AUSSENRÄUME VON GASTRONOMIEBETRIEBEN

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1 AUSSENRÄUME VON GASTRONOMIEBETRIEBEN RICHTLINIEN FÜR DIE GESTALTUNG BAU UND INFRASTRUKTUR, Oberhauserstrasse 27, Postfach, 8152 Glattbrugg Tel , Fax ,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Grundsätzliches zum Erscheinungsbild Aussenräume von Cafés, Restaurants und Imbissständen Mobiliar Sonnen- und Regenschutz Begrünung Sicherheit Geltungsbereich und Umsetzung Aussenräume von bestehenden Gastrobetrieben Aussenräume von neuen Gastrobetrieben Bewilligungen und Kontakte Bewilligung Kontakte... 6 Richtlinien Aussenräume, Gastronomiebetriebe/Ausgabe: Dezember 2011 (revidiert: März 2014) Seite 2 von 6

3 1 Vorwort Die Gastronomie hat einen bedeutenden Stellenwert in der Gesellschaft. Aus Erfahrung verpflegen sich ca. 80 % der Berufstätigen in ihren firmeneigenen Kantinen und ca. 20 % ausser Hause. Auch die Wohnbevölkerung und Besucher haben ein Interesse an einem entsprechenden Angebot. Viele Gastronomiebetriebe wirtschaften vermehrt im Freien. Die Stadt Opfikon bietet mit diesen Richtlinien eine Hilfe an, damit das Bewusstsein für eine gute, qualitätsvolle Gestaltung der Aussenräume bei den Betreibern zunimmt. Ziel ist es, insbesondere den öffentlichen städtischen Aussenraum aufzuwerten. Da oftmals auch private Aussenräume an den öffentlichen Grund angrenzen, sollten diese Richtlinien die Betreiber bei der Gestaltung unterstützen. Durch die Aufwertung der Aussenräume soll kurz- und mittelfristig eine Attraktivitätssteigerung und Belebung der Stadt Opfikon für die Bewohner und Besucher erreicht werden. Die Richtlinien wurden vom Stadtrat am 27. Mai 2008 verabschiedet. Stadtrat Opfikon Der Bauvorstand Richtlinien Aussenräume, Gastronomiebetriebe/Ausgabe: Dezember 2011 (revidiert: März 2014) Seite 3 von 6

4 2 Grundsätzliches zum Erscheinungsbild Damit sich ein Gastrobetrieb ins Stadtbild sowie in die Umgebung einfügt, ist auf die Gestaltung gebührend zu achten. Die Einrichtungen und Anlagen sind so zu gestalten und zu materialisieren, dass das Strassenbild nicht negativ beeinträchtigt wird. Die Gestaltung sollte sich in die Umgebung harmonisch einordnen. 3 Aussenräume von Cafés, Restaurants und Imbissständen 3.1 Mobiliar Grundmobiliar: Tische sind in Material, Form und Farbe - ohne Werbeaufdrucke - auf die weiteren Möbel abzustimmen und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Stühle und Bänke sollten ebenfalls keine Werbung aufweisen. Sofas und andere grossvolumige Sitzmöbel können bewilligt werden, wenn der Gesamteindruck überzeugend ist. Zusatzmobiliar: Aussenbuffets und Kühleinrichtungen: Mobile Buffetanlagen und Kühler für den Offenausschank sind erlaubt. Die Masse (Länge, Breite, Höhe) sind mit der Abteilung Bau und Infrastruktur im Einzelfall abzustimmen. Für Reklameanlagen ist eine separate Bewilligung erforderlich. Die Grösse (Höhe, Breite) der Menütafel darf maximal je 1 m betragen. Die Anzahl ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (i.d.r. eine Tafel). Weitere Ausstattungen und Einrichtungen sind nur im Einvernehmen mit der Abteilung Bau und Infrastruktur zulässig. Dazu zählen beispielsweise: - Einfriedungen, Zäune - Bodenbeläge (Teppich, Podeste) - Heizstrahler - Bareinrichtungen - Getränkeautomaten Richtlinien Aussenräume, Gastronomiebetriebe/Ausgabe: Dezember 2011 (revidiert: März 2014) Seite 4 von 6

5 - etc. 3.2 Sonnen- und Regenschutz Schirme sind nur im zurückhaltenden Design, farblich einheitlich, zulässig. Die Durchmesser der Schirme dürfen maximal 3 m betragen und müssen als Einzelobjekte wahrgenommen werden. Grossschirme können bewilligt werden, wenn sie gestalterisch verträglich sind und es die örtlichen Gegebenheiten sowie die Werkleitungsanlagen zulassen. Grossschirme sind frei von Drittwerbung. Aus Sicherheitsgründen sind Grosschirme nur mit Bodenhülsen (keine Sockel) zulässig. 3.3 Begrünung Die Bepflanzung soll dem urbanen Umfeld entsprechen und ein gepflegtes Erscheinungsbild erzeugen. - Die Höhe von Grünelementen ist im Einzelfall abzustimmen; vorbehalten bleibt geltendes Nachbarrecht. - Pflanzenbehälter sollten in Material, Form und Farbe harmonieren und sich gestalterisch gut integrieren. 3.4 Sicherheit Die Möblierung darf keine öffentlichen Markierungen und Signalisationen beeinträchtigen. Eine Durchfahrt für die Notfallfahrzeuge ist jederzeit zu gewährleisten. Besondere Anordnungen der Stadtpolizei sowie der Feuerpolizei bzw. der Feuerwehr bleiben vorbehalten. 4 Geltungsbereich und Umsetzung 4.1 Aussenräume von bestehenden Gastrobetrieben Aussenräume von bereits bestehenden Gastrobetrieben, welche den vorliegenden Richtli- Richtlinien Aussenräume, Gastronomiebetriebe/Ausgabe: Dezember 2011 (revidiert: März 2014) Seite 5 von 6

6 nien nicht entsprechen, sollen im Rahmen von Neuanschaffungen schrittweise angepasst werden. Insbesondere bei der Erneuerung einer befristeten Bewilligung sind die Vorgaben der Richtlinien, soweit wirtschaftlich vertretbar, entsprechend umzusetzen. Mittelfristig sollten alle Aussenräume der Gastrobetriebe im Wesentlichen den Anforderungen entsprechen. 4.2 Aussenräume von neuen Gastrobetrieben Die Gestaltung der Aussenräume von neuen Gastrobetrieben werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgrund der Richtlinien überprüft. 5 Bewilligungen und Kontakte 5.1 Bewilligung Für die Bewilligung der Gestaltung der Aussenräume im Rahmen des Baugesuches ist die Abteilung Bau und Infrastruktur zuständig. 5.2 Kontakt Abteilung Bau und Infrastruktur Stadt Opfikon - Marcel Angele, Leiter Hochbau/Planung Telefon marcel.angele@opfikon.ch Richtlinien Aussenräume, Gastronomiebetriebe/Ausgabe: Dezember 2011 (revidiert: März 2014) Seite 6 von 6

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