Lebens- und Sozialberatung. Systemisch-dialogische Beratung und dialogisch-systemische Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit

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1 Curriculum für Lebens- und Sozialberatung eingereicht von Apsys Institut für systemisch Praxis und Dialogisch-Systemische Aufstellungsarbeit Jänner 2017 Lebens- und Sozialberatung Systemisch-dialogische Beratung und dialogisch-systemische Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit Diese Ausbildung ermöglicht den Erwerb von 3 Abschlüssen in 5 Semestern Diplom für Lebens- und Sozialberatung (5 Semester) WKO zertifiziert als Möglichkeit des Erwerbs der Gewerbeberechtigung als selbständige diplomierte Lebensberaterin oder Lebensberater Zertifikat für Systemische-Dialogische Gesprächsführung (3 Semester) als Möglichkeit zur beruflichen Höherqualifizierung oder zur persönlichen Weiterentwicklung Zertifikat für Dialogisch-Systemische Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit (DsA) (2 Semester) ÖfS (Österr. Forum Systemaufstellungen) anerkannt als Möglichkeit zur beruflichen Höherqualifizierung und Ausübung der Aufstellungsarbeit nach den entsprechenden Qualitätskriterien des ÖfS oder zur persönlichen Weiterentwicklung LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 1

2 Was ist Lebens- und Sozialberatung (LSB) Lebens- und Sozialberatung ist ein eigenständiger Beruf, der durch eine Gewerbeberechtigung ausgeübt werden kann. LSB ist eine Säule im Rahmen der Gesundheitsberufe. In diese Ausbildung wird das Tätigkeitsfeld: Psychologische Beratung: Beratung, Coaching, Counselling und Betreuung von Personen abgedeckt und ermöglicht, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen, bei ihren Fragen und Problemen zu beraten und zu betreuen. LSB unterstützt Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung, bei der Bewältigung schwerer Lebenssituation oder bei der Ausrichtung auf Neues, sei es im persönlichen Bereich, im Privaten oder im Beruflichen. In der LSB arbeitet man je nach Interessen mit Einzelpersonen, Paaren, Familien, Teams oder Gruppen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit benennt folgende Tätigkeiten, die im Rahmen des Gewerbes der Lebens- und SozialberaterIn ausgeübt werden können: 1. Persönlichkeitsberatung 2. Kommunikationsberatung 3. Konfliktberatung, Mediation 4. Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung, Scheidungsberatung 5. Erziehungsberatung 6. Berufsberatung, Karriereberatung, Coaching 7. Sexualberatung 8. Sozialberatung, Gruppenberatung, Supervision LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 2

3 Unsere Ausrichtung in der Ausbildung In Zeiten von lebenslangem Lernen, wollen immer mehr Menschen sich weiterbilden, ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern, sich neue Arbeitsbereiche erobern und sich persönlich weiter entwickeln. In Apsys bieten wir seit vielen Jahren Menschen unterschiedlichster Professionen Möglichkeiten für eine Höherqualifizierung in der kommunikativen, in der beraterischen und in der therapeutischen Arbeit mit Menschen, in der dialogisch-systemischen Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit sowie in der persönlichen Auseinandersetzung mit seiner Geschichte und seiner persönlichen Entwicklung. Dabei ist es uns wichtig, mit unserer Arbeit an der Entfaltung der Kräfte, Fähigkeiten und Möglichkeiten mit zu wirken, die in jedem von uns und zwischen uns wohnen. Wir forschen nach Formen konstruktiven und kooperativen Handelns und wie diese in der Arbeit mit Menschen weitergegeben und umgesetzt werden können. Wir orientieren uns bei unserer Arbeit an systemischem Denken und Handeln, an systemtheoretischen Konzepten wie dem Konstruktivismus, an Prämissen des Sozialen Konstruktionismus, an den Prinzipien des Dialogs und der Phänomenologie. Mit Systemisch-Dialogisch und Dialogisch-Systemisch umschreiben wir zu aller erst das Menschen- und Weltbild, in das wir die Beratungs- und Aufstellungsarbeit einbetten. Dialogisch ist nach Martin Buber eine Begegnung dann, wenn jeder die anderen in deren Dasein und Sosein wirklich meint, sich ihnen in der Haltung zuwendet, lebendige Gegenseitigkeit zu schaffen. Die anderen sind PartnerInnen, nicht Objekte in einem Lebensvorgang. Das führt zu einem respektvollen, offenen und von Vertrauen geprägten Umgang miteinander. Der Quantenphysiker David Bohm hat eine eigene Form des Sprechens in Gruppen entwickelt. Er bezeichnet Dialog als Suche nach neuem Sinn in einer Gruppe von Menschen. Bohms Dialog-Prinzipien auf beraterische Kontexte und die Aufstellungsarbeit anzuwenden bedeutet, die Annahmen über das, was im jeweiligen Prozess passiert, so weit wie möglich in der Schwebe zu halten, allzu schnelle Schlüsse und Bewertungen zu vermeiden. Der Prozess entsteht aus dem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten (in der Beratung zw. KlientIn, BeraterIn, in den Gruppen zw. AufstellungsbegleiterIn, KlientIn, RepräsentantInnen und teilnehmenden BeobachterInnen). Als BeraterInnen wie AufstellungsbegleiterInnen hören wir die Anliegen der KlientInnen und achten gleichzeitig deren Ressourcen, Fähigkeiten und Gaben. Wir stellen uns mit unserem Wissen und Können zur Verfügung, vor allem jedoch mit unserer Bereitschaft zu einer unmittelbaren Begegnung. Und lassen die eigentümliche Wirklichkeit des Zwischenmenschlichen, das Geheimnis des Kontaktes wirken (Martin Buber). LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 3

