Handreichung zur Abschlussprüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik
|
|
- Johann Böhm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 zur Abschlussprüfung Für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Verordnung vom 18. Juli 2002 Stand: August 2013
2 1 GESAMTÜBERBLICK EINFÜHRUNG STRUKTUR / ABLAUF / GEWICHTUNG ANMELDUNG UND ZEITLICHE GLIEDERUNG ABMELDUNG / AUSSCHLUSS Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) gilt auch für Umschüler seit Januar PRÜFUNGSTEIL A ANTRAG DES BETRIEBLICHEN AUFTRAGS Login Prüfungsteilnehmer Login Ausbildungsbetrieb Das Antragsverfahren Das Genehmigungsverfahren Eventuelle Ablehnung Berufspezifische Projektinhalte PROJEKTDURCHFÜHRUNG Betriebliche Projektarbeit Betriebliche Abweichungen Dokumentation Allgemein Inhaltliche / formale Kriterien Abgabe und Bewertung PRÄSENTATION UND FACHGESPRÄCH Allgemein Kriterien PRÜFUNGSTEIL B ALLGEMEINE UND ZEITLICHE GLIEDERUNG INHALTLICHE BETRACHTUNG DER PRÜFUNGSBEREICHE LAUT VO: Prüfungsbereich Konzeption : Prüfungsbereich Veranstaltungstechnik: Prüfungsbereich WiSo: BESTEHEN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG BEKANNTGABE DER PRÜFUNGSERGEBNISSE / VERABSCHIEDUNG IHK Aachen Seite 2 von 15
3 1 Gesamtüberblick 1.1 Einführung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der praktischen Ausbildung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit es für die Berufsausbildung notwendig ist. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung (Teil B) ein betriebliche Projekt (Teil A) durchzuführen, das in einer Präsentation vorgestellt und durch ein abschließendes Fachgespräch untermauert wird. Teil B der Prüfung besteht aus den drei Prüfungsbereichen Konzeption, Veranstaltungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Für das Projekt (Teil A) soll der Prüfling einen Auftrag oder abgegrenzten Teilauftrag ausführen, der einen elektrotechnischen Teil aufweist. Die Ausführung des Projektes wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch das Projekt und dessen Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und unter gestalterischer Gesichtspunkte umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er aus der Grundlage einschlägiger Bestimmungen mögliche Gefahren erkennen, Arbeiten beurteilen und sicherheitsgerecht ausführen, elektrische Leitungen und elektrische Betriebsmittel entsprechend den technischen Regeln auswählen, die notwendigen technischen Prüfungen, einschließlich der Prüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen, durchführen sowie fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für das Projekt relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen und die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. IHK Aachen Seite 3 von 15
4 1.2 Struktur / Ablauf / Gewichtung Nachfolgende Prüfungselemente und -abläufe sind für die Abschlussprüfung vorgesehen: Struktur der Abschlussprüfung "" Aufbau und Gewichtung Ablauf Prüfungsteil A Gesamtgewichtung 50% Projjektntrag Betriebliches Projekt Präsentation und Fachgespräch Einreichen der Anmeldung zur Abschlussprüfung und Einstellen des Projektantrags in das Onlinesystem der IHK Durchführung und Dokumentation des betrieblichen Projekts Dauer: 35 h Präsentation des betrieblichen Projektes mit anschließendem Fachgespräch Dauer: ca. 30 min. nein Genehmigung? Ggf. Nachbesserung bzw. Ablehnung des Projektantrags ja Gewichtung 50% Gewichtung 50% Benennung des IHK-Projektbegleiters Durchführung des Projektes Prüfungsteil B Gesamtgewichtung 50% Konzeption Konventionelle Aufgaben 90 min. Gewichtung: 40% Veranstaltungstechnik Konventionelle Aufgaben 90 min. Gewichtung: 40% Prüfungszeit 240 Minuten WiSo Konventionelle und programmierte Aufgaben 45 min. Gewichtung: 20% Dokumentation des Projektes Einstellen der Dokumentation in das Onlinesystem der IHK Abgabe einer Dokumentation beim Projektbegleiter Schriftliche Prüfung Präsentation und Fachgespräch Evtl. mündliche Ergänzungsprüfung Mitteilung der Ergebnisse Evtl. mündliche Ergänzungsprüfung Prüfungszeit ca. 15 min. Ende der Prüfung 1.3 Anmeldung und zeitliche Gliederung Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 15. Januar, für die Winterprüfung der 10. September. Letzter Tag der Projektantragseinreichung (Prüfungsteil A) ist für die Sommerprüfung der 31. Januar, 12:00 Uhr und für die Winterprüfung der 10. September, 12:00 Uhr. Der Prüfungsteil B, also die schriftliche Prüfung, wird an bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt. Die Sommerprüfung wird in der Regel in den ersten vollen Maiwochen und die Winterprüfung in den ersten vollen Dezemberwochen durchgeführt. Monate Sommerprüfung Ab des Vorjahres Aufforderung zur Anmeldung Bis XX/31.01.XX Anmeldeschluss und Projektantrag Bis XX Projektentscheidung PA XX bis XX Projektphase Am??.05.XX Schriftliche Prüfung Bis Anfang Ferienbeginn XX Präsentation/Fachgespräch Ab XX Bis XX Bis XX XX bis XX Am??.12.XX Bis Ende Januar XX Winterprüfung Aufforderung zur Anmeldung Anmeldeschluss und Projektantrag Projektentscheidung PA Projektphase Schriftliche Prüfung Präsentation/Fachgespräch IHK Aachen Seite 4 von 15
