Anleitung zur Kontrolle der Energielabel- und Ökodesign-Vorgaben. Für Verbraucher*innen, Initiativen und NGOs

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1 Anleitung zur Kontrolle der Energielabel- und Ökodesign-Vorgaben Für Verbraucher*innen, Initiativen und NGOs

2 IMPRESSUM Projektkoordination Katie Hoy, Energy Saving Trust, United Kingdom Projektpartner: Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Verfassern. Sie spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Union wider. Weder die EASME noch die Europäische Kommission sind verantwortlich für die mögliche Nutzung der hierin enthaltenen Informationen. Autoren: Edouard Toulouse, Frankreich und Juraj Krivošík, SEVEn, The Energy Efficiency Center, Tschechische Republik und das MarketWatch-Konsortium, Projektkoordinierung: Energy Saving Trust, Vereinigtes Königreich Unterstützung: Intelligent Energy Europe Übersetzung, Überarbeitung: Johanne Kardel, vzbv; Robert Pörschmann, BUND Stand: März 2016 Seite 2

3 Inhalt Prüfung gesetzlicher Anforderungem Bei Ökodesign und Energielabel 4 Der Energieverbrauch spielt eine Rolle Druck zur Einhaltung ausüben Wer ist verantwortlich für die Marktüberwachung? Was kann von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbraucher*innen getan werden? Anforderungen des Energielabels Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen Kühl- und Gefrierschränke Waschmaschinen Geschirrspüler Wäschetrockner Staubsauger Backöfen Fernsehgeräte Lampen und Leuchten Raumklimageräte Was ist zu tun, wenn ich etwas Verdächtiges bemerke? Seite 3

4 Prüfung Gesetzlicher Anforderungen bei Ökodesign und Energielabel Dieses Dokument ist eine Einführung in die gesetzlichen Effizienz-Anforderungen der Produktpolitik der Europäischen Union (EU). Die beiden Instrumente Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) sind seit vielen Jahren für die meisten Haushaltsgeräte verpflichtend und können leicht in Geschäften überprüft werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen und auch private Verbraucher*innen können daher dazu beitragen, Regelverstöße zu erkennen, Ve r besserungen einzufordern und so größeren Druck für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszuüben. Das Dokument wurde im März 2016 im Rahmen des EU-finanzierten MarketWatch- Projektes und dem deutschen Projektpartner MarktChecker erstellt. Der Energieverbrauch spielt eine Rolle Durch den Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten können Kunden nicht nur ihre Stromrechnung senken, sondern auch einen großen Einfluss auf die Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase wie CO 2 ausüben und helfen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Die EU hat Vorgaben gemacht, damit Verbraucher*innen über den Energieverbrauch informiert werden (Energiekennzeichnungsrichtlinie) und Hersteller ihre Produkte ökologisch effizienter gestalten (Ökodesign-Richtlinie). Um dies jedoch auch wirklich zu erreichen, müssen diese Produktvorschriften vor Ort richtig umgesetzt werden. Hersteller müssen die Vorgaben einhalten und die Verbraucherinformationen mit dem Produkt ausliefern. Händler müssen die Informationen in der Verkaufsstelle richtig kenntlich machen. I II I II I II XYZ XYZ XYZ YZdB XYZ L 2010/1060 YZ L YZ db VWXYZ 2010/1061 Y,Z YZdB WXYZ 2010/1059 xyz YZ Seite 4

