Luzerner Fasnacht Fasnachtswagen und Verkaufsstände. Wegleitung. Stadt Luzern
|
|
- Sebastian Bauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Luzerner Fasnacht Fasnachtswagen und Verkaufsstände Wegleitung Stadt Luzern
2 Liebe Fasnächtlerin, lieber Fasnächtler Bauen Sie einen kleinen oder grösseren Fasnachtswagen? Möchten Sie während der Fasnachtstage einen Verkaufsstand betreiben? Was Sie dabei beachten müssen, finden Sie in dieser Wegleitung. Alle wichtigen Adressen finden Sie ab Seite 25. Wir alle schätzen die Luzerner Fasnacht Jahr für Jahr als grossartiges Ereignis. Damit weiterhin Tausende von Menschen sichere Fasnachtstage in den engen Gassen der Luzerner Altstadt erleben können, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten. Eine schöne Fasnacht wünschen Ihnen Stadt Luzern, Luzerner Polizei, Luzerner Fasnachtskomitee, Kult-Ur-Fasnächtler, die Vereinigte und Gwärb Lozärn
3 Offizielle Fasnachtstage Die offiziellen Fasnachtstage in der Stadt Luzern sind Schmutziger Donnerstag, Güdismontag und Güdisdienstag. An den weiteren Tagen in der Fasnachtszeit sind Aktivitäten auf öffentlichem Grund in der Stadt Luzern separat bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen. meines 5 Allge m
4 Abfall Im Interesse einer sauberen Stadt werden alle Fasnächtlerinnen und Fasnächtler gebeten, die grossen gelben Dräksäke für die Abfallentsorgung zu benutzen. Brandschutz Für Ihre Sicherheit sind Brandschutzvorschriften für Fasnachtskleider, Fasnachtswagen und Verkaufsstände zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auf Rubrik Brandschutz.
5 Zufahrt in die Altstadt Die Zufahrt mit Wagen ist frühestens ab Mittwochabend 22 Uhr vor dem Schmutzigen Donnerstag möglich. Am Aschermittwoch müssen alle Fasnachtswagen bis 12 Uhr entfernt sein. Fasnachtsgruppen, die ausserhalb dieses Zeitraums ihre Wagen auf 9 Fasnach tswagen
6 öffentlichem Grund stehen lassen, werden gebüsst. Die Wagen werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt. Zwischen den offiziellen Fasnachtstagen (von Freitag bis Sonntag) werden Fasnachtswagen auf Flächen, die während dieser Zeit anderweitig genutzt werden (Durchfahrtsstrassen, Parkplätze, Wochenmarkt, Aus- und Einfahrten usw.), nicht geduldet. Parkieren und Verschieben Fasnachtswagen sind so zu parkieren, dass sie die Zufahrt für Notfallfahrzeuge nicht behindern. Die Wagen und allfällige Vorbauten dürfen nicht fest installiert werden und müssen innerhalb von kurzer Zeit und von Hand verschiebbar sein. Die zusätzlich nutzbare Fläche zu einem parkierten Fasnachtswagen darf maximal die Fläche des Wagens betragen. Strombezug Auf folgenden Plätzen stehen Verteilerkästen für den Strombezug zur Verfügung (Anzahl Anschlüsse ist begrenzt): Franziskaner-, Jesuiten- und
7 Theaterplatz, Bahnhofstrasse, Mühlenplatz, Weinmarkt, Hirschen- und Kapellplatz. Pro Wagen darf nur ein Stromanschluss benutzt werden. Die Anschlüsse sind 220 Volt mit einer Absicherung von maximal 16 Ampère (pro Steckdose). Die Strominstallation auf dem Wagen muss professionell montiert sein. Zu folgenden Zeiten ist der Strom eingeschaltet: Schmutziger Donnerstag, 4.30 Uhr, bis Freitag, 4.00 Uhr; Güdismontag, 5.30 Uhr, bis Aschermittwoch, 4.00 Uhr. Die Kosten für den Strombezug werden vor Ort einkassiert. Beschallung Wir bitten Sie, mit Musikanlagen auf Fasnachtswagen nur die unmittelbare Umgebung zu beschallen. Auf andere Darbietungen ist Rücksicht zu nehmen. Bei Platzkonzerten durch Guuggenmusigen, Kleinformationen und Theatergruppen ist die Lautstärke der Beschallung der Fasnachtswagen zu reduzieren.