4 Mit dem Begriff systemisch greifen wir eine der wesentlichsten Erkenntnisse des letzten Jahrhunderts auf nämlich, dass jede Beobachtung von einem Beobachter gemacht wird. Das besagt: allgemeingültige, objektive oder wahre Aussagen über die Welt und uns Menschen sind nicht möglich - insbesondere nicht im vielschichtigen und oft widersprüchlichen Bereich menschlicher Erfahrung. Jede Erfahrung ist subjektiv, daher einzigartig. Erfahrungen sind nicht falsch oder richtig. Man kann ihnen allerdings etwas hinzufügen, sie öffnen und weiten und dadurch verändern, wenn das Individuum als autopoietisches (sich selbsterhaltendes und erschaffendes) Wesen dazu bereit ist. Der Konstruktivismus hilft uns in der Haltung Erzähltes als eine Konstruktion der Person zu begreifen, die immer in Wechselwirkung mit anderen und seiner Umgebung, seinem Kontext, steht. In der Beratung müssen wir uns mit diesen Kontexten und Wechselwirkungen befassen, um das Erzählte verstehen und die Kommunikations- und Verhaltensmustern erkennen zu können. Wir de-konstruieren mit den KlientInnen ihre problemorientierten Erzählungen und konstruieren Lösungserzählungen und unterstützen neue Sichtweisen. In der Aufstellungsarbeit als einen methodischer Schwerpunkt dieser Ausbildung führen wir die Entwicklungen der amerikanischen Familientherapeutin Virginia Satir, die Bert Hellingers, die von Insa Sparrer und Matthias Varga von Kibéd, sowie eigene Ansätze zusammen. Aufstellungs- und Rekonstruktionsarbeit sehen wir als ein szenisches Verfahren, das sich ausgehend von Jakob Levi Moreno (Psychodrama) über verschiedene Stationen und Einflüsse entwickelt hat. Dialogisch-Systemische Aufstellungs- und Rekonstruktionsarbeit ist ein integrativer Ansatz in Bezug auf die Art und Weise des Stellens von Systemen das therapeutische und beraterische Handwerkszeug das zugrunde liegende Menschen- und Weltbild. In unserer Arbeit der Systemisch-dialogischen Beratung und der Dialogisch-Systemischen Aufstellungsarbeit (DsA) geht es um eine wertschätzende, am Anliegen der KlientInnen orientierte Haltung. Aus dem mit den Betroffenen gemeinsam vollzogenen Prozess können sich Lösungen, Einsichten und neue Handlungsoptionen zeigen. Unser Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund stammt aus verschiedenen Traditionen und Quellen: Systemische Therapie und Beratung, Humanistische Psychotherapie, NLP, Hypnotherapie, Körper- und Bewegungs- therapeutische Ansätze, Trauma therapeutischen Ansätzen sowie transpersonale Sichtweisen. LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 4

5 Ziel der Ausbildung Ziel der Ausbildung ist es die Berufsberechtigung zur Lebens- und Sozialberatung zu erlangen. Diese berechtigt zur selbstständigen Ausübung des Gewerbes mit der Bezeichnung Diplom Lebens- und SozialberaterIn bzw. berechtigt zur Tätigkeit der psychologischen Beratung in Beratungseinrichtungen und sozialen Institutionen. Systemisch-dialogisches Beratungspraxis und theoretische Hintergründe zu erwerben und in beraterischen Tätigkeiten anzuwenden. Systemisch-dialogisches Gesprächsführung auf Basis entsprechender theoretischer Hintergründe zu erwerben und diese in unterschiedlichen beruflichen und privaten Kontexten anzuwenden. Sich mit den Grundlagen und Annahmen der dialogisch-systemischen Methode der Aufstellungs- und Rekonstruktionsarbeit vertraut zu machen, diese zu üben und im Einzel- und Gruppenkontext anzuwenden. Die Ausbildung soll die TeilnehmerInnen ermöglichen die Beratungs- und Aufstellungskenntnisse in unterschiedlichen Kontexten mit Einzelpersonen, Paaren, Teams und Gruppen zu arbeiten. Zielgruppe Interessierte aus dem sozialen, pädagogischen, wirtschaftlichen Kontext oder dem Gesundheitskontext Mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium und Vollendetes 25. Lebensjahr, die das Gewerbe zur Lebens-und Sozialberatung erwerben wollen Für die Anmeldung bitten wir um ein Motivationsschreiben, welches als Basis für das Aufnahmegespräch dient. Die Lehrgangsleitung und die BewerberInnen klären dabei, ob die notwendigen formalen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang gegeben sind. Anrechenbarkeiten Es werden die rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit angewendet. Siehe dazu Anhang gesamte Rechtsvorschriften für Lebensund Sozialberatung. LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 5

6 Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufbau der Ausbildung Die Ausbildung schafft nach der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatung-Verordnung) StF: BGBI Nr. 140/2003 und idf: BGBI.II Nr. 112/2006. Das Gewerbe wird dem gehobenen Dienstleistungssektor zugeordnet. Die Konzessionserteilung nach Abschluss der Ausbildung und Vorhandensein aller Bestätigungen erfolgt durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat. ( 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.111/2002). Das Ausbildungscurriculum entspricht den Rechtsvorschriften für Lebens- und Sozialberatung nach der Fassung vom Ausbildungscurriculum Das Curriculum ist in 2 Teile geteilt 3 Semester : Grundlagen der systemisch-dialogischen Beratung 2 Semester: Vertiefung der systemisch-dialogischen Beratung und Methodik der dialogisch-systemischen Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit, (Einstieg zum Erwerb des Zertifikats für die dialogisch-systemische Aufstellungs- und Rekonstruktionsarbeit möglich) Und enthält mehr als die vorgeschriebenen Stunden 240 Stunden Methodik 80 Stunden Krisenintervention 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung 68 Stunden Grundlagen 20 Einführung in die LSB 16 Stunden Berufsethik und Berufsidentität 16 Stunden Betriebswirtschaftliche Grundlagen 24 Stunden Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Lebens-und Sozialberatung sowie darüber hinaus 100 Stunden Peergruppenarbeit 100 Stunden supervidierte Beratungsgespräche 150 Stunden Protokollarbeit supervidiert 90 Stunden Gruppensupervision 1 Live-Beratung und eine Live-Aufstellung im Einzel-oder Gruppenkontext Abschlussarbeit supervidiert Kolloquium LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 6