5 Kapitel Druck zur Einhaltung ausüben Alle Studien belegen ein derzeit ungenügendes Niveau der Marktüberwachung in der EU. Als Konsequenz ist die Kennzeichnung oft mangelhaft oder der Energieverbrauch liegt über dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen (siehe Deshalb muss mehr Druck auf Hersteller und Händler in allen EU-Ländern ausgeübt werden. Manche der gesetzlichen Anforderungen sind sehr komplex und können nur durch Labortests überprüft werden. Insbesondere die Vorgaben zur Kennzeichnung lassen sich jedoch leicht direkt im Online- oder Einzelhandel kontrollieren. Je mehr Kontrollen durchgeführt und schwarze Schafe aufgedeckt werden, umso größer wird der Druck auf die Marktakteure, die Anforderungen einzuhalten. Auch können zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbraucher*innen durch ihren Einsatz zeigen, dass ihnen die Einhaltung der Vorgaben wichtig ist. Wer ist verantwortlich für die Marktüberwachung? In allen EU-Mitgliedsstaaten sind nationale Marktaufsichtsbehörden für die Kontrolle und Überprüfung des Energielabels sowie der Einhaltung anderer Produktanforderungen verantwortlich. In Deutschland sind die Bundesländer mit der Überwachung des Marktes beauftragt. Die Bundesanstalt für Matieralforschung- und Prüfung (BAM) unterstützt die Länderbehörden bei der Erarbeitung von Überwachungskonzepten und koordiniert den Informationsaustausch der Behörden untereinander und mit den EU-Institutionen. Eine ausführliche Übersicht der in den Bundesländern jeweils zuständigen Behörde finden Sie hier: Da die finanziellen Mittel der Behörden in der Regel begrenzt sind, können Hinweise von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbraucher*innen die Arbeit der Behörden zusätzlich unterstützen. Was kann von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbrauchern getan werden? Verbraucher*innen sollten beim Kauf von Produkten auf das Energielabel achten und sich das Produktdatenblatt geben lassen. Wenn die Label fehlen, falsch angebracht sind oder das Produktdatenblatt nicht vorgezeigt werden kann, können Verbraucher*innen Händler auf ihre Pflichten hinweisen und auch die zuständige Marktaufsichtsbehörde auf das Fehlen solcher Angaben aufmerksam machen. Zivilgesellschaftliche Organisationen mit Schwerpunkt Verbraucherrechte oder Umweltschutz können die richtige Anbringung und Sichtbarkeit der Energielabel systematisch überprüfen. Sie können diese Aktivitäten wie folgt organisieren: Auswahl der Geschäfte: zufällig/ regional/hoher Umsatz/starker Verdacht Nachweis erbringen: Fotos, Monitoring-Tabellen usw. Vertreter des Geschäfts aufmerksam machen: durch Schreiben oder direkte Ansprache Die zuständigen Behörden informieren, sollten vom Handel keine Nachbesserungen vorgenommen werden Die Namen der Geschäfte mit deutlichen Defiziten veröffentlichen Seite 5

6 Allgemeine Anforderungen des Energielabels I II Alle Produkte, die unter die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung fallen, müssen vom Hersteller ein Energielabel A++ bekommen. Das gilt für: Kühl- und Gefriergeräte (auch Weinkühl- Wenn in der Werbung oder in Katalogen XYZ schränke), Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Waschtrockner, mit dem Preis für ein kennzeichnungspflichtiges Produkt geworben wird, muss Staubsauger, Lampen, Leuchten, Heizkes- ebenfalls die Effizienzklasse angeben sel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch), werden. Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch), XYZ L 2010/1060 YZ L YZ db Klimageräte (Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt), Fernsehgeräte, Haushalts- Weitere Informationen zu energieeffizienten Produkten: backöfen (Gas/elektrisch), Dunstabzugs- hauben und Einzelraumheizgeräte. Im stationären Einzelhandel müssen die Detaillierte Informationen zu den Label sichtbar an der vorderen oder obe- gesetzlichen Anforderungen ren Außenseite des Produkts angebracht sein. Dies gilt auch für Einbaugeräte und In den folgenden Kapiteln werden zu- in Kartons verkaufte Produkte. Die Label sätzliche bzw. spezifische Anforderun- dürfen nicht unvollständig, abgeändert, gen für einzelne Produktgruppen näher selbst hergestellt, schwarz-weiß gedruckt beschrieben. oder durch etwas anderes verdeckt sein. Außerdem muss das EU-Produktdaten- Mehrere Überprüfungen im Rahmen des blatt verfügbar sein. EU-Projekts MarketWatch haben ergeben, dass das Label häufig falsch angege- In Online-Shops muss das vollständige ben wird und weitere gesetzliche Ver- Label zusammen mit dem EU-Produkt- pflichtungen oft nicht erfüllt werden datenblatt in der Nähe der Preisangabe (siehe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der A++ Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. Seite 6