5 1.4 Abmeldung / Ausschluss Die folgenden Rechtsbelehrungen sind ein Auszug aus der Prüfungsordnung ( 17, 18, 19) 17 - AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNG Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN UND ORDNUNGSVERSTÖßE Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen RÜCKTRITT, NICHTTEILNAHME Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsbewerber nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z. B.: Vorlage eines ärztlichen Attestes). Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsbewerber an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) gilt auch für Umschüler seit Januar 2003 Ausbildungsbetrieb und Auszubildende, ggf. der gesetzliche Vertreter, haben im Ausbildungsvertrag vereinbart, dass der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß und regelmäßig zu führen, vorzulegen und zu kontrollieren ist. Die Nichteinhaltung des Ausbildungsvertrages, der Ausbildungsverordnung und des 6 Berufsbildungsgesetz im Sinne eines nicht ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises kann zum Ausschluss von der Abschlussprüfung führen, darum hier noch mal einige wichtige Hinweise. Die Ausbildungsnachweise: müssen die Tätigkeiten des gesamten Ausbildungszeitraums wiedergeben, müssen die Unterrichtsthemen und Unterrichtsstunden der Berufsschule enthalten, sind vom Ausbilder, vom Auszubildenden und ggf. auch vom gesetzlichen Vertreter unmittelbar nach der Abfassung zu unterschreiben. sind zum Fachgespräch vollständig, unterschrieben mitzubringen. Ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise sind ein Zulassungskriterium zur Abschlussprüfung. Mit einer Unterschrift auf der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestätigen Ausbilder und Auszubildender, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt, kontrolliert und abgezeichnet wurden (Textpassage auf dem Anmeldeformular). IHK Aachen Seite 5 von 15
6 2 Prüfungsteil A 2.1 Antrag des betrieblichen Auftrags Neben der schriftlichen Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK, muss der Auszubildende selbst den Antrag eines betrieblichen Auftrags beim Prüfungsausschuss stellen. Dieser Auftragsantrag ist bereits Teil der Abschlussprüfung. Das Projektantragsverfahren erfolgt papierlos über das Internet. Der Zugang zum Onlinesystem erfolgt über die Internetseite der Industrie- und Handelskammer Aachen: Die Zugangsdaten erhalten Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die Abschlussprüfung Login Prüfungsteilnehmer Der Prüfungsteilnehmer erhält von der IHK die für das Login benötigte PIN-Nummer, das Passwort und die Azubi-Identnummer. Bei der Erfassung der Antragsdaten werden vom Prüfungsteilnehmer zwei adressen erfragt. Die angegebene adresse muss für den gesamten Prüfungszeitraum verfügbar sein und regelmäßig abgerufen werden, da der Prüfungsteilnehmer alle Informationen per erhält! Login Ausbildungsbetrieb Auch der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger erhält von der IHK eine benötigte PIN-Nummer um den Projektantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Nach Einstellung des Projektantrages durch den Prüfling erhält der Ausbildungsbetrieb einen Link per . Über diesen Link kann er den Antrag einsehen und bearbeiten (genehmigen oder ablehnen). Der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger wird über jeden Status per Mail informiert. IHK Aachen Seite 6 von 15
7 2.1.3 Das Antragsverfahren (Beispielidentnummer) Projektbezeichnung/Auftrags- und Kundenanalyse Beschreibung der Prüfungsrelevanten Schwerpunkte Zeitplan Kostenschätzung 5. Wegbeschreibung zum Prüfort 6. Profil des Ausbildungsbetriebes IHK Aachen Seite 7 von 15
8 Im Projektantrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden: PROJEKTBEZEICHNUNG / AUFTRAGS- UND KUNDENANALYSE Kurzform der Aufgabenstellung / Auftrags- und Kundenanalyse BESCHREIBUNG DER PRÜFUNGSRELEVANTEN SCHWERPUNKTE Was soll am Ende des Projektes erreicht und welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Gibt es Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen? ZEITPLAN KOSTENSCHÄTZUNG WEGBESCHREIGUNG ZUM PRÜFORT Die grafische Darstellung der Wegbescheibung PROFIL DES AUSBILDUNGSBETRIEBES Nachdem der Prüfungsteilnehmer den Antrag online eingestellt hat und sicher ist, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen, bestätigen zuerst der Prüfungsteilnehmer und anschließend der Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb mit ihren jeweiligen PIN- Nummern den Projektantrag. Erst danach steht der Antrag dem Prüfungsausschuss bzw. der IHK zur Verfügung. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Eingabe seiner PIN-Nummer eine Bestätigung per Mail. Nach der Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb erhält er eine zweite Bestätigung, ebenfalls per Mail. Der Projektantrag mit Status des Projektverfahrens ist jederzeit im Internet einsehbar, Änderungen können jedoch nicht mehr durchgeführt werden. IHK Aachen Seite 8 von 15
