Quartals-Sendung. Jahre September November November Dezember 1994

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Quartals-Sendung. Jahre 1994. 1. 30. September 1994. 2. 9. November 1994. 3. 30. November 1994. 4. 22. Dezember 1994"

Transkript

1 Service de l action sociale SASoc Kantonales Sozialamt KSA Route des Cliniques 17, 1701 Fribourg T , F sasoc@fr.ch Quartals-Sendung Jahre September 1994 > Liste der regionalen Sozialdienste des Kantons Freiburg > Streitverfahren bei vor dem SHG an Flüchtlinge + 5 Jahre gewährten Darlehen > Nachfrage der regionalen Sozialdienste bei der Fremdenpolizei nach dem Status eines Ausländers > Ablehnung, die Gemeindebeteiligung an Beschäftigungsprogrammen im Rahmen des SHG zu übernehmen > Information des Tätigkeitsberichts > Auslegung von Art. 34 SHG November 1994 > Übernahme der Friedensgerichtskosten > Vorgehen bei Zahnbehandlung November 1994 > Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe Dezember 1994 > Für die Spitäler des Kantons geltendes Vorgehen > Die Stellungnahme der Gemeinde des Sozialhilfewohnsitzes, Art. 20 Abs. 3 SHG > Auswirkung der vom Staatsrat beschlossenen Begrenzung des Pensionspreise in Alters - und Pflegeheimen auf die Anwendung des Sozialhilfegesetzes (SHG) > Vor dem Inkrafttreten des Sozialhilfegesetzes (SHG) gewährte Darlehen an Flüchtlinge, die seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft sind (Flüchtlinge + 5 Jahre) Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit und Soziales GSD

2 Seite 2 von 58 Jahre März 1995 > Sozialkommission: Zusammensetzung, Aufgaben, Schweigepflicht > Behandlung der Fälle ohne SHG-Wohnsitz > Übernahme der Kosten des Transports mit dem Ambulanzdienst im Rahmen der Sozialhilfe > Behandlung der Fälle ohne ZUG - SHG-Wohnsitz > Übernahme der Kosten von Häftlingen > materielle Hilfe, die von einer vormals bedürftigen Person zurückbezahlt wurde und dem Staat gutgeschrieben werden muss > Steuerschuld April 1995 > vorläufig aufgenommene Personen (Aufenthaltserlaubnis F) Mai 1995 > Übernahme des Gemeindeanteils am Beschäftigungsprogramm Mai 1995 > Flüchtlinge +5 Jahre (Bewilligung C) und Flüchtlinge - 5 Jahre (Bewilligung B) : Behandlung der Dossiers, Aufteilung pro Kopf Juni 1995 > SHG - Rechtsmittel > vorübergehend aufgenommene Ausländer > Flüchtlinge + 5 Jahre (Bewilligung C) und Flüchtlinge - 5 Jahre (Bewilligung B), Ergänzung zu unserem Brief vom : Behandlung der Dossiers, Aufteilung pro Kopf Juli 1995 > Übernahme des Gemeindeanteils an Beschäftigungsprogrammen > Brief vom Sozialfürsorgedepartement > Entscheid der Gesundheits- und Sozialfürsorgedirektion

3 Seite 3 von August 1995 > Vorübergehende Aufnahme "Bewilligung F": soziale und finanzielle Betreuung durch das freiburgische Rote Kreuz, nicht durch die Gemeinden und 31. Oktober 1995 > die Informationssitzungen zum Thema "SHG-Verwaltung" Dezember 1995 > Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe 1996 > Krankenkassenprämie seit 1996 : immer als Sozialhilfeleistung anerkannt Jahre Februar 1996 > Liste der regionalen Sozialdienste, Stand vom > Bericht über die Unterredung des KSD mit der kantonalen Steuerverwaltung > Meldung der Fälle von Schweizer Bürgern mit weniger als 2 Jahren Wohnsitz im Kanton > Fristen für die Entscheide der kantonalen IV-Stelle > Übernahme der Krankenkassenprämien ab 1. Januar März 1996 (an die regionalen Sozialdienste SHG und die Gemeinderäte des Kantons Freiburg) > Studie über die kantonale Regelung der Hilfe an ausgesteuerte Arbeitslose März 1996 > Statistik des materiellen Hilfe Mai 1996 > Auskunftsgesuch an die regionalen Sozialdienste und Sozialkommisionen nach den Wahlen vom März Mai 1996 > Thematische Tagung vom 20. Juni 1996 in Grangeneuve (auf französisch den 13.5 und auf deutsch den )

4 Seite 4 von Mai 1996 (Versand nur an die französischsprachigen regionalen Sozialdienste, an das Personal des kantonalen Sozialdienstes, an Frau Lüthi zur Information) > Anmeldung für die SHG-Schulung Juni 1996 > Übernahme rückständiger Krankenkassenprämien > Rückgriff des Betreibungsamtes auf Sozialhilfeleistungen > Beherbergung in der Notschlafstelle "La Tuile", Freiburg > Unterbringung einer Person mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons in einer Einrichtung des Kantons Freiburg > Vertrauensarzt > Volljährigkeit mit 18 Jahren und die Auswirkungen auf das SHG > Sozialhilfe für junge Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres Juni 1996 (nur regionalen Sozialdienste) > Präsentation von Caritas Schweiz Freiburg und Rotem-Kreuz > Präsentation von Präventionsprojekt vom Service social de la Sonnaz, Frau Bauwens > Entscheid des Bundesgerichts vom : Gewährleistung des Existenzminimums Juli 1996 (nur deutschsprachigen regionalen Sozialdienste, Frau Steinmann, Frau Lüthi) > Einführungskurs SHG Juli 1996 (Versand an die Teilnehmer(innen), an das Personal des kantonalen Sozialdienstes, an Frau Lüthi zur Information) > Bestätigung und Einzelheiten des Einführungskurses SHG auf französisch August 1996 > Liste des regionalen Sozialdienste des Kantons, Stand 31. Juli September 1996 auf französisch 16. September 1996 auf deutsch > Auftrag zur Einführung eines interkantonalen Informationssystems auf dem Gebiet des Sozialhilfe