7 Kühl- und Gefrierschränke: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Die Delegierte Verordnung (EU) 1060/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU I II Im Einzel- und Online-Handel muss bei A++ allen neu auf den Markt gebrachten Haushaltskühl- oder Gefrierschränken das Energielabel sichtbar und das EU- Wenn in der Werbung oder in Katalogen Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf XYZ mit dem Preis für einen Kühlschrank geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angegeben werden. jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/ XYZ L 2010/1060 YZ L YZ db weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A++ Hinweis: Bei Absorptionskühlschränken geht die Skala nach unten bis zu G statt bis zu D. Auch das Label für Weinkühlgeräte sieht anders aus: Auch hier reicht die Skala bis G. Zusätzlich findet sich die Angabe zur Kapazität in Flaschen. Seite 7

8 Kapitel 2 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EG) 643/2009 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Im Benutzerhandbuch Im Benutzerhandbuch des Produkts muss eine Anleitung zur Reduktion des Energieverbrauchs des Produkts sowie die effizienteste Kombination von Schubladen, Körben und Ablagen genannt werden. Aufgrund der Ökodesign-Vorgaben, die Mindestvorgaben definieren, dürfen Hersteller keine neuen Geräte auf den Markt bringen, deren Energieklasse unter A+ liegt. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse als A+ (A, B, C, D, E, F, G) in einem Geschäft ausgestellt wird, handelt es sich um ein Gerät, was vor 2012 auf den Markt gekommen ist oder um einen sogenannten Absorbtionskühlschrank. Damit ist eine Spezialtechnologie gemeint, die nur 5 % der Geräte auf dem Markt ausmacht. Automatische Abschaltung Sehr kleine Kühlschränke und Minibars (unter zehn Liter Fassungsvermögen) müssen sich automatisch abschalten, wenn sie länger als eine Stunde leer stehen. Seite 8

9 Kapitel 2 Waschmaschinen: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 1061/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU I II A++ Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten Haushaltswaschmaschinen das Energielabel sichtbar und das EU-Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. VWXYZ 2010/1061 Y,Z XYZ YZdB YZdB Wenn bei Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für eine Waschmaschine geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angegeben werden. Hinweis: Bei Waschtrocknern wurde das Label seit mehreren Jahren nicht aktualisiert und ist daher noch im alten Layout. Die Skala reicht nur von A bis G. A++ Seite 9

10 Kapitel 2 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Vorhandensein eines Kaltwaschprogramms Alle neu auf den Markt gebrachten Modelle müssen ein 20-Grad Waschprogramm anbieten, das deutlich auf dem Bedienfeld der Maschine erkennbar ist. Zulässige Energieklassen Hersteller dürfen keine neuen Geräte auf den Markt bringen, deren Energieklasse unter A+ liegt. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse als A+ (A, B, C, D, E, F, G) in einem Geschäft ausgestellt wird, handelt es sich um ein Gerät, was vor Dezember 2013 auf den Markt gekommen ist oder um ein um ein sehr kleines Modell (unter 4 kg). Im Benutzerhandbuch Das Benutzerhandbuch muss angeben, welches die sparsamsten Programme sind. Auch müssen darin Angaben zur Programmdauer, Restfeuchte, zum Energie- und Wasserverbrauch (im ein- und ausgeschalteten Zustand) sowie Empfehlungen für geeignete Waschmittelarten enthalten sein. Angabe der effizientesten Standardprogramme Die Standardprogramme für Baumwolle, die auch für die Berechnung des Energieund Wasserverbrauchs verwendet wurden, sollen auf dem Bedienfeld der Maschine deutlich in Textform oder mit einem Pfeil gekennzeichnet sein: 60 C 40 C Seite 10

11 Kapitel 2 Geschirrspüler: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 1059/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU I II Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten Geschirrspülern das Energielabel sichtbar und das EU-Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. WXYZ 2010/1059 xyz XYZ YZ A+++ Wenn in Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für einen Geschirrspüler geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angeben werden. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A+++ Seite 11