7 Eigenständig zu erbringen sind: 10 Stunden Einzelsupervision 30 Stunden Einzelselbsterfahrung 150 bis max. 200 Stunden Praktikum im Psychosozialen Bereich 100 bis max. 150 Stunden Seminarassistenz 30 AE Hospitation in Aufstellungsarbeit Diese Teile des Praxisnachweises sowie die Einzelselbsterfahrung und die Einzelsupervision sind von den TeilnehmerInnen unabhängig von der Ausbildung zu erbringen. Abschluss Nach 5 Semester mit dem Diplom zur Lebens-und Sozialberatung Nach 3 Semester mit dem Zertifikat für Systemisch- Dialogische Gesprächsführung Nach 2 Semester (4. und 5. Semester plus 30AE Hospitation) mit dem Zertifikat für Dialogisch-Systemische Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit Die Voraussetzung zur Erlang des Diploms und der Zertifikate Führen eines Studienbuchs Durchgängige Anwesenheit und aktive Mitarbeit bei allen Seminaren, 100 AE Peergruppentreffen 90 AE Gruppensupervision 2 supervidierte Live-Beratungen, eine mit der Methode der Aufstellungsarbeit zur Überprüfung der eigenen Beratungsarbeit 100 supervidierte und protokollierte Beratungssitzungen aus dem Kontext der Einzel- Paar-, Familien- oder Gruppenberatung Schriftliche Abschlussarbeit über einen fortlaufenden, eigenständig geführten Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppenberatungsprozess im Ausmaß von mind Seiten Absolvierung des Abschlusskolloquiums 30 AE Hospitation für die Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit Ist die Teilnahme aus Krankheits- bzw. gravierenden persönlichen Gründen nicht möglich, kommen unterschiedliche Ersatz- bzw. Nachholmöglichkeiten innerhalb der Ausbildungsgruppe oder im Rahmen anderer Gruppenangebote zum Tragen. Kosten und Zahlungsbedingungen für die Ausbildung Die gesamte Ausbildung über 5 Semester kostet ,-- (inkl. 20%Mwst, außer bei 120 EH Gruppenselbsterfahrung ist keine Mwst zu entrichten). Frühbucherbonus 580,--inkl. 20 % Mwst Diese Summe ist entweder in 5 Teilbeträgen à 2.320,-- (inkl. 20%Mwst) jeweils zu Semesterbeginn oder in 6-monatlichen Teilbeträgen zu 390,--(inkl. 20 %Mwst und Bearbeitungsgebühr von 60,-- ) beginnend mit dem ersten Ausbildungsmonat zu bezahlen. LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 7

8 Die Kosten für die Aufnahmemodalitäten und Aufnahmegespräch betragen 120,-- (bei Nichtanmeldung. Sonst sind sie im Ausbildungspreis enthalten) In dem Preis nicht enthalten sind die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Stunden Einzelselbsterfahrung und 10 Stunden Einzelsupervision (Richtpreis 2016: 80,-- pro Einheit) sowie Kosten für Fahrten, Unterkünfte und Verpflegung und Fachliteratur. Vertrag und Rücktrittsbedingungen Sie unterschreiben einen Vertrag für die ersten 3 Semester, den Grundlagen der systemischdialogischen Beratung und erst danach für die weiteren 2 Semester, der Vertiefung der systemisch-dialogischen Beratung und Methodik der dialogisch-systemischen Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit. In diesem 2. Ausbildungsteil können auch andere TeilnehmerInnen nit entsprechender Vorbildung für die Teile der Systemischen Aufstellungsarbeit dazueinsteigen. Bei schriftlichem Rücktritt von Ihrem Vertrag bis 4 Wochen vor Lehrgangsstart wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,- verrechnet. Nach Lehrgangsstart ist die Hälfte (50% der Kosten für die ersten 3 Semester) der noch verbleibenden Vertragslaufzeit zu bezahlen. LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 8

9 Lehrgangsübersicht Semesterplanung Legende: (BW) Betriebswirtschaftliche Grundlagen, (GL) Grundlagen, (GSE) Gruppenselbsterfahrung, (GSV) Gruppensupervision, (K) Krisenintervention, (M) Methoden der Beratung, (PG) Peergruppenarbeit, (R) Rechtl. Fragen, (E) Ethik Grundlehrgang SYSTEMISCH-DIALOGISCHE BERATUNG Aufbaulehrgang DIALOGISCH-SYSTEMISCHE AUFSTELLUNGS- UND REKONSTRUKTIONSARBEIT 1. Sem. Einf. Lehrgangsstart, Einstieg und Einführung 20 AE GL Grundlagen Systemisch-Dialogischer Beratung 20 AE M Erstgespräch 20 AE GSE Gruppenselbsterfahrung I 20 AE M Fragen schaffen Unterschiede 20 AE ZW 100 AE GSV Gruppensupervision 8 AE PG Peergruppen 20 AE Total 128 AE 4. Sem. M/GL Einführung in die Aufstellungsarbeit, 20M+12GL 32 AE M Aufstellungspraxis I 30 AE K Sensible Lebensphasen und Krisen bei Paaren 20 AE M Aufstellungspraxis II 30 AE BW Betriebswirtschaftliche Grundlagen 16 AE ZW 128 AE GSV Gruppensupervision 20 AE PG Peergruppen 20 AE 2. Sem. Total 168 AE GSE Gruppenselbsterfahrung II 20 AE M Fragen und Externalisierungsmethoden 20 AE E Angwandte Ehtik und Menschenbilder 16 AE K Einführung in die Krisenintervention 20 AE GL Psychologie und Diagnostik 20 AE M Fragen und Kreativmethoden 20 AE ZW 116 AE GSV Gruppensupervision 16 AE PG Peergruppen 20 AE Total 152 AE 3. Sem 5. Sem. M Aufstellungspraxis III (+2 Stunden GSV) 30 AE R Rechtliche Fragen in der LSB 24 AE K Krise und Trauma 20 AE M Aufstellungspraxis IV (+2 Stunden GSV) 30 AE GL Abschlusskolloquium 4 AE GSE Abschlussseminar 20 AE ZW 128 AE GSV Gruppensupervision 56 AE PG Peergruppen 20 AE Total 204 AE GSE Meine Systeme 40 AE M Idiolektik und Szenische Umsetzung 20 AE K Kritsche Lebensereignisse und Krisen 20 AE GL Psychiatrie u. Psychosomatik 16 AE GSE Evaluierung, Abschlüsse und Übergänge 20 AE ZW 116 AE GSV Gruppensupervision 14 AE PG Peergruppen 20 AE Total 150 AE Übergang in den Aufbaulehrgang! LSB-CURRICULUM, Mag. Friederike Fink Seite 9

