Statistik der allgemeinbildenden Schulen Statistik der beruflichen Schulen

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1 Metadaten Allgemeinbildende und berufliche Schulen Statistik der allgemeinbildenden Schulen Statistik der beruflichen Schulen EVAS: Berichtsjahr: 216

2 Inhaltsverzeichnis A Erläuterungen B Qualitätsbericht C Erhebungsbogen D Datensatzbeschreibung Impressum Metadaten Statistik der allgemeinbildenden Schulen Statistik der beruflichen Statistik EVAS: Berichtsjahr: 216 Erschienen im März 217 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Behlertstraße 3a Potsdam info@statistik-bbb.de Tel Fax Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 217 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3. Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie

3 Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen A Erläuterungen Allgemeine Angaben Berlin Die Erhebung der Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistik) wird jährlich zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schuljahresende als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Auswertungen der Daten der allgemeinbildenden Schulen werden in der regionalen Gliederung bis auf die Ebene der Bezirke auf Basis des Schulstandortes vorgenommen. Die beruflichen Schulen besitzen zum Teil Filialen in verschiedenen Bezirken, die nicht separat erhoben werden. Rechtsgrundlagen Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom (GVBl. 24, S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. 216, S. 43) Geheimhaltung und Datenschutz Die im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) 64ff. getroffenen Regelungen werden bei der Erhebung zur Schulstatistik umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermittelt anonymisierte Aggregatdaten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Brandenburg Die Erhebung der Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistik) wird jährlich zu Schuljahresbeginn bzw. zum Schuljahresende, als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Auswertungen der erhobenen Daten werden in der regionalen Gliederung bis auf die Ebene der Verwaltungsbezirke auf der Basis des Schulstandortes vorgenommen. Diese Statistik wird als Totalerhebung mit Auskunftspflicht aller allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher und freier Trägerschaft durchgeführt. Rechtsgrundlagen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Sicherung eines einheitlichen Aufkommens schulstatistischer Daten für überregionale und internationale Zwecke/Beschluss der KMK vom 28. Januar 2. Brandenburgisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 22 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 216 (GVBl. I Nr. 16). Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) an das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg (AfS) zur Durchführung der Erhebungen. Geheimhaltung und Datenschutz Die vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht auf der Grundlage des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes erhobenen Forderungen zur Übertragung und Speicherung personenbezogener Daten werden bei der Erhebung zur Schulstatistik umgesetzt. Die Übertragung der Individualdaten von der Schule in das Netz der Landesverwaltung erfolgt verschlüsselt. Im AfS werden anonymisierte bzw. pseudonymisierte Datensätze gespeichert. Zweck und Ziele der Statistik Berlin und Brandenburg Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik gehören Angaben über Schulen, Klassen, Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absolventen/Abgängerinnen und Abgänger sowie Lehrkräfte. Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte Informationen u.a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Bildungsgängen, zu Absolventinnen und Absolventen nach Abschlussarten und zu Lehrkräften. Aufgabe der Schulstatistik ist es, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Schulbereich bereitzustellen. Hauptnutzer sind die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die KMK, Eurostat, wissenschaftliche Einrichtungen und die interessierte Öffentlichkeit. Erhebungsmethodik Berlin Diese Statistiken sind Totalerhebungen mit Auskunftspflicht. Der Berichtskreis umfasst alle allgemeinbildenden bzw. beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie alle Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges des Landes Berlin. Schulen in freier Trägerschaft sind sogenannte Ersatzschulen. Die Genehmigung als Ersatzschule setzt u.a. voraus, dass im Wesentlichen vergleichbare Bildungsgänge angeboten werden, wie sie das Berliner Schulgesetz für die öffentlichen Schulen vorsieht. Erhebungseinheit für Schülerdaten ist im Regelfall die Klasse, für Schulabgängerinnen und -abgänger sowie weitere Eckzahlen die Schule. Alle übrigen Daten werden je Schule bzw. je Klasse als Aggregate erhoben. Angaben über Lehrerinnen und Lehrer sowie Unterrichtsstunden ermittelt die Schulverwaltung für die öffentlichen Schulen aus den von ihr geführten Verwaltungsdateien (Lehrer-Individualdatei). Bei privaten Schulen werden die entsprechenden Einzeldaten anonym je Schule erhoben. Zur Erhebung der Schul-, Klassen- und Schülerdaten dienen elektronische Fragebögen, die von den Schulen ausgefüllt und an die Statistikabteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gesendet werden. Nach der Plausibilisierung der Ergebnisse erhält das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg einen (Teil-) Abzug der Daten. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 3

4 Bestandsdaten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beziehen sich auf einen Stichtag zu Beginn des Schuljahres; Zahlen über Abgängerinnen und Abgänger auf das vergangene Schuljahr. Die Erhebung über den Zweiten Bildungsweg wird jährlich im Oktober bzw. November durchgeführt. Abweichend davon werden die Abgänge aus den dualen Bildungsgängen an Berufsschulen je Schule zu Beginn des Schuljahres für das vorangegangene Schuljahr erfragt. Eine entsprechende Regelung gilt für die Fachschulen. Brandenburg Die Daten stammen einerseits aus der jährlichen Schulstatistik und andererseits aus den vom MBJS des Landes Brandenburg ermittelten Lehrerdaten. Grundlage für die vom MBJS zur Verfügung gestellten Lehrerdaten sind die von den Staatlichen Schulämtern für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft vorhandenen Informationen aus dem Stellenbewirtschaftungsprogramm. Die Lehrerdaten werden im Amt für Statistik Berlin- Brandenburg nochmals weiterverarbeitet beziehungsweise aufbereitet und mit den von der Schulstatistik ermittelten Angaben der Schulen in freier Trägerschaft zusammengeführt. Im Land Brandenburg werden, mit Ausnahme der Absolventinnen und Absolventen/Abgängerinnen und Abgänger, Individualdaten erhoben. Die Erhebungsmerkmale werden vom MBJS des Landes Brandenburg in Anlehnung an den Kerndatensatz der KMK festgelegt. Die Ergebnisse in den statistischen Berichten sind nach Ländersystematik aufbereitet und für Ländervergleiche nur bedingt geeignet. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Hauptstandort der Schule. Die Berichte enthalten Ergebnisse über Schulen, Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absolventen/Abgängerinnen und Abgänger, Fremdsprachenunterricht und Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Land Brandenburg. Das berufliche Gymnasium wird dem allgemeinbildenden Bereich des Schulwesens zugeordnet. Ergebnisse über Fremdsprachenunterricht Der Bericht B I 8 j enthält Ergebnisse über die am Fremdsprachenunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien. An Förderschulen gelten mit Ausnahme der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für den Fremdsprachenunterricht die entsprechenden Bestimmungen des Bildungsgangs der Grundschule bzw. der weiterführenden Bildungsgänge. Die in dem Bericht ausgewiesenen Anteile beziehen sich auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe(n). Die Schülerzahl im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 1 berücksichtigt. Die Schülerzahl der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung" ist nicht berücksichtigt. Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht. Ergebnisse über Lehrkräfte Die Berichte B I 1 j, B I 2 j, B I 9 j und B II 1 j enthalten Ergebnisse über Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Land Brandenburg. Im Zweiten Bildungsweg werden die Lehrkräfte der Schulen des Zweiten Bildungsweges und der schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen nachgewiesen. Ein Nachweis von Lehrkräften der schulabschlussbezogenen Lehrgänge an anderen öffentlichen Schulen (Oberstufenzentren) sowie von Lehrkräften, die ausschließlich am beruflichen Gymnasium an Oberstufenzentren unterrichten, kann nicht separat erfolgen. Merkmale und Klassifikationen Berlin Allgemeinbildende Schulen Einschulungen Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 3. September vollenden werden. Über die Aufnahme in die Grundschule entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückgestellt waren, werden als fristgemäße Einschulungen gezählt. Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nachgewiesen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder vorzeitig eingeschult, die in der Zeit vom 1. Oktober des Kalenderjahres bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden. Eine vorzeitige Aufnahme ist nur möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Aufrücken, Versetzung, Wiederholung, Überspringen Grundsätzlich rücken die Schülerinnen und Schüler jeweils mit Beginn des neuen Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Bis zum Abschluss der Sekundarstufe I finden Jahrgangsstufenwiederholungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen statt. Darüber sind zwischen der Schule und der Schülerin bzw. dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsberechtigten Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu schließen. In der Sekundarstufe I am Gymnasium, der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in der Fachoberschule sowie in zweijährigen Lehrgängen gemäß 4 Absatz 1 SchulG erfolgen Versetzungsentscheidungen. Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn ihr bzw. sein durch ein Zeugnis oder einen entsprechenden Nachweis ausgewiesener Leistungs- und Kompetenzstand die Erwartung rechtfertigt, dass sie bzw. er mit Erfolg in der nächsten Jahrgangsstufe mitarbeiten kann. 4 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

5 Bei Nichtversetzung wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler die bisherige Jahrgangsstufe desselben Bildungsgangs. Wer im Gymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 7 nicht versetzt wird, wechselt in die Jahrgangsstufe 8 der Integrierten Sekundarschule. Bei zweimaliger Nichtversetzung in derselben Jahrgangsstufe oder bei Nichtversetzung in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen der Fachoberschule muss die Schülerin oder der Schüler den bisher besuchten Bildungsgang verlassen. Bei zweimaliger Nichtversetzung in der Einführungsphase muss die gymnasiale Oberstufe verlassen werden. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Halbjahreszeugnisses in die vorhergegangene Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit nicht mehr gewährleistet ist. Wer in der Sekundarstufe II das Ziel des Bildungsgangs nicht mehr erreichen kann, muss zurücktreten oder den Bildungsgang verlassen. Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Jahrgangsstufe überspringen und vorversetzt werden, wenn eine bessere Förderung ihrer oder seiner Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung und eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe zu erwarten sind. Über die Versetzung, eine Wiederholung, einen Rücktritt und ein Überspringen sowie eine Kurseinstufung entscheidet die Klassenkonferenz. Innerhalb der Schulanfangsphase entfällt ein Aufrücken. Die Schülerinnen und Schüler rücken in der Regel nach zwei Schulbesuchsjahren in Jahrgangsstufe 3 auf. Grundschulen Der Bildungsgang der Grundschulen, der von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden muss, soweit sie nicht von der Schulpflicht ausgenommen sind, wegen einer Behinderung auf eine Förderschule überwiesen werden oder die 5. und 6. Jahrgangsstufe eines grundständigen Gymnasiums besuchen, umfasst die Schulanfangsphase und die Jahrgangsstufen 3 bis 6. Die flexible Schulanfangsphase (SAP) umfasst die Jahrgangsstufen 1 und 2 und wird als pädagogische Einheit jahrgangsstufenübergreifend organisiert. Mit Beginn der 3. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel der Pflichtunterricht in einer Fremdsprache. Integrierte Sekundarschulen Mit dem Schuljahr 21/11 wurde die Schulform Integrierte Sekundarschule (ISS) eingeführt. Ab dem Schuljahr 214/15 ersetzt die integrierte Sekundarschule die Haupt, Real- und integrierte Gesamtschule in Berlin. An ihr können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden. Die ISS ist eine Ganztagsschule. Einige ISS verfügen über eine gymnasiale Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe erstreckt sich auf zwei oder drei Jahre. Gymnasien Die Gymnasien bieten grundsätzlich die Mittel- und Oberstufe an. Die Mittelstufe beinhaltet die Jahrgangsstufen 7 bis 1, grundständige Gymnasien beginnen bereits mit Jahrgangsstufe 5. Die Oberstufe besteht aus einer zweijährigen Qualifizierungsphase, in der Grund- und Leistungskurse besucht werden. Haben die Schülerinnen und Schüler die 9. Jahrgangsstufe ohne Erreichen des Klassenziels absolviert und verlassen anschließend die Schule, wird festgestellt, ob sie eine der Berufsbildungsreife (Jahrgangsstufe 9) gleichwertige Schulbildung erworben haben. Wer in die 1. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums versetzt worden ist, besitzt eine der Berufsbildungsreife (Jahrgangsstufe 9) gleichwertige Schulbildung. Mit der Versetzung in die 11. Jahrgangstufe wird der mittlere Schulabschluss erworben. Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen gymnasialen Oberstufe führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Freie Waldorfschulen Bei den Freien Waldorfschulen handelt es sich ausschließlich um Privatschulen mit besonderer pädagogischer Prägung. Sie führen die Klassen der Grundstufe und teilweise die der Mittel- und Oberstufe als einheitlichen Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner. Entsprechend den individuellen Leistungen kann am Ende der 9. Jahrgangsstufe die Berufsbildungsreife und am Ende der 1. Jahrgangsstufe die erweiterte Berufsbildungsreife oder der mittlere Schulabschluss erworben werden. Wer die gymnasiale Oberstufe erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Schulen mit sonderpädagogischer Förderung An Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten (Förderschulen) werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche unterrichtet, die zwar bildungsfähig sind, aber wegen einer intellektuellen, physischen oder psychischen Behinderung auf dem allgemeinen Bildungsweg nicht ausreichend gefördert werden können. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist mittelfristig ein Ausbau bereits bestehender Programme zur Integration Behinderter an den Regelschulen Berlins geplant. In Inklusionsklassen sollen dann behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam, aber gegebenenfalls zieldifferenziert unterrichtet werden. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 5

6 In der Statistik werden drei Gruppen von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt unterschieden: An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen können die (erweiterte) Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss erworben werden. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, die die Voraussetzungen für einen Abschluss nach 21 Abs. 1 SchulG nicht erfüllen, können am Ende der Jahrgangsstufe 1 den berufsorientierenden Schulabschluss und, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, einen der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss erwerben. Durch den Besuch der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Bildungsgangs ein Abschlusszeugnis. Die Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten umfassen statistisch die Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Autistische Behinderung sowie Langfristige Erkrankungen, Hausunterricht. Alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse können erworben werden. Zweiter Bildungsweg Im Land Berlin gehören zum Zweiten Bildungsweg die Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, die schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen oder an beruflichen Schulen. Es können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden. Lehrgänge zum Erwerb der Berufsbildungsreife: Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus einem einjährigen Hauptkurs. Des Weiteren gibt es an einzelnen Volkshochschulen Tageslehrgänge für ausländische Jugendliche (bis zum 25. Lebensjahr). Lehrgänge zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife: Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus einem zweijährigen Hauptkurs. An speziellen Volkshochschulen werden einjährige Tageslehrgänge (bevorzugt für Alleinerziehende) durchgeführt. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Lehrgänge zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses: Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus einem zweijährigen Hauptkurs. Des Weiteren gibt es an einzelnen Volkshochschulen Tageslehrgänge für ausländische Jugendliche (bis zum 25. Lebensjahr). Lehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Das Abitur kann in Berlin sowohl in Abendlehrgängen an Abendgymnasien (berufsbegleitend) als auch in Tageslehrgängen an Kollegs (ohne gleichzeitige Berufstätigkeit) nachgeholt werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Vollendung des 19. Lebensjahres, mindestens die Berufsbildungsreife bzw. ein gleichwertiger Abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Die Ausbildung gliedert sich in einen Vorkurs, eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase (Kursphase). Für Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife entfällt der Vorkurs. An Abendgymnasien ist der Vorkurs je nach fremdsprachlichen Vorkenntnissen halbjährig oder ganzjährig. Die Hörer müssen bis zum Ende des ersten Halbjahres der Kursphase berufstätig sein, danach ist die Berufstätigkeit freigestellt. An den Kollegs ist der Vorkurs mindestens halbjährig. Die Teilnahme kann durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden; der Vorkurs ist jedoch verbindlich für Bewerber, die keine ausreichenden Vorkenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen können. Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Sie werden in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung sind unter anderem der Wohnsitz in Berlin und je nach angestrebtem Abschluss ein Mindestalter: 16 Jahre für die Berufsbildungsreife und den mittleren Schulabschluss, 18 Jahre für die Fachhochschulreife und 19 Jahre für die allgemeine Hochschulreife. Außerdem muss eine ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt sein und die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dürfen nicht Schülerinnen und Schüler einer zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule oder eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums oder Kollegs sein. Begabtenprüfungen Besonders befähigte Berufstätige haben die Möglichkeit, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Die Zahl der Prüfungsfächer ist gegenüber dem Nichtschülerabitur reduziert, umfasst aber ein wissenschaftliches Fachgebiet, das als Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule des Landes Berlin angeboten wird. Voraussetzungen für die Zulassung sind u.a. der Wohnsitz in Berlin, ein Mindestalter von 25 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und danach mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit. Die Prüfungen werden nach Bedarf durchgeführt. Berufliche Schulen Berufsschulen und Sonderberufsschulen An der Berufsschule im dualen System werden Jugendliche unterrichtet, die in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehen und eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO absolvieren. Die Berufsschule vermittelt die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform oder als Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten. An der Berufsschule können in Kombination mit beruflichen Abschlüssen zusätzlich allgemeinbildende Schulabschlüsse erworben werden. 6 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

7 Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen Sie vermitteln in Vollzeitform entweder eine berufliche Grundbildung oder eine schulische Berufsausbildung. Es können in Kombination mit beruflichen Abschlüssen zusätzlich allgemeinbildende Schulabschlüsse erworben werden. Das voll berufsqualifizierende Angebot umfasst zum einen die schulische Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG bzw. HwO mit abschließender Prüfung vor der zuständigen Stelle bzw. führt zu einem staatlichen Ausbildungsabschluss. Seit dem Schuljahr 21/11 gibt es die Ausbildung in Lernortkooperation als Schulversuch. Des Weiteren werden schulische Ausbildungsgänge in landesrechtlich geregelten Berufen mit staatlicher Abschlussprüfung angeboten. Einige Bildungsgänge können berufsbegleitend absolviert werden. Fachoberschulen An diesen Einrichtungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist der mittlere Schulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, sofern ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung vorliegt. Abhängig von der schulischen und beruflichen Vorbildung werden derzeit folgende Bildungsgänge angeboten: Bildungsgang 1: 2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 2: 2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss ohne Berufsausbildung Bildungsgang 3: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 4: 2 Jahre Teilzeit für Schülerinnen und Schüler mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss und begleitender Berufsausbildung anschließend nach Ende der Berufsausbildung 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre Teilzeit (Abendunterricht) Bildungsgang 5: 2 Jahre Teilzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und begleitender Berufsausbildung anschließend nach Ende der Berufsausbildung ½ Jahr Vollzeit oder 1 Jahr Teilzeit (Abendunterricht) Bildungsgang 6: 2 Jahre in Abendform berufsbegleitend für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung. Die Bildungsgänge bzw. Abschnitte in Abendform sind dem Zweiten Bildungsweg (ZBW) zugeordnet. Berufsoberschulen Zugangsvoraussetzung ist mindestens der mittlere Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, ersatzweise eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit. Der Abschluss eines Bildungsgangs führt zu einer fachgebundenen Hochschulreife, bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife. Derzeit werden die folgenden Bildungsgänge angeboten: Bildungsgang 1: 2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 2: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulabschluss (einschlägige Fachhochschulreife) und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 3: 3 Jahre in Abendform für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 4: 4 Jahre in Abendform für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit) Bildungsgang 5: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule erworben wurde Berufliche Gymnasien Die Schülerinnen und Schüler besuchen die gymnasiale Oberstufe einschließlich der Einführungsphase mindestens drei Jahre und besitzen nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife. Fachschulen Diese Schulen dienen überwiegend der beruflichen Weiterbildung; sie setzen daher in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und praktische Berufserfahrung voraus. In einigen Berufen ist auch der Zugang über eine Studienberechtigung bzw. über eine einschlägige Grundausbildung an Berufsfachschulen möglich. Die Ausbildung wird als Vollzeit- oder für Berufstätige als Teilzeitunterricht angeboten. Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger sowie Abbrecherinnen und Abbrecher Als Absolventinnen und Absolventen (erfolgreich mit Abschlusszeugnis) bzw. Abgängerinnen und Abgänger (mit Abgangszeugnis bzw. ohne Erfolg) der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden diejenigen Schülerinnen und Schüler gezählt, die einen Bildungsgang an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule durchlaufen und beendet haben, und zwar unabhängig davon, ob sie in einen anderen Bildungsgang überwechseln. Bildungsabschlüsse Die allgemeine Schulpflicht in Berlin dauert 1 Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler können das zehnte Schulbesuchsjahr auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie die Berufsbildungsreife erworben haben und der Schulaufsichtsbehörde ein Amt für Statistik Berlin Brandenburg 7

8 Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nachweisen. Die Sekundarstufe I endet mit folgenden Abschlüssen: die Berufsbildungsreife (kann laut 27 Abs. 7 SchulG bereits nach der Jahrgangsstufe 9 erworben werden) die erweiterte Berufsbildungsreife der mittlere Schulabschluss Die erweiterte Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss werden in einem Abschlussverfahren erworben. In der gymnasialen Oberstufe der Sekundarstufe II wird nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife erworben. Die Fachhochschulreife kann an den beruflichen Schulen erworben werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach dem Besuch von zwei Kurshalbjahren der gymnasialen Oberstufe, an einem Kolleg, an einem Abendgymnasium oder durch das Absolvieren einer Nichtschülerprüfung erworben werden Brandenburg Schulstruktur im Land Brandenburg Das Brandenburgische Schulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Struktur des Schulwesens im Land Brandenburg. Das Brandenburgische Schulsystem ist in seiner inneren Organisation nach Bildungsgängen und in seiner äußeren Organisation nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut. Die Schulen sind nach Schulstufen und Jahrgangsstufen gegliedert. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bilden die Primarstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 1 die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangsstufen, die der Jahrgangsstufe 1 folgen. In der Sekundarstufe II werden der Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe (gost) und die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule durchgeführt. Definitionen Schule Der Begriff Schule wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht: Hinter dem Begriff selbstständige Schule können sich eine oder mehrere schulische Einrichtungen verbergen, welche einer gemeinsamen Schulleitung unterstehen (z.b. Grundschule und Förderschule). Als Schulische Einrichtungen werden schulartspezifische Schulteile definiert, die im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsziel bzw. Qualifikationsniveau einen eigenständigen Charakter haben. Filialen einer Schule werden nicht als Schulen gezählt. Allgemeinbildende Schulen Grundschulen Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Den Schülerinnen und Schülern wird durch fachlichen und fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht eine grundlegende Bildung vermittelt, die zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll. Das staatliche Schulamt kann genehmigen, dass die Jahrgangsstufe 1 und 2 als flexible Eingangsphase geführt wird oder jahrgangsübergreifende Klassen gebildet werden. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Die Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13, vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst in integrierter Form den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife, den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. An Gesamtschulen können Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eingerichtet werden. Eine Gesamtschule kann mit einer Grundschule zusammengefasst sein. Gymnasien Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12, vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 1 den Abschluss der Sekundarstufe I. Seit dem Schuljahr 29/21 gilt sie zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qualifikationsphase anschließt. An Gymnasien können Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eingerichtet werden. Oberschulen Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 1, vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses/der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife. Durch eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I soll eine Fortsetzung in der Sekundarstufe II ermöglicht werden. Der Unterricht wird im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 im Klassenverband, danach in bildungsgangbezogenen Klassen (kooperatives System) oder in bildungsgang-übergreifenden Klassen (integratives System) erteilt. Der Unterricht kann auch in den Jahrgangsstufen 7 und 8 integrativ und in den Jahrgangsstufen 9 und 1 kooperativ erteilt werden. Eine Oberschule kann mit einer Grundschule zusammengefasst sein. 8 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