12 Kapitel 2 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Zulässige Energieklassen Angabe der effizientesten Standardprogramme Die Standardprogramme, die auch für die Berechnung des Energie- und Wasserverbrauchs des Produkts verwendet wurden, müssen auf dem Bedienfeld der Maschine deutlich durch in Textform als Standardprogramm oder Öko -Programm markiert sein. Hersteller dürfen keine neuen Geräte auf den Markt bringen, deren Energieklasse unter A+ liegt. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse als A+ (A, B, C, D, E, F, G) in einem Geschäft ausgestellt wird, handelt es sich um ein Gerät, was vor Dezember 2013 auf den Markt gekommen ist oder um ein sehr kleines Gerät. Derzeit dürfen auch Geschirrspüler mit der Klasse A auf den Markt kommen, wenn sie weniger als 9 Maßgedecke aufnehmen, beziehungsweise 10 Gedecke, wenn sie höchstens 45 cm breit sind. Diese Regel gilt jedoch nur noch bis zum 1. Dezember Im Benutzerhandbuch Das Benutzerhandbuch muss angeben, welches die sparsamsten Programme sind. Auch müssen darin Angaben zur Programmdauer und zum Energie- und Wasserverbrauch (ein- und ausgeschaltet) für alle Programme gemacht werden. Auch müssen alle neuen Modelle eine Trocknungseffizienz der Klasse A (zweites Piktogramm unten auf dem Energielabel) erreichen. Seite 12

13 Kapitel 2 Wäschetrockner: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 392/2012 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten Wäschetrocknern das Energielabel sichtbar und das EU-Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. Die Kondensationsleistung unten links wird nur bei Kondensationstrocknern angegeben. Gastrockner haben statt dem Elektro- ein Gas-Piktogramm. A+ Wenn in Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für einen Wäschetrocknergeworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angeben werden. Hinweis: Bei Waschtrockner-Kombigeräten wurde das Label seit mehreren Jahren nicht aktualisiert. Die Skala reicht nur von A bis G. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A+ Seite 13

14 Kapitel 2 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 932/2012 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Zulässige Energieklassen Im Benutzerhandbuch Es sind Angaben über das effizienteste Standardbaumwollprogramm zum Trocknen von normal feuchter Wäsche sowie zum Stromverbrauch (ein- und ausgeschaltet) zu machen und die Programmdauer für die Haupttrockenprogramme bei voller Ladung und bei Teilladung anzugeben. Aufgrund der Ökodesign-Verordnung dürfen Hersteller keine neuen Modelle der Klasse C und darunter auf den Markt bringen. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse als B (C, D) in einem Geschäft ausgestellt wird, handelt es sich um ein Gerät, was vor Dezember 2013 auf den Markt gekommen ist oder um ein sehr kleines Gerät. Wenn ein Modell der Energieeffizienzklasse C oder schlechter in einem Geschäft ausgestellt wird, handelt es sich um ein älteres Gerät, was vor November 2015 auf den Markt gekommen ist. Angabe der effizientesten Standardprogramme Die Standardprogramme, die für die Berechnung der Energieeffizienz des Geräts verwendet wurden, müssen auf dem Bedienfeld in Textform oder durch einen Pfeil markiert sein. Seite 14

15 Kapitel 2 Staubsauger: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 665/2013 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten (mit Netzstrom betriebenen) Staubsaugern das Energielabel sichtbar und das EU- Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. Hinweis: Modelle, die nur auf Hartböden oder Teppichen betrieben werden, haben ein etwas anderes Label. Hier markiert ein rotes Kreuz den Bereich, für den sie nicht geeignet sind. Ab September 2017 gelten diese Bestimmungen auch für Staubsauger mit Wasserfilter (bislang davon ausgenommen). In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A I A B C D E F G ABCDEFG ABCDEFG 665/ I II YZdB ABCDEFG Wenn in Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für einen Staubsauger geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angeben werden. A YZ kwh/annum A Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 666/2013 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Zulässige Energieklassen Hersteller dürfen keine neuen Geräte auf den Markt bringen, deren Nennleistung höher als 1600 Watt ist. Wenn ein Modell mit höherer Leistung in einem Geschäft ausgestellt ist, kann es sich nur um ein älteres Gerät von vor September 2014, das noch auf Lager ist, handeln. Ab September 2017 darf die Eingangsleistung für neue Modelle nicht höher als 900 W sein. Verbraucherinformation Die Benutzerhandbücher und die Websites der Hersteller bzw. Importeure müssen Informationen anbieten, die den Verbraucher*innen den Vergleich von Modellen ermöglichen. Dazu zählen vor allem die auf dem Energielabel angegebenen Daten, sowie Informationen für Fachleute zur Demontage des Produktes. Seite 15