10 GRUNDLEHRGANG DER SYSTEMISCH-DIALOGISCHEN BERATUNG 1.SEMESTER Einf. "Einstieg und Einführung in die LSB " 20 AE Ankommen, Einsteigen, Kennenlernen, Gruppenbildung, Historische Entwicklung der LSB, sozialphilosophische Betrachtungen, Positionierung der Lebensberatung, GL: Grundlagen Systemisch- Dialogischer Beratung 20 AE Systeme, Dialog, Kontext, Systemtheoretische Grundlagen, Konstruktivismus, Kybernetik I und II, Wechselwirkungen, Ressourcen- und Defizitorientierung; Problem- versus Lösungsbeschreibungen, Grundhaltung in der Beratung M: Erstgespräch 20AE Ablauf eines Beratungsgesprächs, Joining und Beziehungsaufbau, Rahmenbedingungen für die Beratung, Auftrags- und Zielklärung, Haltung, Problem- Lösungskarte, Kontexte erkunden, Hypothesenbildung GSE: Gruppenselbsterfahrung I 20 AE Soziale Netzwerke, soziales Atom, Gegenwartssituation, Selbstwert, Ressourcenarbeit M: Fragen schaffen Unterschiede 20AE Reflexives, lineares, zirkuläres, strategisches Fragen; Skalierungen; Reframing; arbeiten mit Ausnahmen und Ressourcen; Unterschiedsbildung in Wahrnehmung, Sprache, Handlung GSV:"Gruppensupervision" 8 AE Definition und Setting von Supervision, Protokollierung der Beratungen, Fallsupervision PG:"Peergruppen" 20 AE Selbstorganisierte Kleingruppen zur kollegialen Unterstützung und Intervision. Teilweise werden konkrete Arbeitsaufträge zu bestimmten Themen erteilt. Seite 10

11 2. SEMESTER GSE: "Gruppenselbsterfahrung 20 AE Biographiearbeit, Genogrammarbeit, Glaubenssätze M: Fragen und Externalisierungsmethoden 20 AE Unterschiedsbildung, Fragen, beraterische Kommentare und Empfehlungen, sprachlichen Mikrointerventionen, Einsatz von Symbolen, Skulptur und Familienbrett E: Angewandte Ethik und Menschenbilder 16AE Ethische Grundfragen, Standes- und Ausübungsregeln, Berufsbild und Tätigkeitsbereiche, Berufsidentität und Berufsorganisation, Menschbilder K: "Einführung in die Krisenintervention" 20 AE Erkennen von Krisen, Krisenformen, Einführung in Arbeitsweisen und in die Interventionen bei Krisen, Handlungsmöglichkeiten und Überweisungsnotwendigkeiten in Krisensituationen; Erkennen und Umgehen mit Selbst- und Fremdgefährdung GL: "Psychologie und Diagnostik " 20 AE Diagnostische Aspekte in der Beratung, Zuständigkeiten und Abgrenzungen gegenüber anderen Berufsgruppen und Fachgebiete M: Fragen und Kreativmethoden 20 AE Einsatz von Imaginationstechniken, Symbolarbeit, Arbeit mit Kreativen Medien und Ritualen, Einsatz von Komplimenten, Hausaufgaben, von Geschichten und Briefen GSV: Gruppensupervision 16 AE Fallsupervision, Live-Beratungen, Methodische Fragen zur Beratungspraxis, Rolle der BeraterIn PG: Peergruppen 20 AE Selbstorganisierte Kleingruppen zur kollegialen Unterstützung und Intervision, Seminarnacharbeitung, Üben, teilweise werden konkrete Arbeitsaufträge zu bestimmten Themen erteilt Seite 11

