Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (BA) Service Engineering vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Diplom-Ingenieur/in (BA) - Service Engineering setzt ein Studium an einer Berufsakademie voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Umstellung der Diplom- auf Bachelorstudiengänge ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch an ihre Tätigkeit als Ingenieure/Ingenieurinnen herangeführt werden. In diesem Studiengang werden nicht nur fachliche Inhalte, sondern auch Projekt- und Teamarbeit in komplexen Prozessen vermittelt. Die Inhalte orientieren sich an konkreten Instandhaltungsaufgaben für technische Arbeitsmittel. Dabei ist auch der Einsatz von Datenverarbeitungssystemen ein wichtiger Ausbildungsbestandteil Theoretische Ausbildung Das Studium gliedert sich in ein zweijähriges Grundlagen- und ein einjähriges Haupt- bzw. Vertiefungsstudium. Hauptinhalte der theoretischen Ausbildung an der Berufsakademie sind: Ingenieurwissenschaften/Prozessautomatisierung Projektmanagement Informations-und Kommunikationstechnik Rechtsfragen der Instandhaltung Betriebswirtschaft/Management Mathematik Technische Physik Technische Chemie/Werkstoffkunde Fachenglisch

2 Dabei werden Kenntnisse in folgenden Fachgebieten erworben: Schädigungstheorie Instandhaltungsplanung Instandhaltungstechnologie Energie- und Wärmeversorgung Gas/Sanitär/Kälte/Fördertechnik Technische Diagnostik und Überwachung Heizung/Lüftung/Klima/Elektrik Technische Dienste Bautechnik Fertigungstechnik Fertigungsanlagen Transport- und Fördertechnik Produktdesign Patentwesen Schwerpunktbildung erfolgt in den Bereichen: Gebäudeinstandhaltung Produktionsanlagen Produktservice Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Unternehmen erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Ingenieur/in. Beispielsweise befasst man sich mit folgenden Bereichen: Qualitätsmanagement Servicemanagement Kostenanalysen Gebäudemanagement Fehler- und Schwachstellenanalyse Technische Diagnostik und Überwachung im experimentellen Arbeiten Arbeit an betrieblichen Projekten Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen der Fachrichtung Service Engineering werden an wechselnden Lernorten - in der Berufsakademie und in einem Unternehmen - ausgebildet. Während der theoretischen Ausbildung an der Studienakademie besucht man Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Labors, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Das Gelernte bereiten die Studierenden am häuslichen Schreibtisch nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Hier bewegt man sich in Produktions- und Büroräumen, in Werkstätten, haus- und versorgungstechnischen Anlagen und sonstigen Betriebsräumen. Die Ausbildung zum bzw. zur Diplom- Ingenieur/in - Service Engineering wird derzeit nur in Sachsen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsstätten Berufsakademie Derzeit gibt es nur in Sachsen eine Berufsakademie, an der Diplom-Ingenieure/-Ingenieurinnen (BA) im Studiengang Service Engineering ausgebildet werden. Für die Praxisphasen kommen z.b. Betriebe aus folgenden Wirtschaftszweigen in Frage: Industrieunternehmen aus allen Wirtschaftszweigen Baugewerbe Facility-Management-Dienstleister Verkehrsgesellschaften, -unternehmen, -verbünde des öffentlichen Nahverkehrs Energie- und Wasserversorgung

