Archigymnasium Soest. Die gymnasiale Oberstufe
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- Sigrid Schreiber
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1 Archigymnasium Soest Die gymnasiale Oberstufe
2 Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase 1. Jahr der Qualifikationsphase FHR Schul. Teil Block I Versetzung (Mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase
3 Aufbau der gymnasialen Oberstufe - Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer - I. Sprachlichliterarischkünstlerisches Aufgabenfeld II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld III. Mathematischnaturwissenschaftliches Aufgabenfeld Religionslehre - Deutsch - Geschichte - Mathematik - Englisch - Erdkunde - Französisch - Sozialwissen- - Physik - Lateinisch schaften - Biologie - Spanisch - Philosophie - Chemie - Russisch - Erziehungs- Sport - Italienisch wissenschaft - Informatik - Kunst - Musik
4 Vertiefungsfächer Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EPh, bis zu 2 in der QPh) Halbjährlicher Wechsel ist möglich. Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, Fremdsprache Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf). Sollten Schülerinnen freiwillig einen VT-Kurs besuchen wollen, so ist das in der Regel möglich! Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen ( teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen ); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt. Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation
5 Pflichtbelegung in der Einführungsphase Archigymnasium Soest D E F L S1 IT1 R1 KU MU GE EK SW EW PL M BI CH PH IF D fortgeführte Fremdsprache KU / MU Gesellschaftswissenschaft Pflichtbereich: 30 WST M NW (BI / CH / PH) weiteres Fach Religionslehre weitere Fremdsprache oder NW (auch IF) Wahlbereich: WST Einführungsphase: Pflichtstundenzahl 34 (- 37) WST SP weiteres Fach weiteres Fach + 1 VF 2 VF a l t e r n a t i v
6 11. Wahlkurs (wenn eine neueinsetzende FS belegt wurde) oder 10 Grundkurse Wahlkurs 11. Wahlkurs plus Vertiefungsfach 2 VT Kurse* *am Archi nicht angeboten) Fast jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig), Vertiefungskurse: 2-stündig. Ein Fachwechsel (Ausnahme: Vertiefungskurse) ist zum Halbjahr nicht möglich.
7 Wichtig: In der Qualifikationsphase können nur die folgenden Fächer neu angewählt werden: Projektkurse, Vertiefungskurse, Philosophie statt Religionslehre und umgekehrt, Literatur, Zusatzkurse Sozialwissenschaften und Geschichte! Keines dieser Fächer kann Abiturfach werden!! Es gilt das Kontinuitätsprinzip für die Abiturfächer, also nur von der EPh an durchgängig belegte Kurse können Abiturfach werden! In der Einführungsphase sind 34 Stunden zu belegen in der Qualifikationsphase sind sowohl in Q1 als auch in Q2 34 Stunden im Durchschnitt zu belegen. Es können nur noch Laufbahnen mit einer Mindesjahrenwochenstundenzahl von mindestens102 Stunden geplant werden!
8 Geschichte / Sozialwissenschaften Eine Gesellschaftswissenschaft muss mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q2 belegt werden. Das Fach Geschichte muss entweder mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q1 oder durch Geschichte (Zusatz) in der Q2 belegt werden. Das Fach Sozialwissenschaften muss entweder mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q1 Oder durch Sozialwissenschaften (Zusatz) in der Q2 belegt werden.
