Breitband-Zweckverband Dithmarschen

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1 Breitband-Zweckverband Dithmarschen Sachstand und Planung Verbandsversammlung am Geschäftsstelle Kreis Dithmarschen Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung Sachgebiet Regionalentwicklung

2 Tagesordnung 1. Niederschrift der 2. Verbandsversammlung vom Bericht des Verbandsvorstehers / der Geschäftsstelle 3. Vorstellung Sachstand und Skizzierung weiteres Vorgehen 4. Beratung und Beschlussfassung über die endgültige EU-weite Ausschreibung 5. Haushalt Mitteilungen und Anfragen 7. Einwohnerfragestunde

3 Ausgangslage Beschluss Verbandsversammlung (1. Teil): Der Breitband- Zweckverband Dithmarschen beschließt die Durchführung eines EUweiten Ausschreibungsverfahrens auf der Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre hinsichtlich der Planung, des Baues und Betriebes eines NGA- Netzes für die im Anhang dargestellten neun Lose

4 Anlass für EU-weite Ausschreibung Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung Privater Partner soll die Planung, den Bau und den Betrieb eines zukunftsfähigen NGA-Netzes übernehmen. Alle passiven Elemente (z. B. Leerrohre) sollen im Auftrag und auf Rechnung des BZVD geplant und gebaut werden. Der BZVD verpachtet das so errichtete passive Netz an den privaten Partner. Finanzierung durch den BZVD zu günstigen Kommunaldarlehen langfristige Refinanzierung über die Pachteinnahmen Staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages, da Maßnahme einzelnen Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen kann Vergabe-/ Beihilferecht verpflichtet zur Vergabe der Leistungen im Rahmen eines offenen und transparenten (EU-weiten) Ausschreibungsverfahrens. Projektumsetzung (Errichtung/Betrieb eines NGA-Netzes) auf Grundlage der geltenden europäischen und nationalen beihilferechtlichen Bestimmungen

5 Beihilferechtliche Genehmigung durch die Bundesnetzagentur NGA-Ausbau muss gemäß Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beihilferechtlich genehmigt werden. Qualifizierte Anbieterabfrage nach 4,4a BRLR durch WirtschaftsratRecht: Wird ein Kommunikations-Netzbetreiber innerhalb der nächsten drei Jahre eine Kommune oder ein Gebiet mit leistungsfähigem Breitband erschließen? Ergebnis mit Schreiben vom an BNetzA Abarbeitung von Nachfragen, u.a. da Telekom angekündigt hat, Heide, Lohe-Rickelshof, Süderholm und Wesseln im Jahr 2016 eigenwirtschaftlich ausbauen zu wollen Genehmigung der BNetzA am : Die BNetzA billigt den im Kreis Dithmarschen geplanten NGA-Ausbau grundsätzlich, da kein Anbieter seine Ausbauabsichten im Verbandsgebiet hinreichend konkret dargelegt hat; die Vorgaben der BNetzA zur Schließung von Versorgungslücken sind zu beachten

6 Gespräche mit der Telekom über ein Modellprojekt Vectoring (I) Seit Ende August 2013 zusätzlich Gespräche mit der Telekom Hintergrund: Idee einer Modellinitiative des Wirtschaftsministeriums SH FTTC- Ausbau mit nachfolgender Aufrüstung durch die sogenannte Vectoring- Technologie Telekom favorisiert Vectoring-Technologie beim NGA-Ausbau: mit vorhandenem Kupferkabel auf der "letzten Meile" zu Endkunden sollen Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s ermöglicht werden Vorteile: NGA-Ausbau in einem überschaubaren Zeitraum und mit einem geringeren finanziellen Volumen für den BZVD Technisch interessante Alternative (Rückgriff auf bestehende Infrastruktur, die in wesentlichen Teilen lediglich aufgerüstet wird) Starker, auf dem Markt etablierter Partner

7 Gespräche mit der Telekom über ein Modellprojekt Vectoring (II) Kritische Punkte: Beihilferechtliche Anerkennung hinsichtlich des sogenannten entbündelten Zugangs zu den Endkundenanschlüssen, nicht abschließend zu beurteilen BZVD müsste zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke nach den Vorstellungen der Telekom einen verlorenen Zuschuss zahlen, der kein Eigentum und keine Rechte an dem Netz verschafft. Keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Weiterentwicklung des Netzes Ausschreibung auch bei diesem Modell erforderlich Von den Mitgliedsgemeinden geforderte flächendeckende Versorgung würde nicht erreicht werden. Keine verbindliche Zusage der Telekom für einen späteren FTTH-Ausbau Bewertungsergebnis: Aufgrund dieser Bewertung hat der BZVD die vorstehend beschriebene Modellinitiative nicht weiter verfolgt. Soweit sich die Telekom am Vergabeverfahren beteiligt, wäre deren Angebot wie die Angebote aller übrigen Bieter gemäß den allgemeinen Bewertungskriterien zu prüfen und zu bewerten

8 Überlegungen zur Öffnung des Vergabeverfahrens für ein Mischmodell aus FTTC und FTTH Wertvolle Erkenntnisse aus Telekom-Gesprächen Überlegungen, ob das FTTC-Modell zu einer interessanten Alternative weiterentwickelt werden kann. BZVD hat ein Mischmodell aus FTTC- und FTTH-Ausbau entwickelt, das als weitere Variante neben der im August 2013 beschlossenen und weiterhin beabsichtigten Variante eines flächendeckenden FTTH-Ausbaus im Wege der Ausschreibung abgefragt werden soll. Damit Ansprache von Firmen, die ihre Unternehmensstrategie auf einen FTTH-Ausbau mit einem FTTC-Ausbau als Zwischenschritt spezialisiert haben. Durch diese Öffnung des Vergabeverfahrens würde der Kreis der potenziellen Interessenten für eine Breitbanderschließung in Dithmarschen erweitert werden