9 2.1.4 Das Genehmigungsverfahren Der Prüfungsausschuss entscheidet bis Ende Februar/Ende September. Er genehmigt die Auftragsarbeit wie vorgelegt oder versieht sie ggf. mit Änderungswünschen und gibt sie dann zur Durchführung im Betrieb frei. Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb werden umgehend per über die Entscheidung informiert. Mit dieser Mail bekommt der Prüfungsteilnehmer auch mitgeteilt, welcher Prüfer während der betrieblichen Auftragsarbeit sein Projektbegleiter seitens der IHK ist. Die Genehmigung des Auftragsantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: Die Angaben müssen vollständig sein, wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Der Prüfungsausschuss wird den Antrag auch dahingehend beurteilen, ob der Auftrag in Abhängigkeit der beschriebenen Projektphasen, des Zeitplans und der Projektstruktur, durchführbar ist. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit einschließlich Dokumentation beträgt maximal 35 Stunden. Projekte außerhalb dieses Zeitrahmens werden nicht genehmigt Eventuelle Ablehnung Sollte der Auftragsantrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, wird der Prüfungsteilnehmer per über die Ablehnung und die Ablehnungsgründe informiert. Er hat nun Gelegenheit, den Projektantrag mit einer Frist von max. 10 Tagen wieder Online zu überarbeiten. Der geänderte Antrag ist nach der Überarbeitung erneut mit den bekannten PIN-Nummern (Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb) zu bestätigen. Danach wird der Auftragsantrag erneut vom Prüfungsausschuss geprüft und bei erfolgreicher Überarbeitung genehmigt Berufspezifische Projektinhalte Der Prüfungsteilnehmer wählt in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb das Thema seiner Projektarbeit aus. Bei Umschulungsmaßnahmen hat die betriebliche Auftragsarbeit ausschließlich im Praktikumsbetrieb (Prüfbetrieb) zu erfolgen. Der Ausbildungsbetrieb muss dabei sicherstellen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. 8 der Ausbildungsverordnung bestimmt die inhaltlichen Vorgaben. Der nachfolgende Auszug (nächste Seite) aus der Ausbildungsverordnung gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte: IHK Aachen Seite 9 von 15
10 8 der Ausbildungsverordnung: "... (2) Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden ein betriebliches Projekt durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten dieses Projekt präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für das Projekt soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen, der einen elektrotechnischen Teil aufweist. Hierfür kommt insbesondere folgende Aufgabe in Betracht: 1. Im Schwerpunkt Aufbau und Durchführung: Entwickeln eines Veranstaltungskonzeptes sowie Planen und Durchführen der Veranstaltung, einschließlich a) Beraten des Veranstalters, Erstellen eines Kostenvoranschlages, Einholen der notwendigen Genehmigungen, b) Aufbauen, Einrichten und Abbauen der technischen Einrichtungen, Durchführen von technischen Prüfungen, Anwenden der Regelungen der Versammlungsstättenverordnung und anderer Regelwerke und c) Dokumentieren der Veranstaltung und Abrechnen der durchgeführten Arbeiten 2. Im Schwerpunkt Aufbau und Organisation: Entwickeln eines Baukonzeptes sowie Planen und Organisieren des Aufbaus, einschließlich a) Beraten des Veranstalters, Erstellen eines Kostenvoranschlages, Einholen der notwendigen Genehmigungen, b) Aufbauen, Einrichten und Abbauen der technischen Einrichtungen, Durchführen von technischen Prüfungen, Anwenden der Regelungen der Versammlungsstättenverordnung und anderer Regelwerke und c) Dokumentieren des Auf- und Abbaus sowie Abrechnen der durchgeführten Arbeiten.... Pflichtbereich + ein Element aus Wahlbereich I + ein Element aus Wahlbereich II Pflichtbereich Wahlbereich I Wahlbereich II Optionsbereich (freiwillig) Elektrotechnik Bühnenbau oder Rigging Beschallungstechnik oder Lichttechnik Kamera oder Großbildprojektion oder Pyrotechnik, etc. Beispiele: Energieversorgung + Rigging + Lichttechnik Energieversorgung + Bühnenbau + Beschallungstechnik + Großbildprojektion Energieversorgung + Bühnenbau + Lichttechnik + Pyrotechnik Der Pflichtbereich Energieversorgung und elektrische Sicherheit ist Schwerpunktthema. Dieses ist in Planung, Durchführung und Dokumentation vertiefend zu behandeln. IHK Aachen Seite 10 von 15