3 Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume Labors Praxisarbeitsplätze Ausbildungssituation/-bedingungen Durch den turnusmäßigen Wechsel zwischen berufspraktischen und theoretischen Ausbildungsphasen handelt es sich bei einem Studium an Berufsakademien um eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Während des theoretischen Ausbildungsteils werden in Vorlesungen und Übungen fachwissenschaftliche Grundlagen, die Fähigkeiten zum theoretisch-systematischen Denken und die Beherrschung des wissenschaftlichen Instrumentariums vermittelt. Das Lernen in häuslicher Alleinarbeit oder in selbstorganisierten Kleingruppen stellt hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation. Während der praktischen Ausbildungsphasen in Betrieben steht die Vermittlung von berufspraktischen Erfahrungen und überfachlichen Qualifikationen im Vordergrund. Sowohl zur Aufnahme des Studiums als auch während des Studiums ist in der Regel Mobilität erforderlich. Zum einen gibt es den Studiengang Instandhaltung/Servicemanagement nur an der Berufsakademie Sachsen, zum anderen ist der Wechsel zwischen der praktischen Ausbildung in den Betrieben und dem Akademiestudium oft mit einem Ortswechsel verbunden. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen besuchen die Studierenden die Berufsakademie, meist auch nachmittags. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden oder das Wochenende, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für das Akademiestudium sind die in einer Hochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Ferner zum Beispiel spezielle Einrichtungen wie Labor- und Messgeräte oder Versuchsaufbauten. Die in den praktischen Ausbildungsphasen verwendeten Arbeitsgegenstände/-mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Dies sind beispielsweise Rohrleitungssysteme, Maschinen und Produktionsanlagen sowie Mess- und Regeleinrichtungen, Leitstände und entsprechende Diagnosesoftware. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der theoretischen Studienphasen bestehen Kontakte zu anderen Studierenden sowie zu den Lehrkräften und zum Verwaltungspersonal der Berufsakademie. Die praktischen Ausbildungsphasen in den Betrieben finden unter Anleitung von erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Betriebe statt. Auch mit Kunden der jeweiligen Betriebe tritt man zum Teil bereits während der Ausbildung in Kontakt. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die Studierenden an Berufsakademien sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Vergütung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Januar 2005 das Verbot allgemeiner Studiengebühren an staatlichen Einrichtungen für nichtig erklärt hat, ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ab 2007 auch an staatlichen Berufsakademien Studiengebühren erheben werden. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Daneben fallen eventuell Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten an. Informationen zu den durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ausbildungskosten Studienkosten Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind evtl. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, in welcher Stadt sich die Berufsakademie befindet. Auch variieren die Aufwände für Lernmittel und Studienbedarf je nach gewähltem Studienbereich beträchtlich. Derzeit werden für ein Studium an

4 staatlichen Berufsakademien während der Regelstudienzeit keine Studiengebühren erhoben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005 ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies ändern wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung den Artikel in der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt, der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium verpflichtet. Seitdem laufen in mehreren Bundesländern Vorbereitungen dafür, Studiengebühren auch an Berufsakademien einzuführen. In Baden-Württemberg beispielsweise liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. In den Planungen für ein Studium sollte davon ausgegangen werden, dass in manchen Ländern schon ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren erhoben werden. In den Vorbereitungen für die Gesetzentwürfe der Länder, die Studiengebühren einführen wollen, wird häufig ein Betrag von 500 pro Semester genannt. In einzelnen Bundesländern fallen Gebühren für Langzeit-Studierende, für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Außerdem müssen Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren als Studienkosten berücksichtigt werden. Die Höhe dieser Kosten kann bei der jeweiligen Berufsakademien erfragt oder der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Einen aufschlussreichen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden erhalten sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Dazu zählt auch die Vergütung, die die Studierenden von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen erhalten. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Bildungskredit Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Rund ums Studium" finden Sie in "Studien- und Berufswahl", herausgegeben von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Zur Wiederholung von Prüfungen kann die Studienzeit verlängert werden. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Wirtschaftsunternehmen statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreijährige Ausbildung ist gestuft in ein zweijähriges Grund- und ein einjähriges Hauptstudium. Das Bundesland Sachsen regelt die Ausbildung im Sächsischen Berufsakademiegesetz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsaufbau Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Vertiefungsstudium. Das Grundstudium umfasst vier Studienhalbjahre und schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Das Vertiefungsstudium besteht aus zwei Studienhalbjahren, an deren Ende die Diplomprüfung abzulegen ist. Jedes Studienhalbjahr beinhaltet einen wissenschaftlich theoretischen Studienabschnitt von zwölf Wochen an der Studienakademie sowie einen praktischen Studienabschnitt von zwölf Wochen bei einem Praxispartner mit dem ein Ausbildungsvertrag besteht. Die wissenschaftlich theoretische und die praktische Ausbildung werden inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt. Übersicht über den Aufbau des theoretischen Studienabschnittes Lehrveranstaltungen (Pflichtfächer) Semesterwochenstunden in den Studienhalbjahren Lineare Algebra 2 1