9 Berufliches Gymnasium Das berufliche Gymnasium an beruflichen Schulen umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Förderschulen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entsprechend des sonderpädagogischen Förderbedarfs an Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten unterrichtet werden. Im Land Brandenburg gibt es Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Geistige Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und es werden Förderschulen für Kranke vorgehalten. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können die Förderschule nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht noch bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, besuchen, wenn dort im begründeten Einzelfall eine bessere Förderung erfolgt. Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse. Zweiter Bildungsweg Die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges umfassen den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife und den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Schulen des Zweiten Bildungsweges, die schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg. Sonderpädagogischer Förderbedarf Schülerinnen und Schüler mit einem Recht auf sonderpädagogische Förderung sind Kinder und Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen, denen im Rahmen eines Feststellungsverfahrens der Sonderpädagogik-Verordnung sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt wurde. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen möglichst weitgehend gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Der gemeinsame Unterricht ermöglicht den jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer Schule in Wohnortnähe. In Klassen mit gemeinsamem Unterricht sollen nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Versetzte/Aufgerückte, Nichtversetzte/Wiederholer und freiwillige Wiederholer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschulen rücken jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächst höhere Jahrgangsstufe auf. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 der Grundschulen erfolgen Versetzungsentscheidungen. Auf Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Elternversammlung kann in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule das Aufrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe an die Stelle der Versetzung treten. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe kann empfohlen, in Ausnahmefällen auch angeordnet werden. In den Jahrgangsstufen 7 bis 1 der Schulen mit Bildungsgängen der Sekundarstufe I erfolgen Versetzungsentscheidungen. Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die nächst höhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht dieser Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Auf Antrag der Eltern kann eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt oder eine Jahrgangsstufe übersprungen und in die nächst höhere Jahrgangsstufe vor versetzt werden. Wer in der gymnasialen Oberstufe die Einführungsphase erfolgreich durchlaufen hat, wird in die Qualifikationsphase versetzt. Nach Abschluss der Einführungsphase oder während der Qualifikationsphase ist der Rücktritt um eine Jahrgangsstufe möglich. Nach dem Nichtbestehen der Abiturprüfung ist eine Wiederholung der letzten beiden Halbjahre der Qualifikationsphase und das erneute Antreten zur Abiturprüfung möglich. In Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen rücken die Schülerinnen und Schüler in der Regel in die nächst höhere Jahrgangsstufe auf. Die Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung rücken in die nächste bildungsspezifische Lernstufe auf. Einschulungen Seit dem Schuljahr 25/26 sind Kinder, die bis zum 3. September des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule bzw. über die Zurückstellung für ein Jahr. Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückgestellt waren, werden als fristgemäße Einschulungen gezählt. Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden sind und zurückgestellt waren, werden als verspätete Einschulungen nachgewiesen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Übergangsquote Die Übergangsquote ist eine rechnerische Größe. In dem Bericht wurde die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen laufenden Schuljahr die Jahrgangsstufe 11 oder 12 besuchen und im Vorjahr die Jahrgangsstufe 1 besucht haben, in das Verhältnis gesetzt zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen vorangegangenen Schuljahr die Jahrgangsstufe 1 besuchten. Diese Übergangsquote gibt Auskunft über den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe übergehen. Die Teilnehmer Amt für Statistik Berlin Brandenburg 9

10 an Lehrgängen des Zweiten Bildungsweges werden nicht berücksichtigt. Größe einer Klasse Zur Beurteilung der Größe einer Klasse wird die Klassenfrequenz herangezogen. Sie stellt somit die durchschnittliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern in einer Klasse dar. Mit der Zunahme jahrgangsübergreifender Mischklassen ist es notwendig, alle Darstellungen jahrgangsbezogen vorzunehmen. Da verschiedene Jahrgangsstufen in einer Mischklasse zusammengefasst sind, wird die Anzahl der Klassen aus Gründen der Genauigkeit mit Dezimalstellen ausgewiesen. Fremdsprachenunterricht Die Durchführung des Fremdsprachenunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg ist in den Verordnungen über die Bildungsgänge geregelt. Gemäß der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung wird die Begegnung mit fremden Sprachen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten. Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in der Jahrgangsstufe 3. Erste Fremdsprache ist in der Regel Englisch. Auf Antrag können weitere Sprachen durch das Landesschulamt genehmigt werden, sofern ein Rahmenplan oder andere geeignete curriculare Materialien vorliegen und u. a. die Fortführung in der Sekundarstufe I gewährleistet ist. Mit Beginn des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 7 können die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule oder der Oberschule eine zweite Fremdsprache erlernen. Die Schulen können auch die zweite Fremdsprache beginnend ab Jahrgangsstufe 9 anbieten. Am Gymnasium muss ab Jahrgangsstufe 7 verbindlich die zweite Fremdsprache aus dem Angebot der Schule gewählt werden. Eine dritte Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler einer Gesamtschule, einer Oberschule oder eines Gymnasiums ab Jahrgangsstufe 9 wählen, sofern die Schule dieses Angebot im Rahmen des Schwerpunktunterrichts vorhält. Die Durchführung des Fremdsprachenunterrichts in der gymnasialen Oberstufe regelt die Verordnung über den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung. Auf die volle Wiedergabe dieser sehr umfangreichen Regelungen wird an dieser Stelle verzichtet, einige zentrale Regelungen seien genannt: Grundsätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler zwei Fremdsprachen belegen müssen. Eine der gewählten Fremdsprachen muss sechs Jahre und eine weitere vier Jahre aufsteigend belegt oder in der Einführungsphase begonnen worden sein. Eine der zu belegenden Fremdsprachen muss bereits in der Sekundarstufe I begonnen und ununterbrochen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 1 belegt worden sein. Eine in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache ist bis zum Ende der Qualifikationsphase zu belegen. Als neu einsetzend gilt eine Fremdsprache nur, wenn Sie nicht bereits in der Sekundarstufe I belegt worden ist. Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger Als Absolventinnen und Absolventen bzw. Abgängerinnen und Abgänger gelten statistisch Schülerinnen und Schüler, die mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis eine allgemeinbildende Schule verlassen, unabhängig davon, ob sie zum Erwerb weiterer Abschlussqualifikationen in eine andere allgemeinbildende Schulform wechseln. Schülerinnen und Schüler, die nach der 1. Jahrgangsstufe einer Gesamtschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule übergehen, wurden nicht als Absolventinnen und Absolventen gezählt. Bildungsabschlüsse In der Sekundarstufe I können nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht, die im Land Brandenburg 1 Schuljahre beträgt, folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden: nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraussetzung für die Versetzung der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife, nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 1 der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife, der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 der allgemeinbildenden Schule verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis. In der gymnasialen Oberstufe der Sekundarstufe II wird nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife erworben. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach der erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase erteilt werden. Nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife kann die Fachhochschulreife erteilt werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine im Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechende Ausbildung nachgewiesen wird. Nichtschülerprüfungen erfolgen nach der Verordnung zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 23. August 1997 in der Fassung vom 1. April 24. Berufliche Schulen Als berufliche Schule in öffentlicher Trägerschaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Fachoberschule und die Fachschule zusammen. Die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sind als eigenständige Fachschulen und als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen organisiert. An beruflichen Schulen des Landes Brandenburg kann außerdem das berufliche Gymnasium vorhanden sein. 1 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

11 Berufsschulen Die Berufsschule umfasst: den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbildung). Der Begriff Duale Berufsausbildung bezeichnet das berufliche Ausbildungssystem, bei dem Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, ihre Ausbildung sowohl in der Berufsschule als auch in der Ausbildungsstätte (Betrieb oder außerbetriebliche Einrichtung) erhalten. Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs können zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden. den Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben. Berufsfachschulen Die Berufsfachschule umfasst den Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer Form. Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs können zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden. den Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht in den Sozialberufen (Sozialassistent). Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs können zusätzlich ein dem Realschulabschluss/der Fachoberschulreife gleichgestellter Abschluss oder die Fachhochschulreife erworben werden. den Bildungsgang zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (Assistentenberufe). Es ist je nach Angebot der Schule möglich, zusätzlich zum Berufsabschluss nach Landesrecht die Fachhochschulreife zu erwerben. den einjährigen Bildungsgang bzw. den zweijährigen Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I. Der erfolgreiche Besuch des Bildungsganges führt je nach Bildungsstand bei Eintritt in den Bildungsgang zu einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife oder dem erweiterten Hauptschulabschluss/der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss. Fachoberschulen Im Land Brandenburg gibt es Bildungsgänge der Fachoberschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Ernährung, Gestaltung sowie Agrarwirtschaft. Die Bildungsgänge werden je nach Unterrichtsorganisation und Zugangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in einjähriger oder zweijähriger Form angeboten. Ein zweijähriger Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz vermittelt erweiterte Deutschkenntnisse, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die allgemeine Bildung. Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung. Die Ausbildung an der Fachoberschule hat den Erwerb der Fachhochschulreife zum Ziel. Fachschulen Es gibt die Fachschule Sozialwesen und die Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Regel wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Erwerb von Teilqualifikationen ist möglich. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Sozialwesen ist eine Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung gemäß Sozialberufsgesetz des Landes Brandenburg. Die Ausbildung an der Fachschule Technik und Wirtschaft schließt mit dem Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker bzw. Staatlich geprüfter Betriebswirt ab. Lehrkräfte Als Lehrkräfte zählen alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festgesetzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Dazu gehören auch solche Lehrkräfte, die aufgrund des Beschäftigungsverbotes gemäß Mutterschutzgesetz (Angestellte) bzw. Mutterschutzverordnung (Beamtinnen), längerfristiger Krankheit oder der Freistellungsphase im Sabbatical zum Zeitpunkt der Schuldatenerhebung nicht an einer Schule tätig sind. Lehrkräfte im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis werden statistisch nach ihrem Beschäftigungsumfang in drei Kategorien eingeteilt: Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die mit voller Regelpflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft tätig sind. Die Pflichtstunden setzen sich aus den Unterrichts-, Anrechnungs- und/oder Abminderungsstunden zusammen. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, deren individuelle Pflichtstundenzahl mindestens 5 Prozent der Regelpflichtstunden beträgt. Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, die mit weniger als 5 Prozent der Regelpflichtstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft tätig sind. Unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang werden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter/Referendarinnen und Referendare sowie sonstige Beschäftigte, die selbständig unterrichten, den stundenweise Beschäftigten zugeordnet. Das sonstige pädagogische Personal unterstützt die Lehrkräfte im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Unterrichten diese Personen einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit selbständig, so sind diese als Lehrkräfte in den statistischen Bericht enthalten. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 11

12 12 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

13 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Oktober 27 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI B, Telefon: +49 () 611 / ; Fax: +49 () 611 / 72 4 oder schulstatistik@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 27 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

14 Qualitätsmerkmale der Statistik 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 1.2 Berichtszeitraum: Schuljahr 1.3 Erhebungstermin: Beginn des Schuljahres 1.4 Periodizität: jährlich 1.5 Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, in den Ländern bis zu Gemeindeebene bzw. Schulen. 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebungsgesamtheit besteht aus allen unter 1.7 genannten Erhebungseinheiten. 1.7 Erhebungseinheiten: Schüler und Lehrkräfte an öffentlichen und nicht öffentlichen Schulen. 1.8 Rechtsgrundlagen: Auf Bundesebene handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik (basierend auf Vereinbarungen mit der Kultusministerkonferenz in Verbindung mit 3 Abs. 2a BStatG). In den Ländern bestehen i.d.r. landesspezifische gesetzliche Grundlagen. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Derzeit werden in den Ländern die Schulstatistiken auf Einzeldaten umgestellt. Details zur Datenhaltung entsprechender Bundesdaten sind noch nicht geklärt. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte: Zum Erhebungsprogramm der Bundesschulstatistik gehören Angaben über Schulen, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrer. Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte Informationen u. a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Klassenstufen und Schularten, der Absolventen nach Abschlussarten und der Lehrer nach Alter und den von ihnen erteilten Unterrichtsstunden. 2.2 Zweck der Statistik: Die Schulstatistik hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Schulbereich bereitzustellen. Die beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Ergbenisse ermöglichen außerdem einen Vergleich der Ländersituation bzw. der Länderentwicklungen, weil hierfür Ergebnisse der Ländererhebungen einheitlich abgegrenzt zur Verfügung gestellt werden. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz, Länderministerien, Eurostat, Verbände, sonstige Wirtschaftsvereinigungen sowie Hochschulen, Institute, Kommunen, Presse und andere Medien. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Begriffsdefinitionen und Zuordnungen auf Bundesebene erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz bzw. auf Länderebene mit den Kultusbehörden der Länder.

15 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung: In der Regel Totalerhebung mit Auskunftspflicht für die öffentlichen Schulen und für die privaten Ersatzschulen (mit Ausnahme der Schulen des Gesundheitswesens). 3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: In den Ländern werden die Daten für die Schulstatistiken i.d.r. in elektronischer Form bei den Schulen erhoben, vereinzelt werden auch noch Erhebungsvordrucke (Papier) genutzt. 4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Da die Erhebung eine Totalerhebung ist, existieren lediglich nicht-stichprobenbedingte Fehler. 4.2 Antwortausfälle auf der Ebene statistischer Einheiten: keine 4.3 Antwortausfälle auf der Ebene statistischer Merkmale: keine 5 Aktualität Die Veröffentlichung der Daten durch das Statistischen Bundesamt erfolgt ca. 12 Monate nach Beginn des Berichtszeitraums. Erste Eckzahlen werden nach 3-6 Monaten publiziert. In den Ländern liegen die spezifischen Länderdaten z.t. bis zum Ende des Kalenderjahres vor. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Die Vergleichbarkeit zwischen den Länderergebnissen wird durch die unterschiedliche Bildungspolitik der Länder, z.b. bei Versetzungsregeln, der Einrichtungen von Bildungsgängen im Bereich der beruflichen Schulen usw. beeinträchtigt. Dies kann auch durch formale Regelungen der Zuordnung zu bundeseinheitlichen Bezeichnungen nur z.t. kompensiert werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen Neben den jährliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes gibt es entsprechende Veröf- fentlichungen von Eckzahlen zur Unterrichtsversorgung auf Bundes- und Länderebene (ebenfalls in einheitlicher Abgrenzung) von der Kultusministerkonferenz. 8 Weitere Informationsquellen Kostenfreies Datenangebot: Bundesergebnisse: Basisdaten und Pressemitteilungen unter Fachserie 11 Bildung und Kultur Reihe 1 bzw. 2 Allgemeinbildende Schulen bzw. Berufliche Schulen ebd. im Statistik-Shop. Länderergebnisse: auf den Internet-Seiten des jeweiligen statistischen Landesamtes. Ansprechpartner Schulstatistik Telefon: +49 () 611 / Telefax: + 49 () schulstatistik@destatis.de

16 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: (9227) Fax: 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Klasse (Schlüssel 2)... Telefon: 1 Fax: Klassenart (Schlüssel s. unten) Stichtag: Klassenbogen 29. September 217 Erfassungsbereich: Schulanfangsphase bis Jahrgangsstufe 6 Förderschwerpunkt (Schlüssel 4) an Grundschulen sowie Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe (einschl. Freie Waldorfschulen) Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Klasse mit Integration Klasse im Schulversuch "Inklusion" Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Schüler mit Hausunterricht; Schüler nichtdeutscher insgesamt sind ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich =6 =7 Darunter: - Verweiler (in der Schulanfangsphase) - Wiederholer (ab Jahrgangsstufe 3) Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Nur für die Jahrgangsstufe 3 auszufüllen: Schüler, die nach dem 1. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase in die Jahrgangsstufe 3 aufgerückt sind... männlich weiblich 8 81 Dieser Punkt ist nur für "Jahrgangsübergreifende Lerngruppen" auszufüllen. Schüler in der: männlich weiblich männlich weiblich Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3) : Jahrgangsübergreifende Lerngruppe Sonderpädagogische Kleinklasse (Emsoz, Spbh, Autismus) Willkommensklassen Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin Alle übrigen Klassen... 2 G1

17 - 2 - Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren ermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung). Förderschwerpunkt Schüler Darunter Förderschwerpunkt Schüler männlich weiblich Ausländer männlich weiblich Blindheit Emotionale und soziale Sehbehinderung Entwicklung Gehörlosigkeit Lernbehinderung Schwerhörigkeit Geistige Entwicklung Sprachbehinderung Autismus Körperliche und motorische Entwicklung Darunter Ausländer Langfristige und chronische Erkrankung Herkunft der Schüler Schüler insgesamt - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger... 6 Zugänge aus dem Land Brandenburg 1) Zugänge aus anderen Bundesländern 1) Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen 1) Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse 1) Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen" Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung" Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Freie Waldorfschulen Summe... *) 3. Schüler nach Geburtsjahren männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher Summe... *)... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. 1) ohne Schulanfänger G2

18 Teilnehmer am Regelunterricht in Fremdsprachen Bei öffentlichen Schulen Unterricht in der 1. Fremdsprache gem. 11 (1) GsVO Englisch Französisch Russisch Sonstige Sprachen bitte erläutern:... außer Deutsch Partnersprache (SESB) bitte erläutern:... außer Deutsch 5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. 6. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite - G3

19 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa G4

20 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: Fax: (9227) 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stichtag: 29. September 217 Klassenbogen Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Telefon: Klasse (Schlüssel 2)... Fax: 4 1 Klassenart (Schlüssel s. unten) Erfassungsbereich: Jahrgangsstufe 7 bis 1 der Integrierten Sekundarschule sowie Klassen der Freien Waldorfschulen Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Hausunterricht) Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Darunter: - Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe... Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4) Klasse mit Integration Klasse im Schulversuch "Inklusion" - Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Beurlaubte Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren ermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung). Förderschwerpunkt Schüler Darunter Schüler Darunter Förderschwerpunkt männlich weiblich Ausländer männlich weiblich Ausländer Langfristige und chronische Blindheit Erkrankung Emotionale und soziale Sehbehinderung Entwicklung =6 =7 Gehörlosigkeit... Schwerhörigkeit Lernbehinderung Geistige Entwicklung Sprachbehinderung... Körperliche und motorische Entwicklung Autismus Dieser Punkt ist für "Jahrgangsübergreifenden Lerngruppen" auszufüllen: Schüler in der: männlich weiblich männlich weiblich Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3): "Produktives Lernen" Sonderpädagogische Kleinklasse (Emsoz) Willkommensklassen Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin Praxislerngruppe Jahrgangsübergreifende Lerngruppe Alle übrigen Klassen... 2 ISS1

21 - 2 - Nur von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt auszufüllen: Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt zusätzlich einem der folgenden Förderschwerpunkte bzw. Förderstufen zuzuordnen sind: männlich weiblich männlich weiblich Geistige Entwicklung Förderstufe I Autismus Förderstufe II Blindheit Gehörlosigkeit Sehbehinderung Schwerhörigkeit Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Schüler insgesamt Zugänge aus dem Land Brandenburg Zugänge aus anderen Bundesländern Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) mit Deutschkenntnissen Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) ohne Deutschkenntnisse Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Integrierte Sekundarschulen Gymnasien Freie Waldorfschulen Summe... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. 3. a) Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht) nach der Sprachenfolge 1) - ohne Beurlaubte - 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache insgesamt insgesamt insgesamt Englisch Französisch Latein Russisch Spanisch Türkisch Italienisch... Japanisch... Polnisch... Chinesisch Sonstige Sprachen bitte erläutern:... b) Teilnehmer SESB - ohne Beurlaubte - Muttersprache nicht Deutsch... insgesamt 522 bitte erläutern:... 1) Die Teilnehmer am Femdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen. 1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch 2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 7 3. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 9; Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben. ISS2

22 4. Schüler nach Geburtsjahren - einschl. Beurlaubte - männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher 53 Summe... *)... *) 5. Schüler der 7. Klassen an öffentlichen Integrierten Sekundarschulen nach der Förderprognose Schüler, die zu Beginn des Schuljahres 217/18 neu in die 7. Jahrgangsstufe aufgenommen wurden: Schüler - mit Förderprognose Integrierte Sekundarschule mit Förderprognose Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule insgesamt **) Diese Summen müssen mit der Zahl der Schüler insgesamt abzüglich der Zahl der freiwilligen Wiederholer gemäß Punkt 1 übereinstimmen. - der eigenen Grundstufe Sonstige Summe... **) Bei "Jahrgangsübergreifenden Lerngruppen" müssen die Summen mit der Zahl der Schüler in Jahrgangsstufe 7 abzüglich der Zahl der freiwilligen Wiederholer der Jahrgangsstufe 7 übereinstimmen. 6. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschl. Beurlaubte - Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) 7. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite - *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. ISS3