5 Seite 5 von Oktober 1996 (Versand an die Teilnehmer(innen), an das Personal des kantonalen Sozialdienstes, an Frau Lüthi zur Information) > Bestätigung und Einzelheiten des Einführungskurses SHG auf deutsch octobre 1996 (Versand nur an die regionalen Sozialdienste) > OHG - Merkblätter > OHG : Anwendung und Erfahrungen, Verfassungsrechtliche Grundlage > Tätigkeitsbericht November 1996 > Richtsätze für die materielle Hilfe 1997 > Liste des regionalen Sozialdienste SHG, stand 1. November 1996 > Verfahren bei Wohnsitzwechsel > Zusammenfassung des Tätigkeitsberichte 1995 (2. korrigierte Fassung) > Entscheid des Bundesgerichts vom : Gewährleistung des Existenzminimums Dezember 1996 > Brief (informationen + Anmeldeformular für Diskussionstagungen) Jahre Januar 1997 > Praxis in Sachen Krankenversicherung > Rückwirkende Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen. Verwaltungsgerichtsentscheid im Kanton Freiburg vom 17. Oktober 1996 > Richtsätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe : Bundesgerichtsentscheid vom 17. Januar 1996 > Berücksichtigte Miete im Unterst tzungsbudget. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg vom 3. Dezember 1996

6 Seite 6 von Februar 1997 > Sozialhilfe zugunsten von Nomaden > Einbringung der Arzt-, Zahnarzt- und Arztneimittelkosten Strafgefangener > Adressenlisten "Kinderschutz" Februar 1997 > Daten für die Vormittag der Diskussionsgruppen zu SHG-Themen Februar 1997 > Tätigkeitsbericht im Rahmen des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom März 1997 (Versand an die Teilnehmer(innen)) > Protokoll der Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve am Mai 1997 > Statistik der materiellen Hilfe Juni 1997 > Ergänzung zur Statistik der materiellen Hilfe Juni 1997 > Einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit RAV - regionale Sozialdienste Juni 1997 > Synthese der Tätigkeitsberichte Juli 1997 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : "vorsorgliche Massnahmen bei Verweigerung einer Sozialhilfe" > Präzisionen zur Zustellung des Entscheids Art. 35 SHG : Rechtsmittel > Informationen zum Thema Existenzminimum > Liste der regionalen Sozialdienste SHG, Stand 1. Juli 1997

7 Seite 7 von September 1997 > Archivierung von Akten des Sozialdienstes > Bestimmung der Unterstützungspflicht > Anwendung des Gesetzes über die Krankenversicherung > Bundesgerichtsentscheid vom 24. Mai 1996 : Entzug der Fürsorgeleistungen > Übernahme von Verlustscheinen im Rahmen des SHG > Liste des Länder, Stand 1. September September 1997 > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve, am 30. Oktober Oktober 1997 > Übernahme der Krankenkassenprämien im Rahmen des Sozialhilfe > Liste der regionalen Sozialdienste SHG, Stand 1. Oktober 1997 Jahre Januar 1998 > Tätigkeitsbericht 1997 über den Vollzug des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom Januar 1998 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Subsidiarität, Konkubinat > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : unbegründeter Entscheid, Recht auf Anhörung > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : der Entscheid ist Sache der Sozialkommission und nicht des Sozialdienstes, Subsidiarität, Konkubinat, Richtsätze für materielle Hilfe und Monatsbudget > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Existenzminimum, Subsidiarität, Vorschuss auf Arbeitslosenunterstützung, auf IV, Auskunftspflicht, Verweigerung eines zu hohen Mietzinsbetrages > Schriftliche Anfrage Bernard Pillonel bezüglich eines "Schwarzmarktes" für Zahnbehandlungen im Kanton Freiburg > Änderung KVV, Artikel 9 > Beschluss vom zur Änderung des Beschlusses vom über die Kontrolle der Krankenversicherung und die Zahlung der Prämien > "Schweizerisches Wörterbuch zur Sozialpolitik"