8 Monstercorso Am Monstercorso sind nur handgezogene und elektroangetriebene Wagen von Gruppen der Vereinigten zugelassen. Diese Wagen dürfen nicht grösser als 1,5 2,5 Meter und auch nicht zusammengekoppelt sein. Die durch die Vereinigten gemeldeten Wagen werden am Güdisdienstag um 18 Uhr von der Feuerwehr beim Luzerner Theater kontrolliert.
9 Verkaufsstände jeglicher Art sind sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund bewilligungspflichtig. Auf öffentlichem Grund Für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund sind offizielle Verpflegungszonen vorgesehen. Bewerbungen sind an Gwärb Lozärn zu richten. 17 Verk aufsstände
10 Auf privatem Grund Das Betreiben eines Verkaufsstandes auf privatem Grund ist nach Einverständnis des Grundeigentümers und unter Erfüllung der Auflagen der Stadt Luzern und der Luzerner Polizei möglich. Für den Verkauf ist bei der Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei, eine Wirtschaftsbewilligung einzuholen. Weitere Verkaufsstände und die kostenpflichtige Abgabe von Waren aller Art auf öffentlichem Grund sind verboten.
11 Folgende Verbote gelten innerhalb der Fasnachtssperrzone: Flüssiggasanlagen Das Mitführen und der Betrieb von Flüssiggasanlagen auf Fasnachtswagen sind nicht gestattet. Für Verkaufsstände gilt das aktuelle Merkblatt Heizen und Kochen der Feuerpolizei Stadt Luzern. 21 Feuer polizei
12 Notstromaggregate und leicht brennbare Materialien Das Mitführen von leicht entzündlichen und leicht brennbaren Materialien sowie von Reservetreibstoff ist verboten. Der Betrieb von Notstromaggregaten ist in der Sperrzone verboten. Offenes Feuer Offene Feuer wie Fackeln, Kerzen, Feuerstellen und Feuerwerke aller Art sind verboten.
13 Allgemeine Informationen Stadt Luzern Stadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Tel Fax Adr essen
14 Wirtschaftsbewilligungen Luzerner Polizei Gastgewerbe und Gewerbepolizei Hallwilerweg Luzern Tel Fax ggp@lu.ch Brandschutzvorschriften Feuerwehr Stadt Luzern Feuerpolizei Kleinmattstrasse Luzern 4 Tel Fax feuerpolizei@stadtluzern.ch Standplätze in den Verpflegungszonen Gwärb Lozärn Postfach Luzern 7 Tel info@gwärb-lozärn.ch Notfallnummern Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Rega 1414
15 Webseiten Seite der Stadt Luzern Offizielles Portal der Luzerner Fasnacht Impressum Stadt Luzern in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Fasnachtskomitee, den Vereinigten, den Kult-Ur-Fasnächtlern und der Luzerner Polizei. November 2010 Gestaltung Tino Roellin, Luzern Produktion PK-Druck, Luzern Notter Buchbinderei, Luzern
16 In allen Zonen muss eine Durchfahrt von 3,5 Metern für die Notfallfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sichergestellt sein. Ausserhalb der Zonen gilt in der Altstadt das allgemeine Fahrverbot. Ausgenommen ist die Achse Grendel Grabenstrasse Löwengraben. 35 Zonen plan
17 Fasnachtssperrzone mit Einschränkungen für Notstromaggregate, Verbote für Flüssiggas auf Fasnachtswagen und jegliches offenes Feuer. Durchfahrt und mögliche Standplätze für Wagen über 1,5 Meter Breite und 2,5 Meter Länge. Altstadt: Durchfahrt und mögliche Standplätze für Handwagen ohne jeglichen Motorantrieb mit einer maximalen Breite von 1,5 Metern und einer maximalen Länge von 2,5 Metern. Freihaltezone: Fahr- und Standverbot für grosse und/oder motorisierte Wagen. Sonderzone für Kult-Ur-Fasnächtler, Fahr-/Standverbot für andere grosse und/oder motorisierte Wagen.
18 Franziskanerplatz Jesuitenplatz Theaterplatz Bahnhofstrasse Mühlenplatz Weinmarkt Hirschenplatz Kapellplatz
Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
Mehr3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.
