Luzerner Fasnacht Fasnachtswagen und Verkaufsstände. Wegleitung. Stadt Luzern

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1 Luzerner Fasnacht Fasnachtswagen und Verkaufsstände Wegleitung Stadt Luzern

2 Liebe Fasnächtlerin, lieber Fasnächtler Bauen Sie einen kleinen oder grösseren Fasnachtswagen? Möchten Sie während der Fasnachtstage einen Verkaufsstand betreiben? Was Sie dabei beachten müssen, finden Sie in dieser Wegleitung. Alle wichtigen Adressen finden Sie ab Seite 25. Wir alle schätzen die Luzerner Fasnacht Jahr für Jahr als grossartiges Ereignis. Damit weiterhin Tausende von Menschen sichere Fasnachtstage in den engen Gassen der Luzerner Altstadt erleben können, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten. Eine schöne Fasnacht wünschen Ihnen Stadt Luzern, Luzerner Polizei, Luzerner Fasnachtskomitee, Kult-Ur-Fasnächtler, die Vereinigte und Gwärb Lozärn

3 Offizielle Fasnachtstage Die offiziellen Fasnachtstage in der Stadt Luzern sind Schmutziger Donnerstag, Güdismontag und Güdisdienstag. An den weiteren Tagen in der Fasnachtszeit sind Aktivitäten auf öffentlichem Grund in der Stadt Luzern separat bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen. meines 5 Allge m

4 Abfall Im Interesse einer sauberen Stadt werden alle Fasnächtlerinnen und Fasnächtler gebeten, die grossen gelben Dräksäke für die Abfallentsorgung zu benutzen. Brandschutz Für Ihre Sicherheit sind Brandschutzvorschriften für Fasnachtskleider, Fasnachtswagen und Verkaufsstände zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auf Rubrik Brandschutz.

5 Zufahrt in die Altstadt Die Zufahrt mit Wagen ist frühestens ab Mittwochabend 22 Uhr vor dem Schmutzigen Donnerstag möglich. Am Aschermittwoch müssen alle Fasnachtswagen bis 12 Uhr entfernt sein. Fasnachtsgruppen, die ausserhalb dieses Zeitraums ihre Wagen auf 9 Fasnach tswagen

6 öffentlichem Grund stehen lassen, werden gebüsst. Die Wagen werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt. Zwischen den offiziellen Fasnachtstagen (von Freitag bis Sonntag) werden Fasnachtswagen auf Flächen, die während dieser Zeit anderweitig genutzt werden (Durchfahrtsstrassen, Parkplätze, Wochenmarkt, Aus- und Einfahrten usw.), nicht geduldet. Parkieren und Verschieben Fasnachtswagen sind so zu parkieren, dass sie die Zufahrt für Notfallfahrzeuge nicht behindern. Die Wagen und allfällige Vorbauten dürfen nicht fest installiert werden und müssen innerhalb von kurzer Zeit und von Hand verschiebbar sein. Die zusätzlich nutzbare Fläche zu einem parkierten Fasnachtswagen darf maximal die Fläche des Wagens betragen. Strombezug Auf folgenden Plätzen stehen Verteilerkästen für den Strombezug zur Verfügung (Anzahl Anschlüsse ist begrenzt): Franziskaner-, Jesuiten- und

7 Theaterplatz, Bahnhofstrasse, Mühlenplatz, Weinmarkt, Hirschen- und Kapellplatz. Pro Wagen darf nur ein Stromanschluss benutzt werden. Die Anschlüsse sind 220 Volt mit einer Absicherung von maximal 16 Ampère (pro Steckdose). Die Strominstallation auf dem Wagen muss professionell montiert sein. Zu folgenden Zeiten ist der Strom eingeschaltet: Schmutziger Donnerstag, 4.30 Uhr, bis Freitag, 4.00 Uhr; Güdismontag, 5.30 Uhr, bis Aschermittwoch, 4.00 Uhr. Die Kosten für den Strombezug werden vor Ort einkassiert. Beschallung Wir bitten Sie, mit Musikanlagen auf Fasnachtswagen nur die unmittelbare Umgebung zu beschallen. Auf andere Darbietungen ist Rücksicht zu nehmen. Bei Platzkonzerten durch Guuggenmusigen, Kleinformationen und Theatergruppen ist die Lautstärke der Beschallung der Fasnachtswagen zu reduzieren.