11 2.2 Projektdurchführung Betriebliche Projektarbeit Mit der Projektdurchführung darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und erfolgter Kontaktaufnahme mit dem zuständigen IHK-Projektbegleiter begonnen werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Ihnen zugeteilten IHK-Projektbegleiter innerhalb der ersten Woche nach Genehmigung nicht möglich sein, ist die IHK umgehend zu informieren. Dem Prüfungsausschuss ist im Rahmen der Durchführung des Projektes freier Zugang zu allen prüfungsrelevanten Bereichen der Veranstaltung zu gewähren. Notwendige Akkreditierungen sind vom Prüfling bzw. vom Ausbildungsbetrieb selbst beim Veranstalter zu erwirken. Als Projektarbeit ist ein betrieblicher Auftrag oder ein abgegrenzter Teilauftrag unter Beachtung kundenspezifischer Wünsche und wirtschaftlicher Gesichtspunkte anzusehen. Das Projekt soll betrieblichen Zwecken dienen und keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung sein und kann in unterschiedlichen betrieblichen Prozessphasen angesiedelt werden. Die Projektarbeit hat als eigenständige Einzelarbeit zu erfolgen. Sollten in einem Betrieb mehrere Auszubildende einen größeren Auftrag als Projektarbeit abarbeiten, so müssen die individuellen Projektarbeiten der Prüfungsteilnehmer voneinander unabhängige Themenstellungen beinhalten, so dass nicht auf Zwischen- oder Endergebnisse anderer Projektarbeiten zurückgegriffen werden muss. Die Dokumentation muss die eigenständige Einzelleistung des Prüfungsteilnehmers deutlich erkennen lassen. Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit gilt als betriebliche Ausbildungszeit, das heißt, die Projektarbeit wie auch die Dokumentation hat während der betrieblichen Ausbildungszeit zu erfolgen. Das Projekt ist in dem von der IHK bekannt gegebenen Zeitrahmen durchzuführen. Bei Umschulungsmaßnahmen hat die betriebliche Auftragsarbeit in einem Praktikumsbetrieb zu erfolgen. Alle notwendigen Arbeitspläne (Kabel-, Licht-, Strom- und Belastungspläne), die zur Durchführung des Projektes notwendig, sind, müssen vor Arbeitsbeginn den Prüfern zur Verfügung gestellt werden Betriebliche Abweichungen Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass sie nicht unbedingt zu Beginn des offiziellen Durchführungszeitraums anstehen bzw. nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Für die Auftragsdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster in einem Umfang von max. 10 Wochen vorgesehen. Jedoch muss nach erfolgtem Auftragsbeginn, ohne begründete Abweichung, die eigentliche Auftragsarbeit innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein. Falls es aus betrieblichen Gründen oder Krankheit nicht möglich sein sollte, das geplante Projekt bzw. den geplanten Durchführungszeitraum einzuhalten, ist der Projektbegleiter der IHK unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren. Der Prüfungsausschuss entscheidet in diesen Fällen nach Antrag über eine ggf. notwendige Verlängerung bzw. Neubeantragung. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Auftrags nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Antrag, so kann das Konzept nach Rücksprache mit dem Projektbegleiter der IHK Aachen Seite 11 von 15
12 IHK weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen zu erläutern und zu begründen Dokumentation Allgemein Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar zum Abschluss des Auftrages (Terminangabe im Antrag) in das Online- System der IHK einzustellen. Ein schriftliches Exemplar ist dem IHK-Projektbegleiter zuzustellen. Die Ausführung des Projektes wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch das Projekt und dessen Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Dokumentation ist am letzten Tag ihrer Projektarbeit als UPLOAD mit max. 5 MB als PDF-Format in das Online-System der IHK einzustellen. Durch das Abschließen der Dokumentation erklärt der Prüfling an Eides statt, dass er die Dokumentation selbst erstellt hat Inhaltliche / formale Kriterien Beachten Sie nachfolgende Kriterien bitte als inhaltlichen Leitfaden zur Unterstützung bei der Gestaltung und Aufbau der Dokumentation: Die Dokumentation sollte ein Deckblatt der Projektarbeit besitzen, mit dem Titel "Schriftliche Projektarbeit zur Abschlussprüfung zum/zur Berufsbezeichnung und Thema. Die Dokumentation gliedert sich in Projektbeschreibung und Anhang und soll ein rundes Bild des gesamten Projektsverlaufs zeichnen. Die Dokumentation soll dem Auftrag angemessen sein und eine Seitenzahl (ohne Anhang) von 10 nicht überschreiten; max. 5MB im PDF Format, sowie in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Die eigentlichen Seiten und Anlagen sind zu nummerieren. Die Dokumentation muss alle wesentlichen schriftlichen Unterlagen des Projektes enthalten. Berechnungen und Skizzen gehören in den Hauptteil! Die im Anhang angehängten Dokumente und Unterlagen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. (z.b. erklärende Bilder, Glossar, kundenbezogene Aufträge und Dokumentation, Testprotokolle, etc.) IHK Aachen Seite 12 von 15