12 3. SEMESTER M: "Idiolektik und Szenische Umsetzung" 20 AE Idiolektik als zieloffene Form der Gesprächsführung, Einsatz in der Anamnesearbeit, Paralogisches Interview, Sprache und Beziehungsgestaltung, Achtsamkeit in der Beratungsarbeit, Umsetzung von Sprache in szenisches Handeln GSE: "Meine Systeme" 40 AE Thematisierung und Rekonstruktion eigener Bezugssysteme, Herkunftsfamilie und persönliches Umfeld, Aufstellungsarbeit, Familiengenogramm, Rollenspiele, Skulpturarbeit, Szenisches Arbeiten K: "Lebensereignisse und Lebenskrisen 20 AE Lebensereignisse, Lebensfragen und daraus resultierende persönliche Themen und Emotionen, Persönlichkeits- und Entwicklungsmodelle, Externalisierungstechniken, Umgang mit Gefühlen in der Beratung, Timeline-Arbeit GL: "Psychiatrie und Psychosomatik" 16 AE Psychiatrischer Krankheitsbegriff, Krankheitsbilder, psychiatrische, psychotherapeutische und soziotherapeutische Interventionen, Grenzen der Beratung, Psychopharmakologie, Psychosomatik Verstehen und Dynamiken von körperlichen Symptomen. GSE: "Evaluierung, Abschlüsse und Übergänge" 20 AE Bilanz des Ausbildungsprozesses, persönliche Evaluation, Überlegungen zu Übergängen und Abschlüssen von und in Beratungsprozessen, Abschieden und Trennungen GSV: "Gruppensupervision" 14 AE Fallsupervision, Live-Beratungen, Fragen zur Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit in der Praxis PG: "Peergruppen" 20 AE Selbstorganisierte Kleingruppen zur kollegialen Unterstützung und Intervision, Üben und Nacharbeiten der Seminare, Literaturstudium, teilweise werden konkrete Arbeitsaufträge zu bestimmten Themen erteil Seite 12

13 4. SEMESTER AUFBAULEHRGANG DIALOGISCH-SYSTEMISCHE AUFSTELLUNGS- UND REKONSTRUKTIONSARBEIT M/GL: Einführung Aufstellungsarbeit AE Geschichte der Aufstellungsarbeit, Einführung in die Methode, Theoretische und methodische Grundlagen orientiert am aktuellen state of the art -Quellen, Entstehungs- und Methodengeschichte der Aufstellungsarbeit, Haltung (Welt- und Menschenbild) Sprache und Grammatik der Aufstellungsarbeit, Aufstellungsformate und deren Anwendung: Familien-, Organisations- und Strukturaufstellungen M: "Aufstellung I" 30 AE Haltung, Sprache und Grammatik der Aufstellungsarbeit, Aufstellungsformate und deren Anwendung: Familien-, Organisations- und Strukturaufstellungen, Wahrnehmung-Hypothesenbildung-Intuition als Leitlinien für die Aufstellungsarbeit Entwicklung des Anliegens, Überweisungskontext, Setting, Systeme-Stellen im Einzelsetting K: "Sensible Lebensphasen und Krisen bei Paaren" 20 AE Lebenszyklen und Krisen in der persönlichen Biographie, hilfreiche Modelle in der Einzel- und Paarberatung, Kriseninterventionstechniken abhängig vom Setting und dem Rahmen, Übergänge, Kontextuelle Bewegungen M: "Aufstellung II" 30 AE Aufstellung innerer Aktivitäten, Supervisionsaufstellungen, Helfersysteme usw. Wahrnehmung Hypothesenbildung Intuition: Leitlinien, Entwicklung des Anliegens, Überweisungskontext, Setting, Formen der Prozessgestaltung Phasen in der Aufstellung und deren Verbindung zu rituellen Strukturen, Systeme- Stellen im Einzelsetting BW: "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" 16AE Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Aufbau einer Praxis; Buchhaltung, Steuerrecht, Kostenrechnung; materielle Abgeltung psychosozialer Tätigkeit; gesellschaftliche Bewertung professioneller Beratungstätigkeit. GSV: "Gruppensupervision" 20 AE Fallsupervision und Live-Beratungen, Fragen zur Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit in der Praxis PG: "Peergruppen" 20 AE Selbstorganisierte Kleingruppen zur kollegialen Unterstützung und Intervision, Üben und Seminarinhalte studieren, teilweise werden konkrete Arbeitsaufträge zu bestimmten Themen erteilt. Seite 13

14 5. SEMESTER M: Aufstellung III" 30 AE Strukturebenen und Strukturebenenwechsel, Systemdynamiken und deren Phänomene Nachbereitung von Aufstellungen, Indikation und Grenzen von Aufstellungsarbeit Systeme-Stellen im Einzelsetting und Gruppensetting, Anwendungsfelder Anwendung: Familien-, Organisations- und Strukturaufstellungen, R: Rechtliche Fragen in der Lebens- und Sozialberatung" 24 AE Familienrecht; Berufsrecht; allgemeine Rechtsfragen, konkrete Fallbeispiele. K: "Krise Trauma Resilienz" 20 AE Grundlagen der Psychotraumatologie, Prozessverlauf psychischer Traumatisierung, Akute und chronische Folgen, posttraumatische Syndrome, Vier Phasenmodell, Achtsamkeit und Entspannung, Körperwahrnehmung, soziale Stabilisierung, psychische Stabilisierung, Arbeit mit Ressourcen, Indikationen zur Weiterverweisung M: "Aufstellung IV" 30 AE Systeme-Stellen im Einzelsetting und Gruppensetting, Anwendungsfelder Anwendung: Familien-, Organisations- und Strukturaufstellungen, Aspekte der Familienrekonstruktion und Parts Party nach Virginia Satir GSV:"Gruppensupervision" 56AE Fallsupervision und Live-Beratungen, Fragen zur Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit in der Praxis PG:"Peergruppen" 20AE Selbstorganisierte Kleingruppen zur kollegialen Unterstützung und Intervision, Üben und Nacharbeiten der Seminare, Literaturstudium, teilweise werden konkrete Arbeitsaufträge zu bestimmten Themen erteilt. GL:"Abschlusskolloquium" 4 AE Gespräch über die Abschlussarbeit, die angewandten Methoden und theoretische Überlegungen und spezifische Themen der Beratung GSE: "Abschlussseminar" 20AE Rückblick, Abschluss des Lehrganges, Abschlussritual Seite 14