23 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa ISS4

24 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: (9227) Fax: 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stichtag: Klassenbogen 29. September 217 Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Klasse (Schlüssel 2)... Telefon: 4 Fax: Klassenart (Schlüssel s. unten) Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4) Klasse mit Integration Zutreffendenfalls bitte ankreuzen Erfassungsbereich: Jahrgangsstufen 5-1 der Gymnasien sowie entsprechende Klassen der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Hausunterricht; ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Darunter: - Wiederholer der Jahrgangsstufe (ohne Freiwillige Wiederholer). - Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Beurlaubte Zahl der Gastschüler Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren ermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung). Förderschwerpunkt Schüler Darunter Darunter Förderschwerpunkt Schüler männlich weiblich Ausländer männlich weiblich Ausländer Langfristige und chronische Blindheit Erkrankung Emotionale und soziale Sehbehinderung Entwicklung Gehörlosigkeit Lernbehinderung Schwerhörigkeit... Sprachbehinderung... Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Autismus Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3): Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin Altsprachlicher Bildungsgang Schulversuch "Individualisierung des gymnasialen Bildungsganges" 32 Willkommensklassen Klasse mit besonderer pädagogischer Prägung Alle übrigen Klassen... 2 OG1

25 Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg Zugänge aus anderen Bundesländern Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) mit Deutschkenntnissen Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) ohne Deutschkenntnisse Schüler insgesamt - Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Integrierte Sekundarschulen Gymnasien Freie Waldorfschulen *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit denen der Ziffer 1 übereinstimmen. Summe... *) 3. Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht - ohne Beurlaubte - ohne Gastschüler a) Pflicht- und Wahlpflichtunterricht nach der Sprachenfolge 1) 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache insgesamt insgesamt insgesamt Englisch Französisch Latein Russisch Spanisch Türkisch Alt-Griechisch Italienisch Japanisch Polnisch Portugiesisch Neu-Griechisch Chinesisch Sonstige Sprachen bitte erläutern:... b) Teilnehmer SESB Muttersprache nicht Deutsch... insgesamt 522 bitte erläutern:... 1) Die Teilnehmer am Femdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen 1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch 2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 7; 3. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 8; Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben. OG2

26 Schüler nach Geburtsjahren - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler männlich Geburtsjahr weiblich 3 28 und später und früher 59 Summe... *)... *) 5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. OG3

27 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa OG4

28 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: Fax: Stichtag: (9227) 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Klassenbogen 29. September 217 Stempel der Schule Nummer der Schule Telefon: Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Klasse (Schlüssel s. unten)... Klassenart (Schlüssel s. unten)... Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4) Fax: Klasse mit Integration 6 Zutreffendenfalls bitte ankreuzen Erfassungsbereich: Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen Jahrgangsstufen der Freien Waldorfschulen Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Hausunterricht; ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Darunter: - Wiederholer der Jahrgangsstufe (ohne Freiwillige Wiederholer)... - Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe Beurlaubte... - Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Zahl der Gastschüler Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren ermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung). Förderschwerpunkt Schüler Darunter Förderschwerpunkt Schüler Darunter männlich weiblich Ausländer männlich weiblich Ausländer Körperliche und motorische Blindheit Entwicklung Langfristige und chronische Sehbehinderung Erkrankung Emotionale und soziale Gehörlosigkeit Entwicklung... Schwerhörigkeit Autismus Sprachbehinderung Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) Klassenschlüssel (Schlüssel 2): Jahrgangsstufe Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3): Klasse der Einführungsphase Gymnasiale Oberstufe gemäß 5 VO-GO Klasse an Freien Waldorfschulen Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin... Alle übrigen Klassen E1

29 Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg Zugänge aus anderen Bundesländern Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) sonstige Schüler - bitte erläutern: Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Freie Waldorfschulen Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen/Berufsschulen Summe Schüler nach Geburtsjahren - einschließlich Beurlaubte - ohne Gastschüler männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher Summe... *)... *) 4. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschließlich Beurlaubte - ohne Gastschüler Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 übereinstimmen. Summe... *) E2

30 Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht nach der Sprachenfolge 1) - ohne Beurlaubte - ohne Gastschüler Fach 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache 4. Fremdsprache Englisch Französisch Latein Russisch Türkisch Alt-Griechisch Spanisch Japanisch Italienisch Polnisch Portugiesisch. 291 Neu-Griechisch Chinesisch Sonstige Sprachen bitte erläutern: ) Die Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen. 1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch 2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 7 oder ab Einführungsphase gem. 5 VO-GO 3. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 9 oder ab Einführungsphase 4. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Einführungsphase; Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben. Eine in Jahrgangsstufe 9 begonnene 3. Fremdsprache ist als solche einzutragen, auch wenn die 2. Fremdsprache abgewählt wurde. E3

31 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa E4

32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: Fax: (9227) 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Kurshalbjahr (Schlüssel 2) Stichtag: 29. September 217 Telefon: Förderschwerpunkt der 2S3 Kurshalbjahrbogen Fax: Klasse mit Integration 6 Zutreffendenfalls bitte ankreuzen Erfassungsbereich: Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen sowie Margarethe-von-Witzleben-Schule (2S3) Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Hausunterricht) Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Darunter: Zurückgetretene Schüler der Staatlichen Europaschule Berlin Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren ermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderbedarf einzutragen (keine Mehrfachzählung). Förderbedarf Schüler männlich weiblich Darunter Ausländer Förderbedarf Schüler männlich weiblich Blindheit Körperliche und motorische Sehbehinderung Entwicklung Gehörlosigkeit Langfristige und chronische Schwerhörigkeit Erkrankung Sprachbehinderung Emotionale und soziale Autismus Entwicklung Darunter Ausländer Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Jahrgangsleiter(in) oder Beauftragte(r) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) KU1

33 Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg Zugänge aus anderen Bundesländern Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) sonstige Schüler - bitte erläutern: Schüler insgesamt - Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Freie Waldorfschulen Berufliche Gymnasien Summe... *) 3. Schüler nach Geburtsjahren - einschließlich Beurlaubte - männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher 59 Summe... *)... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. KU2

34 Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschließlich Beurlaubte - Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. 5. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite - KU3

35 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa KU4

36 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: (9227) Fax: 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Telefon: Klasse (Schlüssel 2)... Fax: 2 5 Klassenart (Schlüssel s. unten) Förderschwerpunkt (Schlüssel 4) Stichtag: 29. September 217 Klassenbogen Erfassungsbereich: Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (ohne Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung") einschließlich: Klasse 11 und 12 an der Schule 1S5, 2P8, 4S7 ausgenommen: Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Klassen für geistig Behinderte an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen Klassen der Integrierten Sekundarschulen an Schulen mit übrigen sonderpäd. Förderschwerpunkten Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Schüler mit Hausunterricht) Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Herkunftssprache Ausländer Darunter: männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Verweiler (in der Schulanfangsphase) Wiederholer (ab Jahrgangsstufe 3) Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Schüler, die nach dem 1. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase in die Jahrgangsstufe 3 aufgerückt sind... männlich weiblich 8 81 Dieser Punkt ist nur für "Jahrgangsübergreifende Lerngruppen" auszufüllen. Schüler in der: männlich weiblich männlich weiblich Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft Berlin, Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3) : Produktives Lernen Alle übrigen Klassen... 2 Jahrgangsübergreifende Lerngruppe S1

37 - 2 - Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt zusätzlich einem der folgenden Förderschwerpunkte bzw. Förderstufen zuzuordnen sind: männlich weiblich männlich weiblich Geistige Entwicklung... Förderstufe I... Förderstufe II... Autismus Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Herkunft der Schüler Schüler insgesamt - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger... 6 Zugänge aus dem Land Brandenburg 1) Zugänge aus anderen Bundesländern 1) Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen 1) Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse 1) Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Integrierte Sekundarschulen Freie Waldorfschulen Gymnasium Summe... *) 3. Schüler nach Geburtsjahren männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher Summe... *)... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. 1) ohne Schulanfänger S2

38 - 3 - Der Punkt 4. ist nicht für Klassen für geistig Behinderte an Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten auszufüllen! 4. Teilnehmer am Pflichtunterricht in Fremdsprachen Englisch... Französisch Schüler insgesamt 5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) 6. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite - *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. S3

39 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa S4

40 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1 Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: intern: Fax: (9227) 527 Statistik für das Schuljahr 217/18 Stichtag: 29. September 217 Stempel der Schule Nummer der Schule Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Klasse (Schlüssel 2)... Telefon: 2 6 Fax: Klassenart 2 Förderschwerpunkt 1 3 Klassenbogen Erfassungsbereich: Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einschließlich entsprechende Klassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern (einschl. Schüler mit Hausunterricht) Schüler nichtdeutscher insgesamt sind Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt (Geistige Entwicklung) den Förderstufen I oder Förderstufe II oder Autismus zuzuordnen sind: männlich weiblich Förderstufe I... Förderstufe II... Autismus Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Berlin, Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) SG1

41 2. Herkunft der Schüler Schüler insgesamt - Schüler, die am 3. September 216 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger... 6 Zugänge aus dem Land Brandenburg Zugänge aus anderen Bundesländern Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse Schüler, die am 3. September 216 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Summe... *) *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. SG2

42 Schüler nach Geburtsjahren männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich und später und früher Summe... *)... *) 4. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Land Berlin Land Brandenburg 1 Mitte Kreis Oberhavel Friedrichshain-Kreuzberg Kreis Barnim Pankow Kreis Märkisch-Oderland Charlottenburg-Wilmersdorf Kreis Oder-Spree Spandau Kreis Dahme-Spreewald Steglitz-Zehlendorf Kreis Teltow-Fläming Tempelhof-Schöneberg Potsdam Neukölln Kreis Potsdam-Mittelmark Treptow-Köpenick Kreis Havelland Marzahn-Hellersdorf übriges Brandenburg Lichtenberg übrige Bundesländer Reinickendorf Ausland Summe... *) 5. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite - *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt übereinstimmen. SG3

43 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Afrika männlich weiblich Albanien Ägypten Belgien Algerien Bosnien und Herzegowina Marokko Bulgarien Tunesien Dänemark übriges Afrika Estland Amerika Finnland Kanada Frankreich USA Griechenland übriges Amerika Großbritannien und Nordirland Asien (ausschl. Türkei) Irland Irak Italien Iran Kosovo Israel Kroatien Japan Lettland Jordanien Litauen Libanon Luxemburg Pakistan Malta Syrien Mazedonien Vietnam Republik Moldau übriges Asien Montenegro Australien und Ozeanien Niederlande Österreich Staatenlos Polen Portugal Unbekannt oder ungeklärt Rumänien Russische Föderation Summe... *)... *) Schweden Schweiz Serbien *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen. Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa SG4

44 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss I C 2.3 / I C 1.1 Bernhard-Weiß-Str Berlin Stempel der Schule Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Telefon: Telefax: intern: / (9227) Bitte ggf. ergänzen: Einrichtung Telefon: (Schlüssel s. unten) Fax: Schlüssel Grundschule 11 Integrierte Sekundarschule 41 Stichtag: Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 11 Letzter Schultag des Schuljahres 215/16 Freie Waldorfschule 16 Statistik der allgemein bildenden Schulen am Ende des Schuljahres 215/16 Erhebungsbogen für Grundschulen, die Grundstufe an Integrierten Sekundarschulen und Freien Waldorfschulen sowie Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 1. Schüler, die im Laufe des Schuljahres (bis zum 1. März) vorzeitig in die nächsthöhere Jahrgangsstufe aufgerückt sind männlich weiblich insgesamt 1.1 Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe Darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache 2. Am Ende des Schuljahres aufrückende Schüler, die eine Jahrgangsstufe überspringen 2.1 Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe Schüler, die in einzelnen Fächern am Unterricht einer höheren Jahrgangsstufe teilnehmen 4. Schüler der Jahrgangsstufe 4, die in einen mit Jahrgangsstufe beginnenden Zug eines Gymnasiums oder einer Integrierten Sekundarschule übergehen 5. Von den in die Jahrgangsstufe 7 aufrückenden Schülern erhielten eine Förderprognose mit dem Ergebnis: 5.1 Gymnasium/Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule keine oder sonstige Förderprognose (z. B. Schüler mit Wohnsitz im Land Brandenburg, Schüler der Grundstufe an Integrierten Sekundarschulen, die an dieser Schule verbleiben, oder Schüler, die auf eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen übergehen) Berlin, Datum 216 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben: Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen: Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) GR

45 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss I C 2.3 / I C 1.1 Bernhard-Weiß-Str Berlin Telefon: Telefax: intern: / (9227) Stempel der Schule Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis Unterschrift auf der Rückseite! Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Bitte ggf. ergänzen: Einrichtung Telefon: (Schlüssel s. unten) Fax: Schlüssel (Ggf. ist für jede schulische Einrichtung ein gesonderter Bogen auszufüllen) Integrierte Sekundarschule 41 Gymnasium 14 Freie Waldorfschule 16 Schule bzw. Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Stichtag: Lernen 21 Geistige Entwicklung 22 Letzter Schultag des Schuljahres 215/16 übrige Förderschwerpunkte 24 Statistik der allgemein bildenden Schulen am Ende des Schuljahres 215/16 Erhebungsbogen für weiterführende allgemein bildende Schulen und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Schulabgänger sind alle Schüler, die die Schule im Laufe oder am Ende des Schuljahres verlassen haben und auf keine andere allgemein bildende Schule übergegangen sind (Schulentlassene), sowie alle Schüler, die nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 1 in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Schulart übergehen. Die unter Punkt 1 gemachten Angaben müssen mit den Summen der unter den Punkten 2 bzw. 3 gemachten Angaben jeweils übereinstimmen. Schulabgänger mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen bzw. Geistige Entwicklung aus Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten sowie aus der Integration an Regelschulen sind unter den Punkten 2.1 (ohne Abschluss) bzw. 2.2 (Berufsbildungsreife) den entsprechenden speziellen Rubriken zuzuordnen. Die Differenzierung der Abgänger mit mittlerem Schulabschluss unter Punkt 2.4 ist ebenfalls zu beachten. Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländische Schüler männlich weiblich insgesamt männlich weiblich 1. Schulabgänger insgesamt Aufgliederung der Schulabgänger nach der Qualifikation 2.1 Ohne Abschluss a) Abgänger ohne Berufsbildungsreife ohne Schüler gemäß b) bis d) b) Abgänger mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung c) Abgänger ohne Abschluss der Schule mit sonderpädago gischem Förderschwerpunkt Lernen d) Abgänger mit berufsorientierendem Abschluss der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen 2.2 Berufsbildungsreife a) Abgänger mit Berufsbildungsreife ohne Schüler gemäß b) b) Abgänger mit gleichwertigem Abschluss der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen 2.3 Erweiterte Berufsbildungsreife Bitte die Rückseite beachten! W1

46 Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländische Schüler 2.4 Mittlerer Schulabschluss männlich weiblich insgesamt männlich weiblich a) Abgänger mit mittlerem Schulabschluss ohne Schüler gemäß b) bis d) b) Abgänger mit Versetzung in die gymnasiale Oberstufe c) Übergänger in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Schulart (am Ende der Jahrgangsstufe 1) d) Abgänger mit schulischem Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Aufgliederung der Schulabgänger nach Geburtsjahren Geburtsjahr 23 und später und früher Ohne Abschluss gemäß Pkt. 2.1 Berufsbildungsreife und erweiterte Berufsbildungsreife gemäß Pkt. 2.2 und 2.3 Mittlerer Schulabschluss gemäß Pkt. 2.4 Allgemeine Hochschulreife gemäß Pkt. 2.5 männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Berlin, Datum Schulleiter(in) oder Beauftragte(r) W2

47 BJW Portal 1 von :45 Erhebungsbogen: Berufsschule Auszubildende Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: 2 Berufsfeld 3 Blockunterricht Filiale Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt mit Einstiegsqualifizierung BA von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt Förderschwerpunkt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Schwerstbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung Langfristige und chronische Erkrankung (entsprechend Förderstufe II) Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schüler nach Geburtsjahren Geburtsjahr männlich weiblich 21 und später und früher darunter im 1. Schuljahr Nicht ausfüllen, wenn alle Schüler im 1. Schuljahr sind. männlich weiblich 21 und später und früher Schüler an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) während der Ausbildung darunter Schüler insgesamt nichtdeutscher Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich Schüler nach Ausbildungsberufen/Schwerpunkt und Schuljahren Wiederholer bitte im letzten Schuljahr ihres Ausbildungsberufes erfassen! Die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bei Blockunterricht bitte nicht angeben!

48 BJW Portal 2 von :45 Ausbildungsberuf Wochenstunden Zahl der Schüler im Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon sind Umschüler darunter Ausländer Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Schüler darunter Ausländer Ohne Abschluss der Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" Mit Abschluss der Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" Ohne Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife männlich weiblich darunter Ausländer männlich Jahr Ohne Abschluss der Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" Mit Abschluss der Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" Ohne Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) weiblich Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Allgemeine Fachhochschulreife Hochschulreife 215/ / Berufsklasse Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" früher Schüler des 1. Schuljahres nach Ausbildungsberufen insgesamt Ohne Mit Erweiterte Ohne Mit Berufs- Abschluss Abschluss Berufs- Berufs- der der Allgemeine Fach- bildungsreife bzw. Hauptschulabschluss bildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) bildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Hochschulreife Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach hochschul- reife Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Französisch Russisch Spanisch Polnisch Japanisch Italienisch sonstige Sprachen Bitte erläutern: 8. Schüler des 1. Schuljahres nach der beruflichen Vor- bzw. Grundbildung vor Eintritt in die Berufsausbildung

49 BJW Portal 3 von :45 darunter Ausländer a) Abgeschlossene Berufsausbildung 3 31 b) Abschluss folgender Lehrgänge bzw. Bildungsgänge Bildungsgänge an Berufsoberschulen Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (Berufs- oder Berufsfachschule) BQL gem. 29 (3) SchulG BQL - FL gem. 29 (4) SchulG BQL-TZ (ehem. MDQM Stufe I) gem. 29 (3) SchulG Berufsvorbereitender Lehrgang (BV) gem. 29 (5) SchulG sonstige Bildungsgänge an Berufsfachschulen (ohne BGJ) Bildungsgänge an Fachoberschulen c) ohne Abschluss der unter b) genannten Lehr- bzw. Bildungsgänge sowie keine berufliche Vorbildung Sitz des Ausbildungsbetriebes 1. nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes (Abschluss des Ausbildungsvertrages) und dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Wohnsitz der Schüler Sitz des Ausbildungsbetriebes Land Berlin Land Brandenburg übrige Bundesländer Ausbildungsbetrieb in Berlin Ausbildungsbetrieb in Brandenburg Ausbildungsbetrieb in übrigen Bundesländern Schüler des 1. Schuljahres insgesamt nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes (Abschluss des Ausbildungsvertrages) und dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Wohnsitz der Schüler Sitz des Ausbildungsbetriebes Land Berlin Land Brandenburg übrige Bundesländer Ausbildungsbetrieb in Berlin Ausbildungsbetrieb in Brandenburg Ausbildungsbetrieb in übrigen Bundesländern Aufgliederung der mit dem Wohnsitz nach dem Land Brandenburg nach Kreisen Schüler insgesamt Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien

50 BJW Portal 4 von :45 Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

51 BJW Portal 1 von :36 Erhebungsbogen: Berufsschule Lehrgänge (BGJ, BQL, BQL-FL, BQL-TZ, Willkommensklassen Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: 2 Berufsfeld Filiale 454 Schulversuch IBA 997 falls ja, bitte Häkchen setzen 1. Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Wiederholer 2. Förderschwerpunkt ausländische Wiederholer Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung 3. Schüler nach Geburtsjahren Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

52 BJW Portal 2 von :36 Geburtsjahr männlich weiblich 21 und später und früher Schüler nach Schuljahren Schüler Zahl der Schüler im Schuljahr 2. Schuljahr männlich weiblich männlich weiblich darunter Ausländer Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Ohne Mit Abschluss Abschluss Ohne der der Berufsbildungsreife Schüler Schule Schule mit mit bzw. sonderpäd. FSP "Lernen" sonderpäd. FSP "Lernen" Hauptschulabschluss Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Schüler insgesamt männlich weiblich darunter Ausländer männlich weiblich Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs Jahr Ohne Mit Erweiterte Abschluss Abschluss Ohne Mit Berufsbildungsreife Mittlerer Berufsbildungsreife Allgemeine der der Berufsbildungsreife bzw. Schul- Fachhoch- Schule Schule bzw. erw. Hochschulreife mit mit bzw. Hauptschulabschluss (MSA) abschluss schulreife Hauptschulabschluss sonderpäd. FSP päd. FSP abschluss (Klasse 9) sonder- Hauptschul- (Klasse 1) "Lernen" "Lernen" 215/ / früher Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach

53 BJW Portal Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Schüler nach der zuletzt besuchten Schulart Jahrgangsstufe aus der die Schüler in den Lehrgang eingetreten sind (ohne Wiederholer) Schulart Zahl der Schüler in den Jahrgangsstufen insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Schule mit sonderpäd. FSP "Lernen" darunter Ausländer Schule mit übrigen sonderpäd. FSP darunter Ausländer Integrierte Sekundarschule darunter Ausländer Gymnasium darunter Ausländer Berufsschule darunter Ausländer Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran von :36

54 BJW Portal 4 von :36 Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

55 BJW Portal 1 von :49 Erhebungsbogen: Berufsfachschule für 1-3 jährige Bildungsgänge Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: Berufsfeld Unterrichtsform Filiale Schulversuch IBA falls ja, bitte Häkchen setzen 1. Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt mit Einstiegsqualifizierung BA nur bei Altenpflege von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind insgesamt 2. Förderschwerpunkt Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Schüler nach Geburtsjahren Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

56 BJW Portal 2 von :49 Geburtsjahr männlich weiblich 22 und später und früher Schüler nach Ausbildungsberufen/Schwerpunkt und Schuljahren Wiederholer bitte im letzten Schuljahr ihres Ausbildungsberufes erfassen! Ausbildungsberuf/ Schwerpunkt/Ausbildungsziel Bitte auswählen 5. Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Schüler darunter Ausländer Ohne Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss Mit Berufbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss Zahl der Schüler im Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife männlich weiblich darunter Ausländer männlich weiblich Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs Jahr Erweiterte Ohne Mit Berufsbildungsreife Allgemeine Berufsbildungsreife Schul- Fachhoch- Mittlerer Berufbildungsreife bzw. bzw. erw. Hochschulreife bzw. abschluss schulreife Hauptschulabschlusabschluss Hauptschul- Hauptschulabschluss (MSA) (Klasse 1) 215/ / früher