13 Abgabe und Bewertung Die Dokumentation, die während der Realisierung Ihres Projektes entsteht, stellen Sie nach Fertigstellung als Upload über den bekannten Online-Account mit max. 5 MB im PDF Format in das Online-System der IHK ein. Der Upload muss spätestens am letzten Tag Ihres Durchführungszeitraums bis 12:00 Uhr erfolgen. Wenn es terminliche Veränderungen innerhalb der Projektdurchführung gibt, müssen diese unbedingt mit Ihrem IHK-Projektbegleiter abgestimmt werden. Mit dem Upload der Projektarbeit ist auf Wunsch eine ausgedruckte Originalversion der Projektarbeit Ihrem IHK-Projektbegleiter auszuhändigen. Bis zum Beginn der Präsentation liegt dem Prüfungsausschuss die Bewertung der Dokumentation vor und wird Ihnen nach der Präsentation und dem Fachgespräch mitgeteilt. Der Upload kann nur einmal durchgeführt werden, danach ist jeder weitere Zugriff gesperrt. Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet. 2.3 Präsentation und Fachgespräch Allgemein Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die Kammer. Die Termine für Fachgespräch und Präsentation liegen grundsätzlich: FÜR DIE SOMMERPRÜFUNG in den letzten 4-6 vollen Wochen vor den Sommerferien, FÜR DIE WINTERPRÜFUNG im Januar. Zum Termin des Fachgespräches sind die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) dem Prüfungsausschuss zur Einsichtnahme vorzulegen. Die vorläufigen Ergebnisse kann der Prüfungsteilnehmer mit seiner Identnummer sowie mit seiner Prüflingsnummer online im Internet abrufen. Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung aufgrund der schriftlichen Ergebnisse erforderlich sein, so findet diese in der Regel am Nachmittag desselben Tages der Präsentation und des Fachgesprächs statt, sie kann aber auch auf einen separaten Termin festgelegt werden. Die Kammer wird in den Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Tageslichtprojektor, Tafel bzw. Flipchart und evtl. Beamer vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Zur Vorbereitung der Präsentation und der Präsentationstechnik steht dem Prüfling ca. 30 Minuten Rüstzeit zur Verfügung. Kann der Prüfungsteilnehmer seine mitgebrachten Präsentationsmittel nicht zur Funktion bringen, findet die Prüfung unter den gegebenen Bedingungen trotzdem statt und wird in der vorgetragenen Form bewertet. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und dauern 30 Minuten. Die Präsentation sollte ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. IHK Aachen Seite 13 von 15
14 2.3.2 Kriterien Der Prüfungsausschuss erwartet von den Teilnehmern, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat zum einen seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Andererseits wird auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er auf der Grundlage einschlägiger Bestimmungen mögliche Gefahren erkennen, Arbeiten beurteilen und sicherheitsgerecht ausführen, elektrische Leitungen und elektrische Betriebsmittel entsprechend den technischen Regeln auswählen, die notwendigen technischen Prüfungen einschließlich Prüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen, durchführen sowie fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für das Projekt relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen und die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. 3 Prüfungsteil B 3.1 Allgemeine und zeitliche Gliederung Die Ausbildungsordnung gibt die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen: Konzeption Veranstaltungstechnik Wirtschafts- und Sozialkunde Die Prüfungsbereiche Konzeption und Veranstaltungstechnik sind in jeweils 90 Minuten zu bearbeiten. Der Prüfungsbereich WiSo ist in 60 Minuten zu bearbeiten. Mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung werden Ihnen die voraussichtlichen zugelassenen Hilfsmittel mitgeteilt. 3.2 Inhaltliche Betrachtung der Prüfungsbereiche laut VO: Prüfungsbereich Konzeption : Entwickeln eines Bau- oder Veranstaltungskonzeptes unter Berücksichtigung auftragsspezifischer Anforderungen anhand eines praktischen Falles. Dabei soll der Prüfling zeigen, a) dass er einen Ablaufplan und Angebotsunterlagen erstellen, kundenorientiert handeln sowie Kosten und Preise kalkulieren kann, b) dass er Veranstaltungsstätten nach den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung beurteilen sowie Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden kann Prüfungsbereich Veranstaltungstechnik: Planen der Montage, Installation und Inbetriebnahme von Einrichtungen der Veranstaltungstechnik nach vorgegebenen Anforderungen. Dabei soll der Prüfling zeigen, a) dass er technische Unterlagen erstellen, Geräte und Hilfsmittel unter Beachtung von gestalterischen Gesichtspunkten und technischer Regeln auswählen sowie den notwendigen Arbeitseinsatz und technische Prüfungen sachgerecht planen kann. b) dass er technische Einrichtungen sicherheitstechnisch beurteilen, insbesondere elektronische Schutzmaßnahmen prüfen, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit einleiten kann. IHK Aachen Seite 14 von 15
