Lenkungsabgabe auf VOC Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV
|
|
- Melanie Albrecht
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf VOC Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV (Anleitung für das Ausfüllen und Begriffe: siehe Rückseite) Sachbearbeiter/in Firma (Name und Adresse) Tel. Geschäftsjahr vom... bis... Der/die Unterzeichnende verwendet einen Stoff nach Anhang 1 VOCV und weist nach, dass: a. der Anteil dieses Stoffes am Gesamtverbrauch von VOC mindestens 55 Prozent beträgt; b. jährlich mindestens 1 Tonne dieses Stoffes verwendet wird; und c. durch verfahrensbedingte chemische Umwandlung bei Verwendung dieses Stoffes im Durchschnitt höchstens zwei Prozent in die Umwelt gelangen können. Er/sie bescheinigt die Richtigkeit der in dieser Anmeldung gemachten Angaben und ersucht um eine Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC. Ort und Datum... Unterschrift... Betriebstandort Mehrere Betriebsstandorte? Nein Ja (Wenn ja, Anzahl Betriebsstandorte je Kanton aufführen) Geltungsbereich Vorliegende Anmeldung gilt für den/die Standort/e im Kanton... Anrechenbare Menge VOC in diesem Kanton... Kantonale Behörde Zustimmung Ablehnung Ort und Datum... Stempel und Unterschrift... Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC Nr. Gültig ab Bern, den... Oberzolldirektion... Bemerkung Die Oberzolldirektion kann die Bewilligung wieder entziehen, wenn der Bewilligungsnehmer die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, die Auflagen nicht einhält oder gegen die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und Erlasse verstösst. Form d
2 Anleitung für das Ausfüllen des Formulars "Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV" Allgemeines 1. Die mit bis bezeichneten Rubriken sind vom Gesuchsteller auszufüllen. 2. Das Gesuch ist zusammen mit den für seine Beurteilung erforderlichen Unterlagen an die zuständige kantonale Behörde (Luftreinhaltefachstelle) einzusenden. Die kantonale Behörde kann weitere Angaben verlangen. Erklärung zu einzelnen Rubriken Firma Betriebsstandort Geltungsbereich Kantonale Behörde Hauptsitz des Gesuchstellers (Firmenbezeichnung gemäss Handelsregister, vollständige Adresse, Domizil). Bei Betriebsstandorten in verschiedenen Kantonen sind die Kantone und die Anzahl der Betriebsstandorte je Kanton anzugeben (z.b. BE 2; VD 1; TI 4). Bei Betriebsstandorten in verschiedenen Kantonen muss für jeden Kanton ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt werden. In einer separaten Zusammenstellung sind sämtliche Standorte mit Adresse und den dort anrechenbaren Mengen VOC aufzuführen. Jedem Anmeldeformular ist eine Kopie der Zusammenstellung beizulegen. Im Falle der Ablehnung ist der Oberzolldirektion eine Begründung abzugeben. Auszug aus der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Stoffen vom 12. November 1997 (VOCV; SR ) in Bezug auf das Verpflichtungsverfahren Art. 10 VOC-Bilanz 1 Wer eine (...) Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC (Art. 21) beansprucht, muss eine VOC-Buchhaltung führen und eine VOC-Bilanz erstellen. 2 Die VOC-Bilanz enthält: a. Eingänge, Lagerbestand, Ausgänge; b. in Gemischen und Gegenständen verarbeitete Mengen; c. wiedergewonnene Mengen; d. im eigenen oder externen Betrieb eliminierte Mengen oder umgewandelte Mengen; e. Restemissionen. 3 Die Oberzolldirektion kann weitere Angaben verlangen. 4 Die VOC-Bilanz ist auf einem amtlichen Formular zu erstellen. Die Oberzolldirektion kann andere Formen zulassen. Art. 21 Bewilligung 1 Die Oberzolldirektion kann Personen eine Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC erteilen, wenn sie sich verpflichten, insgesamt jährlich mindestens 50 t VOC: a. so zu verwenden oder so zu behandeln, dass sie nicht in die Umwelt gelangen können, oder b. zu exportieren. 