist möglich, dass Vermischungen, die zu geringen Spuren von GVO in Lebensmitteln führen, tatsächlich häufiger auftraten als in den Vorjahren oder dass diese Zunahme auf eine empfindlichere Analytik oder eine detailliertere Erfassung der Messergebnisse zurückzuführen ist. Die beobachtete Häufigkeit der schwach positiven Befunde deckt sich jedoch beispielsweise mit den in Deutschland erhobenen Daten 1. Zudem wurde in 10 Proben die in der Schweiz nicht bewilligte Sojalinie MON89788 nachgewiesen, die 2011 erst in einer Probe entdeckt worden war. MON89788, unter dem Markennamen "Genuity Roundup Ready 2 Yield " vermarktet, ist eine gentechnisch veränderte Sojalinie der sogenannten zweiten Generation und findet in den Soja-Anbauländern zunehmende Verbreitung (Anbaufläche über 20 Millionen Hektar in den vier Jahren von 2009 bis 2012). Dagegen wurden bei Maisproben im Gegensatz zu vorangegangen Jahren keine unbewilligten GVO gefunden. In allen Proben, welche die Sojalinie MON89788 enthielten, wurden zusätzlich meist grosse Mengenanteile von Soja nachgewiesen. 1 Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf GVO in Deutschland sind unter folgender Internetadresse zusammengestellt: 4/6

5 Bei den betroffenen Produkten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, vorwiegend um importierte Nischenprodukte wie Energieriegel und Sportlernahrung, welche nur in geringen Mengen auf den Schweizer Markt gelangten. Die in der Schweiz bewilligte Soja bleibt der am häufigsten in Lebensmittelproben nachgewiesene GVO. Bei den meisten der GVO-positiven Proben wurden geringe Mengen der Roundup Ready- Soja nachgewiesen (42 von 60 Proben). Dies konnte schon im Vorjahr beobachtet werden. Beim Anbau von Soja hat der Anteil gentechnisch veränderter Sorten in den letzten Jahren stetig zugenommen und machte 2012 bereits 81% der weltweiten Anbaufläche aus. Im Jahr 2012 war nur ein Verstoss gegen die Kennzeichnungspflicht zu verzeichnen. Solche Verstösse kommen generell sehr selten vor und ihre Häufigkeit blieb in den letzten Jahren praktisch unverändert. In allen Fällen, wo der GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0.9% für die Kennzeichnung lag, handelte es sich bisher um importierte Nischenprodukte. Bei keiner Probe kam die Toleranzregelung zum Tragen, die drei in der Schweiz bis zu einem Mengenanteil von 0.5% tolerierten Maislinien (NK603, GA21, 1507) wurden nicht nachgewiesen. 20 % 18 % 16 % 14 % 12 % 10 % 8 % 6 % 4 % 2 % 0 % Mais Soja GVO-positiv Überschreitung Schwellenwert nicht bewilligt / toleriert Soja und Mais: Entwicklung bei den GVO-positiven und nicht konformen Proben in den Jahren 2008 bis 2012, Angaben in Prozent. Da laufend neue gentechnisch veränderte Pflanzenlinien entwickelt und von den zuständigen Behörden in Europa und anderen Ländern zugelassen werden und zudem die weltweite Anbaufläche von GVO-Kulturen stetig zunimmt, muss die Schweizer Lebensmittelindustrie zunehmende Aufwendungen erbringen, um herkömmliche Rohstoffe einzuführen. Trotz dieser Anstrengungen sind, wie die Ergebnisse der Kontrollen zeigen, vereinzelte Vermischungen mit GVO-Anteilen im tiefen Spurenbereich unvermeidlich. Namentlich im Ausland hergestellte und importierte Nischenprodukte, wie beispielsweise Energieriegel und Sportlernahrung, können jedoch GVO in hohen Anteilen enthalten, darunter auch solche GVO, die weder in der Schweiz noch in der EU bewilligt sind. Das Beispiel der beiden gefundenen gentechnisch veränderten Gemüse-Papaya zeigt zudem, dass GVO-Funde auch an unerwarteter Stelle möglich sind. Als ähnlich überraschende Funde der letzten Jahre sind der Reis LLRice601 in Körnerreis aus den USA im Jahr 2006 und die Leinsaat FP967 aus Kanada im Jahr 2009 zu erwähnen. 5/6

6 Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsbehörden muss daher weiterhin auf hohem Niveau bleiben, die Laboratorien müssen die internationalen Entwicklungen im Auge behalten und die Analytik stetig weiterentwickeln. Auch muss den Bio-Produkten, bei denen bestimmungsgemäss auf den Einsatz von GVO verzichtet werden soll, von den Vollzugsbehörden eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn gegenüber dem Vorjahr war auch hier der Anteil GVO-positiver Proben erhöht, wenn auch die Ergebnisse weiterhin nur im Spurenbereich lagen. Die Ergebnisse der GVO-Kontrollen des Jahres 2012 zeigen, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf dem Schweizer Markt, wie bereits in den Vorjahren, nur vereinzelt Lebensmittel antreffen, welche GVO-Bestandteile enthalten. Die kantonalen Vollzugsbehörden gehen bei ihren Probenahmen meist risikobasiert vor, weshalb die Ergebnisse nicht repräsentativ für den gesamten in der Schweiz erhältlichen Warenkorb sind. Durch diese risikobasierte Probenerhebung und das breite Spektrum der Analysemethoden sind die kantonalen Vollzugsbehörden aber in der Lage, den Markt bezüglich eventuell vorhandener GVO-Bestandteile in Lebensmitteln sehr wirkungsvoll zu überwachen. 6/6

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