Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz

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1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. Oktober I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 22. Dezember 2015 (BAnz AT V2) Geltungsbereich ab ab mit Berlin 14,00 13,50 14,60 1) Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmern betraut. Baugewerbe (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Mindestlohn I 1) Mindestlohn II 2) Berlin 1) einfache Bau- und Montagearbeiten 2) fachlich begrenzte Arbeiten ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14, ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14,55 einheitlicher Mindestlohn , , , ,30

2 Seite 2 von 7 Dachdeckerhandwerk (8. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 22. Dezember 2015 (BAnz AT V1) , ,25 Elektrohandwerke (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. August 2016 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. Juli 2016 (BAnz AT B2) mit Berlin , , , , , ,40 Fleischwirtschaft (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. August 2014 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2014 (BAnz AT 31. Juli 2014 V1) , , , ,75

3 Seite 3 von 7 Gebäudereinigung (6. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. März 2016 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. Februar (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Lohngruppe 1 1) Lohngruppe 6 2) mit Berlin ,80 12, ,00 13, ,70 11, ,05 11,53 1) u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 2) u.a. Glas- und Fassadenreinigung Geld- und Wertdienste (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. September 2017 (BAnz AT V1) Mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransport) Geltungsbereich ab ab Baden-Württemberg, Bayern 14,88 15,33 Bremen, Hamburg, Hessen 14,56 15,01 Niedersachsen 15,23 15,63 Nordrhein-falen 16,13 16,53 Rheinland-Pfalz, Saarland 13,47 14,02 Schleswig-Holstein 12,35 12,90 (einschließlich Berlin) 11,94 12,64 Stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) Geltungsbereich ab ab Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen 12,69 13,02 Bayern, Hessen, Nordrhein-falen 13,24 13,56 Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig- Holstein 10,51 10,91 (einschließlich Berlin) 9,88 10,38

4 Seite 4 von 7 Gerüstbauerhandwerk (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Mai 2016 bis 30. April 2018 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. April 2016 (BAnz AT V1) , ,00 Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 19. Dezember 2014 (BAnz AT V1) ,40 mit Berlin , , , , , , ,10 Maler- und Lackiererhandwerk (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Mai 2017 bis 30. April 2021 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2017 (BAnz AT V1) Geltungsbereich mit Berlin ab Lohngruppe ungelernte Arbeitnehmer Lohngruppe gelernte Arbeitnehmer ,35 13, ,60 13, ,85 13, ,10 13, ,35 11, ,60 12, , ,10 13,50

5 Seite 5 von 7 Pflegebranche (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2015 bis 31. Oktober 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. November 2014 (BAnz AT V1) ,40 mit Berlin , , , , ,50 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. November 2015 bis 30. April 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2015 (BAnz AT V1) mit Berlin , , , , , , ,40

6 Seite 6 von 7 Textil- und Bekleidungsindustrie (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. November 2015 (BAnz AT V1) ,50 mit Berlin () mit Berlin () , , gesetzl. Mindestlohn (8,84 ) , , , gesetzl. Mindestlohn (8,84 ) II. Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Mai 2017 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Untergrenze mit Berlin , , , , , , , ,66

7 Seite 7 von 7 III. Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz Die nachfolgenden Mindestlöhne finden keine zwingende Anwendung für Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Schornsteinfegerhandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 2. Mai 2016 (BAnz AT B3) Bundeseinheitlich ,95

- Stand 2. November 2015 -

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