Reglement über die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten (Benutzungsreglement Aussenanlagen Steineggli) vom 4. Juli 206 (Stand 7. November 206) Der Gemeinderat
Mehr1. Einleitung Die Fasnacht Luzern ist ein zentrales Fest für die Innerschweiz und fester Bestandteil in der Agenda der Stadt Luzern. Die Fasnacht erfr
Arealanalyse der Fasnacht Luzern mit Empfehlungen für das Crowd Management Bericht Kurzfassung Basil J. Vitins Michael Moos 2016 ASE GmbH Häringstrasse 20 CH-8001 Zürich T: +41 (0)44 253 75 70 www.ase.ch
MehrSatzung über Märkte im Markt Ottobeuren
Satzung über Märkte im Markt Ottobeuren (Marktsatzung ) i. d. F. der Änderungssatzung v. 19.4.2010 Der Markt Ottobeuren erlässt nach Art. 23 Satz 1 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende
MehrAnmeldeunterlagen. für die Veranstaltung. Pferd International München vom Mai Name: Straße: Postfach: PLZ und Ort: Land: Tel.
1 Anmeldeunterlagen für die Veranstaltung Pferd International München vom 25. - 28. Mai 2017 Firma (Rechnungsanschrift) Name: Straße: Postfach: PLZ und Ort: Land: Tel. / Fax: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse:
MehrInsbesondere verweisen wir aus logistischen und organisatorischen Gründen auf die unterschiedlichen Auf- und Abbauzeiten je nach Fahrzeugtyp.
Zürich, 9. März 2016 Informationen zur Polymesse 2016 an der ETH Zürich Sehr geehrte Damen und Herren Im Hinblick auf Ihre Teilnahme an der diesjährigen Polymesse haben wir für Sie folgende Informationen
MehrKurs- und Ferienhaus Sommerau, Stalden-Sarnen Dokumentation
Lage Zufahrt Das Haus Umgebung Das Kurs- und Ferienhaus Sommerau der Stiftung Rütimattli befindet sich in Stalden ob Sarnen OW, auf 850 m Höhe. Das Haus liegt in windgeschützter, ruhiger, nebelfreier Lage,
MehrAllgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012 A. Teamstandflächen 1. Positionierung der Teamstandflächen Die Teamstandflächen befinden sich auf der Ebene 0 oberhalb
MehrFasnacht in Balsthal
Liebe Fasnächtlerinnen und Fasnächtler Wir freuen uns, Euch auch in der Saison 2016/2017 diverse Präsentationsmöglichkeiten zu bieten. Auf den folgenden Seiten findet ihr und Anmeldungen über unsere Fasnachtsanlässe
MehrParkplatz Empfehlungen Spitäler/Kliniken Zürich und Umgebung (Stand: )
Parkplatz Empfehlungen Spitäler/Kliniken Zürich und Umgebung (Stand: 12.04.17) Stadt Zürich Uniklinik Balgrist, Forchstrasse 340, Zürich Für das Parkieren der Fahrzeuge müssen die offiziellen Besucherparkplätze
MehrVerordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 1.1.1.1.2 Ausgabe vom 1. April 2011 Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes vom 16. März 2011 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art. 38
MehrFeuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Wärmetechnische Anlagen Erstellung, Umbau und Betrieb Brennbare
MehrInfos und alle Anmeldung zum Stadtfest 2016
Infos und alle Anmeldung zum Stadtfest 2016 Für Nicht-Mitglieder Standgebühren 22. Stadtfest Sprockhövel erleben vom 09. bis 11. September 2016 Für WIS-Mitglieder Standgebühr WIS Mitglieder ohne Strom
MehrUrkond. Das hohe Gericht der löblichen Stadt Lozärn verleiht. «Goldig Gyge 2011» 1. Rang: Erica Ebinger Alice Baumann
1. Rang: Erica Ebinger Alice Baumann Liebe Erica Liebe Alice Vor 65 Jahren ward Ihr an der Seite eurer Ehemänner Sepp Ebinger und Max Baumann die fleissigen Näherinnen im Hintergrund, welche in unzähligen
Mehr(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum:
(leer lassen) Eingegangen: Regionalpolizei Brugg Untere Hofstatt 4 Postfach 5201 Brugg Telefon 056 461 76 80 Fax 056 461 76 96 e-mail regionalpolizei@brugg.ch Gesuch O genehmigt O nicht genehmigt O genehmigt
MehrAutobusregelung g Innenstadt ab 1.5. 2014. Fremdenführer - Mitgliederversammlung, 12.3.2014
Autobusregelung g Innenstadt ab 1.5. 2014 Fremdenführer - Mitgliederversammlung, 12.3.2014 1 Prinzip der Neuregelung in der Wiener Innenstadt A) Grundsätzlich besteht ein Fahrverbot für Omnibusse innerhalb
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrNr. 958a Verordnung über das Sammeln von Gaben und den Verkauf von Abzeichen (Sammelverordnung) vom 23. März 1981 (Stand 1.