8 Monstercorso Am Monstercorso sind nur handgezogene und elektroangetriebene Wagen von Gruppen der Vereinigten zugelassen. Diese Wagen dürfen nicht grösser als 1,5 2,5 Meter und auch nicht zusammengekoppelt sein. Die durch die Vereinigten gemeldeten Wagen werden am Güdisdienstag um 18 Uhr von der Feuerwehr beim Luzerner Theater kontrolliert.

9 Verkaufsstände jeglicher Art sind sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund bewilligungspflichtig. Auf öffentlichem Grund Für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund sind offizielle Verpflegungszonen vorgesehen. Bewerbungen sind an Gwärb Lozärn zu richten. 17 Verk aufsstände

10 Auf privatem Grund Das Betreiben eines Verkaufsstandes auf privatem Grund ist nach Einverständnis des Grundeigentümers und unter Erfüllung der Auflagen der Stadt Luzern und der Luzerner Polizei möglich. Für den Verkauf ist bei der Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei, eine Wirtschaftsbewilligung einzuholen. Weitere Verkaufsstände und die kostenpflichtige Abgabe von Waren aller Art auf öffentlichem Grund sind verboten.

11 Folgende Verbote gelten innerhalb der Fasnachtssperrzone: Flüssiggasanlagen Das Mitführen und der Betrieb von Flüssiggasanlagen auf Fasnachtswagen sind nicht gestattet. Für Verkaufsstände gilt das aktuelle Merkblatt Heizen und Kochen der Feuerpolizei Stadt Luzern. 21 Feuer polizei

12 Notstromaggregate und leicht brennbare Materialien Das Mitführen von leicht entzündlichen und leicht brennbaren Materialien sowie von Reservetreibstoff ist verboten. Der Betrieb von Notstromaggregaten ist in der Sperrzone verboten. Offenes Feuer Offene Feuer wie Fackeln, Kerzen, Feuerstellen und Feuerwerke aller Art sind verboten.

13 Allgemeine Informationen Stadt Luzern Stadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Tel Fax Adr essen

14 Wirtschaftsbewilligungen Luzerner Polizei Gastgewerbe und Gewerbepolizei Hallwilerweg Luzern Tel Fax ggp@lu.ch Brandschutzvorschriften Feuerwehr Stadt Luzern Feuerpolizei Kleinmattstrasse Luzern 4 Tel Fax feuerpolizei@stadtluzern.ch Standplätze in den Verpflegungszonen Gwärb Lozärn Postfach Luzern 7 Tel info@gwärb-lozärn.ch Notfallnummern Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Rega 1414

15 Webseiten Seite der Stadt Luzern Offizielles Portal der Luzerner Fasnacht Impressum Stadt Luzern in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Fasnachtskomitee, den Vereinigten, den Kult-Ur-Fasnächtlern und der Luzerner Polizei. November 2010 Gestaltung Tino Roellin, Luzern Produktion PK-Druck, Luzern Notter Buchbinderei, Luzern

16 In allen Zonen muss eine Durchfahrt von 3,5 Metern für die Notfallfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sichergestellt sein. Ausserhalb der Zonen gilt in der Altstadt das allgemeine Fahrverbot. Ausgenommen ist die Achse Grendel Grabenstrasse Löwengraben. 35 Zonen plan

17 Fasnachtssperrzone mit Einschränkungen für Notstromaggregate, Verbote für Flüssiggas auf Fasnachtswagen und jegliches offenes Feuer. Durchfahrt und mögliche Standplätze für Wagen über 1,5 Meter Breite und 2,5 Meter Länge. Altstadt: Durchfahrt und mögliche Standplätze für Handwagen ohne jeglichen Motorantrieb mit einer maximalen Breite von 1,5 Metern und einer maximalen Länge von 2,5 Metern. Freihaltezone: Fahr- und Standverbot für grosse und/oder motorisierte Wagen. Sonderzone für Kult-Ur-Fasnächtler, Fahr-/Standverbot für andere grosse und/oder motorisierte Wagen.

18 Franziskanerplatz Jesuitenplatz Theaterplatz Bahnhofstrasse Mühlenplatz Weinmarkt Hirschenplatz Kapellplatz

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