15 LehrgangsleiterInnen TrainerInnen Gastdozentin Christine Blumenstein Dipl. Sozialarbeiterin, seit 1986 als Psychotherapeutin (Ausbildungen in Systemischer Familientherapie und integrativer Gestalttherapie), Supervisorin tätig, Weiterbildungen in NLP, Aufstellungsarbeit, Somatic Experiencing/Traumatherapie nach P. Levine und PITT nach Luise Reddemann, Tanz-und Bewegungspädagogin (Sakraler Tanz, funktionale Integration nach M. Feldenkrais/A.Talmi), Lehrtherapeutin für Systemische Familientherapie im ÖAGG, Lehrgangsleiterin und Ausbildnerin für Systeme-Stellen nach Richtlinien des ÖfS, Mitbegründerin von Apsys (Institut für Systemische Praxis, Aufstellungs-und Rekonstruktionsarbeit), internationale Tätigkeit als Lehrtrainerin und Psychotherapeutin für Systemische Beratung und Therapie und Aufstellungsarbeit Thorsten Ellensohn Selbständig in freier Praxis: Wirtschaftstrainer, Unternehmensberater, Lebens- und Sozialberater, Coach und Supervisor, Psychotherapeut (Psychodrama). Lehrtrainer für Idiolektik, Naturtherapie und kreativrituelle Prozessgestaltung, systemische dialogische Arbeit. Mag a Friederike Fink Klinische- und Gesundheitspsychologin BM-Liste seit 1991, Lebensund Sozialberaterin, Psychotherapeutin (Systemische Familientherapie) BM-Liste seit 1992, Supervisorin ÖVS seit 1996, LSB-Liste, Aufstellungsarbeit ÖfS, LehrtrainerIn für Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision für systemischen Familientherapie ÖAGG, La:sf, ÖAS, Sozial- und Berufspädagogin, Seminar-, Vortrags- und Lehrtätigkeit, Lehrgangsleiterin und Trainerin für LSB Ausbildung seit 2001 bei FAB-Organos Linz, Weiterbildungen in NLP, Ego-state- Therapie (W. Hartman, K Fritzsche, J.Pleichl), PITT nach L. Reddemann, ZRM nach M. Storch, verschiedene Körperorientierte Verfahren. Ilse Gschwend Psychotherapeutin (Ausbildungen in Systemischer Familientherapie und integrativer Gestalttherapie), LSB, Supervisorin, Mediatorin, Gruppentrainerin, Führungskräftecoach, Weiterbildungen in NLP, Aufstellungsarbeit etc., langjährige Lehrtherapeutin für Systemische Familientherapie im la:sf Wien, Lehrgangsleiterin und Ausbildnerin für Systeme-Stellen, langjährige Lehrgangsleiterin für LSB bei Organos Linz, internationale Tätigkeit als Seminarleiterin für unterschiedliche Berufsgruppen Dr. in Karin Reisinger Dr. Friedrich Schwarzinger Fachärztin für Psychiatrie und psychotherpeutische Medizin, Psy.- Diplom für Verhaltenstherapie, Fachärztin an der allgemein psychiatrischen Ambulanz Bruck/Mur, Rechtsanwalt, Diplom-Lebensberater, langjährige Lehrtätigkeit in der Ausbildung von LSB, eingetragener Mediator, CL-Lawyer (ausgebildet in kooperativen Anwaltverfahren; Regionalleiter des ÖIT-OÖ. u. Salzburg, Arbeitsschwerpunkte: Scheidungs- und Familienrecht Seite 15

16 Gastdozentin und Co-Leitung bei Seminaren Dr. Guni Leila Baxa Psychologin, seit 1986 selbständig tätig in freier Praxis als Pyschotherapeutin (Systemische Familientherapie) BM Liste 1991, Supervisorin und Lehrtherapeutin mit Teillehrbefugnis für systemische Familientherapie im ÖAGG, seit 1991 Lehrtätigkeit als Lehrbeauftragte für Familienrekonstruktion und Supervision, Entwicklung und Mitleitung eines Supervisionscurriculums Institut IBS, Graz, (gemeinsam mit Christine Blumenstein-Essen), Entwicklung und Leitung eines Curriculums für systemische Familienberatung, Leitung (gemeinsam mit Christine Blumenstein-Essen) einer Familientherapieausbildung, seit 1996 Leitung von 12 Fortbildungscurricula in dialogisch-systemischer Aufstellungsarbeit, weitere Seminar und Lehrtätigkeit im In- und Ausland Seite 16

17 Berufliche Einsatzgebiete von Lebens- und SozialberaterInnen Persönliche Beratung (Persönlichkeitsberatung / -training) Erfassung und Strukturierung persönlicher Themen - Beratung in aktuellen Problemsituationen - Analyse des persönlichen Entscheidungs- und Führungsverhaltens - Erkennen und Einschätzen von persönlichen Krisen - erste Hilfeleistung und Überweisung an die zuständige Berufsgruppe - Entwicklung von Stärke- und Schwächeprofilen - Ressourcenanalysen - Klärung des Selbst- und Fremdbildes - Entwicklung von persönlichen Erfolgsstrategien - Handlungsalternativen - Optimierung der persönlichen Erwerbssituation - Profilierung im Berufsleben - Strategische Lebensplanung - Förderung der Kreativität - Stärkung des Selbstwertes und des Selbstvertrauens - Zielfindung - Erarbeitung und Umsetzung von Zielmodellen und Leitsätzen - Entscheidungsfindung - Zeitmanagement - Prioritätensetzung - Bearbeiten von persönlichen Wertesystemen - qualitative Arbeits-, Beziehungs- und Lebensgestaltung - Unterstützung in der Ideenrealisierung - Lebensführung - Lebensphilosophie - Lebenskultur - Sinnfindung und Lebensaufgaben Beziehungsberatung Partnerschaftsberatung - Beratung in der Partnerwahl - Lebensregeln - Kommunikation - Sexualberatung - Ehe- und Familienberatung - Familienregeln - Grenzen - Familienkommunikation - Klimaanalysen - Familienmanagement - Erbfolge- und Nachfolgeplanung - Beratung von Familien an schwierigen Punkten des Familienlebenszyklus Konfliktberatung Erziehungsberatung Lernberatung - Lerntechniken - Hilfe bei Lernschwierigkeiten - Gedächtnistraining - Prüfungsvorbereitung - Umgang mit Verhaltensschwierigkeiten - Entwicklungspsychologische Unterstützung von Eltern, Kindern und Lehrern Berufsberatung Berufsfindung - Berufsorientierung - Bewerbungstraining - Berufswechselberatung - Karriereplanung - Beratung in schwierigen beruflichen Situationen - Projektberatung - Hilfestellung beim Selbständig werden - persönliche Arbeitsorganisation - Arbeitsplatzgestaltung Arbeitstechniken Bildungsberatung Bildungsbedarfsanalyse - Erstellen von persönlichen Aus- und Weiterbildungskonzepten - Training von Kulturtechniken - Rhetorik - Kommunikationstechniken - Seminargestaltung und Seminarleitungstechniken Freizeitberatung Animation - Freizeitgestaltung - Spiel und Sport - kulturelle und soziale Aktivitäten Sozialberatung Unterstützung im Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden - Beratung in bürokratischen Belangen - Konsumentenschutz - Aufbau von ökologischem Bewusstsein und Verantwortlichkeit - Organisation von Bürgerrechtsvertretungen und -initiativen - Nachbarschaftsprojekte - Altenbetreuung und animation Kommunikationstraining und Gruppenberatung Methodische Anleitung zur Strukturierung von Gruppenarbeiten - Moderationstechniken - Gruppenregeln - Erfassen und Strukturieren von Gruppenthemen - Konflikt- und Kooperation Supervision Einzelsupervision - Coaching - Teamsupervision Gruppensupervision Seite 17