Nr. 958a Verordnung über das Sammeln von Gaben und den Verkauf von Abzeichen (Sammelverordnung) vom 3. März 98 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 des Übertretungsstrafgesetzes
MehrFragen & Antworten. Vorweg:
Was wir nicht wollen: Fragen & Antworten Vorweg: Nazis, Faschos, Rassisten oder sonstiges, ideologisch rechtes Pack. Ihr habt bei uns rein Garnichts verloren. Wir sind bunt! Hunde oder andere Haustiere
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrSicherheitskonzept Beilage zum Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung (nicht für politische Veranstaltungen)
Bewilligungs-Nummer:...... Sicherheitskonzept Beilage zum Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung (nicht für politische Veranstaltungen) Ausgearbeitet durch die Sicherheitsfirma: Verantwortliche Person:...
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrKONTAKTADRESSE. RüssSuuger Ämme Postfach. Sponsoring Michael Stocker Gerliswilstrasse 8. 6020 Emmenbrücke. www.ruesssuuger.ch.
KONTAKTADRESSE RüssSuuger Ämme Postfach www.ruesssuuger.ch Sponsoring Michael Stocker Gerliswilstrasse 8 Mobile: 079 771 62 04 Mail: info@ruesssuuger.ch SPONSORING GEMEINSAM ERFOLGREICH RÜSSSUUGER ÄMME
MehrSichere Unterkünfte für Asylsuchende
Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Brandschutzmerkblatt Ausgabe 01/2015 Asylunterkünfte sind mit vielen Personen belegt dies stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Welche Massnahmen zu treffen
MehrVerkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015
Stand: Juli 2015 Auszug aus Technische Info 08/09/2015 1 Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden,
MehrMuster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere
MehrREGLEMENT ÜBER DIE BENUTZUNG DER PARKPLÄTZE DES FLUGHAFENS BASEL-MULHOUSE
REGLEMENT ÜBER DIE BENUTZUNG DER PARKPLÄTZE DES FLUGHAFENS BASEL-MULHOUSE ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Das vorliegende Reglement über die Nutzung der Parkplätze tritt in Kraft, in Anwendung des Erlasses des
MehrFeuerwerk im Detailhandel Lagerung und Verkauf
/ Kantonspolizei Aargau Abteilung Brandschutz / Fachstelle SIWAS Juli 2012 Feuerwerk im Detailhandel Lagerung und Verkauf Merkblatt Merkblatt Feuerwerk im Detailhandel Lagerung und Verkauf 1. Rechtsgrundlagen
MehrVorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg
Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht
MehrAntrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume
Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume Bezeichnung der Veranstaltung Datum / Dauer der Veranstaltung Benötigte Räume Erwartete maximale (!) Besucherzahl Name des Veranstalters / / des veranstaltenden
MehrGefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl
Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005
MehrSicherheit im Kehrichtheizkraftwerk
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk Lesen Sie die Sicherheits- und Verhaltensregeln aufmerksam durch. Halten Sie alle Bestimmungen ein. Tragen Sie auf dem Areal des Kehrichtheizkraftwerks dieses Merkblatt
MehrWOCHENMARKTSATZUNG. 1 Öffentliche Einrichtung
WOCHENMARKTSATZUNG Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zul. geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185) und der 66 bis
MehrBerufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Hinweise zum offenen Feuer im Freien Bevor das Feuer entzündet wird, sollte vom Veranstalter oder Verantwortlichen
MehrRichtlinien für zeitlich befristete Strassenreklamen und das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten
Richtlinien für zeitlich befristete Strassenreklamen und das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten vom 0. August 0 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 5 Zweck 5 Geltungsbereich 5 Befristete Reklamen
MehrRichtiges Verhalten im Tunnel
Richtiges Verhalten im Tunnel Vor der Einfahrt in den Tunnel Tankfüllung überprüfen. Radio (Verkehrsinformationen) einschalten. Abblendlicht einschalten. Sonnenbrille abnehmen. Auf Ampeln und andere Verkehrszeichen
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrApplication de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs cantonaux
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Sport BASPO Sportpolitik und Ressourcen Application de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs
MehrCheckliste für den Hausmeister
Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?