15 3.2.3 Prüfungsbereich WiSo: An die Praxis angelehnte allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt. 4 Bestehen der Abschlussprüfung Innerhalb des Prüfteils B haben die Prüfungsbereiche Konzeption und Veranstaltungstechnik gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. Sind im Prüfteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewischten. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B im Prüfbereich Veranstaltungstechnik mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und der Prüfling dabei durch mindestens ausreichende Leistungen gezeigt hat, dass er technische Einrichtungen sicherheitstechnisch beurteilen, insbesondere elektronische Schutzmaßnahmen prüfen, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit einleiten kann. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation oder der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. 5 Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse / Verabschiedung Wenn die Prüfung insgesamt bestanden ist, endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse die Ausbildung. Zum Abschluss erhalten die Prüfungsteilnehmer eine Prüfungsbescheinigung mit dem Vermerk "Prüfung bestanden" bzw. "Prüfung nicht bestanden". Diese ist dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Das endgültige Prüfungszeugnis wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die IHK erstellt und den Prüfungsteilnehmern zugesandt; dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. IHK Aachen Seite 15 von 15
Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013
Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013 IT-System-Elektroniker/-in, Fachinformatiker/-in, Informatikkaufmann/-frau, IT- System-Kaufmann/-frau Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil
MehrInformation für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse
Information für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Stand: Juli 014 IHK Aachen Seite 1 von 5 Auszug aus der Verordnung 7 Teil der Abschlussprüfung Für
MehrHinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen
Hinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Betriebliche Projektarbeit (Prüfungsteil A) Verbindliche Vorgabe ist die Ausbildungsverordnung: 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau
MehrPrüfungsinformation für den Ausbildungsberuf (Stand: Juni 2011)
Prüfungsinformation für den Ausbildungsberuf (Stand: Juni 2011) Fachkraft für Veranstaltungstechnik Prüfungsstruktur der Abschlussprüfung Prüfungsteil A praktische Prüfung 1. Betriebliches Projekt und
MehrBerufe der Informations- und Telekommunikationstechnik. Handreichung zur Abschlussprüfung
Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik Handreichung zur Abschlussprüfung Stand: Januar 2013 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Zeitplan für eine Abschlussprüfung 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren
MehrPrüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand:
Prüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand: 06.06.2011 Die Verordnung in den industriellen Elektroberufen ist am 24.07.2007 in Kraft getreten. In den Elektroberufen wird zukünftig die
MehrHandreichung zur Abschlussprüfung. Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Handreichung zur Abschlussprüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik Informationen für Auszubildende Ausbildungsbetriebe Berufsschulen 1 Inhaltsverzeichnis Gesamtüberblick Einführung 3 Zeit- und Inhaltsüberblick
MehrHandreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen
Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung eine betriebliche Projektarbeit anzufertigen, die in einer Präsentation vorgestellt
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrDie Berufe. der Informations- und Telekommunikationstechnik. IT-System-Elektroniker/in. Fachinformatiker/in. Informatikkaufmann/-frau
Die Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik IT-System-Elektroniker/in Fachinformatiker/in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Handreichungen / Leitfaden zur Abschlussprüfung
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise zur Abschlussprüfung Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen
MehrBeruf: Industriekaufmann/-frau. Handreichungen zur Abschlussprüfung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende
Beruf: Industriekaufmann/-frau Handreichungen zur Abschlussprüfung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende - 1 - Stand: Juni 2012 1. Zeitplan für die Abschlussprüfung Als ersten Schritt im Verfahren
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrDie neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016
Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik Infoveranstaltung am 19. September 2016 Inhalt I. Überblick Alt vs. Neu 1. Was hat sich geändert? 2. Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse II. Ausbildungsinhalte
MehrWann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Wann endet die Ausbildung, wenn der Auszubildende nur noch die schriftliche Prüfung ablegen muss?