16 Kapitel 3 Backöfen: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 65/2014 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten Backöfen das Energielabel sichtbar und das EU- Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. A +++ A ++ A + YZ L 65/2014 X.YZ kwh/cycle* X.YZ kwh/cycle* cyklus zyklus ciclo tsükkel ohjelma ciklus ciklas cikls cyclus cykl ciclu program cykel A+++ Wenn in Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für einen Backofen geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angegeben werden. Das Piktogramm zeigt oben im Label einen Stecker (für Elektro) oder eine Flamme (für Gas). Die Gasherde geben auch Informationen zum Energieverbrauch in MJ pro Zyklus an. Hinweis: Da das neue Label aus dem Jahr 2015 ist, finden sich im Handel auch noch viele Produkte mit dem alten Label. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A+++ Seite 16

17 Kapitel 3 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 66/2014 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Für Fachleute: Informationen zur Entsorgung In der technischen Dokumentation und auf Fachseiten im Internet müssen Anbieter Informationen zur Demontage der Produkte für Reparatur oder Entsorgung bereitstellen. Das betrifft insbesondere den Ausbau des Motors, besondere Hinweise zum Recycling und zur Wertstoffrückgewinnung sowie zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Zulässige Energieklassen Hersteller dürfen keine neuen Backöfen auf den Markt bringen, deren Energieklasse unter B liegt. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse in einem Geschäft ausgestellt ist, kann es sich nur um ein altes Gerät handeln, das vor 2016 auf den Markt gekommen ist. Weitere Informationen für Verbraucher*innen Anbieter von Haushaltsbacköfen müssen in den Benutzerhandbüchern und auf frei zugänglichen Websites Angaben zum Energieverbrauch in den verschiedenen Betriebsarten machen und Empfehlungen zur Reduktion des Energieverbrauchs des Kochprozesses geben. Seite 17

18 Kapitel 3 Fernsehgeräte: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 1062/2010 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU I II A Im Einzel- und Online-Handel muss bei allen neu auf den Markt gebrachten TV- Geräten muss das Energielabel sichtbar und das EU-Produktdatenblatt verfügbar sein. Im stationären Handel muss das Label auf jedem ausgestellten Produkt deutlich sichtbar angebracht werden. Das gilt auch für im Karton verpackte Produkte. Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert, schwarz/weiß oder durch etwas anderes verdeckt sein. A ++ A + A B C D E XYZ XYZ 2010/ A XYZ XYZ Wenn in Werbebeilagen oder im Katalog mit dem Preis für ein TV-Gerät geworben wird, muss ebenfalls die Effizienzklasse angegeben werden. Hinweis: Modelle einer höheren Energieklasse als A+ werden auf einer Skala von A++ bis E oder A+++ bis D dargestellt. Das Schalter-Logo darf nur angegeben werden, wenn das Modell über eine physische Einund Ausschalttaste verfügt (andernfalls ist das Piktogramm ganz zu entfernen). In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A Seite 18

19 Kapitel 3 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 642/2009 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Automatische Abschaltung Seit August 2011 müssen neue TV-Geräte über eine automatische Abschaltfunktion verfügen, die spätestens vier Stunden nach der letzten Nutzerreaktion das Gerät ausschaltet. Heim-Zustand Fernsehgeräte mit einem obligatorischen Menü für die erste Inbetriebnahme müssen in diesem eine Heim-Zustand -Einstellung aufführen, die gleichzeitig die Standard-Einstellung ist. Im Heim-Zustand ist der Energieverbrauch niedriger, da die Helligkeit bei 65 Prozent der maximal möglichen Helligkeit liegt. Online verfügbare Verbraucherinformationen Hersteller müssen im Internet auf frei zugänglichen Websites (zum Beispiel auf ihrer Marken-Website) Informationen bereitstellen, anhand derer Verbraucher*innen die angebotenen Modelle vergleichen können. Dazu zählen Angaben zur Leistungsaufnahme im Betriebs-, Standby- und Aus-Zustand sowie Hinweise auf einen möglichen Quecksilberund Bleigehalt. Seite 19

20 Kapitel 3 Lampen und Leuchten: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 874/2012 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU Bei allen neu auf den Markt gebrachten Lampenmodellen muss das Energielabel auf der Lampenverpackung als Aufdruck sichtbar sein. Auch in Online-Shops muss das Label angegeben werden. Es kann in den Farben schwarz oder weiß ausgeführt sein. Das Label darf nicht unvollständig sein und darf auch nicht vom Original abweisen. A ++ A + A B C D E YIJA IE IA A ++ Bei allen neu auf den Markt gebrachten Leuchten muss das Energielabel in Geschäften und online sichtbar sein. Das Label macht Angaben die Leistung der mit dem Produkt verkauften Lampen und die Kompatibilität mit verschiedenen Lampen. Beispielsweise ist im dargestellten Beispiel unten die Leuchte nicht für die Klassen A++, A+ und A und damit nicht für effiziente LED- oder Kompaktleuchtstofflampen (CFL) ausgelegt. Es ist wichtig, dass dieser Text auch in der richtigen Landessprache angegeben wird. Außerdem muss die Lampenverpackung Angaben zum Lichtstrom (in Lumen), zur Wattzahl, Nennlebensdauer, Anzahl von Schaltzyklen, Lichtfarbe, Aufwärmzeit, Dimmerfähigkeit und zum Quecksilbergehalt machen. XXX kwh/1000h Auch für Lampen gibt es Produktdatenblätter, allerdings gilt auch das Label bereits als solches, da die geforderten Informationen deckungsgleich sind. Einzelhändler müssen das Label auf jedem ausgestellten Modell anbringen. Im Unterschied zu allen anderen Produkten müssen Hersteller das Label nicht mit Seite 20

21 Kapitel 3 dem Produkt mitliefern. Der Handel druckt es sich daher i.d.r. selbst aus. Dennoch: Das Label darf nicht unvollständig, abgeändert oder durch etwas anderes verdeckt sein. Für Leuchten gibt es keine Produktdatenblätter. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A++ Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 2015/1428 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Zulässige Lampen Bei klaren Lampen mit mehr als 4 Watt dürfen Lampen mit der Effizienzklasse D oder E nicht neu auf den Markt gebracht werden. Bei matten (d.h. nicht transparenten) Lampen ist A die niedrigste zugelassene Energieklasse. Wenn Im Handel noch eine Glühlampe (mit einfachem Glühfaden) verkauft wird, kann es sich nur um sehr alte Lagerware von vor 2012 oder um ein Modell handeln, das nicht zur allgemeinen Beleuchtung dient und deutlich als solches gekennzeichnet sein muss (Dekorationslampen oder bruchsichere Speziallampen). eine Aufwärmzeit von unter 1 s, und eine Farbwiedergabe von mindestens 80 aufweisen. Die meisten Kompaktleuchtstofflampen dürfen nicht mehr als 2,5 mg Quecksilber pro Lampe enthalten. Diese Daten sind auch auf der Produktverpackung anzugegeben. Online verfügbare Verbraucherinformationen Hersteller müssen auf ihren Internetseiten Informationen bereithalten, mit denen Verbraucher*innen die Produkte vergleichen können. Anzugeben sind Lichtstrom, Wattzahl, Nennlebensdauer, Anzahl an Schaltzyklen, Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Aufwärmzeit, Dimmfähigkeit, Quecksilbergehalt und das Verhalten bei versehentlichem Bruch. 3,99 A++ Eine Werbeanzeige oder Katalogwerbung, die eine Lampe oder Leuchte mit einer Preisangabe zeigt, muss auch die Effizienzklasse angeben. Auch müssen Halogenlampen eine Lebensdauer von mindestens h und eine Anzahl von Schaltzyklen haben, die mindestens das Vierfache ihrer Nennlebensdauer beträgt. Die Anzahl von Schaltzyklen bei LED-Lampen muss mindestens die Hälfte ihrer Nennlebensdauer bei einer Farbwiedergabe von mindestens 80 betragen. Kompaktleuchtstofflampen müssen eine höhere Anzahl von Schaltzyklen als ihre Lebensdauer, Seite 21

22 Raumklimageräte: Gesetzliche Verpflichtungen durch Ökodesign und Energielabel Gesetzliche Grundlagen: Delegierte Verordnung (EU) 626/2011 in Ergänzung zur Richtlinie 2010/30/EU Bei allen neu auf den Markt gebrachten Split- und Multisplit-Klimageräte muss das Energielabel im Einzel- und Online- Handel vorhanden sein. Die Label dürfen nicht unvollständig, abgeändert oder durch etwas anderes verdeckt sein. Auch bei allen neuen auf den Markt gebrachten Einkanal- und Zweikanal-Klimageräte muss das Energielabel im Einzel- und Online-Handel vorhanden sein. Die Label dürfen nicht unvollständig, abgeändert oder durch etwas anderes verdeckt sein. Für Produkte, die nur kühlen. Für Produkte, die heizen und kühlen. In Online-Shops muss das vollständige Label zusammen mit dem EU-Produktdatenblatt in der Nähe der Preisangabe angegeben werden. Zulässig ist auch die Darstellung nach einem Mausklick auf einen farbigen Pfeil in der Größe der Preisangabe und mit der zutreffenden Effizienzklasse. A A+ Eine Werbeanzeige oder Katalogwerbung, die ein Klimagerät mit einer Preisangabe zeigt, muss auch die Effizienzklasse angeben. Für Produkte, die nur kühlen. Für Produkte, die heizen und kühlen. Seite 22

23 Kapitel 3 Weitere wichtige kontrollierbare Verpflichtungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung (EU) Nr. 206/2012 in Ergänzung zur Richtlinie 2009/125/EG Zulässige Energieklassen Zulässige Energieklassen für Einkanalund Zweikanal-Modelle Bei Produkten mit einem hohen Treibhausgaspotential (GWP > 150) muss die Nennleistungszahl im Kühlbetrieb (EER) mindestens die Klasse A und die Nennleistungszahl im Heizbetrieb (COP) mindestens die Klasse B erreichen. Bei Modellen mit einem geringeren Treibhauspotenzial (GWP 150) muss die Nennleistungszahl im Kühlbetrieb (EER) mindestens die Klasse C erreichen. Im Heizbetrieb (COP) muss die Nennleistungszahl bei Zweikanal-Modellen mindestens die Klasse D und bei Einkanal- Modellen mindestens die Klasse C erreichen. Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse in einem Geschäft ausgestellt ist, kann es sich nur um ein älteres Modell handeln, das vor Januar 2014 auf den Markt gebracht wurde. Zulässige Energieklassen für Klimageräte, die keine Einkanal- oder Zweikanal- Modelle sind Die jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP) muss bei allen Model len (außer Einkanal- und Zweikanal-Modellen) mindestens die Klasse A erreichen. Die jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) muss eine Mindestklasse wie folgt erreichen: B bei Modellen mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP > 150) und einer Nennkühlleistung unter 6kW C bei Modellen mit einem hohen Treibhauspotenzial über 150 (GWP > 150) und einer Nennkühlleistung zwischen 6 kw bis 12 kw C bei Modellen mit einem niedrigen Treibhauspotenzial (GWP 150) und einer Nennkühlleistung unter 6kW D bei Modellen mit einem niedrigen Treibhauspotenzial (GWP 150) und einer Nennkühlleistung zwischen 6 kw bis 12 kw Wenn ein Modell einer niedrigeren Klasse in einem Geschäft ausgestellt ist, kann es sich nur um ein älteres Modell handeln, das vor Januar 2014 auf den Markt gebracht wurde. Charakterisierung von Einkanal-Modellen (tragbare Klimageräte) Auf allen Verpackungen, in der Dokumentation und in Werbematerialien (online oder auf Papier) sind Einkanalsysteme als lokale Klimageräte zu bezeichnen. Schallpegel seit Januar 2013 Für Einkanal- und Zweikanal-Klimageräte gilt, dass der Schallpegel (in Innenräumen oder im Freien) 65 db nicht überschreiten darf. Für andere Klimageräte gilt, dass der Schallpegel bei Modellen mit einer Nennleistung unter 6 kw in Innenräumen 60 db und im Freien 65 db und bei Modellen mit einer Nennleistung im Bereich von 6 kw bis 12 kw in Innenräumen 65 db und im Freien 70 db nicht überschreiten darf. Wenn ein Modell einem höheren Schallpegel in einem Geschäft ausgestellt ist, kann es sich nur um ein älteres Modell handeln, das vor Januar 2013 auf den Markt gebracht wurde. Online verfügbare Verbraucherinformationen Hersteller müssen im Internet Informationen bereitstellen, mit denen Verbraucher*innen die Modelle vergleichen können. Dazu zählen Angaben zum Stromverbrauch, Schallpegel und Treibhauspotenzial des Kältemittels. Seite 23

24 Kapitel 3 was ist zu tun, wenn ich etwas verdächtiges bemerke? Wenn ein Einzelhändler die Energielabel nicht ordnungsgemäß oder gar nicht anbringt, können Sie sich an die Verkäufer im Geschäft wenden und ihre Beobachtung mitteilen. Sollte Ihnen im Internet Mängel auffallen, sollten Sie sich an die angegebene Kontakt- -Adresse wenden. Es hilft, wenn Sie Ihrer Besorgnis Ausdruck verleihen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Beobachtungen an die zuständige nationale Behörde melden bzw. sich an eine nationale Verbraucherorganisation wenden. In Deutschland ist die Marktüberwachung föderal organisiert, d.h. die Überwachung wird von den einzelnen Bundesländern durchgeführt. Die Kontaktdaten der im jeweiligen Bundesland zuständigen Marktüberwachungsbehörde finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung: Seite 24

25 Akt uelle En ergi e e ff fizien zk l a ssen nach Produktgruppe n Dieser Überblick hilft Ihnen die eff fizienteste en Geräte der jeweiligen Produktklasse im Handel z u erkennen. A uf jedem Energielabel sind s iebe n En ergieeffizienzk la sse n dar gestell t. Was vi e le Verbraucher in nen und Verbraucher jedoc h nic ht wissen: Manche Klassen sind für Neugeräte ga r nicht mehr zu gelassen! So ist beispielsweise ein A Kü hlschrank nicht mehr erhältlich, A+ ist die niedri gste Effizienzklasse für Kühlschränke und kennzeic hnet derzeit di e in effizientesten Geräte am Markt. Bei St taubsaugern sieht das schon wieder ganz anders a us - hi er is t ein A wiederu m die beste Klass e. Die Daten in den Feldern unt en geben an, se it wa n n bes timmt e Klasse n bei Ne ugerät e n info lg e der Ökodesign - Mindesteffiz ienz st and ar d s nicht m ehr in Ve rkehr gebracht werden dürfen. Di ese Kl a ssen sind schraffiert dargestellt. Wa sch - maschinen 1 Kü hl - und Gefriergeräte Ge schirr - 2 spüler Wä sche - tr rockner B acköf en Raumkl i ger äte m a - Matt e e 3 Lampen Klare Lampen Spots 4 Leucht en F Fer nseh - g geräte 5 Wa sch - trockner St aub sauger 6 Du nstabzug s - hauben A +++ A ++ A + A B C D E F G Dezember 2013 Juli 2012 Dezember 2013 November 2015 F ebruar 2016 September 2012 September 2012 September 2014 Ap ril F ebruar Mit mehr als 4 kg Beladekapazitä t 2 Bei extra schmalen Geschirrspülern, die nur bis zu 10 Gedecke a ssen, ist A noch der Mindeststandard 3 Die Mindestanforderungen schwanken je nach Kühlbetri e b, Heizbe etrieb und Kühlmittel 4 Lampen mit gerichtetem Str ahl 5 Freiwillig darf die Eff fizienzklasse A++ schon genutzt wer den. 6 Dürf fen maximal 62 kwh pro Jahr im Standardnutzungszyklus ver b rauchen und eine Leistungsaufnahme von höchstens Wa att haben Ak tualisierung MarktChecker Mä r z 2016 ; Qu elle: Deutsche Energ ie A gentur, Stift tung Wa arentest ; G rafik: ife u In stitut für Energ ie - und Umweltfor sch hung Heidelberg The sole resp onsibility for the content of this graphics lies with the authors. It doe es not necessarily reflect the opinion of the European Union. Neithe er the EASME nor the European Commission are responsible fo or any use that may be made of the information contained the rein ein. f r

26 Kapitel 3

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