57 BJW Portal 6. Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Französisch Russisch Spanisch Polnisch Türkisch sonstige Sprachen Bitte erläutern: 7. Schüler des 1. Schuljahres nach der beruflichen Vorbildung darunter Ausländer a) Abgeschlossene Berufsausbildung 3 31 b) Abgebrochene Berufsausbildung c) Keine berufliche Vorbildung Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan von :49

58 BJW Portal 4 von :49 Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

59 BJW Portal 1 von :37 Erhebungsbogen: Berufsoberschule 1-2 jährige Bildungsgänge Erfassungsbereich: 4 Fachbereich 3 Unterrichtsform Filiale Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind insgesamt 2. Förderschwerpunkt Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Schüler nach Geburtsjahren Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

60 BJW Portal 2 von :37 Geburtsjahr männlich weiblich 2 und später und früher Schüler nach Bildungängen und Schuljahren Sofern sich in der Klasse Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge befinden, sind diese einzeln aufzuführen. Bildungsgang bitte einsetzen Schwerpunkt (nur für die Fachrichtung Technik und Sozialwesen) darunter Ausländer Zahl der Schüler im Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Mittlerer Schulabschluss Schüler (MSA) Fachhochschulreife männlich weiblich

61 BJW Portal 3 von :37 darunter Ausländer männlich weiblich Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs Jahr Mittlerer Schulabschluss (MSA) 215/ / früher Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach Fachhochschulreife Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Französisch Russisch Spanisch Japanisch Italienisch Türkisch sonstige Sprachen Bitte erläutern: 7. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Afrika Türkei) männlich weiblich männlich weiblich Ägypten Albanien Algerien Belgien 8 81 Marokko Bosnien und Tunesien 854 Herzegowina 855

62 BJW Portal 4 von :37 Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

63 BJW Portal 5 von :37

64 BJW Portal 1 von :5 Erhebungsbogen: Fachoberschule 1-2 jährige Bildungsgänge Erfassungsbereich: 4 Fachbereich 3 Unterrichtsform Filiale Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind insgesamt 2. Förderschwerpunkt Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Schüler nach Geburtsjahren Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

65 BJW Portal 2 von :5 Geburtsjahr männlich weiblich 2 und später und früher Schüler nach Bildungängen und Schuljahren Sofern sich in der Klasse Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge befinden, sind diese einzeln aufzuführen. Bildungsgang Schwerpunkt Zahl der Schüler im... (nur für die Fachrichtung Technik und bitte Gesundheit und Soziales) 1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr einsetzen männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Ausländer Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Schüler 151 Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA)

66 BJW Portal 3 von :5 männlich weiblich darunter Ausländer männlich weiblich Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs Jahr Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) 215/ / früher Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Französisch Russisch Spanisch Türkisch sonstige Sprachen Bitte erläutern: 7. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Afrika Türkei) männlich weiblich männlich weiblich Ägypten Albanien Algerien

67 BJW Portal 4 von :5 Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt

68 BJW Portal 5 von :5 Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

69 BJW Portal 1 von :34 Erhebungsbogen: Fachschule Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: 2 Berufsfeld 3 Unterrichtsform Filiale Zahl der Schüler von den Schülern insgesamt sind nichtdeutscher Herkunftssprache von den Schülern insgesamt sind Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind insgesamt 2. Förderschwerpunkt Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Schüler nach Geburtsjahren Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

70 BJW Portal 2 von :34 4. Geburtsjahr männlich weiblich 1999 und später und früher Schüler nach Fachrichtung/Schwerpunkt, Ausbildungsdauer und Wochenstunden Hinweis: Schüler im Kolloquium sind hier nicht aufzuführen. Fachrichtung/Schwerpunkt /Ausbildungsziel Wochenstunden 1 5 darunter Ausländer 5. Schüler nach der schulischen Vorbildung 1. - darunter Ausländer Schüler Mit Berufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss (Klasse 9) 1. und 2. Semester Zahl der Schüler im und 4. Semesterr 5. und 6. Semester 7. und 8. Semester männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. erw. Hauptschulabschluss (Klasse 1) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Allgemeine Hochschulreife männlich weiblich darunter Ausländer männlich weiblich Schüler am Fremdsprachenunterricht Fach Fachhochschulreife Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Fakultativer Unterricht Englisch Französisch Spanisch sonstige Sprachen

71 BJW Portal 3 von :34 Bitte erläutern: 7. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz

72 BJW Portal 4 von :34 Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

73 BJW Portal 1 von :47 Erhebungsbogen: Berufliches Gymnasium E-Phase Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: 2 Berufsfeld 1. Zahl der Schüler (einschließlich Beurlaubte und Schüler mit Hausunterricht) von den Schülern von den Schülern insgesamt sind insgesamt nichtdeutscher sind Ausländer Herkunftssprache von den Schülern insgesamt sind Beurlaubte männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Wiederholer der Jahrgangsstufe 2. Förderschwerpunkt ausländische Wiederholer Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Herkunft der Schüler Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

74 BJW Portal 2 von :47 - Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg 63 Zugänge aus anderen Bundesländern 61 Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte sowie Gastschüler) 62 sonstige Schüler - Bitte erläutern: 616 Schüler darunter insgesamt Ausländer - Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres bereits eine Schule im Land Berlin besuchten nach der von Ihnen besuchten Schulart - einschließlich Beurlaubte - Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen/Berufsschulen Freie Waldorfschulen Schüler nach Geburtsjahren Geburtsjahr männlich weiblich 21 und später und früher Schüler am Fremdsprachenunterricht - ohne Beurlaubte - Fakultativer 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache Fach Unterricht männlich weiblich männlich weiblich Englisch Französisch Latein Russisch Spanisch Türkisch sonstige Sprachen Bitte erläutern: 6. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412

75 BJW Portal 3 von :47 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt

76 BJW Portal 4 von :47 übriges Europa Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

77 BJW Portal 1 von :48 Erhebungsbogen: Berufliches Gymnasium Qualifikationsphase Klassenbogen IST-Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulnummer Schulzweig Schülergruppe Klassenart Klasse Erfassungsbereich: 2 Berufsfeld 1. Zahl der Schüler (einschließlich Beurlaubte und Schüler mit Hausunterricht) von den Schülern von den Schülern insgesamt sind insgesamt nichtdeutscher sind Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich darunter Zurückgetretene 2. Förderschwerpunkt zurückgetretene Ausländer Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind Schüler, die eine Willkommensklasse besucht haben insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten) Schüler männlich weiblich Blindheit Sehbehinderung Gehörlosigkeit Schwerhörigkeit Sprachbehinderung Körperlich und motorische Entwicklung Langfristige und chronische Erkrankung Herkunft der Schüler Schüler männlich weiblich Emotionale und soziale Entwicklung Lernbehinderung Geistige Entwicklung Autismus Schwerstbehinderung (entsprechend Förderstufe I) Schwerstmehrfachbehinderung (entsprechend Förderstufe II)

78 BJW Portal 2 von :48 - Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg 63 Zugänge aus anderen Bundesländern 61 Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte sowie Gastschüler) 62 sonstige Schüler - Bitte erläutern: 616 Schüler darunter insgesamt Ausländer - Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres bereits eine Schule im Land Berlin besuchten nach der von Ihnen besuchten Schulart - einschließlich Beurlaubte - Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Berufliche Gymnasien Freie Waldorfschulen Schüler nach Geburtsjahren Geburtsjahr männlich weiblich 21 und später und früher Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) Schüler insgesamt Land Berlin 4 Land Brandenburg Schüler insgesamt Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 41 Kreis Oberhavel 45 Potsdam 411 Kreis Barnim 46 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 Kreis Märkisch-Oderland 47 Kreis Havelland 413 Kreis Oder-Spree 48 übriges Brandenburg 41 Kreis Dahme-Spreewald 49 übrige Bundesländer Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Schüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen. Europa (einschl. Türkei) männlich weiblich Albanien Belgien 8 81 Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Afrika männlich weiblich Ägypten Algerien Marokko Tunesien übriges Afrika Amerika Kanada

79 BJW Portal 3 von :48 Frankreich Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Italien Kosovo Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Republik Moldau Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Zypern übriges Europa USA übriges Amerika Asien (ausschließlich Türkei) Irak Iran Israel Japan Jordanien Libanon Pakistan Syrien Vietnam übriges Asien Australien und Ozeanien staatenlos unbekannt oder ungeklärt Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A131, Rechte: Schulleiter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

80 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: oder 5722 intern: (9227) 6394 oder 5722 Statistik für das Schuljahr 216/17 Stichtag: 4. Oktober 216 Rückgabetermin: 1. Oktober 216 Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis Stellen 1 und 2... Stelle 3... Stellen 4 und 5... Schulzweig Schülergruppe Telefon: Berufsfeld... Fax: Kurshalbjahr... Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen:... Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift - Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Belegungen in Grundkursen Fach männlich weiblich Fach männlich weiblich Deutsch... Rechnungsw. u. Contr.... Englisch... Französisch... Recht... Chemietechnik... Latein... Physiktechnik... Russisch... Spanisch... Biologietechnik... Wirtschaft... Musik... Lebensmitteltechnik... Kunst... Darstellendes Spiel... Politikwissenschaft... Geschichte... Geografie... Automatisierungst.... Engerietechnik... Regenerative Engeriet.... Sozialwissenschaften... Philosopie... Mathematik... Psychologie... Physik... Pädagogik... Chemie... Biologie... Informatik... Sport ) ) ) )... Erläuterungen Die Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnen Felder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen. 1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden. OSZ1

81 2. Belegungen in Leistungskursfächern a) männliche Schüler Zahl der Schüler, die Kurse gewählt und belegt haben... Deutsch Englisch Mathematik Physik Chemie Biologie Wirtschaft Recht Elektrotechnik Gestaltungs- u. Medientechnik Medientechnik Mechatronik Chemietechnik Biotechnologie Ernährung Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Pädagogik Psychologie Gesundheit Architektur Musik Sonstige 1) Fächerkombination Gesamtsumme im Fach Deutsch Englisch Mathematik Physik Chemie Biologie Französisch Spanisch Politikwissenschaft Geografie Informationstechnik Informatik Sport Gesamtsumme im Fach Sonstige 1) (bitte erläutern) b) weibliche Schüler Zahl der Schülerinnen, die Kurse gewählt und belegt haben... Deutsch Englisch Mathematik Physik Chemie Biologie Wirtschaft Recht Elektrotechnik Gestaltungs- u. Medientechnik Medientechnik Mechatronik Chemietechnik Biotechnologie Ernährung Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Pädagogik Psychologie Gesundheit Architektur Musik Sonstige 1) Fächerkombination Gesamtsumme im Fach Deutsch Englisch Mathematik Physik Chemie Biologie Französisch Spanisch Politikwissenschaft Geografie Informationstechnik Informatik Sport Gesamtsumme im Fach Hinweise zum Ausfüllen der Matrix sowie der Summenfelder Mit Hilfe der stark umrandeten Felder ist die Richtigkeit der Eintragungen wie folgt zu prüfen: 1. Schritt: Summenbildung der einzelnen Zeilen - Eintragung der Ergebnisse im Feld rechts neben der Zeile 2. Schritt: Summenbildung der einzelnen Spalten - Eintragung der Ergebnisse unterhalb der Spalte 3. Schritt: Summenbildung aller Felder aus der Gesamtsummenzeile und der Gesamtsummenspalte - Eintragung des Ergebnisses in das Feld "Insgesamt". Dieser Wert muß doppelt so groß wie die Zahl der Schüler sein, die Kurse belegt haben. OSZ2

82 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis BSN Telefon: oder 5722 intern: (9227) 6394 oder 5722 Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulzweig Schülergruppe Telefon: Berufsfeld (bitte auswählen) Fax: Kurshalbjahr... 1 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen: Stichtag: 4. Oktober 216 Rückgabetermin: 1. Oktober 216 Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift - Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler im 1. Kurshalbjahr männlich weiblich F18 F19 2. Belegungen in Grundkursen Fach männlich weiblich Fach männlich weiblich Deutsch... G1 G2 Rechnungsw. u. Contr.... G63 G64 Englisch... G3 G4 Recht... G61 G62 Französisch... G5 G6 Chemietechnik... G67 G68 Latein... G7 G8 Physiktechnik... G69 G7 Russisch... G9 G1 Biologietechnik... G71 G72 Spanisch... G11 G12 Wirtschaft... G29 G3 Musik... G53 G54 Lebensmitteltechnik... G91 G92 Kunst... G55 G56 Automatisierungst.... G65 G66 Darstellendes Spiel... G51 G52 Engerietechnik... G73 G74 Politikwissenschaft... G17 G18 Regenerative Engeriet.... G75 G76 Geschichte... Geografie... G13 G14 Sozialwissenschaften... G41 G42 G15 G16 Philosopie... G45 G46 Mathematik... G21 G22 Psychologie... G47 G48 Physik... G23 G24 Pädagogik... G43 G44 Chemie... G25 G26...1)... G89 G9 Biologie... G27 G28...1)... G93 G94 Informatik... G57 G58...1)... G95 G96 Sport Theorie... G77 G78...1)... G97 G98 Sport Praxis... G79 G8 Erläuterungen Die Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnen Felder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen. 1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden. OSZ1

83 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis BSN Telefon: oder 5722 intern: (9227) 6394 oder 5722 Statistik für das Schuljahr 216/17 Schulzweig Schülergruppe Telefon: Berufsfeld (bitte auswählen) Fax: Kurshalbjahr... 3 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen: Stichtag: 4. Oktober 216 Rückgabetermin: 1. Oktober 216 Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift - Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen. 1. Zahl der Schüler im 3. Kurshalbjahr männlich weiblich F18 F19 2. Belegungen in Grundkursen Fach männlich weiblich Fach männlich weiblich Deutsch... G1 G2 Rechnungsw. u. Contr.... G63 G64 Englisch... G3 G4 Recht... G61 G62 Französisch... G5 G6 Chemietechnik... G67 G68 Latein... G7 G8 Physiktechnik... G69 G7 Russisch... G9 G1 Biologietechnik... G71 G72 Spanisch... G11 G12 Wirtschaft... G29 G3 Musik... G53 G54 Lebensmitteltechnik... G91 G92 Kunst... G55 G56 Automatisierungst.... G65 G66 Darstellendes Spiel... G51 G52 Engerietechnik... G73 G74 Politikwissenschaft... G17 G18 Regenerative Engeriet.... G75 G76 Geschichte... Geografie... G13 G14 Sozialwissenschaften... G41 G42 G15 G16 Philosopie... G45 G46 Mathematik... G21 G22 Psychologie... G47 G48 Physik... G23 G24 Pädagogik... G43 G44 Chemie... G25 G26...1)... G89 G9 Biologie... G27 G28...1)... G93 G94 Informatik... G57 G58...1)... G95 G96 Sport Theorie... G77 G78...1)... G97 G98 Sport Praxis... G79 G8 Erläuterungen Die Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnen Felder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen. 1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden. OSZ1

84 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Berufsschulen (einschließlich Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben) Auszubildende Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 Rückgabetermin: BSN (Schulnummer) Schulname bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Berufsfeld Auszubildende bitte auswählen Schülergruppe 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen) Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 2.1. Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss) Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende davon mit Geburtsjahr insgesamt (BBR Berufsbildungsreife) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende davon mit Geburtsjahr insgesamt (ebbr Berufsbildungsreife) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher Mittlerer Schulabschluss MSA Bildungsgang Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss) darunter Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache

85 männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher Fachhochschulreife FHR Bildungsgang Fachhochschulreife FHR Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife) männlich weiblich männlich weiblich 1997 und später und früher Allgemeine Hochschulreife AHR Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife AHR Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende davon mit Geburtsjahr insgesamt (AHR Allgemeiner Hochschulreife) männlich weiblich männlich weiblich 1997 und später und früher Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Bildungsganges darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Auszubildende

86 Statische Angaben über beurlaubte Schüler und Kontrollschüler im Schuljahr 216/17 Schüler 5. Kontrollschüler insgesamt Beurlaubte Schüler: Schüler in Splitterberufen, die eine Berufsschule im übrigen Bundesgebiet besuchen, nach Ausbildungsberufen Schüler bitte einsetzen insgesamt

87 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Berufsschulen (einschließlich Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben) BGJ und berufsvorbereitende Lehrgänge Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen BSN (Schulnummer) Schulname Schulzweig Berufsfeld Schülergruppe IBA 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen) Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 2.1. Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss) Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (BBR Berufsbildungsreife) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (ebbr Berufsbildungsreife) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher

88 2.3 Mittlerer Schulabschluss MSA Bildungsgang Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss) Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss) männlich weiblich männlich weiblich 21 und später und früher Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Lehrganges Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Lehrgangs (Abbrecher) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

89 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Berufsfachschulen Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 Berufsfachschule bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen BSN (Schulnummer) Schulname Schulzweig Berufsfeld Schülergruppe Schulversuch IBA Unterrichtsform Beruf Abschlussprüfung 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 2.1 erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (ebbr Berufsbildungsreife) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich und früher Mittlerer Schulabschluss MSA Bildungsgang Mittlerer Schulabschluss MSA darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich

90 und früher Fachhochschulreife FHR Bildungsgang Fachhochschulreife FHR Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich und früher Allgemeine Hochschulreife AHR Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife AHR darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (AHR Allgemeine Hochschulreife) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich und früher Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Bildungsganges Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Von den Abgängern mit Abgangszeugnis erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 4.1 erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) erweiterte Berufsbildungsreife ebbr (ehemals erweiterter Haupschulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

91 davon mit Geburtsjahr insgesamt (ebbr Berufsbildungsreife) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich und früher Mittlerer Schulabschluss MSA Bildungsgang Mittlerer Schulabschluss MSA Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss) 21 und später männlich weiblich männlich weiblich und früher Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

92 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Berufsoberschulen Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 BSN (Schulnummer) Schulname Berufsoberschule bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Fachrichtung BOS Bildungsgang BOS Berufsoberschüler bitte auswählen Schülergruppe bitte auswählen Unterrichtsform 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit bestandener Abschlussprüfung nach Fachrichtungen und Geburtsjahren Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Berufsoberschüler davon mit Geburtsjahr insgesamt männlich weiblich männlich weiblich 1997 und und früher Von den Schülern mit bestandener Abschlussprüfung erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 2.1 Fachhochschulreife (FHR) Fachhochschulreife FHR darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Berufsoberschüler Allgemeine Hochschulreife (AHR) Bildungsgang Hochschulreife AHR Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Berufsoberschüler Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Bildungsganges Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Berufsoberschüler

93 4. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Berufsoberschüler

94 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Fachoberschulen Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 Fachoberschule Fachoberschüler bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen bitte auswählen BSN (Schulnummer) Schulname Schulzweig Schülergruppe Fachrichtung FOS Bildungsgang FOS Unterrichtsform 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit bestandener Abschlussprüfung nach Fachrichtung und Geburtsjahren Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachoberschüler davon mit Geburtsjahr insgesamt männlich weiblich männlich weiblich 1997 und und früher Von Nichtschülern erworbene Fachhochschulreife (Fremdenprüfung) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachoberschüler Abgänger ohne bestandene Abschlussprüfung am Ende des Bildungsganges Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachoberschüler Von den Abgängern ohne bestandene Abschlussprüfung erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse 4.1 Mittlerer Schulabschluss MSA Mittlerer Schulabschluss MSA darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

95 Fachoberschüler Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher) Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachoberschüler

96 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für Fachschulen Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 BSN (Schulnummer) Schulname Fachschulen bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Berufsfeld Fachschüler bitte auswählen Schülergruppe bitte auswählen bitte auswählen 1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen) Unterrichtsform Beruf Bildungsgang darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachschüler Von den Absolventen (bestandene Prüfung) haben einen zusätzlich allgemein bildende Schulabschluss (MSA - Mittlerer Schulabschluss oder FHR Fachhochschulreife) gem. 34 SchulG erworben 2.1 Mittlerer Schulabschluss MSA Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss) darunter Bildungsgang Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachschüler davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss) männlich weiblich männlich weiblich 1998 und Fachhochschulreife FHR Bildungsgang Fachhochschulreife FHR darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachschüler davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife) männlich weiblich männlich weiblich 1998 und

97 und früher Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Bildungsganges Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachschüler Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher) Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Fachschüler

98 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für die Einführungsphase Berufliche Gymnasien Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 BSN (Schulnummer) Schulname Berufliches Gymnasium bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Berufsfeld E-Phase bitte auswählen Schülergruppe 1. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres Bildungsgang darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich E-Phase Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher) Bildungsgang darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich E-Phase Schulabgänger nach Geburtsjahren Die Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 1 und 2 übereinstimmen Geburtsjahr E-Phase männlich weiblich 2 und später und früher

99 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für die Qualifikationsphase Berufliche Gymnasien Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 BSN (Schulnummer) Schulname Berufliches Gymnasium bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Berufsfeld 1. und 2. Kurshalbjahr bitte auswählen Schülergruppe 1. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres Bildungsgang darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1. und 2. Kurshalbjahr Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher) Bildungsgang darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 1. und 2. Kurshalbjahr Schulabgänger nach Geburtsjahren Die Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 1 und 2 übereinstimmen Geburtsjahr Abgänger mit Abgangszeugnis Kursphase männlich weiblich 2 und später und früher

100 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft SenBildJugWiss - I C 2.4 Bernhard-Weiß-Straße Berlin-Mitte Telefon: intern: Fax: oder oder Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 215/216 Erhebungsbogen für die Qualifikationsphase Berufliche Gymnasien Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 5. Oktober 215 gemeldet wurden, zu berichten. Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 215/216 BSN (Schulnummer) Schulname Berufliches Gymnasium bitte auswählen bitte auswählen Schulzweig Berufsfeld 3. und 4. Kurshalbjahr bitte auswählen Schülergruppe 1. Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen) Kurshalbjahr 4. Kurshalbjahr Allgemeine Hochschulreife AHR darunter Schüler nichtdeutscher Ausländer Herkunftssprache männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon mit Geburtsjahr insgesamt männlich weiblich männlich weiblich 2 und später und früher Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres darunter Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 3. und 4. Kurshalbjahr Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher) darunter Bildungsgang darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 3. und 4. Kurshalbjahr Schulabgänger nach Geburtsjahren Die Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 2. und 3. übereinstimmen Abgänger mit Abgangszeugnis Geburtsjahr Kursphase männlich weiblich 2 und später 72 73