8 Seite 8 von Januar 1998 > Beihilfe zur Prämienverbilligung über die kantonale Sozialversicherungsanstalt : 100% seit dem Informationssitzung am auf französisch und am auf deutsch Februar 1998 > Vorschuss auf Unterhaltsbeiträge > Vollmacht April 1998 > Aktualisierung der Sozialhilfe-Begründung > Heimschaffungskosten für Ausländer > Liste der regionalen Sozialdienste SHG, Stand 1. April April 1998 (Versand nur an die Präsident(inn)en der regionalen SHG-Sozialkommissionen mit A-Post, sowie an alle regionalen Sozialdienste) > Informationssitzung vom 22. April 1998 in Grangeneuve über das in der Vernehmlassung befindliche RMI-Projekt 49. Mai 1998 > Statistik der materiellen Hilfe Juli 1998 > Tätigkeitsbericht 1997 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom 18. Mai 1998 : Wohnsitzverlegung > Verwaltung der Sozialhilfe-Dossiers von "Nomaden" > Sozialhilfe-Richtsätze für Ausländer ohne gültige Aufenthaltsbewilligung "Schwarzaufenthalter" > Bundesgerichtsentscheid vom 20. Oktober 1997 : Subsidiarität der Sozialhilfe > Vernehmlassung zum Entwurf einer Vereinbarung zwischen den RSD und den Wohnungsregien. Vernehmlassungsfrist bis zum 31. Oktober 1998 > Rückerstattungen materieller Hilfe und rückwirkende IV müssen in den Quartalsabrechnungen erscheinen > Sozialhilfe-Wohnhsitz ständig untergebrachter Minderjähriger > Ende des Übernahme von Krankenkassenprämien im Rahmen des SHG

9 Seite 9 von September 1998 > Mitteilung schützenswerter Daten durch die Arbeitslosenkasse : Stellungnahme von Frau Nouveau Stoffel, Leiterin der kantonalen Datenschutzbehörde > Ein Sozialdienst übernimmt die von einem anderen Sozialdienst vor dem Umzug eines Sozialhilfebezügers gesprochene Mietgarantie : Entscheid des Vize-Oberamtmanns des Saanebezirks vom > Transportkosten-Übernahme von Air-Glaciers und 25. September 1998 > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve, am 29. October 1998, für den französischsprachigen Kantonsteil (Sendung ) > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Tafers, am 12. November 1998, für den deutschsprachigen Kantonsteil (Sendung ) September und 7. Oktober 1998 > Anmeldung Informationabende in Grangeneuve, für die Sozialkommissionen, am 3, 10. Und 17. Dezember 1998 für den französischsprachigen Kantonsteil. (Sendung ) > Anmeldung Informationabende in Tafers, für die Sozialkommissionen, am 14, 21. und 28 januar 1999 für den deutschspachigen Kantonsteil.(Sendung ) November 1998 > Botschaft des Staatsrates vom zum Revisionsentwurf des SHG > Liste der regionalen Sozialdienste des Kantons > Beitrag an die Kosten des Unterbringung in Sonderheimen > Tätigkeitsbericht 1997 (korrigierte Fassung) > Beschluss des Bundesgerichts vom : Konkubinat Dezember 1998 > Empfehlungen Richtlinien für die Bemessung der Materiellen Hilfe 1999 > Sozialhilfe-Richtsätze für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung im Kanton: "Schwarzaufenthalter"

10 Seite 10 von 58 Jahre Januar 1999 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Subsidiarität der materiellen Hilfe - Wohnung: Kosten, zu hohe Miete, Art der Wohnung, Verpflichtung zur Suche nach einer preisgünstigeren Wohnung, Pflichten der Sozialkommission > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Subsidiarität der materiellen Hilfe - Streichung der materiellen Hilfe - Verpflichtung zur Arbeitssuche - Fürsorgemissbrauxh - Minderung der materiellen Hilfe - Rechtsbeistand > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Form der mitgeteilten Verfügung - Subsidiarität der materiellen Hilfe - Richtsätze für die materielle Hilfe - Verpflichtung zur Arbeitssuche - Wohnung: Kosten, zu hohe Miete, Art der Wohnung, Verpflichtung zur Suche nach einer preisgünstigeren Wohnung, Pflichten der Sozialkommission - Auto > Abkommen Frankreich - Schweiz : Anmeldung französischer Staatsbürger- (innen) im AHV- Alter > Übernahme der Kosten für Todesanzeige > SHG-Verfahren für die Führung der Dossiers, die unter den Artikel 8 SHG fallen: Zuständigkeit des Staates. > Anfragen : > -Adresse > eines von allen Gemeinden unterzeichneten Exemplars der Akte, welche die interkommunale Zusammenarbeit nach Artikel 16 SHG regelt (Vereinbarung oder Verband) > Information: > nicht die finanziellen Mittel für die französische Übersetzung der deutschsprachigen Verwaltungsgerichtsentscheide gefunden Februar 1999 (Versand nur an die Präsident(inn)en der regionalen SHG-Sozialkommissionen, sowie an alle regionalen Sozialdienste) > Tätigkeitsbericht im Rahmen des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom April 1999 > "Die Sozialdienste können sich an erster Stelle an der Erbschaft eines Sozialhilfebezügers bedienen", Zeitungsartikel vom 21. Januar 1999, erschien in "Le Temps" nach einem Bundesgerichtsurteil > Promulgierung des SHG > Mitteilung > Übernahme des Lohns eines/einer jungen volljährigen Arbeitnehmer/in, der/die bei den Eltern lebt

