die Abgabefristen für die Steuererklärungen werden sich künftig ändern, wie an dem nachstehenden Beispiel deutlich wird:
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- Cornelia Adenauer
- vor 6 Jahren
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1 Stb in H. Philipp-Klein Unterdürrbacher Str Würzburg Heike Philipp-Klein Steuerberaterin in Bürogemeinschaft mit Hans-Henning Klein Rechtsanwalt Unterdürrbacher Str Würzburg Telefon: +49 (0) 931 / (0) 931/ Telefax: +49 (0) 931 / Mobil: +49 (0) 152 / Abgabe der Steuererklärung ab 2016 die Abgabefristen für die Steuererklärungen werden sich künftig ändern, wie an dem nachstehenden Beispiel deutlich wird: Veranlagungsjahr Abgabefrist ohne Steuerberater Abgabefrist mit Steuerberater Eine Verlängerung dieser Abgabefristen ist nur noch 2017 in Ausnahmefällen (fehlende Unterlagen, beruflicher Auslandsaufenthalt oder Krankheit) möglich. Ab 2018 kann eine Verlängerung nur noch beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt hat und die Fristverlängerung entsprechend schriftlich begründet wird! Sollten diese Termine nicht eingehalten werden, so werden Sie eine entsprechende Fristsetzung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten und beim Verpassen auch dieser Frist erhalten Sie eine weitere Aufforderung, wobei die Finanzverwaltung zu diesem Zeitpunkt bereits berechtigt ist ein Zwangsgeld anzudrohen und einen Verspätungszuschlag (10 % des festgesetzten Steuerbetrages bis zu ,00 ) zu erheben. Beim Versäumen der zweiten Frist wird ein Bescheid über Zwangsgeldfestsetzung ergehen. Seitens der Finanzverwaltungen wird jedoch häufig bereits von der vorzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Gebrauch gemacht, insbesondere dann, wenn in der Vergangenheit bereits Steuererklärungen verspätet eingereicht wurden. Seite 1 von Wu rzburg Steuer-Nr. FA Wu rzburg: 257/236/70449
2 Hierdurch entsteht ein zusätzlicher Druck, der sich jedoch umgehen lässt, wenn man rechtzeitig an die Erledigung seiner Steuererklärungsunterlagen denkt und diese entsprechend aufbereitet. Wir überreichen Ihnen daher heute unsere Checkliste zur Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Diese soll ihnen und uns helfen alle ihre Belege und Auflistungen in eine geordnete Struktur zu bringen. Bitte gehen Sie die Checkliste in Ruhe durch und hacken sie die zutreffenden Punkte vollständig ab. Sollten Punkte in der Checkliste aufgeführt sein, die nicht auf sie zu treffen, so bitten wir Sie gleichwohl diese mit einem nein entsprechend zu kennzeichnen. Sollten zu dem einen oder dem anderen Punkte weitergehende Erläuterungen erforderlich sein, so dürfen wir Sie bitten, diese auf einem gesonderten Blatt aufzuführen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie die Unterlagen in dieser vorgegebenen Reihenfolge zu sortieren und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierdurch erleichtern Sie sich selbst und auch uns die Erstellung ihrer Steuererklärung und wir können dadurch gewährleisten, dass die Kosten für die Erstellung der jeweiligen Steuererklärungen nicht weiter steigen müssen. Bitte bereiten Sie daher die Unterlagen für Ihre Steuererklärungen bereits in den ersten Monaten des Jahres 2017 vor und vereinbaren Sie mit uns einen entsprechenden Besprechungstermin in der Zeit vom damit wir Ihre Erklärungen fristgerecht erstellen können und bei der Bearbeitung keine Engpässe entstehen. Natürlich werden wir Ihnen auch weiterhin bei Fragen rund um ihre Steuererklärung persönlich, telefonisch oder auch per zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Heike Philipp-Klein - Steuerberaterin - Seite 2 von 9