101 und früher Von den Abgängern erreichten den schulischen Teil der Fachhochschulreife Bildungsgang Schulischer Teil der Fachhochschulreife darunter darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 3. und 4. Kurshalbjahr

102 Teil B Erläuterung der zu erhebenden Merkmale - B25 -

103

104 Schulgrunddaten Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung (nur Schulen in freier Trägerschaft!) Diese Daten werden nicht über die definierten Schnittstellendateien geliefert. Die Ergänzung muss deshalb direkt in ZENSOS erfolgen. ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten Schulen in freier Trägerschaft legen durch Angabe der Wochenpflichtstunden laut Vollbeschäftigung in den Schulgrunddaten fest, wie hoch die Unterrichtsverpflichtung ist, die die Lehrkräfte bzw. das sonstige pädagogische Personal der Schule bei Vollbeschäftigung wöchentlich zu leisten hätten. Zur Auswahl stehen die folgenden drei Kategorien: Grundschule und Primarstufe der Gesamt- und Oberschule (Standardwert: 27 Unterrichtsstunden), übrige Schulformen (Standardwert: 25 Unterrichtsstunden) und als sonstiges pädagogisches Personal (Standardwert: 4 Zeitstunden). Bildungsgänge in den Jahrgangsstufen (nur Oberschulen.) Diese Daten werden nicht über die definierten Schnittstellendateien geliefert. Die Ergänzung muss deshalb direkt in ZENSOS erfolgen. ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten Geben Sie bitte an, welche Bildungsgänge in den Jahrgangstufen 7 bis 13 an der Schule vorhanden sind. - B27 -

105 Alle nachfolgend aufgeführten Merkmale, die die Schule als Ganzes betreffen, gelten für allgemeinbildende Schulen. Schwimmunterricht Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=4) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten). Wurde für die Schüler der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres an dieser Schule in einem der bisher absolvierten Schuljahre oder in den Ferien Schwimmunterricht erteilt? Entscheidend für die Beantwortung der Frage ist, ob der überwiegende Teil der Schüler der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. in den Ferien Schwimmunterricht an dieser Schule erhalten hat. Hinweis: Bei Schulformen ohne Jahrgangsstufen 1 bis 4 (z. B. LuBK an Gymnasien und Gesamtschulen) wird "Kein Schwimmunterricht erteilt" angegeben. Zahl der Nichtschwimmer in der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres Schwimmen kann, wer ohne Pause und sicher mehr als 25 m schwimmend bewältigt. Jungen und Mädchen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden als Nichtschwimmer gezählt. Es ist die Zahl der Nichtschwimmer in der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres getrennt nach Jungen und Mädchen zum Stichtag der Schuldatenerhebung anzugeben. Zurückstellungen vom Schulbesuch (nur Schulen in öffentlicher Trägerschaft) Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=6) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten). Gemeint ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder, die im Anmeldeverfahren für das laufende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und derzeit eine Kita oder eine rehabilitative Frühförderung besuchen. Zurückstellungen werden nur durch die örtlich zuständige Schule in öffentlicher Trägerschaft (in der Regel Grundschule) erhoben, das heißt Förderschulen melden keine Zurückstellungen. Eine Ausnahme bildet die Bauhausschule Cottbus. Es sind durch die örtlich zuständige Grundschule alle Kinder zu erfassen, für die die Zurückstellung entschieden wurde. Somit gilt die Eintragung auch für die Kinder, deren Eltern beabsichtigen, ihre Kinder später in eine andere als die örtlich zuständige Schule z. B. in eine Grundschule in freier Trägerschaft oder in eine Förderschule einzuschulen. Tragen Sie die Zahl der Zurückstellungen bitte getrennt nach Jungen und Mädchen ein. - B28 -

106 Schulsportarbeitsgemeinschaften - SAG Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=5) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Sportart und Kategorie der SAG Die Sportarten sind dem Schlüssel 2 zu entnehmen, die Kategorien dem Schlüssel 3. Anzahl der SAG Geben Sie für die einzelnen Sportarten und Kategorien bitte die Anzahl der Schulsportarbeitsgemeinschaften an. Die Zahl der teilnehmenden Schüler muss nicht erfasst werden. - B29 -

107 Klassen Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei KLnnnnnn.TXT geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS - Bereich: Klassen) Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Klassenname Bitte tragen Sie die von dieser Schule ständig verwendeten Klassennamen ein. Dabei können Sie bis zu 1 Stellen nutzen. Werden von dieser Schule Klassennamen mit mehr als 1 Stellen verwendet, bilden Sie bitte sinnvolle Abkürzungen. Die von der Schule/Einrichtung verwendeten Klassennamen müssen in allen Softwareprodukten unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung gleich sein. Für jede an der Schule vorhandene Klasse ist ein Klassenname anzugeben bzw. zu bilden. Auch für Schüler, die nur in Kursen unterrichtet werden, müssen Klassennamen, besser Jahrgangsnamen, gebildet werden. Dabei spielt die Anzahl der Jahrgangsnamen keine Rolle. Hinweis: Für Schüler der Jahrgangsstufe 1 an Gymnasien sind Klassen zu bilden. Bitte beachten Sie, dass der verwendete Klassenname nicht völlig identisch mit einem Jahrgangsschlüssel (Schlüssel 11) sein darf und jeder Klassenname eindeutig sein muss. Beispiel: Gültige Klassennamen sind 1a, 1B, Maler13 nicht erlaubt wären 1, 1, 13. Art der Klasse Bitte wählen Sie die entsprechende Art der Klasse aus. Eine Klasse mit der Art der Klasse "Regelklasse mit flexibler Eingangsphase" ist zu erfassen, wenn eine Genehmigung für Einrichtung von FLEX-Klassen vorliegt und nur Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dieser Klasse zugeordnet sind ( 9 GV). Klassen, denen auch Schüler der Jahrgangsstufe 3 zugeordnet sind, sind jahrgangsübergreifende Klassen und keine Klassen mit flexibler Eingangsphase. Für Klassen bzw. Jahrgänge, in denen Schüler lernen, welche die allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschulen erreichen möchten, ist für die Jahrgangsstufen 7 bis 1 als Art der Klasse "9" und für die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Art der Klasse "K9" zu verwenden. Die Klassenarten enthält der Schlüssel 4. Hinweis: In den Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe ist für Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen keine separate Kennzeichnung notwendig. - B3 -

108 Kurse Diese Daten werden beim Import der Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT in ZENSOS erzeugt. Die Daten können aber auch manuell in ZENSOS erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Kurse). Die Kennzeichnung externer Kurse kann nur in ZENSOS erfolgen (ZENSOS-Bereich: Kurse). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Kursname Der Kursname hat folgenden Aufbau: fajgkaggggggg Kursname-Teil Inhalt fa Schlüssel des Unterrichtsfaches (Schlüssel 6) jg Schlüssel des Jahrganges (Schlüssel 11) ka Schlüssel für die Art des Kurses (Schlüssel 5) ggggggg Kursbezeichnung (Parallelitätskennzeichen) - maximal 7 Zeichen zur schulinternen Unterscheidung gleichartiger Kurse Bei der Verwendung der Schulverwaltungsprogramme mit Landeslizenz wird der Kursname (für die Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT) automatisch nach obiger Vorschrift gebildet. Bitte achten Sie in diesen Programmen auf die Verwendung der exakten Kursbezeichnung. Wird ein anderes Softwareprodukt verwendet, ist durch dieses der vollständige Kursname nach der Bildungsvorschrift zu erzeugen. Bei der manuellen Eingabe von Kursen in ZENSOS wird der Kursname automatisch nach obiger Vorschrift gebildet. Bei der Eingabe des Feldes Kursbezeichnung (siehe obige Vorschrift), also das schulinterne Parallelitätskennzeichen, ist insbesondere auf die schulinterne Unterscheidung von gleichartigen Kursen zu achten. Dabei beachten Sie bitte, dass der verwendete Kursname nicht völlig identisch mit einem Klassennamen sein darf. Dies kann nur auftreten, wenn kein Parallelitätskennzeichen verwendet wird. Hinweis: Für Schüler der Jahrgangsstufe 1 an Gymnasien sind Klassen zu bilden. Diesen Schülern können auch Grund- und Leistungskurse zugeordnet werden. - B31 -

109 Externer Kurs (Kennzeichnung nur in ZENSOS möglich) Besuchen Schüler einen Kurs, der nicht in Verantwortung dieser Schule oder dieser Abteilung durchgeführt wird, ist dies ein externer Kurs. Für externe Kurse muss der Kursname verwendet werden, den die andere Schule (verantwortliche Schule)/ andere Abteilung (verantwortliche Abteilung) vergeben hat. Die Schulleitungen/Abteilungsleitungen der betroffenen Schulen/Abteilungen sind verpflichtet, den Kursnamen abzustimmen. Externe Kurse können nur in der ZENSOS-Erfassung als solche gekennzeichnet werden. Hinweise für Schulen des Zweiten Bildungsweges: Für Studierende im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife ist der Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 1 in Kursen zu organisieren (ZBWV 16 (1)). Für Studierende im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind Kursnamen zu bilden. Dabei muss je Fach ein Kursname gebildet werden. Hinweis zum Telekolleg: Der Kursname beginnt immer mit der Zeichenfolge KT79KT. In der anschließenden Kursbezeichnung (maximal 7 Zeichen) kann unter anderem das Unterrichtsfach eingetragen werden. Hinweis für den Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife (berufliche Schule): Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife legen Sie bitte immer an, auch wenn alle Schüler einer Klasse am Unterricht in einem Fach teilnehmen. Dieser Kurs ist dann in der Kursteilnahme des Schülers (belegte Kurse) einzutragen. Fach Die Unterrichtsfächer enthält der Schlüssel 6. Jahrgang Bitte geben Sie den Jahrgang an, aus dem die meisten Schüler stammen, die an diesem Kurs teilnehmen. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel B32 -

110 Art des Kurses Die Kursarten enthält der Schlüssel 5. Beispiel: An einer Gesamtschule finden für die Schüler der Jahrgangsstufe 8 im Wahlpflichtunterricht ab Jahrgangsstufe 7 zwei Kurse im Fach Biologie statt. Hierfür bilden die Schulverwaltungsprogramme zwei Kursnamen: BI8W71 und BI8W72. Die siebenten und achten Zeichen sind die Parallelitätskennzeichen, also Kurs 1 und Kurs 2. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. Externer Kurs (Kennzeichnung nur in ZENSOS möglich) Handelt es sich um einen externen Kurs, legen Sie dies bitte durch Anklicken fest. Im Anschluss öffnen sich zusätzliche Eingabefelder. Externer Kurs an Schule Hier muss zwingend nach der Schule gesucht werden und die Schulnummer übernommen werden. ZENSOS bietet über eine Suche alle Schulen des Landes an. Abteilung Findet der externe Kurs an einem Oberstufenzentrum statt, wählen Sie bitte die entsprechende Abteilung aus, sonst bleibt die Abteilungsangabe auf "" unverändert bestehen. - B33 -

111 Schülerindividualdaten SID Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei SPnnnnnn.TXT geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schüler). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Der Feldinhalt leer des Feldes Status (Staatsbürgerlicher Status) in der Schnittstellendatei SPnnnnnn.TXT wird in ZENSOS als Deutscher angezeigt. Für jeden Schüler dieser Schule ist ein Schülerindividualdatensatz zu erstellen. Schüler, die im aktuellen Schuljahr eine Schule im Ausland besuchen, sind ohne Teilnahme am Fremdsprachenunterricht und der belegten Kurse zu erfassen. Hinweis: Belegung von Merkmalen nach Unterbrechung der Ausbildung Eine Ausbildung kann zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungsurlaub usw. unterbrochen worden sein. Für das aktuelle Schuljahr erfassen Sie bitte den tatsächlich besuchten Bildungsgang, die Jahrgangsstufe und in beruflichen Bildungsgängen die Fachklasse. Für das vorangegangene Schuljahr geben Sie bitte den Bildungsgang und die Jahrgangsstufe an, welche vor der Unterbrechung besucht wurden. Klasse Jeder Schüler ist einer Klasse zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt über die Auswahl des Klassennamens bzw. des Jahrgangsnamens für Schüler, die nur in Kursen unterrichtet werden. Der Klassenname bzw. Jahrgangsname muss in der Klassenliste enthalten sein. Laufende Nummer (SKZ) Jedem Schüler wird innerhalb der Schule oder Abteilung eine laufende Nummer zugeordnet. Diese identifiziert den Schüler in Verbindung mit dem Klassennamen. Die laufende Nummer wird in die Exportdateien übergeben. Name, Vorname Name und Vorname sind statistische Hilfsmerkmale. Sie werden nicht in der statistischen Auswertungsdatenbank gespeichert. Geschlecht Das Geschlecht des Schülers kann durch Anklicken ausgewählt werden. Geburtsdatum Erfassen Sie das Geburtsdatum der Schüler bitte in der Form "tt.mm.jjjj". - B34 -

112 Jahr der Ersteinschulung Tragen Sie bitte das Jahr ("jjjj") ein, in dem der Schüler zum ersten Mal eine Schule besuchte. Wurde der Schüler zunächst eingeschult und dann vor Vollendung des 1. Schuljahres zurückgestellt und dann erneut eingeschult, zählt als Ersteinschulungsjahr das Jahr der erneuten Einschulung. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13) wird das Ersteinschulungsjahr erhoben. Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen und an Schulen des Zweiten Bildungsweges wird das Ersteinschulungsjahr nicht abgefragt. Geburtsland Für Schüler, die nicht in Deutschland geboren wurden, geben Sie bitte das Geburtsland an. Die Geburtsländer enthält der Schlüssel 9. Jahr des Zuzugs nach Deutschland Wohnsitz Wenn ein Schüler nicht in Deutschland geboren wurde, geben sie bitte das Jahr des Zuzugs "jjjj" nach Deutschland an. Geben Sie bei Schülern aus Brandenburg bitte die Wohngemeinde und bei Schülern aus anderen Bundesländern das Bundesland an, in dem sich die Hauptwohnung ( 22 (2) BMG) befindet. Bei Schülern aus Berlin ist zudem die Angabe der Postleitzahl erforderlich. Falls der Hauptwohnsitz des Schülers nicht in Deutschland liegt, ist stattdessen der "gewöhnliche Aufenthaltsort" in Deutschland anzugeben. Eine Ausnahme gilt für Schüler, die in der Republik Polen wohnen und täglich die Grenze zum Besuch einer deutschen Schule passieren. Für sie geben Sie bitte "Polen" an. Hinweis: Bei Aufnahme in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Personen oder der Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung) dienen, besteht keine Verpflichtung, den Schüler am Ort dieser Einrichtung anzumelden, solange dieser für eine andere Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet ist ( 32 BMG). Für die Angabe zählt in jedem Fall die Hauptwohnung. Die Angaben zum Wohnsitz enthalten die Schlüssel 7 und 8. - B35 -

113 Status (Staatsbürgerlicher Status) Ist ein Schüler (im Sinne dieser Statistik) Ausländer, Asylbewerber oder Flüchtling/Asylberechtigter, geben Sie bitte den entsprechenden Status an. Aussiedler sind wie "Deutsche" zu behandeln. Der Standard ist auf "Deutscher" in der Statusauswahl gesetzt. Ausländer Bei Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die weder Asylbewerber noch Flüchtling/Asylberechtigter sind, geben Sie bitte Ausländer an. Besitzt ein Schüler mehrere Staatsangehörigkeiten, von denen eine Deutsch ist, ist er im Sinne dieser Statistik kein Ausländer. Ist ein Schüler staatenlos oder ist seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt, so ist er im Sinne dieser Statistik ein Ausländer. Asylbewerber Ein Schüler gilt als Asylbewerber, wenn er sich nach einem Asylantrag gemäß dem Asylverfahrensgesetz aufgrund einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag rechtmäßig im Land aufhält. Flüchtling/Asylberechtigter Ein Schüler gilt im Sinne dieser Statistik als Flüchtling, wenn ihm die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Asylgesetz (AsylG) zuerkannt wurde oder wenn aus anderen humanitären oder staatlichen Interessen eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder Duldung besteht und er sich rechtmäßig im Land aufhält. Als Asylberechtigte gelten Schüler, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes als asylberechtigt anerkannt wurden. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. Ausländische Staatsangehörigkeit Geben Sie bei Ausländern, Asylbewerbern oder Flüchtlingen/Asylberechtigten bitte die Staatsangehörigkeit an. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9. Einzugliedernder im Sinne der Eingliederungsverordnung Bitte geben Sie "Ja" an, wenn Folgendes zutrifft: Die Mutter- bzw. Verkehrssprache in der Familie des Schülers ist nicht Deutsch und der Schüler verfügt über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, um am Regelunterricht erfolgreich teilnehmen zu können. Der Schüler hat deshalb einen Anspruch auf schulische Förderung laut Eingliederungsverordnung. Dabei ist die Staatsangehörigkeit ohne Belang. Der Förderanspruch laut Eingliederungsverordnung endet in der Regel für Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 nach maximal 2 ½ Jahren und für Schüler in den Jahrgangsstufen 4 bis 1 nach maximal 3 Jahren ( 4 Abs. 2 und 5 Abs.2). Nach diesen Zeiträumen ist ein Schüler üblicherweise nicht mehr als Einzugliedernder zu kennzeichnen. - B36 -

114 Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie Wird in der Familie überwiegend nicht deutsch gesprochen, geben Sie bitte die üblicherweise in der Familie gesprochene Sprache bzw. Sprachgruppe an. Die Verkehrssprache bzw. Sprachgruppe enthält der Schlüssel 22. Aufnahme an dieser Schule (allgemeinbildende Bildungsgänge) Bitte tragen Sie ein, seit wann der Schüler diese Schule in einem allgemeinbildenden Bildungsgang besucht. In der Regel ist dies das Datum des Schuljahresbeginns. Die Datumsangabe hat folgende Form: "tt.mm.jjjj". Hinweis: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen wird kein Aufnahmedatum erhoben. Vorangegangenes Schuljahr Jahrgang Geben Sie bitte für alle Schüler die Jahrgangsstufe an, die diese jeweils zu Beginn des vorangegangenen Schuljahres besucht haben. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11. Hinweis: Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule oder eine Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens besucht, nehmen Sie bitte keine Eintragung vor. Bildungsgang Geben Sie bitte für alle Schüler den Bildungsgang an, den diese Schüler jeweils zu Beginn des vorangegangenen Schuljahres besucht haben. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel 12. Hinweis: Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule oder eine Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens besucht, erfolgt keine Eintragung. - B37 -

115 Herkunftsschulform (berufliche Schule/Zweiter Bildungsweg) Tragen Sie bitte die Herkunftsschulform ein, die der Schüler zu Beginn (Stichtag des Vorjahres) des vorangegangenen Schuljahres besucht hat. Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule besucht, muss die letzte besuchte Schulform angegeben werden. Ist diese Schulform nicht im Schlüssel 15 - Herkunftsschulform enthalten, nehmen Sie bitte eine Zuordnung zu den im Land Brandenburg vorhandenen Schulformen vor. Die Herkunftsschulform enthält der Schlüssel 15. Hinweis: War die letzte besuchte Schulform eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule, erfassen Sie diese bitte unter der Ausprägung XS sonstige Schule. Jahr des letzten Schulbesuchs (berufliche Bildungsgänge) Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule besucht, muss das Jahr des letzten Schulbesuchs (Beginnjahr des Schuljahres) eingetragen werden. Keine Angabe erfolgt für Schüler, die im vorangegangenen Schuljahr eine Schule besucht haben. Grundschulempfehlung - Bildungsgangempfehlung Befindet sich ein Schüler im aktuellen Schuljahr in der Jahrgangsstufe 7, geben Sie für diesen Schüler bitte die Bildungsgangempfehlung an, unabhängig davon, ob er die Jahrgangsstufe 7 wiederholt, nicht versetzt wurde oder in die Jahrgangsstufe 7 versetzt wurde. Die Bildungsgangempfehlung wird für jeden Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 erteilt. Die Grundschulempfehlungen enthält der Schlüssel 13. Hinweise: Für Schüler, die aus Schulen außerhalb des Landes Brandenburg kommen bzw. sich in Leistungs- und Begabungsklassen befinden, geben Sie bitte "ohne Bildungsgangempfehlung" an. Bisher erreichter höchster schulischer Abschluss Befindet sich ein Schüler an einer beruflichen Schule oder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges, tragen Sie bitte den höchsten bisher erreichten schulischen Abschluss ein. Die schulischen Abschlüsse enthält der Schlüssel 14. Hinweis: Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen tragen Sie bitte die Angabe "sonstiger schulischer Abschluss" ein. - B38 -

116 Bisher erreichter berufsbezogener Abschluss Befindet sich ein Schüler an einer beruflichen Schule oder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges, erfassen Sie für diesen Schüler bitte den bisher erreichten berufsbezogenen Abschluss. Ein anerkanntes berufliches Praktikum wird unter "ohne beruflichen Abschluss" eingeordnet. Die berufsbezogenen Abschlüsse enthält der Schlüssel 23. Schulwechsel Besuchte ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr (Stichtag des Vorjahres) eine andere Schule als diese, erfassen Sie bitte den Schulwechsel. Hinweis: Schüler, die im Ausnahmefall einen Schulwechsel aus der Jahrgangsstufe 1 der Oberschule oder der Gesamtschule in die Jahrgangsstufe 1 an ein Gymnasium vollziehen, werden wie versetzte Schüler behandelt. Der Schulwechsel aus der Oberschule oder der Gesamtschule an ein Gymnasium ist im 9 (2) der Sek I V vom 2. August 27 geregelt. Es wird unterschieden zwischen: Schulwechsel innerhalb des Landes Brandenburg Geben Sie bitte die 6-stellige Schulnummer der im vorangegangenen Schuljahr besuchten Schule des Landes Brandenburg an. Hinweis: Für Schüler an allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg, welche im vorangegangenen Schuljahr keiner Schule zugeordnet werden können und noch nie Schüler der eigenen Schule waren (z.b. Schüler war ein Schulverweigerer und soll im aktuellen Schuljahr wieder an den Schulbesuch herangeführt werden), tragen Sie bitte als Schulnummer "999999" ein. Hinweis: Für Schüler an beruflichen Schulen bzw. an Schulen des Zweiten Bildungsweges wird dieser Schulwechsel nicht erfasst. Schulwechsel aus einem anderen Bundesland Es ist die Herkunftsschulform der Schule des anderen Bundeslandes anzugeben. Ist diese Schulform nicht im Schlüssel 15 - Herkunftsschulform enthalten, so ist eine Einordnung zu der im Land Brandenburg vorhandenen Schulformen vorzunehmen. Weiterhin ist das Bundesland auszuwählen, in welchem der Schüler die Schule besuchte. Die Herkunftsschulformen enthält der Schlüssel 15. Die Bundesländer enthält der Schlüssel 8. Hinweis: Für Schüler an beruflichen Schulen bzw. an Schulen des Zweiten Bildungsweges erfassen Sie bitte nur das Bundesland. - B39 -