11 Seite 11 von 58 > Brief der Gesundheits- und Sozialfürsogedirektion zu einem Pilotprojekt des Bundesamtes für Statistik: "Schweizerische Statistik über die Sozialhilfe-empfängerinnen und -empfänger" > Pressemitteilung - Kosovo und 16. Juni 1999 (Versand nur an die regionalen Sozialdienste (mit A-Post), An die Oberamtmänner) > Soziale und finanzielle Betreuung nach SHG von Personen aus dem Kosovo, mit Eintrittsvisum für die Schweiz und Aufenthalt im Kanton Juni 1999 (Versand nur an die regionalen Sozialdienste) > Zahnbehandlungen bedürftiger Personen - Erinnerung an das Vorgehen > Pressecommuniqué Informations- und Beratungsplattform Kosovo (Versand auch An die Oberamtmänner) Juli 1999 (An die regionalen Sozialdienste SHG, An die Sozialkom-missionen SHG, An die Oberamtmänner, uzw.) > Entwurf für das Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 nach dessen Änderung vom 26. November 1998 (ARSHG). Bemerkungen bis 10. September Juli 1999 (An die regionalen Sozialdienste SHG, An die Oberamtmänner, An cellule de crise "hébergement", An la plate-forme info Kosovo, uzw.) > Soziale und finanzielle Betreuung SHG der im Kanton sich aufhaltenden Personen aus dem Kosovo mit Visum oder Passierschein Juli und 9. August 1999 (An die regionalen Sozialdienste SHG und FRK) > Soziale und finanzielle Betreuung gemäss SHG der im Kanton sich aufhaltenden Personen aus dem Kosovo, mit Visum oder Passagierschein August 1999 (An die französischen RSD und An die Oberamtmänner) > Vernehmlassung über das Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom (ARSHG) Vernehmlassungsfrist und Informationssitzung in Grangeneuve am > Brief vom Bundesamt für Flüchtlinge

12 Seite 12 von August 1999 > Vernehmlassung über das Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom (ARSHG) Vernehmlassungsfrist und Informationssitzung in Tafers am August 1999 > Rückerstattung der Sozialhilfe für eine volljährige Person von über 20 Jahren und in Erstausbildung > Protokolle der Sozialkommissionen / Kantonale Aufsichtsbehörde für Datenschutz > Von Patienten nicht beglichene Rechnungen von Spitälern und Betagtenheimen > Hospitalisationen ausserhalb des Kantons Freiburg > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Ablehnung materieller Hilfe für die Zahlung einer Schuld im Hauptinteresse eines Gläubigers > Neues Sozialhilfegesuch September 1999 (An allen Gemeinden, An die Oberamtmänner) > Budget September 1999 (für den französischsprachigen Kantonsteil) > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve, am 4. November September und 4. Oktober 1999 (Versand nur an die regionalen Sozialdienste, An die Sozialkommissionen SHG,(mit A-Post), und andere) > Vernehmlassung über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 (SHG) November 1999 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en, an die MIS-Organisator für den französischsprachigen Kantonsteil) > Ausschreibung MIS/SHG > Konzept MIS/SHG > Sozialer Eingliederungsvertrag > Leistungsvertrag > Beschreibung der vorgeschlagenen sozialen Eingliederungsmassnahme > Beschreibung: Musterbeispiel

13 Seite 13 von und 2. Dezember 1999 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en) > Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991, geändert am 26. November 1998 > Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom 30. November 1999 > Information über die geltende viertljährliche Abrechnung (nur an die regionalen Sozialdienste) > eine individuelle Quartalsabrechnung SHG (nur an die regionalen Sozialdienste) und 10. Dezember 1999 (an die regionalen Sozialdienste mit A-Post, an die Präsident(inn)en) > SHG-Richtsätze: Beschluss vom 7. Dezember 1999 und Informationen über ihre Anwendung (Nr. 1) Dezember 1999 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Übernahme der Unterhaltskosten für ein Haustier > Transfer gemischter Dossiers von Flüchtlingen "-5 Jahre und + 5 Jahre" > Bankvollmacht > Begründung eines Schuldbriefes zur Sicherstellung der Sozialhilfe-Rückerstattung > Gemischte Dossiers: Führung und Richtsätze > Abfallgebühren und Feuerwehrdienstersatzgebühr > Einkommens- und Sozialhilfepfändung > Synthese der Tätigkeitsberichte Dezember 1999 (an die regionalen Sozialdienste mit A-Post, an die Präsident(inn)en, an die MIS-Organisator für den deutschsprachigen Kantonsteil mit A-Post) > Ausschreibung MIS/SHG > Konzept MIS/SHG > Sozialer Eingliederungsvertrag > Leistungsvertrag > Beschreibung der vorgeschlagenen sozialen Eingliederungsmassnahme > Beschreibung: Musterbeispiel Dezember 1999 (nur an die regionalen Sozialdienste) > Statistik der materiellen Hilfe 1998 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Sozialhilfe-Wohnsitz > Materielle Hilfe auf dem Weg über vorsorgliche Massnahmen > Sozialhilfe-Richtsätze für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung im Kanton: "Schwarzaufenthalter