5 Analysis 2 2 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 3 4 Technische Physik Technische Chemie 2 1 Werkstoffe 2 2 Informationsverarbeitung 2 2 Kommunikationstraining 3 3 CA-Techniken 2 2 Prozessautomatisierung 3 4 Maschinenbau 4 3 Elektrotechnik 3 3 Konstruktionsentwurf 2 2 Fertigungs- und Montageprozesse Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 3 1 Produktionsprozesssteuerung 1 2 Arbeitsplanung 2 Instandhaltungsplanung Technische Diagnostik Technische Dienste 2 1 Instandsetzungstechnologie 4 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre/Technische Dienstleistungen Organisations- und Managementtechniken 4 3 Projektmanagement 4 Qualitätsmanagement 3 Informationsmanagement 2 Integriertes Management 2

6 Rechtsgrundlagen/Wirtschaftsrecht 3 Vertragsrecht 3 Arbeitsschutzrecht/Arbeitsvertragsrecht 3 2 Projektarbeit 4 6 Fachenglisch Lehrveranstaltungen im Wahlschwerpunkt Gebäudeinstandhaltung Anlagen- und Baukonstruktion 3 2 Heizung/Raumluft/Klima/Kälte 2 3 Gas/Sanitär 2 Elektrische Gebäudeausrüstung/Beleuchtung 2 2 Fördertechnik 2 Gebäudemanagement 1 2 Lehrveranstaltungen im Wahlschwerpunkt Produktionsanlageninstandhaltung Fertigungsanlagen Energie- und Wärmeversorgung 2 2 Transport- und Fördertechnik 2 2 Anlagenmanagement 2 4 Lehrveranstaltungen im Wahlschwerpunkt Produktservice Fertigungstechnik/Prüftechnik Technische Schutzrechte 3 Produktdesign 2 Technischer Produktservice 2 2 Produkt- und Angebotsmanagement 2 3 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Informationen zu den Abschlüssen an unterschiedlichen Berufsakademien finden Sie unter Studien- und Berufswahl

7 Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Nach zwei Ausbildungsjahren wird das Grundstudium mit einer Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem praxisbezogenen Teil. Sie findet in Form von schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen statt. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend abgelegt, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Diplom-Prüfung In der Diplomprüfung werden die Studierenden schriftlich und mündlich in den Fächern des Hauptstudiums und aus der Diplomarbeit geprüft. Sie legen die Prüfungen meist studienbegleitend ab. Wie im Grundstudium gliedern sich die Prüfungen je in einen theorie- und praxisbezogenen Teil. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Service Engineering innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Diplomarbeit stehen drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen der Bundesländer. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Berufsakademie abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Aufgrund der Diplomprüfung verleihen die Berufsakademien in Sachsen den folgenden Abschluss: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Berufsakademie) - Studienrichtung Service Engineering Dipl.-Ing. (BA) - Studienrichtung Service Engineering Dieser Diplomabschluss der oben genannten Berufsakademien ist als berufsbefähigender Abschluss meistens nur in den jeweiligen Bundesländern einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Generell ist für ein Studium an einer Berufsakademie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bewerber/innen mit Fachhochschulreife müssen zum Teil eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Studieninteressierten aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. In der Regel müssen Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderliche Bedingung für die Aufnahme an einer Berufsakademie ist zudem ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten, von der Studienakademie anerkannten Unternehmen, das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an einer Berufsakademie sind in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die dem Ausbildungsbereich Technik entsprechende fachgebundene Hochschulreife