117 Schulwechsel aus dem Ausland Geben Sie bitte das Land an, in dem der Schüler im vorangegangenen Schuljahr die Schule besuchte. Für die Länder gilt der Schlüssel 9 (ausländische Staatsangehörigkeit/Geburtsland) sinngemäß. Schulbesuch im aktuellen Schuljahr Jahrgang Es ist die vom Schüler in diesem Schuljahr besuchte Jahrgangsstufe anzugeben. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11. Hinweise: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen geben Sie bitte die Jahrgangsstufe an, die dem Ausbildungsjahr des Schülers entspricht. Die maximale Jahrgangsstufe richtet sich nach der entsprechenden Ausbildungsordnung. Im Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen" ist die Praktikumsphase als "3. Jahr" einzutragen. In den Bildungsgängen der Fachoberschule werden grundsätzlich die Jahrgänge 1. Jahr und 2. Jahr verwendet. Bildungsgang Zeitform Geben Sie bitte den Bildungsgang an, den der Schüler in diesem Schuljahr besucht. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel 12. Hinweis: Den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" und den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" gibt es nur an Förderschulen bzw. in Förderklassen. Bitte geben Sie die vom Schüler/Studierenden in diesem Schuljahr besuchte Zeitform an. Hinweis: Im Zweiten Bildungsweg ist die Zeitform "Vollzeit" anzugeben, wenn der Studierende sich im Bildungsgang "Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife" befindet und ein regelmäßiger Besuch von Tagesunterricht erfolgt. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist unzulässig. In allen anderen Fällen ist als Zeitform "Teilzeit" zu schlüsseln. Die Zeitform enthält der Schlüssel 24 für den Zweiten Bildungsweg bzw. der Schlüssel B aus dem Zusätzlichen Schlüsselverzeichnis für berufliche Schulen. Hinweis: Im Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen" geben Sie für die Praktikumsphase bitte die Zeitform "Vollzeit" an. - B4 -

118 Umschüler/Einstiegsqualifizierung Mit diesem Merkmal wird für Schüler in beruflichen Bildungsgängen erfasst, ob der Schüler ein Umschüler, ein Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder ein Auszubildender/Schüler ist. Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen sind für Ausbildungsbewerber/innen, die bis zum 3. September des aktuellen Schuljahres keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Diesen jungen Menschen soll Gelegenheit geben werden, über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen bzw. zu vertiefen. Die EQ muss auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des 26 des BBiG mit dem Auszubildenden durchgeführt werden, in dem die Inhalte der EQ definiert werden, ebenso Kündigungsfristen, Vergütung und Zeugniserstellung. Sie muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des 4 (1) BBiG, 25 (1) Satz 1 HwO, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereiten und sie muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 2 Wochenstunden durchgeführt werden. Mindestens 7 Prozent der Gesamtzeit der Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden. Gefördert wird die EQ nach 54a SGB III. Art der Wiederholung Wiederholt ein Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsganges im aktuellen Schuljahr die angegebene Jahrgangsstufe, geben Sie bitte die Art der Wiederholung an. Unterschieden wird zwischen freiwilliger Wiederholung und nicht versetzt. Hinweis: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen entfällt diese Angabe. Fachklasse/Beruf Die Fachklasse bzw. den Beruf enthält der Schlüssel 25. Sitz der Ausbildungsstätte Für die Bildungsgänge der Berufsschule (duale Berufsausbildung) ist für die regionale Zuordnung der Sitz der Ausbildungsstätte erforderlich. Befindet sich ein Schüler in einem derartigen Bildungsgang, geben Sie bitte die Gemeinde oder das Bundesland an. Liegt der Sitz der Ausbildungsstätte in Berlin ist zudem die Angabe der Postleitzahl erforderlich. Die regionale Zuordnung des Sitzes der Ausbildungsstätte enthalten die Schlüssel 7 und 8. - B41 -

119 Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt) Ist für einen Schüler durch ein Förderausschussverfahren sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden, geben Sie bitte die Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt) an. Für Schüler mit mehr als einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ist für die statistische Erfassung derjenige maßgebend, der den größten zeitlichen Anteil ausmacht. Die Arten des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt) enthält der Schlüssel 16. Hinweis: Für Schüler an Förderschulen oder in Förderschulklassen, welche sich im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" befinden, geben Sie bitte zusätzlich einen der folgenden Arten des sonderpädagogischen Förderbedarfs an: - Lernen - Körperliche und motorische Entwicklung - Hören (differenziert nach Gehörlos und Schwerhörig) - Sehen (differenziert nach Blind und Sehbehindert) Hinweis: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf "Lernen" im gemeinsamen Unterricht werden dem Bildungsgang der Grundschule (Primarstufe) oder den Bildungsgängen der Sekundarstufe I zugeordnet. Hinweis: Schüler mit in einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im autistischen Verhalten werden durch das Merkmal Autismus (siehe Seite B43) gekennzeichnet. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges trifft dieser Eintrag nicht zu. Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "Lernen", "sozialemotionale Entwicklung" sowie "Sprache", die ein Feststellungsverfahren durchlaufen haben, werden wie bisher als Schüler im gemeinsamen Unterricht mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "Lernen", "sozial-emotionale Entwicklung" oder "Sprache" (LES) erfasst. Schüler, die kein Feststellungsverfahren durchlaufen haben, aber eine förderdiagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES erhalten, werden wie alle anderen Schüler als Regelschüler ohne sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erfasst. - B42 -

120 Autismus Ist für einen Schüler in einem Feststellungsverfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf im autistischen Verhalten festgestellt worden, geben Sie bitte "Ja" an. Es ist zu beachten, dass die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im autistischen Verhalten gemäß Nr. 9 Abs. 2 der VV-SopV auf der Grundlage einer fachärztlichen Diagnose erfolgt. Hinweis: Weiterhin ist es möglich, für den Schüler einen gegebenenfalls weiteren durch ein Feststellungsverfahren festgestellten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt anzugeben. Schwere Mehrfachbehinderung Eine schwere Mehrfachbehinderung liegt in der Regel dann vor, wenn ein Förderbedarf in den sonderpädagogischen Schwerpunkten "geistige Entwicklung" und "körperliche und motorische Entwicklung" und / oder mit einer Sinnesbeeinträchtigung festgestellt wird. Es liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, die sich gegenseitig bedingen, verstärken und / oder verursachen. Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Mehrfachbehinderung haben einen sehr hohen pädagogischen, pflegerischen und therapeutischen Unterstützungsbedarf. Gleichgestellt mit der Personengruppe der schwer Mehrfachbehinderten sind Schülerinnen und Schüler mit nur einem festgestellten Förderbedarf in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung", "körperliche und motorische Entwicklung" bzw. mit einer Sinnesbeeinträchtigung und der fachärztlichen Diagnose, dass eine erhebliche psychische Erkrankung vorliegt. Erfüllt ein Schüler die Bedingungen für schwere Mehrfachbehinderung, muss "Ja" angeben werden. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges trifft dieser Eintrag nicht zu. Haus-/Krankenhausunterricht Erhält ein Schüler Haus- oder Krankenhausunterricht, geben Sie bitte "Ja" an. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges und für Schüler in beruflichen Bildungsgängen trifft dieser Eintrag nicht zu. Befreiung vom LER-Unterricht Ist ein Schüler vom Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde-Unterricht befreit, geben Sie bitte "Ja" an. Ist dies nicht der Fall, muss "Nein" angeben werden. Findet an der Schule bzw. für die Schüler einer ganzen Klasse kein LER-Unterricht statt, muss "Kein LER in der Klasse" angegeben werden. Dieses Merkmal trifft für allgemeinbildende Schulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 1 zu. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. - B43 -

121 Teilnahme am Religionsunterricht oder am humanistischen Lebenskundeunterricht Bitte geben Sie an, wenn ein Schüler am evangelischen und/oder katholischen Religionsunterricht bzw. am humanistischen Lebenskundeunterricht teilnimmt. Teilnahme am Ganztagsangebot Nimmt ein Schüler am Ganztagsangebot teil, geben Sie bitte "Ja" an. Hinweis Die Teilnahme am Ganztagsangebot der Verlässlichen Halbtagsschule (VHG) ist differenziert zu betrachten. Im Feld Ganztagsteilnahme geben Sie bitte "Ja" an, wenn ein Schüler 1. mindestens 7 Zeitstunden die Schule besucht (i.d.r. alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6) oder 2. nach einem weniger als 7 Zeitstunden andauernden Schulbesuch noch ein anderes Ganztagsangebot gemäß VV-Ganztag Nr. 1 (4) c wahrnimmt. Das bedeutet, dass nur die Schüler nach 1. oder 2. als Teilnehmer am Ganztagsangebot ("Ja") gekennzeichnet werden sollen. Teilnahme an sonstigem Betreuungsangebot in Mitverantwortung der Schulleitung (z. B. Hort) Nimmt ein Schüler an einem Betreuungsangebot entsprechend der folgenden Definition teil, geben Sie bitte "Ja" an. Zu den "sonstigen Betreuungsangeboten" zählen Angebote kooperierender Träger, die 1. unter Mitverantwortung der Schulleitung, 2. auf Basis eines gemeinsamen (Träger und Schulleitung) pädagogischen Konzeptes, 3. eine Betreuungsmöglichkeit an mindestens drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden (einschließlich Unterricht) gewährleisten und 4. ein Mittagessen bereitstellen. Hinweis: Für sonstige Betreuungsangebote werden keine Angaben in den Bereichen Lehrer (Personaldaten) und Lehrer (Unterrichtsdaten) erfasst. Belegte Kurse Bitte ordnen Sie jedem Schüler über den Kursnamen alle besuchten Kurse zu. Die Kursnamen sind in der Kursliste dieser Schule/Abteilung definiert. - B44 -

122 Teilnahme am Fremdsprachenunterricht Tragen Sie bitte für jeden Schüler die Fremdsprachenfolge in der folgenden Kombination ein: Status Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache Sprache. Sorbisch als Fremdsprache: Sorbisch ist für einen Schüler nur dann als Fremdsprache einzuordnen, wenn Sorbisch für diesen Schüler nicht als Regionalsprache deklariert wurde. Somit können Schüler der gleichen Klasse/des gleichen Kurses Sorbisch als Fremdsprache oder Sorbisch als Regionalsprache erlernen. Status Der Status gibt die Fremdsprachenfolge wieder. Für jeden Schüler geben Sie bitte die im aktuellen Schuljahr gelernten Fremdsprachen an. Hinweis: Prinzip der Erfassung: Falls ein Schüler in einer Fremdsprache Pflicht- und Wahlunterricht (lt. Rahmenplan) erhält, so ist in der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht nur der Pflichtunterricht einzutragen. Den Status der Fremdsprache enthält der Schlüssel 17. Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache Geben Sie bitte den Jahrgang (die Jahrgangsstufe) an, in dem der Schüler mit dem Erlernen dieser Fremdsprache begonnen hat (siehe Schlüssel 11). Hinweis: Der Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache wird nicht für berufliche Bildungsgänge sowie für Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaft) und für Begegnungssprachen gefordert. Sprache Die Sprachen enthält der Schlüssel 18. Hinweis: Ein und dieselbe Sprache kann nur dann zweimal auftreten, wenn eine zusätzliche Eintragung für den Status "Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaft)" vorgenommen wird. - B45 -

123 Lehrer Personal- und Unterrichtsdaten Für jede Lehrkraft, die an dieser Schule unterrichtet (auch im Rahmen des Ganztagsbetriebes) bzw. Ermäßigungen und Anrechnungen erhält, sind die Lehrerunterrichtsdaten zu erstellen. Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal und weitere Beschäftigte im Sinne dieser Erhebung sind: - Personen, die einen Arbeitsvertrag als "Lehrer" oder "Vertretungslehrer" haben und unterrichten oder unterrichten müssten, - Personen, die als sonstiges pädagogisches Personal geführt werden und einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit selbstständig unterrichten, - Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst, die im langfristigen Stundenplan dieser Schule im Unterricht eingeplant sind und selbstständig unterrichten, - sonstige Beschäftigte, die z. B. im Rahmen des Ganztagsbetriebes tätig sind (z. B. Personen mit einem Honorarvertrag, Personen mit einer Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen mit Ganztagsangeboten, Personen, die eine Leistung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbringen). Pädagogische Hilfskräfte an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" erteilen keinen Unterricht und sind demzufolge nicht zu erfassen. Lehrer (Personaldaten) Schulen in öffentlicher Trägerschaft In APSIS verwaltete Beschäftigte Diese Daten werden direkt vom staatlichen Schulamt über eine Schnittstellendatei zur Verfügung gestellt und müssen zwischen der Schule und dem staatlichen Schulamt abgeglichen werden. Nur das staatliche Schulamt kann Änderungen durchführen. Die auskunftspflichtige Schule führt kurz vor der Erhebung einen Abgleich der zugeordneten Lehrkräfte mit dem staatliche Schulamt durch. Dieser Abgleich passiert über den Bereich Lehrer (Personaldaten), Registerkarte: "APSIS (vom Schulamt) verwaltet". Zu diesem Zeitpunkt wurden durch das staatliche Schulamt die in APSIS für eine Schule geführten Lehrer-Daten in ZENSOS bereitgestellt (bisher die Datei LEHRKSTD.TXT). Die Daten gewinnt das staatliche Schulamt aus dem Programm APSIS. Die von dem staatlichen Schulamt für die Lehrkraft vergebene achtstellige numerische Personalnummer ist zu übernehmen. Hinweis: Ab dem Schuljahr 215/16 sind auch die an öffentlichen Schulen zum Stichtag der Schuldatenerhebung über das Vertretungsbudget (Mittel) der Schule beschäftigten Vertretungslehrkräfte (entsprechend Nr. 4 (3) der VV-Unterrichtsorganisation vom 27. März 212 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 215) zu erfassen. Diese Vertretungslehrkräfte werden über die APSIS-Schnittstelle an die Schuldatenerhebung übergeben. - B46 -

124 Wochenpflichtstunden der Lehrkraft an dieser Schule Die Wochenpflichtstunden beinhalten Unterrichtsstunden, Ermäßigungen und Anrechnungen und das Unterrichtskonto. Eine Lehrkraft kann an mehreren Schulen eingesetzt sein. Deshalb ist zu unterscheiden zwischen Wochenpflichtstunden der Lehrkraft laut Arbeitsvertrag (befristeter und unbefristeter Anteil) und den Wochenpflichtstunden an dieser Schule. Die vom staatlichen Schulamt zugewiesene Zahl der Wochenstunden ist zu übernehmen. Nicht von APSIS verwaltete Beschäftigte Unterrichten an der Schule nicht von APSIS verwaltete Personen (Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst, sonstige Beschäftigte), so sind diese Personen in ZENSOS (Menüpunkt: Lehrer (Personaldaten); Registerkarte: "Nicht in APSIS (nicht vom Schulamt) verwaltet" zu ergänzen. Diese Daten können nur manuell erfasst werden. Personalnummer Die Personalnummer bilden Sie bitte nach folgendem Schema: Tragen Sie die ersten fünf Stellen der Schulnummer als Personalnummer ein und fügen drei Buchstaben an (keine Umlaute). Die gebildete Personalnummer muss an der Schule eindeutig sein. D. h. für jede Person ist eine andere Buchstabenfolge zu wählen. Name, Vorname Name und Vorname sind statistische Hilfsmerkmale. Sie werden nicht in der statistischen Auswertungsdatenbank gespeichert. Geburtsdatum Geben Sie den Monat und das Jahr des Geburtsdatums bitte in der Form "mm.jjjj" an. Geschlecht Das Geschlecht kann durch Anklicken ausgewählt werden. Ausländische Staatsangehörigkeit Besitzt eine Lehrkraft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, tragen Sie bitte die ausländische Staatsangehörigkeit ein. Bei Beschäftigten mit mehr als einer ausländischen Staatsangehörigkeit, ist nur eine Staatsangehörigkeit anzugeben. Ausländische Staatsangehörigkeiten von Beschäftigten, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht anzugeben. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9. - B47 -

125 Ausbildung Bitte wählen Sie die Ausbildung des Beschäftigten aus. Die Ausbildung enthält der Schlüssel 21. Ausbildungsfach Tragen Sie die staatlich anerkannten, durch Abschlusszeugnisse, Staatsexamina, Diplome usw. bestätigten Ausbildungsfächer bitte unabhängig davon ein, ob und in welchen Fächern die Beschäftigten gegenwärtig Unterricht erteilen. Die Ausbildungsfächer sind nicht einzutragen, wenn die Beschäftigungsart "sonstige Beschäftigte" ausgewählt wird. Die Ausbildungsfächer enthält der Schlüssel 27. Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule Geben Sie bitte die Zahl der Stunden an, die die Beschäftigten an dieser Schule unterrichten. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden. Beschäftigungsart Bitte wählen Sie eine Beschäftigungsart aus. Bei Auswahl der Beschäftigungsart "sonstige Beschäftigte" erfolgt keine Angabe zu den Ausbildungsfächern. Tragen Sie die nicht von APSIS verwalteten Beschäftigten bitte nur dann ein, wenn diese selbstständig unterrichten. Die Beschäftigungsart enthält der Schlüssel B48 -

126 Lehrer (Personaldaten) Schulen in freier Trägerschaft Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei FLnnnnnn.TXT (Lehrkräftestammdaten) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Personaldaten)). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Für jede Lehrkraft sowie Person an dieser Schule, die zum sonstigen pädagogischen Personal zählt und unterrichtet, erfassen Sie bitte die Stammdaten. Unterrichtet eine Lehrkraft an mehreren Schulen, ist diese mit allen Angaben zu den Lehrerstammdaten an der Schule (Stammschule) zu erfassen, an der sie überwiegend unterrichtet. An den verbleibenden Schulen, an denen diese Lehrkraft tätig ist, sind nur die folgenden Angaben vorzunehmen: Lehrerkurzbezeichnung, Geburtsdatum, Geschlecht und Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule. Lehrerkurzbezeichnung Die Lehrerkurzbezeichnung bilden Sie bitte nach folgendem Schema: - Für Lehrkräfte, für die diese Schule "Stammschule" ist, werden die ersten fünf Stellen der Schulnummer als Lehrerkurzbezeichnung eingetragen und drei Buchstaben angefügt (keine Umlaute). Die gebildete Lehrerkurzbezeichnung muss an der Schule eindeutig sein. D. h. für jede Lehrkraft ist eine andere Buchstabenfolge zu wählen. - Für Lehrkräfte, für die diese Schule nicht "Stammschule" ist, werden die ersten fünf Stellen der "Stammschulnummer" als Lehrerkurzbezeichnung eingetragen. Die folgenden drei Buchstaben sind durch gegenseitige Verständigung der Schulleitungen festzulegen und gleichlautend zu verwenden. Sonstiges pädagogisches Personal Bitte geben Sie ja an, falls es sich um Personen handelt, die keinen Arbeitsvertrag als Lehrer haben, dem "sonstigen pädagogischen Personal" zugerechnet werden und die an dieser Schule unterrichten. Dazu gehören zum Beispiel Schulpsychologen, die in einem Teil ihrer Arbeitszeit Unterricht erteilen. Name, Vorname Die statistischen Hilfsmerkmale Name und Vorname entfallen. - B49 -

127 Geburtsdatum Geben Sie den Monat und das Jahr des Geburtsdatums der Lehrkraft bitte in der Form "mm.jjjj" an. Geschlecht Das Geschlecht der Lehrkraft kann durch Anklicken ausgewählt werden. Ausländische Staatsangehörigkeit Besitzt eine Lehrkraft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, tragen Sie bitte die ausländische Staatsangehörigkeit ein. Bei Lehrkräften mit mehr als einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist nur eine Staatsangehörigkeit anzugeben. Ausländische Staatsangehörigkeiten von Lehrkräften, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht anzugeben. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9. Ausbildung Bitte wählen Sie die Ausbildung der Lehrkraft aus. Die Ausbildung enthält der Schlüssel 21. Ausbildungsfach Tragen Sie die staatlich anerkannten, durch Abschlusszeugnisse, Staatsexamina, Diplome usw. bestätigten Ausbildungsfächer bitte unabhängig davon ein, ob und in welchen Fächern die Lehrkraft gegenwärtig Unterricht erteilt. Bei Auswahl der Beschäftigungsart "keine Lehrkraft" erfolgt keine Angabe der Ausbildungsfächer. Die Ausbildungsfächer enthält der Schlüssel 27. Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung Bitte tragen Sie die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung (Unterrichts- und Abminderungsstunden) ein. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung erfolgt für Lehrkräfte in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), für sonstiges pädagogisches Personal in Zeitstunden und muss den in den Schulgrunddaten eingetragenen Stunden entsprechen. Die Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung ist nicht einzutragen, wenn eine vorgegebene Beschäftigungsart (z. B. Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst) ausgewählt wird. - B5 -

