AGB Visum Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Besorgung eines Visums für China
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- Reinhold Hausler
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1 AGB Visum Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Besorgung eines Visums für China Fassung An dieser Stelle möchten wir Sie über die Allgemeinen Geschäftbedingungen informieren, welche die gesetzlichen Bestimmungen der 651a ff. BGB ergänzen und die Grundlage für den Auftrag über die Besorgung eines Visum für China zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer bilden. 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand (1) Wir handeln ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung an uns anerkannt. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. (2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, dessen Gültigkeit und die genehmigte Aufenthaltsdauer sowie über die Beglaubigung von Dokumenten allein beim Konsulat liegt, wobei die Entrichtung der Gebühr nicht zwangsläufig einen Visumserteilung herbeiführt. Die Konsulate begründen ihre Entscheidung grundsätzlich nicht. Behält ein Konsulat die Gebühr trotz Leistungsverweigerung ein, ist diese vom Auftraggeber zu tragen. 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang (1) Der Vertrag kommt mit Eingang des Passes/der Pässe und dem unterschriebenen Antragsformular zustande. Wir empfehlen dem Auftraggeber sich zuvor telefonisch bei uns zu informieren, ob sein Antrag rechtszeitig bearbeitet werden kann. Unsere Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums bzw. der Absage und der Übergabe der Pässe an den Kunden oder an das Versandunternehmen erfüllt. (2) Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, Visa zeitnah zu bearbeiten und beim Konsulat einzureichen. Dem Auftraggeber teilen wir daher vor oder nach dem Eingang seiner Antragsunterlagen mit, ob wir seinen Auftrag im gewünschten Zeitraum erledigen können und ob der Auftragsgeber mit Expressgebühren zu rechnen hat. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland und China sowie vom aktuellen Anlass. (3) Wir weisen daher daraufhin, dass wir Aufträge nur annehmen, wenn uns der Pass/die Pässe mit vollständig lesbaren und ausgefüllten Visa-Anträgen vom Auftraggeber zugesandt worden sind. Unvollständige bzw. unlesbar ausgefüllte Anträge versuchen wir mit dem Auftraggeber telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Wege zu vervollständigen. Für den erhöhten Bearbeitungsaufwand erheben wir eine Gebühr in Höhe von Euro 20,00 netto. Seite 1 von 6
2 3 Preise (1) Das zu zahlende Entgelt für unsere Dienstleistungen, Visumsgebühren sowie etwaiger Kosten Dritter richtet sich nach unserer in der Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Gebührentabelle. (2) Wir verschicken das Visum/die Visa sowie den Pass/die Pässe per Einschreiben zurück. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Bei evtl. Postverlust oder verzögerung haftet die Post nach ihrer AGB. Alternativ verschicken wir sie per Kurier, wenn der Auftraggeber die Mehrkosten zahlen will. 4 Zahlung (1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber in Vorkasse zu gehen. Mit Erhalt der Visa-Anträge erstellen wir dem Auftraggeber eine Rechnung. Mit Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Bankkonto werden wir tätig. Für die Bearbeitung des Verrechnungschecks in Papierform berechnen wir eine Gebühr in Höhe von Euro 8,00 netto zzgl. Mehrwertsteuer. (2) Für den Fall einer individuellen Zahlungsabsprache gilt Folgendes: Wird eine Rechnung nicht innerhalb 7 Werktagen nach Zugang bezahlt, so gerät der Kunde unmittelbar und ohne Mahnung in Verzug. 5 Haftung und Beschränkung (1) Die Haftung für den Verlust der Visa bzw. Pässe auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus. Soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, haften wir im Höchstfalle mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzdokumenten. Da die Konsulate i.d.r. keine spezifischen Einlieferungsquittungen für die eingereichten Dokumente herausgeben, gilt unser Bearbeitungsvermerk als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung/Visumbeantragung im jeweiligen Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische) Einlieferungsquittung der Post als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit Ihnen gilt. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erteilte Visum/die erteilten Visa unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der gewünschten Leistung zu überprüfen. Sollten diese offensichtlich fehlerhaft sein, ist uns dieser Umstand spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Visums/der Visa mitzuteilen. Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Visa uns gegenüber geltend zu machen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieses in Schriftform tun. (3) Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ist auf den 2-fachen Bearbeitungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für eventuelle Vermögensschäden oder erhöhte Aufwendungen, aus welchen Gründen auch immer, haften wir nicht. Seite 2 von 6