3 Notwendige Belege und Angaben für die Erstellung der Einkommensteuererklärung Allgemeine Angaben / Persönliche Stammdaten ja nein Beleg beigefügt Haben sich Änderungen im Bereich ihrer persönlichen Daten ergeben? z.b.: Konfession evtl. Austrittsbescheinigung? Adresse Beruf Familienstand Heiratsurkunde wenn im Veranlagungsjahr geheiratet Bankverbindung Kinder und deren Betätigung ganzjährig im Inland ansässig Einkommensteuerbescheid und Bescheid über die vortragsfähigen Verluste des Vorjahres sowie Kopie der letzten Steuererklärung - falls Sie das erste Mal zu uns kommen. Bestehen noch laufende Einspruchsverfahren die dem Steuerbüro nicht bekannt sind - falls Sie das erste Mal zu uns kommen. Angaben und Unterlagen zu Kindern Seite 3 von 9 ja nein Beleg beigefügt Kindschaftsverhältnis zu den Antragstellern Liegen sämtliche persönlichen Daten Ihrer Kinder vor? (Name, Geburtsdatum, steuerliche Identifikationsnummern) Hinweis: Die Steuer ID des Kindes muss ab 2016 zwingend den Kindergeldkassen vorliegen. Sollen wir hier für Sie tätig werden? Sofern Sie im Verlangungsjahr ein Kind bekommen haben benötigen wir eine Geburtsurkunde. Bitte teilen Sie für jedes Kind die Höhe des im Veranlagungsjahr erhaltenen Kindergeldes bzw. Höhe des Anspruchs auf Kindergeld mit. Sofern Ihnen Kinderbetreuungskosten entstanden sind, reichen Sie bitte die entsprechenden Belege ein. Hinweis: Nur die Betreuungskosten sind abzugsfähig. Kosten für die Verpflegung, auch wenn diese in der Kita stattfindet, sind nicht abzugsfähig. Haben Sie Schulgeldzahlungen für eine private Schule geleistet, dann bitte Beleg einreichen. Bei Kindern über 18 Jahren Ausbildungsnachweis, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge, evtl. auswärtige Unterbringung benötigt. Wenn Sie für Ihr Kind Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt haben bitte entsprechenden
4 Nachweis einreichen. Körperbehinderung des Kindes Ausweis benötigt. Sofern Eltern getrennt leben, bitte mitteilen wo das Kind gemeldet ist. Dazu werden Namen und Anschrift des anderen Elternteils benötigt. Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ja nein Beleg beigefügt Lohnsteuerbescheinigung mit den etin Nummern Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung Nachweis über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.) Werbungskosten Anlage N Seite 4 von 9 ja nein Beleg beigefügt Angaben zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Entfernung in km Anzahl der Fahrten Anschrift der Arbeitsstätte Evtl. Unfallkosten mit privatem PKW auf Arbeitsweg oder Dienstfahrt Belege öffentliche Verkehrsmittel Hinweis: Für die Anwendung der Entfernungspauschale ist die erste Tätigkeitsstätte (ehem. regelmäßige Arbeitsstätte) maßgebend. Fahrten zu betrieblichen Einrichtungen, die nicht als erste Tätigkeitsstätte zu qualifizieren ist, unterliegen nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale, sondern können zu Reisekostengrundsätzen abgesetzt werden. Änderung Reisekostengesetz in 2014 durch die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte kann ggf. ein Steuervorteil entstehen sprechen Sie uns an. Bei Firmenwagen Nachweis über monatliche Versteuerung, Anzahl der Fahrten, Urlaubs- und Krankheitstage Nachweise/Bescheinigungen über Dienstreisen, wechselnde Einsatzstellen und Fortbildungsmaßnahmen Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Beträge von Werbungskosten (z.b. Fahrtgeld) Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? Nachweise über zulagenbegünstigte Beiträge nach dem Vermögensbildungsgesetz (VL Bescheinigung) Nachweis Kosten über Berufshaftpflichtversicherung, Rechtschutz (beruflicher Anteil) Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