18 Bundesrecht konsolidiert Gesamte Rechtsvorschrift für Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen, Fassung vom Langtitel Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 140/2003 Änderung idf: BGBl. II Nr. 112/2006 Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verordnet: Text Zugangsvoraussetzungen 1. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung ( 94 Z 46 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: 1. Zeugnisse über a) den erfolgreichen Besuch des in 5 festgelegten Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung und b) die bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß 3 und 4 Abs. 3 absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden und c) eine fachliche Tätigkeit gemäß 2 im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gemäß 4 Abs. 4 oder 2. Zeugnisse über a) den erfolgreichen Abschluss einer der im Folgenden angeführten Ausbildungen: aa) Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung oder ab) Akademie für Sozialarbeit oder eine vergleichbare Studienrichtung oder ac) Pädagogische, Berufspädagogische oder Religionspädagogische Akademie oder ad) Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Bildungsanstalt für Kindergärtner/innen) oder ae) Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Bildungsanstalt für Erzieher/innen) oder af) Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997, oder ag) human- oder sozialwissenschaftliche Studienrichtungen einschließlich Rechtswissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Soziologie, Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie, oder der postgraduellen Ausbildungen zum klinischen Psychologen, zum Gesundheitspsychologen oder zum Psychotherapeuten oder Fachhochschul-Studiengang aus dem Bereich Sozialarbeit oder ah) psychotherapeutisches Propädeutikum gemäß dem Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, und b) die erfolgreiche Absolvierung von ba) mindestens 240 Stunden Methodik der Lebens- und Sozialberatung und bb) mindestens 80 Stunden Krisenintervention und Seite 1 von 5

19 Bundesrecht konsolidiert bc) mindestens 16 Stunden Berufsethik und Berufsidentität und bd) mindestens 16 Stunden Betriebswirtschaftliche Grundlagen und be) mindestens 24 Stunden Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung bei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung gemäß 119 Abs. 5 GewO 1994 vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes genehmigt wurde ( 5 Abs. 1), sofern diese Ausbildungsschritte nicht Teil der unter lit. a genannten Ausbildungsgänge waren, und c) die bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß 3 und 4 Abs. 3 absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden, sofern diese nicht Teil des vom Prüfungswerber gemäß lit. a abgeschlossenen Ausbildungsganges war, und d) die bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß 3 und 4 Abs. 3 absolvierte Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 120 Stunden, sofern diese nicht Teil des vom Bewerber gemäß lit. a abgeschlossenen Ausbildungsganges war, und e) eine fachliche Tätigkeit gemäß 2 im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gemäß 4 Abs. 4. Fachliche Tätigkeit 2. (1) Die fachliche Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden hat jedenfalls zu umfassen: 1. mindestens 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen) und 2. mindestens 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten. (2) Unbeschadet der Erfordernisse gemäß Abs. 1 sind folgende Tätigkeiten bis zu dem allenfalls angegebenen Höchstmaß auf eine fachliche Tätigkeit voll anzurechnen: 1. fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen im Ausmaß von höchstens 200 Stunden und 2. Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen ( Peergroups zur Prozessreflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen) im Ausmaß von höchstens 100 Stunden und 3. Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren im Ausmaß von höchstens 150 Stunden und 4. Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten im Ausmaß von höchstens 150 Stunden. (3) Ein im Rahmen eines vom Bewerber abgeschlossenen Ausbildungsganges gemäß 1 Z 2 absolviertes Praktikum ist auf eine fachliche Tätigkeit insoweit anzurechnen, als der Ausbildungsinhalt des genannten praktischen Teils/Praktikums beratungsspezifisch ist und den Abs. 1 und 2 entspricht. (4) In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzelnen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstellung zusammengefasst sein. Eine Beratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 3. Die Einzel- und Gruppenselbsterfahrung ( 1 und 4 Abs. 3) müssen den Erfordernissen einer beratungsspezifischen praktischen Ausbildung entsprechen und bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß 4 Abs. 3 absolviert werden. Ausbildungsberechtigte Personen 4. (1) Die Vermittlung der Methodik der Lebens- und Sozialberatung im Rahmen der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung hat durch eine natürliche Person zu erfolgen, die 1. zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und 2. seit mindestens fünf Jahren als Lebens- und SozialberaterIn tätig ist und regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnimmt. Seite 2 von 5