9 Die Einführungsphase: 34 Wochenstunden - Beispiel Fach Beispielbelegung Stunden Aufgabenfeld I Deutsch Deutsch 3 fortgeführte Fremdsprache Englisch 3 Kunst oder Musik Musik 3 Aufgabenfeld II eine Gesellschaftswissenschaft Geschichte 3 Aufgabenfeld III Mathematik Mathematik 3 eine Naturwissenschaft Biologie 3 Außerhalb der Aufgabenfelder Religion / ersatzweise Philosophie Sport Kath. Religionslehre Sport Fach Weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft Französisch Fach Wahlfach Erdkunde Fach Wahlfächer, ggf. Vertiefungsfächer Sozialwisenschaften 3 VF Mathematik 2 35
10 Pflichtbelegung: Fremdsprache(n) Eph 1 Eph 2 Qph 1.1 Qph 1.2 Qph 2.1 Qph Fall : 1. Fremdsprache ab Klasse 5 2. Fremdsprache ab Klasse 6 fortgeführte Fremdsprache mindestens als 3-stündiger Grundkurs bis Ende Q-Phase oder : neu einsetzende Fremdsprache ab Eph1 mindestens als 4-stündiger Grundkurs bis Ende Q-Ph und eine fortgeführte Fremdsprache mindestens bis Ende Eph 2.Fall : Fremdsprache ab Klasse 5 keine 2. Fremdsprache fortgeführte Fremdsprache mindestens bis Ende Eph und neu einsetzende Fremdsprache ab Eph mindestens als 4-stündiger Grundkurs bis Ende Q-Ph
11 Latinum (10) GE Eph Q1 Q2 Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend (5 Punkte) Bei Unterricht im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden Note im Abschlusshalbjahr: mind. ausreichend (5 Punkte) Unterricht im Umfang von insgesamt 12 Wochenstunden plus Erweiterungsprüfung (Ergebnis: mind. ausreichend, 5 Punkte)
12 Leistungsbewertung Beurteilungsbereich Klausuren Note der 1. Klausur Note der 2. Klausur Endnote im Bereich Klausuren Kursabschlussnote Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit 1. Note in Sonst. Mitarbeit 2. Note in Sonst. Mitarbeit Endnote im Bereich Sonstige Mitarbeit
13 Klausuren in der Einführungsphase Grundkurse Anzahl Dauer in Unterrichtsstunden Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen (3 Stunden bei einer Filmanalyse im Fach Englisch) 2 2 Neu einsetzende Fremdsprachen 2 1 bis 2 Ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer 1 bis 2 am Archi nur 1 Klausur 2
14 Sonderregelungen: Religionslehre: Klausuren im Fach Religionslehre ersetzen nicht die Pflicht in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach eine Klausur zu schreiben Informatik: Klausuren im Fach Informatik ersetzen nicht die Pflicht, in einem naturwissenschaftlichen Fach (Physik, Biologie, Chemie) eine Klausur zu schreiben
15 Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase In den Fächern Deutsch und Mathematik werden im zweiten Halbjahr als zweite Klausur zentral gestellte, also vom Schulministerium vorgegebene Klausuren geschrieben. Fremdsprachen: Möglichkeit der mdl. Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung - in der Qualifikationsphase einmal Pflicht. G8
16 Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage der Versetzung sind die Noten am Ende der Einführungsphase in den 10 Kursen des Pflichtbereichs. Versetzt ist, wer in den 10 versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt hat. wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik oder einer fortgeführten Fremdsprache muss durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem dieser Fächer ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich! Gegebenenfalls kann eine Nachprüfung wahrgenommen werden
17 Versetzung in die Q1 D, M, fortgeführte Fremdsprache (Kernfächer) Übrige Fächer Versetzt Nachprüfung Keine Alle mindestens 4 Ja 1 x Alle mindestens 4 1 x 5 sonst mind. 4 Ja Ja x 3 sonst mind. 4 Nein Nachprüfung in M 2 x x 5 sonst mind. 4 Nein Ja in einem defizitären Fach x 5 ; 1 x 3; sonst mind. 4 Nein Ja in Fremdsprache x 5, sonst 4 Nein Ja in Deutsch oder einem übrigen Fach alle 4 Nein Ja in D oder M alle 4 Nein Nein 1 x 6 Nicht versetzt - keine Nachprüfung Nein Nein
18 Ganzjähriger Auslandsaufenthalt Während der ersten beiden Jahre der gymnasialen Oberstufe können SchülerInnen für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden Die Schullaufbahn wird in der Stufe weitergeführt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Die Höchstverweildauer wird um 1 Jahr verlängert Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der Einführungsphase statt. Bei entsprechend guten Leistungen können die SchülerInnen nach der Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase einsteigen. Der Auslandsaufenthalt wird dann auf die Höchstverweildauer angerechnet. Der mittlere Schulabschluss wird dann nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase zuerkannt. Ein Auslandsaufenthalt kann auch im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall wird ein Auslandsjahr eingeschoben. Nach der Rückkehr wird die Laufbahn in Q1.1 fortgesetzt. s. Merkblatt des Schulministeriums www. schulministerium.nrw.de G8
19 Die Qualifikationsphase Q-Ph Belegverpflichtung insgesamt: anrechenbare Kurse Pro Halbjahr sind zu belegen 2 Leistungskurse und 7 Grundkure (fortgeführt aus EPH) und 8. Grundkurs Ist der 8- Kurs ein Projektkurs und ist keine neu einsetzende Fremdsprache gewählt worden, muss ein 9. Kurs belegt werden (36 Stunden) Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet Ausnahmen: neueinsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als GK) Vertiefungskurse und Projektkurse: 2 stündig
20 G8 Projektkurse (Angebot ab der Qualifikationsphase) Zweistündiger Jahreskurs, ggf. schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung nichts anderes entscheidet. Jahresnote am Ende des Projektkurses, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans Gruppenarbeiten auch im Rahmen der Abschlussleistung sind möglich. Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.
21 Planung der Schullaufbahn - Abiturfächer - G8 Abdeckung der drei Aufgabenfelder Aufgabenfeld I: Deutsch oder Fremdsprache als Abiturfach (Kunst/Musik decken dieses Aufgabenfeld nicht ab) Unter den vier Abiturfächern müssen sein: zwei der folgenden Fächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein Nur ab Q1.1. schriftlich geführte Fächer können Abiturfach werden
22 Wahl der Leistungskurse 1. Leistungskurs kann sein Eine fortgeführte Fremdsprache E, F, Eine Naturwissenschaft* BI, CH, PH 2. Leistungskurs kann jedes Fach sein, das angeboten wird. D, E, F, L, KU GE, PA, EK, SW, PL, M, BI, PH, CH, IF *Informatik gilt hier nicht als Naturwissenschaft! Mathematik M Deutsch D
23 I Pflichtbelegungen sind - ohne Berücksichtigung der LK-Wahl: I. Aufgabenfeld: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache, soweit nicht zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlichtechnischen Bereich gewählt werden eine neu einsetzende Fremdsprache, sofern in SI keine zweite Fremdsprache erlernt wurde (gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache ab Stufe 6 belegt haben) Kunst oder Musik (nur in EPh Pflicht - bei Abwahl von KU/MU in Q1 muss ein 3- stündiger Literaturkurs (IPK oder VPK) in Q2 angewählt werden) II. Aufgabenfeld: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Ein Fach dieses Aufgabenfeldes GE, SW, EW, PL, EK, Religionslehre kann die Gesellschaftswissenschaft nicht ersetzen (kann aber als Abiturfach das II. Aufgabenfeld abdecken) Geschichte und Sozialwissenschaften müssen mit mindestens 2 Kursen in die Qualifikation eingehen - wenn nicht in EPh und Q1 belegt, so werden in Q2 die entsprechenden Zusatzkurse belegt (3-stündig)
24 II -Pflichtbelegungen sind - ohne Berücksichtigung der LK-Wahl: III. Aufgabenfeld: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie, Physik oder Chemie ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach (Bi, CH, PH + Informatik), soweit nicht zwei Fremdsprachen gewählt werden Religion mindestens in EPh und Q1 ersetzbar durch Philosophie, wenn sich der Schüler, die Schülerin vom Religionsunterricht abgemeldet hat (dann kann Philosophie aber nicht die Gesellschaftswissenschaft abdecken, d.h., eine weitere Gesellschaftswissenschaft muss bis Ende Q1 belegt werden!) Sport muss durchgängig belegt werden (6 Kurse in der Oberstufe) Im Pflichtbereich sind also 9 Fächer (1. D, 2. FS, 3. MU/KU (LIT, VPK, IPK), 4. GE/SW/PL/EK/EW, 5. M, 6. BI/CH/PH, 7. REL, 8. SP, 9. FS/Nat.-Wiss) / In beiden Jahr der Qualifikationsphase müssen mindestens acht Grundkursfächer belegt werden, Vertiefungsfächer sind nicht anrechenbar zu achten ist darauf, dass mindestens 102 Stunden erreicht werden.
25 Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS): Folgende Abiturfachkombinationen sind - unabhängig von der Wahl als LK oder GK - ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + nat.-tech. Fach) - Naturwissenschaft + Sport - Naturwissenschaft + Kunst/Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:: - die Wahl von Kunst oder Musik - die Wahl von Sport - die Wahl von zwei Fremdsprachen - die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften G8
26 Klausuren in der Qualifiaktionsphase Anzahl Dauer in Unterrichtsstunden Deutsch, Mathematik, in einer Fremdsprache (immer die neu einsetzende FS) Eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlichtechnischen Bereich Eine Gesellschaftswissenschaft (Abiturfach) In den 4 Abiturfächern, also 2 LK und 2 GK GK 3 4 LK 2 3 GK LK GK 3 5 LK GK 3 5 GK Sonderregelungen in Q2.2. je eine Klausur im LK, eine Klausur im 3. Abiturfach, eine Klausur in der neu einsetzenden Fremdsprache
27 Klausuren in der Qualifikationsphase in den 4 Abiturfächern in Deutsch in Mathematik in einer Fremdsprache in einem Fach aus dem naturwissenschaftlichtechnischen Bereich oder einer weiteren Fremdsprache in der neueinsetzenden Fremdsprache Bei der Wahl des Sprachprofils muss in den Naturwissenschaften keine Klausur geschrieben werden, wenn Mathematik Abiturfach ist. Bei der Wahl des Sprachprofils ist eine zweite Fremdsprache schriftlich zu führen. Bei der Wahl des naturwissenschaftlichen Profils müssen nur in einer Fremdsprache Klausuren geschrieben werden. In Q2.2 sind nur noch in den drei schriftlichen Abiturfächern und gegebenenfalls in der neueinsetzenden Fremdsprache Klausuren zu schreiben.
28 Beispiel 1: Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Einführungsphase Abitur-fach Q1 Q2 Anzahl der anrechenb aren Kurse Deutsch LK x x x x 4 2 Englisch LK x x x x 4 3 Kunst x x x x 4 4 Geschichte x x x x 4 5 Sozialwissenschaften 4. x x x x 4 6 Mathematik x x x x 4 7 Chemie 3. x x x x 4 8 Physik x x x x 4 9 Religion x x x x 4 10 Sport x x x x 4 11 Vertiefung E WStd Vertiefung M 34 WStd. Insgesamt 102 Wochenstunden
29 Beispiel 2 Fremdsprachlicher Schwerpunkt Einführungsphase Abiturfach Q1 Q2 Anzahl der anrechenbar en Kurse Deutsch LK x x x x 4 2 Französisch (ab 6) LK x x x x 4 3 Latein (ab 8) x x x x 4 4 Spanisch (neu) x x x x 4 5 Kunst x x x x 4 6 Geschichte GZ GZ 2 7 Sozialwissenschaften 4. x x x x 4 8 Mathematik x x x x 4 9 Physik 3. x x x x 4 10 Religion x x Sport x x x x 4 34 WStd. WStd Insgesamt 104 Wochenstunden
30 Punktsystem in Q1/Q2 In der Qualifikationsphase gilt das Punktesystem, d.h. es gibt Punkte von 0 bis 15! Darin bedeuten: 15 P = P = 2-05 P = 4 14 P = 1 09 P = P = 4-13 P = 1-08 P = 3 03 P = P = P = 3-02 P = 5 11 P = 2 06 P = P = 5-00 P = 6 rot = Defizit
31 Zulassung zum Abitur Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) G8 Bei Einbringung von: bis 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite G8 Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Siehe zum Thema Zulassung auch das Merkblatt des Schulministeriums, welches an selber Stelle wie diese Präsentation zum Download zur Verfügung steht.
32 Berechnung der Gesamtqualifikation G8 Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) Einbringung von anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt (28 bis 32 Grundkurse + 8 Leistungskurse) Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in der Abiturprüfung (fünffache Wertung)
33 Fach Beispiel einer Berechnung Abifach Q1 Q2 Anzahl anrechen bare Kurse D 3. 8* 7* 7* 8* 4 E 5* 5* 6* 6* 4 KU (7) 10* 10* 9 4 EW LK 7* 7* 8* 7* 4 SW * 10* 2 GE * 8* 2 M LK 9* 8* 6* 7* 4 BI 4. 8* 7* 5* 8* 4 CH * 10* 4 KR 8* 8* SP V-E (X) (X) PK-EW Eph: 33 WStd WStd Schritte zur Berechnung von Block I im achtjährigen Bildungsgang 1. Prüfung, ob 38 Kurse anrechenbar sind (Vertiefungsfächer und Kurse mit 0 Punkten sind nicht anrechenbar) : hier 40 anrechenbare Kurse 2. Festlegung der 35 Pflichtkurse (27 GKe plus 8 LKe) 3. Feststellung, ob die zulässige Anzahl der Defizite überschritten wurde. Nein 4. Berechnung des Punktedurchschnitts auf der Grundlage von Punkt 2 (Leistungskurse zählen doppelt!): a) Leistungskursbereich: 59 Pkte x 2 = 118 Pkte. b) Grundkursbereich: 227 PKte. c) Summe 345 Pkte. d) Durchschnitt: 345 : 43 (Lke zählen doppelt!) = 8,02 P. 5. Verbesserung des Durchschnitts: Prüfung, ob weitere Wahlkurse über dem errechneten Durchschnitt liegen: Ja: Ku (Q 2.2); Sp (Q1.2 und Q 2) 6. Berechnung des Endergebnisses aus Block I a) Addierung der Kurse aus 5 zum Ergebnis aus 4c: = 383 b) Anwendung der Formel E I = (P : S) x 40 G8 (383 : 46) x 40 = 333, Punkte
34 Durchschnittsnote - Abitur
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