14 Seite 14 von Dezember 1999 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en) > Tätigkeitsbericht 1999 über den Vollzug des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom Dezember 1999 (an die regionalen Sozialdienste mit A-Post, an die Präsident(inn)en und die MIS- Organisator) > Brief vom Frau Ruth Lüthi, Staatsrätin > MIS-Katalog / SHG Jahre Februar 2000 (an die regionale Sozialdienste und Liste Konferenz für Sozialfragen 2000) > Brief vom Frau Ruth Lüthi, Staatsrätin. Konferenz für Sozialfragen März 2000 (nur an die regionale Sozialdienste) > Verrechnung im Rahmen der Anwendung von Artikel 9a SHG und Artikel 6 ARSHG: Wohnsitzwechsel > Bewilligungsarten März 2000 (an die regionale Sozialdienste und Liste Konferenz für Sozialfragen 2000)) > Programm und Anmeldezettel für die Konferenz für Sozialfragen März 2000 (nur an die regionale Sozialdienste) > Rückerstattung einer materiellen Hilfe nach SHG > Zwei Unterschrifte für die Zusammenstellung der vierteljährlichen Abrechnungen und Revisionsstelle (auch an die Präsident(inn)en > SHG-Richtsätze 2000 > Meldung der Fälle von Flüchtlingen "- 5 Jahre" an den kantonalen Sozialdienst 82. den 30. März (nur an die regionale Sozialdienste) > Anwendung der Richtsätze SHG > Anwendung MIS

15 Seite 15 von 58 > ausstehende Krankenkassenprämien im Rahmen eines Konkurses > unbezahlte Rechnungen in einem Pflegeheim : Schuldenübernahme > Thementag SHG 2000 > Datenschutz : Übermittlung einer Namenliste vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an den RSD > Krankenkassenprämien : Ablehnung der Übernahme eines Verlustscheins > Flüchtlinge - 5 Jahre und + 5 Jahre > Hinweise zur Herkunftsabklärung erwachsener adoptierter Personen April 2000 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en und die MIS-Organisator) > Haftpflichtdeckung von Personen in sozialen Eingliederungsmassnahmen (MIS) April 2000 > Sozialhilfe-Richtsätze SHG : > Von einem Sozialdienst erteilte Mietgarantie > Vorgehen zwischen regionalen Sozialdiensten beim Wohnsitzwechsel einer bedürftigen Person > Soziale und finanzielle Betreuung der unter Art. 8 SHG fallenden Personen > Verwaltungsgerichtsentscheid vom 14. März 2000: Sozialhilfe; Ablehnung der Übernahme der Unterhaltskosten einer Studentin April 2000 > Weiterbildung für die Eingliederungsmassnahmen/SHG Mai 2000 (an die regionalen Sozialdienste für den französischsprachigen Kantonsteil) und am 3. Mai 2000 (an die regionale Sozialdienste für den deutschsprachigen Kantonsteil) > Informationen am 29. Mai 2000 in Grangeneuve über die administrativen Aspekte - SHG/MIS Juni 2000 (an die regionale Sozialdienste und an die Präsident(inn)en für den deutschsprachigen Kantonsteil) > Brief vom Frau Ruth Lüthi, Staatsrätin. Offerte Weiterbildung Soziale Eingliederungsmassnahmen (SEM)

16 Seite 16 von Juni 2000 (+ MIS-Katalog /SHG an die Präsident(inn)en und die MIS-Organisator) > Brief vom KSD + MIS-Katalog / SHG > Allgemeines Konzept für Hilfeleistung bei Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten > Vierteljährliche Abrechnung SHG / Nummer des Vertrags mit sozialen Eingliederungsmassnahmen > Freiburgische Rote Kreuz - Okkasionsmöbeln > SKOS, Fortbildungsseminar vom 12 und in Interlaken: "Die Wirtschaft im Aufschwung - und die Sozialhilfe?" > Liste der Quartals-Sendung, Stand 26. Juni den 30. August 2000 (an die Präsident(inn)en, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der SHG, an die privaten und öffentlichen Sozialdienste, an die interessierten Kreise ) > Bestätigung - Thementag SHG Grangeneuve, den 9. November den 21. September 2000 > Statistik der materiellen Hilfe September 2000 > Synthese der Tätigkeitsberichte 1999 > Verwaltungsgerichtsentscheid vom 28. März 2000: Sozialhilfe / Kürzung der materiellen Hilfe > Änderung der OHG-Normen per 1. September 2000 > Bevollmächtigung > Vetrag zwischen den RAV und den RSD : bessere Zusammenarbeit, bessere Hilfe für Stellensuchende > Vetrag zur Zusammenarbeit zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren und den regionalen Sozialdiensten des Kantons Freiburg und Einwilligungs Erklärung September 2000 (für den französischsprachigen Kantonsteil) > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve, am 9. November Oktober 2000 (für den deutschsprachigen Kantonsteil) > Anmeldung zur Tagung zu SHG-Themen in Grangeneuve, am 9. November 2000