1 bis Sie kann diese Bewilligung auch Personen erteilen, die einen Stoff nach Anhang 1 dieser Verordnung verwenden, wenn sie nachweisen, dass: a. der Anteil dieses Stoffes an ihrem Gesamtverbrauch von VOC mindestens 55 Prozent beträgt; b. sie jährlich mindestens 1 Tonne dieses Stoffes verwenden; und c. durch verfahrensbedingte chemische Umwandlung bei Verwendung dieses Stoffes im Durchschnitt höchstens zwei Prozent in die Umwelt gelangen können. 3 Die Verpflichtung (...) ist bei der Oberzolldirektion zu hinterlegen. Art. 22 Abrechnung 1 Wer eine Bewilligung nach Art. 21 hat, muss die VOC-Bilanz spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres der kantonalen Behörde einreichen. 2 Für VOC, die so verwendet werden, dass sie nicht von der Abgabe befreit sind, muss die Abgabe nachbezahlt werden. 3 Wer die VOC-Bilanz nicht vollständig oder fristgerecht einreicht, muss für alle vorläufig von der Abgabe befreiten VOC die Abgabe samt Verzugszins nachzahlen. 4 Die Unterlagen des Verfahrens zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC sind während fünf Jahren seit Einreichung der VOC-Bilanz aufzubewahren. 2/5
3 Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV 1 1. Rechtliche Grundlagen Umweltschutzgesetz vom (USG; SR ), Artikel 35a und 35c Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen vom (VOCV; SR ) Gesetz und Verordnung sind im Internet ( abrufbar. 2. Allgemeines Flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Sinne der Verordnung sind organische Verbindungen mit einem Dampfdruck von mindestens 0,1 mbar bei 20 C oder mit einem Siedepunkt von höchstens 240 C bei 1013,25 mbar (Art. 1 VOCV). Der Abgabe unterliegen gemäss Art. 2 VOCV die VOC der Stoff-Positivliste (Anhang 1 VOCV) sowie die VOC dieser Liste in eingeführten Gemischen und Gegenständen der Produkte-Positivliste (Anhang 2 VOCV). Gesetz und Verordnung sehen verschiedene Befreiungstatbestände vor. Die Befreiung erfolgt in der Regel über eine Rückerstattung der Abgabe (USG Art. 35c). 3. Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV 3.1. Bewilligung (Art. 21 Abs. 1 bis VOCV) Die Oberzolldirektion (OZD) kann Personen, die einen Stoff nach Anhang 1 dieser Verordnung verwenden, eine Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC erteilen, wenn sie nachweisen, dass: a. der Anteil dieses Stoffes an ihrem Gesamtverbrauch von VOC mindestens 55 Prozent beträgt; b. sie jährlich mindestens 1 Tonne dieses Stoffes verwenden; und c. durch verfahrensbedingte chemische Umwandlung bei Verwendung dieses Stoffes im Durchschnitt höchstens zwei Prozent in die Umwelt gelangen können. Der Nachweis ist bei der OZD zu hinterlegen. Als "Person" im Sinne der Verordnung gilt jedes in der Rechtsform einer juristischen Person gefasste Unternehmen (AG, GmbH, Genossenschaft usw.), aber auch jede natürliche Einzelperson. Wenn sich ein Grossunternehmen als Konzern organisiert, d.h. wenn in einem Unternehmen eine Mehrzahl juristischer Personen eingegliedert ist, ist jede einzelne juristische Person als selbständige Adressantin der VOCV zu qualifizieren. Die Beurteilung, ob die Bedingungen von Art. 21 Abs. 1 bis VOCV erfüllt sind, bezieht sich auf diese Person Vorgehen zur Erlangung der Bewilligung Personen, welche die Voraussetzung gemäss Ziff erfüllen, reichen ihr Gesuch zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV " bei der zuständigen kantonalen Behörde (Luftreinhaltefachstelle) ein. 1 Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren (Art. 21 Abs. 1 VOCV): Form Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren für Grosshändler (Art. 21 Abs. 2 VOCV): Form /5