MehrCheckliste für den Hausmeister
Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?
MehrFrau Petra Koch steht Ihnen vor Ort für alle Fragen und Standeinweisung zur Verfügung. Bitte speichern Sie ihre Handy-Nummer 0171-5863754.
Übersicht: Aufbau Abbau Eintrittskarten Kongress Sonderpreis für Kongresskarten Eintrittskarte Abendveranstaltung Eintrittskarten Messe Internetanschluss Messestand myfibit 11 Öffnungszeiten Kongress Öffnungszeiten
MehrReglement für Veranstaltungen
Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter
MehrTERMINAL. Anfahrtsweg P2 TERMINAL. Flughafenstraße 120 40474 Düsseldorf 02 11-4 21-66 37 www.dus-parken.de
Anfahrtsweg P2 Von der Autobahn A44 kommend nehmen Sie die Abfahrt Flughafen Düsseldorf. Dann folgen Sie der Beschilderung Richtung, bis die Einfahrt in das Parkhaus P2 auf der rechten Seite ausgeschildert
Mehrwww.schlosshuenegg.ch/schlosskeller
Stiftung Schloss Hünegg Hilterfingen Schlosskeller Miet- und Nutzungsbedingungen Preisliste www.schlosshuenegg.ch/schlosskeller Ausgabe: Dezember 2014 Vorbemerkung Das Schloss Hünegg in Hilterfingen ist
MehrVerordnung über das Naturschutzgebiet Burst-Altstätten R - 20
Verordnung über das Naturschutzgebiet Burst-Altstätten R - 20 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Zweck 3 3 Vorbehalte 3 4 Bauten und Anlagen 3 5 Pflanzenschutz 3 6 Tierschutz 3 7 Schutz
MehrGert Schmidinger/PIXELIO. Einreichunterlagen für Veranstaltungen Spezifische, zusätzliche Angaben
Gert Schmidinger/PIXELIO Einreichunterlagen für Veranstaltungen Spezifische, zusätzliche Angaben Informationsblatt der MA 36 02/2012 Allgemeines Für bestimmte Veranstaltungen oder Veranstaltungsarten kann
MehrHaus- und Benutzungsordnung für den Schanzenkomplex in Kurort Oberwiesenthal
Haus- und Benutzungsordnung für den Schanzenkomplex in Kurort Oberwiesenthal (Stand: Januar 2016) Vorbemerkung: Eine Anmeldung bei Benutzung der Trainingseinrichtungen im Schanzenkomplex Kurort Oberwiesenthal
MehrREGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN
REGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN 1. Einleitung Der Gewerbeverein Zentrum Brugg und der Gewerbeverein Windischplus haben ein Organisationskomitee mit der Durchführung der Expo 2015 Brugg-Windisch beauftragt.
MehrTeilnehmer-Informationen für Aussteller der Freiwilligenbörse
24. und 25. Februar 2016 Messezentrum Nürnberg Halle 12B Teilnehmer-Informationen für Aussteller der Freiwilligenbörse Last-Minute +++ Last-Minute +++ Last-Minute +++ Last-Minute +++ Last-Minute Veranstalter:
MehrDas Portal für internationale Fachkräfte.
Das Portal für internationale Fachkräfte www.make-it-in-germany.com Arbeiten. Lernen. Forschen. Gründen. In Deutschland. Neue Perspektiven: Make it in Germany zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten und Karrierechancen
MehrBereich'Sicherheit' Verkehr' Verkehrskonzept,vom,11./12.06.2016,
BereichSicherheit Verkehr Verkehrskonzeptvom11./12.06.2016 Erstelltam20.09.2015durchMaxSchrepfer CBVerkehr/Sicherheit Verkehrskonzeptvom11./12.06.2016 Inhaltsverzeichnis.Verkehrskonzept:. Seite 1.0 Einleitung...3
MehrGemeinsam auf der sicheren Seite
Gemeinsam auf der sicheren Seite Sicherheit macht Schule www.oebb.at/sicherheitmachtschule 02 Vorwort Gleisüberschreiten 03 Durch Rücksicht und Vorsicht Sicherheit für alle! Gleisüberschreiten ist lebensgefährlich!