5 Fortbildungsaufwendungen Fachliteratur Arbeitsmittel (z.b. Büromaterial, Computer, Werkzeuge etc.) typische Arbeitskleidung Aufwendungen für Bewerbungen beruflich veranlasste Telefonkosten Steuerberatungskosten (ausschließlich für das Angestelltenverhältnis) Umzugskosten (beruflich veranlasst) beruflich genutztes Arbeitszimmer - Hinweis: häusliches Arbeitszimmer ist ein voller Abzug der Kosten möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Sofern für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, das Arbeitszimmer jedoch nicht der genannte Mittelpunkt ist, können Kosten bis 1.250,00 zum Abzug gebracht werden. In allen anderen Fällen herrscht ein Abzugsverbot. Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 20 EStG ja nein Beleg beigefügt Jahreserträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung sämtlicher Kreditinstitute im Original Bescheinigung von Kreditinstituten über dort angefallene Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften Hinweis: Soweit Sie Depots bei mehreren Banken haben, sollte eine solche Bescheinigung bis zum eines jeden Jahres von der Bank angefordert werden, damit die nicht mit Gewinnen verrechenbaren Verluste bei der einen Bank schon in diesem Jahr mit Gewinnen bei einer andere verrechnet werden können. Ohne eine solche Bescheinigung können Verluste nur mit Gewinnen bei derselben Bank ausgeglichen werden. Wurden keine Gewinne erzielt bleibt der Verlust für das laufende Jahr ungenutzt stehen. Bausparzinsen Zinsen aus Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen evtl Abschluss nach 2004 Einzelaufstellungen der Zinseinnahmen und geleisteten Zinsabschlagsteuern, sofern nicht in den Jahresaufstellungen berücksichtigt Zinsen aus privaten Darlehen stille Beteiligungen sonstige Kapitalerträge die bisher nicht der Abgeltungssteuer unterliegen Werbungskosten (Depotgebühren, Finanzierungskosten, Kosten der Vermögensverwaltung) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. 21 EStG Seite 5 von 9 ja nein Beleg beigefügt Angaben zum Objekt (EFH, MFH, Gewerbeobjekt, Ferienwohnung) und wann angeschafft Objekt komplett vermietet oder teilweise unentgeltlich überlassen bzw. eigengenutzt
6 Mietverträge werden benötigt Aufstellung erhaltene Mieten und Nebenkosten Ist die Miete samt Nebenkosten mindestens 66 % der ortsüblichen Miete Im betreffenden Jahr gezahlte oder erstattete Nebenkostenabrechnungen des Vorjahres Bestehen noch Beteiligungen an anderen Vermietungsund Verpachtungsobjekten (z.b. geschlossene Immobilienfonds) Werbungskosten: Aufstellung über Fahrten zum Objekt Belege über Schuldzinsen und Gebühren Renten und dauernde Lasten (Verträge beifügen) Reparaturaufwendungen Grundsteuer, Straßenreinigung, Verwalter Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Kaminkehrer, Hausversicherungen Steuerberatungskosten Einkünfte aus Renten gem. 22 EStG ja nein Beleg beigefügt Rentenbescheide und Rentenanpassungsmitteilungen (per ) Art der Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente, Unfallrente) Rentennachzahlungen im Veranlagungszeitraum für frühere Jahre Werbungskosten (Kosten Rentenberatung, Rechtsberatung) Einkünfte aus Renten gem. 22 EStG ja nein Beleg beigefügt Im Kalenderjahr erhaltener und in der Anlage U bestätigter Ehegattenunterhalt Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. 23 EStG Seite 6 von 9 ja nein Beleg beigefügt Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen oder Vermietung von beweglichen Sachen Gewinne oder Verluste aus Devisengeschäften bitte Aufstellung einreichen Handeln Sie mit Devisen oder haben ansonsten private Veräußerungsgeschäfte realisiert? Anschaffungszeitpunkt