17 Seite 17 von Oktober 2000 (nur an die regionale Sozialdienste) > Information an die Gemeinden, Voranschlag 2001 (die herkömmliche materielle Hilfe, die materielle Hilfe im Zusammenhang mit den Eingliederungsmassnahmen (MIS), die Kosten der MIS-Organisatoren, Ausbildungskosten für die Einführung der sozialen Eingliederungsmassnahmen (MIS), Haftpflichtversicherung der Personen, die soziale Eingliederungsmassnahmen (MIS) erhalten, Kosten der spezialisierten Sozialdienste) Oktober 2000 (nur an die regionale Sozialdienste zur Information und an die alle Gemeinden des Kantons) > SHG - Voranschlag Berichtigung November 2000 (An die RSD und An die Oberamtmänner ) > Beschluss der Ernennung die paritätische Kommission in Sachen Sozialhilfe für den Broye-, Seeund Sensebezirk Dezember 2000 (an die regionalen Sozialdienste (Sozialarbeiter), an die Präsident(inn)en am und die MIS-Organisator am ) > Brief vom KSD + Zusammenfassung der Eingliederungsmassnahmen + 28 Beschreibungsblätter Dezember 2000 (an die RSD, an die Präsident(inn)en) > SHG-Richtsätze 2001: Informationen über ihre Anwendung (Nr 2) > Richtsätze 2001 für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung im Kanton Dezember 2000 (An die RSD und An die Oberamtmänner ) > Beschluss der Ernennung die paritätische Kommission in Sachen Sozialhilfe für den Greyerz, Glane- und Vivisbachbezirk Jahr Januar 2001 > Stellungnahme der SODK zur Ausgestaltung der Sozialhilfe in den Kantonen im Anschluss an den OECD-Bericht «Sozialhilfe in der Schweiz und in Kanada» > Haltung von Tieren durch Personen, die von Sozialdienststellen betreut werden > Vollmacht > Bezüglich der sozialen und finanziellen Betreuung sämtlicher Flüchtlinge 5 Jahre im Kanton Freiburg (Vereinbarung mit der Schweizerischen Caritas)

18 Seite 18 von Januar 2001 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en) > Tätigkeitsbericht 2000 über den Vollzug des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom Januar 2001 (an die regionale Sozialdienste, an die Präsident(inn)en und Liste Konferenz für Sozialfragen 2002) > Brief vom Frau Ruth Lüthi, Staatsrätin. Konferenz für Sozialfragen 2002 : Verantwortung und Solidarität Februar 2001 (an die regionale Sozialdienste, an die Präsident(inn)en) > Brief vom Frau Ruth Lüthi, Staatsrätin. Nationalfonds-Projekt: "Working poor in der Schweiz: Wege aus der Sozialhilfe" Februar 2001 > Anwendung von Artikel 328 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Rahmen des SHG > Übernahme von Ambulanztransportkosten im Rahmen des SHG > Rückerstattung der materiellen Hilfe MIS bei einer rückwirkenden Ausrichtung von IV- Leistungen > Materielle Hilfe nach SHG für Personen ohne festen Wohnsitz (Personen, die unter Artikel 8 SHG falle, 100% zu Lasten des Staates) an der "La Tuile" plazierten > Beschluss vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen > Liste der regionalen Sozialdienste SHG, Stand 9. Februar März 2001 ( Sendung) > Quellensteuer > Rückerstattung einer materiellen Hilfe nach SHG > Liste der regionalen Sozialdienste SHG, Stand 26. März 2001 > Liste der Quartals-Sendung, Stand 28. März April 2001 > Informationen für neue Sozialarbeiter/innen und neue Verwaltungsmitarbeiter/innen der regionalen Sozialdienste zur Anwendung des SHG. Grangeneuve, Montag, den 18. Juni 2001, von bis Uhr (an die regionale Sozialdienste)

19 Seite 19 von 58 > Informationen an die neuen Mitglieder der Sozialkommissionen SHG. Grangeneuve, Montag, den 18. Juni 2001, von bis Uhr für den französischsprachigen Kantonsteil. Düdingen, Mittwoch, den 27. Juni 2001, von bis für den deutschsprachigen Kantonsteil (an die Präsident(inn)) > Von einem Sozialdienst erteilte Miet-Gutsprache. Verfahren zwischen regionalen Sozialdiensten SHG bei Wohnsitzwechsel einer bedürftigen Person (an die Präsident(inn), à la Ste Fribourgeoise des régisseurs et agents immobiliers, au groupement francophone des AS, an die deutschsprachige Vereinigung der Sozialarbeiter(innen) SHG) Mai 2001 ( Sendung) > Verwaltungsgerichtsentscheid vom : Gesuch um vorsorgliche Massnahmen > SHG mit Garage verbundener Mietvertrag > SHG : Übernahme der Kosten für heimexterne Erziehungshilfe «AEMO» > Unterhaltspflicht > Liste der Quartals-Sendung, Stand 29. Mai Juni 2001 und 29. Juni 2001 (an der RSD, des kantonalen Jugendamtes, des Schutzaufsichtsamtes, des Service des tutelles et curatelles der Stadt Freiburg, des freiburgischen Roten Kreuzes, Kopie an Frau Lüthi, an die Präsident(inn)en der Sozialkommissionen, an die Vereinigung der französischsprachigen regionalen Sozialdienste, an die Vereinigung der deutschsprachigen regionalen Sozialdienste, an Herrn Collaud) > Arbeitsgruppe "Gewaltprävention", 3. Juli 2001 > Bestätigung und Zusammensetzung der oben genannten Arbeitsgruppe August 2001 ( Sendung) > Die Zahlungsanweisung zugunsten eines Gläubifers, die Abtretung, die Schuldanerkennung > Die Sozialhilfeschuld eines Erben, der Erbantritt > Heimplatzierung, Anwendung des SHG > Quartalsabrechnung SHG > Neuer OHG-Koordinator September 2001 (nur an die regionale Sozialdienste zur Information und an die alle Gemeinden des Kantons) > SHG - Voranschlag Berichtigung