MehrHier einige Infos zum Pfadiheim
November 2015 Hier einige Infos zum Pfadiheim Siehe auch im Internet unter www.pfadiheim-hueb.ch verwalter@pfadiheim-hueb.ch Tel. 052 301 09 39 Nat. 079 432 61 41 Seite 1 Lage, Anreise Das Pfadiheim liegt
MehrAbfall Helfen Sie mit, das Festgelände sauber zu halten. Werfen Sie den Abfall in die Mülltonnen. Ein sauberes Festgelände macht mehr Freude!
Speuzer Fasnacht A-Z A Abfall Helfen Sie mit, das Festgelände sauber zu halten. Werfen Sie den Abfall in die Mülltonnen. Ein sauberes Festgelände macht mehr Freude! Alkohol Die Jugendschutzgesetze verbieten
MehrAussteller Reglement. Allgemeine Informationen. Veranstalter. Organisationskomitee. Ort
Aussteller Reglement Allgemeine Informationen Veranstalter Handwerker & Gewerbeverein Beinwil am See / Birrwil OK-Gewerbeausstellung Organisationskomitee Präsident Reto Grütter 079 787 77 94 reto@gruetter-bedachungen.ch
MehrEine Initiative der. Freunde des Lübbecker Seifenkistenrennens. vertreten durch den Verein
Eine Initiative der Freunde des Lübbecker Seifenkistenrennens vertreten durch den Verein Lübbecker Seifenkistenrennen 2016 1955 2016 1. Die Idee Am 3. Juli 1955 wurde in Lübbecke in der Andreasstraße das
MehrZulassungsantrag (gemäß öffentl. Ausschreibung der Stadt Leipzig) zum Leipziger Weihnachtsmarkt 2017
Bitte senden an: Käthe Wohlfahrt GmbH & Co. OHG Postfach 1314 91535 Rothenburg o/t Zulassungsantrag (gemäß öffentl. Ausschreibung der Stadt Leipzig) zum Leipziger Weihnachtsmarkt 2017 Den Antrag stellt
MehrHERZLICH WILLKOMMEN IN KLOTEN
HERZLICH WILLKOMMEN IN KLOTEN Im Namen des Mini Top Teams heissen wir Euch recht herzlich Willkommen zum diesjährigen Mini-Top Turnier vom 13./14.August 2016. Wir wünschen euch viel Vergnügen und zwei
MehrHausordnung Schwarzl Freizeitzentrum
Hausordnung Schwarzl Freizeitzentrum Allgemeines Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unterwartetet Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen
MehrTourismus in Luzern. 005 Luzern Präsentation. Tourismus in Luzern
Gäste in Luzern Die Besucherzahlen einer Stadt werden anhand der Übernachtungen in den Hotelbetrieben gemessen. Diese Übernachtungen werden Logiernächte genannt. Dazu gezählt werden auch die Übernachtungen
MehrCSD Kiel e.v. Wir zeigen Flagge - das ganze Jahr! Bedingungen für einen Info- / Verkaufsstand. auf dem Asmus-Bremer-Platz am 30.
Bedingungen für einen Info- / Verkaufsstand auf dem Asmus-Bremer-Platz am 30. Juli 2016 in Kiel 1. Grundlage Der CSD Kiel e.v. (Veranstalter) stellt Anbietern Standflächen während des CSD-Straßenfestes
MehrS a t z u n g. zur Regelung der Jahr- und Wochenmärkte in der Stadt Dachau
vom 12.04.1988 S a t z u n g zur Regelung der Jahr- und Wochenmärkte in der Stadt Dachau Bekanntmachung: 18.04.1988 (Dachauer Neueste) Änderungen: 28.03.1992 (Dachauer Neueste) 20.11.1996 (Süddeutsche
MehrRaesfelder Rosenmontagszug. e.v. Email: info@r-r-z.de, Homepage: www.r-r-z.de
Anmeldung zum Raesfelder Rosenmontagszug Bitte genau ausfüllen und zur Wagenbauversammlung abgeben: Name der verantwortlichen Kontaktperson Anschrift der Kontaktperson Telefon privat/dienstlich/handy e-mail-adresse
MehrHallo Capri Club s, Capri Fahrerinnen und Fahrer,
Hallo Capri Club s, Capri Fahrerinnen und Fahrer, wir, der Capri Club Pforzheim, möchten Euch alle ganz herzlich zu unserem ersten Capri Treffen vom 01.07.2016 bis 03.07.2016 einladen. Ort des Geschehens
MehrBERUFSINFORMATION. XXL Schülerinnen und Schüler für technische Berufe in der Metallund Elektro-Industrie begeistern!