7 Anschaffungskosten Veräußerungszeitpunkt Veräußerungspreis Bescheid über Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Veräußerung einer Immobilie: Anschaffungszeitpunkt Anschaffungskosten Veräußerungszeitpunkt Veräußerungspreis Werbungskosten (Notargebühren, Rechtsberatungsgebühren) Unternehmerische Einkünfte ja nein Beleg beigefügt Erzielen Sie Einkünfte aus einer unternehmerischen Tätigkeit (Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit) Hinweis: Auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage gilt als gewerbliche Tätigkeit. Erzielen Sie nebenberufliche Einnahmen, z.b. aus einer Tätigkeit als Übungsleiter, Betreuer oder dergleichen? Haben Sie Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, an der Sie mindestens mit 1% beteiligt waren? Halten Sie eine unternehmerische Beteiligung? Sonderausgaben Seite 7 von 9 ja nein Beleg beigefügt Fügen Sie Belege über folgende Versicherungen bei, sofern vorhanden berufsständische Versorgungseinrichtungen freiwillige Beiträge zur Zusatzpflegeversicherung (sofern nach dem geboren) Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenversicherung Hinweis: Bitte achten Sie darauf dass bei der Krankenversicherung eine Aufschlüsselung in Basisversorgung und Wahlleistungen vorliegt. Die Krankenversicherung erteilt eine solche Bescheinigung Anfang des Jahres. Haftpflichtversicherung (Kfz Haftpflicht ohne Kasko, Tierhaftpflicht) Kapitallebensversicherung (ist diese beliehen oder verpfändet) Rentenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Bescheinigung von Versicherung zur Riester- und Rüruprente geleistete Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten (Anlage U) bestehen Ansprüche hinsichtlich der Krankenversicherung oder Krankheitskosten (steuerfreie Zuschüsse etc.)
8 Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder die des Gatten (Erstausbildung) Originale von Spendenbescheinigungen (Liegt eine Bescheinigung nicht vor, genügt bis 200 Euro eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis) Beiträge an Parteien und Wählervereinigungen, Zahlung an Stiftungen Kirchensteuer Zahlungen und Erstattungen werden haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse in Ihrem Haushalt ausgeübt z.b. unbare Aufwendungen (unbare Zahlung nachweisen) für: Wohnungsreinigung Gartenpflege Zubereitung von Mahlzeiten Pflege Versorgung und Betreuung von Kindern oder pflegebedürftige Personen werden haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse in Ihrem Haushalt ausgeübt z.b. unbare Aufwendung (unbare Zahlung nachweisen) für: Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Pflege und Betreuungsleistungen im Haushalt Aufwendungen für Dienstleistungen vergleichbar denen einer Haushaltshilfe und in Heimunterbringungskosten enthalten sind. Kosten für Schneeräumung Bürgersteig Kosten Betreuung Haustier außergewöhnliche Belastung ja nein Beleg beigefügt Kopie Schwerbehindertenausweis Belege über Eigenanteil zu Krankheitskosten z.b.: Brille Zahnersatz Kur Medikamente Unterstützung- und Unterhaltsleistungen von Angehörigen (Großeltern, Kindern, Eltern, Enkel) im In- und Ausland - Hinweis: Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit Wird eine hilflose Person gepflegt? Beerdigungskosten (soweit sie die Kosten des Nachlasses übersteigen) Kosten für Scheidung Hinweis: Der BFH prüft die Rechtslage. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten daher Scheidungskosten zunächst unter Verweis auf die Rechtsprechung angesetzt werden. Bei Streichung des steuermindernden Abzugs ist Einspruch einzulegen. Seite 8 von 9
9 Seite 9 von 9
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