9 Finanzierungsgespräche Darstellung zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der EU-Ausschreibung, dass Finanzierung der maximal denkbaren Gesamtkosten in Höhe von 130 Mio. grundsätzlich sichergestellt werden kann. Im Laufe des wettbewerblichen Dialogverfahrens wird die Planung in Abstimmung mit den potenziellen Betreibern weiter konkretisiert werden. Ende 2014 stehen die erforderlichen Details, wie Gesamtinvestitionssumme, konkrete Einnahmen, zeitliche Bauabschnitte usw. fest. Dementsprechend werden die für die vertragliche Fixierung der Finanzierung erforderlichen Fakten schrittweise vorliegen. Vorstand und Geschäftsstelle des BZVD haben im Dezember 2013 und im Januar 2014 Finanzierungsgespräche geführt, um grundsätzliche Finanzierungszusagen zu erhalten. Grundsätzliche Finanzierungszusagen der Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB SH) und der KfW für das Volumen von ca. 130 Mio. bestätigt. IB SH maximal 30 Mio. und KfW 65 Mio. (50 % der Gesamtkosten) Deckung der Finanzierungslücke von rund 35 Mio. zunächst durch lokale Kreditinstitute geplant. Abschließende Rückmeldungen stehen noch aus

10 Fazit Schaffung der Voraussetzungen für die Ausschreibung des FTTH-Modells Intensive Auseinandersetzung mit dem vom Wirtschaftsministerium als Modellinitiative ins Spiel gebrachten Vectoring-Modell der Telekom Kein Zeitverlust im Verfahren des BZVD trotz hoher zeitlicher Inanspruchnahme aller Beteiligten Nutzung der Erfahrungen aus dem Ausschreibungsverfahren des Zweckverbandes "Breitbandversorgung Steinburg", der dem BZVD nach wie vor etwa ein Jahr voraus ist, für die Überprüfung der geplanten Ausschreibung Öffnung der Ausschreibung für ein stufenweises Vorgehen, um die wirtschaftliche Attraktivität für potenzielle Bieter zu erhöhen Zustimmung der BNetzA zum Breitbandausbau in Dithmarschen liegt seit dem vor

11 Nächste Schritte 1. Ausschreibung und Vergabe des Netzbetriebes EU-weiter Ausschreibung (Interessenbekundungsverfahren) (ab März 2014) Bietergespräche / -auswahl (wettbewerblicher Dialog) (bis Oktober 2014) Vergabe an einen oder mehrere Netzbetreiber (ca. Ende 2014) Für Arbeitspaket 2 Ausschreibung des Netzbetriebs und Anbieterauswahl und Arbeitspaket 3 Vertragliche Fixierung des Pachtverhältnisses und Netzbetriebes liegt Förderbescheid vor; Aufträge an WIRTSCHAFTSRATRECHT und QFP FiberNet vergeben 2. Fortlaufend: Klärung der Finanzierung langfristige Refinanzierung über Pacht pro aktivem Anschluss

12 TOP 3 - Weiteres Verfahren / Zeitplan Thema Zu erledigen bis Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Veröffentlichung und Frist für Eingang Teilnahmeanträge mind. 37 Tage Ende April 2014 Auswertung / Auswahl der Bewerber Mai 2014 Dialogphase Vorbereitung der Unterlagen für die Aufforderung zum Dialog (u.a. Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien) 1. Dialogrunde (mind. 3 Teilnehmer je 1 Termin); Auswertung Je nach Bedarf 2., 3. und 4. Dialogrunde, mit reduzierter Teilnehmerzahl Abschluss des Dialogs Endgültige Festlegung des Auftragsgegenstands Information der Verbandsversammlung über den Verfahrensstand Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots (Frist 52 Tage) Auswertung der Angebote und ggf. Aufklärungsverhandlungen Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots Zustimmung Kommunalaufsicht und BNetzA und Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer Beschlussfassung in der Verbandsversammlung Information der unterlegenen Bieter (15-tägige Wartepflicht für Zuschlag) Zuschlagserteilung/Vertragsschluss Information der Gemeinden über die geplante Auftragsvergabe Januar 2015 Kundenakquise durch den Bieter 1.Quartal 2015 Baubeginn Ca. Mitte 2.Quartal

13 TOP 4 4. Beratung und Beschlussfassung über die endgültige EU-weite Ausschreibung Beschlussvorschlag: 1. In Ergänzung zu dem Beschluss vom beschließt die Verbandsversammlung, das EU-weite Ausschreibungsverfahren unter Beachtung der geltenden europäischen und nationalen Bestimmungen für ein stufenweises Vorgehen bei der Errichtung eines NGA-Netzes zu öffnen. 2. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, gemeinsam mit der Verbandsverwaltung des Breitband-Zweckverbandes Dithmarschen das EU-weite Ausschreibungsverfahren einzuleiten und der Verbandsversammlung über den Fortgang des Verfahrens regelmäßig zu berichten

14 TOP 5 5. Haushalt 2014 Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die anliegende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie den als Anlage beigefügten doppischen Gesamtproduktplan bestehend aus Ergebnisplan und Finanzplan sowie den ebenfalls anliegenden Investitionsplan

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Breitband-Zweckverband Dithmarschen Der Verbandsvorsteher Geschäftsstelle: Kreis Dithmarschen Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung Sachgebiet Regionalentwicklung Stettiner Straße Heide Ansprechpartner: Herr Erk Ulich Telefon: 0481 / Fax: 0481 / erk.ulich@dithmarschen.de

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