8 oder eine vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (gilt insbesondere für Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischem Bildungsabschluss) In Sachsen können auch Bewerber/innen mit Fachhochschulabschluss und besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, durch das Bestehen einer besonderen Prüfung zum Studium an der Berufsakademie zugelassen werden. Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine vorherige praktische Tätigkeit ist nicht vorgeschrieben, da die praktische Ausbildung in den Studiengang integriert ist. Berufliche Vorbildung - praktiziert Betriebliche Praktika vor Studienbeginn sind zu empfehlen, da sie dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und möglicherweise den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erleichtern. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Auswahlverfahren werden in der Regel von den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben durchgeführt, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Tests. Darüber hinaus führen die Berufsakademien teilweise Eignungsprüfungen durch. Beispielsweise müssen im Bundesland Sachsen Studieninteressierte, die lediglich über die Fachhochschulreife verfügen, eine solche Prüfung absolvieren. Perspektiven nach der Ausbildung Ingenieure und Ingenieurinnen der Studienrichtung Service Engineering haben nach dem Studium an der Berufsakademie ein breites Einsatzgebiet, beispielsweise im technischen Immobilienservice, bei Versorgungs- und Verkehrsbetrieben sowie bei Produktionsunternehmen und Ingenieurbüros. Dort können sie in Funktionsbereichen wie Entwicklung von Wartungsplänen, Arbeitsvorbereitung oder Qualitätssicherung tätig sein. Eine Spezialisierung erfolgt im Rahmen des dualen Studiums in der Regel bereits durch die Wahl des Ausbildungsbetriebes, der sehr häufig auch der erste Beschäftigungsbetrieb nach dem Studium ist. Inhaltlich umfasst die Palette Spezialisierungsmöglichkeiten wie Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro), Fertigungsanlagen, Versorgungswirtschaft u.a. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Diplom-Ingenieure und Diplom-Ingenieurinnen (BA) der Studienrichtung Service Engineering nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie neue Technologien zu kennen und anzuwenden. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz, von den Arbeitsmarktgegebenheiten und den Interessen des/der Beschäftigten ab. Grundsätzlich wird während der Ausbildung aber ein breites Wissen vermittelt, das eine Beschäftigung in verschiedenen Aufgabengebieten ermöglicht. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Instandhaltungsmanagement oder Kundenservice, zur Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (Facility Management) oder Kurse zu Qualitätstechnik sowie Controlling in der Instandhaltung: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Den Weg zum beruflichen Aufstieg können Zusatz- und Aufbaustudiengänge ebnen, beispielsweise in den Fächern Technisches Management, System- oder Energiemanagement. Ingenieure und Ingenieurinnen für Service Engineering können zudem freiberuflich tätig werden oder als selbstständige/r Gutachter/in und Sachverständige/r arbeiten. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (BA) der Studienrichtung Service Engineering nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (BA) der Studienrichtung Service Engineering gibt es Alternativen in den Bereichen: Maschinenbau Gebäudetechnik, Versorgungstechnik Elektrotechnik, Elektronik Wirtschaftsingenieurwesen Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht durch ingenieurtechnische Aufgabenstellungen im jeweiligen Bereich, zum Beispiel Analyse und Planung technischer Abläufe. Aber auch Kundenberatung und Bezug zu betriebswirtschaftlichen Belangen können verbindende Aspekte sein. Außer der Ausbildung an Berufsakademien kommen insbesondere Fachhochschulstudiengänge in Betracht.