3 6 Auftragsstorno, Änderungen (1) Die Stornierung eines erteilten Auftrages kann nur in Ausnahmefällen vor Abgabe der Unterlagen beim Konsulat des Reiselandes, zurückgezogen werden. In diesem Fall muss der Auftraggeber eine Entschädigung für unsere Aufwendungen in Höhe von Euro zzgl. Mehrwertsteuer sowie die Kosten für den Rückversand seiner Unterlagen tragen, wenn er keinen frankierten adressierten Briefumschlag beigefügt hat. (2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen für die termingerechte Ausführung des Auftrages notwendig sind. 7 Gerichtsstand Gerichtstand ist Hamburg. 8 Schlussbestimmung (1) Es wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart. (2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reiseveranstalter Ben Poon, Bahrenfelder Chaussee 38, Hamburg Seite 3 von 6
4 Anlage: Preise Touristenvisum für eine Person Art des Visums einmalige Einreise für Deutsche zweimalige Einreise für Deutsche einmalige Einreise für Nichtdeutsche zweimalige Einreise für Nichtdeutsche einmalige Einreise für US-Bürger Botschaftsgebühr (steuerfrei) (Stand: ) Preis (pro Pass) in Euro Unsere Servicegebühr (inkl. 19 % MwSt) Gesamtbetrag ,75 59, ,75 74, ,75 59, ,75 79, ,75 119,75 Hinweis: Für Bürger aus den USA werden erheblich höhere Gebühren erhoben. Eine bevorzugte Bearbeitung oder Express Bearbeitung ist hier nicht möglich. Die Servicegebühr erhöht sich um 20,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, wenn Anträge unvollständig oder unlesbar eingereicht werden und dadurch ein erhöhter Bearbeitungsaufwand entsteht. Die Servicegebühr bezieht sich auf unseren Sammelservice mit 12 Botschaftsarbeitstagen. Im Rahmen des Sammelservices werden an bestimmten Wochentagen bei der Botschaft Anträge eingereicht und 4 bis 7 Tage später abgeholt werden. Soweit der Auftragnehmer außerhalb des Sammelservices Anträge einreichen soll, bedarf es einer vorherigen telefonischen Absprache. Die Servicegebühr erhöht sich um Euro 20,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Für unseren Expressservice erheben wir eine zusätzliche Gebühr von Euro 40,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Versandkosten (für Sendungen innerhalb Deutschlands) Der Auftragsgeber ist verpflichtet einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag DIN A4 für ein Einschreiben Einwurf oder ein Einschreiben Übergabe mit seinen Unterlagen einzureichen. Der jeweilige Gesamtpreis ergibt sich aus der Botschaftsgebühr und der Servicegebühr inkl. MwSt. Seite 4 von 6
5 Einreisebestimmungen: - Deutsche Staatsbürger: Visapflicht für Geschäftsreisende und Touristen Nicht-deutsche Staatsbürger: Hier gelten Sonderbestimmungen (siehe unter Zusätzliche Aufenthaltsgenehmigungen ) Visagültigkeit: - Beantragung: Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden. - Gültigkeitsdauer: Ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise ist nach Ausstellung 3 Monate gültig. Besonderheiten für Visa: - Kinderausweis: Der von den deutschen Behörden bis zum als Passersatz ausgestellte Kinderausweis (grünes Faltblatt, dreiseitig) wird von den chinesischen Konsulaten nicht länger anerkannt. Es wird ausschließlich der neuere, bordeauxrote Kinderreisepass akzeptiert. Zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung: - Zwingend notwendig für nicht-deutsche Staatsbürger: Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mit noch mind. 6 Monaten Gültigkeit benötigt. EU-Angehörige können alternativ eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts vorlegen. Seite 5 von 6
6 Für ein Touristenvisum wird benötigt: Der Reisepass des Auftraggebers, der bei seiner Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Visum-Antragsformular mit Lichtbild sowie unserem ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular. Antragsteller ohne die deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder der polizeilichen Anmeldung in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden. Die Visagebühr. Evtl. Extrakosten. Ergänzende Hinweise: Die Preise richten sich nach Aufwand, sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Außer Visumgebühren und Servicegebühren sind alle andere sonstige Konsulargebühren, sowie extra Kurierleistungen und Kurierfremdleistungen (Wenn der Auftragsgeber nicht die Dienstleistung der Post AG wünschen und keinen frankierten Rückumschlag beifügt) nicht in unseren Preisen enthalten und werden gesondert zu unserm Entgelt berechnet. Alle vorherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Seite 6 von 6
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