128 Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag Geben Sie bitte die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag (Unterrichts- und Abminderungsstunden in Einrichtungen der Schuldatenerhebung), für sonstiges pädagogisches Personal die wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag, an. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden. Die Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag ist nicht einzutragen, wenn eine vorgegebene Beschäftigungsart ausgewählt wird. Hinweise für Lehrkräfte, die von der Regelung zur Arbeitszeitverlagerung (Altersteilzeit/Sabbatical) Gebrauch machen, siehe unter Arbeitszeitverlagerung. Hinweis: Stunden, die eine Lehrkraft außerhalb der Schuldatenerhebung z. B. an einer Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens erteilt, sind nicht zu berücksichtigen. Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule Bitte geben Sie die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung (Unterrichts- und Abminderungsstunden) an dieser Schule an. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden. Hinweise für Lehrkräfte, die von der Regelung zur Arbeitszeitverlagerung (Altersteilzeit/Sabbatical) Gebrauch machen, siehe unter Arbeitszeitverlagerung Hinweise: Wurde als Grund für längere Abwesenheit "Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz" angegeben, erfolgt keine Eintragung der Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule. Beschäftigungsart Bitte wählen Sie eine Beschäftigungsart aus. Bei Auswahl der Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft" erfolgen keine Angaben zur Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung und laut Arbeitsvertrag sowie kein Eintrag unter sonstigem pädagogischen Personal. Tragen Sie Personen mit Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft" bitte nur dann ein, wenn diese selbstständig unterrichten. Die Beschäftigungsart enthält der Schlüssel B51 -

129 Gründe für längere Abwesenheit Liegt ein Grund für längere Abwesenheit vor wählen Sie bitte den entsprechenden Grund aus. Hinweise: Tragen Sie einen Grund für längere Abwesenheit bitte nur für Lehrkräfte ein, die dieser Schule zugeordnet sind, einen Arbeitsvertrag haben und Bezüge vom Schulträger erhalten, aber auf längere Sicht keinen Unterricht erteilten. Für Personen mit den Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft", ist kein Grund für längere Abwesenheit anzugeben. Die Gründe für längere Abwesenheit enthält der Schlüssel 28. Arbeitszeitverlagerung (Altersteilzeit/Sabbatical) Liegt eine Arbeitszeitverlagerung vor wählen Sie bitte die entsprechende Art aus. Wurde Arbeitszeitverlagerung ausgewählt, erfolgt die Angabe Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung. Die Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag und an dieser Schule wird wie folgt angegeben: - Teilzeitmodell - tatsächlich zu leistende Stunden, - Blockmodell in der Arbeitsphase - Stunden in vollem Umfang, (z. B. 25 oder 27 Stunden) - Sabbatical in der Arbeitsphase - Stunden in vollem Umfang, (z. B. 25 oder 27 Stunden) - Blockmodell in der Freistellungsphase - keine Angaben und - Sabbatical in der Freistellungsphase - keine Angaben. Hinweis: Für Personen mit den Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft", kann keine Arbeitszeitverlagerung angegeben werden. Die Arbeitszeitverlagerung enthält der Schlüssel B52 -

130 Lehrer (Unterrichtsdaten) Lehrerunterrichtsdaten werden über die definierten Schnittstellendateien LUnnnnnn.TXT (Unterrichtseinsatz) und LAnnnnnn.TXT (Ermäßigungen und Anrechnungen) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Unterrichtseinsatz)). Hinweise: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. ZENSOS-Übersichtsseite Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden Personalnummer, Name, Vorname und Pflichtstunden an dieser Schule programmtechnisch angezeigt. Für Schulen in freier Trägerschaft werden Lehrerkurzbezeichnung und Pflichtstunden an dieser Schule programmtechnisch angezeigt. Summe Abminderungsstunden, Summe erteilter Unterricht und Saldo werden programmtechnisch ermittelt. Grundlage bilden die Schnittstellendateien LUnnnnnn.TXT und LAnnnnnn.TXT bzw. die manuellen Eintragungen in den Registern Erteilter Unterricht und Abminderungsstunden. Eintragungsgrundsätze Grundlage für die Eintragungen ist der langfristige Wochenstundenplan dieser Schule. Kurzfristige Änderungen bleiben unberücksichtigt. Nicht erteilter Unterricht nach Stundentafel (z. B. wegen fehlender Lehrkraft, längerfristiger Krankheit) ist nicht aufzuführen. Fällt eine Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig aus, so wird der Unterricht so eingetragen, als wäre die Lehrkraft anwesend. Fällt eine Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung langfristig aus und wird der Unterricht ganz oder teilweise durch andere Lehrkräfte erteilt, so ist dieser bei der Lehrkraft zu erfassen, die den Unterricht erteilt. Hinweise zu Vertretungsbudget (Mittel) an Schulen öffentlicher Trägerschaft: Wird ein Vertretungslehrer aus dem Vertretungsbudget der Schule für eine längerfristige Vertretung einer erkrankten Lehrkraft eingesetzt, so ist der erteilte Unterricht dem Vertretungslehrer zu zuordnen. Bei Vertretungslehrern, die für den kurzfristigen Ersatz von Lehrkräften eingesetzt sind, werden die erteilten Unterrichtsstunden nicht über den Vertretungslehrer, sondern so eingetragen, als wäre die kurzfristig abwesende Lehrkraft anwesend. - B53 -

131 Weitere Hinweise: Förderunterricht kann im Rahmen der laut VV-Unterrichtsorganisation zur Verfügung stehenden Stunden für kleine Schülergruppen in wechselnder Zusammensetzung organisiert werden. Der Unterricht an Gesamtschulen und Oberschulen kann bei Binnendifferenzierung als Unterricht im Klassenverband eingetragen werden. Im Rahmen der Vertretungsreserve erteilter zusätzlicher Teilungs- und Wahlunterricht ist nicht in den Lehrerunterrichtsdaten zu erfassen. (entsprechend Nr. 4 (1)) der VV-Unterrichtsorganisation vom 27. März 212 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 215: ":..Die Vertretungsstunden werden als zusätzlicher Teilungs- und Wahlunterricht oder mit Zustimmung der Lehrkräfte in individuellen Unterrichtsstundenkonten der Lehrkräfte geplant. Soweit die Vertretungsstunden im zusätzlichen Teilungs- und Wahlunterricht geplant sind, ist der Ausweis dieser Stunden durch entsprechende Hinweise in den Stundenplänen für alle Beteiligten kenntlich zu machen. Die so ausgewiesenen Vertretungsstunden werden im Rahmen der amtlichen Schuldatenerfassung nicht als Unterrichtsstunden gezählt...") Saldo: Der Saldo kann zum Beispiel bei Arbeitszeitverlagerung (Stundenkonto), Klassenleiterstunden oder durch die Vertretungsreserve entstehen. Erteilt eine Lehrkraft z. B. in Polen Unterricht, bleiben diese Unterrichtsstunden als negativer Saldo stehen, gleiches gilt für die Tätigkeit an Erstaufnahmeeinrichtungen. Unterrichtet eine Lehrkraft in der gymnasialen Oberstufe in der Einführungsphase im ersten Schulhalbjahr 3 Stunden im Grundkurs und sind für diese Lehrkraft im zweiten Schulhalbjahr 5 Stunden im Leistungskurs vorgesehen, bleibt die Differenz im Saldo stehen. Unterrichtsverteilung der Lehrkräfte Bitte geben Sie den Unterricht, den die Lehrkraft an dieser Schule selbstständig durchführt, mit den vorgegebenen Merkmalen an. Klasse/Kurs/Jahrgang Es ist zwischen manueller Bearbeitung (Bildschirmmaske) in ZENSOS und Benutzung der Importfunktion (Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT) zu unterscheiden. Hinweis: ZENSOS - manuelle Erfassung: In ZENSOS kann nur aus den vorhandenen Klassen, Jahrgängen bzw. Kursen ausgewählt werden. (Diese werden aus den Bereichen Klassen, Schüler bzw. Kurse ausgelesen.) Bei der Erfassung des Unterrichts geben Sie zunächst an, ob es sich um den Unterricht einer Klasse, eines Jahrgangs oder eines Kurses handelt. Je nach Auswahl zeigt ZENSOS eine Liste der vorhandenen Bezeichnungen an, aus der Sie dann auswählen können. Nach der Auswahl werden nur noch die Erfassungsfelder angezeigt, die für Klassen, Kurse oder Jahrgänge erforderlich sind. - B54 -

132 Eintragung bei Unterricht im Klassenverband Bitte tragen Sie je Lehrkraft den in einem Unterrichtsfach einer Klasse erteilten Unterricht ein. Führen Sie dabei bitte jede Klasse einzeln auf. Der Klassenname muss dem Klassennamen in der Schnittstellendatei KLnnnnnn.TXT entsprechen. Bei manueller Erfassung in ZENSOS kann der Klassenname aus einer Auswahlliste (schon vorhandene Klassennamen) übernommen werden. Für jede Klasse geben Sie bitte das Unterrichtsfach, die erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden und die bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) an. Die Angabe bilinguale Unterrichtssprache bleibt leer, wenn es sich nicht um ein bilinguales Unterrichtsangebot handelt. Bei der Benutzung der Importfunktion bleiben in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angaben Zeitform, Bildungsgang, Art der Gruppe und Kursbezeichnung leer. Bei manueller Erfassung in ZENSOS werden diese bei Erfassungen zu Klassen nicht angezeigt. Hinweis: Für die Klassennamen (Jahrgangsnamen) mit den Schlüsseln NK, KF und KL ist die Eintragung "Unterricht im Klassenverband" nicht zulässig. Eintragung bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband Unterricht in Kursen Tragen Sie bitte den in einem Kurs erteilten Unterricht je Lehrkraft ein und führen sie jeden Kurs einzeln auf. Der Kursname muss dem Kursnamen in der Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT entsprechen. Bei manueller Erfassung in ZENSOS kann der Kursname aus der Auswahlliste schon vorhandener Kursnamen übernommen werden. Geben Sie bitte für alle Kurse die erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden und die bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) an. Bei Benutzung der Importfunktion bleiben in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angaben Zeitform und Bildungsgang leer. Bei manueller Erfassung von Kursen in ZENSOS werden diese nicht angezeigt. - B55 -

133 Zeitform Unterricht im aufgelösten Klassenverband aber nicht in Kursen Bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband (nicht Kurs) können Sie die von einer Lehrkraft in derselben Art der Gruppe, im selben Fach einer Jahrgangsstufe (Lernstufe), in der selben Zeitform, im selben Bildungsgang und in derselben bilingualen Unterrichtssprache erteilten Wochenstunden addieren und in eine Zeile eintragen. Es ist aber auch möglich, den Unterricht für jede Gruppe einzeln einzutragen. Der jahrgangsübergreifende Unterricht im aufgelösten Klassenverband ist nach dem Maximumprinzip zuzuordnen. Für jede Gruppenkombination tragen Sie bitte Jahrgang, Zeitform, Bildungsgang, Art der Gruppe, Unterrichtsfach, erteilte Wochenstunden und bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) ein. Bei der Benutzung der Importfunktion bleibt in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angabe Kursbezeichnung generell leer. Die bilinguale Unterrichtssprache bleibt leer, wenn es sich nicht um ein bilinguales Unterrichtsangebot handelt. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11. Die Zeitform ist für die beruflichen Bildungsgänge an beruflichen Schulen und für die Schulen des Zweiten Bildungsweges vorgesehen, folglich nicht für die übrigen allgemeinbildenden Bildungsgänge (auch nicht für das berufliche Gymnasium am Oberstufenzentrum). Die Eintragung erfolgt nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband, aber nicht bei Unterricht in Kursen. Für jahrgangsübergreifenden Unterricht im aufgelösten Klassenverband erfolgt die Zuordnung des gesamten Unterrichts nach dem Maximumprinzip. Die Zeitform enthält der Schlüssel 24. Bildungsgang Die Eintragung erfolgt nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband, aber nicht in Kursen. Für bildungsgangübergreifenden Unterricht im aufgelösten Klassenverband erfolgt die Zuordnung des gesamten Unterrichts nach dem Maximumprinzip. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel B56 -

134 Art der Gruppe Die Eintragung ist nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband notwendig, nicht aber für Unterricht in Kursen. Die Art der Gruppe enthält der Schlüssel 19. Hinweise: Unterricht und Ganztagsangebote, die aus der Zuweisung von Stunden bzw. finanziellen Mitteln aus dem Ganztagsbetrieb gemäß VV-Unterrichtsorganisation bzw. des Schulträgers resultierten, sind immer als erteilter Unterricht mit Art der Gruppe "BE" und/oder Fach "BE", an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" mit Art der Gruppe "GB" zu kennzeichnen. Die Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule tragen Sie bitte als Unterricht im aufgelösten Klassenverband (nicht Kurs) mit Art der Gruppe "ND" ein, die Leistungsdifferenzierung mit Art der Gruppe "LD". Den Bekenntnisunterricht von Lehrkräften an der Schule (nicht kirchlich Beauftragten) tragen Sie bitte mit Art der Gruppe "RE" und den entsprechenden Fächern "RE", "RK" oder "HL" ein. Für die sonderpädagogische Begleitung im Rahmen von FLEX (VV-GV 19 - Zu 9 (1) GV) wählen Sie bitte als Art der Gruppe "SX", für den Teilungsunterricht im Rahmen von FLEX die Art der Gruppe "TF". Der Förderunterricht für Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen ist bei allen Schulformen und Bildungsgängen (ohne Förderschulen) mit der Art der Gruppe "TS" zu erfassen. Den Unterricht für fremdsprachige Schüler laut Eingliederungsverordnung in Förderkursen oder Vorbereitungsgruppen erfassen Sie bitte als Kurs mit der Art des Kurses "VG" oder "FK" laut Schlüssel 5 (nicht mit der Art der Gruppe "FU"). Dem Fach L-E-R kommt wegen der Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht für die Eintragung beim Merkmal "Art der Gruppe" eine besondere Bedeutung zu. Die Ausprägung "Unterricht für Teile von Klassen (TU)" ist für dieses Fach nur dann zu nutzen, wenn Klassen in Gruppen geteilt werden und somit gegenüber der in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsstundenzahl eine zusätzliche Unterrichtsstundenzahl pro Klasse benötigt wird. Nehmen Schüler einer Klasse wegen der Befreiung vom Fach L-E-R nicht am Unterricht teil, tragen Sie den Unterricht für die teilnehmenden Schüler bitte als Unterricht im Klassenverband ein. Den an Gymnasien angebotenen Unterricht im Rahmen des Projektes "Begabtenförderung" geben Sie bitte als Förderunterricht mit der Art der Gruppe "FU" an. - B57 -

135 Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Es werden zwei Gruppen von Schülern mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten unterschieden. Für die erste Gruppe (LES) wird für das Merkmal "Art der Gruppe" die Ausprägung "SL Basisausstattung für die förderdiagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES" beibehalten (vergleiche Schlüssel 19). Für die zweite Gruppe (KSHGA 1 ) sind die Stunden, die für Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten KSHGA erteilt werden, mit der Ausprägung "Unterrichtliche Tätigkeit laut Sonderpädagogik-Verordnung SopV 7-9 (gemeinsamer Unterricht)" zu erfassen. Die Ausprägungen "Sonderpädagogische Begleitung im Rahmen von FLEX (VV-GV 19 - Zu 9 Abs. 1 GV Flexible Eingangsphase)" und "Förderdiagnostische Lernbeobachtung (sonderpädagogische Prävention) Unterrichtliche Tätigkeit laut Sonderpädagogik-Verordnung SopV 3" entfallen für diese Schulen, da beide Ausprägungen in der Pauschalzuweisung enthalten sind. Die Ausprägung "TF Teilungsunterricht im Rahmen von FLEX" bleibt für diese Schulen erhalten. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. Unterrichtsfach Wenn nicht in Kursen unterrichtet wird, erfolgt die Eintragung bei Unterricht im Klassenverband bzw. im aufgelösten Klassenverband. Die Unterrichtsfächer enthält der Schlüssel 6. Hinweise: Bei Förderunterricht tragen Sie bitte die entsprechenden Fächer laut Schlüssel 6 ein. Sofern Förderunterricht mit wechselnden Unterrichtsfächern erteilt wird, ist das Fach "FU" einzutragen. Ist der Unterricht an der Schule nach dem Prinzip des Epochenunterrichts organisiert, ist jeweils das Fach maßgeblich, welches zum Erhebungszeitraum erteilt wird. Unterricht für Schulmüde und Schulverweigerer wird mit dem Fach "XX" (sonstiges Fach) verschlüsselt. Kann keine Zuordnung getroffen werden, z. B. für die Betreuung beim Praktikum, verbleiben die Stunden im Saldo. Erfolgt der Unterricht an Schulen in freier Trägerschaft fächerübergreifend, tragen Sie bitte Fach "XX" (sonstiges Fach) ein. Die in der Kontingentstundentafel für "Grundlegende Bildung" ausgewiesenen Stunden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sind auf die jeweiligen Fächer (MA, DE, SH, MU, KU) aufzuteilen. 1 körperlich-motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung und Autismus - B58 -

136 Erteilte Wochenstunden Bitte tragen Sie hier die Zahl der tatsächlich erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden ein. Hinweise: Angebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes tragen Sie bitte entsprechend den Hinweisen zum Merkmal "Art der Gruppe" auf Seite B57 ein. Für Klassen in der dualen Berufsausbildung mit Blockunterricht gilt: Anzugeben ist auch der Blockunterricht, der zum Zeitpunkt der Erhebung (noch) nicht stattfindet. Hierfür berechnen Sie bitte die durchschnittliche Stundenzahl einer Unterrichtswoche in Teilzeitform, bezogen auf das Schuljahr wie folgt: Multiplizieren Sie je Fach die erteilten Unterrichtsstunden einer Blockwoche mit der Anzahl der Blockwochen im Schuljahr und dividieren diese im Anschluss durch 4. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Dezimalstellen gerundet und eingetragen. Findet Praxislernen (Vorschriften für das Praxislernen) im regelmäßigen zeitlichen Wechsel statt, geben Sie bitte die Unterrichtsstunden für die entsprechenden Fächer an. Findet Praxislernen im Unterrichtsblock statt, erfassen Sie bitte den langfristigen Stundenplan. Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Bitte erfassen Sie die Zahl der erteilten Stunden getrennt: 1. für Unterricht im Zusammenhang mit der pauschalen Zuweisung für LES und 2. für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den anderen Förderschwerpunkten (KSHGA). Für die zweite Gruppe erfolgt durch das staatliche Schulamt eine gesonderte Stundenzuweisung, die in der Auswertung erkennbar sein muss. Bilinguales Unterrichtsangebot Ist an der Schule ein genehmigtes bilinguales Bildungsangebot (gemäß der jeweiligen Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften) eingerichtet, tragen Sie für die fremdsprachlichen Sachfächer bitte die mündliche und schriftliche Unterrichtssprache (Zielfremdsprache) ein. Handelt es sich nicht um ein bilinguales Bildungsangebot, erfolgt keine Eintragung. Die Unterrichtssprache enthält der Schlüssel 18. Grundschulen mit WITAJ-Angeboten tragen für die Fächer, die in Sorbisch/Wendisch unterrichtet werden, als Unterrichtssprache Sorbisch/Wendisch ein. - B59 -

137 Ermäßigungen und Anrechnungen der Lehrkraft Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei LAnnnnnn.TXT (Abminderungen) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Unterrichtsdaten)). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Für jede Ermäßigung bzw. Anrechnung, die eine Lehrkraft erhält, tragen Sie bitte die Abminderungsstunden und den Abminderungsgrund ein. Bei der manuellen Erfassung in ZENSOS muss nach dem Eintragen der Abminderungsstunden zunächst der Bereich, dem die Abminderungen zugeordnet sind, ausgewählt werden. Erst im Anschluss kann der konkrete Grund gewählt werden. Die Ermäßigungs- und Anrechnungstatbestände enthält der Schlüssel 2. Sonstiges pädagogisches Personal: Die Zahl der Stunden der nicht unterrichtenden Tätigkeit des sonstigen pädagogischen Personals wird nicht erfasst. - B6 -

138 zusammen 1 weiblich 2 zusammen 3 weiblich 4 zusammen 5 weiblich 6 zusammen 7 weiblich 8 zusammen 9 weiblich 1 zusammen 11 weiblich 12 zusammen 13 weiblich 14 Schulnummer Belegsatz zusammen Ausländer Art zusammen Ausländer Spalten Spalten Art zusammen Ausländer Art zusammen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 4 für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen Zeile Bildungsgang Art der Klasse Jahrgang Art Ausländer Art zusammen Schulabgänger SCD 12 A Ausländer Art zusammen Ausländer insgesamt Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt: Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt Zeilen Zeilen zusammen 31 weiblich Datum Schulleitung Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach zu- 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden sammen 33 weiblich 34

139 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 216 Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 12 A Schulabgänger - Schüler, die die allgemeinbildende Schule am Ende des abgelaufenen Schuljahres 215/216 verlassen - Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.