9 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin (BA) - Service Engineering auf: Bereich Maschinenbau Verwandt mit dem Studium Service Engineering an Berufsakademien ist das Maschinenbaustudium an diesen Einrichtungen sowie an Fachhochschulen und Universitäten. Es gibt übereinstimmende Studieninhalte und auch in diesen Studiengängen geht es um die Zuverlässigkeit und Funktion verschiedener technischer Systeme in komplexen Zusammenhängen und Fertigungsabläufen. Ausbildungsalternativen: Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau in BERUFENET Bereich Gebäudetechnik, Versorgungstechnik Ein Wahlschwerpunkt des Studiums Service Engineering ist die Gebäudeinstandhaltung. Die in diesem Schwerpunkt vermittelten Studieninhalte, wie Anlagen- und Baukonstruktion, Heizung/Raumluft/Klima/Kälte, Gebäudeausrüstung, Gas/Sanitär, Fördertechnik und Gebäudemanagement, sind auch Gegenstand der nachfolgend genannten Studiengänge. Ausbildungsalternativen: Dipl.-Ing. (BA) - Versorgungs- u. Umwelttechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Gebäudetechnik in BERUFENET Bereich Elektrotechnik, Elektronik Im ingenieurwissenschaftlichen Lehrgebiet des Studiums Service Engineering werden ausgewählte Kapitel der Elektrotechnik sowie die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik behandelt. Aber auch in den Wahlschwerpunkten des Studiums gibt es gemeinsame Inhalte mit den genannten Ausbildungsalternativen. Ausbildungsalternativen: Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektronik in BERUFENET Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Wie die angehenden Wirtschaftsingenieure und Wirtschaftsingenieurinnen befassen sich auch die Studierenden des Studiengangs Service Engineering mit betriebswirtschaftlichen Fragen und mit Themen wie Organisations- und Managementtechniken, Projekt-, Qualitätsmanagement sowie Wirtschafts- und Vertragsrecht. In beiden Ausbildungen gilt es technische und organisatorische Aufgabenstellungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte zu lösen, wenn auch die betriebswirtschaftliche Seite im Wirtschaftsingenieurwesen stärker ausgeprägt ist. Ausbildungsalternativen: Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) - Facility Management in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Wirtschaftsingenieurwesen in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni) in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (z.b. Fehlersuche in komplexen Anlagen) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. Verwendung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bei der regelmäßigen Wartung) Interesse an Datenverarbeitung (Informatikgrundlagen und CAD bzw. CAM-Techniken) Interesse an Physik (z.b. Technische Physik) Interesse an Mathematik Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen (lange Praxisphasen in Unternehmen während der Ausbildung, hier muss theoretisches Wissen umgesetzt und angewandt werden: z.b. Schwachstellenanalysen an Produktionsanlagen durchführen) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten (ständiger Wechsel zwischen Ort des Akademiestudiums und Ort der praktischen Ausbildung) Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (z.b. Aufnehmen des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung) Abneigung gegen Arbeit in der Gruppe (Teamarbeit)

10 Arbeitsverhalten Notwendig: Konzentrationsfähigkeit, gleich bleibende Aufmerksamkeit (Aufnehmen des Unterrichtsstoffs) (z.b. Nachbereitung theoretischer Lerninhalte, Praxisversuche durchführen, Durchführen von exakten Berechnungen) Planvolle, systematische Arbeitsweise (umfangreicher Lernstoff, planvolle Vorgehensweise zur Prüfungsvorbereitung notwendig, aber auch während praktischer Ausbildungsphasen in Unternehmen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeitern im Betrieb) Förderlich: Umstellfähigkeit (regelmäßiger Wechsel zwischen Betrieb und Berufsakademie) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.b. Prüfläufe am Computer steuern und kontrollieren) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (z.b. aufgrund von Konstruktionszeichnungen Fehlfunktionen in komplexen Systemen aufspüren) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Ursache- Wirkungs-Ketten bei vernetzten Fehlfunktionen klären, mathematische Fähigkeiten, Informatik) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis Förderlich: Einfallsreichtum im technischen Bereich (Findigkeit bei der Fehlersuche, bei der Suche nach technischen Lösungen) Gute praktische Anstelligkeit (z.b. praktischer Einsatz von Test- und Prüfgeräten) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Service Engineerings bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Chemie: Physikalisches Grundlagenwissen - eine Voraussetzung für das Ingenieurstudium. Auch bei Instandhaltungsfragen sind physikalische, wie auch chemische Kenntnisse gefragt. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal-, Vektor- und Matrizenrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Wirtschaftslehre/Recht: Ein Leistungskurs in diesem Fach ist nicht vorausgesetzt, da das betriebswirtschaftliches Wissen an der Hochschule vermittelt wird. Für wirtschaftliche Überlegungen wie Kostenanalysen erleichtern Grundkenntnisse