20 Seite 20 von September 2001 (nur an die regionale Sozialdienste, Sendung) > Why not? September 2001 ( Sendung) > Anwendung von Artikel 9a SHG > "Mietgutsprache" bei Verlegung des Wohnsitzes Artikel 9a SHG > Anwendung des Sozialhilfegesetzes (SHG) > Anwendung von Artikel 9a SHG > Informationen über die Anwendung des Sozialhilfegesetzes (SHG) > SRB vom 24. April 2001 / Lohneinreihungsbeschluss September 2001 (nur an die regionale Sozialdienste) > Eine Informations-Fiche, die den Dolmetscherdienst der Caritas Schweiz betrifft > Bertung bei Interkulturellen. Fragen von Intermedio SRK Oktober 2001 (nur an die regionale Sozialdienste zur Information und an die alle Gemeinden des Kantons) > Information an die Gemeinden, Voranschlag 2002 (die herkömmliche materielle Hilfe, die materielle Hilfe im Zusammenhang mit den Eingliederungsmassnahmen (MIS), die Kosten der MIS-Organisatoren, Kosten der spezialisierten Sozialdienste, Haftpflichtversicherung der Bezüger sozialer Eingliederungsmassnahmen (MIS), Kosten der paritätischen Schiedskommissionen) Oktober 2001 > Statistik der materiellen Hilfe November 2001 ( Sendung) > SHG-Richtsätze 2002 Jahr Januar 2002 (an die regionalen Sozialdienste, an die Präsident(inn)en) > Tätigkeitsbericht 2001 über den Vollzug des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Quartals-Sendung. Jahre September November November Dezember 1994

Quartals-Sendung. Jahre September November November Dezember 1994 Service de l action sociale SASoc Route des Cliniques 17, 1701 Fribourg T +41 26 305 29 92, F +41 26 305 29 85 www.fr.ch/sasoc, sasoc@fr.ch Quartals-Sendung Jahre 1994 1. 30. September 1994 > Liste der

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

Sozialhilfereglement. vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682

Sozialhilfereglement. vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682 Sozialhilfereglement vom 17. Dezember 2008 07.02 SK.08.482-1 / 07.02 / 08009682 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Anwendbares Recht 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Stadtrat 3 Art. 5 Kommission

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE. An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg

DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE. An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE SICHERHEITS- UND JUSTIZDIREKTION Weisungen vom 17. Mai 2010 An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg Betrifft : Neuregelung der

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Gesuch um Sozialhilfe

Gesuch um Sozialhilfe Sozialdienst Sense-Oberland Schwarzseestrasse 6 Postfach 82 1735 Giffers Gesuch um Sozialhilfe 1. Personalien Antragstellerin / Antragsteller Name: Adresse: Geburtsdatum: Tel. Privat: Natel: Vorname: PLZ/Ort:

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1) Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) (Entwurf) vom. 1 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon

in der Schweiz seit im Kanton seit Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon Einwohnergemeinde Bolligen Sozialdienste Sozialhilfeantrag Personalien Gesuchsteller(in) Name, Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. Zivilstand Heimatort Adresse (Str., PLZ, Ort) Telefon / Mobil in der Schweiz

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.

Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162. Seite 1/5 Vorlage Nr. Laufnummer 14186 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung der SansPapiers (Vorlage Nr. 2162.1-14107) Antwort des Regierungsrates

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung Gesetz vom 2. Dezember 2003 Inkrafttreten:... zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

Mehr

IV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994)

IV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) Reglement betreffend Ausbildungsbeiträge (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) 1. Allgemeines 1 Grundsatz Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt verfügt über einen Stipendienfonds

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

zum Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRR)

zum Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRR) 4.. Ausführungsreglement vom 8. Juli 997 zum Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRR) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 45 des Gesetzes vom 5. November 996 über das freiburgische

Mehr

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Einführung eines einheitlichen Adhoc-Formulars (Informationsschreiben BAG vom 2. Mai 2013) ERFA-Tagung GE KVG

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 27. Februar 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Egerkingen Verordnung über die Schulzahnpflege Gültig ab. Januar 06 Inhaltsverzeichnis Organisation... 3 Vollzug... 3 3 Organisation und Koordination... 3 4 Schulzahnarzt... 4 5 Schulzahnpflege-Instruktor...

Mehr

E. Sozialhilfe im Migrations- und Asylbereich

E. Sozialhilfe im Migrations- und Asylbereich E. Sozialhilfe im Migrations- und Asylbereich 1. Migrantinnen und Migranten Mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger,

Mehr

Krankenversicherungsschutz bei Prämienrückständen

Krankenversicherungsschutz bei Prämienrückständen Krankenversicherungsschutz bei Prämienrückständen Rechtsgrundlagen in Bund und ausgew. Kantonen Prof. FH Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalte I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis I nhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 1.1. Versicherungsform 1.2. Ärzteliste 1.3. Behandlung, Qualität, Versorgung

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz

Mehr

Datenschutzreglement (DSR)

Datenschutzreglement (DSR) Datenschutzreglement (DSR) vom 20. September 2010 Ausgabe Januar 2011 Datenschutzreglement (DSR) Der Stadtrat von Burgdorf, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf (GO),

Mehr

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz 1 Ziele der QGIS Anwendergruppe 1.1 Die QGIS Anwendergruppe Schweiz ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 79 ZGB). 1.2 Die Ziele

Mehr

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gemeinsame Veranstaltung von SGMC und SGfM Herbstmeeting vom 23. Oktober 2012 in Bern Sandra Schneider, lic. Iur. RA Leiterin der Abteilung

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Stand: Juli 2014 Merkblatt über die Erklärung

