50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 25. bis 27. Januar 2012 in Goslar. P r e s s e - I n f o r m a t i o n

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1 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 25. bis 27. Januar 2012 in Goslar P r e s s e - I n f o r m a t i o n Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit - Welches Risiko akzeptiert die Rechtsordnung? - - Körperliche und geistige Einschränkungen - - Altersbedingte Erkrankungen - Das Straßenverkehrsgesetz knüpft die Erteilung und den Besitz der Fahrerlaubnis für KFZs an das Vorliegen der körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu deren sicherem Führen. Welche krankheitsbedingten Mängel die Fahreignung aufheben, wird in Anlage IV zur FeV aufgeführt und ist Gegenstand der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung". In deren derzeit gültiger Fassung heißt es, dass dies dann der Fall sei, wenn aufgrund des individuellen körperlich-geistigen Zustandes beim Führen eines KFZ Verkehrsgefährdung zu erwarten sei. Davon könne ausgegangen werden, wenn die durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schädigungsereignisses gegeben sei, nicht aber nur die reine Möglichkeit. Damit wird ein gewisses Risiko krankheitsbedingter Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit akzeptiert, ohne dass dafür ein Maßstab oder ein Grenzwert angegeben wird. Durch ein "Positionspapier" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung wurde dieses Problem 2010 für kardiovaskuläre Erkrankungen aufgegriffen und eine Formel zur Risikoabschätzung vorgestellt. Dies wirft die generelle Frage nach der Definition eines tolerablen Risikos auf, zumal für den medizinischen und psychologischen Gutachter nur "Leitlinien" existieren. Der AK soll sich mit der Schaffung neuer normativer Grundlangen auseinandersetzen, die sowohl zum Maßstab wie auch den Grenzwerten dieser Risiken Stellung nehmen wie auch zur Wahrung der Einzelfall-Gerechtigkeit. Besondere Beachtung gilt hierbei der Rolle des Arztes. Deutscher Verkehrsgerichtstag Postbank Hamburg - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.v. service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de Konto BLZ Baron-Voght-Str. 106 a Hamburg organisation@deutscher-verkehrsgerichtstag.de BIC/SWIFT: PBNKDEFF Telefon: (040) Fax: (040) Steuer-Nummer; 17/411/01528 IBAN: DE

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3 PresseMitteilung ACE Auto Club Europa e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich: Rainer Hillgärtner Schmidener Str Stuttgart Tel.: 0711 / /277 Fax: 0711 / presse@ace-online.de 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012 Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit ACE: Unfallrisiko wegen Herzschwäche mikroskopisch klein Stuttgart / Goslar (ACE) Januar 2012 Menschen mit Herzschwäche sind nicht generell fahruntüchtig. Nach Ansicht des ACE Auto Club Europa ist deshalb bei allen vorbeugenden und rechtlichen Maßnahmen zur Abwendung einer herzkrankheitsbedingten Verkehrsgefährdung viel Augenmaß gefragt. Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar machte der ACE darauf aufmerksam, dass das Unfallrisiko von Herzpatienten in Wahrheit mikroskopisch klein ist. Wer in Deutschland für mehr Verkehrssicherheit sorgen will, muss deshalb nicht gleich massenhaft neue Herzschrittmacher einpflanzen oder die Fahrerlaubnis einschränken, sagte ACE- Verkehrssicherheitsexperte Gert Schleichert. Nach seinen Worten liegt das drängendere Verkehrssicherheitsproblem bei Alkohol hinterm Steuer und bei jungen Fahranfängern. Schleichert verwies auf Studien, denen zufolge der Anteil der Verkehrsunfälle aufgrund von Herz- Kreislauf-Erkrankungen lediglich 0,25 bis 1 Prozent beträgt. Darunter befänden sich sicherlich auch Patienten mit Herz-Rhythmus-Störungen. Hält sich ein Herzpatient aber an die Empfehlungen seines Arztes, liegt das Verkehrsunfallrisiko nach Angaben des ACE bei 1: im Jahr. Im Unterschied dazu ist das Unfallrisiko von gesunden 18- bis 20-Jährigen um ein Vielfaches höher und steht bei Unfällen mit Todesfolge im Verhältnis 1:1000. Gestützt auf einschlägige medizinische Expertisen der Deutschen Herzstiftung und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung (DGK) e. V. empfiehlt der ACE, sich Folgendes zu Herzen zu nehmen: Seite 1 von 11

4 Ob und unter welchen Bedingungen Herzpatienten Auto fahren dürfen, sollten diese individuell mit ihrem Hausarzt oder Kardiologen besprechen. Eine Empfehlung in Papierform ersetzt keinesfalls das Gespräch mit dem Arzt. Nach einem unkomplizierten Herzinfarkt können Betroffene in der Regel zwei Wochen nicht Auto fahren, nach einem schweren Herzinfarkt etwa mit stark geschädigtem Herzmuskel einen Monat. Bei Herzrhythmusstörungen ohne drohenden Bewusstseinsverlust gibt es keine Einschränkung der Fahrtauglichkeit. Nach präventivem Einsatz eines Defibrillators bei Herzrhythmusstörungen ist eine Fahrpause von einer Woche zu empfehlen, genauso, nachdem ein Herzschrittmacher eingesetzt wurde. Wurde der Defibrillator aufgrund von bedrohlichen Herzrhythmusstörungen implantiert, dürfen die Patienten drei Monate nicht Auto fahren. Ein Vierteljahr Fahrpause ist auch nach einer Schockabgabe durch einen Defibrillator geboten. Eine Herzschwäche (Herzinsuffizienz) wird laut der New York Heart Association in vier Kategorien unterteilt: Patienten ohne Beschwerden (I), Patienten mit Luftnot bei besonderer Belastung (II), Patienten mit Luftnot bei geringer Belastung (III) und Patienten mit Luftnot in Ruhe (IV). Eine Fahruntauglichkeit liegt nur bei Kategorie IV vor, alle anderen Patienten mit Herzinsuffizienz dürfen Auto fahren. Es ist die Aufgabe des Kardiologen, seine Patienten über ihre Fahrtauglichkeit aufzuklären. Der Patient ist nicht in der Bringschuld. Allerdings verpflichtet sich jeder Mensch mit Aushändigung seines Führerscheins, sich nur ans Steuer zu setzen, wenn er sich gesund genug für die Teilnahme am Straßenverkehr fühlt. Das wissen nur die wenigsten. Autofahrer müssen der Verantwortung für sich und andere stets gerecht werden können. Mit einem mehrteiligen Programm zur Weiterbildung älterer Kraftfahrer setzt der ACE neue Impulse auf dem Gebiet der Verkehrspädagogik und Gesunderhaltung. Wir ziehen damit Konsequenzen aus der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und stärken ältere und auch gesundheitlich angeschlagene Autofahrerinnen und Autofahrer in ihrem Wunsch, möglichst lange umfassend mobil zu bleiben, sagte dazu ACE- Verkehrssicherheitsexperte Gert Schleichert. Während Ältere sich als Fahrer häufig ausgesprochen selbstkritisch und realistisch beurteilten, sei das Fremdbild vielfach mit negativen Klischees belegt, meinte Schleichert und nannte als Beispiel die Diskussion über die Einführung einer Fahreignungsprüfung für Senioren. Wir brauchen aber keinen Senioren-TÜV, so der ACE-Mann. Ältere Autofahrer müssten sich und der Welt unter Zwang gar nichts beweisen. Weiter sagte der Verkehrssicherheitsexperte: Wirklich souverän hinterm Steuer sind vor allem jene Männer und Frauen, die durch eigenes Erfahrungswissen und durch die Aneignung neuer Kenntnisse immer wieder viel gesundes Selbstbewusstsein tanken. Nach Darstellung des ACE wird das Auto heute als bedeutende Voraussetzung zur Erhaltung persönlicher Autonomie und für gesellschaftliche Teilhabe gesehen. Ältere Menschen nutzten ihren Pkw vor allem für Besuche oder Ausflüge sowie zum Einkaufen, also besonders im Kurzstreckenbereich. Seite 2 von 11

5 Ü60 bleib mobil mit mehreren Modulen Sein neues Programm Ü60 bleib mobil hat der ACE auf die Zielgruppe der aktiven Autofahrer und Autofahrerinnen ab dem 60. Lebensjahr ausgerichtet. Das Angebot enthält eine Kombination von vier Modulen unter anderem eines zur Gesunderhaltung, die je nach Bedarf unterschiedlich zusammengestellt werden können. Das Modul 1 Fahrzeugtechnik befasst sich mit den aktiven und passiven Sicherheitssystemen in den modernen Fahrzeugen und lüftet die Geheimnisse der vielen Kürzel im heutigen Kfz-Sprachgebrauch. Beim Modul 2 Straßenverkehrsrecht werden die wichtigsten Neuerungen der Straßenverkehrsvorschriften vorgestellt und die mitunter komplizierten Regelwerke unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung verständlich erklärt. Modul 3 Gesund & sicher beschäftigt sich in vielfältiger Weise mit dem Themenkomplex älter werden und Auto fahren. Die drei Säulen Bewegung Ernährung mentale Fitness sind das Herzstück dieses Moduls. Es enthält zahlreiche praktische Übungen zum Mitmachen und vermittelt Tipps zu nützlichen Hilfsmitteln. Das Modul 4 Fahrevent beinhaltet eine vielfältige Palette von fahrpraktischen Übungen rund um das Autofahren. Daten und Fakten zu Krankheit und Straßenverkehr hat der ACE in der folgenden Studie zusammengestellt. Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), Seite 3 von 11

6 Daten und Fakten: Krankheit und Straßenverkehr Eine Studie des ACE Auto Club Europa 1 Problemfeld Krankheit 2 Eckdaten 3 Rechtslage zur Begutachtung körperlicher und geistiger Mängel 4 Krankheitsbedingte MPU 5 Maßnahmen durch Fahrerlaubnisbehörden 6 Neues Recht ab 2013: die EU-Richtlinie 2006/126/EG Seite 4 von 11

7 1 Problemfeld Krankheit Krankheit kann die Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen. Nicht nur bei Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sondern auch wegen der mit einem körperlichen Mangel verbundenen Einschränkungen. Bedingt durch den demografischen Wandel gewinnen Krankheiten und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen eine zunehmende Bedeutung. Erkrankung Verbreitung mögliche Folgen Schlechtes Sehen 7 % aller Unfälle sind auf schlechtes Sehen zurückzuführen. Grauer Star: Etwa 50 % der Bevölkerung zwischen dem 52. und 64. Lebensjahr. Nahezu 100 % bis zum 75. Lebensjahr. Makuladegeneration: 26 % der Bevölkerung über 50 Jahren. Kontrastarme Wahrnehmung, Blendempfindlichkeit Beeinträchtigung der Sehschärfe bis zur Erblindung Hörschäden Hörminderung von min. 25 db bei über 60 % zwischen dem 70. und 80. Lebensjahr. Höhere Unfallgefahr z.b. durch verlängerte Reaktionszeit Herz- und Gefäßerkrankungen 23 % erhöhtes Risiko eines Verkehrsunfalls Diabetes um 50 % erhöhtes Unfallrisiko Demenz um 100 % erhöhtes Unfallrisiko Psychische Erkrankungen Weltweit häufigste Todesursache. Bluthochdruck: jeder 2. über 50 Jahren. Herzrhythmusstörungen Diabetes mellitus: ca. 6 Mio erkrankte Erwachsene in Deutschland; Alter J.: jeder 11. Alter J.: jeder 7. Alter J.: jeder 5. Schlaganfall: 380 Fälle pro Erwachsene zwischen 35 und 85 Jahren. Wichtigste verkehrsrelevante Krankheit im Alter, ca. 1,2 Mio. manifest Erkrankte in Deutschland (2010, BM Gesundheit). Depression: 12 % aller Männer und 26 % aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens an depressiver Störung. Gesteigertes Infarktrisiko Bewusstseinstrübungen Sehstörungen, Bewusstlosigkeit Akuter Kontrollverlust Desorientierung, Verlust kognitiver Fähigkeiten Einschränkungen des Gedächtnisses, Aufmerksamkeit, Psychomotorik Parkinson-Syndrom Etwa 1-1,5 % aller Deutschen über 60 Jahre. Bewegungsstörungen Zerebrale Durchblutungsstörungen Bewegungsbehinderungen Arthrose bei über 80-Jährigen: Hüfte 26 %, Knie 55 %. Versteifung Datenbasis: BASt, Gesundheitsberichterstattung des Bundes Seite 5 von 11

8 2 Eckdaten Valide Zahlen zur Teilnahme am Straßenverkehr trotz krankheitsbedingter Einschränkungen liegen nicht vor. In einem Forschungsbericht geht die Bundesanstalt für Straßenwesen allerdings auf die Krankheitsquoten der Bevölkerung über 60 Jahre ein. Zugrunde gelegt wurde eine Befragung, die Ergebnisse sind somit auf Selbstauskünfte zurückzuführen. Individuelle Angaben zum Gesundheitszustand Knapp 25 % sind nach eigenen Angaben gesund. Zwei von drei Personen leiden an (mindestens) einer Krankheit. Fast jeder Zweite (46 %) leidet an mehr als einer Krankheit. Jeder Dritte (37,6 %) ist am Herzen erkrankt. Jeder Dritte (37,2 %) leidet unter Bluthochdruck. Fast jeder Zweite ist in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Fast jeder Fünfte klagt über Schlafstörungen. Das Risiko eines Autounfalls ist für Personen mit mehr als einer Krankheit 2,6-mal so hoch wie für Gesunde. Generell stellt sich mit zunehmendem Alter und bei Krankheit eine auf Sicherheit bedachte Veränderung des Fahrverhaltens ein. Personen, die an einer Erkrankung des Nervensystems leiden, schränken ihre Fahrgewohnheiten nicht angemessen ein. Quelle: BASt Seite 6 von 11

9 3 Rechtslage zur Begutachtung körperlicher und geistiger Mängel Aus der Fahrerlaubnisverordnung vom ergeben sich eindeutige Vorgaben, wer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen darf und wer nicht: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. ( 2, Absatz 1 FeV). Das Führen eines Fahrzeugs kann zudem beschränkt oder untersagt werden, wenn sich jemand als dafür ungeeignet oder nur bedingt geeignet erweist (sinngemäß 3, Abs.1 FeV). Werden Bedenken laut, dass geistige oder körperliche Mängel vorliegen, die die Fahreignung beeinträchtigen; kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordern. Infrage kommen folgende Gutachter: Möglichkeiten zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens für die Fragestellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Arzt mit der Gebietsbezeichnung Facharzt für Rechtsmedizin Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU) Quelle: FeV Die Entscheidung, welcher Gutachter zu Rate gezogen wird, liegt bei der Behörde. Diese ist zudem befugt, mehrere solcher Anordnungen zu treffen. Eingeschränkt wird, dass ein konsultierter Arbeitsmediziner nicht gleichzeitig behandelnder Arzt des Betroffenen sein soll. Seite 7 von 11

10 Anzahl MPU 4 Krankheitsbedingte MPU Besteht nach einem ärztlichen Gutachter weiterhin Klärungsbedarf, kann eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die Zahl der Begutachteten ist seit Jahren gering und machte im Jahr 2010 mit etwas über 500 nur 0,5 Prozent der Gesamtzahl aller MPU aus Krankheitsbedingte MPU Datenbasis: BASt Anlass: Körperliche Beeinträchtigungen Anlass: Neurologische/ psychiatrische Auffälligkeit Nachdem die Neufassung der FeV im Jahr 1999 auch andere ärztliche Gutachten zur Entscheidungsgrundlage erhob, ist die Zahl der wegen gesundheitlicher Mängel mittels einer MPU Begutachteten deutlich gesunken. Verglichen mit 1999 gab es im Jahr 2010 ein Drittel weniger Begutachtete wegen körperlicher Mängel. Die Zahl der MPU-Gutachten zu neurologischen oder psychiatrischen Auffälligkeiten sank sogar um 80 Prozent. Die Schwankungen der jährlich durchgeführten Begutachtungen stehen mit der Zuweisungspraxis der Behörden in engem Zusammenhang. Krankheitsbedingte MPU Sehen/ Hören/ Bewegungsapparat/ Neurologische/ psychiatrische Auffälligkeit innere Organe Jahr Anzahl Anteil* geeignet ungeeignet Anzahl Anteil* geeignet ungeeignet n.a. n.a. n.a n.a. n.a. n.a n.a. n.a. n.a. 771 n.a. n.a. n.a ,35 % 64 % 36 % 630 0,56 % 45 % 55 % ,36 % 55 % 45 % 502 0,45 % 45 % 55 % ,29 % 53 % 48 % 381 0,34 % 45 % 55 % ,30 % 52 % 48 % 361 0,32 % 50 % 50 % ,25 % 44 % 56 % 323 0,31 % 49 % 51 % ,25 % 47 % 53 % 273 0,26 % 43 % 57 % ,24 % 53 % 47 % 279 0,27 % 45 % 55 % ,23 % 49 % 51 % 288 0,28 % 45 % 55 % ,29 % 52 % 48 % 269 0,25 % 48 % 52 % ,28 % 53 % 47 % 220 0,22 % 49 % 51 % *: Anteil an Gesamtzahl aller MPU des laufenden Jahres Datenbasis: BASt Seite 8 von 11

11 5 Maßnahmen durch Fahrerlaubnisbehörden Auf Initiative der Fahrerlaubnisbehörden wurden im Jahr 2010 knapp 1500 Führerscheine aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel entzogen oder aberkannt, weiteren 188 Führerscheinaspiranten wurde die Fahrerlaubnis aus den gleichen Gründen versagt. Die entsprechenden Zahlen sind seit Jahren auf gleich bleibendem Niveau, bei den körperlichen Mängeln ist seit 2008 eher eine leichte Abnahme zu beobachten. Maßnahmen durch Fahrerlaubnisbehörden Körperliche Mängel Geistige Mängel Jahr Entziehung/ Aberkennung Versagung Entziehung/ Aberkennung Versagung ) 2) 1) 2) ) 2) 1) 2) ) 2) 1) 2) ) nur Entziehungen 2) nicht separat ausgewiesen Datenbasis: KBA Bis zum Jahr 2006 führte das Kraftfahrt-Bundesamt noch eine ins Detail gehende Statistik zu den krankheitsbezogenen Ursachen von Führerscheinentziehungen. Als wichtigste Einzelfaktoren erwiesen sich folgende körperliche Mankos: Gründe für krankheitsbedingte FE-Entziehungen (körperliche Mängel) Erkrankung Anteil 1 Hirnverletzungen/ Nervenkrankheiten 34,5-38,1 % 2 Mangelndes Sehvermögen 13,1-16,8 % 3 Schwere Herzerkrankungen und Kreislaufstörungen 2,8-4,8 % Datenbasis: KBA, Ergebnisse aus den Jahren Seite 9 von 11

12 6 Neues Recht ab 2013: die EU-Richtlinie 2006/126/EG Am 20. Dezember 2066 beschloss das Europäische Parlament eine Neufassung der Führerscheinrichtlinie. Nationale Vorgaben auf dieser Basis treten in allen EU-Staaten zum in Kraft. Danach haben ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Führerscheine für Pkw und Motorräder keine unbegrenzte Gültigkeit mehr, sondern sind auf einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren je nach nationaler Gesetzgebung limitiert. Die weitergehenden Bestimmungen für Inhaber einer Fahrerlaubnis für Lkw und Busse werden im Rahmen dieser Erhebung außer Acht gelassen. Bereits in Absatz 9 der Präambel der EU-Richtlinie wird davon ausgegangen, dass der Nachweis der Mindestanforderungen an die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht nur bei der Ausstellung eines Führerscheins erbracht werden sollen, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen. Bei Erkrankungen, die eine häufigere ärztliche Kontrolle erfordern, kann die Gültigkeitsdauer auf eine geringere Dauer begrenzt werden. Empfohlen werden ärztliche Untersuchungen bei einer Erneuerung des Führerscheins. Die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind in Anhang III der EU-Richtlinie festgelegt (siehe Aufstellung auf der nächsten Seite). Festzuhalten ist der bereits heute in Deutschland geltende sehr hohe Stand der Vorgaben an derartige ärztliche Untersuchungen. Aufgeführt werden 63 differenzierte Krankheitsbilder, wobei seltene Erkrankungen sowie leichtere Akutfälle und Allergien ausgelassen werden. Allein die Anlage 6 der FeV umfasst mit ihren Anforderungen an das Sehvermögen 15 Seiten. Die europäischen Vorgaben bleiben in einigen Punkten hinter den derzeit gültigen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung zurück. So ist in Deutschland der Nachweis eines Gesichtsfeldes von 140 vorgeschrieben, die EU-Verordnung geht dagegen von nur 120 aus. Bei Einäugigkeit muss in Deutschland bislang eine zentrale Tagessehschärfe von 0,7 nachgewiesen werden, die EU-Norm geht von einem Wert von 0,6 aus. Seite 10 von 11

13 EU-Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs Erkrankung Sehvermögen Gesamtsehschärfe bei beidäugigem Sehen unter 0,5 Horizontales Gesichtsfeld unter 120 Augenleiden, das sicheres Fahren infrage stellen kann Fortschreitende Augenerkrankung Verlust der Sehkraft auf einem Auge Bewegungsbehinderung Bei ständiger Behinderung Bei fortschreitender Erkrankung Herz- und Gefäßkrankheiten Bei Gefahr eines plötzlichen Versagens des Herz- und Gefäßsystems, das eine plötzliche Störung der Gehirnfunktion nach sich ziehen kann - Herzrhythmusstörungen - Angina Pectoris Blutdruckanomalien Herzschrittmacher Herzinfarkt Zuckerkrankheit andere körperliche Erkrankungen schwere Niereninsuffizienz Organtransplantation Neurologische und psychiatrische Erkrankungen Schwere Erkrankung des Nervensystems Epileptische Anfälle oder andere anfallartige Bewusstseinsstörungen - Geistige Störungen, angeboren oder erworben - Erheblicher Schwachsinn - Durch pathologische Alterungsprozesse bedingte schwerwiegende Persönlichkeitsänderungen - Schwere persönlichkeitsbezogene Störungen des Urteilsvermögens, des Verhaltens und der Anpassung Alkoholismus Drogen und Medikamente, bei regelmäßiger Einnahme psychotroper Stoffe oder von Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Datenbasis: EU-Richtlinie 2006/126/EG Anmerkungen Korrekturgläser zulässig Ausnahme möglich bei positivem ärztlichem Gutachten und erfolgreicher praktischer Prüfung Keine Erteilung Regelmäßige Untersuchung erforderlich. Sehschärfe von min. 0,6 erforderlich, ärztliches Gutachten erforderlich Ausnahme möglich bei positivem ärztlichem Gutachten und erfolgreicher praktischer Prüfung Anpassungen am Fahrzeug oder orthopädische Hilfsmittel möglich regelmäßige Untersuchung erforderlich Keine Erteilung Abhängig von Ergebnis ärztlicher Untersuchung Ausnahme möglich bei positivem ärztlichem Gutachten, regelmäßige Kontrolle erforderlich Regelmäßige Untersuchung erforderlich Positives ärztliches Gutachten erforderlich, regelmäßige Untersuchung erforderlich positives ärztliches Gutachten erforderlich, regelmäßige Untersuchung erforderlich Nachgewiesener Zeitraum der Abstinenz erforderlich, regelmäßige ärztliche Kontrolle Keine Erteilung Seite 11 von 11

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