140 - Teil 1 - Die Daten über die Schüler, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen, werden nach folgendem Zeitplan erhoben: Arbeitsschritte Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des Arbeitsergebnisses Eingang beim Empfänger 1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Statistik 2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhebungsbogens Schulen xcms/detail.php/bb1.c de bis Montag, 4. Juli 216 bis Freitag, 29. Juli 216 Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien 3 Schule Ggf. Fehlerbereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an) Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus 1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt 2. Kopie Zuständiger Schulträger 3. Kopie Verbleib in der Schule Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus bis Freitag, 26. August

141 Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 12 A, der im Schulverwaltungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird. Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 215/216 auf dem Erhebungsbogen SCD 12 A. 2. Stichtag der Erfassung Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 2. Juli 216. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen. 3. Bestätigung der Richtigkeit Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere dafür, dass - die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 12 A enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen. 4. Schulnummer Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstellige Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden. 5. Vor dem Versenden Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fragen: 1. Sind alle Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erfasst? 2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92? 3. Verließen Schüler diese Schule auf Basis des 38 Abs. 2 BbgSchulG und wurden diese in die Zeilen 33 und 34 eingetragen? (Tragen Sie bitte auch die Null ein.) 4. Ist der Erhebungsbogen mit dem Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter unterzeichnet? 5. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet? 6. Schulen in freier Trägerschaft Von Schulen in freier Trägerschaft werden die für die öffentlichen Schulen geltenden Verschlüsselungen entsprechend eingetragen

142 7. Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt. 8. Mahnungen Schulen, die ihren Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt. 9. Fragen Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser Anleitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Außenstelle Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt Korrekturen/Korrekturmitteilungen Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben. Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu richten. Telefax: Telefon: Anschrift: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14C Tranitzer Straße Cottbus - 4 -

143 Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 12 A werden alle Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende des abgelaufenen Schuljahres 215/216 mit einem Abschlussoder Abgangszeugnis verlassen (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Außerdem werden die Schüler erfasst, welche auf Basis des 38 Abs. 2 BbgSchulG während oder am Ende des abgelaufenen Schuljahres 215/216 von der Vollzeitschulpflicht befreit wurden. Hinweise: Alle Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Schule ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben, sind nicht zu erfassen. Angaben zu Schülern, die am Ende des Schuljahres 215/216 an dieser Schule verbleiben, entfallen. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach Bildungsgang und Jahrgang. Für die Eintragung jeder Jahrgangsstufe steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit ungerader Zeilennummer (1, 3,...13) sind für die gesamte Jahrgangsstufe, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (2, 4,...14) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Position zu verwenden. Hinweis: Die Spalten Ausländer (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der Zusammenangaben. Die Schülerzahlen sind zeilenweise nach Jahrgangsstufen und getrennt nach Bildungsgängen einzutragen. Außerdem kann eine Trennung nach der Art der Klasse (Spalte 41) notwendig sein. Spalten 4 und 42 Bildungsgang/Jahrgang In die Spalte 4 ist der Bildungsgang für die jeweilige Jahrgangsstufe nach dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 9 einzutragen. Die Bezeichnung des Jahrgangs (Spalte 42) entspricht der Jahrgangsstufe, im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung den Lernstufen (Schlüsselverzeichnis auf Seite 9). Hinweis: Autisten werden seit dem Schuljahr 214/215 mit einem eigenen Merkmal erfasst. Die Zeugnisse, welche Autisten erhalten, sind dem Bildungsgang und Jahrgang zuzuordnen, in denen sie zum Schuljahresanfang eingeordnet waren. Spalte 41 Art der Klasse In die Spalte 41 ist die Art der Klasse (Schlüsselverzeichnis auf Seite 9) für Schulabgänger einzutragen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: - Allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschule alle Jahrgänge, - Förderschulen, an denen auch Nichtförderschüler beschult werden und - Schulen, die keine Förderschulen sind, aber ganze Förderschulklassen eingerichtet haben. In allen anderen Fällen bleibt diese Spalte leer

144 Spalten Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen Hier ist die Zahl der Schüler, die nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht (1 Schulbesuchsjahre) bzw. nach Absolvierung des Bildungsganges die berichtende Schule mit einem Abgangs- oder Abschlusszeugnis verlassen, nach der Art des schulischen Zeugnisses anzugeben. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnisschlüssel dem AfS zu melden. Art Die Art des schulischen Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf den Seiten 1 bis 12 zu entnehmen. Spalten Insgesamt Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden. Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt In den Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller Zusammen-Werte" bzw. aller Weiblich-Werte (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben. Sollte in Ausnahmefällen ein Erhebungsbogen nicht ausreichen, sind die Summenzeilen nur auf dem letzten Belegsatz auszufüllen. Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden Es ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche im abgelaufenen Schuljahr auf Antrag der Eltern von der Vollzeitschulpflicht befreit wurden, da der weitere Schulbesuch eine Förderung nicht mehr erwarten ließ und eine gleichwertige berufliche Förderung möglich war, anzugeben. Die Entscheidung hat das staatliche Schulamt auf Empfehlung der Klassenkonferenz getroffen. In Spalte 91 ist die Gesamtschülerzahl und in Spalte 92 ist die Zahl der Ausländer als Darunter Angabe einzutragen

145 - Teil 2 - Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang...9 Jahrgang...9 Art der Klasse...9 Art des schulischen Abschlusses

146 - 8 -

147 Schlüsselverzeichnis Bildungsgang (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 1) 16 Bildungsgänge der Sekundarstufe I (auslaufende Gesamtschule an Oberschulen) Bildungsgänge der Sekundarstufe I (auslaufende Oberschule an Gesamtschulen) Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II) Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Jahrgang (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel Jahrgangsstufen 7 bis I Eingangsstufe 81 II Unterstufe Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule 82 III Mittelstufe mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt 83 IV Oberstufe geistige Ent- wicklung 84 V Werkstufe zur Ableistung der Berufsschulpflicht 85 Art der Klasse (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel Allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschule 9 Förderschulen mit Nichtförderschülern 13 Nichtförderschulen mit ganzen Förderschulklassen

148 Schlüsselverzeichnis Art des schulischen Abschlusses (Siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Oberschule, Gesamtschule und Förderschule (für Schüler, welche in der Jahrgangsstufe 13 die allgemeine Hochschulreife erwerben können) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe Zeugnisart Schlüssel 7 und 8 Abgangszeugnis Versetzt nicht versetzt A X und bis 9 1 Abschlusszeugnis Abschluss- bzw. Abgangszeugnis Abgangszeugnis der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nicht versetzt Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss/ Fachoberschulreife Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Versetzt nicht versetzt mit schulischem Teil der Fachhochschulreife laut 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulG ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Abiturprüfung bestanden Abgangszeugnis aus der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 1) Abgangszeugnis aus der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 1) Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 1) Abschlusszeugnis mit einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss nach Landesrecht an der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen 1) Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 2) X B B D E S A X A X M V W R T P - 1 -

149 Schlüsselverzeichnis Noch: Art des schulischen Abschlusses Gymnasium, Gesamtschule (für Schüler, welche in der Jahrgangsstufe 12 die allgemeine Hochschulreife erwerben können) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe Zeugnisart Schlüssel 7 und 8 Abgangszeugnis Versetzt nicht versetzt A X und 12 Abschlusszeugnis Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der Einführungsphase Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nicht versetzt Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss/ Fachoberschulreife Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mit schulischem Teil der Fachhochschulreife laut 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulg ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife X B B D E S A X 12 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Abiturprüfung bestanden M

150 Schlüsselverzeichnis Noch: Art des schulischen Abschlusses Waldorfschulen Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe 1 bis Abschluss- bzw. Abgangszeugnis Zeugnisart ohne Hauptschulabschluss/ ohne Berufsbildungsreife Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss/ Fachoberschulreife Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Schlüssel Zeugnis der allgemeinen 3) Abiturprüfung bestanden M Hochschulreife Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe mit schulischem Teil der Fachhochschulreife laut 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulg ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife X B D E S A X 1) einschließlich der Schüler im gemeinsamen Unterricht, die nach den Rahmenplananforderungen der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet wurden 2) einschließlich der Schüler im gemeinsamen Unterricht, die nach den Rahmenplananforderungen der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet wurden 3) Nichtschülerprüfung entsprechend 27 Nichtschülerprüfungsverordnung vom 23. August 1997 in der Fassung der Änderung vom 1. April

151 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 216 Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 12 A Schulabgänger - Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 215/216 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben - Schulen des Zweiten Bildungsweges Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.

152 - Teil 1 - Die Daten über Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben werden nach folgendem Zeitplan erhoben: Arbeitsschritte Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des Arbeitsergebnisses Eingang beim Empfänger 1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Statistik 2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhebungsbogens Schulen xcms/detail.php/bb1.c de bis Montag, 4. Juli 216 bis Freitag, 29. Juli 216 Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien 3 Schule Ggf. Fehlerbereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an) Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus 1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt 2. Kopie Zuständiger Schulträger 3. Kopie Verbleib in der Schule Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus bis Freitag, 26. August

153 Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 12 A, der im Schulverwaltungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird. Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 215/216 auf dem Erhebungsbogen SCD 12 A. 2. Stichtag der Erfassung Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 2. Juli 216. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen. 3. Bestätigung der Richtigkeit Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere dafür, dass - die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 12 A enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen. 4. Schulnummer Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstellige Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden. 5. Vor dem Versenden Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fragen: 1. Sind alle Schüler, die ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, in den Spalten 91 und 92 erfasst? 2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92? 3. Sind die Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 mit Null belegt? 4. Ist der Erhebungsbogen mit dem Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter unterzeichnet? 5. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet? 6. Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt

154 Allgemeine Hinweise 7. Mahnungen Schulen, die ihren Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt. 8. Fragen Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser Anleitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt Korrekturen/Korrekturmitteilungen Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben. Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu richten. Telefax: Telefon: Anschrift: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14C Tranitzer Straße Cottbus - 4 -

155 Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 12 A werden alle Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 215/216 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Einrichtung ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben oder Schüler, die die Ausbildung im abgelaufenen Schuljahr ohne Beendigung des Bildungsganges abgebrochen haben, sind nicht zu erfassen. Hinweis: Schüler, die einen Vorkurs besucht haben, entfallen. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach Bildungsgängen und Jahrgangsstufen. Für die Eintragung jeder Jahrgangsstufe steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit der ungeraden Zeilennummer (1, 3,... 13) sind für die gesamte Jahrgangsstufe, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (2, 4,... 14) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Position zu verwenden. Hinweis: Die Spalten Ausländer (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der Zusammenangaben. Die Schülerzahlen sind zeilenweise nach Jahrgangsstufen und getrennt nach Bildungsgängen einzutragen. Spalten 4 und 42 Bildungsgang/Jahrgang In die Spalte 4 ist der Bildungsgang und in Spalte 42 der Jahrgang nach dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 9 einzutragen. Spalte 41 Art der Klasse Diese Spalte bleibt leer. Spalten Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben Hier ist die Zahl der Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr die berichtende Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen haben, nach der Art des Zeugnisses anzugeben. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnis dem AfS zu melden. Art Die Art des Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 1 zu entnehmen

156 Ausfüllanleitung Spalten Insgesamt Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden. Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt In diesen Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller Zusammen- Werte" bzw. aller Weiblich-Werte (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben. Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden In diese vier Felder ist jeweils eine Null einzutragen

157 - Teil 2 - Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang und Jahrgang... 9 Art des schulischen Abschlusses

158 - 8 -

159 Schlüsselverzeichnis Bildungsgang und Jahrgang (siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel Bildungsgang Jahrgang Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeit Jahrgangsstufen 11, 12, 13 in Teilzeit Jahrgangsstufen 11, 12, 13 Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife laut Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) 2 Abs. 2 Nr. 2 für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz am Kolleg 261 V1, V2, V3 T1, T2, T3 Telekolleg

160 Schlüsselverzeichnis Art des schulischen Abschlusses (siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Abgang aus der Jahrgangsstufe 9 Abschlusszeugnis 1 Abschlusszeugnis 1) Abgangszeugnis der 11 Einführungsphase 12 1) 1) Abgangszeugnis der und 13 Hauptphase 1) Zeugnis der allgemeinen 13 Hochschulreife Zeugnisart Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss/ Fachoberschulreife Versetzt nicht versetzt mit schulischem Teil der Fachhochschulreife laut 32 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife Abiturprüfung bestanden Schlüssel B B D E A X A X M Telekolleg 79 Abgangszeugnis Fachhochschulreife nicht erreicht K Abschlusszeugnis Fachhochschulreife U Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife laut Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) 2 Abs. 2 Nr. 2 für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz am Kolleg 1 Abgangszeugnis Fachhochschulreife nicht erreicht K 2 Zeugnis der Fachhochschulreife Fachhochschulreife U 1) siehe Schlüssel Bildungsgang und Jahrgang Seite 9-1 -

161 zusammen 1 weiblich 2 zusammen 3 weiblich 4 zusammen 5 weiblich 6 zusammen 7 weiblich 8 zusammen 9 weiblich 1 zusammen 11 weiblich 12 zusammen 13 weiblich 14 zusammen 15 weiblich 16 Schulnummer Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben Zeile Bildungsgang Fachklasse Belegsatz Abteilung Zeitform und Jahrgang Art zusammen Ausländer Art zusammen Ausländer Art zusammen Ausländer Spalten Spalten Art zusammen Ausländer Art zusammen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 7 für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Schulabgänger SCD 12 B Ausländer Art zusammen Ausländer insgesamt Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt: Schulabgänger insgesamt Zeilen Zeilen zusammen 31 weiblich Datum Schulleitung

162 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 216 Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 12 B Schulabgänger - Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 215/216 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben - Berufliche Schulen Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.

163 - Teil 1 - Die Daten über Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, werden nach folgendem Zeitplan erhoben: Arbeitsschritte Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des Arbeitsergebnisses Eingang beim Empfänger 1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Statistik 2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhebungsbogens Schulen xcms/detail.php/bb1.c de bis Montag, 4. Juli 216 bis Freitag, 29. Juli 216 Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien 3 Schule Ggf. Fehlerbereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an) Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus 1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt 2. Kopie Zuständiger Schulträger 3. Kopie Verbleib in der Schule Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße Cottbus bis Freitag, 26. August

164 Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 12 B, der im Schulverwaltungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird. Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 215/216 auf dem Erhebungsbogen SCD 12 B. 2. Stichtag der Erfassung Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 2. Juli 216. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen. 3. Bestätigung der Richtigkeit Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere dafür, dass - die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 12 B enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen. 4. Schulnummer Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstellige Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden. 5. Vor dem Versenden Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fragen: 1. Sind alle Schüler, die ein Abschluss- oder Abgangszeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (Spalten 61 bis 78 bzw. 91 und 92), erfasst? 2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92? 3. Ist der Erhebungsbogen mit Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter unterzeichnet? 4. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet? - 3 -

165 Allgemeine Hinweise 6. Schulen in freier Trägerschaft Von Schulen in freier Trägerschaft werden die für die öffentlichen Schulen geltenden Verschlüsselungen entsprechend eingetragen. 7. Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt. 8. Mahnungen Schulen, die ihre Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt. 9. Fragen Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser Anleitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt Korrekturen/Korrekturmitteilungen Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben. Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu richten. Telefax: Telefon: Anschrift: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14C Tranitzer Straße Cottbus - 4 -

166 Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 12 B werden alle Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 215/216 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Schule ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen bzw. abgebrochen haben, sind nicht zu erfassen. Hinweise: Die Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung und an Vorkursen des Zweiten Bildungsweges entfallen. Schüler, welche die Probezeit nicht erfolgreich durchlaufen haben, sind nicht zu erfassen. Schüler, die eine Nichtschülerprüfung absolvieren, werden von der Schule nicht als Schüler mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis ausgewiesen. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach dem Bildungsgang, der Fachklasse und der Zeitform mit dem entsprechenden Jahrgang. Oberstufenzentren füllen den Erhebungsbogen je Abteilung aus. Für die Eintragung eines Bildungsganges mit Fachklasse, Zeitform und Jahrgang steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit ungerader Zeilennummer (1, 3,... 15) sind für alle Schüler des Bildungsganges mit gleicher Fachklasse, gleichem Jahrgang und gleicher Zeitform, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (2, 4,... 16) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Position zu verwenden. Hinweis: Die Spalten Ausländer (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der Zusammenangaben. Spalten 41 Bildungsgang Der Bildungsgang ist dem Schlüsselverzeichnis auf der Seite 9 zu entnehmen. Spalte 42 Fachklasse Der Schlüssel für die Fachklasse war im Schlüssel 25 - Fachklasse/Beruf (Schuljahr 215/216) enthalten. Dieses Verzeichnis kann dem Schulverwaltungsportal Brandenburg ( über die Links Schuldatenerhebungen (AfS) Erhebung der Absolventen/Abgänger Fachklassenverzeichnis für SCD 12B entnommen werden

167 Ausfüllanleitung Spalte 43 Zeitform und Jahrgang Hier sind für die jeweilige Fachklasse die Zeitform und der Jahrgang einzutragen. Die Zeitform- und Jahrgangsverschlüsselung entnehmen Sie bitte dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 1. Als Jahrgang ist das Schuljahr einzutragen, das dem Stand der Ausbildung entspricht, nicht das Schulbesuchsjahr. Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen wird zum Jahrgang jeweils 5 addiert. Spalten Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben Hier ist die Zahl der Schüler nach Art des Zeugnisses einzutragen, mit dem sie den Bildungsgang im abgelaufenen Schuljahr beendet haben. Diese Eintragung hat auch dann zu erfolgen, wenn Schüler voraussichtlich im nächsten Schuljahr einen anderen Bildungsgang an dieser Schule besuchen. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnis dem AfS mitzuteilen. Art Die Art des Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf den Seiten 11 bis 13 zu entnehmen. Hinweis: Erhält ein Schüler sowohl ein Abschlusszeugnis als auch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, so ist der Schüler nur mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife einzutragen. Spalten Insgesamt Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden. Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger insgesamt In diese Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller Zusammen-Werte" bzw. aller Weiblich-Werte (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben. Die Zeilen 31 und 32 sind nur auf dem letzten Belegsatz der Abteilung bzw. Schule auszufüllen

168 - Teil 2 - Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang... 9 Zeitform und Jahrgang...1 Art des schulischen Abschlusses

169

170 Schlüsselverzeichnis Bildungsgang (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel Berufsschule: Berufe nach BBiG/HwO 31 Berufsschule: Berufe nach BBiG/HwO mit Fachhochschulreife (nur doppelqualifizierende BIG) Berufsschule: Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsfachschule: Soziales 431 Berufsfachschule: sonstige Assistentenberufe 447 Berufsfachschule: berufliche Grundbildung 46 Fachoberschule ohne Vorliegen eines Berufsabschlusses 55 Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses 551 Fachschule Sozialwesen 81 Fachschule Technik 82 Fachschule Wirtschaft 83 Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe 26 Nachträglicher Erwerb der Fachoberschulreife 161 Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 1) 261 1) Telekolleg ist Bestandteil des Bildungsganges - 9 -

171 Schlüsselverzeichnis Zeitform und Jahrgang (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Bildungsgang Schlüssel Unterrichtsorganisation 1) Zeitform (1. Stelle) Jahrgangsschlüssel Jahrgangsstufe/ Ausbildungsjahr ( Stelle) Berufe nach BBiG/HwO 31 Teilzeit - Block Teilzeit ungeblockt B T 1 = 1. 2 = 2. 3 = 3. 4 = 4. Berufsschuljahr Berufsschule 2) Berufsfachschule Berufe nach BBiG/HwO mit Fachhochschulreife (nur doppelqualifizierende Bildungsgänge) Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 32 Teilzeit - Block Teilzeit - ungeblockt B T Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen z. B. T6 335 Teilzeit T 1 = 1. Jahr Soziales 431 Vollzeit V sonstige Assistentenberufe 447 Vollzeit V 1 = 1. 2 = 2. Jahr 1 = 1. 2 = 2. Jahr Berufliche Grundbildung 46 Vollzeit V 1 = 1. Jahr Fachoberschule Fachoberschule ohne Vorliegen eines Berufsabschlusses Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses 55 Vollzeit V 551 Teilzeit T 1 = 1. 2 = 2. Jahr 1 = 1. 2 = 2. Jahr Vollzeit V 1 = 1. Jahr Fachschule 2)3) Ausbildung in einem Fachschulberuf Teilzeit T 1 = 1. 2 = 2. Vollzeit V 3 = 3. Jahr Berufliches Gymnasium ZBW Gymnasiale Oberstufe 26 Vollzeit V Nachträglicher Erwerb der Fachoberschulreife Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 161 Vollzeit T 261 Vollzeit T 11 = = = 13. Jahrgangsstufe 1 = 9. 2 = 1. Jahrgangsstufe 11 = = = 13. Jahrgangsstufe 79 = Telekolleg 1) Teilzeit Teilzeitunterricht wöchentlich, Vollzeit Vollzeitunterricht 2) Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen wird zum Schuljahr jeweils 5 addiert. 3) Die Praktikumsphase im Bildungsgang 81" in den Fachklassen 852 und 854 ist als 3. Jahr -Vollzeit- einzutragen

172 Schlüsselverzeichnis Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (Siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Berufsschule Bildungsgang Schlüssel Zeugnisart Berufe nach BBiG/HwO/ Berufe nach BBiG/HwO mit Fachhochschulreife (nur doppelqualifizierende Bildungsgänge) 31, 32 Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife einem dem Hauptschulabschluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss Abschlusszeugnis in Verbindung mit Sek I - Abschlüssen und zwar mit einem dem erweiterten Hauptschulabschluss/ der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss einem dem Realschulabschluss/ der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschluss Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife Schlüssel BX BA BB BC BL Abgangszeugnis BD Abschlusszeugnis BX Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 335 Abschlusszeugnis in Verbindung mit einem dem Hauptschulabschluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss BA Abgangszeugnis BD Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife BX Soziales 431 Abschlusszeugnis in Verbindung mit einem dem Realschulabschluss/ der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschluss BC Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife BL Abgangszeugnis BD Berufsfachschule sonstige Assistentenberufe 447 Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife Abgangszeugnis BX BL BD Abschlusszeugnis BX berufliche Grundbildung 46 Abschlusszeugnis in Verbindung mit Sek I - Abschlüssen und zwar mit einem dem Hauptschulabschluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss einem dem erweiterten Hauptschulabschluss/ der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss BA BB Abgangszeugnis BD

173 Schlüsselverzeichnis Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (Siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Bildungsgang Schlüssel Zeugnisart Schlüssel Fachoberschule Fachoberschule ohne Vorliegen eines Berufsabschlusses Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses Zeugnis der Fachhochschulreife Abgangszeugnis Zeugnis der Fachhochschulreife Abgangszeugnis BL BD BL BD Sozialwesen 81 Abschlusszeugnis ohne Fachhochschulreife mit Fachhochschulreife BX BL Abgangszeugnis BD Fachschule Technik 82 Abschlusszeugnis Abgangszeugnis ohne Fachhochschulreife mit Fachhochschulreife BX BL BD Wirtschaft 83 Abschlusszeugnis ohne Fachhochschulreife mit Fachhochschulreife BX BL Abgangszeugnis BD

174 Schlüsselverzeichnis Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (Siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Bildungsgang Schlüssel Zeugnisart Abgang aus der Jahrgangsstufe Schlüssel Berufliches Gymnasium Schulabschlussbezogene Lehrgänge (Zweiter Bildungsweg) am OSZ und Abgangszeugnis der Einführungsphase Abgangszeugnis der Qualifikationsphase Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife 9 Abschlusszeugnis 1 Abschlusszeugnis und Abgangszeugnis der Einführungsphase Abgangszeugnis der Hauptphase Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife versetzt nicht versetzt mit schulischem Teil der Fachhochschulreife lt. 24 (3) Satz 2 BbgSchulG ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife Abiturprüfung bestanden Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss/ Fachoberschulreife versetzt nicht versetzt mit schulischem Teil der Fachhochschulreife lt. 32 (1) Satz 2 BbgSchulG ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife Abiturprüfung bestanden A X A X M B B D E A X A X M

175 D Datensatzbeschreibung entfällt Amt für Statistik Berlin Brandenburg 1

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