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Junge Menschen in der Sozialhilfe: Bestandesaufnahme und Lösungen

Junge Menschen in der Sozialhilfe: Bestandesaufnahme und Lösungen Service de l action sociale SASoc Junge Menschen in der Sozialhilfe: Bestandesaufnahme und Lösungen SHG-Thementag, 4. November 2010 Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Informationsbroschüre Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Sozialversicherungen Dank des Versicherungsobligatoriums

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Bereich Soziale Wohlfahrt. Analyse Gesamtaufwand 1994 2003. Aufwand Ertrag Netto Aufwand

Bereich Soziale Wohlfahrt. Analyse Gesamtaufwand 1994 2003. Aufwand Ertrag Netto Aufwand Bereich Soziale Wohlfahrt Analyse Gesamtaufwand 1994 23 5 45 4 35 Aufwand Ertrag Netto Aufwand 3 25 2 15 1 5 Aufwand 2'98'618 2'379'462 2'379'49 2'667'334 3'173'233 3'556'523 3'323'462 3612147 4'1'476

Mehr

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG)

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG) KANTONALER FONDS ZUR FÖRDERUNG VON KRIPPENPLÄTZEN Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfe für die Schaffung neuer Krippenplätze Gesetzliche Grundlage Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht

Mehr

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015

PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 PRÄMIENVERBILLIGUNG 2015 Stand: 15.01.2015 Allgemeine Informationen Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern kantonale Finanzierungshilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Voraussetzungen

Mehr

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) 933.00 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) Vom. Februar 006 (Stand. April 006) gestützt auf Art. 39 und 40 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) ), Art. 4 ff.

Mehr

über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser

über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser 8.0. Gesetz vom 4. November 0 über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Änderung vom. Dezember 007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab. Excel-Tabelle Betreibung- Übersichtsverfahen gelöscht. Anpassung Änderung BEX 2001-05

Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab. Excel-Tabelle Betreibung- Übersichtsverfahen gelöscht. Anpassung Änderung BEX 2001-05 Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Betreibung und BEX Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab Excel-Tabelle Betreibung- Übersichtsverfahen gelöscht 2001-01 Anpassung Änderung

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Einziehung von Forderungen aus der CH-KV in

Einziehung von Forderungen aus der CH-KV in Einziehung von Forderungen aus der CH-KV in 22. Januar 2014 13. ERFA-Tagung zum Freizügigkeitsabkommen Herr Gilles Marti Inhalt I. Ausgangslage nach Art. 105m KVV II. Betreibung: Problematik für die schweizerischen

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

7.3.01. Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen

7.3.01. Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Kantonales Sozialamt 31.01.2013 1/2 7.3.01. Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

A B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE. Januar 2014 / roz / mga

A B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE. Januar 2014 / roz / mga A B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE Januar 2014 / roz / mga Inhaltsverzeichnis 1 Quellensteuer Änderungen gegenüber Vorjahr...2 1.1 Neue Verordnung...2 1.2 Welche Kantone

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 Informationen Berechnungshilfen Adressen Achtung! Eingabefrist 30. April 2015 Allgemeines 2 WAS SIND PRÄMIENVERBILLIGUNGEN? Prämienverbilligungen

Mehr

über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals

über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals .73.3 Beschluss vom. Februar 994 über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 9. September

Mehr

Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen Sozialhilfeunterstützung Darlehen

Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen Sozialhilfeunterstützung Darlehen Sozialamt Hefenhofen Amriswilerstrasse 30 8580 Hefenhofen 071 411 12 56 gemeinde@hefenhofen.ch Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen um Sozialhilfeunterstützung Darlehen und Fragebogen

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH STATUTEN Fassung vom 31. Mai 2007 1 Die "Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich", gegründet 1829, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

Sportförderungsgesetz

Sportförderungsgesetz Vorlage des Regierungsrats.0.08 vom 7. September 00 Sportförderungsgesetz vom Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Bundesgesetzgebung über die Sportförderung, gestützt auf Artikel 6,

Mehr

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Informationsbroschüre Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht Dank des Versicherungsobligatoriums

Mehr

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Synopse Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 0 Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf 7 des Planungs- und

Mehr

Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel

Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel 1. Hilfsmittel Welche Hilfsmittel (Prothesen, Rollstuhl usw.) beantragen Sie? Gewünschte Lieferfirma (bitte Rechnungskopien, Kostenvoranschläge beilegen) 2. Personalien

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT

NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT Warum ein neuer Ausländerausweis? Mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens wird die Schweiz als neuer Schengenstaat zur Einführung eines Ausländerausweises

Mehr

FachInfo Dezember 2012

FachInfo Dezember 2012 FachInfo Dezember 2012 Datenschutz in der Asylsozialhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundsätze des Datenschutzes... 2 2.1 Verhältnismässigkeit...2 2.2 Zweckbindung...2 2.3 Richtigkeit und

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014

ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014 ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (DGARNE) Abteilung Beihilfen - Direktion der Rechte und der Quoten ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN

Mehr

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz) 316.1 Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz) vom 20. Oktober 2004 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 17. März

Mehr

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement Gemeinde Kienberg Schulzahnpflege-Reglement 2011 Weitere Unterlagen in Bezug zu diesem Reglement - Regulativ, Gemeindebeitrag an kieferorthopädische Behandlungen (Formular A) Genehmigt von der Gemeindeversammlung

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr