Führungskräftekonferenz Der Paritätische Sachsen 1. Oktober 2015
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- Bernhard Weiner
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1 Referentin Dr. Tina Lorenz Rechtsanwältin Führungskräftekonferenz Der Paritätische Sachsen 1. Oktober 2015
2 Gestaltungsmöglichkeiten
3 Gestaltungsmöglichkeiten Grundsätzlich möglich: Durch Tarifvertrag Durch eigene Arbeitsvertragsrichtlinien Durch Einzelarbeitsvertrag In der Regel nicht möglich: Entgeltregelungen durch Betriebsvereinbarung ( 77 BetrVG) 3
4 GENERELLES PROBLEM Alle Varianten sind i.d.r. nur durch einvernehmliche Unterzeichnung eines Änderungsvertrages umsetzbar Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich!!! 4
5 TARIFVERTRAG Als Flächentarifvertrag oder Haustarifvertrag Bei Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer durch Gewerkschaftsmitgliedschaft ( 3 TVG; kollektivrechtliche Geltung) Ansonsten Bezugnahmevereinbarung im Arbeitsvertrag 5
6 BESTEHENDER TARIFVERTRAG - VORTEILE UND NACHTEILE Vorteile: (nur) bei gewerkschaftsgebundenenarbeitnehmern gilt Tarifvertrag automatisch. Ansonsten nur kurzer Änderungsvertrag erforderlich - wenig Regelungsaufwand. Kostenträger müssen Tariflöhne i. d. R. refinanzieren. Alle AN erhalten gleiche Vergütung Gleichbehandlung fördert gutes Betriebsklima; Attraktivität als ArbG steigt durch Tariflohn Sicherheit, Verlässlichkeit BR hat kein Mitbestimmungsrecht, soweit TV die Frage regelt 6
7 BESTEHENDER TARIFVERTRAG - VORTEILE UND NACHTEILE Wesentliche Nachteile: Bezugnahme auf bestehenden Tarifvertrag (z. B. TVöD) berücksichtigt spezielle Bedürfnisse des Unternehmens nicht. Tarifvertrag i. d. R. teure Lösung. 7
8 HAUSTARIFVERTRAG Verhandlungen mit Gewerkschaft führen zu einer für Ihre Einrichtung abgestimmten und einheitlichen Lösung. In die Tarifkommission wird der Betriebsrat einbezogen. Durch 4-5 Verhandlungsrunden kann ein neues, für beide Seiten verbindliches Tarifwerk entstehen. 8
9 HAUSTARIFVERTRAG - VORTEILE UND NACHTEILE Vorteile: (nur) bei gewerkschaftsgebundenenarbeitnehmern gilt Tarifvertrag automatisch. Ansonsten nur kurzer Änderungsvertrag erforderlich - wenig Regelungsaufwand. Zuschnitt aufs Unternehmen möglich. Kostenträger müssen Tariflöhne i. d. R. refinanzieren. Alle AN erhalten gleiche Vergütung Gleichbehandlung fördert gutes Betriebsklima; Attraktivität als ArbG steigt durch Tariflohn Sicherheit, Verlässlichkeit BR hat kein Mitbestimmungsrecht, soweit TV die Frage regelt 9
10 HAUSTARIFVERTRAG - VORTEILE UND NACHTEILE Nachteile: Längere Verhandlungsdauer (mind. 6 Monate) Neuer Kurzvertrag zu entwerfen unflexibel bei jeder Änderung Verhandlung mit der Gewerkschaft; gesetzliche Nachwirkungen 10
11 EIGENE VERTRAGSGESTALTUNG Für die Einheitlichkeit der Vertragsregelung: Statt Bezugnahme: Aufnahme aller Regelungen in einen Arbeitsvertragstext. Oder: Vereinbarung eigener Arbeitsvertragsrichtlinien als allgemeine Geschäftsbedingungen zum Arbeitsvertrag (z. B. AVB des Paritätischen vereinbaren; selbst gestaltete AVB in Verträge einbeziehen) Für die Entgeltstruktur: Anwendung interner Gehaltstabellen auf die Arbeitsverträge (in den Arbeitsverträgen steht eine Fixsumme). 11
12 EIGENE VERTRAGSGESTALTUNG - VORTEILE, NACHTEILE Vorteile: Passende Lösung fürs Unternehmen möglich. Änderungen bedürfen nur Zustimmung der Mitarbeiter (und ggf. des BR), keine Verhandlung mit Gewerkschaft nötig. Alle AN erhalten gleiche Vergütung Gleichbehandlung fördert gutes Betriebsklima 12
13 EIGENE VERTRAGSGESTALTUNG - VORTEILE, NACHTEILE Wesentliche Nachteile: gravierende Änderung aller Arbeitsverträge oder Kurzvertrag mit Bezugnahmeklausel und Erstellung eigener AVR (Aufwand). geringere Akzeptanz bei Mitarbeitern, jede Änderung von AVR und Vertragstext bedarf wieder deren Zustimmung (keine dynamische Bezugnahme möglich). volle AGB-Kontrolle. 13
14 Überblick über die bestehende Tariflandschaft
15 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT Mindestlohn Pflegebranche Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom (BAnz AT V1). Verordnung trat am in Kraft und tritt am außer Kraft 15
16 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn Pflegebranche: Mindestlohn West Mindestlohn Ost bis ,40 Euro 8,65 Euro bis ,75 Euro 9,00 Euro bis ,20 Euro 9,50 Euro (Mindestlohn West: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein; Mindestlohn Ost: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) 16
17 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT Ansonsten Arbeitsbedingungen in der Pflege derzeit deutschlandweit sehr unterschiedlich geregelt Beispiele: Der Paritätische: Arbeitsvertragsbedingungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Öffentlicher Dienst: TVöD DRK: Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes; Landesverbandstarifverträge AWO: Unterschiedliche Tarifverträge je nach Landesverband; für AWO-Gliederungen und Gesellschaften in Sachsen gibt es keinen gemeinsamen Tarifvertrag, Entwurf für Manteltarifvertrag existiert und hängt derzeit bei ver.di 17
18 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT Beispiele Kirche: i. d. R "3. Weg" Katholische Kirche: Arbeitsvertragsordnungen Ev. Landeskirche Sachsen: Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO) Caritas: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes Diakonie: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD); daneben weitere Fassungen (z. B. für Sachsen, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) Ausnahme: Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: TV EKBO 18
19 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT 2014 zwischen ver.di und den Wohlfahrtsverbänden erstmals Absichtserklärung für allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege in Brandenburg unterzeichnet bisher noch kein Tarifvertragsabschluss erfolgt Verhandlungen laufen, aber derzeit nicht absehbar, ob und wann ein solcher Tarifvertrag kommt kann laut ver.di noch sehr lange dauern 19
20 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT 16. Februar 2015: Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege in Niedersachsen zwischen ver.di und den Verbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen Ausbildungsvergütungen des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst (TVöD) wurden übernommen Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege erhalten danach im ersten Ausbildungsjahr 975 Euro und im dritten Ausbildungsjahr Euro. einheitlich 29 Urlaubstage für Auszubildende Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde gestellt 20
21 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT 5. März 2015: Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege in Bremen zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft Pflege Bremen geschlossen Inhalt wie in Niedersachsen Gilt zunächst nur für15 Pflegeanbieter in Bremen und Bremerhaven, die der Tarifgemeinschaft angehören (unter anderem Diakonie und Caritas, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Bremer Schwesternschaft vom Roten Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband) Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde gestellt 21
22 BESTEHENDE TARIFLANDSCHAFT Trend: Wunsch nach flächendeckendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche Derzeit aber noch nicht in Sicht 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
24 KOMMUNIKATION ERMÖGLICHEN DR. TINA LORENZ BATTKE GRÜNBERG RECHTSANWÄLTE PARTGMBB AM WALDSCHLÖSSCHEN DRESDEN LORENZ@BATTKE-GRUENBERG.DE TEL
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