11 jedoch das Studium. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , zuletzt geändert am (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz - SächsBAG) vom (SächsGVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 515) Fundstelle: 1999 (SächsGVBl. S. 276), 2003 (SächsGVBl. S. 1), 2006 (SächsGVBl. S. 515) Volltext (pdf, 206kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Ordnung über den Studienablauf und die Prüfungsleistungen im Studiengang Instandhaltung / Servicemanagement an der Berufsakademie Sachsen (SOIHSM-BA) vom Fundstelle: 1999 (Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) Volltext (pdf, 220kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Einführung von Studiengängen an Berufsakademien Im Jahr 1974 begann Baden-Württemberg die Verbindung einer betrieblichen Berufsausbildung mit einem Diplomstudium an einer Akademie zu erproben. Da sich der Modellversuch als erfolgreich erwies, entstanden daraufhin in Baden-Württemberg die ersten so genannten Berufsakademien. Andere Länder folgten dem Modell Baden-Württembergs. In Sachsen nahm 1991 die erste Berufsakademie (zunächst als Pilotprojekt) ihre Lehrtätigkeit auf. In Berlin wurde die Berufsakademie 1993, in Thüringen 1998 eingeführt. Die Berufsakademien in Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland beruhen auf einer Zusammenarbeit nichtstaatlicher Träger mit den ausbildenden Betrieben. Seit den Gesetzesänderungen 1999 in Schleswig-Holstein und 2001 in Hessen und im Saarland endet auch hier die Ausbildung mit einem Diplom. Lediglich in Niedersachsen erwerben die Absolventen und Absolventinnen der Berufsakademie kein Diplom. Sie beenden ihre Ausbildung mit dem Abschluss Betriebswirt/in (BA).

12 Hochschulrechtliche Gleichstellung von Bachelor-Abschlüssen an Berufsakademien Bisher waren die Abschlüsse der Berufsakademien denen der Fachhochschule zwar berufsrechtlich gleichgestellt, eine hochschulrechtliche Gleichstellung fehlte jedoch. Dies bedeutete, dass Berufsakademieabsolventen nicht ohne weiteres an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland einen weiterführenden Studiengang belegen konnten. Durch den KMK-Beschluss über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Hochschulanerkennung getan. Danach sind akkreditierte Bachelorabschlüsse an Berufsakademien hochschulrechtlich solchen von Hochschulen gleichgestellt. Ziel dieses Beschlusses war es, Studierenden an Berufsakademien den Zugang zu weiterführenden Studienangeboten, besonders Masterangeboten, sowie zur Promotion zu ermöglichen. In Fachhochschulen integrierte Berufsakademien In Berlin und Sachsen-Anhalt wurden die Berufsakademien in die Fachhochschulen eingegliedert. Bachelor an Berufsakademien Im Rahmen des Hochschulreformprozesses werden auch an Berufsakademien Diplom- auf Bachelorstudiengänge umgestellt. In Berlin und Sachsen-Anhalt ist dies bereits vollzogen. Ausblick - absehbare Änderungen Mit Berufsakademieabschluss an die Universität? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur soll zu einer hochschulrechtlichen Gleichstellung von akkreditierten Bachelorabschlüssen an Berufsakademien und Hochschulen führen. Diese würde es Berufsakademieabsolventen u.a. ermöglichen, weiterführende Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulgesetzen der Länder.

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