4 Betreibt eine Person mehrere Betriebsstandorte in verschiedenen Kantonen, ist dies im Formular entsprechend zu vermerken. Pro Kanton ist ein Formular auszufüllen und der jeweiligen kantonalen Behörde zur Beurteilung vorzulegen. Jedem Formular ist eine Zusammenstellung beizulegen, in der sämtliche Betriebsstandorte und die für den einzelnen Betriebsstandort anrechenbaren Mengen VOC aufzuführen sind. Die Beurteilung, ob gesamthaft die Grenze von 1 Tonne erreicht ist, erfolgt in diesem Fall durch die OZD. Dem Gesuch sind alle für seine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizulegen: - Bezeichnung und Menge der im Betrieb verwendeten VOC des vergangenen Jahres; - Anteil des hauptsächlich verwendeten VOC an der Gesamtmenge VOC; - Verfahrensbeschrieb mit Angabe der Emissionsmengen für den hauptsächlich verwendeten Stoff; - Dokumentierter Nachweis der Daten (Belege, interne Protokolle, etc.). Die kantonalen Behörden können weitere Angaben verlangen. Die kantonalen Behörden prüfen das Gesuch, stellen den Antrag bezüglich Gutheissung oder Ablehnung des Gesuches und leiten es an die OZD weiter. Im Falle der Ablehnung ist der OZD eine Begründung abzugeben. Sofern dem Gesuch entsprochen werden kann, sendet die OZD eine Fotokopie des Formulars, auf dem die Bewilligungsnummer 2 vermerkt wird, an den Gesuchsteller zurück. Die kantonale Behörde erhält ebenfalls eine Fotokopie. Für die Erteilung der Bewilligung wird eine Gebühr von 200 Franken erhoben Abrechnung (Art. 22 VOCV) VOC-Bilanz Wer eine Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC (Art. 21) beansprucht, muss eine VOC-Buchhaltung führen und eine VOC-Bilanz gemäss Art. 10 VOCV erstellen. Bilanzgrenze ist der Kanton. Die VOC-Bilanz enthält: a. Eingänge, Lagerbestand, Ausgänge; b. in Gemischen oder Gegenständen verarbeitete Mengen; c. wiedergewonnene Mengen; d. im eigenen oder externen Betrieb eliminierte Mengen oder umgewandelte Mengen; e. Restemissionen. Die OZD und die kantonalen Behörden können weitere Angaben verlangen. 2 Diese Bewilligungsnummer ist stets anzugeben: - bei der Einfuhr von vorläufig abgabebefreiten VOC auf der Einfuhrzollanmeldung; - beim Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC im Inland auf der Rechnung des Lieferanten; - bei der abgabebelasteten Weitergabe von VOC im Inland auf der Rechnung. 4/5
5 Die VOC-Bilanz ist auf einem amtlichen Formular zu erstellen. Die OZD kann andere Formen zulassen (vgl. separates Merkblatt VOC-Bilanz; Form ). Die VOC-Bilanz ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres der kantonalen Behörde einzureichen. Nachbezahlung Für VOC, die so verwendet werden, dass sie nicht von der Abgabe befreit sind, muss die Abgabe nachbezahlt werden. Die zusammenfassende VOC-Bilanz gilt zugleich als Abgabedeklaration. Sie ist der kantonalen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einzureichen (Art. 13 Abs. 2 VOCV). Die Deklaration dient als Grundlage für die Festsetzung der Abgabe. Eine amtliche Prüfung bleibt vorbehalten Missbrauch Die OZD kann die Bewilligung zum Bezug von vorläufig abgabebefreiten VOC im Rahmen des Verpflichtungsverfahrens nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV wieder entziehen, wenn der Bewilligungsnehmer die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, die Auflagen nicht einhält oder gegen die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und Erlasse verstösst. 4. Vorgehen bei der Ein- und Ausfuhr sowie beim Bezug und der Weitergabe im Inland von VOC im Rahmen des Verpflichtungsverfahrens Das entsprechende Merkblatt (Form ) wird den Personen, denen eine Bewilligung im Rahmen des Verpflichtungsverfahrens nach Art. 21 Abs. 1 bis VOCV erteilt worden ist, direkt zugestellt. 5. Auskünfte Oberzolldirektion, Sektion VOC, Automobilsteuer, Rückerstattungen, Monbijoustrasse 91, 3003 Bern Tel , und /5
Lenkungsabgabe auf VOC Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren für Grosshändler (Art. 21 Abs. 2 VOCV)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf VOC Anmeldung für das Verpflichtungsverfahren für Grosshändler (Art. 21 Abs. 2 VOCV) (Anleitung
MehrLenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) Merkblatt für das Verpflichtungsverfahren nach Art.
MehrLenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) Merkblatt zur Erstellung einer VOC-Bilanz 1. Allgemeines
MehrLenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) Merkblatt zur Erstellung einer VOC-Bilanz 1. Allgemeines
MehrLenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) Merkblatt zur Ermittlung des VOC-Gehalts von Abfällen
MehrAbgabe der Steuererklärung 140 Nr. 2
Solothurner Steuerbuch Abgabe der Steuererklärung 40 Nr. Gesetzliche Grundlagen 40 StG I. Verfahrenspflichten. Mitwirkung des Steuerpflichtigen a) Steuererklärung Die Steuerpflichtigen werden alljährlich
MehrMerkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen
Staatskanzlei Rechtsdienst Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen 1. Eingang der Unterschriftenliste bei der Gemeinde / Eingangsvermerk Die Prüfung der Stimmberechtigung
MehrAnmeldung zur Eintragung einer Kollektivgesellschaft ins Handelsregister des Kantons Graubünden
Anmeldung zur Eintragung einer Kollektivgesellschaft ins Handelsregister des Kantons Graubünden Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende
MehrMERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN
MehrGesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Institution. Name Trägerschaft: Adresse: Rechtsform: Name Institution: Adresse:
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesuch Abteilung Gesundheitsberufe & Bewilligungen Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 kathrin.mueller@gd.zh.ch www.gd.zh.ch
MehrAnmeldung zur Eintragung einer Kommanditgesellschaft ins Handelsregister des Kantons Graubünden
Anmeldung zur Eintragung einer Kommanditgesellschaft ins Handelsregister des Kantons Graubünden Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende
MehrDas Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.
Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober
Mehr3. Angaben zur verantwortlichen Person für die Lagerung von Blut und Blutprodukten
Gesuch Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Ersterteilung Was ist auszufüllen? Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular Erneuerung Abschnitt:
MehrGesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung
Stand 1.1.2012 Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung Die nachfolgenden Fragen richten sich nach Abschnitt III. Artikel 13 bis 15 des Anerkennungsreglements
MehrVerordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen
Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen (VAU) 946.32 vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. Juli 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, Artikel 4, 5 und 7 Absatz
MehrVerzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege
Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die
MehrRichtlinie R Anhang 1. Ethanol. Sektion Ethanol Februar 2018
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Sektion Ethanol Februar 2018 Richtlinie R-60-5.1 Anhang 1 Ethanol Bei Richtlinien handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum
MehrVerordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) 1)
33.0 Verordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) ) vom 3. August 988 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6
MehrErneuerung der Bewilligung Abschnitt 2, 3.1, 4.1, 5, 6.3, 7. Wechsel der verantwortlichen Person Abschnitt 2, 3.1, 3.2, 6.2, 6.4, 6.