20 Bundesrecht konsolidiert (2) Die Vermittlung von Krisenintervention im Rahmen der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung hat durch eine natürliche Person zu erfolgen, die 1. a) als Facharzt für Psychiatrie berechtigt ist oder b) als Lebens- und Sozialberater oder Lebens- und Sozialberaterin, Gesundheitspsychologe oder Gesundheitspsychologin, klinischer Psychologe oder klinische Psychologin oder Psychotherapeut oder Psychotherapeutin berechtigt ist und 2. seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und 3. regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnimmt. (3) Die Leitung der Einzelselbsterfahrung und der Gruppenselbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung hat durch eine natürliche Person zu erfolgen, die 1. a) zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und b) Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung im Gesamtausmaß von mindestens 250 Stunden absolviert hat oder 2. a) als Gesundheitspsychologe oder Gesundheitspsychologin, klinischer Psychologe oder klinische Psychologin oder Psychotherapeut oder Psychotherapeutin oder Arzt oder Ärztin, die/der über ein ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin verfügt, berechtigt ist und b) seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und c) regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnimmt oder (4) Die Einzelsupervision und die Gruppensupervision im Rahmen der Ausbildung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ist bei einer natürlichen Person zu absolvieren, die 1. a) zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und b) eine Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung nachweisen kann oder 2. a) als Gesundheitspsychologe oder Gesundheitspsychologin, klinischer Psychologe oder klinische Psychologin oder Psychotherapeut oder Psychotherapeutin oder Arzt oder Ärztin, die/der über ein ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin verfügt, berechtigt ist und b) seit mindestens fünf Jahren diesen Beruf ausübt und c) regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im Jahr teilnimmt. Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung (Anhang) 5. (1) Der Lehrgang ist an einer Ausbildungeinrichtung zu absolvieren, deren Lehrgangsveranstaltung durch die beim Allgemeinen Fachverband des Gewerbes eingerichtete Zertifizierungsstelle ( 119 Abs. 5 GewO 1994) genehmigt wurde. (2) Die Ausbildungseinrichtung verpflichtet sich, im Sinne der Qualitätssicherung der Ausbildung schriftliche und nachprüfbare Evaluierungen des Lehrganges durchzuführen. (3) Im Anhang werden die Gegenstände des Lehrganges einschließlich der im betreffenden Gegenstand zu behandelnden Themen und die für den jeweiligen Gegenstand maßgebende Mindestanzahl von Stunden festgelegt. Übergangsbestimmungen 6. (1) Die Befähigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung kann auch durch das Zeugnis über eine vor dem 11. Juli 1998 erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß 2 der Verordnung BGBl. Nr. 602/1995 erbracht werden. (2) Die Voraussetzung des 1 Z 1 lit. a gilt auch dann als erfüllt, wenn die betreffende Person vor dem 15. Februar 2003 den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung erfolgreich abgeschlossen hat oder vor dem 15. Februar 2003 in den Lehrgang eingetreten ist und diesen danach erfolgreich abgeschlossen hat. (3) Personen, die als klinische Psychologen oder Psychotherapeuten gemäß 5 Abs. 1 der Lebensund SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, im Rahmen des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung zur Vermittlung der Methodik der Lebens- und Sozialberatung berechtigt waren und diese Ausbildungstätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, sind weiterhin ausbildungsberechtigt, wenn sie die Voraussetzung des 4 Abs. 1 Z 1 erfüllen. Seite 3 von 5

21 Bundesrecht konsolidiert In-Kraft-Treten 7. 1 Z 1 lit. a, b und c, 1 Z 2 lit. b, c, d und e, 3, 4, 5, 6 und 7 sowie die Änderungen im Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 112/2006, treten mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Anhang Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung I. Stundentafel Gegenstand Mindestanzahl der Stunden 1. Einführung in die Lebens- und Sozialberatung: historische Entwicklung der Lebensund Sozialberatung - gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen der Lebens- und Sozialberatung - Sozialphilosophie und Soziologie 2. Gruppenselbsterfahrung: Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen: Unterschiede, Abgrenzungen und Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie, Psychologie, Medizin (Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Empfängnisregelung und Psychiatrie), Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit und sonstigen Tätigkeiten im psychosozialen Umfeld - anthropologische und philosophische Grundlagen in den angrenzenden Fachbereichen - psychologische und pädagogische sowie kommunikationstheoretische Grundlagen 4. Methodik der Lebens- und Sozialberatung: Überblick über verschiedene Beratungsmodelle der Einzel-, Paarund Familienberatung - Theorie und Praxis einer Methode der Lebens- und Sozialberatung - Psychosoziale Interventionsformen und prozessuale Diagnostik in der Beratung - verschiedene Themen der Lebens- und Sozialberatung gemäß der Berufsumschreibung im 119 GewO Seite 4 von 5

22 Bundesrecht konsolidiert - Einführung in spezielle Beratungsfelder wie Supervision, Selbsterfahrung, Coaching, Mediation - Beratung nach dem Familienförderungsgesetz 5. Krisenintervention: Erkennen von Krisen - Krisensymptome - Verlaufsformen von Krisen - Interventionen bei Krisenverläufen - Überweisung und Kooperation 6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung: Familienrecht - Berufsrecht - Allgemeine Rechtsfragen 7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Buchführungspflichten, Betriebsführung - Steuerrechtliche Grundlagen - Kalkulation und Verrechnung - Marketing für Lebens- und SozialberaterInnen 8. Berufsethik und Berufsidentität: ethische Grundfragen - Standes- und Ausübungsregeln - Berufsbild und Tätigkeitsbereiche - Berufsidentität und Berufsorganisation II. Sonstige Bestimmungen betreffend den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung 1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich. 2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß 4 Abs. 3 angeschlossen sein. 3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen. Seite 5 von 5

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