BERUFSINFORMATION XXL Schülerinnen und Schüler für technische Berufe in der Metallund Elektro-Industrie begeistern! MIT M+E-BERUFEN GROSS RAUSKOMMEN: BERUFSINFORMATION IM M+E-INFOTRUCK MIT UNTERRICHTSTHEMEN
MehrWesterndorf Food-Stand Seite 1 3. Barbetrieb Westerndorf Seite 4 5 Biker Treffen (Seite Halle 1) Seite 6 7. Westerndorf Non-Food-Stand Seite 8 9
Westerndorf Food-Stand Seite 1 3 Barbetrieb Westerndorf Seite 4 5 Biker Treffen (Seite Halle 1) Seite 6 7 Westerndorf Non-Food-Stand Seite 8 9 Festzelt Food-Stand Seite 10 11 1. Öffnungszeiten Westerndorf
MehrTemporäre Veranstaltungen Zusatzformular B
(Gültig am 1. nuar 2013) Temporäre Veranstaltungen Zusatzformular B Ist vollständig auszufüllen (ebenfalls ausfüllen: Basisformular A) Organisator :.. Datum der Veranstaltung :... 1. Ort der Veranstaltung
MehrGlasbehältnisse verboten
Glasbehältnisse verboten Warum ein Glasgetränkebehältnisverbot? Das Mitführen und der Verkauf von Glasgetränkebehältnissen sind zu bestimmten Zeiten im Bereich der Reeperbahn und dem näheren Umfeld verboten.
MehrDiese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze
MehrTeilnehmerinfos zum Allgemeinen Hochschulsport
FACHHOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND RECHTSPFLEGE IN BAYERN Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Teilnehmerinfos zum Allgemeinen Hochschulsport 1 Nutzungsberechtigte Wer darf die Anlagen benutzen?
MehrDie Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
MehrAUSSENRÄUME VON GASTRONOMIEBETRIEBEN
AUSSENRÄUME VON GASTRONOMIEBETRIEBEN RICHTLINIEN FÜR DIE GESTALTUNG BAU UND INFRASTRUKTUR, Oberhauserstrasse 27, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel. 044 829 82 92, Fax 044 829 82 97, bauundinfrastruktur@opfikon.ch,
MehrUm einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie die Information in diesem Brief sorgfältig zu lesen.
Willkommen in Amsterdam: Im Auftrag der Gemeinde Amsterdam, der Amsterdam Polizei und der Amsterdam Arena möchte Ajax sie willkommen heissen für das Champions-League-Spiel Ajax gegen Borussia Dortmund.
MehrTarifordnung Miete Quartierraum GATE26
Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrLärmregister Friedrichshain: Stand Januar 2013
16.01.13 18:09 Friedrichshain: Stand Januar 2013 Das, des Stadtteilbüro Friedrichshain wurde in Zusammenarbeit mit "Bürgerinitiative Lärm" erarbeitet. Hinweise zu Verstößen des Lärm- und Immossionsschutz-Gesetzes,
MehrTechnische Merkblätter
Technische Merkblätter Bühnentechnik Requisiten Anlieferung/Rücktransport/Abfallentsorgung Flammschutz Fasnachts-Comité 2015 Merkblatt "Bild und Grafik" Dateiformat Projektionsfläche Vollbild-Projektion
MehrVerkehrsanordnungen anlässlich World Economic Forum 2017 in Davos innerorts
Verkehrsanordnungen anlässlich World Economic Forum 2017 in Davos innerorts 1. Ausgangslage Gestützt auf Art. 3 Abs. 6 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) sind im Vorfeld wie im Nachgang des
MehrBehelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern
Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Geltungsbereich Dieser Behelf richtet sich an alle Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern, die im Bereich Bahnanlagen eingesetzt
MehrAuszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für Zeltbauten
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Zeltbauten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für Zeltbauten Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt
MehrBildung einer Rettungsgasse: So geht s!
Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität
Mehr8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF
8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:
MehrMehrzweckgebäude Hedingen
Gemeinde Hedingen Mehrzweckgebäude Hedingen Saal und Sitzungszimmer Benützungsreglement AUSSTATTUNG Saal Sitzungszimmer 16 Tische ca. 100 Stühle 1 Bühne Grösse 5.85 x 4.0 x 0.6 m 4 Tische 16 Stühle BENÜTZUNGSREGLEMENT
Mehr17. - 19. Juli 2015. 5. - 7. Juni 2015 RAPPERSWIL-JONA ZÜRICH. www.ironman.ch
5. - 7. Juni 2015 17. - 19. Juli 2015 ZÜRICH www.ironman.ch 5. - 7. Juni 2015 www.ironman.com/switzerland70.3 WILLKOMMEN IN Der IRONMAN 70.3 Switzerland zieht jedes Jahr über 3 000 Athletinnen und Athleten
MehrFahrrad fahren in Deutschland
Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die
MehrBenützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
MehrAussteller Information
Eisenbahn und Modellbahnbörsen in der SVG Eisenbahn Erlebniswelt Horb am Neckar Aussteller Information Stand: Januar 2014 Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 1. Veranstaltungsort Volksbank Foyer und Fahrzeughalle
MehrWeihnachtsmarkt Bewerbungsbogen Bewerbung um einen Standplatz auf dem Soester Weihnachtsmarkt 2016
Weihnachtsmarkt Bewerbungsbogen Bewerbung um einen Standplatz auf dem Soester Weihnachtsmarkt 2016 Bitte richten Sie die Bewerbung mit Fotos der angebotenen Ware per Post oder E-Mail an: Wirtschaft & Marketing
MehrBrandschutz in Windenergieanlagen
Inhalt Baurechtliche Vorschriften Brandursachen / -gefahren Brandschutzmaßnahmen Fazit Quelle: IB Kleinmann 1 Baurechtliche Vorschriften 13 HBO: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen
MehrFasnacht in Luzern. Die drei "rüüdigen" Tage von Luzern. Bedeutung der Fasnachtsnamen. Fritschiumzug
Fasnacht in Luzern Die Luzerner Fasnacht ist wohl in ihrer geschichtlichen Entwicklung, in Eigenart und Vielgestaltigkeit, im urwüchsigen, kraftvollen Ausbruch der kakaphonischen Rhythmen, im tagelangen
MehrII. Nachweis gastgewerblicher Kenntnisse und staatliche Prüfung
Nr. 98 Verordnung zum Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht (Gastgewerbeverordnung) vom 0. Januar 998* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
MehrÜberlassungs-und Benutzungsordnung für den Grillplatz Birkstraße
Überlassungs-und Benutzungsordnung für den Grillplatz Birkstraße 1. Allgemeines Die Verwaltung des Grillplatzes obliegt dem Bezirksamt Aachen-Eilendorf. Für die Überlassung und Benutzung gelten die folgenden
MehrÜBERSICHT. Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz. Baubewilligungsverfahren. Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter.
ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHRFEUERPOLIZEI Lars Mülli Leiter Brandschutz (Kantonale Feuerpolizei) 11. September 2013 ÜBERSICHT Synergiedreieck als Basis Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz Baubewilligungsverfahren
MehrHallenraum Alte Schmiede Benützungsordnung (Nutzungskonzept)
Kinder Jugend Familie Mellingerstr. 19, 5401 Baden Hallenraum Alte Schmiede Benützungsordnung (Nutzungskonzept) 1 Rahmenbedingungen Für die Nutzung des Hallenraums mit einer Fläche von rund 600 m 2 in
MehrVereinbarung zwischen der. Einwohnergemeinde Aesch. und dem. Fasnachtskomitee Aesch
Vereinbarung zwischen der Aesch und dem Aesch vom 22. Oktober 2009 Aesch Aesch Inhaltsverzeichnis 1 Verteiler... 3 2 Aktualisierung des Dokumentes... 3 3 Zweck des Dokumentes... 3 4 Regelmässige Besprechungen...
MehrAnzeige einer (Groß-)Veranstaltung
Absender:, den. (Ort) (Datum) Magistrat der Stadt Friedberg -Amt f. öffentliche Sicherheit u. Ordnung- Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg (H) Anzeige einer (Groß-)Veranstaltung 1. Angaben zum Veranstalter:
Mehr