Öffentliche Apotheke, Gesuch um Bewilligung: zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke 1 zum Detailhandel mit Arzneimitteln zur Herstellung von Arzneimitteln Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches
MehrBürgerrechtsverordnung
Politische Gemeinde Bassersdorf Bürgerrechtsverordnung vom 12. September 2006 Bürgerrechtsverordnung 2/6 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 Art. 1 Rechtliche Grundlage 3 Art. 2 Sprachform 3 Art.
MehrPflegefachperson Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Pflegefachperson Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung März 2013 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30
MehrEinfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe
www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe Ausgabe
MehrHebamme Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Hebamme Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung März 2013 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich
MehrInhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion 22. Oktober 2012 Weisungen betreffend die Motorfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten und anderen internationalen
MehrPsychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung August 2016 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher
MehrLaborleitung Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Laborleitung Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung März 2013 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30 8090
MehrPhysiotherapie Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Physiotherapie Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung März 2013 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30 8090
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1143 Jahrgang 1986 Ausgegeben am 28. Feber 1986 44. Stück 108. Verordnung: Bewilligungspflicht von
MehrÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE
ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Operative Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswezen, Erbe und Energie Dekret vom 11. März 1999 über
MehrAnmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kollektivgesellschaft
Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kollektivgesellschaft Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende
MehrNamensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Zivilstandswesen Namensänderungen Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB Merkblatt für minderjährige ausländische Staatsangehörige
MehrAkupunktur Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Akupunktur Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung September 2015 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30
MehrAnmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kommanditgesellschaft
Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kommanditgesellschaft Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende
MehrDie Bescheinigung ist unverändert vor Ende Juli dem AGR zuzustellen (Art. 126a Abs. 3 GV BSG ).
Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Nydeggasse 11/13 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.111/13.11 6. Februar 2017 Kontaktstelle: Abteilung Gemeinden Bereich Gemeindefinanzen
MehrEinfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe
www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe Ausgabe
MehrGesuch zur Bewilligung der berufsmässigen Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung
Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Gesuch zur Bewilligung der berufsmässigen Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung von Personen oder an Personen aus dem Ausland Beachten Sie bitte folgende
MehrDer Antrag ist einzureichen bei der
Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.
MehrANTRAGSDOSSIER AUF ERTEILUNG EINER AUSRÜSTERBESCHEINIGUNG
ANTRAGSDOSSIER AUF ERTEILUNG EINER AUSRÜSTERBESCHEINIGUNG Mehr Informationen zu diesem Antrag erhalten sie a. unter www. b. werktags zwischen und unter der Telefonnummer c. Besucheradresse : Mit diesem
MehrInformationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im
MehrBeitrittserklärung für Personengesellschaften und juristische Personen
Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes Organisme d autoréglementation de la Fédération Suisse des Avocats et de la Fédération Suisse
MehrNr. 833 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel. vom 27. Dezember 1976 * (Stand 1. Februar 2011)
Nr. 8 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 7. Dezember 976 * (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, in Vollziehung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel
MehrDiese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung durch die kantonalen Behörden.
83.3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung (EV BetmG) vom 0.06.0 (Stand 0.09.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9d des Bundesgesetzes vom 3. Oktober
MehrVerordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden
58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex
MehrVerordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen
Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen (VAU) 946.32 vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, Artikel 4, 5 und 7 Absatz
MehrInterne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017
Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide
MehrVollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)
933.00 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG) Vom. Februar 006 (Stand. April 006) gestützt auf Art. 39 und 40 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) ), Art. 4 ff.