Häufig gestellte Fragen Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Das Berufsausbildungsverhältnis endet bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 52431 Fachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Projektarbeit, Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch
MehrHandreichung zur Abschlussprüfung Mechatroniker/ Mechatronikerin
Handreichung zur Abschlussprüfung Mechatroniker/ Mechatronikerin Für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Stand: Juni 2011 1 GESAMTÜBERBLICK... 3 1.1
MehrInformationen zur Abschlussprüfung im IT- Bereich
Informationen zur Abschlussprüfung im IT- Bereich 1. Vorbemerkung Die Struktur der Ausbildungsordnungen der IT- Berufe mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise zur Abschlussprüfung Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrTechnische/-r Produktdesigner/-in Die Abschlussprüfung Teil 2
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 106826 Technische/-r Produktdesigner/-in Die Abschlussprüfung Teil 2 Die Abschlussprüfung der Technischen Produktdesigner erstreckt
MehrHandreichung zur Abschlussprüfung in den neuen Elektroberufen
Handreichung zur Abschlussprüfung in den neuen Elektroberufen 1 Für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Stand: August 2013 1 Die Logos wurden mit freundlicher
MehrPrüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)
Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrInformationen für neue Prüferinnen und Prüfer
Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer Stephanie Görtz / Dirk Weißmann Ahaus, 30. Oktober 2014 IHK Nord Westfalen 2010 Agenda 1 Rechtliche Grundlagen 2 Paritätische Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 KAUFMANN/KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT
INFORMATIONEN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 1. Schritt Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags werden 2 Wahlqualifikationen festgelegt. 2. Schritt Abschlussprüfung Teil 1 im 2. AJ im Fach Informationstechnisches
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrPrüfungsinformation für die neugeordneten Metallberufe Verordnung vom 23. Juli 2007 Stand: 26.10.2009
Prüfungsinformation für die neugeordneten Metallberufe Verordnung vom 23. Juli 2007 Stand: 26.10.2009 Die neu geordneten industriellen Metallberufe, mit den zugeordneten Einsatzgebieten, sind: Beruf Anlagenmechaniker/-in
MehrHandreichung zur Projektarbeit in den IT-Berufen. Fachinformatiker/-in. IT-System-Elektroniker/-in. Informatikkaufmann/-frau. IT-System-Kaufmann/-frau
Handreichung zur Projektarbeit in den IT-Berufen Fachinformatiker/-in IT-System-Elektroniker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Für Auszubildende und Umschüler, Ausbildungs- und Umschulungsbetriebe
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin
über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung
MehrFachtagung Ausbildung
1. Begrüßung Fachtagung Ausbildung 2. Einführung in die Fachtagung/Aktuelle Ausbildungszahlen/ Entwicklung der Ausbildungsverbünde 3. Erfahrungsbericht zentrale Ausbildungslehrgänge: Grundlehrgang, Neuausrichtung
MehrInformationen zum Betrieblichen Auftrag (Variante 1) der 3,5jährigen Metall- und Elektroberufe
Informationen zum Betrieblichen Auftrag (Variante 1) der 3,5jährigen Metall- und Elektroberufe Allgemeine Informationen Der betriebliche Auftrag stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung
MehrEmpfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte
Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen
MehrFachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu?
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Biologielaborant / Biologielaborantin
über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Biologielaborant / Biologielaborantin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02. Juli 2009) Auf Grund
MehrSatzung für die Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater
Satzung für die Sachkundeprüfung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater Aufgrund der Ermächtigung der Vollversammlung der IHK Saarland vom 24. April 2007 haben Präsident und Hauptgeschäftsführer
Mehr1. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Abschlussprüfung Mechatroniker Hinweise für die Prüfungsteilnehmer Grundlage dieser Richtlinien ist der 7 Abschlussprüfung der Verordnung über die Berufsausbildung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. in der Informations- und Telekommunikationstechnik. Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik Vom 10. Juli 1997 (Auszug) Informatikkaufmann/Informatikkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrRegelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing
über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund
MehrIT-System-Elektroniker/-in. Inhaltsübersicht. Zeitlicher Ablauf der Prüfung. Hinweise zum Projektantrag. Genehmigungskriterien für den Projektantrag
IT-System-Elektroniker/-in Inhaltsübersicht Zeitlicher Ablauf der Prüfung Hinweise zum Projektantrag Genehmigungskriterien für den Projektantrag Bewertungskriterien für die Projektarbeit Bewertungskriterien
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis
MehrG r u n d s ä t z e. Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
G r u n d s ä t z e zur Durchführung von Zwischenprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter im Land Rheinland-Pfalz Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrMerkblatt zur Abschlussprüfung der IT-Berufe
Online-Zugriff für den Prüfungsteilnehmer Das Online-System ermöglicht dem Prüfungsteilnehmer, mit seiner Ident-Nr. und seinem Passwort die Daten für seine betriebliche Projektarbeit an die IHK zu übermitteln.
MehrINDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU KOBLENZ
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU KOBLENZ Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. April 1972, vom 23. Oktober 1972 und 31.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrTechnischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin Zwischenprüfung Bereich Berufsausbildung Abschlussprüfung 04/2006 1 Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres
MehrKaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote
Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011
über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Vom 11. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2612 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und / zur Kauffrau für Spedition und vom 26. Juni 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1902 vom 28. Juni 2004) Auf Grund des 25 Abs.
MehrNeuordnung Chemielaborant
Neuordnung Chemielaborant Eine Information zu den Veränderungen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie vom 25. Juni 2009. Dr. Hans Jürgen Metternich Wiesbaden, 26. August 2009
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau
über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des
MehrAbschlussprüfung Industriekaufmann/-frau Prüfungsfach: Einsatzgebiet
Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau Prüfungsfach: Einsatzgebiet Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen Postfach 42 65, 58085 Hagen Telefon 02331 3 90-0
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine
MehrPAO - PrüfungsAnmeldung Online
PAO - PrüfungsAnmeldung Online Handreichung zur Umsetzung Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrInformationen zur Prüfungsordnung an Realschulen
Abschluss 2015 Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen Stand: September 2014 Abschlüsse an der Realschule nach der 10. Klasse Abschluss Erweiterter Sekundarabschluss I Sekundarabschluss I Realschulabschluss
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise zur Abschlussprüfung: Ein Service Ihrer Industrieund Handelskammer zu Köln
Fachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise zur Abschlussprüfung: Ein Service Ihrer Industrieund Handelskammer zu Köln Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10 26 ; 50667
MehrDie Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik
Die Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik IT-System-Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Handreichungen zur Abschlussprüfung für Ausbildungsbetriebe
MehrHandreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen
Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Fachinformatiker/-in IT-System-Elektroniker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Hinweise für Auszubildende, Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin
Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969
MehrPrüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK der Industrie- und Handelskammer Limburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg hat am 30.09.2014
MehrHinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen
Industrie- und Handelskammer Hinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen Der Vorgang Der Projektantrag zur Abschlussprüfung in den IT- Berufen ist zeitgleich mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung,
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrVerordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt
Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Erster Abschnitt Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich und
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen / zur Mikrotechnologin
über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen / zur Mikrotechnologin vom 06. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I S. 477 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrAbschlussprüfung Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik
Abschlussprüfung Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen Postfach 42 65, 58085 Hagen Telefon (0 23 31) 3 90-0 Fax
MehrBewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen
Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen Prüferkongress der IHK Nord Westfalen DIE BESTEN PRÜFEN Überblick 1. Unterschiedliche Prüfungsformen unterschiedliche
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich. Management
Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch
Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen
MehrSüdwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr Hagen oder per Fax an: /
Bitte Anmeldeformular zurücksenden an: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr. 18 58095 Hagen oder per Fax an: 02331 / 390343 Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
MehrFachkraft für Lagerlogistik
Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 6 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung
Lehrabschlussprüfung Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Mechanische
MehrPRÜFUNGSABLAUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK
PRÜFUNGSABLAUF (LEITFADEN FÜR AUSBILDER UND PRÜFLINGE) AUSBILDUNGSBERUF FACHKRAFT FÜR LAGERLOGISTIK Stand: April 2014 Aus & Weiterbildung Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Vom 22. März 2000 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 257 vom 29. März 2000) (Auszug) Lacklaborant/Lacklaborantin Auf
MehrPersonaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes
Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten
MehrAusbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung
Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrVerordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998
Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten
MehrHandreichung zur Projektarbeit in den IT-Berufen. Fachinformatiker/-in. IT-System-Elektroniker/-in. Informatikkaufmann/-frau. IT-System-Kaufmann/-frau
Handreichung zur Projektarbeit in den IT-Berufen Fachinformatiker/-in IT-System-Elektroniker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Für Auszubildende und Umschüler, Ausbildungs- und Umschulungsbetriebe
MehrPrüfungsordnung. Fitnessfachwirt/in IHK
Prüfungsordnung Fitnessfachwirt/in IHK BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 pruefungsordnung_bsa_ffw.docx v4.0 1/10 1 Vorbemerkung Der Fernlehrgang Fitnessfachwirt/in
MehrAusbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik Der Aufgabenbereich einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Während Ihrer praktischen Ausbildung im Theater Dortmund lernen Sie
Mehr