MehrErneuerung der Bewilligung Abschnitt 2, 3.1, 4.1, 5, 6.3, 7. Wechsel der fachlich gesamtverantwortlichen Person
Öffentliche Apotheke, um Bewilligung: zum Detailhandel mit Arzneimitteln zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke 1 zur Herstellung von Arzneimitteln Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des es Was ist
MehrAusführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung
- - Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der eidgenössischen Verordnung über die pauschale Steueranrechnung vom 26. November 2003 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen
MehrU r t e i l v o m 1 1. M a i
B u n d e s v e r w a l t u n g s g e r i c h t T r i b u n a l a d m i n i s t r a t i f f é d é r a l T r i b u n a l e a m m i n i s t r a t i v o f e d e r a l e T r i b u n a l a d m i n i s t r a
MehrVerordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs
Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs vom 11. Februar 2009 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 130 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1 (ZG), verordnet:
MehrAntrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages
Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrages Berufsbezeichnung / Einsatzgebiet / Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 20 Winter 20 / 20 Antragsteller/-in (Prüfungsteilnehmer) Name Vorname Anschrift PLZ
Mehr[Verwaltungskostensatzung VwKostS]
Satzung der Stadt Plauen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten [Verwaltungskostensatzung VwKostS] Vermerke Beschluss Ausfertigung Mitteilungsblatt
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrInfrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme
Infrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme für die Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen Informationen und Anleitung zum Ausfüllen der Input Dateien Kennzahlen Version 11.0 vom 13.01.2017
MehrRichtlinie R Meeresfischerei (IUU) Sektion Aufgabenvollzug A März 2017
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Sektion Aufgabenvollzug A.28 1. März 2017 Richtlinie R-60-6.2 Meeresfischerei (IUU) Bei Richtlinien handelt es
MehrVerordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs.
MehrNamensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Zivilstandswesen Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB Merkblatt für minderjährige Schweizer Staatsangehörige Vater und Mutter nicht
MehrGesuch für Versuche mit Organismen (Beiblatt zum Gesuch für Versuche mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln )
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschzng WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Gesuch für Versuche mit Organismen (Beiblatt zum Gesuch für
MehrAnmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen eines Einzelunternehmens
Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen eines Einzelunternehmens Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch/handelsregister das entsprechende
MehrMERKBLATT ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE Das vorliegende Merkblatt
MehrAusnahme der Familienstiftungen und der kirchlichen Stiftungen. 2 Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und
Verordnung über die Stiftungsaufsicht Vom 25. März 1985 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 52 des Schlusstitels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10.
MehrDie Formblätter Nr , 12.17, 13.17, und
Empfangsbestätigung Name, Vorname: Matrikelnummer: Hiermit bestätige ich, dass ich die Richtlinien und Hinweise für Master-Thesis und Master Kolloquium Die Formblätter Nr. 11.17, 12.17, 13.17, 14.17-1
MehrRichtlinien und Hinweise für die Bachelor Thesis. Richtlinien und Hinweise für das Bachelor Abschlusskolloquium"
Empfangsbestätigung Name, Vorname: Matrikelnummer: Hiermit bestätige ich, dass ich die - Richtlinien und Hinweise für die Bachelor Thesis - Richtlinien und Hinweise für das Bachelor Abschlusskolloquium"
MehrGesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter.
Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter (Prüfungsordnung 2016) Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf die im Gesuch
MehrGesuch um finanzielle Leistungen
Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern Gesuch um finanzielle Leistungen Sie möchten bei der Kantonalen Opferhilfestelle ein Gesuch um finanzielle Leistungen einreichen.
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische
MehrMerkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Form. 15.48 / Ausgabe 2013 Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Zollgebiet
MehrFörderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung
Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig
MehrMerkblatt für das Bewilligungsverfahren nach Art. 7 VST 1
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Politik Merkblatt für das Bewilligungsverfahren nach Art. 7 VST 1 Übertragung von Aufgaben
MehrAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich betreffend den Militärdienst der Doppelbürger
Originaltext 0.141.116.3 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich betreffend den Militärdienst der Doppelbürger Abgeschlossen am 19. März 1999 In Kraft getreten
MehrFormular für die Meldung von personellen Wechseln bei Anlagestiftungen
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 3 zu Ziffer 2.7.3 der Weisungen OAK BV W 01/2016 Anforderungen an Anlagestiftungen Formular für die Meldung von personellen Wechseln bei Anlagestiftungen
MehrAusführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften
Ausführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften 951.241 vom 9. Dezember 1949 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
MehrVerordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )
Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.
MehrVerordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )
668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965
MehrSchweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC
Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Reglement zur SRO-Zugehörigkeit 1. Zweck und Geltungsbereich 1.1.1 Dieses Reglement zur SRO-Zugehörigkeit
MehrGesuch um Erwerb des Burgerrechtes von Thun
Gesuch um Erwerb des Burgerrechtes von Thun Burgergemeinde Thun Rathausplatz 4 3600 Thun Datum Eingang Gesuch Seite 1 1 Gesuchstellerin oder Gesuchsteller Ledigname/n Heimatort/e Geburtsdatum Geburtsort
Mehrüber die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei
4..6 Verordnung vom 0. Dezember 007 über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 6. Dezember
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
Mehr- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.)
Firma IHK Mitgliedsnummer (nur eintragen, wenn vorhanden) IHK Südlicher Oberrhein Versicherungsvermittler Lotzbeckstr. 31 77933 Lahr - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) Antrag auf
MehrStatut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrEINREICHUNG DER DIPLOMARBEIT/ ABSCHLUSS DES STUDIUMS
EINREICHUNG DER DIPLOMARBEIT/ ABSCHLUSS DES STUDIUMS Zur Einreichung benötigt man: 3 hart gebundene Exemplare der Diplomarbeit Lebenslauf in allen Exemplaren mitgebunden Sacherschließungsformular der Bibliothek
Mehrvom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)
Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) 910.12 vom 28.
MehrUmzugs- und Mietzulagen Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999
ABTEILUNG WOHNUNGSWESEN Dienststelle «A.D.E.L.» Rue des Brigades d Irlande, 1 5100 JAMBES Tel. (081) 33 22 32 FORMULAR D Für die Antragstellung Akte:....../... Je nach Fall beizulegen : Die folgenden Dokumente
MehrGesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand )
. Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom.09.985 (Stand 0.0.03) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 45 der Bundesverfassung ) und Artikel 80 der Staatsverfassung
MehrBestätigung / Bewilligung für eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL)
1/8 A U SLÄ N D ER - U N D P A SS A M T FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Bestätigung / Bewilligung für eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL) Angaben zum Unternehmen, das eine Dienstleistung
MehrMeldeverfahren bei schweizerischen Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC
MehrVerordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe
Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe 531.44 vom 14. Juni 2002 (Stand am 23. Juli 2001) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 22 Absatz
MehrDokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb
Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Auftraggeber: Die nachfolgenden Dokumente dienen zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Die Dokumentenvorlage ermöglicht eine effektivere Bewertbarkeit der
MehrVeredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern
MehrDas Öffentlichkeitsgesetz (OeG) im Überblick
Das Öffentlichkeitsgesetz (OeG) im Überblick Vortrag an den VSGP / NetzSG Veranstaltungen vom 12. & 18. Dezember 2014 RA Dr. Stephan Staub, Rechtskonsulent Ihr Referent Stephan Staub geb. 1959 Ausbildung:
MehrWeisungen an die Vollzugsstellen des Zivildienstes über die Bescheinigung der anrechenbaren Diensttage
Weisungen an die Vollzugsstellen des Zivildienstes über die Bescheinigung der anrechenbaren Diensttage Gültig ab 1. Februar 2015 01.15 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Meldekarte... 3 2. Aufgaben
MehrBestätigung / Bewilligung für eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL)
1/8 A U SLÄ N D ER - U N D P A SS A M T FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Bestätigung / Bewilligung für eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL) Angaben zum Unternehmen, das eine Dienstleistung
MehrApothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung
Kanton Zürich Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Erstmalige Erteilung der selbstständigen Berufsausübung
MehrFormular 22.1 Antrag auf Erlaubnis 34i GewO/ natürliche Person. Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach Rostock
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular direkt
MehrHinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, Ltd.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu
Mehr